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Transkript:

exklusiv PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Dezember 2014 Delegiertenversammlung Am 26. September 2014 fand in Pfäffikon (Kanton Schwyz) die 93. ordentliche Delegiertenversammlung statt. Die Delegierten wählten Bruno Zimmermann als neues Mitglied in den Verwaltungsrat. Abgelehnt wurde eine Statutenänderung zur Beteiligung der Rentner an der Delegiertenversammlung. Marlyse Naine und Giulia Beccarelli vom Team der Versicherungsabteilung registrieren die Teilnehmer. Die Delegiertenversammlung wurde von Daniele Lotti, dem neuen Präsidenten, souverän und effizient geleitet. Anwesend waren 126 Delegierte, die insgesamt 216 Stimmen vertraten. Die DV ist paritätisch zusammengesetzt, ihr gehören je 150 Vertreter der Arbeitnehmer und der Unternehmen an. Die Delegierten genehmigten den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2013/2014. Der Verwaltungsrat wurde entlastet. Als Revisionsstelle wurde die BDO AG für ein Jahr wiedergewählt. Finanzielle Stabilisierung Die PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013/2014 eine Rendite von 5,8 %. Dies ist Daniele Lotti, Präsident des Verwaltungsrats

Delegiertenversammlung Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung; Thomas Blattmann, Sekretär; Daniele Lotti, Präsident ein gutes Resultat. Die PKE-eigene Benchmark wurde damit um 0,9 Prozentpunkte übertroffen. Der Deckungsgrad ging von 109,0 % auf 101,7 % zurück. Dies liegt daran, dass die Verpflichtungen vorsichtiger bilanziert werden. Die Grundlage dafür ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung vom 14. März 2014, den technischen Zins auf 2,5 % zu senken (Bericht im «exklusiv» vom April 2014). Damit wurde eines der beiden wichtigen Ziele von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr erreicht: die Sicherstellung der finanziellen Stabilität. Die Modernisierung der PKE Genossenschaft konnte hingegen noch nicht umgesetzt werden. Der Verwaltungsrat wird bis im Frühjahr 2015 einen neuen Vorschlag ausarbeiten. An der der nächsten Versammlung werden die Delegierten über die definitive Vorlage abstimmen können. Mutation im Verwaltungsrat Als Ersatz für die zurücktretende Viviane Keller traten zwei Kandidaten zur Wahl als Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat an. Gewählt wurde Bruno Zimmermann, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG. Er hatte rund 30 Stimmen mehr als Bernd Frieg von der Nagra. Keine Beteiligung der Rentner an der DV Seit der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 8. März 2013 sind die Rentner nicht mehr Genossenschafter der PKE. Damit sind sie nicht mehr stimmberechtigt und können auch nicht mehr an den Versammlungen teilnehmen. Den Delegierten Neu im Verwaltungsrat Der gewählte Arbeitnehmervertreter Bruno Zimmermann ist 34-jährig und arbeitet als Fachbereichsleiter Brennelement-Service bei der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG. Er studierte an der ETH und schloss mit dem Doktorat ab. Bruno Zimmermann ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Erlinsbach (Aargau). wurde damals die Prüfung eines Gastrechts der Rentner in den Delegiertenversammlungen zugesagt. Die Delegierten lehnten jedoch die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Statutenänderung ab. Somit wird den Rentnervertretern auch künftig kein Teilnahme- und Äusserungsrecht an der Delegiertenversammlung gewährt. Sachanträge abgelehnt Im Vorfeld zur DV stellten die Arbeitnehmerdelegierten der Nagra vier Sachanträge. Den Antrag zur Kompetenzverlagerung und Modernisierung der PKE zogen die Antragsteller zurück. Die drei weiteren Anträge wurden von der Delegiertenversammlung klar abgelehnt. Traditionell findet nach der Versammlung ein Apéro statt, an dem die Delegierten Kontakte untereinander pflegen können. Sie nutzten auch die Gelegenheit, mit den Verwaltungsräten, der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden der PKE zu diskutieren und Fragen zu stellen. Nächste Delegiertenversammlung Die nächste Delegiertenversammlung findet am Freitag, 25. September 2015, in Locarno statt. 2

Fokus Beiträge und Leistungen: Neuerungen ab 1. April 2015 In gut drei Monaten treten die Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung in Kraft. Diese wurden an der Delegiertenversammlung am 14. März 2014 beschlossen. Die Grundbeiträge steigen von 18 % auf 25 %. Die Leistungen bei Pensionierung werden leicht reduziert. Beiträge Die Grundbeiträge steigen ab 1. April 2015 von heute 18 % des versicherten Einkommens auf 25 % an. Reglementarisch muss der Arbeitgeber mindestens 60 % der Grundbeiträge bezahlen. Die Grundbeiträge der Arbeitgeber steigen damit von 10,8 % des versicherten Einkommens auf 15,0 %. Die Beiträge der Versicherten erhöhen sich von 7,2 % auf 10,0 %. Die Beiträge für die unter 25-Jährigen ändern sich nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen bezahlen weiterhin 2 % Risikobeiträge des versicherten Einkommens (der Arbeitgeber leistet ebenfalls mindestens 60 % davon). Zusatzbeiträge bei Lohnerhöhungen Leistungen Die Leistungen bei Invalidität und Tod ändern sich nicht. Die Leistungen bei Pensionierung werden ab dem 1. April 2015 angepasst. Zwischen Alter 25 und Alter 63 (bisher 62) erwerben Sie für jedes Versicherungsjahr 1,596 % Rente des versicherten Einkommens. Werden Sie vor oder nach Alter 63 pensioniert, wird die Altersrente für jeden Monat vor oder nach Alter 63 um 0,6 % gekürzt beziehungsweise erhöht. Die maximale Altersrente liegt damit im Alter 63 bei 60,648 % (38 1,596 %) des versicherten Einkommens. Den gültigen Rentensatz im Alter 63 finden Sie auf dem Versicherungsausweis, den Sie im April 2015 erhalten. Möchten Sie schon heute Ihre Altersrente nach Einführung der Massnahmen berechnen? Besuchen Sie die Website www.pke.ch ( Aktivversicherte Rentenberechnung Leistungsprimat). Die für die Berechnung erforderlichen Angaben entnehmen Sie Ihrem aktuellen Versicherungsausweis. Tiefere Renten aus Zusatzkonten Für die Umwandlung von Sparkapitalien aus Zusatzkonten der Versicherten (Überschusskonto, «Sparen 60») und Zusatzplänen (Schichtzulagen, Bonus) in eine Altersrente wird der Tarif im Anhang 3 des Reglements Versicherungsleistungen angewendet. Dazu Die Zusatzbeiträge bei Lohnerhöhungen erhöhen sich erst ab Alter 58. Bei jeder Erhöhung des versicherten Einkommens fallen Zusatzbeiträge an. Die PKE setzt die Massnahmen so um, dass die Zusatzbeiträge erst ab Alter 58 ansteigen. Im Gegenzug erhöht die PKE am 1. April 2015 auch nur die Freizügigkeitsleistungen der über 58-jährigen Versicherten. Neue Statuten und neues Reglement online Mit dem «Ja» zu den Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung beschloss die Delegiertenversammlung auch die entsprechenden Statuten- und Reglementsänderungen. Diese sind ab 1. April 2015 gültig. Die aktualisierten Statuten und das aktualisierte Reglement Versicherungsleistungen sind auf der Website www.pke.ch als PDF in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar ( Über uns Statuten/Reglemente Leistungsprimat). Die PKE verzichtet auf den Papierdruck und die Zustellung an alle Versicherten. Statuten und Reglement stehen auf der Website zur Verfügung. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass stets die aktuellen Dokumente online verfügbar sind. Beschlüsse der Delegiertenversammlung müssen nicht als Nachträge publiziert und verteilt werden. Das erhöht die Übersichtlichkeit und Transparenz. 3

Fokus gibt es keine Übergangsbestimmungen. Das heisst, die Rente, die mit dem gleichen Kapital finanziert werden kann, fällt nach dem 1. April 2015 unmittelbar tiefer aus. Übergangsjahr 1. April 2015 bis 31. März 2016 Die Rente aus dem Basisplan steigt weiter an, wenn Sie länger arbeiten. Im ersten Jahr nach Einführung der Massnahmen (das heisst vom 1. April 2015 bis 31. März 2016) gilt eine Übergangsregelung. Ein Versicherter, der sich im März 2015 pensionieren lassen könnte, aber weiter arbeitet, erhält auf jeden Fall eine höhere Rente aus dem Basisplan, als wenn er sich vor dem 31. März 2015 pensionieren lassen würde. Freiwillige Sparbeiträge Die Versicherten können ab 2016 freiwillig zusätzliche Sparbeiträge einzahlen. Sie betragen 2 % des versicherten Einkommens und werden direkt vom Lohn abgezogen. Die freiwilligen Beiträge können Sie uns im September/Oktober 2015 zum ersten Mal melden. Wir werden Sie rechtzeitig informieren. Die Beiträge gelten dann für das Kalenderjahr 2016. Danach muss jeweils jährlich entschieden werden, ob auch im folgenden Kalenderjahr freiwillige Sparbeiträge bezahlt werden sollen oder nicht. Voraussetzungen für die freiwilligen Sparbeiträge sind, dass Ihr Arbeitgeber dieser Möglichkeit zustimmt und der Vorsorgeplan dies zulässt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Wir sind für Sie da Die PKE bietet den Versicherten und den angeschlossenen Unternehmen einen speditiven Kundenservice und eine professionelle Beratung. Ein Team von qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden der Versicherungsabteilung Leistungsprimat berät Sie gern zu Fragen rund um die berufliche Vorsorge. Patrick Muller, Teamleiter Giulia Beccarelli, Stellvertreterin Bei Fragen Rufen Sie uns an (044 287 92 22) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (vers@pke.ch). Halten Sie beim Telefonanruf Ihren PKE-Versicherungsausweis bereit, damit unsere Fachleute Sie rasch und effizient beraten können. Auf viele Fragen finden Sie die Antworten auch auf unserer Website www.pke.ch. Marlyse Naine Brigitte Sutter Markus Lüscher Francesca Borsini 4

News Wichtige Beschlüsse des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat hat am 4. Dezember 2014 beschlossen, die Guthaben der Versicherten in den Zusatzplänen 2015 unverändert mit 1,75 % zu verzinsen und die Renten nicht anzupassen. Verzinsung von 1,75 % für 2015 werden gemäss Reglement Versicherungsleistungen bis 31. März 2015 ebenfalls zum Die Sparkonten «Sparen 60» und die Guthaben in den Zusatzvorsorgeplänen (Schichtzulagen und Bonus) werden im Jahr 2015 nach entscheidet der Verwaltungsrat über technischen Zinssatz von 3,5 % verzinst. Da- weiterhin mit 1,75 % verzinst. die Höhe der Verzinsung. Ab 1. April 2015 liegt die Verzinsung für die Überschusskonti Die Verzinsung des Vorsorgekapitals der ebenfalls bei 1,75 %. Aktivversicherten entspricht im Leistungsprimat dem technischen Zinssatz. Aktuell Dieser Zinssatz entspricht dem vom Bund liegt dieser bei 3,5 %. Die Überschusskonti vorgeschriebenen BVG-Mindestzins. Die Sie fragen, die PKE antwortet Was ist das Überschusskonto und wozu wird es verwendet? Bei einem Eintritt in die PKE wird die Das Guthaben des Überschusskontos Freizügigkeitsleistung Ihrer bisherigen ist Bestandteil der Freizügigkeitsleistung und wird Ihnen bei einem Austritt Vorsorge zur PKE übertragen. Sie wird primär für den Einkauf von Versicherungsjahren eingesetzt. Bleibt ein Teil überwiesen. Im Zeitpunkt der Pensio- aus der PKE auf die neue Pensionskasse übrig, wird dieser Teil als Überschuss nierung können Sie das Guthaben zur gutgeschrieben. Die Höhe Ihres Überschusskontos finden Sie auf Ihrem oder als Kapital beziehen. Erhöhung Ihrer Altersrente verwenden Versicherungsausweis. Im Todesfall und bei Invalidität wird das Bei einer Reduktion des Arbeitspensums wird das allenfalls frei werdende ausbezahlt. Bei Invalidität erfolgt die Guthaben als einmalige Kapitalleistung Kapital Ihrem Überschusskonto gutgeschrieben. Bei einer Erhöhung des Pentätsgrad, wie er von der eidg. Invaliden- Auszahlung im Verhältnis zum Invalidisums wird der nötige Einkauf von Versicherungsjahren vom Überschusskonto versicherung festgelegt wurde. genommen. nach wie vor tiefen Zinsen an den Kapitalmärkten und die finanzielle Situation der PKE lassen keine höhere Verzinsung zu. Der Verwaltungsrat kann die Guthaben der Zusatzpläne und der Überschusskonti auch unter dem BVG-Mindestzins verzinsen. Keine Rentenanpassungen Die laufenden Renten bleiben unverändert. Aufgrund der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve muss auch im Jahr 2015 auf eine Anpassung der Renten verzichtet werden. Die Teuerung ist nach wie vor sehr tief. Für 2014 rechnet das Bundesamt für Statistik (BFS) mit einer durchschnittlichen Jahresteuerung von rund 0,1 %. Für 2015 erwartet das BFS eine Teuerung von 0,4 %. Zusatzbeiträge des Arbeitnehmers bei Lohnerhöhungen können mit dem Überschusskonto verrechnet werden. 5

Information Austritte und Übertritte in die PKE Vorsorgestiftung Energie Am 31. März 2014 haben mehrere Unternehmen die PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft verlassen. Sie sind ins Beitragsprimat der PKE Vorsorgestiftung Energie oder in eine andere Pensionskasse übergetreten. Die Voraussetzungen für eine Teilliquidation wurden erfüllt. In die PKE Vorsorgestiftung Energie übergetreten sind: Alpiq-Konzern Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG Engadiner Kraftwerke AG Kraftwerke Hinterrhein AG Repower AG Aus der PKE ausgeschieden und zu einer anderen Pensionskasse übergetreten ist das Wasser- & Elektrizitätswerk Walenstadt. Kriterien für Teilliquidation erfüllt Die Kriterien für eine Teilliquidation (siehe Teilliquidationsreglement der PKE) waren in allen Fällen erfüllt. Insgesamt traten rund 2400 Aktivversicherte und Rentenbezüger mit einem Vermögen von 900 Millionen Franken aus der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft aus. Die betroffenen Versicherten und Rentenbezüger wurden von der PKE informiert. Die Teilliquidationen und die Übertritte konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden auf die neuen Vorsorgeeinrichtungen übertragen. Der massgebende Geschäftsbericht 2013/2014 (www.pke.ch Über uns Geschäftsberichte Leistungsprimat) wurde von den Kontrollorganen vorbehaltlos genehmigt. Ein Bericht mit den versicherungstechnischen Beurteilungen durch den Experten für berufliche Vorsorge, Libera AG, liegt ebenfalls vor. Was ist eine Teilliquidation? Wenn viele Versicherte gleichzeitig eine Pensionskasse verlassen, muss gemäss Gesetz eine Teilliquidation durchgeführt werden. Das Vermögen der Pensionskasse wird aufgeteilt und die Austretenden können ihren Anteil in die neue Vorsorgeeinrichtung mitnehmen. Je nach Situation der Kasse profitieren die Austretenden von der Überdeckung, sie müssen allenfalls aber auch eine Unterdeckung anteilsmässig mittragen. Das BVG-Altersguthaben darf jedoch nicht gekürzt werden. Pensionskassen müssen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation reglementarisch festlegen. Das Teilliquidationsreglement der PKE wurde vom Verwaltungsrat am 25. März 2014 erlassen. Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat das Reglement am 2. September 2014 genehmigt. Es kann unter www.pke.ch in der Rubrik «Dokumente» heruntergeladen werden. Alle Versicherten und Rentenbezüger der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Information beim Verwaltungsrat der PKE Einsprache gegen die Teilliquidation, das Verfahren und den Verteilplan erheben. Die Einsprache muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Können Einsprachen nicht bereinigt werden, haben die Versicherten das Recht, die Grundlagen für die Teilliquidation bei der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Freigutstrasse 16 8027 Zürich www.pke.ch Telefon 044 287 92 22 vers@pke.ch