Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Berücksichtigung des Wohles des Kindes (nicht zu verwechseln mit Entscheidungen über das Kindeswohl) Artikel 8 Förderung des Bewusstseins Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und ihre Fähigkeiten und Kompetenzen Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems Artikel 24 - Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung Auftrag an alle Vertragsstaaten, ein integratives/inklusives Bildungssystem lebenslangen Lernens zu gestalten Artikel 33 - Überwachung der Durchführung Einbeziehung der Zivilgesellschaft insbesondere der Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen in den Überwachungsprozess und Teilnahme in vollem Umfang 2
Grundlagen 12 Hamburgisches Schulgesetz o bezieht sich auf Artikel 24 der UN-Konvention o begründet für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Rechtsanspruch auf Bildung und Erziehung im System der allgemeinen Schulen o verzichtet auf jegliche Ressourcenvorbehalte o beachtet das Elternwahlrecht o hat konsequent im Schuljahr 2010/11 mit den 1. und 5. Klassen mit einem aufwachsenden integrativen Bildungsangebot begonnen o berücksichtigt alle Jahrgänge o berücksichtigt einen ganzheitlichen Leistungsanspruch 3
Leitideen Sonderpädagogische Unterstützung gilt für alle Förderschwerpunkte, alle Entwicklungsniveaus und alle Lernorte: individuelles Angebot einer förderplanorientierten Bildung und Erziehung für jedes Kind und jeden Jugendlichen Verbindung von lernprozessbegleitender Diagnostik und Unterstützung in Bildung und Erziehung systematisiertes Lernen orientiert an den Bildungsstandards und Lehrplänen der allgemeinen Schulen Gemeinsame Verantwortung von Regelschullehrkräften aller Schularten, von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie weiteren Fachkräften für Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (multiprofessionelle Teams) Gemeinsame Verankerung im Förderplan, kooperative Umsetzung sowie regelmäßig überprüfte Weiterentwicklung
Aufgaben des Referates Entwicklung von Konzepten für eine integrative bzw. inklusive Bildung Weiterentwicklung der Förderdiagnostik Weiterentwicklung der individuellen Förderplanung Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote für alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Realisierung der personellen, baulichen und sächlichen Anforderungen 5
Aufgaben des Referates Entwicklung einer ausgewogenen schüler- und system- sowie sozialindexbezogenen Ressourcenzuweisung Konzeption und Realisierung sonderpädagogischer Bildungszentren Sicherstellung ganzheitlicher Leistungserbringung zusammen mit der Behörde für Soziales und Gesundheit sowie mit den Bezirken Entwurf von Rechtsverordnungen und Richtlinien 6
Aufgaben des Referates Optimierung der Schnittstellen und der Präventionsangebote Weiterentwicklung von Beratungsangeboten Optimierung der Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte Entwicklung eines Implementations- und Kommunikationskonzepts Konsequente Beteiligung der Zivilgesellschaft Beteiligung am Landesaktionsplan 7
Aufgaben der subsidiären sonderpädagogischen Bildungszentren Beratung, Unterstützung, Diagnose und Förderplanarbeit, Casemanagement, Bildungs-, Erziehungs- und Beziehungsarbeit mit dem Kind und Jugendlichen Bereitstellen eines Teams von Fachkräften mit fundierten Kenntnissen gelingender Lern- und Entwicklungsprozesse und der Resilienzforschung Prävention und Vermeidung von Störungen/sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Lern- und Entwicklungsbereichen fachlicher und überfachlicher Austausch in multiprofessionellen Teams
Aufgaben der Bildungszentren sozialräumliche Vernetzung in der Region/im Bezirk Sicherstellung eines therapie-integrativen Unterrichts Clearing bei Diagnostik, Förderplanung und ganzheitlicher Leistungserbringung Schaffen von Möglichkeiten zur Peer-Group-Bildung Verzicht auf ausschließlich separierende Beschulungsorte durch Integration nach innen Entwicklung von Übergangsstrukturen grundsätzlich im Einklang mit der UN-Konvention
Struktur der Bildungszentren regional/bezirkliche und überregionale Organisationsstrukturen Regionale Unterstützungszentren für die zusammengeführten Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung Überregionale Unterstützungszentren für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie autistisches Verhalten und dauerhaft kranke Schülerinnen und Schüler Beachtung des Elternwahlrechts als hohes Gut auf der Grundlage der UN-Konvention
Bildungszentrum 2011-2015 Bündelung der Förderschwerpunkte L, S, e+s Prävention/ Vermeidung von Förderbedarf Beratung in allen Stufen/Schulformen zeitlich befristete spezifische Angebote degressive interne Lerngruppen Inklusion/ Beratung berufliche Schule/ Eingliederung in die Arbeitswelt R E Mitwirkung bei inklusiver Bildung und Erziehung Diagnostik/ Förderplanung/ Casemanagement Elementarbildung Primarbildung Sekundarstufen I II-Bildung Berufliche Bildung lebenslanges Lernen regionale Netzwerke/ Teilnahme an RBK fachlicher und überfachlicher Austausch B U S
und eine kleine Auswahl offener Fragen Standards für Diagnostik und Förderplanung, Leistungsbewertung Pools für therapeutische Kräfte und qualifizierte Schulbegleitungen Übergreifende und ausgewogene Ressourcensteuerung Der Raum als dritter Pädagoge Spagat zwischen Barrierefreiheit nach Landesbauordnung und Barrierefreiheit nach pädagogischem Verständnis Benennung von Schwerpunktschulen bei speziellem Unterstützungsbedarf Peer-Group-Bildung Aufnahmebeschränkungen in Lerngruppen vs. Wohnortnähe und Elternwunsch- und wahlrecht Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2011/12 ganztägige Bildung und Betreuung einschließlich Ferienbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler unter dem Blickwinkel der Inklusion Vernetzung im Bezirk bei der Ausgestaltung der Bildungszentren Danke für die Aufmerksamkeit ich komme gern wieder!