Richtlinie zur Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT-Kompetenzteamrichtlinie) Vom 14. Mai 2013 1. Gegenstand und Geltungsbereich 2. Definition, Ziele und Grundsätze 3. Aufgaben der IT-Kompetenzteams 4. Fachgebiete und Zusammensetzung der IT-Kompetenzteams 5. Einrichtung der IT-Kompetenzteams 6. Inkrafttreten
1. Gegenstand und Geltungsbereich 1.1. Der Ministerrat hat am 13. März 2012 im Rahmen der IT-Neuausrichtung die Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung beschlossen. Die nähere Ausgestaltung von Kompetenzteams, deren Aufgaben, Fachgebiete sowie deren organisatorische Rahmenbedingungen regelt die Richtlinie zur Bildung von IT- Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT- Kompetenzteamrichtlinie). 1.2. Diese Richtlinie gilt für die Staatskanzlei, die Landesministerien sowie deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen des Landes sowie für die Landesbetriebe, mit Ausnahme der Polizei. 2. Definition, Ziele und Grundsätze 2.1. IT-Kompetenzteams sind der ressortübergreifende Zusammenschluss von Fachkräften, die über spezielles Fachwissen im IT-Bereich oder im IT-nahen Umfeld verfügen. Dieses Fachwissen soll als zentrale Dienstleistung allen IT-Stellen der saarländischen Landesverwaltung nach den Regelungen dieser Richtlinie zur Verfügung gestellt werden. 2.2. Die Bildung der IT-Kompetenzteams erfolgt für Bereiche, die nach dem Stand der Migration nicht bereits zentral durch das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) vorgehalten werden oder die aus Gründen der Anwendernähe oder der Fachverantwortung die ressortübergreifende Know-how-Bündelung erfordern. 2.3. Die IT-Kompetenzteams übernehmen keine betrieblichen Infrastrukturaufgaben. Diese sind grundsätzlich dem IT-DLZ vorbehalten. 2.4. Die IT-Kompetenzteams werden vorrangig für IT-bezogene Fach- und Querschnittsthemen, wie das IT-Controlling oder die Informationssicherheit und nur in einem besonderen Ausnahmefall für eine ressortübergreifende Fach- oder Querschnittsanwendung gebildet. 3. Aufgaben der IT-Kompetenzteams 3.1. Aufgabenrahmen für alle Kompetenzteams 3.1.1. Die IT-Kompetenzteams halten Spezialwissen zu dem jeweiligen ITbezogenen Fach- oder Querschnittsthema vor, verfolgen kontinuierlich dessen Weiterentwicklung und beraten die Ressorts in speziellen Fachfragen. Die IT-Kompetenzteams gehen dieser Aufgabenstellung sowohl auf Anforderung als auch selbsttätig auf eigene Initiative nach. Insbesondere werden folgende Aufgabenschwerpunkte wahrgenommen: a) Beratung der Ressorts zu fachspezifischen Themenstellungen. Im Rahmen der Beratung zu fachspezifischen Themenstellungen unterbreitet das jeweilige Kompetenzteam fachbezogene Vorschläge und Empfehlungen sowie ggf. auch organisatorische Empfehlungen aus den bisherigen Erfahrungen und erarbeitet hierzu bei Bedarf auch Handreichungen. - 2 -
Diese Beratungstätigkeit umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit der Beauftragung externer Dienstleister. b) Erstellung von Expertisen im Rahmen der Prüfaufträge der Stelle für Kompatibilitätsprüfungen beim IT-Innovationszentrum (IT-I). Im Rahmen der Prüfung auf Kompatibilität mit dem IT-Landessystem- und Betriebskonzept (IT-LSBK) kann die Stelle für Kompatibilitätsprüfungen auch Prüfaufträge zu IT-Fach- und Querschnittsthemen an die jeweiligen Kompetenzteams vergeben. Diese erstellen eine Fachexpertise und legen sie der Stelle für Kompatibilitätsprüfungen mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vor. c) Konzepte zur Standardisierung und einheitlichen Vorgehensweise in dem jeweiligen Spezialgebiet. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit schlagen die IT-Kompetenzteams Konzepte zu einer ressortübergreifenden einheitlichen Herangehensweise in den jeweiligen Spezialgebieten vor und legen diese dem IT-Planungsund Steuerungsgremium (IT-PSG) mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vor. d) Aufbau einer Wissensbasis. Die Kompetenzteams bauen für ihr Fachgebiet eine gemeinsame Wissensplattform mit speziellen Fragestellungen und deren Lösungen, Informationsmaterial, Formblättern, Handreichungen, Links und dergl. zu dem jeweiligen Fachgebiet auf und entwickeln diese kontinuierlich weiter. Die Wissensplattform soll allen IT-Mitarbeiterinnen und IT-Mitarbeitern der Landesverwaltung zur Verfügung gestellt werden. e) Einbindung bei IT-Projekten. Die IT-Kompetenzteams können bei Bedarf auch beratend in laufende IT- Projekte eingebunden werden. f) Beratung kommunaler IT-Stellen im Rahmen gemeinsamer IT-Projekte und IT-Kooperationen sowie Beratung im Rahmen von Länderkooperationen. 3.2. Aufgabenübersichten Im Rahmen von IT-Kooperationen zwischen Land und Kommunen und anderen Bundesländern kann auch eine Beratungstätigkeit der IT- Kompetenzteams für kommunale IT-Stellen und IT-Stellen anderer Bundesländer sowie die Zusammenarbeit mit diesen zum Tragen kommen. Die nähere Ausgestaltung ist im Einzelnen mit den kommunalen IT-Stellen und den IT-Stellen anderer Bundesländer zu vereinbaren. Innerhalb des unter Nr. 3.1. festgelegten Aufgabenrahmens definieren die einzelnen IT-Kompetenzteams ihre Aufgabenschwerpunkte an Hand der Aufgabenübersicht (Anlage) und entwickeln diese im Rahmen ihrer Tätigkeit fort. - 3 -
4. Fachgebiete und Zusammensetzung der IT-Kompetenzteams 4.1. Fachgebiete 4.1.1. Für folgende Fachgebiete werden Kompetenzteams vorgehalten: a) Kompetenzteam IT-Kompetenzentwicklung b) Kompetenzteam Informationssicherheit c) Kompetenzteam IuK-Controlling 4.1.2. Für weitere IT-Fachgebiete können bei Bedarf unter Beachtung der Grundsätze gemäß Nr. 2.2. neue Kompetenzteams nach dem Verfahren gemäß Nr. 5 dieser Richtlinie gebildet werden. 4.2. Zusammensetzung Die IT-Kompetenzteams werden ressortübergreifend aus Fachkräften gebildet, die über die entsprechenden Fachkompetenzen verfügen. Die Anzahl der Mitglieder soll ein Arbeiten im Team ermöglichen. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des IT-I und des IT-DLZ kann bei Bedarf oder als ständiges Mitglied eingeladen werden. 5. Einrichtung der IT-Kompetenzteams 5.1. Bildung eines IT-Kompetenzteams Die Bildung eines IT-Kompetenzteams erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses der Staatssekretärsrunde. Die unter Nr. 4.1. angeführten IT-Kompetenzteams sind mit In-Kraft-Treten dieser Richtlinie eingerichtet. Bei Bedarf schlägt das IT-Planungsund Steuerungsgremium der Staatssekretärsrunde die Bildung weiterer Kompetenzteams vor. 5.2. Bestellung der Leitung/Mitglieder der IT-Kompetenzteams Vor der Bildung eines neuen IT-Kompetenzteams ist die Zustimmung der jeweiligen Ressorts hinsichtlich der Bestellung der Leitung/der Mitglieder durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des IT-Planungs- und Steuerungsgremiums einzuholen. Die Zustimmung der jeweiligen Ressorts zur Bestellung der Leitung sowie der Mitglieder der unter Nr. 4.1. angeführten IT-Kompetenzteams erfolgt im Zusammenhang mit der Verabschiedung dieser Richtlinie. Die Bestellung der Leitung erfolgt schriftlich durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten. 5.3. Leitung / Mitarbeit in einem IT-Kompetenzteam Die Wahrnehmung der Leitung sowie die Mitarbeit in einem IT-Kompetenzteam sind Dienstaufgaben, die auch in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen der Ressorts ausgewiesen werden. 5.4. Ressortübergreifende Koordination Die ressortübergreifende Gesamtkoordination der IT-Kompetenzteams erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des IT-Planungs- und Steuerungsgremiums. Bei Abstimmungsfragen mit den Ressorts unterrichtet die Leiterin oder der Leiter des IT-Kompetenzteams die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des IT-Planungs- und - 4 -
Steuerungsgremiums, die bzw. der dann die Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle (PEKS) mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen einbinden kann. 5.5. Zentrales Budget für die IT-Kompetenzteams Die Schulungen zu Spezialwissen, über das die IT-Kompetenzteams für ihre ressortübergreifende Tätigkeit verfügen müssen, werden aus zentralen Mitteln finanziert. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Saarbrücken, den 14. Mai 2013 Stephan Toscani Minister für Finanzen und Europa Anlage: Formblatt zur Aufgabenbeschreibung eines IT-Kompetenzteams - 5 -
Anlage Richtlinie zur Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT-Kompetenzteamrichtlinie) Vom 14. Mai 2013 Bezeichnung des jeweiligen IT-Kompetenzteams (Stand: tt.mm.jjjj) 1. Einrichtungsbeschluss, Leitung und Mitglieder: 1.1. Die Staatssekretärsrunde hat in ihrer Sitzung am tt.mm.jjjj der Bildung des Kompetenzteams Bezeichnung gem. Nr. 5.1. der IT-Kompetenzteamrichtlinie in nachfolgender ressortübergreifender Zusammensetzung zugestimmt (Protokollauszug mit Beschluss: s. Anlage). 1.2. Die jeweiligen Ressorts haben der Bestellung der Leitung sowie der Mitglieder des Kompetenzteams Bezeichnung gem. Nr. 5.2. der IT-Kompetenzteamrichtlinie zugestimmt. 2. Aufgaben: Leitung: Name - Ressortzugehörigkeit Mitglieder: Namen - Ressortzugehörigkeit. In Anlehnung an Nr. 3.1. der IT-Kompetenzrichtlinie nimmt das IT-Kompetenzteam Bezeichnung insbesondere folgende Aufgaben wahr: 2.1. Beratung der Ressorts zu fachspezifischen Themenstellungen - insbesondere: 2.1.1.... 2.1.2.... 2.2. Erstellung von Expertisen im Rahmen von Prüfaufträgen der Stelle für Kompatibilitätsprüfungen (IT-I) 2.2.1.... 2.2.2.... 2.3. Konzepte zur Standardisierung und einheitlichen Vorgehensweise in dem jeweiligen Spezialgebiet: 2.3.1.... 2.3.2.... 2.4. Aufbau einer Wissensbasis: 2.4.1.... 2.4.2.... 2.5. Bedarfsbezogene Einbindung bei IT-Projekten: 2.5.1.... 2.5.2.... 2.6. Beratung kommunaler IT-Stellen oder IT-Stellen anderer Bundesländer im Rahmen gemeinsamer IT- Projekte und Kooperationen 2.6.1.... 2.6.2.... 2.7. Weitere spezielle Fachaufgaben: 2.7.1.... 2.7.2.... - 6 -