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1 Informationen für alle LehrerInnen Ein Service von GÖD-FCG Salzburg 2014

2 Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich... 3 BS-Life-Team FCG GÖD Berufsschule... 3 Personalvertretung... 4 Zentralausschuss der Salzburger Berufsschulen... 4 Gewerkschaft... 4 Lehrverpflichtung... 5 Abschlagstunden (Lehrpflichtverminderung)... 5 Bezugsnachweise... 5 Gehalt und Entlohnung... 5 Sonderverträge IL... 5 Entlohnungsschema IL (Vertragslehrer/ innen ohne Sondervertrag) Aktuelle Gehaltstabelle Stand März Entlohungsschema IIL (Vertragslehrer/ innen ohne Sondervertrag, mit Befristung)... 7 Vergütungen... 7 Mehrdienstleistungen (MDL) Zuschüsse... 8 Kinderzuschuss... 8 Fahrtkostenzuschuss... 8 Zulagen... 9 Leistungsdifferenzierter Unterricht... 9 Klassenführung in Klassen mit LDU... 9 Dienstfreistellungen Abwesenheit vom Dienst Sonderurlaub Pflegefreistellung Abwesenheit vom Dienst Nebenbeschäftigung Erläuterung der Monatsmeldung der Mehrdienstleistungen Euer Team vom GÖD FCG Salzburg Unsere Homepage. 14 Seite 2

3 Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich BS-life-Team FCG GÖD Berufsschulen Hannes Pailer Arno Wenzl Tel.: Fax: DW 1505 Tel: Hans Andreas Schmid Andrea Galster Tel: Tel.: hans.schmid@lbs-hallein.salzburg.at andrea.galster@lbs-obertrum.salzburg.at Stand: März 2014 Hinweis: Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Broschüre beziehen sich ungeachtet ihrer grammatikalischen Form in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Seite 3

4 Personalvertretung Zentralausschuss der Salzburger Berufsschulen Der Zentralausschuss der Salzburger BerufsschullehrerInnen ist Verhandlungspartner für den Landesschulrat und die Landesregierung sowie Verhandlungspartner in schulübergreifenden Angelegenheiten. Kontakt: Zentralausschuss der Salzburger BerufsschullehrerInnen Vorsitzender: Georg Fuchs Markartkai Salzburg Telefon: Mobil: Fax: za-lbs@salzburg.at Homepage: Gewerkschaft Als freiwillige Interessensvertretung führt die Gewerkschaft Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) in Bezug auf die Mitgestaltung bei Bundesgesetzen, Besoldung, Dienstrecht, usw. Kontakt: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Gewerkschaft Berufsschulen Salzburg Vorsitzender: Hannes Pailer Erzherzog-Eugen-Straße Salzburg Telefon: Fax: DW hannes.pailer@lbs5.salzburg.at.at Bundesvorsitzende Judith Roth /OÖ judith.roth@goed.at Sollten Sie nähere Informationen über die Bundesleitung haben wollen, können Sie diese unter folgender Internetadresse abrufen: Seite 4

5 Lehrverpflichtung FG I 23 Wochenstunden FG II 23 Wochenstunden FG III 24,25 Wochenstunden Religionslehrer 22 Wochenstunden Abschlagstunden (Lehrpflichtverminderung) Schularbeiten Je Schularbeitengegenstand eine Anspruchsberechtigung Bis zu vier Anspruchsberechtigungen: 1 Stunde/Woche Ab fünf Anspruchsberechtigungen: 2 Stunden/Woche Das gilt sowohl für Fachgruppe I als auch Fachgruppe II. Bezugsnachweise Die Gehaltsdaten können über das Portal Sokrates Web ( ) abgerufen werden. Um sich in "Sokrateas Web" einloggen zu können, benötigt man den Username und ein Passwort. Das Passwort erhalten Sie über den IT-Administrator an Ihrer Schule. Gehalt und Entlohnung Sonderverträge IL für Vertragslehrer/innen der Fachgruppen I, II und III. Entlohnungsstufen Stufe 1: EUR 2.547,70 (vergleichbar mit l 2 a 2 Gehaltsstufe 7) Stufe 2: EUR 3.004,50 (nach 5 Jahren und Verleihung des akademischen Grades BEd) Stufe 3: EUR 3.740,50 (nach weiteren 5 Jahren plus Fortbildung, vergleichbar mit l 2 a 2 Gehst. 14) Bereits zurückgelegte Zeiten als Berufsschullehrer können für die Einstufung in Stufe 2 bis 3 angerechnet werden, wenn die unterrichtliche Tätigkeit nicht mehr als 6 Monate unterbrochen wurde (= Ausscheiden aus dem Dienststand). Teilbeschäftigte Lehrer: erhalten den aliquoten Anteil. Entlohnungsschema IL (Vertragslehrer / innen ohne Sondervertrag) üblich bei Vollbeschäftigung und Teilbeschäftigung mit mehr als 10 Wochenstunden Vorteile Anrechnung von Vordienstzeiten über eigenes Ansuchen und damit höhere Einstufung möglich Vorrückung jedes zweite Jahr Seite 5

6 Aktuelle Gehaltstabelle Stand März 2014 Rundungsfehler vorbehalten! Mehrdienstleistungen (MDL) Unter Mehrdienstleistung versteht man die Wochenstunden, die über die vorgeschriebene Lehrverpflichtung ( 52 LDG) hinausreichen. Die Abrechnung der Mehrdienstleistungen wird im Anhang erläutert. Entlohnungsgruppen Im Berufsschulbereich kommen vor: IL/ l2 b1 + Dienstzulage für ungeprüfte Vertragslehrer IL/ l2 a2 für Vertragslehrer an BS mit Lehramtsprüfung Entlohnungsstufen Es gibt 19 Stufen insgesamt, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung erfolgt; durch Anrechnung von Vordienstzeiten ist eine Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich! Seite 6

7 Entlohungsschema IIL (Vertragslehrer / innen ohne Sondervertrag, mit Befristung) bei vertretungsweiser, vorübergehender Verwendung (befristetes Dienstverhältnis) bei einem Beschäftigungsausmaß bis zu 10 Wochenstunden Nachteile keine Anrechnung der Vordienstzeiten möglich Entlohnung nach Jahreswochenstunden und daher keine Entlohnungsstufen und damit keine Vorrückungen keine Mehrdienstleistungsvergütung, Verrechnung nach Jahreswochenstunden, das entspricht etwa der Gehaltsstufe II im Sondervertrag keine Dienstfreistellung unter Fortzahlung der Bezüge während des Studiums an der Pädagogischen Hochschule Dienstverträge die nach dem 1. Februar beginnen haben als Vertragsende das Ende des laufenden Schuljahres vorzusehen, d. h. in den Hauptferien keine Bezahlung. Vergütungen Vertretung (Supplierung): EURO 25,60 Vergütung für Klassenführung (1-3Klassen): EURO 139,90 Vergütung für Kustodiat: EURO 51,20 Vergütung für Werkstätte: EURO 97,10 Vergütung für Labor: EURO 102,40 Alle Angaben ohne Gewähr. Mehrdienstleistungen (MDL) Faktor = 21/(Lehrverpflichtung + 1): Lehrverpflichtung 22 (Religion) 21 : (22 + 1) = 0,913 Lehrverpflichtung 23 (FG I und II) 21 : (23 + 1) = 0,875 Lehrverpflichtung 24,25 (FG III) 21 : (24,25 + 1) = 0,832 Wert (für IL Lehrer) = (Monatsbezug x 1,3 x Faktor)/100 Beispiel: Sondervertragslehrer/in, Gehaltsstufe 2, Lehrverpflichtung 23 1 MDL = 3.004,50 x 1,3 x 0,875 : 100 = 34,18 Supplierung: 25,60 pro UE bei Supplierungen für Kollegen, die voraussichtlich weniger als 14 Tage dienstverhindert sind (Ausnahme: Bei Supplierungen als Block von mehr als 3 UE werden diese als MDL bezahlt). Dauersupplierung: 1,3 % des Gehaltes wenn der Kollege oder die Kollegin, die zu supplieren sind, voraussichtlich länger als 14 Tage dienstverhindert sind (Bezahlung wie Dauer MDL). Seite 7

8 MDL werden eingestellt: An Tagen, an denen der Unterricht zur Gänze unterbleibt (Erkrankung etc.) Ferialzeiten, die mindestens eine Woche dauern (Osterferien bis einschließlich Osterdienstag) Pfingstdienstag, Landesfeiertag, Allerseelentag Bei Abwesenheit für Fortbildung (ab dem 4. Fortbildungstag pro Schuljahr) Bei mehreren schulautonomen Tagen hintereinander Abzug pro Tag: bei einem 5 Tage Unterricht -> 1/5 der MDL MDL bleiben erhalten: wenn 1 Unterrichtseinheit (UE) pro Tag gehalten wird, an gesetzlichen Feiertagen, bei eintägigen Schulveranstaltung, bei Dienststellenversammlung lt. 5 PVG an 3 Tagen Fort- und Weiterbildung pro Schuljahr, bei Dienstauftrag (z. B: ARGE, Sport, usw.) bei Arztbesuchen, wenn mind. 1 UE pro Tag gehalten wurde und eine ärztliche Bestätigung beigebracht wurde, beim Besuch von Veranstaltungen im Sinne einer PV- oder gewerkschaftlichen Tätigkeit bei einem schulautonomen Tag an einem nach der Diensteinteilung für den Lehrer regelmäßig unterrichtsfreien Wochentag Zuschüsse Kinderzuschuss Für jedes eheliche, uneheliche, legitimierte Kind und Wahlkind, besteht Anspruch auf Kinderzuschuss in Höhe von monatlich 15,60 pro Kind. Dazu ist ein formloses Ansuchen an den Dienstgeber über den Dienstweg nötig. Der Kinderzuschuss ist an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden, deshalb muss ab dem 18.Lebensjahr jährlich um Verlängerung angesucht werden. Fahrtkostenzuschuss Der Fahrtkostenzuschuss wird automatisch bei Anspruch auf die Pendlerpauschale ausgezahlt. Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses hängt von der Höhe des Pendlerpauschales ab. Allerdings muss die Pendlerpauschale über den Dienstgeber abgerechnet werden, da sonst der Fahrtkostenzuschuss nicht berechnet und ausgezahlt werden kann. Das Formular für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro finden Sie im Internet unter der Adresse: Seite 8

9 Zulagen Leistungsdifferenzierter Unterricht ab März 2014, vorbehaltlich Rundungsfehler Lehrer 1-2 Schülergruppen pro Schuljahr 3-4 Schülergruppen pro Schuljahr Ab 5 Schülergruppen pro Schuljahr Fachkoordinator Ganzjährige und saisonmäßige Berufsschulen 5-11 Schülergruppen pro Schuljahr Schülergruppen pro Schuljahr Ab 17 Schülergruppen ist ein zweiter Fachkoordinator zu bestellen Lehrgangsmäßige Berufsschulen 5 Schülergruppen mindestens während eines Lehrganges aber weniger als 12 pro Schuljahr Schülergruppen pro Schuljahr Ab 17 Schülergruppen pro Schuljahr Pragmatische Lehrer monatlich in Euro 60,80 75,70 83,90 60,80 75,70 60,80 75,70 83,90 Vertragslehrer monatlich in Euro 63,80 79,50 88,10 63,80 79,50 63,80 79,50 88,10 Zu beachten: Diese Zulagen gebühren, ob im Lehrgang oder im Jahresunterricht entstanden, 14 x jährlich und sind überdies ruhegenussfähig. Klassenführung in Klassen mit LDU mindestens 2 Klassen: Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 3,22 vh der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2 ab 4 Klassen: Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 6,43 vh der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2 Seite 9

10 Dienstfreistellungen Abwesenheit vom Dienst Sonderurlaub Der Schulleiter/die Schulleiterin ist für die Gewährung eines Sonderurlaubes im Ausmaß von höchstens drei Schultagen zuständig. Umfasst ein Sonderurlaub (unter Ausschluss der schulfreien Tage) mehr als drei Tage, ist die Landesregierung zur Urlaubsgewährung zuständig (Abt. 2/03) Gründe: familiäre (z.b. Wohnungswechsel, Todesfall,...) Bezüge: volle Bezüge, Entfall der aliquoten MDL (1/5 je Tag) Dauer: maximal 12 Wochen/Kalenderjahr Verehelichung Geburt eines Kindes Tod des/r Ehegatten/in, Lebensgefährten/in oder eines Kindes Tod der Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern oder Adoptiv-/Stiefeltern Wohnungswechsel Reformationstag (31. Oktober) mit evangelischem Glaubensbekenntnis Silberne Hochzeit des Lehrers / der Lehrerin Silberne, Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit der Eltern Lehramtsprüfung Vorbereitung Lehramtsprüfung schriftlich und mündlich Einsatzleistung (Feuerwehr, Rettung o.ä. Hilfsorganisationen) Gesundenuntersuchung Bis zu 3 Tage 2 Tage 3 Tage 2 Tage 2 Tage 4 Stunden 1 Tag 1 Tag 3 Tage Je 1 Tag 1 Tag 1 Tag / Kalenderjahr Wenn Lehrkräfte aus anderen als den in der Tabelle genannten Gründen einen oder mehrere (maximal drei) unterrichtsfreie Tage erwirken wollen, kann diesem Ansinnen durch Anordnung eines Stundentausches entsprochen werden oder Sie suchen bei der Landesregierung um einen unbezahlten Karenzurlaub an (Freistellung gegen Refundierung der Bezüge). Dies soll in Absprache mit der Direktion erfolgen. Der Dienstweg ist dabei einzuhalten. Für Beratungen diesbezüglich stehen wir gerne zur Verfügung. Seite 10

11 Pflegefreistellung Die Lehrkraft hat Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn sie aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist: wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Kindes der Person, mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft lebt wegen der notwendigen Betreuung ihres Kindes, Wahlkindes, Pflege- oder Stiefkindes, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, ausfällt seit 1. Jänner 2013 auch für Kinder möglich, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben wegen der notwendigen Betreuung des Kindes der Person, mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft lebt, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, ausfällt zur Begleitung eines Kindes bei stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, sofern das Kind das 10. Lebensjahr nicht überschritten hat. Als nahe Angehörige sind der Ehegatte/die Ehegattin und Personen anzusehen, die mit der Lehrkraft in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder sowie die Person, mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft lebt. Das Stundenausmaß, in dem in einem Schuljahr Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, richtet sich grundsätzlich nach dem Stundenausmaß der für die betreffende Lehrkraft geltenden Lehrverpflichtung. Die Pflegefreistellung kann stundenweise konsumiert werden. Sie darf nur in vollen Stunden verbraucht werden. Wird die Lehrverpflichtung durch Erbringung dauernder Mehrdienstleistung überschritten, erhöht sich der Pflegefreistellungsanspruch um die entsprechende Stundenzahl. Achtung: Bei einer Pflegefreistellung ist bereits ab der ersten Stunde eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Es ist auch möglich eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Abwesenheit vom Dienst Lehrkräfte, die vom Dienst abwesend sind, ohne vom Dienst befreit oder enthoben zu sein, haben ihre Abwesenheit unverzüglich zu melden und zu rechtfertigen. Ist die Lehrperson durch Krankheit, Unfall oder Gebrechen an der Ausübung ihres Dienstes verhindert, so hat sie eine ärztliche Bescheinigung über den Beginn ihrer Krankheit und nach Möglichkeit über die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung vorzulegen, wenn sie dem Dienst länger als drei Arbeitstage fernbleibt oder die Dienstbehörde es verlangt. Das Formular ist zu finden unter Seite 11

12 Nebenbeschäftigung Der Landeslehrer ist verpflichtet, jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung und jede Änderung einer Nebenbeschäftigung unverzüglich zu melden. Lehrkräfte, die eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, dürfen eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung nur ausüben, wenn und insoweit die Dienstbehörde (Landesregierung) dies genehmigt. Diese Meldung ist jährlich durchzuführen. Seite 12

13 Erläuterung der Monatsmeldung der Mehrdienstleistungen Schule Spalte Abzug: Abzug von MDL. In der Klammer sind die Tage angeführt an denen MDL zu je 1/5 abgezogen werden (z.b. wenn die Anzahl der Fortbildungstag drei schon überschritten hat etc.) Spalte Vertr: Einfache Supplierstunden die in der Einteilung mit B gekennzeichnet sind. Spalte E-MDL: Einzel MDL die im Rahmen von Supplierungen z.b. Blocksupplierungen (mehr als 3 Stunden in einem Fach am Stück) geleistet wurden. In der Einteilung mit + gekennzeichnet. D-Supp: z.b. bei längeren Krankenständen (mehr als 2 Wochen) oder bei Meldung bis auf weiteres. D-MDL: Tatsächlich geleistet. D-MDL*: Tatsächlich im Abrechnungsmonat. Reduziert um x/7 die im nächsten Monat anfallen. Die angeführte Abrechnung sollte jede/jeder Kollegin/Kollege nach Ablauf eines Monats bekommen und einer Kontrolle unterziehen. Ist das nicht der Fall, stehen wir für Beratungen jederzeit zur Verfügung. Am Ende jedes Jahres führt die Abteilung 2/03 eine Aufrollung aller über das Unterrichtsjahr angefallenen MDL und Abzüge durch. Verschiedene Faktoren wie Weiterbildungen, Förderkurse etc. werden exakt berechnet und eine Gesamtabrechnung erstellt, aus der dann der Jahressaldo ersichtlich ist und ev. MDL ausbezahlt werden. Auch hier und bei allen weiteren Fragen und Anliegen stehen wir mit Rat und Tat zu Seite. Seite 13

14 Euer BS-life-Team FCG Salzburg Hans Andreas Schmid LBS-Hallein Andrea Galster LBS Obertrum Arno Wenzl LBS4 Georg Fuchs LBS Wals Unsere Homepage: Bei allen Fragen, Anliegen, Problemen haben wir jederzeit ein offenes Ohr für Eure Anliegen, denn für uns ist klar nur gemeinsam sind wir stark! Seite 14

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