Beschluss der 67. Europaministerkonferenz. 29./30. Januar 2015

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Transkript:

Beschluss der 67. Europaministerkonferenz 29./30. Januar 2015 TOP 4: Europa der Regionen Berichterstatter: Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Beschluss Die Mitglieder der Europaministerkonferenz begrüßen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Arbeitsprogramm für 2015 und das in diesem Zusammenhang vorgetragene Bekenntnis zu mehr Bürgernähe und weniger Einmischung bei Themen, für die auf nationaler und regionaler Ebene die richtigen Antworten gefunden werden können. Dies erfüllt die Mitglieder der Europaministerkonferenz mit der Erwartung, dass unter der neuen Kommission neuer Raum für ein dynamisches, konstruktives und starkes Europa der Regionen entstehen wird. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz weisen darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass auch regionale Anliegen sowie soziale und kulturelle Besonderheiten in einem gemeinsamen Europa respektiert und in die politische Gestaltung mit einbezogen werden. Aus diesen Gründen richten die Mitglieder der Europaministerkonferenz folgende Anliegen an die Europäischen Institutionen: 1. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz appellieren an alle EU-Institutionen, im Interesse von Bürgernähe und der Aufrechterhaltung regionaler Gestaltungsspielräume, besonders die im Wortlaut weit gefassten Kompetenzklauseln (wie beispielsweise die Binnenmarktkompetenz, Art. 114 AEUV) selbstbeschränkend und behutsam zu nutzen. Sie begrüßen, dass die Kommission mit dem Amt des ersten Vizepräsidenten besserer Rechtsetzung, Subsidiarität, Bürokratieabbau sowie den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten einen höheren Stellenwert verleiht. Sie stellen fest, dass insbesondere im Bereich der 1

delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht seitens der Kommission erforderlich sind. 2. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz bitten die Kommission, sich künftig noch stärker als bisher bei der Gesetzgebung frühzeitig und umfassend mit Aspekten der Kompetenzausübung und der Subsidiarität argumentativ auseinanderzusetzen. Sie bekräftigen, dass zur guten Rechtsetzung auch die konsequente Auseinandersetzung mit Fragen des Verwaltungsaufwandes und die Reduzierung der bürokratischen Lasten gehören. 3. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sprechen sich insbesondere dafür aus, dass beim neuen Start für Europa für Rechtsetzungsinitiativen die Auswirkungen auf die Länder und Regionen ebenfalls berücksichtigt werden (im Sinne einer territorialen Folgenabschätzung). Die konsequente Berücksichtigung der regionalen Dimension und insbesondere auch der Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die regionale, städtische und kommunale Ebene in den Mitgliedstaaten in allen einschlägigen Politikbereichen stärkt Bürgernähe und Praxisbezug der EU-Gesetzgebung. Auf Dauer ist eine prosperierende Entwicklung Europas nur durch Transparenz des Entscheidungsprozesses und gegenseitigen Respekt der politischen Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Mehrebenensystem zu erreichen. 4. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz verweisen darauf, dass das unter anderem in den Sitzungen des Bildungs-, Kultur- und Medienministerrats der Europäischen Union seit Februar 2013 praktizierte Sitzungsformat des inner circle die Rechte der Länder massiv beeinträchtigt. Sie fordern daher die Ratspräsidentschaft und das Generalsekretariat des Rates auf, bei künftigen Tagungen der betroffenen Ratsformationen ein Sitzungsformat zu wählen, das eine gleichberechtigte Teilnahme der Beauftragten oder des Beauftragten des Bundesrates auf Ministerebene an den Beratungen ermöglicht. 5. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sprechen sich dafür aus, die europäische Politik der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts weiter zur Wahrung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu ist es erforderlich, die vorliegenden Operationellen Programme für die Förderperiode 2014 2020 schnellstmöglich zu genehmigen und die in den Verordnungen zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds angelegten 2

regionalen Gestaltungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren nicht wieder einzuengen. 6. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz stellen allerdings auch fest, dass die jüngste Reform der Kohäsionspolitik das Ziel der Verringerung der Verwaltungslasten erneut nur ungenügend berücksichtigt hat und der Verwaltungsaufwand der europäischen Struktur- und Investitionsfonds die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht hat. Sie fordern die Kommission auf, bei der weiteren Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Durchführung des Audits von weiteren Maßnahmen Abstand zu nehmen, die die administrative Belastung für die mitgliedstaatlichen Verwalter und die Begünstigten weiter erhöhen und den möglichen Beitrag der Europäischen Struktur-und Investitionsfonds für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 schmälern würden. Sie verweisen insofern auf den Beschluss des Bundesrates vom 10. Oktober 2014 zum Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT, BR-Drucksache Nr. 272/14 - Beschluss). 7. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz begrüßen, dass die Stellung des Ausschusses der Regionen im europäischen Gesetzgebungsprozess mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurde. Der wesentliche Beitrag des Ausschusses der Regionen als politischer Versammlung gewählter Regional- und Kommunalvertreter ist insbesondere in den letzten fünf Jahren deutlich zu Tage getreten. 8. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz weisen darauf hin, dass dezentrale Maßnahmen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit in den Ländern geeignet sind, um insbesondere die Akteure der Europapolitik in der Bevölkerung bekannt zu machen und über europapolitische Lösungsansätze für die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu informieren. Deshalb begrüßen sie die aktuelle Initiative des Ausschusses der Regionen zur Stärkung der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit und rufen das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf, der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit einen höheren Stellenwert beizumessen und diese verstärkt zu unterstützen. 3

9. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz lehnen es ab, dass das EU- Transparenzregister in Zukunft auf die Regionen und damit die deutschen Länder Anwendung finden soll und dass von lokalen und kommunalen Behörden künftig die Registrierung erwartet wird, wodurch die Länder und Gemeinden und Städte mit Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft gleichgesetzt werden. Auch wenn zunächst lediglich eine Registrierung auf Wunsch eingeführt wird, besteht die Gefahr, dass Anreize wie Zugangserleichterungen und Rederechte einen faktischen Druck erzeugen. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz verweisen daher auf den Beschluss des Bundesrates vom 7.11.2014 (Drs. 456/14 - Beschluss -) und fordern, die bisherige Ausnahmeregelung für subnationale Behörden beizubehalten sowie in der künftigen Überarbeitung des Transparenzregisters die deutschen Länder gänzlich aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen. 10. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz ersuchen die Europäische Kommission, im Rahmen makroregionaler Strategien ihre Verantwortung - insbesondere im Hinblick auf Koordinierung und Monitoring - auch künftig in vollem Umfang wahrzunehmen. Makroregionale Strategien haben sich als Mehrebenen-Ansatz bei der Politikkoordinierung bewährt. 11. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz begrüßen, dass die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ / INTERREG) durch die bisherige EU- Kommission gestärkt und aufgewertet worden ist. Die territoriale Zusammenarbeit bleibt von hoher Bedeutung. Sie ist mit einem hohen europäischen Mehrwert verknüpft. Die Europaminister fordern die Kommission vor diesem Hintergrund auf, die eingereichten INTERREG-Kooperationsprogramme für die Förderperiode 2014-2020 zeitnah zu genehmigen. Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sind jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Vereinfachung der ETZ nicht ausreichen. Bei der Förderung muss der administrative Aufwand für die Programmverwalter und auch für die Förderempfänger in einem angemessenen Verhältnis zur Förderhöhe stehen. Generell sollte dem Bottom-Up-Prinzip im Verhältnis zu zentralen Vorgaben bei der Umsetzung der ETZ ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt werden. 4

Die Mitglieder der Europaministerkonferenz bitten das Vorsitzland, diesen Beschluss der Bundesregierung, der Europäischen Kommission, dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zu übermitteln. Protokollerklärung zu Nummer 4: Die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen regen an, die Frage der Vertretung der Länder im Rat zu thematisieren. Ziel sollte es sein, dass die Vertretung der Länder im Rat auf politischer Ebene durch Minister und Staatssekretäre erfolgen kann, wie es der von der Bundesregierung angewandten und nach europäischem Gewohnheitsrecht anerkannten Praxis entspricht. Es besteht Einvernehmen, dass sich die Europaministerkonferenz zu gegebener Zeit gesondert mit dieser Frage befassen wird. 5