Heinrich Himmer

Ähnliche Dokumente
Heinrich Himmer

Aktualisiert: Dienstrecht

wien bmhs Heinrich Himmer

VERTRAGSLEHRER II L BEFRISTETER VERTRAG (ALTES DIENSTRECHT)

Lehrerdienstrecht - Neu

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen Stand 2018 Referent: Josef Gary Fuchsbauer, Mathematik- u. Religions-Lehrer, Koordinator

FORMULAR BUNDESLEHRKRÄFTE SCHEMAWAHL (Übergangszeitraum SJ 2015/2016 bis SJ 2018/2019)

Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem

Zusammenfassung der Dienstrechts-Informationsveranstaltung

Dienstrecht alt (Vertragslehrer/in VL) Dienstrecht neu (pädagogischer Dienst [Vertragslehrperson] pd) Vergleich (Stand 14.

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich. Wallner & Weber

Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen. Manfred Sparr

Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

>SCHULNEWS SPEZIAL < DAS NEUE DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT FÜR NEU EINTRETENDE LEHRERiNNEN ANTWORTEN AUF ZENTRALE FRAGEN ZUM BEGUTACHTUNGSENTWURF

Wer ist davon betroffen?

DIENSTVERHÄLTNIS Altrecht - Neurecht

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (PD)

Dienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Dezember 2013 Teil I

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU'

Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt. Eine Gegenüberstellung

Neues Dienstrecht Pädagogischer Dienst (pd)

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent!

Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung

bm:bwk Anwendung des 61 Gehaltsgesetz DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM GZ. 723/9-III/D/14/2001 An alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU

Auszüge aus dem Bundesgesetz zum DIENSTRECHT NEU

Gehaltssystem der Lehrer

Lehrerdienstrecht neu

Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes.

Fachliches Anstellungserfordernis für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen gemäß Oö. KB-DG 2014, LGBl. Nr. 19/2014 ab dem 1.

(1) Bei der Fachzuordnung eines Lehrers/einer Lehrerin kann in der Spalte Umplanungen angegeben werden, von wem die Stunde übernommen wurde.

Dienstrecht. 03. Juni 2015 St. Pölten

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts

' NEU) Für'alle'verpflichtend,'die'in'der'PädagogInnenbildung'NEU'

1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag

Informationen für alle LehrerInnen

Neues Lehrerdienstrecht 2

zur Dienstrechts-Novelle 2013 Pädagogischer Dienst

Für den wichtigsten Beruf der Welt SCHULJAHR 2016/2017 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN

PH1 BDG Anlage 1, 22a - Ernennungserfordernisse bei Verwendung als Hochschullehrperson

SCHULJAHR 2015/2016 ALLE FÜR KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN AN WIENER BMHS INFORMATIONEN

Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Inhalte des Erlasses

Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (2. GVBG-Novelle 2012) Artikel I

PRIVATE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ Department Pädagogisch Praktische Studien

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A1 3/

1 von 49. Entwurf. Der Nationalrat hat beschlossen:

Gehaltsrelevante Aspekte SOKRATES

KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg. Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016

Information: Beschluss des Nationalrats vom 21. Jänner 2015 über eine Reform der Vordienstzeiten-Anrechnung im Besoldungsrecht des Bundes

Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst Durchführungsbestimmungen PD (Stammfassung)

Erlass zur Umsetzung der Bestimmungen über Lehrbeauftragte an BMHS ( 56 Abs. 3 und 70 Abs. 3 Schulorganisationsgesetz - SchOG)

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956

MEDIENINFORMATION Lehrer/innenbildung in Wien

Änderung des 7 Kindertagesbetreuungsgesetz vom Fragen und Antworten (Stand )

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

Herzlich willkommen!

... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität

beachten Sie bitte die folgenden Neuerungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig sind:

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

Fragen zur Supplierung von Lehrpersonen

Leitfaden zum Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen. Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer

DIE TECHNISCHE HOCHSCHULE IN DEGGENDORF

Lehrkräfte der Stadtteilschule e. V. an öffentlichen Schulen

Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017

Neue Ferienregelung pädagogisch sinnvolle Verteilung der Lern- und Ferienzeiten...

Impulsvortrag Befristungsrecht

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes Artikel I

Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst (pd) Dienstrecht NEU (Neurecht)

Gehaltstabellen 2017 in EURO

Gehaltstabellen 2018 in EURO

Schriftliche Kleine Anfrage

Lehramtsstudien. Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung. LEHRERiNNENBILDUNG WEST

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

Leitfaden. Anrechnung tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen wissenschaftliches Universitätspersonal

(ABl S. 154) in folgendem Kirchen genannt andererseits

Merkblatt für Schulerhalter Beilage 2

G E W E R K S C H A F T PFLICHTSCHULLEHRERINNEN UND PFLICHTSCHULLEHRER

Gehaltserhöhung am (plus 2,33%) 2018

INTERESSENLAGEN VON LEHRERN. Hannes Branding, Johanna Enkelmann, Daniel Herdlitschke, Marc Homeyer, Anne Neumann, Martin Reinhold, Chris Stötzer

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Transkript:

www.fsgbmhs.at Heinrich Himmer 03.01.2017

Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungsvoraussetzungen für l 1 und l 2a2 Alle anderen Entlohnungsgruppen (zb l 2a1, l 2b1) und Artikel X Verträge starten im alten Dienstrecht Sonderregelung für FachpraktikerInnen* ALT ALT ALT ALT ALT 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 NEU NEU NEU NEU NEU *Optionsrecht möglich, wenn gemäß 38 Abs. 5 2. Satz VBG die Lehramtsausbildung (240 ECTS) berufsbegleitend absolviert (Ausbildungsphase, 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, 48 Z 4 VBG) wird. Auch wenn diese Ausbildung derzeit noch gar nicht angeboten wird, kann das neue Dienstrecht (beim Einstieg) gewählt werden ab 2019 NEU

Verträge Altes Dienstrecht I L unbefristet II L ausschließlich ungesicherte Stunden Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich unbefristet * Mischverträge I L Unbefristet: gesicherte Stunden Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre) Artikel X 1 1 1 1 1 2 Jahre 5 Jahre Befristung Befristung 3 Jahre unbefristet* Befristung *kein Rechtsanspruch Sonderverträge Befristet 3 Jahre* unbefristet Anrechnung Berufspraxis (max. 14 Jahre l1, max. 12 Jahre l2) *in diesem Zeitraum ist ein berufsbegleitender Fortbildungslehrgang (30 ECTS) an einer Pädagogischen Hochschule zu besuchen (Ausnahme WIPÄD) -> Mehr Info: http://www.fsgbmhs.eu/sondervertraege/

II L Verträge nur wenn Altes Dienstrecht 90 h Abs. 2 VBG 1. 2. Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen), Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann, 3. Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden, 4. Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, 5. Verwendung in der Nachmittagsbetreuung, 6. Verwendung in der Lehrerreserve, 7. sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.

Verträge Neues Dienstrecht Verwendungserfolg nach IP 1) Durch besondere Leistungen erheblich überschritten 2) Aufgewiesen 3) Nicht aufgewiesen Weiterbeschäftigung 1) ja 2) ja 3) nein pd* IP* grundsätzlich unbefristet 1 1 1 1 1 Befristung bis zu 5 Jahre möglich * pd = Pädagogischer Dienst * IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.

Sonstiges ALT Pflicht ~ 25 % Dienstrecht Überstunden NEU Pflicht max. 3 U-Std Keine fix vorgegebenen Zeiten Pflicht zur Fortbildung Mindestens 15 Stunden außerhalb des Unterrichts Haupturlaub = Sommerferien Bis 100 % Urlaub Beginnt spätestens 1 Woche nach Ferienbeginn und endet am Montag 1 Woche vor Schulbeginn Erzieher/innen* Bis 50 % *ab 2019 soll es ein eigenes DR für Soz.Päd. innen geben

Besoldungsdienstalter Grundlagen Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare Vor(dienst)zeiten Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen Einrichtungen Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht) Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90% Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9 Monate)

Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Einschlägigkeit Einschlägige Vordienstzeiten eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichtspraktikum, die Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes. siehe auch 26 Absatz 3 Vertragsbedienstetengesetz VBG H. Himmer 2015

Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Anrechnung Weitere Voraussetzungen für die Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter sind Berufspraxis wurde auf Grundlage eines (freien) Dienstverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind Anrechenbare Berufspraxiszeiten sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen. Anstellung ist auch möglich wenn zumindest 50 % der vorgeschriebenen Berufspraxis vorhanden ist (mindestens 1 Jahr) H. Himmer 2015

Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Konkrete Beispiele Anrechenbar sind (BGBl. II Nr. 283/2015) jedenfalls Vorgeschriebene Berufspraxis siehe dazu 38 Abs. 6, Abs. 7 VBG und Anlage 1 zum BDG Zusätzliche einschlägige Tätigkeit je nach Gegenstand bis zu 6 Jahre für allgemeinbildende Gegenstände zb Lektor/innentätigkeit (Deutsch), Reiseleitung (Fremdsprachen) bis zu 12 Jahre für berufsbildende Gegenstände zb Steuerberatung (Wipäd), Entwicklung/Bau/Wartung Anlagen (Maschinenbau) Lehrtätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, Lehrer/innen- Austausch/Vermittlung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder einer öffentlichen Schule im Ausland (gem. österreichischem Schulorganisationsgesetz - BGBL 242/1969) bis zu 12 Jahre Lehrtätigkeit an einer Uni, FH, PH bis zu 6 Jahre Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung bis zu 6 Jahre (außerhalb des Fachgebiets bis zu 3 Jahre) Sonstige wichtige Zeiten nur nach Zustimmung des Bildungsministeriums H. Himmer 2015

Gehaltsberechnung Grundgehalt alt/grundgehalt neu Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema l1, l2a2, l2a1, > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd) Zusätzlich möglich Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, ) pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt Überstunden = Mehrdienstleistungen Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen) Sonstiges (zb Belohnungen) Fächervergütungen (pd)

Gehaltstabelle II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht seit 01.01.2017

Gehaltstabelle I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht seit 01.01.2017

Gehaltstabelle Neues Dienstrecht Vorrückung > 3,5* Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Entlohnung + Fächervergütung (FV) > 12 x im Jahr > Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien > Einstellung ab dem 15. Fehltag während des Schuljahres FV A LVG I, II 32,8 je Wochenstunde FV B LVG III 13,4 je Wochenstunde seit 01.01.2017 * 3,5 Jahre als Master 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS

Gehalts-Zusatz Altes Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Klassenvorstand 10x/Jahr 195,0 (l1) 171,4 (andere) Bildungsberatung 10x/Jahr 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Kustodiate 10x/Jahr zb FGr II 156 (l1) 132,4 (andere) Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Überstunden siehe folgende Seiten Einrechnungen bis max. 20 WE zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Einrechnung wenn mehr als 2 Stunden LVGr. II, sonst Vergütung Schulveranstaltungen Päd. Betreuung wenn mind. 2-tägig l1 43,3/Tag l2 35,1/Tag Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 2. Supplierstunde pro Woche Pool < 10 Stunden pro Jahr 36,0 (l1) 30,8 (andere) zb Lernbegleitung (37,4 Euro) oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)

Heinrich Himmer 2016 Gehalts-Zusatz Neues Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Derzeit/Verordnung Bildungsberatung 10x/Jahr 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Mentoring ab 2019 Überstunden siehe folgende Seiten Einrechnungen zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Schulveranstaltungen Teilnahme mindestens 2-tägig: 39/Tag Leitung mindestens 4-tägig: 191,90 Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 25. Supplierstunde pro Schuljahr 36 Euro zb Lernbegleitung (37,4 Euro) Wenn noch nicht in den sonstigen Stunden (max. 72/Schuljahr) abgedeckt oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)

Mehrdienstleistungen 61 Abs. 1 GehG Überschreitet der Lehrer durch 1. Dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen, 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere Vergütung: 1,30 % des Monatsgehalts 1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)* 1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L *Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung

Mehrdienstleistungen 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz Die Vergütung der MDL wird eingestellt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zb Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand) am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zb auch Weihnachts- oder Osterferien) wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr) Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag

Karriere Diagramm Entfallstage MDL

1 Kurz-Vergleich Basis 14 Gehälter Alt IL/l1 + MDL Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch LVG I Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL Neu = 20 gehaltene Stunden Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.463,80 Stufe 3 2.648,60 Stufe 6 3.210,90 MDL² 36 Wochen 275,09 295,72 358,50 Gesamt (14 x) 2.738,89 2.944,32 3.569,40 1 1 1 Lehrverpflichtungsgruppe, Mehrdienstleitung ²MDL: Bruttogehalt x 1,30 % MDL-Faktor x 3,34 MDL x 36 Wochen / 14 Neu pd Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.578,80 Stufe 2 2.937,90 Stufe 3 3.298,10 Fächervergütung³ 562,29 562,29 562,29 Gesamt (14 x) 3.141,09 3.500,19 3.860,39 ³Fächervergütung: 32,80 x 20 gehaltene Stunden x 12/14

Karriere Pädagogische Sonderaufgaben Administrative Tätigkeiten Leitung Lehrer/innen Bildung Schulaufsicht Personalvertretung

Vertragsende o o o o o o Kündigung (mit Gründen!) Entlassung Einvernehmliche Auflösung Zeitablauf (bei befristeten Verträgen) nach einjährigem Krankenstand (Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) im neuen DR gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr o Tod

Kontakt Heinrich Himmer heinrich.himmer@goed.at 0676/531 32 42 www.facebook.com/heinrich.himmer www.twitter.com/heinrich1110