Musikschul-Adventkalender
|
|
- Christina Thomas
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest!
2 Weitere Fragen und Antworten Krankenstand Muss ich alle meine Schüler anrufen, wenn ich krank bin? Nein, von einem Krankenstand ist nur der Dienstgeber (Musikschulleiter oder Gemeinde) zu verständigen. Die Information der Schüler beziehungsweise ihrer Eltern sowie die Entscheidung, ob und wie diese informiert werden (z. B. per Aushang, schriftlicher oder telefonischer Nachricht) obliegt dem Schulerhalter.
3 Weitere Fragen und Antworten Jahresarbeitszeit Gehört Üben zum C-Topf? Nach der Rechtsauffassung der Gewerkschaft ja, zumindest im Rahmen der direkten Vorbereitung auf Veranstaltungen, z. B. bei Korrepetitoren oder Lehrkräften, die bei Konzerten in Schülerensembles mitwirken.
4 Dienstmittel Muss ich private Noten und andere Unterrichtsmaterialien, persönliche Instrumente, technisches Equipment sowie eigene Büromaterialien im Unterricht oder für Veranstaltungen sowie für die jeweiligen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten verwenden? Grundsätzlich nein, die erforderlichen Dienstmittel müssen vom Schulerhalter zur Verfügung gestellt und instand gehalten werden. Weitere Fragen und Antworten
5 Weitere Fragen und Antworten Erwachsenenregelung Darf ich meine erwachsenen Schüler auch einzeln geblockt (in einer halben Unterrichtseinheit zweiwöchentlich oder einer ganzen Einheit monatlich) unterrichten? Nein, zumindest nicht im Rahmen der Erwachsenenregelung des NÖ Musikschulplans: Dort sind Einzelunterricht sowie Zweier- und Dreiergruppen von einzelnen Ausnahmen abgesehen ausdrücklich von der Landesförderung ausgeschlossen.
6 Personalvertretung Können einem Personalvertreter Stunden gekürzt werden? Nur mit seiner Zustimmung. Ein Personalvertreter darf nicht gekündigt, versetzt oder in irgendeiner Weise dienstlich benachteiligt werden. Weitere Fragen und Antworten
7 Nebenbeschäftigung Darf mir mein Dienstgeber verbieten, in der Musikschul-Gemeinde oder im Einzugsgebiet des Gemeindeverbandes Privatunterricht zu erteilen? Nein, ein Konkurrenzverbot oder eine Konkurrenzklausel, die dem Arbeitnehmer verbietet, im selben Beruf selbstständig erwerbstätig zu sein, gibt es nicht. Die Untersagung einer Nebenbeschäftigung durch den Dienstgeber ist nur möglich, wenn sie gegen den Anstand oder die guten Sitten verstößt oder wenn sie den Vertragsbediensteten in der Ausübung seiner Tätigkeit in der Musikschule einschränkt oder behindert, beziehungsweise mit den Interessen des Dienstes nicht vereinbar ist. Weitere Fragen und Antworten
8 Schulzeit Haben Musikschullehrer an den landesweit einheitlichen schulautonomen Tagen auch schulfrei? Das kommt auf die jeweiligen Statuten der Musikschule an: Sind dort schulautonome Tage explizit vorgesehen oder wird auf die Schulzeitregelung des Pflichtschulbereichs verwiesen, dann sind auch die per Verordnung des Landesschulrats schulfrei erklärten Fenstertage frei. Sind die schulautonomen Tage laut den jeweiligen Musikschulstatuten ausdrücklich nicht vorgesehen oder von der Schulzeitregelung des Pflichtschulbereichs ausgenommen, dann nicht. Weitere Fragen und Antworten
9 Tätigkeitsprofil Kann mich mein Dienstgeber verpflichten, bei der Geburtstagsfeier des Bürgermeisters zu spielen? Nein, jedenfalls nicht im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses als Musikschullehrkraft. Er kann Sie lediglich unabhängig von Ihrer pädagogischen Tätigkeit als freischaffenden Künstler engagieren, falls eine Einigung über Termin, Honorar und sonstige Auftrittsbedingungen zustande kommt. Weitere Fragen und Antworten
10 Dienstverhinderung Muss ich Stunden nachholen, die ich aufgrund des Besuchs des Begräbnisses meiner Tante versäumt habe? Nein, die Teilnahme an einem Begräbnis eines nahen Verwandten stellt eine sittliche Pflicht und damit eine Dienstverhinderung dar, aufgrund derer es zu keinen Gehaltseinbußen oder zu einem Nachholen des Unterrichtes kommen kann. Weitere Fragen und Antworten
11 Fortbildung Muss ich innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Menge an Fortbildungen besuchen? Nur wenn sie vom Dienstgeber angeordnet, einvernehmlich vereinbart oder bewilligt wurden und damit auch zur Gänze vom Dienstgeber bezahlt werden: Kursgebühren, Reisekosten, Tagesdiäten, gegebenenfalls Übernachtungen etc. Weitere Fragen und Antworten
12 Räumlichkeiten Muss ich Stunden nachholen bzw. verschieben, wenn an meinem Unterrichtstag laut Stundenplan etwa aufgrund von schulautonomen Tagen oder Elternsprechtagen das Schulgebäude geschlossen oder kein Unterrichtszimmer frei ist? Geeignete Räumlichkeiten für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, das ist Aufgabe des Schulerhalters. Er kann den Lehrern und ihren Schülern zwar mit Einverständnis der Eltern Unterrichtsräume an anderen Standorten anbieten, aber keine Verschiebung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Unterrichtszeiten oder gar unbezahlte Überstunden verlangen. Weitere Fragen und Antworten
13 Dienstvertrag Bekomme ich einen neuen Dienstvertrag, wenn sich an meiner Stundenanzahl etwas ändert? Korrekterweise müsste jede Änderung des Dienstverhältnisses (Beschäftigungsausmaß, Einstufung, Einreihung) in einem schriftlichen Nachtrag zum Dienstvertrag festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Jedoch gelten mündliche Vereinbarungen ebenso als bindende Verträge. Somit kommt es rechtlich auch zu einer Vertragsänderung, wenn kein schriftlicher Nachtrag ausgestellt wird sofern nicht einer der Vertragspartner ausdrücklich Einspruch gegen die Änderung erhebt. Weitere Fragen und Antworten
14 Weitere Fragen und Antworten Mitarbeitergespräche Wozu dienen Mitarbeitergespräche und wozu dienen sie nicht? Systematische Mitarbeitergespräche sollen dem Austausch von Anliegen dienen, die in regelmäßigen kürzeren Gesprächen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern möglicherweise unbesprochen bleiben, der Besprechung von Ergebnissen, der Vereinbarung von Methoden und längerfristigen Zielen, der Förderung einer vertrauensvollen Gesprächsbasis und Zusammenarbeit sowie der Steigerung der Motivation und Arbeitszufriedenheit durch Einbinden der Mitarbeiter und ihrer Vorschläge in ihre berufliche und die betriebliche Entwicklung. Mitarbeitergespräche dürfen nicht zur Personalbeurteilung, einseitigen Kritik oder Durchsetzung persönlicher Zielvorstellungen durch Vorgesetzte, zur Erzeugung von Angst und Druck in der Belegschaft oder gar zum Aushorchen und gegenseitigen Ausspielen von Arbeitnehmern missbraucht werden!
15 Mehrdienstleistungen Bekomme ich Überstunden bezahlt, wenn ich meine C-Topf- Stunden überschritten habe? Nur wenn die entsprechenden Tätigkeiten vom Schulerhalter angeordnet oder einvernehmlich vereinbart wurden. Weitere Fragen und Antworten
16 Weitere Fragen und Antworten Karenz Bekomme ich bei der Rückkehr aus der Karenz meine ehemalige Stundenanzahl oder nur meine damaligen Schüler zurück? Musikschullehrkräfte haben, wie alle anderen Bediensteten auch, nach ihrer Rückkehr aus der Mütter- oder Väterkarenz Anspruch auf ihre frühere Stundenanzahl.
17 Aufsichtspflicht Bis zu welchem Alter unterliegen Musikschüler der Aufsichtspflicht durch Eltern und Lehrer? Die Aufsichtspflicht besteht gegenüber minderjährigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Weitere Fragen und Antworten
18 Vertretung Bekomme ich als Vertretungslehrer mit einem befristeten Vertrag nur bis Ende des Unterrichtsjahres (Juni Juli) oder bis Ende des Schuljahres (August September) bezahlt? Das hängt vom Beginndatum des Dienstverhältnisses ab: Wird eine Vertretungslehrkraft im 1. Semester angestellt, hat sie Anspruch auf einen Dienstvertrag bis zum Ende des Schuljahres (Ende August Anfang September). Beginnt die Vertretung erst mit oder nach dem 1. Februar, enden Vertrag und Entlohnung mit dem Unterrichtsjahr (Ende Juni Anfang Juli). Weitere Fragen und Antworten
19 Bedienstetenschutz Kann ich die Kosten für einen angepassten Gehörschutz beim Dienstgeber einfordern? Werden die im Arbeitnehmerschutzgesetz beziehungsweise die in der Arbeitnehmerschutzverordnung angeführten Grenzwerte überschritten, hat der Dienstgeber einen entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall wird zu überprüfen sein, welche Maßnahmen zur Reduktion gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung zu treffen sind. Weitere Fragen und Antworten
20 Unterrichtsformen Ab wie vielen Teilnehmern bekomme ich für Gruppen, Ensembles oder Nebenfächer mehr bezahlt? Laut Musikschullehrer-Dienstrecht sind Unterrichtseinheiten mit mindestens neun Schülern mit dem Faktor 1,2 zu bewerten. Weitere Fragen und Antworten
21 Weitere Fragen und Antworten Personalüberlassung Wer bezahlt die Fahrtkosten zu der Musikschule, an die ich verleast worden bin? Diese Fahrtkosten sind, so wie alle anderen Bezugsbestandteile, von der Stammmusikschule zu bezahlen. Dem Dienstnehmer steht jedenfalls Reisekostenvergütung zu.
22 Weitere Fragen und Antworten Lohnverrechnung Wie kann ich meine Bezahlung überprüfen? Abgesehen von der Überprüfung von Entlohnungsgruppe, Entlohnungsstufe und Stundenausmaß (siehe Dienstvertrag) anhand der jeweils aktuellen Gehaltstabelle (Download unter nebenstehendem Link).
23 Fahrtkosten Bekomme ich Kilometergeld nur für Fahrten zwischen verschiedenen Unterrichtsstandorten am selben Tag oder auch für Fahrten zu Veranstaltungsorten oder zum Hauptsitz für administrative Tätigkeiten im Musikschulbüro? Grundsätzlich hat man bei jeder angeordneten Dienstreise innerund außerhalb des Dienstortes Anspruch auf Reisegebühren. Weitere Fragen und Antworten
24 Kündigung Bekomme ich auch eine Abfertigung, wenn ich selbst kündige? Lehrkräfte, die ab dem 1. Jänner 2003 ihr Dienstverhältnis begonnen haben, behalten immer den Anspruch der aufgrund der Mitarbeitervorsorge besteht. Lehrkräfte, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben bei Selbstkündigung nur Anspruch auf Abfertigung, wenn sie einen Anspruch auf eine Pensionsleistung haben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung bzw. der Geburt eines Kindes kündigen oder wenn sie spätestens zwei Monate vor Ablauf eines Karenzurlaubes aus Anlass der Geburt eines Kindes oder während einer Teilbeschäftigung aus Anlass der Geburt eines Kindes kündigen. Anspruch auf Abfertigung besteht auch, wenn die Lehrkraft das Dienstverhältnis wegen Herabsetzung der Lehrverpflichtung kündigt. Weitere Fragen und Antworten
25 Gewerkschaft Muss ich einer Partei beitreten oder zugehören, um Gewerkschaftsmitglied zu werden? Nein, die Gewerkschaft ist zwar keine unpolitische Interessenvertretung, aber eine überparteiliche. Die Mitgliedschaft ist völlig unabhängig von Parteipolitik, mit der Mitgliedsanmeldung tritt man der Gewerkschaft bei ohne einer ihrer Fraktionen anzugehören. Weitere Fragen und Antworten
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.
Mehr1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag
BASICS 1) Anstellungs- und Versetzungssituation 2) Vertrag Vertrag mit dem Land NÖ / Verwaltungsbereich LSR. Dieser Vertrag ist ein befristeter II L Vertrag. II L Verträge: sind befristet auf ein Schuljahr
Mehr... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität
Ihre Personalabteilung informiert... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität Betroffen sind hiervon o o aktive DienstnehmerInnen,
MehrKÜNDIGUNG Welche Möglichkeiten habe ich, mein Dienstverhältnis zu beenden? Welche Pflichten habe ich, wenn ich mein Dienstverhältnis beende?
KÜNDIGUNG Welche Möglichkeiten habe ich, mein Dienstverhältnis zu beenden? - einverständliche Lösung - Kündigung (Kündigungsfrist) - vorzeitige Auflösung = Austritt Welche Pflichten habe ich, wenn ich
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
MehrJAHRESARBEITZEIT ARBEITSZEIT
JAHRESARBEITZEIT ARBEITSZEIT Wie viele Stunden muss ein vollbeschäftigter Musikschullehrer arbeiten? 1.768 Stunden pro Jahr. GVBG 46c Abs. 1 Die von einem vollbeschäftigten Musikschullehrer zu erbringende
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrSatzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn
Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn in der Fassung der 5. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 29 und
MehrPERSONALVERTRETUNG GRÜNDEN FÜR MUSIKSCHULLEHRER LEICHT GEMACHT
Inhaltsverzeichnis III. PERSONALVERTRETUNGSTÄTIGKEIT A) Allgemeines... S.25 B) Termine... S.25 1. Bedienstetenversammlungen... S.25 2. Personalvertretungssitzungen... S.26 3. Dienstgeberbesprechungen...
MehrAbschnitt I Allgemeiner Teil
Artikel 1 Änderung des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes Das Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst, LGBl. Nr. 52/2002, wird
MehrMSDat Richtlinien zur Eingabe der Bezugsdarstellung ab dem Schuljahr 2013/2014
MSDat Richtlinien zur Eingabe der Bezugsdarstellung ab dem Schuljahr 2013/2014 Die Übermittlung der Bezugsdarstellung einer Lehrkraft wird über MSDat abgewickelt. Mit der vollständigen Eingabe der LehrerInnendaten
MehrWichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ )
6 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/6-2016 08.09.2016) 1 Bekanntgabe der Schwangerschaft Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Leiter/der
MehrWas ist eine Personalvertretung? Welche Personalvertretung ist für Musikschullehrer zuständig?
PERSONALVERTRETUNG Was ist eine Personalvertretung? Eine Personalvertretung ist die gesetzliche Interessensvertretung der Bediensteten einer Gemeinde, bzw. Dienststelle einer Dienststelle oder eines Gemeindeverbandes
MehrDIENSTVERHINDERUNGSGRÜNDE
DIENSTVERHINDERUNGSGRÜNDE Welche Dienstverhinderungsgründe gibt es? Krankheit, Unglücksfälle, familiäre Gründe, religiöse Gründe, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Behördenwege, Gerichtstermine, Pflege
Mehr1 - Kollektivvertragsgeltung
abgeschlossen zwischen Herrn/Frau Dr./Dr.med.dent./Dentist....., in weiterer Folge kurz D i e n s t g e b e r genannt u n d Herrn/Frau., geb. am.., wohnhaft in.. in weiterer Folge kurz D i e n s t n e
MehrV E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN
Stand: 11.03.2015-1 - V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN zwischen der Firma... in... und Frau Dr.... wird nachfolgender Vertrag abgeschlossen. 1 Frau
MehrPersonalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Februar 2010 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT
MehrM u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe
M u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare
MehrKurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien
betriebsrat musikschule wien Wilhelmstraße 64 * 1120 Wien www.betriebsrat-mla.at info@betriebsrat-mla.at Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien Allgemein: Die Anträge müssen meist
MehrReglement der Musikschule der Gemeinde Risch
320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom
Mehrstehst du willkommen zurück! Stand: April 2016
Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Mehr1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:
MehrO Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis
MehrResultate der Vernehmlassung - Auszug. Gesetze über das Statut und die Besoldung
Resultate der Vernehmlassung - Auszug Gesetze über das Statut und die Besoldung Organigramm Staat/Schule-n S T A A T Pädagogik Pädagogische, didaktische und methodische Betreuung (Inspektoren, pädagogische
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem/der Schule XYZ und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hagen 1. Grundsätze der Zusammenarbeit
MehrVorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens
MehrFranz Madlmayr. Landesleitung 9 Landesanstalten und -betriebe
http://www.goed-ooe.at Landesleitung 9 Landesanstalten und -betriebe Franz Madlmayr Waltherstraße 20 4020 Linz 0505554-60-21581 franz.madlmayr@gespag.at Wozu einen Betriebsrat? Der Betriebsrat, das sind
MehrWichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ )
25 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/134 20.08.2015) 1 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung Es dauert acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
MehrArbeitsvertrag. Werkvertrag
Werkvertrag Arbeitsvertrag Organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Unabhängigkeit Unternehmer wird in eigener Organisation tätig Werkherstellung auch mit Gehilfen und Substituten Arbeit nach eigenem
MehrTIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer
ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer
MehrArbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein
Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische
MehrSteiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG
Textgegenüberstellung Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG geltender Text vorgeschlagener Text Z 3 ( 25) Teilzeitbeschäftigung (1) Teilzeitbeschäftigung, ihr Beginn, ihre Dauer, ihr
MehrDienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/
78 Dienstrecht Pädagogischer Dienst Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen/Teil II Sonstige Bestimmungen (LFS IVa- 301/77-20.08.2015) 1 Zuordnung ( 3 LLVG) Für Landesvertragslehrpersonen
Mehrstehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016
Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und
MehrS a t z u n g über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder
S a t z u n g über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder Aufgrund der 6, 29, 39, 51 und 55 f der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z. Z. gültigen Fassung hat der Rat
MehrVERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN
PFLEGEKINDER-AKTION SCHWEIZ VERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN VERTRAGSPARTEIEN Jugendliche/r: Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Konfession:... Wohnhaft bei:... Heimatort/Nationalität:... Eltern:
MehrGemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012
MehrS A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC
S A T Z U N G der Gemeinde Wingst über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Wingst (Aufwandsentschädigungssatzung)
Mehr7 URLAUB 1. Ich bin dann mal weg!
7 URLAUB 1 Ich bin dann mal weg! Diese Regelungen gelten nicht für GR/PR, die ausschließlich nur im Schuldienst tätig sind. Für sie ist sämtlicher Anspruch auf Erholungsurlaub mit den Schulferien abgegolten,
MehrDRUMS MUSICACADEMY Nürnberg Imhoffstr 14 Tel.: Mail: Musikanmeldung Straße / Nr. PLZ Wohnort..
DRUMS MUSICACADEMY 90429 Nürnberg Imhoffstr 14 Tel.: 0911-7041693 Mail: musicacademy@web.de Musikanmeldung Ich melde meine Tochter / meinen Sohn (Zutreffendes bitte ankreuzen) Name Vorname Geburtsdatum...
Mehr:22/r /AB
nur. tv\ 227/AB XVI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 REPUBLIK OSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FüR GESUNDHEIT UND UMWELTSCHUTZ Zl. IV-50.004/60-2/83 11 603 d 'r Bl'j I. 'll l"n 'I...
MehrM U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN)
M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare
Mehr1. Angaben zur Organisation/zum Unternehmen. 2. Personalstruktur
1. Angaben zur Organisation/zum Unternehmen OBSERVATORIA FRAGEBOGEN "Gender Mainstreaming und Equal Pay" Stichtag für die Erhebung der Angaben: 31.12.2001 (Die Angaben werden vertraulich behandelt) Name
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des
MehrSatzung für die Volkshochschule Mölln
Satzung für die Volkshochschule Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein ( GO ) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig Holstein ( KAG ) wird nach
MehrHAUSAUFGABENKONZEPT der GRUNDSCHULE FISCHBECK
GRUNDSCHULE FISCHBECK Verlässliche Grundschule Sonderpädagogische Grundversorgung Hochbegabungsförderung Nachmittagsbetreuung HAUSAUFGABENKONZEPT der GRUNDSCHULE FISCHBECK Stand: Januar 2014 1. Vorbemerkungen
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12
MehrBILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast
MehrGesamtvertragliche Vereinbarung
Gebührenfrei gemäß 110 ASVG Gesamtvertragliche Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Steiermark einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, unter Mitfertigung
MehrGEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT
GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT Stand: 8. Dezember 204 - 2 - Gestützt auf 2 Abs. des Dienst- und Besoldungsreglements für das Personal der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden
MehrStadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren,
Stadt Osterholz-Scharmbeck S a t z u n g der Stadt Osterholz-Scharmbeck über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, sonstiger Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen Aufgrund der 6,
MehrMinderjährige Arbeitnehmer
TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht
Mehr1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen
MehrKindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrTipps für die Väterkarenz
Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Tipps für die Väterkarenz Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe. Neben
MehrSeite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr.
Lesefassung Satzung des Kreises Pinneberg über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg (Entschädigungssatzung in der
MehrTarifvertrag. Präambel
Tarifvertrag vom 29. Juli 2015 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (TV UK-Beruf und Familie) gültig ab 1. September
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrDienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
Mehr08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr
http://www.goed-ooe.at Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr Goethestraße 89 4020 Linz 050 554-60-21587 franz.madlmayr@gespag.at Wozu einen Betriebsrat? Der Betriebsrat, das sind gewählte
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014, Fassung vom
Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014, Fassung vom 04.09.2014 Langtitel Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen
MehrM U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ARBEITER IM FUSSPFLEGER-, KOSMETIKER- UND MASSEURGEWERBE
M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ARBEITER IM FUSSPFLEGER-, KOSMETIKER- UND MASSEURGEWERBE Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der hat einige Muster bzw. Musterformulare in arbeitsrechtlichen
MehrSatzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2
Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...
MehrNicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen
MehrGebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Satzung Datum Änderung in Kraft getreten Gebührensatzung 29.01.1997 01.02.1997 1. Nachtrag 20.01.1998 2 Ziff. 1 b und c, 5 Abs.2, 10 (Tarife 3, 5-10,)
MehrANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG
1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrMUSTER BEM-EINLADUNG
MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund
MehrArbeitswelt und Zukunft
Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen
MehrBenutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach
Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992
MehrSatzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008
2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...
Mehrim Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?
1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2
MehrMuster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen
MehrBetriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel
Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung
MehrLeitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit:
Leitbild der WAG Einige Wörter in diesem Leitbild sind unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die manche Menschen vielleicht nicht kennen. Diese Wörter werden am Ende erklärt. Wir wünschen uns eine
MehrPersonalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld.
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Oktober 2015 INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT / ARBEITSRECHT 1. ALLGEMEINES... 3 2.
MehrCheckliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch
Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch Gestaltung der individuellen Berufslaufbahn von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb Angesichts der Veränderungen in den Belegschaftsstrukturen
MehrDer Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:
SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.
MehrARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT
ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT Infos und Tipps für Handelsangestellte Stand: November 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Liebes AK-Mitglied! Die
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrBeschwerdemanagementkonzept
Beschwerdemanagementkonzept 0. Vorbemerkung 2 1. Allgemeines 2 2. Begriffsdefinition 2 3. Grundsätze 2 4. Beschwerdewege 3 4.1 Beschwerden von Schülern über Mitschüler 3 4.2 Beschwerden von Schülern über
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am 13.06.2002 XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. O R G A N I S A T O R I S C H E S 267. Einführung der gleitenden
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrLehrperson beim Logos Lehrerteam
Lehrperson beim Logos Lehrerteam Wissen ist ein Schatz, den man niemals verliert. Chinesisches Sprichwort Das Logos Lehrerteam Das Logos Lehrerteam bietet Gymivorbereitungskurse in der Stadt Zürich und
MehrI. Mitglieder kommunalrechtlicher Vertretungen und Ausschüsse. 1 Aufwandsentschädigung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Gemeinde Wagenfeld (Aufwandsentschädigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.05.2015 Aufgrund der 10, 44 und 55 des
MehrRahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe
Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dieses vertreten durch Herrn Staatsminister Siegfried Schneider und dem Bildungswerk
MehrVC1.1 VC Bestehende Vereinbarungen über höhere Grundgehälter, als die mit dieser Verordnung festgesetzten, bleiben unberührt.
MINDESTGEHÄLTER-VERORDNUNG 2016 1 (MindestGeh-VO 2016) (Verordnung des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., ABl. Nr. 205/2002, 90/2003, 109/2003, 273/2003, 122/2005, 50/2006, 135/2006, 60/2007, 46/2008,
MehrLohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz 1 Zweck des LSDB-G Arbeitskräften soll das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung gesichert werden Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen
MehrInformationen für alle LehrerInnen
Informationen für alle LehrerInnen Ein Service von GÖD-FCG Salzburg 2014 Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich... 3 BS-Life-Team FCG GÖD Berufsschule... 3 Personalvertretung... 4 Zentralausschuss
MehrSachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
Mehr