www.fsgbmhs.at Heinrich Himmer 03.01.2017
Dienstrecht ALT Schuljahr NEU O p t i o n s r e c h t Optionsrecht ausschließlich für Kolleg/ innen mit den Anstellungsvoraussetzungen für l 1 und l 2a2 Alle anderen Entlohnungsgruppen (zb l 2a1, l 2b1) und Artikel X Verträge starten im alten Dienstrecht Sonderregelung für FachpraktikerInnen* ALT ALT ALT ALT ALT 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 NEU NEU NEU NEU NEU *Optionsrecht möglich, wenn gemäß 38 Abs. 5 2. Satz VBG die Lehramtsausbildung (240 ECTS) berufsbegleitend absolviert (Ausbildungsphase, 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, 48 Z 4 VBG) wird. Auch wenn diese Ausbildung derzeit noch gar nicht angeboten wird, kann das neue Dienstrecht (beim Einstieg) gewählt werden ab 2019 NEU
Verträge Altes Dienstrecht I L unbefristet II L ausschließlich ungesicherte Stunden Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich unbefristet * Mischverträge I L Unbefristet: gesicherte Stunden Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre) Artikel X 1 1 1 1 1 2 Jahre 5 Jahre Befristung Befristung 3 Jahre unbefristet* Befristung *kein Rechtsanspruch Sonderverträge Befristet 3 Jahre* unbefristet Anrechnung Berufspraxis (max. 14 Jahre l1, max. 12 Jahre l2) *in diesem Zeitraum ist ein berufsbegleitender Fortbildungslehrgang (30 ECTS) an einer Pädagogischen Hochschule zu besuchen (Ausnahme WIPÄD) -> Mehr Info: http://www.fsgbmhs.eu/sondervertraege/
II L Verträge nur wenn Altes Dienstrecht 90 h Abs. 2 VBG 1. 2. Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen), Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann, 3. Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden, 4. Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, 5. Verwendung in der Nachmittagsbetreuung, 6. Verwendung in der Lehrerreserve, 7. sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
Verträge Neues Dienstrecht Verwendungserfolg nach IP 1) Durch besondere Leistungen erheblich überschritten 2) Aufgewiesen 3) Nicht aufgewiesen Weiterbeschäftigung 1) ja 2) ja 3) nein pd* IP* grundsätzlich unbefristet 1 1 1 1 1 Befristung bis zu 5 Jahre möglich * pd = Pädagogischer Dienst * IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.
Sonstiges ALT Pflicht ~ 25 % Dienstrecht Überstunden NEU Pflicht max. 3 U-Std Keine fix vorgegebenen Zeiten Pflicht zur Fortbildung Mindestens 15 Stunden außerhalb des Unterrichts Haupturlaub = Sommerferien Bis 100 % Urlaub Beginnt spätestens 1 Woche nach Ferienbeginn und endet am Montag 1 Woche vor Schulbeginn Erzieher/innen* Bis 50 % *ab 2019 soll es ein eigenes DR für Soz.Päd. innen geben
Besoldungsdienstalter Grundlagen Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare Vor(dienst)zeiten Gebietskörperschaftszeiten bzw. Zeiten bei internationalen Einrichtungen Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht) Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90% Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9 Monate)
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Einschlägigkeit Einschlägige Vordienstzeiten eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichtspraktikum, die Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines Präsenz- oder Zivildienstes. siehe auch 26 Absatz 3 Vertragsbedienstetengesetz VBG H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Anrechnung Weitere Voraussetzungen für die Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter sind Berufspraxis wurde auf Grundlage eines (freien) Dienstverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind Anrechenbare Berufspraxiszeiten sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen. Anstellung ist auch möglich wenn zumindest 50 % der vorgeschriebenen Berufspraxis vorhanden ist (mindestens 1 Jahr) H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft Konkrete Beispiele Anrechenbar sind (BGBl. II Nr. 283/2015) jedenfalls Vorgeschriebene Berufspraxis siehe dazu 38 Abs. 6, Abs. 7 VBG und Anlage 1 zum BDG Zusätzliche einschlägige Tätigkeit je nach Gegenstand bis zu 6 Jahre für allgemeinbildende Gegenstände zb Lektor/innentätigkeit (Deutsch), Reiseleitung (Fremdsprachen) bis zu 12 Jahre für berufsbildende Gegenstände zb Steuerberatung (Wipäd), Entwicklung/Bau/Wartung Anlagen (Maschinenbau) Lehrtätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, Lehrer/innen- Austausch/Vermittlung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder einer öffentlichen Schule im Ausland (gem. österreichischem Schulorganisationsgesetz - BGBL 242/1969) bis zu 12 Jahre Lehrtätigkeit an einer Uni, FH, PH bis zu 6 Jahre Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung bis zu 6 Jahre (außerhalb des Fachgebiets bis zu 3 Jahre) Sonstige wichtige Zeiten nur nach Zustimmung des Bildungsministeriums H. Himmer 2015
Gehaltsberechnung Grundgehalt alt/grundgehalt neu Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema l1, l2a2, l2a1, > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd) Zusätzlich möglich Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, ) pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt Überstunden = Mehrdienstleistungen Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen) Sonstiges (zb Belohnungen) Fächervergütungen (pd)
Gehaltstabelle II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht seit 01.01.2017
Gehaltstabelle I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht seit 01.01.2017
Gehaltstabelle Neues Dienstrecht Vorrückung > 3,5* Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Entlohnung + Fächervergütung (FV) > 12 x im Jahr > Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien > Einstellung ab dem 15. Fehltag während des Schuljahres FV A LVG I, II 32,8 je Wochenstunde FV B LVG III 13,4 je Wochenstunde seit 01.01.2017 * 3,5 Jahre als Master 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS
Gehalts-Zusatz Altes Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Klassenvorstand 10x/Jahr 195,0 (l1) 171,4 (andere) Bildungsberatung 10x/Jahr 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Kustodiate 10x/Jahr zb FGr II 156 (l1) 132,4 (andere) Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Überstunden siehe folgende Seiten Einrechnungen bis max. 20 WE zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Einrechnung wenn mehr als 2 Stunden LVGr. II, sonst Vergütung Schulveranstaltungen Päd. Betreuung wenn mind. 2-tägig l1 43,3/Tag l2 35,1/Tag Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 2. Supplierstunde pro Woche Pool < 10 Stunden pro Jahr 36,0 (l1) 30,8 (andere) zb Lernbegleitung (37,4 Euro) oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Heinrich Himmer 2016 Gehalts-Zusatz Neues Dienstrecht Sonderfunktionen MDL Prüfungstaxen Sonstiges Derzeit/Verordnung Bildungsberatung 10x/Jahr 156/Stunde für 0,5 bis 6 Wochenstunden Zulagen Schulleitung (alle) Administration (HAK, HUM) Fachvorstehung (HUM) Werkstättenleitung (HTL) Abteilungsvorstehung (HTL) Mentoring ab 2019 Überstunden siehe folgende Seiten Einrechnungen zb Schulleitung, Administration, IT-Betreuung,. Schulveranstaltungen Teilnahme mindestens 2-tägig: 39/Tag Leitung mindestens 4-tägig: 191,90 Vorbereitung auf und Durchführung von abschließenden Prüfungen Supplierungen ab 25. Supplierstunde pro Schuljahr 36 Euro zb Lernbegleitung (37,4 Euro) Wenn noch nicht in den sonstigen Stunden (max. 72/Schuljahr) abgedeckt oder Belohnung für administrative Arbeiten 1 Lehrer/in (<11 Klass.) 2 Lehrer/in (<21 Klass.) 3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Mehrdienstleistungen 61 Abs. 1 GehG Überschreitet der Lehrer durch 1. Dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen, 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere Vergütung: 1,30 % des Monatsgehalts 1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)* 1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L *Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung
Mehrdienstleistungen 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz Die Vergütung der MDL wird eingestellt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zb Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand) am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zb auch Weihnachts- oder Osterferien) wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr) Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag
Karriere Diagramm Entfallstage MDL
1 Kurz-Vergleich Basis 14 Gehälter Alt IL/l1 + MDL Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch LVG I Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL Neu = 20 gehaltene Stunden Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.463,80 Stufe 3 2.648,60 Stufe 6 3.210,90 MDL² 36 Wochen 275,09 295,72 358,50 Gesamt (14 x) 2.738,89 2.944,32 3.569,40 1 1 1 Lehrverpflichtungsgruppe, Mehrdienstleitung ²MDL: Bruttogehalt x 1,30 % MDL-Faktor x 3,34 MDL x 36 Wochen / 14 Neu pd Werte 2017 Einstieg nach 5 Jahren nach 10 Jahren Grundbezug Stufe 1 2.578,80 Stufe 2 2.937,90 Stufe 3 3.298,10 Fächervergütung³ 562,29 562,29 562,29 Gesamt (14 x) 3.141,09 3.500,19 3.860,39 ³Fächervergütung: 32,80 x 20 gehaltene Stunden x 12/14
Karriere Pädagogische Sonderaufgaben Administrative Tätigkeiten Leitung Lehrer/innen Bildung Schulaufsicht Personalvertretung
Vertragsende o o o o o o Kündigung (mit Gründen!) Entlassung Einvernehmliche Auflösung Zeitablauf (bei befristeten Verträgen) nach einjährigem Krankenstand (Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) im neuen DR gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr o Tod
Kontakt Heinrich Himmer heinrich.himmer@goed.at 0676/531 32 42 www.facebook.com/heinrich.himmer www.twitter.com/heinrich1110