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Transkript:

Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231, 5 HRB 8642 / Amtsgericht Offenbach am Main BDEW-Codenummer: 9900456000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnutzers, Anschrift, ILN/BDEW-Codenummer] (nachfolgend Anschlussnutzer), (gemeinsam auch Vertragspartner) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Seite 2 von 5 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Vertragsgegenstand...3 2 Voraussetzungen der Anschlussnutzung...3 3 Vertragsdauer, Kündigung...3 4 Allgemeine Bedingungen, Anlagen...4

Seite 3 von 5 1 Vertragsgegenstand (1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung eines Netzanschlusses oder mehrerer Netzanschlüsse (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) zur Entnahme von Elektrizität aus dem Netz des Netzbetreibers durch den Anschlussnutzer sowie die sich heraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Vereinbarungen: a) Netzanschluss, b) Netznutzung sowie c) Belieferung mit elektrischer Energie. (3) Der Netzanschluss ist in Anlage 1 beschrieben. Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: 2 Voraussetzungen der Anschlussnutzung a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Netznutzungsvertrag, b) die jederzeitige vollständige Zuordnung der entnommenen Energiemengen zu einem Bilanzkreis entsprechend den Vorgaben in der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 10.06.2009 (Az.: BK6-07-002, MaBiS) und c) den Anschluss der elektrischen Anlage an das Netz des Netzbetreibers aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber mit ausreichender vorgehaltener Scheinleistung in kva (Netzanschlusskapazität). 3 Vertragsdauer, Kündigung (1) Dieser Vertrag beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit. (2) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur nach Satz 1 kündigen, a) wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann,

Seite 4 von 5 b) wenn dem Netzbetreiber die Gewährung der Anschlussnutzung aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des 1 EnWG nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist oder c) wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem der Netzanschluss liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (3) Der Netzbetreiber ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, d. h. solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), wiederholt trotz Abmahnung zuwiderhandelt. 314 BGB bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine E-Mail). 4 Allgemeine Bedingungen, Anlagen (1) Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) (AGB Anschluss), die auf Verlangen ausgehändigt werden und im Internet unter http://www.swni.de abgerufen werden können. (2) Die Anlagen 1 bis 3 sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages.

Seite 5 von 5, den Neu-Isenburg, den Ort Datum Datum Anschlussnutzer Netzbetreiber Anlagen: Anlage 1: Beschreibung des Netzanschlusses Anlage 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) (AGB Anschluss) Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen (TAB)