Besondere psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

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Transkript:

Angebotsschreiben Besondere psychotherapeutische ersorgung in Baden-Württemberg Leistungsinhalt Basispauschale: Abklärung der Notwendigkeit weiterer therapeutischer Maßnahmen, psychotherapeutische Anamnese und Diagnostik, Erstellung und Übermittlung von Berichten/ Befunden an Haus- und Fachärzte. Innerhalb von in der Regel 2 Wochen ab dem Erstkontakt wird ein Bericht an den mitbehandelnden Haus- oder Facharzt übermittelt und zusätzlich bei besonderen Ereignissen wie z. B. Eigen- oder Fremdgefährdung, eränderung der Diagnose, somatische Abklärung oder psychiatrische Mitbehandlung wie auch zum herapieende. Für eine leitliniengemäße multiaxiale Diagnostik bedarf es neben der Exploration des Patienten (Kind/Jugendlichen) auch der Exploration der Bezugspersonen, Anamnese und Erhebung des psychopathologischen Befundes, einer testpsychologischen Entwicklungsdiagnostik, Intelligenzdiagnostik, allgemeiner und störungsspezifischer Fragebogenverfahren durch Schule und Eltern und eine erhaltensbeobachtung des Kindes/Jugendlichen. Berücksichtigte herapieverfahren: 2. Einzelleistungen Position PP1 1. Pauschalen Abrechnungsvoraussetzungen 1 x in 4 Quartalen in Folge, sofern mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten- Kontakt stattgefunden hat. Ausnahme: Persönlich Ermächtigte mit fachärztlichem Überweisungsvorbehalt können diese Position nicht abrechnen. Entgeltschlüssel ergütung PP1 60 erhaltenstherapie sowie ggfs. dazugehörige Methoden und echniken () iefenpsychologisch sowie ggfs. dazugehörige Methoden und echniken () Neue herapievermethoden (Systemische Psychotherapie, Hypnotherapie, Interpersonelle Psychotherapie, EMDR) (N) Diese Leistungen können im Rahmen der durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie bzw. den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Anwendungsbereiche erbracht werden. herapie (P) Analytische Psychotherapie (PE 5) Hierfür können die Ziffern in der ertragssoftware mit der entsprechenden Endung ausgewählt werden. gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 1 von 10

Die Reihenfolge im Behandlungszyklus (PE1-PE4) lautet abhängig vom Krankheitsbild und verlauf PE1 (KJ) PE2 (KJ) PE3 (KJ) PE4 (KJ). Es können Behandlungsserien entfallen bzw. ausgelassen werden. Ein Neubeginn des Behandlungszyklus (PE1-PE4; PE6 / PE7) kann bei entsprechender wesentlich geänderter gesicherter Diagnose oder, z.b. bei Rückfällen mit unveränderter Diagnosestellung, nach Genehmigung der K erfolgen. PE1 bzw. PE1KJ Akute/ zeitnahe ersorgung Psychotherapie Einzeltherapie erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken, ggf. weiterführende diagnostische Maßnahmen. bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 max. 10 Einheiten (à vollendete 50 Minuten) innerhalb von max. 3 Quartalen in Folge (Behandlungsserie PE1), Grundsatz: 1 Einheit pro ag, Ausnahme: z. B. bei Angststörungen, Kriseninterventionen ggf. auch bis max. 4 Einheiten pro ag, für Kinder und Jugendliche als PE1KJ max. 13 Einheiten unter Einbeziehung der Bezugsperson(en), PE1KJ ist abrechenbar, wenn die K- Genehmigung für Kinderund Jugendpsychotherapie vorliegt, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des ersicherten. Sollte die herapieserie vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen sein, können maximal die verbleibenden Einheiten der PE1KJ, PE2KJ sowie PE3KJ auch nach dem vollendeten 21. Lebensjahr des ersicherten erbracht werden. Diese Regelung gilt max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des ersicherten. PE1 ist abrechenbar bei ersicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, eine ggf. notwendige Weiterbehandlung erfolgt im Rahmen der Behandlungsserien PE2(KJ) - PE4(KJ), ausgenommen: wesentliche Änderung der gesicherten Diagnose, Entgeltschlüssel PE 1 PE 1 PE 1 N PE 1 P PE 1 KJ PE 1 KJ PE 1 KJ N PE 1 KJ P Position Leistungsinhalt Praxisbezogene ergütungsregeln ergütung 117 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 2 von 10

PE1 M bzw. PE1MKJ PE2 bzw. PE2KJ orstellung durchk Einzeltherapie erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken, ggf. weiterführende di- agnostische Maßnahmen. Erstbehandlung Einzeltherapie erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken, ggf. weiterführende diagnostische Maßnahmen. nicht neben oder nach den Behandlungsserien PE1M(KJ) oder PE2(KJ) PE 4(KJ) sowie nicht neben der Behandlungsserie PE5 PE1 nicht am selben ag abrechenbar neben PE1KJ Nicht abrechenbar für ersicherte, die sich bereits in einer laufenden P- Behandlung gem. EBM befinden Abweichend von Psychotherapie-Richtlinie und-vereinbarung ohne Antrags- /Gutachterverfahren. ergütungsvoraussetzungen identisch mit PE1(KJ), unabhängig von der Diagnose(-sicherheit), Abrechenbar für ersicherte, die über das K- ersorgungsmanagement vorgestellt wurden. bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 nicht neben, aber nach Abschluss der Behandlungsserie PE1(KJ) möglich, max. 20 Einheiten (à vollendete 50 Min.) innerhalb von max. 4 Quartalen in Folge (Behandlungsserie PE2), Grundsatz: 1 Einheit pro ag, Ausnahme: z. B. bei Angststörungen, Kriseninterventionen: ggf. auch in Blöcken von bis maximal 4 Einheiten pro ag (ggf. aufteilbar in max. 40 Einheiten à 25 Minuten) PE2KJ ist abrechenbar, wenn die K-Genehmigung PE 1 PE 1 PE 1 N PE 1 P PE 1 KJ PE 1 KJ PE 1 KJ N PE 1 KJ P PE 2 PE 2 PE 2 N PE 2 P PE 2 KJ PE 2 KJ PE 2 KJ N PE 2 KJ P 117 99 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 3 von 10

für Kinder und Jugendpsychotherapie vorliegt, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des ersicherten. Sollte die herapieserie vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen sein, können maximal die verbleibenden Einheiten der PE2KJ sowie PE3KJ auch nach dem vollendeten 21. Lebensjahr des ersicherten erbracht werden. Diese Regelung gilt max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des ersicherten. für Kinder und Jugendliche als PE2KJ max. 25 Einheiten unter Einbeziehung der Bezugsperson(en), PE2 ist abrechenbar bei ersicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, PE2 ist nicht abrechenbar am selben ag neben PE2KJ, eine ggf. notwendige Weiterbehandlung erfolgt im Rahmen der Behandlungsserien PE3(KJ) PE4(KJ), ausgenommen: wesentliche Änderung der gesicherten Diagnose, nicht neben den Behandlungsserien PE1(KJ), PE1M(KJ) oder PE3(KJ) - PE5(KJ) und nicht nach den Behandlungsserien PE3(KJ) bis PE4(KJ), aber nach Abschluss der Behandlungsserien PE1(KJ) und PE1M(KJ), abweichend von Psychotherapie-Richtlinie und ereinbarung ohne Antrags-/Gutachterverfahren. gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 4 von 10

PE3 bzw. PE3KJ Weiterbehandlung Einzeltherapie erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 nicht neben den Behandlungsserien PE1(KJ), PE1M(KJ), PE2(KJ), PE4(KJ) oder PE5 und nicht nach der Behandlungsserie PE4(KJ), aber nach Abschluss der Behandlungsserien PE1 (KJ) und PE2(KJ) möglich, max. 30 Einheiten (à vollendete 50 Min.) innerhalb von max. 8 Quartalen in Folge (Behandlungsserie PE3), Grundsatz: 1 Einheit pro ag, Ausnahme: z. B. Angststörungen, Krisen-interventionen: ggf. auch in Blöcken von bis maximal 4 Einheiten pro ag (ggf. aufteilbar in max. 60 Einheiten à 25 Minuten) für Kinder und Jugendliche als PE3KJ max. 38 Einheiten unter Einbeziehung der Bezugsperson(en), PE3 ist nicht abrechenbar am selben ag neben PE3KJ, PE3KJ ist abrechenbar, wenn die K-Genehmigung für Kinder- und Jugendpsychotherapie vorliegt, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Sollte die herapieserie vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen sein, können maximal die verbleibenden Einheiten der PE3KJ auch nach dem vollendeten 21. Lebensjahr des ersicherten erbracht werden. Diese Regelung gilt max. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des ersicherten, PE3 ist abrechenbar bei ersicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, eine ggf. notwendige Weiterbehandlung erfolgt im PE 3 PE 3 PE 3 N PE 3 P PE 3 KJ PE 3 KJ PE 3 KJ N PE 3 KJ P 92 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 5 von 10

PE3R Weiterbehandlung Einzeltherapie bei raumata erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapieverfahren/ -techniken/- methoden (im Rahmen / ) methoden oder techniken Rahmen der Behandlungsserie PE4(KJ), ausgenommen: wesentliche Änderung der gesicherten Diagnose, abweichend von Psychotherapie- Richtlinie und ereinbarung ohne Antrags-/Gutachterverfahren. oraussetzung: Bei gesicherten Diagnosen gemäß Anlage "raumatherapie" zu dieser Honorar-Anlage nicht neben den Behandlungsserien PE1(KJ), PE1M(KJ), PE2(KJ), PE3(KJ), PE4(KJ) oder PE5 und nicht nach den Behandlungsserien PE4(KJ), aber nach Abschluss der Behandlungsserie PE1(KJ) bis PE3(KJ) möglich max. 20 Einheiten (erhaltenstherapie) bzw. 40 Einheiten (iefenpsychologisch ) (à vollendete 50 Min.) innerhalb von max. 8 Quartalen in Folge; Grundsatz: 1 Einheit pro ag, Ausnahme: z.b. bei Angststörungen, Kriseninterventionen: ggf. auch in Blöcken von bis maximal 4 Einheiten pro ag (ggf. aufteilbar in max. 60 Einheiten à 25 Minuten) PE3R ist abrechenbar bei ersicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die PE3R kann ohne Antragsstellung (GDK) bei orliegen der oraussetzungen abgerechnet werden. Sofern darüber hinaus weitere hochfrequente Behandlungs-einheiten notwendig sind, können diese über das GDK- Antrags-verfahren erfolgen. PE3R PE3R 92 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 6 von 10

PE4 bzw. PE4KJ PE5 Niederfrequente Behandlung Einzeltherapie erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken Analytische Psychotherapie Einzelbehandlung Durchführbar, wenn gemäß Psychotherapierichtlinie auf der Basis des obligatorischen Gutachterverfahrens genehmigt. bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 max. 6 pro Quartal à vollendete 50 Min. (Behandlungsserie PE4(KJ), PE4KJ ist abrechenbar, wenn die K-Genehmigung für Kinder- und Jugendpsychotherapie vorliegt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, PE4 ist abrechenbar bei ersicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, PE4 ist nicht abrechenbar am selben ag neben PE4KJ, nicht neben den Behandlungsserien PE1(KJ), PE1M(KJ), PE2(KJ), PE3(KJ), PE5, aber nach Abschluss der Behandlungsserie PE1(KJ), PE1M(KJ), PE2(KJ) und PE3(KJ) möglich, ggf. aufteilbar in Einheiten à 25 Minuten, abweichend von Psychotherapie-Richtlinie und ereinbarung ohne Antrags-/Gutachterverfahren. bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnosen gemäß Anlage 1 max. 5x pro Woche, max. 300 Einheiten à 50 Minuten (Behandlungsserie PE5), nicht neben den Behandlungsserien PE1(KJ), PE1M(KJ), PE2(KJ), PE3(KJ) und PE4(KJ), ab der 1 Einheit mit Antrags-/Gutachterverfahren gemäß Psychotherapie- ereinbarung. PE 4 PE 4 PE 4 N PE 4 P PE 4 KJ PE 4 KJ PE 4 KJ N PE 4 KJ P 92 PE 5 92 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 7 von 10

Übergreifende ergütungsregeln für Gruppenbehandlung PE6 und PE7 je Einheit 1x pro Patient abrechenbar, auch bei eilnahme von Bezugspersonen, bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 die Dauer einer Einheit ist 100 Minuten, abrechenbar sind max. 20 Einheiten Gruppentherapie (PE6 und PE7) bei Überschreitung der 20 Einheiten ist bei Erwachsenen eine Übertragung von max. 40 nicht ausgeschöpften Einheiten aus PE1 PE3 möglich. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die entsprechende Höchstgrenze zur Übertragung 60 Einheiten, Sind die 40 bzw. 60 Einheiten maximal ausgeschöpft, kann die Gruppentherapie mit max. 6 Einheiten (à 100 min.) pro Quartal weiter durchgeführt werden. die ergütung der verrechneten Einheiten erfolgt in Höhe der durchgeführten Gruppenbehandlung (PE6 oder PE7), abweichend von Psychotherapie-Richtlinie und -ereinbarung ohne Antrags-/Gutachterverfahren, für Eltern erkrankter Kinder können Gruppen parallel zur Gruppenbehandlung der Kinder angeboten werden. In diesen Fällen können große und kleine Gruppen auch parallel abgerechnet werden, Qualifikationsgebunden gem. Anlage 10 die für die Erlangung der Abrechnungsgenehmigung für Gruppen notwendigen Gruppensitzungen dürfen über diese Anlage abgerechnet werden, wenn die Behandlung den formalen Anforderungen hinsichtlich Supervision und Regelungen der Ausbildungsinstitute entspricht. Eine parallele Abrechnung über die K ist ausgeschlossen. PE6 Gruppenbehandlung kleine Gruppe mind. 2 max. 4 Personen, leitlinienorientiert erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken PE7 Gruppenbehandlung große Gruppe mind. 5 max. 9 Personen, erhaltenstherapie iefenpsychologisch Neue herapiever- herapie P -methoden oder techniken Siehe übergreifende ergütungsregelungen für Gruppenbehandlung PE6 und PE7. Siehe übergreifende ergütungsregelungen für Gruppenbehandlung PE6 und PE7. PE 6 PE 6 PE 6 N PE 6 P PE 7 PE 7 PE 7 N PE 7 P 120 60 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 8 von 10

PE8 Persönliche eilnahme an Hilfeplankonferenzen im vorschulischen und schulischen Bereich im Rahmen der Jugend- und Erziehungshilfe sowie der Jugendberufs- und Behindertenhilfe auf eranlassung der K pro Hilfeplankonferenz, herapeut- oder versichertenbezogen, nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Auslöser K- ersorgungsmanagement: nur abrechenbar für Fachärzte/Psychotherapeuten mit Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendpsychotherapie. PE 8 60 PZ1 PZ3 PZ5 Kooperationszuschlag Umfasst die Kooperation mit Haus- und Fach-ärzten, obligatorisch bei Schizophrenie, schwerer Depression, bipolaren Störungen. Kinder-, Jugendlichenzuschlag ersorgungsinhalte erweiterte (est-)diagnostik und Exploration, Beratungen mit Bezugs-personen, ggf. erhaltensbeobachtungen Mitteilung über die Beendigung der eilnahme des ersicherten Gemäß Anlage 5 3. Zuschläge bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 1 x pro Quartal abrechenbar, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. bei orliegen einer entsprechenden gesicherten Diagnose gemäß Anlage 1 1 x pro Quartal abrechenbar, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. DAE Diagnoseänderung Infoziffer DAE GDK Genehmigung durch Infoziffer GDK Kasse UR Übernahme aus Richtlinientherapie Infoziffer UR PZ 1 25 PZ 3 50 PZ 5 5 gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 9 von 10

Diagnosenliste raumata Es entfällt bei rauma-patienten das Genehmigungsverfahren (GDK-Antrag) für bis zu 20 weitere herapieeinheiten bei der erhaltenstherapie und für bis zu 40 weitere herapieeinheiten bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie: Nach Ablauf der normalen Behandlungsserie PE1-3 (insgesamt 60 herapieeinheiten) können die LE für rauma-patienten die ergütungsposition PE3R - ohne Antragsstellung (GDK) abrechnen. oraussetzung: Gesicherte Diagnosen entsprechend dieser Diagnosenliste liegen vor. Insgesamt können somit 80 bzw. 100 Einheiten für rauma-patienten ohne erneute Genehmigung (GDK) abgerechnet werden (60 Einheiten PE1-3 + 20 bzw. 40 Einheiten PE3R = 80 bzw. 100 Einheiten). Sofern darüber hinaus weitere hochfrequente Behandlungseinheiten notwendig sind, können diese über das GDK-Antragsverfahren erfolgen. Ein rauma-patient in diesem Sinne liegt vor, wenn neben der gesicherten Diagnose F43.1 (Posttraumatische Belastungsstörung) mindestens eine weitere der folgenden gesicherten Diagnosen vorliegt: F44.0 Dissoziative Amnesie F44.1 Dissoziative Fugue F44.2 Dissoziativer Stupor F44.3 rance- und Besessenheitszustände F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen F44.5 Dissoziative Krampfanfälle F44.6 Dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörungen F44.7 Dissoziative Störungen [Konversionsstörungen], gemischt F44.80 Ganser-Syndrom F44.81 Multiple Persönlichkeit(sstörung) F44.82 ransitorische dissoziative Störungen [Konversionsstörungen] in Kindheit und Jugend F44.88 Sonstige dissoziative Störungen [Konversionsstörungen] F60.0 Paranoide Persönlichkeitsstörung F60.1 Schizoide Persönlichkeitsstörung F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung F60.30 Impulsiver yp F60.31 Borderline-yp F60.4 Histrionische Persönlichkeitsstörung F60.5 Anankastische [zwanghafte] Persönlichkeitsstörung F60.6 Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung F60.7 Abhängige (asthenische) Persönlichkeitsstörung F60.8 Sonstige spezifische Persönlichkeitsstörungen F61 Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen F62.0 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung F62.1 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach psychischer Krankheit F62.80 Andauernde Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom F62.88 Sonstige andauernde Persönlichkeitsänderungen F68.0 Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder ortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder F68.1 Behinderungen] F68.8 Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeits- und erhaltensstörungen F69 Nicht näher bezeichnete Persönlichkeits- und erhaltensstörung gst/ - 2016/140 Besondere psychotherapeutische ersorgung BW Seite 10 von 10