Pension Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern



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Transkript:

GK 077 Pension Stand: 04/2014

Inhalt 1 Markt 2 Betriebsplanung / -führung 3 Kalkulationshilfen 4 Investitionsrahmen 5 Finanzierung 6 Spezielle Gründerinfos 7 Recht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen

VR-GründungsKonzept GK077 3 1. Markt Die Branche auf einen Blick: Marktvolumen 23,7 Mrd. EUR (2013, DEHOGA) Branchenumsatz / Pensionen rund 860 Mio. EUR (2012, netto) / Private Zimmervermietungen rund 140 Mio. EUR Branche / Pensionen rund 5.500 Unternehmen Private Zimmervermietungen rund 1.450 Unternehmen Den Erfolg bestimmen die Betriebe weitgehend selbst: Gerade in kleinen Häusern, die bei Investitionen und Ausstattung der Hotellerie kaum Paroli bieten können, darf die persönliche Atmosphäre nicht zu kurz kommen - und der Preis muss "stimmen", in Bezug auf die Zielgruppe an Kunden und in Relation zu den ortsüblichen Zimmerpreisen. Marktvolumen 23,7 Mrd. EUR (2013, DEHOGA) Branchenumsatz / Pensionen rd. 860 Mio. EUR (2012, netto, destatis) / Private Zimmervermietungen *) rund 140 Mio. EUR *) nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Zusammen halten Pensionen und Privatvermieter nur mehr einen Marktanteil um 5 Prozent an den Hotellerie-Einnahmen in Deutschland. Zum Vergleich: Traditionelle Gasthöfe bringen es auf knapp 16 Prozent. Bester Monat im Beherbergungsgewerbe ist üblicherweise der September. Markt. Was die Übernachtungszahlen und Gästeankünfte aus dem In- und Ausland betrifft, eilt das deutsche Beherbergungsgewerbe von Rekordwert zu Rekordwert. Im Jahr 2013 verbrachten Gäste insgesamt 410,8 Mio. Nächte in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften. Das war ein Plus von 1 Prozent gegenüber dem schon guten Jahr 2012 und der höchste je erreichte Wert (destatis, DRV). Deutschland schaffte es damit auf Rang 7 der weltweit beliebtesten Reiseziele. Entsprechend folgte dem Umsatzanstieg von 2011 (3,9 %) ein weiteres Wachstum der Branche von 3,1 Prozent im Jahr 2012 und 0,9 Prozent 2013 (destatis). Aber: Die bestehenden Betriebe des Gastgewerbes nennen in Branchenumfragen die Steigerung der Energiepreise ein wesentliches Problem nur knapp ein Fünftel der Betriebe erwarten, ihre Preise derzeit entsprechend anpassen zu können. Gästeankünfte 2013 Inländische Gäste Ausländische Gäste rund 123,7 Mio. Gäste rund 31,6 Mio. Gäste destatis, inkl. Ferienwohnungen u.ä. Deutsche Reisende verbringen im Schnitt längere Aufenthalte. Ausländische Gäste übernachteten 8 Prozent mehr in deutschen Ferienunterkünften und erreichen mittlerweile einen Anteil von knapp 23 Prozent an den Übernachtungen in der Hotellerie. Dabei stammen diese Umsätze zu rund 40 Prozent

VR-GründungsKonzept GK077 4 von ausländischen Gästen aus nur 5 Staaten (Niederlande, Schweiz, USA, Großbritannien, Italien). Marktanteile Regionen (Gästeankünfte 2013, DRV) Baden-Württemberg rund 15 % Bayern rund 26 % Berlin rund 9 % Bremen rund 1 % Hamburg rund 5 % Mecklenburg-Vorpommern rund 6 % Niedersachsen rund 10 % Nordrhein-Westfalen rund 17 % Rheinland-Pfalz rund 7 % Schleswig-Holstein rund 5 % Die Daten schließen Kurzreisen, Ferienaufenthalte, Geschäftsreisende und Messegäste ein. Insbesondere die Seebäder und Bergdestinationen hatten 2009 nicht so deutlich unter Krise gelitten, entsprechend blieben auch Zuwächse bei Übernachtungen, Ankünften und in den Folgejahren beim Umsatz hinter dem Durchschnitt zurück. Besonders Großstädte profitierten 2013 erneut von der Beliebtheit von Kurztrips Berlin an der Spitze bei den Übernachtungszahlen und Gästeankünften (11,3 Mio. Besucher, DRV), vor München (6,3 Mio. Gäste), Hamburg, Frankfurt und Köln. Knapp ein Drittel aller Kurzreisen der Deutschen führen in Großstädte. Branche (2012, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen): Pensionen rund 5.500 Unternehmen Private Zimmervermietungen rund 1.450 Unternehmen Bezogen auf die gesamte Hotellerie, die Pensionen einschließt, machen Kleinstbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten (inkl. Inhaber und mithelfende Familienmitglieder) gut 55 Prozent der Branche aus, davon wiederum gut die Hälfte mit nur 1-2 Beschäftigten. Im Einzelnen: Knapp 70 Prozent der Pensionen bleiben unter 100.000 EUR Jahresumsatz (netto, 2011), nur 15 Prozent erzielen mehr als 200.000 EUR im Jahr. Dabei werden im Durchschnitt aller Betriebe im Schnitt 4 Mitarbeiter beschäftigt. Privatvermieter beschäftigten im Schnitt 2,2 Personen und nur rund 5 Prozent erzielen mehr als 200.000 EUR Jahresumsatz, über 85 Prozent bleiben unter 100.000 EUR. Die Zahl der privaten Zimmervermietungen, deren Umsätze übers Jahr unter 17.500 EUR bleiben, ist nirgends statistisch erfasst. Hinzu kommen rund 16.000 mittelständische Gasthöfe sowie nach Schätzungen zwischen 15.000 und 27.000 bäuerliche Betriebe, die "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten. Laut EU-Statistikern ergänzt mittlerweile jeder siebte Landwirt so sein Einkommen; laut Tourismusexperten bieten die meisten dieser Häuser einen hochprofessionellen Service. Wettbewerb. Die Groß- und Kettenhotellerie gewinnt auch im Niedrigpreissegment zunehmend an Marktanteilen (rund 10 % in 2012) das Markenbewusstsein setzt sich auch in dieser Branche durch: Die Gäste verbinden mit

VR-GründungsKonzept GK077 5 bestimmten Häusern eben ein bestimmtes Preis-/Leistungsverhältnis. Gerade in Zeiten der individuellen Internetbuchungen orientieren sie sich an Namen, die sie kennen. Zudem: In den angesagten Großstädten wohnt die jüngere Klientel sehr preiswert in Jugendhotels und Hostels, auch in Mehrbettzimmern, diese Häuser im Einzugsbereich der Szene liegen eher im Trend als Pensionen. Die private Zimmervermietung kann in diesem Segment eher auf längerfristig bleibenden Sprachenschülern oder Austauschstudenten hoffen. Speziell in den Ferienregionen profitieren die kleinen Pensionen in analoger Weise von Stammgästen und deren Mund-zu-Mund-Propaganda. Neue Anbieter müssen sich entsprechend darum bemühen, sich über die Empfehlung von lokalen Fremdenverkehrsorganisationen bzw. einen professionellen Internetauftritt zu vermarkten. Weitere Konkurrenz liegt im Ausland: Niedrigpreisalternativen sind die Pauschalangebote in Sonnenländern wie Tunesien, der Türkei, auch der Schwarzmeerregion.

VR-GründungsKonzept GK077 6 2. Betriebsplanung / -führung Denkbar ist die exklusive Herberge mit luxuriösem Ambiente und privatem Pool in einer Jugendstilvilla, die aufgrund der wenigen Betten als private Zimmervermietung gilt. Andererseits gibt es viele Pensionen mit einfacher Einrichtung und günstigen Preisen, die aber gewerblich geführt werden, weil mehr als 8 Betten zur Verfügung stehen. Standort. Eine Fülle verschiedener Betriebsformen wirbt um den Gast, von den Spitzenhotels über die alteingesessenen Traditionshäuser bis zu Ferienwohnungen und Jugendherbergen. Es gilt, das eigene Angebot realistisch ins lokale Gastgewerbe einzuordnen. Dabei hängen die Chancen einer Zimmervermietung oder einer Pension in allererster Linie am Standort; selbst in schlechten Sommern sind Nord- und Ostseebäder besser ausgelastet als Luftkurorte in den deutschen Mittelgebirgen. Räume: Die Mindeststandards verlangen von Zimmern mindestens 2,50 m Höhe und von Fluren, Treppen und Hauptzugängen mindestens 1,50 m Breite. Ab 12 Betten müssen 10 Prozent der Zimmer barrierefrei zu nutzen sein (Rollstuhlfahrer). Eigentlich selbstverständlich: Die Räumlichkeiten benötigen ausreichend Tageslicht und Belüftung. Umbauten von Räumen bzw. das Anbringen von Werbeanlagen müssen vom Bauamt genehmigt werden. Für das Vermieten von Privatzimmern bestehen keine Mindestanforderungen an die Räume. Allerdings sind die Einzelheiten in Landesgesetzen geregelt, die mitunter im Detail abweichen. Auch in Hinblick auf Küchen- und Hygienevorschriften gibt es Landesregelungen, über die man sich bei der regionalen IHK informieren kann. Haushaltsausgaben (2011) für Beherbergung rund 432 EUR im Jahr Gäste. Differenzierte Daten des Statistischen Bundesamtes (ebenfalls 2011) zeigen für Beherbergungsdienstleistungen, dass Pensionäre mit 720 EUR pro Haushalt und Jahr sowie Paare mit Kindern (knapp 700 EUR) sowie kinderlose Paare (612 EUR) überdurchschnittlich viel für diesen Bereich ausgeben. Ein unterdurchschnittliches Budget für Übernachtungen haben Alleinstehende (Frauen: 192 EUR, Männer: 252 EUR). Welche Gästegruppen Sie ansprechen und für Ihre Pension gewinnen können, hängt nicht zuletzt von den möglichen Investitionen ab. So eignet sich nicht jedes Konzept für die zahlungskräftige Businessklientel: Die Firmenkundschaft erwartet moderne Kommunikationsanlagen, hochwertige Einrichtung und reibungslosen Service. Spezialisierungen im Zimmerangebot - zum Beispiel für Senioren, Familien, Nichtraucher, Behinderte, Allergiker - werden nach Erfahrung der DEHOGA zunehmend gefragt. Eine Marktlücke sind Beherbergungsbetriebe, die sich auf ansprechend und nicht zu klein gestaltete Einzelzimmer spezialisieren: Die Zahl der Alleinreisenden nimmt zu, und in der Vergangenheit waren Einzelreisende oft die Stiefkinder der Beherbergungsbranche. Ausländische Gäste steigen überwiegend in Hotels ab, wie die Daten der Statistiker für 2011 zeigen: Liegt ihr Anteil im Beherbergungsgewerbe bei 24 Prozent, so erreicht er in Pensionen nur gut die Hälfte (12,5 %), in Privatunterkünften sogar nur 2 Prozent.

VR-GründungsKonzept GK077 7 Marketing. Wenn Sie nur private Zimmervermietung betreiben, reicht im Allgemeinen die Meldung beim Verkehrsamt. Für eine gewerblich betriebene Pension ist darüber hinaus eine Anzeige im Branchentelefonbuch zu empfehlen. Zusätzlich könnten Sie Werbung in den Fachblättern des Reisebürogewerbes, der Handelsvertreter und anderer Berufssparten betreiben, deren Mitarbeiter erfahrungsgemäß eine Reisetätigkeit ausüben. Falls Sie bemerken, dass Besucher aus einer bestimmten Region prozentual unter Ihren Gästen überwiegen, sollten Sie es vielleicht auch mit einer Kleinanzeige in einer dortigen Tageszeitung versuchen. Die Kooperation mehrerer Betriebe am Ort oder in der Region ist nicht unüblich: Wenn ein Haus belegt ist, werden die Gäste an die Partner weitervermittelt. Auf diese Weise können Sie u.u. von etablierten Pensionen profitieren. Ihr Zimmerstandard und das Service-Angebot sollten natürlich auf dem gleichen Niveau wie das Ihrer Partnerbetriebe sein. Gütesiegel: Wie für Hotels wurde von der DEHOGA für Pensionen und Gasthöfe eine Sterne -System als Klassifikation für den Standard solcher Häuser entwickelt, mit denen man auf der Internetseite bzw. in Anzeigen und am eigenen Haus werben kann. Vergeben werden bis zu vier Sterne für einfache, mittlere, gehobene oder hohe Standards. Zur Unterscheidung von der Hotelklassifikation steht ein G vor den Sternen. Internet-Volumen Übernachtungen rund 900 Mio. EUR 2012 bvh Branchenweiter Umsatzanteil aus E-Commerce / Pensionen 12,0 % / Privatzimmer 8,3 % 2011 destatis Online-Buchungen / Urlaubsunterkünfte 42 % aller Onlinekäufer *) 2012, destatis *) Onlinekäufer sind 80 % aller Internetuser (2012) Der Reisemarkt macht mit knapp 64 Prozent den Löwenanteil an Online- Umsätzen im Servicesegment aus, das 2012 insgesamt um über 20 Prozent zulegte. Das Internet als Vertriebsweg für die Vermarktung der Beherbergungskapazitäten ist auch für kleine Betriebe mittlerweile unverzichtbar, wenn man es auf eine systematische Auslastung der Zimmer anlegt: Im Bereich Hotellerie / Beherbergung ist die eigene Homepage mittlerweile Standard (93 % aller Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter). Zudem bucht mittlerweile ein Viertel der Deutschen die Urlaubsunterkunft über das Internet (24 %, destatis 2012). Auf diese Weise lassen sich Reisende aus dem Ausland ansprechen. Wichtig dabei sind Links zur jeweiligen Gemeinde- / Kurverwaltung bzw. Zimmervermittlung etc. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte des Geschäfts und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie das Lokal daherkommen. Für Privatanbieter übernehmen mittlerweile Bettenportale die Vermittlung zwischen Vermieter und Gästen. I.d.R. können die Angebote kostenlos dort eingestellt werden, die Abrechnung mit den Gästen erfolgt über das Portal, das für die Abwicklung eine Servicegebühr vom Vermieter fordert (diese kann zwischen 13 und 30 % betragen). Zudem bieten die Portale zunehmend Versi-

VR-GründungsKonzept GK077 8 cherungen bzw. Garantien an, falls durch die vermittelten Gäste Schäden entstehen. Für Pensionen und Gasthöfe als gewerbliche Anbieter stehen eine Reihe von Hotelportalen zur Verfügung, über die ein Löwenanteil der Buchungen abgewickelt wird (nach einigen Experten bis 90 %). Hier ist allerdings Vorsicht geboten, mind. 15 Prozent des Zimmerpreises wird als Vermittlungsgebühr fällig. Oftmals verlangen die Portale auch die (verbindliche) Zusage, bei ihnen die besten Konditionen / Preise anzubieten. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E- Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei zulassungspflichtigen Gewerben muss zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde genannt sein. Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden. Immerhin sind solche Newsletter (gut die Hälfte der Bezieher wünschen einen vierzehntägigen oder monatlichen Rhythmus) auf Dauer preiswerter zu organisieren als Werbeschreiben und gedruckte Handzettel.

VR-GründungsKonzept GK077 9 3. Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz / Pensionen rund 155.000 EUR (2012) dabei pro Beschäftigtem rund 30.000 EUR (2011) / Private Zimmervermietungen rund 100.000 EUR (2012) dabei pro Beschäftigtem rund 32.000 EUR (2011) Pro Übernachtung und Gast beträgt der Gesamtumsatz 94,00 EUR (2013, dieser Wert schließt allerdings auch die großen Häuser an erstklassigen Standorten ein). Die durchschnittliche Auslastung im Beherbergungsgewerbe erreicht in der Branche übers Jahr gerechnet bei rund 66 Prozent (2013, DRV). In günstigen Lagen sind saisonal überdurchschnittliche Auslastungsquoten erzielbar. Die Gästezimmer sind in Hamburg mit einer Quote von 75,8 Prozent und Berlin (72,2 %) besser ausgelastet als in Flächenländern ohne attraktive Städteziele wie z.b. Rheinland-Pfalz (46,3 %) oder Niedersachsen (52,1 %, 2013, DEHOGA). Aber: Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes liegt die Bettenauslastung (2011) im Schnitt der Branche bei 38,6 Prozent, in Pensionen bei nur 28,9 Prozent, in sonstigen Unterkünften (inkl. Privatzimmer) bei 29,0 Prozent. Die bbg Consulting Düsseldorf hat bei ihrem Betriebsvergleich für diverse Größenklassen und Hotelkategorien zahlreiche Werte ausgewiesen (2008). Kleinere Häuser, die sich hauptsächlich auf die Beherbergung konzentrieren, vermieten durchschnittlich 33 Zimmern respektive 54 Betten: Auslastungsgrad der Zimmer Jahresumsatz / Zimmer rund 56 Prozent rund 13.000 EUR Dabei erzielen kleinere Beherbergungsbetriebe ohne oder mit geringer Restauration nach Abschreibungen, Mieten/Pachten etc. durchschnittlich ein Vorsteuerergebnis von rund 19 Prozent (Pachtbetriebe) bzw. 26 Prozent (Eigentumsbetriebe). Kostenstruktur: Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamtes verteilen sich die Aufwendungen im Beherbergungsgewerbe wie folgt (2011): Pensionen private Zimmervermietung Personalkosten 21,7 % 18,9 % v. Umsatz Handelswareneinsatz 0,6 % / Materialeinsatz, Energiekosten 20,3 % 21,6 % v. Umsatz Miete / Pacht 8,1 % 16,2 % v. Umsatz Sonstiger Aufwand 19,2 % 18,9 % v. Umsatz Steuerliches Betriebsergebnis 30,0 % 24,3 % v. Umsatz Zu den Handelswaren zählen beispielsweise Getränke, die ja unverändert ausgeschenkt werden, während die Vorprodukte in die Küche gehen (Materialeinsatz), um dort zu Gerichten oder Snacks weiter verarbeitet zu werden. In die

VR-GründungsKonzept GK077 10 statistisch erfassten Personalkosten fließen Gehälter von angestellten Geschäftsführern größerer Ketten ein, nicht aber Privatentnahmen bzw. der Unternehmerlohn von Inhabern. Betriebliche Versicherungen. Neben der Haftpflichtversicherung für den Inhaber bzw. die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit ist eine Versicherung gegen Unfälle, Schäden, Aufsichtspflichtverletzungen und den Verlust bewachter Garderobe in Speise- und Schankbetrieben zu empfehlen. Zusätzlich zu den Sachversicherungen kann man sich gegen Betriebsunterbrechungen (z.b. aufgrund von Schäden) oder Betriebsschließungen (z.b. bei Seuchengefahr) absichern. Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1.1.1961 geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

VR-GründungsKonzept GK077 11 4. Investitionsrahmen Privatzimmer. Wenn Sie über eine große Wohnung verfügen und - bei einem Mietverhältnis - der Vermieter keine Einwände hat, können Sie damit auf die preiswerteste Art eine Pension eröffnen, um das Familieneinkommen aufzubessern. Die reine Einrichtung eines Gästezimmers kann zwischen 1.500 und 10.000 EUR variieren - je nach dem Aufwand, den Sie betreiben und den Ihre Gäste erwarten. Privatzimmer ohne eigene Nasszelle erfordern einen geringen finanziellen Aufwand - doch nicht einmal die sollten heute noch mit den ausgemusterten Möbeln der Gastgeber eingerichtet werden. Aber: die Gäste sind heute Zimmer mit Bad gewohnt. Der nachträgliche Einbau von sanitären Einrichtungen in die Gästezimmer ist aufwändig, insbesondere wenn dafür komplett neue Ver- und Entsorgungsstränge gelegt werden müssen. Diese recht teuren Installationen lassen die Übernahme und Renovierung einer bestehenden Pension günstig erscheinen. Größere Häuser. Anders sieht es aus, wenn Sie extra ein Objekt mieten. Allein durch die anfallende Miete und vermutlich Personalkosten wird Ihr Budget belastet und Sie müssen von Anfang an möglichst viele Gäste zu gewinnen, um eine vernünftige Bettenauslastung zu erreichen. Natürlich ist es von der Größe des Hauses, von der Anzahl der vorgesehenen Zimmer sowie von Art und Umfang Ihrer Serviceleistungen abhängig, wie viel Kapital Sie benötigen werden. Praktiker mit professionell geführten Häusern rechnen im Schnitt mit Investitionskosten von rund 50.000 EUR pro Bett. Anlaufzeit: Bis der neue Betrieb die Kosten deckt und Geld für den Lebensunterhalt abwirft, kann es leicht drei bis vier Monate dauern. Für diesen Zeitraum benötigen Sie eine entsprechende finanzielle Rücklage oder Absicherung durch ein zweites Familieneinkommen. Dabei kommt es jedoch auch auf den Starttermin an: Wer pünktlich zur Saison - sommers wie winters - vermieten kann, kann eher mit kostendeckenden Einnahmen rechnen als die Pension, die erst mitten in der Saison mit dem Umbau fertig wird. Berücksichtigen Sie hier auch Kosten, die weniger handgreiflich sind. Dazu gehören Ausgaben für Briefpapier, Visitenkarten, die Eröffnungswerbung (Annoncen, die Entwicklung einer eigenen Internetpräsenz, Eintrag ins Branchenbuch etc.).

VR-GründungsKonzept GK077 12 5. Finanzierung Für die private Zimmervermietung werden Sie auf einen Privatkredit Ihrer Hausbank zurückgreifen müssen. Gewerbliche Betriebe haben - bei einem tragfähigen Konzept - durchaus die Chance, Bankdarlehen und / oder zinsverbilligte Mittel der KfW oder Länder zu bekommen. Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis 100.000 EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis 500.000 EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000 EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab 5.000 EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max. 250.000 EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max. 150.000 EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max. 100.000 EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt)

VR-GründungsKonzept GK077 13 Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen 12.000 EUR und 310.000 EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind. 2500 EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind. 25.000 EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 250.000 EUR + Mikrokredite bis 25.000 EUR aus KMU-Fonds + Gründungsfinanzierungen bis max. 10 Mio. EUR aus KMU-Fonds, ab 250.000 EUR i.d.r. nur in Kooperation mit der Hausbank Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max. 50.000 EUR (bei max. 100.000 EUR Finanzierungsbedarf) + Ergänzungsdarlehen ab 150.000 EUR (max. 50 % des Hausbankdarlehens) + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: Darlehen bis max. 17.500 EUR (35.000 EUR bei Gemeinschaftsgründung) für erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Mikrodarlehen für Gründer bis 10.000 EUR, Kooperationsdarlehen mit der Hausbank auch bis 20.000 EUR + Kleindarlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max. 10.000 EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen sowie bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind. 25.000 EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + NRW/EU-Mikrodarlehen von 5.000 bis 25.000 EUR Darlehensbetrag + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) Rheinland-Pfalz u. a. Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis 500.000 EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: IB.Mikrokredit ab 3.000 EUR bis max. 15.000 EUR + Starthilfedarlehen bis 100.000 EUR Investitionsbedarf und/oder 50.000 EUR Betriebsmittelbedarf (je Gründer, ab 100.000 EUR Finanzierungsbedarf 15 % Eigenkapital erforderlich) + Zuschuss aus dem Zukunftsprogramm Arbeit zur Gründungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5 Tagewerke

VR-GründungsKonzept GK077 14 Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter www.geno-star.de Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

VR-GründungsKonzept GK077 15 6. Spezielle Gründerinfos Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Franchising. Das Konzept für bestimmte Einrichtungen und Standards, die an einem Ort funktionieren, ließen sich auf andere Regionen übertragen. Beim Franchising kann der Existenzgründer im Idealfall einen mehr oder weniger bekannten Markennamen und ein bewährtes Geschäftskonzept nutzen sowie weitere Serviceleistungen der Mutterfirma. Dafür ist eine Lizenzgebühr zu entrichten. Spezielle Auskünfte zu System und Recht des Franchising sowie Hinweise auf seriöse Franchise-Anbieter in Ihrer Branche erhalten Sie von DFV. Unternehmenskauf. Statt des kompletten Umbaus eines Hauses empfiehlt sich - mancherorts mangels preisgünstiger brauchbarer Räumlichkeiten - die Pacht oder der Kauf einer bestehenden Pension bzw. eines Hotels. Meist können Sie bei einem gut geführten Haus auf eine Reihe von Stammgästen rechnen, die auch zu Ihnen als neuem Inhaber kommen. Natürlich nur für den Fall, dass Sie sich auf die Gäste einstellen und eine ähnliche Atmosphäre schaffen wie Ihr Vorgänger. Interessant zu kennen: die tatsächlichen Aufgabegründe des bisherigen Inhabers, die Verträge mit Lieferanten und die Berechtigung, als Nachfolger in diese Verträge eintreten bzw. sie kündigen zu können, die weitere Dauer des Miet-

VR-GründungsKonzept GK077 16 vertrags bzw. der Standerlaubnis und ggf. neue Auflagen oder Bauplanungen der Behörden. Und: Erkundigen Sie sich diskret nach dem Ruf der Pension bei den Kollegen vor Ort. Prüfpunkt Räume: Allerdings sollten Sie sich auch im Falle einer Übernahme mit dem Bauamt in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob die Genehmigung ohne größere bauliche Maßnahmen erteilt werden kann. Was für den Vorgänger ausgereicht hat, muss bei einer neuen Bewirtschaftung nicht notwendigerweise genügen. Prüfpunkt Betriebsdaten: Vor der Übernahme sollte man sich die Bücher des Betriebs genauso sorgfältig anschauen wie die Räume und Geräte. Wichtig: Informationen über betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Personaldaten, Verträge, Verbindlichkeiten und Außenstände; die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre (Bilanzen / Gewinn- und Verlustrechnungen), laufende Verbindlichkeiten. Kaufpreise: Die Preise für den Kauf richten sich nach der Ausstattung des Betriebs und dem Jahresumsatz. Die Preise für mittlere Hotels, die meist nach dem Grundstückswert bemessen sind, bewegen sich in Millionenhöhe. Pensionen in gemieteten oder gepachteten Räumen werden ab ca. 80.000 EUR angeboten - das sind dann in der Regel gut eingeführte Betriebe. Haftung: Bei einer Geschäftsübernahme haften Sie gegenüber dem Finanzamt für alle betrieblichen Steuern wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer, die ein Jahr vor und ein Jahr nach der Geschäftsübergabe anfallen. Begrenzt ist diese Haftung auf den Unternehmenswert. Sie können das Haftungsrisiko nur einschränken, indem Sie sich vom Veräußerer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen lassen, die besagt, ob betriebliche Steuern auf dem Unternehmen lasten.

VR-GründungsKonzept GK077 17 7. Recht Betriebe des Beherbergungsgewerbes benötigen seit 2005 keine Genehmigung im Sinne des Gaststättengesetzes. Auch für die Bewirtung oder den Ausschank von Alkohol und anderen Getränken an Hausgäste ist keine Konzession erforderlich (Ausnahme: ein Restaurant, das auch externen Gästen offen steht und alkoholische Getränke anbietet). Als Pensionsinhaber haben Sie das Recht, Ihrer Pension einen Namen zu geben (z.b. "Pension zur Sonne"). Dennoch müssen Sie auch Ihren Namen als Inhaber anbringen, falls Sie nicht eine GmbH gründen. Private Zimmervermietung. Ein Gewerbe müssen Sie nicht anmelden, aber die Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, sofern mehr als ein, zwei Mal im Jahr etwa zu Messen vermietet wird und die Einnahmen den Betrag von 520 EUR übersteigen. Die Beurteilung, ob es sich um eine private Zimmervermietung oder eine Pension handelt, ist nicht immer leicht, da es dabei auf die gesamte Betrachtung des Unternehmens ankommt. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren "Privatgästen" nur das Frühstück oder auch Mahlzeiten servieren. Bei Unklarheiten kann Ihnen der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes weiterhelfen. Gewerbeanmeldung von Pensionen bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner. Mitarbeiter. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, die sie gegen berufliche Unfälle und Krankheiten versichert. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte.

VR-GründungsKonzept GK077 18 In der Gastronomie müssen die Beschäftigten nicht nur ihren Sozialversicherungsausweis während der Arbeit ständig bei sich haben, sondern seit 1.1.2009 auch einen amtlichen Identitätsnachweis wie den Personalausweis (schriftliche Belehrung der Mitarbeiter!). Außerdem hat der Arbeitgeber für jeden zur Mitführung des Ausweises verpflichteten Beschäftigten spätestens am Tag nach der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Krankenkasse vorzunehmen. Aushilfskräfte: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind gut ein Fünftel der Mitarbeiter in der Gastronomie bzw. dem Beherbergungsgewerbe geringfügig Beschäftigte. Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem 1.1.2013 begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). Studenten: Auch Studenten sind rentenversicherungspflichtig. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden werden sie zudem kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden addiert und führen bei Überschreitung des Limits ebenfalls zur Versicherungspflicht. Lebensmittelrecht. Die europäische Verordnung 852/2004 über lebensmittelhygiene regelt die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln sowie die Durchführung betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen. Die meisten Kontrollen (nach einem Eigenkontrollkonzept / HACCP-Konzept), wie z.b. beim Wareneingang, bei der Lagerhaltung, ggf. bei der Speisenausgabe, sollten durch Temperaturmessungen vorgenommen werden. Kontrollen: Nach dem HAACP-Konzept muss bei einer Eigenfertigung der gesamte Prozess überwacht, kontrolliert und dokumentiert werden. Beim Verkauf von loser Milch ist außerdem noch eine Milchhandelserlaubnis nötig. Für die Abgabe von rohem Hackfleisch ist neben der die Sach- und Fachkunde nachzuweisen (Prüfungen und Kurse bei der IHK). Grundsätzlich wird beim Umgang mit Lebensmitteln eine Belehrung der Beschäftigten nach dem Infektionsschutzgesetz verlangt. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die folgenden Belehrungen übernimmt der Arbeitgeber. Im "Hygiene-Leitfaden für die Gastronomie", herausgegeben von der DEHOGA, werden die zu beachtenden Anforderungen übersichtlich und praxisgerecht dargestellt. Außerdem werden betriebliche Maßnahmen und Kontrollen sowie Dokumentationshilfen in Form von Checklisten vorgeschlagen. Nichtraucherschutzgesetz: Dies betrifft in Pensionen die öffentlich zugänglichen Räume wie Eingangshalle oder Frühstücks- oder Fernsehraum, nicht aber die Gastzimmer. Wesentliche Pflicht des Wirtes: Klare Kennzeichnung von Nichtraucher(!)- und Raucherräumen. Die Ländergesetze regeln die Durchführung unterschiedlich, praktische Fragen zur Abtrennung und Kennzeichnung werden erst im Laufe der Zeit, auch gerichtlich, geklärt werden. Dazu gehört auch die Frage, wie der Nichtraucherschutz in der privaten, nicht-gewerblichen Zimmervermietung zu behandeln ist. Bußgelder betragen je nach Bundesland 5 bis 10.000 EUR.

VR-GründungsKonzept GK077 19 8. Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Tel. 0711/123-2786, Fax 0711/123-2556 E-Mail: ifex@mfw.bwl.de www.gruendung-bw.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, 80538 München Tel. 089/21620-0, Fax 089/2162-2760 E-Mail: info2010@mittelstand-in-bayern.de www.startup-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de www.gruenden-in-berlin.de E-Mail: -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/9013-8444 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de www.berlin.de/sen/wirtschaft/foerderung/gruenden/index.html Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, 28195 Bremen Info-Line Bremen: 0421/32 34 64-12 Info-Line Bremerhaven: 0471/14 04 60 E-Mail: info@begin24.de www.begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, 22305 Hamburg Tel. 040/611 7000, Fax 040/611 700 19 Kontaktformular: www.hei-hamburg.de/103,kontakt.html www.hei-hamburg.de Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon E-Mail: -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do 9.00-15.30 Uhr unter: www.gruender-mv.de/info/gruendertelefon/index.html Online-Beratung: www.gruender-mv.de/service/onlineberatung/index.html www.gruender-mv.de

VR-GründungsKonzept GK077 20 Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover E-Mail: info@nbank.de www.nbank.de Existenzgründung in Niedersachsen: www.nbank.de/unternehmen/wirtschaft/existenzgruendung Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: www.startercenter.nrw.de/startercenter/startercenter-adressen.html Infoline: 0211/ 837 1939 (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: www.startercenter.nrw.de/impressum/kontakt.html www.startercenter.nrw.de Förderlotse: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-2525 www.gruendungsinitiative.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/6172-1333 (Mo.-Do. 9-17 Uhr; Fr. 9-15 Uhr) E-Mail: beratung@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Förderfinder: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/ Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: www.ib-sh.de/foerderlotse Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/9905-3383 E-Mail: info@ib-sh.de www.ib-sh.de/existenzgruendung Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.existenzgruender.de Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: www.dihk.de/ihk-finder Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart Tel. 0711/22 55 00 60, Fax 0711/22 55 00 77 E-Mail info@bw.ihk.de www.bw.ihk.de

VR-GründungsKonzept GK077 21 IHK Bodensee-Oberschwaben: www.weingarten.ihk.de IHK Ulm: www.ulm.ihk24.de IHK Ostwürttemberg: www.ostwuerttemberg.ihk.de IHK Reutlingen www.reutlingen.ihk.de IHK Hochrhein-Bodensee: www.konstanz.ihk.de IHK Rhein-Neckar: www.rhein-neckar.ihk24.de IHK Karlsruhe: www.karlsruhe.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de IHK Nordschwarzwald: www.nordschwarzwald.ihk24.de IHK Südlicher Oberrhein: www.suedlicher-oberrhein.ihk.de IHK Heilbronn-Franken: www.heilbronn.ihk.de IHK Region Stuttgart: www.stuttgart.ihk.de Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, 81541 München Tel. 089/5116-0, Fax 089/5116-1240 E-Mail: info@bihk.de www.bihk.de IHK Aschaffenburg: www.aschaffenburg.ihk.de IHK zu Coburg: www.coburg.ihk.de IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de IHK für Niederbayern in Passau: www.passau.ihk.de IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.nuernberg.ihk.de IHK für Oberfranken Bayreuth: www.bayreuth.ihk.de IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: www.ihk-regensburg.de IHK Schwaben: www.schwaben.ihk.de IHK Würzburg-Schweinfurt: www.wuerzburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Tel. 030/315 10-0, -667, Fax 030/315 10-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/3637 299 E-Mail: service@handelskammer-bremen.de www.handelskammer-bremen.de IHK Bremerhaven: www.bremerhaven.ihk.de Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Tel. 040/36 13 8-138, Fax 040/36 13 8-401 E-Mail: service@hk24.de www.hk24.de IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel. 0385/51 03-0, Fax 0385/51 03-999 E-Mail: info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de IHK Neubrandenburg: www.neubrandenburg.ihk.de IHK Rostock: www.rostock.ihk24.de Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511/33708-75, Fax 0511/33708-79 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de www.n-ihk.de IHK Hannover: www.hannover.ihk.de IHK Lüneburg-Wolfsburg: www.ihk-lueneburg.de Oldenburgische IHK: www.ihk-oldenburg.de IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: www.osnabrueck.ihk24.de IHK für Ostfriesland und Papenburg: www.ihk-emden.de IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: www.stade.ihk24.de IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, 40212 Düsseldorf Tel. 0211/367 02-0, Fax 0211/367 02-21 E-Mail: info@ihk-nrw.de www.ihk-nrw.de IHK Aachen: www.aachen.ihk.de IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: www.ihk-arnsberg.de IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: www.ostwestfalen.ihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet: www.bochum.ihk.de IHK Bonn / Rhein-Sieg: www.ihk-bonn.de

VR-GründungsKonzept GK077 22 IHK Lippe zu Detmold: www.detmold.ihk.de IHK zu Dortmund: www.dortmund.ihk24.de IHK zu Düsseldorf: www.duesseldorf.ihk.de Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: www.ihk-niederrhein.de IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: www.essen.ihk24.de Südwestfälische IHK zu Hagen: www.sihk.de IHK zu Köln: www.ihk-koeln.de IHK Mittlerer Niederrhein: www.krefeld.ihk.de IHK Nord Westfalen: www.ihk-nordwestfalen.de IHK Siegen: www.ihk-siegen.de IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: www.wuppertal.ihk24.de IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/106-234 E-Mail: service@koblenz.ihk.de www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de IHK zu Koblenz: www.ihk-koblenz.de IHK für die Pfalz: www.pfalz.ihk24.de IHK Rheinhessen: www.rheinhessen.ihk24.de IHK Trier: www.ihk-trier.de Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, 24103 Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de www.ihk-schleswig-holstein.de Betriebs-/Existenzgründungsberatung Beratung der Länder: www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 / Kronenstraße 18-19, 10117 Berlin Tel. 030/20 622 59-0, Fax 030/20 622 59-50 E-Mail: info@rkw-d.de www.rkw-d.de Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, 65760 Eschborn Tel. 06196/49 5-0 Kontakt: www.rkw.de/portal/kontakt/ www.rkw.de Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: www.rkw.de Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/9161-26 E-Mail: info@bdu.de www.bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, 22589 Hamburg Tel. 040/8980 7018, Fax 040/8980 7019 E-Mail: info@vbv.de www.vbv.de

VR-GründungsKonzept GK077 23 Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, 53909 Zülpich Tel. 02252/81361, Fax 02252/2910 E-Mail: info@bvw-ev.de www.bvw-ev.de BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, 83026 Rosenheim Tel. 08031/887 35 070, Fax 08031/887 39 85 www.bus-netzwerk.de E-Mail: info@)bus-netzwerk.de Regionale Ansprechpartner: www.busnetzwerk.de/kontakt/bus_vor_ort/index.html Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken www.geno-star.de KfW-Infocenter: 0800 539-90 01 Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) E-Mail: infocenter@kfw.de www.kfw.de/inlandsfoerderung/unternehmen/gründen-erweitern/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel. 030-340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel. 03018 615-8000 Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/infotelefone/index.php http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. www.foerderdatenbank.de Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank 76113 Karlsruhe Tel. 0721/122-2345, Fax 0721/122-2674 www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungenundfinanzierungen/wissenswerteszurwirtschaftsfoer derung/wirtschaftsfoerderunguebersicht.xml?ceid=118980 LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, 80539 München Kundencenter: 08 00-2 12 42 4 0 Tel. 089/21 24-0, Fax 089/21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de www.lfa.de