40 versicherungen für haus- und wohnungsbesitzer 41 Unverzichtbar: die Privathaftpflichtversicherung Selbst für Versicherungs-Muffel gilt: Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein unbedingtes Muss. Denn sie bietet als Basisversicherung Schutz gegen die allgemeinen Risiken des Alltags. Sie deckt aber auch Gefahren im privaten Wohnumfeld ab, wenn sich z.b. ein Besucher auf Ihrem Grundstück verletzt oder im Treppenhaus stürzt, sich die Nachbarskinder an Spielgeräten auf Ihrem Grundstück verletzen oder Passanten zu Schaden kommen, wenn ein Ziegel von Ihrem Hausdach fällt. Alle möglichen Haftungstatbestände aus den verschiedenen Lebensbereichen aufzulisten ist gar nicht möglich. Schon beim Blick auf Paragraph 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lässt sich das Ausmaß ahnen: Danach sind Sie verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den Sie schuld- Versicherungen für Haus- und Wohnungsbesitzer Welchen Versicherungsschutz Sie benötigen haft einem anderen zufügen. Und diese Verpflichtung gilt in unbegrenzter Höhe. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden aus Versehen oder aus Fahrlässigkeit passiert ist. Und ganz schlimm kommt es, wenn Sie für Schäden einstehen müssen, die Sie nicht einmal verschuldet haben. Der Jurist spricht dann von einer Gefährdungshaftung. So haften Sie zum Beispiel als Eigentümer eines Öltanks für eingetretene Schäden selbst dann, wenn diese durch eine Überschwemmung oder einen
42 versicherungen für haus- und wohnungsbesitzer 4 Erdrutsch verursacht worden sind Ereignisse also, die Sie gar nicht verschuldet haben. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen und dieser Sie haftbar macht und Schadenersatz fordert. Neben den allgemeinen Risiken des täglichen Lebens erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf > Schäden, für die Sie als Inhaber einer selbst genutzten Wohnung, eines im Inland selbst genutzten Wohnhauses sowie eines im Inland selbst genutzten Ferien- oder Wochenendhauses verantwortlich gemacht werden können, > Schäden aus der Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen (nicht aber Vermietung der ganzen Wohnung), > Sachschäden durch häusliche Abwässer, > Schäden, die sich aus der Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag ergeben (z.b. Unterlassen der Streupflicht bei Glätte), > Schäden an unbeweglichen Sachen in der Mietwohnung (z.b. feuchte Wände nach einer Überschwemmung). Wie Sie sehen, ist die Privathaftpflichtversicherung für Hauseigentümer und Mieter unabdingbar. Tipp: Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt zwar die Schäden des täglichen Lebens ab, jedoch nicht alle Schadensrisiken rund um den Bau oder die Modernisierung Ihres selbst genutzten Wohnhauses. Denn die Versicherer begrenzen ihre Haftung auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens. Je nach Anbieter ist die Begrenzung nach der Bausumme unterschiedlich hoch (häufig 25.000 Euro, oft sogar 50.000 Euro). Als verantwortlicher Bauherr sollten Sie also vor Baubeginn unbedingt prüfen, bis zu welcher Höhe Schadenersatzansprüche Dritter höchstens bezahlt werden. Ist die Bausumme höher als der Deckungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung, sollten Sie eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen (> Seite 18 ff.). Vorsicht: Auf Ihrem Schaden bleiben Sie auch sitzen, weil bestimmte Haftpflichtschäden vom Versicherer ausgeschlossen werden. Kein Geld erhalten Sie unter anderem für: > vorsätzlich herbeigeführte Schäden, > Schadenersatz aus Vertragsverletzung, > Schäden, für die Sie als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines unbebauten Grundstücks haften (in diesem Fall benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, > Seite 45 ff.), > Schäden, für die Sie als Eigentümer eines Öltanks haften (für diesen Fall benötigen Sie eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, > Seite 49 ff.),
44 versicherungen für haus- und wohnungsbesitzer 45 > Schäden an Warmwasser, Heizungs-, Elektro- und Gasgeräten, > Geldstrafen und Bußgelder, > Schäden durch Abnutzung und Verschleiß. Teilweise eingeschlossen sind bei verschiedenen Versicherern hingegen Sachschäden durch die allmähliche Einwirkung von Hitze, Kälte, Gas, Rauch, Staub, Dampf, Feuchtigkeit und Niederschlag. Tipp: Der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich nicht nur auf Schäden aus schuldhaftem Verhalten, sondern bietet auch Rechtsschutz, um unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Wenn Sie für einen Schadensfall also überhaupt nicht einstehen müssen, übernimmt es die Versicherung, den geltend gemachten Schadenersatz abzuwehren, notfalls auch vor Gericht. Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel eine Familienversicherung. Singles erhalten aber auch eine separate und damit günstigere Privathaftpflichtversicherung. In der Familienversicherung sind Ehepartner und Kinder mitversichert. Auch volljährige Kinder, die Berufsausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen haben, genießen meist Versicherungsschutz. Ebenso sind nichteheliche Lebenspartner in der Regel kostenlos mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben. Tipp: Beachten Sie, dass die Privathaftpflichtversicherung nur bis zur vereinbarten Deckungssumme Entschädigung leistet. Für darüber hinaus entstehende Personen- oder Sachschäden müssen dann Sie einstehen. Achten Sie deshalb auf eine ausreichende Deckungssumme. Drei Millionen Euro sollten es schon mindestens sein. Und weil der Beitragsunterschied zu einer Police mit höherer Deckung nicht groß ist, sollte diese erste Wahl sein. Vereinbaren Sie auch keine Selbstbeteiligung bei jedem Schaden, denn die Beitragsersparnis rechnet sich in der Regel für den Kunden nicht. Für Vermieter: die Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung Als Grundstücks- und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Eigentum gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie haften für Schäden, die einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen. Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst nutzen, sind der Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung (> Seite 41 ff.) und gegebenenfalls die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (> Seite 49 ff.) ausreichend, um Ihre Risiken abzudecken. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung benötigen Sie nur, wenn Sie Ihr Eigenheim oder Wohnungen in einem Mehr familienhaus vermietet haben (also nicht selbst nutzen) oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks
46 versicherungen für haus- und wohnungsbesitzer 47 sind. Für Besitzer einer Wohnung in einer Wohnanlage mit Gemeinschaftseigentum ist die Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ver sichert Schäden, die durch vom Haus und Grundstück ausgehen de Gefahren entstanden sind, bei denen es in der Verantwortung des Eigentümers liegt, diese zu verhindern. Hierzu gehören z.b. Schäden von Personen oder Sachen durch schadhafte Treppen, mangelhafte Beleuchtung oder glatte Gehwege. Beispiel: Wenn Sie als Vermieter Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und trotz mehrfacher Aufforderung durch den Mieter Mängel an der Haustreppe nicht beseitigen, genießen Sie keinen Haftpflichtschutz aus der Privathaftpflichtversicherung, wenn der Mieter zu Schaden kommt. Dieses Risiko können Sie nur durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abdecken. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung umfasst insbesondere > die Haftpflicht als Eigentümer, Pächter, Leasingnehmer, Nutznießer oder Verwalter des Grundstücks für Schäden aus baulicher Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen bei Winterglätte und Schneeräumen der Gehwege vor dem Grundstück, > Schäden aus Besitz und Verwendung von Aufzügen, Fahrstühlen, Sammelheizungen und Fernsprechern auf dem Grundstück, > die Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit Reinigung, Verwaltung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung des Grundstücks Beauftragten für Ansprüche, die wegen ihrer Arbeit gegen den Eigentümer erhoben werden, > Gewässerschäden (außer durch Öl- und Flüssiggastanks), > die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Tipp: Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bei Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten) bis zur in der Police genannten Bausumme (häufig bis zu 25.000 Euro, manchmal sogar bis zu 50.000 Euro Bausumme je Bauvorhaben). In diesem Fall ist also eine Bauherren-Haftpflichtversicherung (> Seite 18 ff.) entbehrlich. Neben den genannten Risiken sind bei einigen Versicherern weitere Gefahren mitversichert, so beispielsweise die Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten, die Haftpflicht für Schwamm, Grundstückssenkung, Erdbewegung durch Rammarbeiten, Überschwemmung oder die gesetzliche Haftpflicht aus der Lagerung und Verwendung von im Haushalt üblichen Stoffen wie Farben, Lacke oder Verdünner. Prüfen Sie also Ihre Police, welchen Umfang der Versicherungsschutz bietet!
48 versicherungen für haus- und wohnungsbesitzer 49 Vorsicht: Auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Haftpflichtschäden ab. Nicht versichert sind u.a. > vorsätzlich herbeigeführte Schäden, > die Haftpflicht aus Personenschäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen, > Schäden am Gemeinschaftseigentum, wenn Sie Inhaber einer Eigentumswohnung sind, > die Haftpflicht aus der Lagerung wasserschädlicher Stoffe wie Heizöl und Flüssiggas. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zahlt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Für den darüber hinaus entstehenden Personen- und Sachschaden muss der Eigentümer einstehen. Drei Millionen Euro Deckung sollten Sie schon vereinbaren. Diese Summe steht Ihnen dann zweimal in dem Jahr zur Verfügung. Tipp: Eine Police mit Selbstbeteiligung bei jedem Schaden sollten Sie vermeiden. Die geringe Beitragsersparnis rechtfertigt keinen Selbstbehalt. Für Öltankbesitzer: die Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung Wenn Sie mit Öl oder Flüssiggas heizen, stellt sich ein zusätzliches Risiko ein: Sie haften unbegrenzt, wenn Öl oder Flüssiggas aus dem Tank ausläuft und dadurch ein Gewässer oder das Grundwasser verschmutzt wird. Und als Eigentümer einer Anlage zur Lagerung wasserschädlicher Stoffe haften Sie auch ohne eigenes Verschulden. Schon geringe Mengen Öl oder Flüssiggas können großen Schaden anrichten. Ohne Absicherung im Schadensfall ist das ein kaum überschaubares Risiko. Denn die Kosten, die entstehen, um den Schaden zu beseitigen, können Ihre Existenz gefährden. Wenn Sie als Hauseigentümer mit Heizöl oder Flüssiggas heizen, brauchen Sie deshalb unbedingt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Denn die normale Privathaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko nicht oder nur mit einem geringen Schutz ab. Nur wenn Sie einen kleinen Öltank haben ist es möglich, dass das Risiko bereits durch Ihre Privathaftpflichtversicherung (> Seite 41 ff.) abgedeckt ist. Und wenn Sie mit Öl oder Flüssiggas heizen und Ihr Haus oder Wohnungen vermietet haben, kann Ihr Haftungsrisiko unter Umständen auch durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgesichert sein (> Seite 45 ff.).