ÖPP-Projekt PPP-Schulen Kreis Düren Transparenzbericht Inhalt: PPP-Projektvertrag für das Berufskolleg Jülich PPP-Projektvertrag für die Stephanusschule Selgersdorf Bauleistungs- und Finanzierungsvertrag für die Erich-Kästner-Schule Düren Anlage 1: Daten & Fakten Anlage 2: Antworten auf häufig gestellte Fragen Anlage 3: Risikomatrix 6. Mai 2014
Anlage 1 Daten & Fakten zum ÖPP-Projekt "Schulen Kreis Düren" Auftraggeber: Auftragnehmer: Eigentümer: Architektur: Bauausführung: Gebäudemanagement: Dienstleister: Finanzierung: Gesamtleistungsumfang: Bau: Kreis Düren, Bismarkstraße 16, 52351 Düren PPP Schulen Kreis Düren GmbH, 36251 Bad Hersfeld (STRABAG) Kreis Düren, Bismarkstraße 16, 52351 Düren Architekturbüro Daheim, Aachen HKS Architekten, Aachen HERMANN KIRCHNER Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Erfurt Lambert Schlun GmbH & Co. KG, Gangelt- Niederbusch DYWIDAG-Service-GmbH, Bad Hersfeld STRABAG Property and Facility Services GmbH NRW Bank, Düsseldorf Planung, Bau, Finanzierung sowie Betrieb Planung und Bau der Erweiterung, Sanierung, Umbau und Modernisierung der Erich-Kästner-Schule Planung und Bau der Erweiterung, Sanierung, Umbau und Modernisierung des Berufskollegs Jülich Planung und Bau der Erweiterung, Sanierung, Umbau und Modernisierung der Stephanusschule Selgersdorf Betrieb: Berufskolleg Jülich & Stephanusschule Selgersdorf: Instandhaltung und Instandsetzung der baulichen und technischen Anlagen; Schönheitsreparaturen; Gebäudereinigung; Grünanlagenpflege; Hausmeisterleistungen; Energiemanagement, Energieversorgung Erich-Kästner-Schule:./. 11. März 2014 Seite 1 von 2
Personal: 1 Projektleiter 1 Objektbetreuer 2 Haustechniker (Vollzeit) Gesamtinvestitionskosten (brutto): 22.000.000,00 Bewirtschaftungsvolumen (brutto): 13.890.000,00 Wirtschaftlichkeitsvorteil: 7% Planungs-/Bauphase: Mai 2007 - Mai 2009 Betriebsphase: Mai 2007 - März 2032 11. März 2014 Seite 2 von 2
Anlage 2 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum ÖPP-Projekt "Schulen Kreis Düren" Welche Leistungen werden durch den privaten Partner erbracht und welchen Leistungsstandard schuldet er? Der private Partner, die PPP Schulen Kreis Düren GmbH, ist zuständig für die Planung und den Bau der Erweiterung, der Sanierung, des Umbaus, der Modernisierung und des Betriebs der Stephanusschule Selgersdorf und des Berufskollegs Jülich. Weiterhin ist die PPP Schulen Kreis Düren GmbH zuständig für die Planung und den Bau der Erweiterung, der Sanierung, des Umbaus und der Modernisierung der Erich-Kästner-Schule in Düren. Durch den privaten Partner ist die vertragsgerechte Herstellung der baulichen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei den zum Betrieb übergebenen Objekten ist während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass diese sich in einem den vertraglichen Anforderungen entsprechenden baulichen und baurechtlichen Zustand befinden, der für die vertraglich vereinbarte Nutzung geeignet ist. Zu den hierfür notwendigen Leistungen gehören u.a. Instandhaltung/Instandsetzung der baulichen und technischen Anlagen, Gebäude- und Fensterreinigung, Grünflächenpflege, Hausmeisterdienste und Schließdienste. Wo liegt die Leistungsgrenze? Der private Partner erbringt die vertraglich geschuldeten Betriebsleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Objekte. Der schulische Lehrbetrieb sowie die hierfür notwendige Ausstattung obliegt der Verantwortung des Kreises Düren. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der öffentliche Auftraggeber bei Schlechtleistung bzw. Vertragsbrüchen des privaten Partners? Der Kreis Düren hat das Recht, die Servicequalität des privaten Partners zu kontrollieren. Werden bei den Kontrollen Negativabweichungen zum vereinbarten Qualitätsstandard festgestellt, so führt dies zu einer Reduzierung des vereinbarten Betreiberentgelts (Malusabzug). Die Höhe des Malusabzuges richtet sich nach der Schwere des festgestellten Mangels. Bei gravierenden Mängeln steht dem Kreis Düren das Recht zu, diesen zu Lasten des privaten Partners im Rahmen einer Ersatzvornahme beseitigen zu lassen. Welche Flexibilität im Bezug auf Bedarfs- bzw. Nutzungsänderungen des öffentlichen Auftraggebers bietet der Vertrag? Änderungen an der vertraglich vereinbarten baulichen Leistung können durch den Kreis Düren während der Bauphase gegenüber dem privaten Partner angezeigt werden. Dieser prüft die technische Umsetzbarkeit und stellt die für die Änderung anfallenden Mehr-/Minderkosten sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bauzeit strukturiert und durch Nachunternehmerangebote belegbar dar. Nach Durchführung der Änderungsmaßnahme sind die entstehenden Ansprüche gegenseitig auszugleichen. Werden durch den Kreis Düren Änderungen an den zum Betrieb übergebenen wesentlichen Gebäudeteilen vorgenommen, so ist der private Partner zum Betreiben dieser Sachen verpflichtet; der Kreis seinerseits ist für diese Sachen jedoch zur Tragung der damit einhergehenden Mehrkosten zzgl. einer Management-Fee verpflichtet. 11. März 2014 Seite 1 von 3
Welche Kontrollrechte hat der öffentliche Auftraggeber bzw. welche Berichts- und Rechenschaftspflichten übernimmt der private Partner? Während der Bauphase steht dem Auftragger das jederzeitige Betretungsrecht der Baustelle zu. Auf Verlangen ist der Private verpflichtet dem Kreis Düren Auskunft zu wesentlichen Planungsinhalten und dem aktuellen Stand der Leistungserbringung zu geben. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Baubesprechungen statt, bei denen alle wichtigen Punkte zum aktuellen Baugeschehen erörtert werden. Diese Besprechungen werden nachvollziehbar protokolliert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Neben dem täglich zu führenden Bautagebuch ist durch den Privaten ein monatlicher ausführlicher Bautenstandsbericht zu erstellen. Auch während der Betriebsphase hat der öffentliche Auftraggeber das uneingeschränkte Nutzungs- und Betretungsrecht der Objekte. Die Durchführung von Leistungskontrollen steht dem öffentlichen Auftraggeber jederzeit frei. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame Besprechungen statt, bei denen alle wichtigen Punkte zum aktuellen Betriebsgeschehen erörtert werden. Diese Besprechungen werden nachvollziehbar protokolliert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der private Partner erstellt einen jährlichen Bericht, in dem die durchgeführten Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen, Wartungen, infrastrukturellen Leistungen sowie besondere Ereignisse dargestellt werden. Die Objekte werden einmal jährlich gemeinsam mit Vertretern des Kreises Düren, der Schulen und des privaten Partners begangen, um den Instandsetzungs-/Instandhaltungsbedarf festzulegen, der im Folgejahr zu bearbeiten ist. Der private Partner ist verpflichtet, das für Instandhaltungsleistungen zu führende separate Konto dem öffentlichen Auftraggeber auf dessen Wunsch halbjährlich zur Prüfung vorzulegen. Hierbei hat der private Partner durch aussagefähige Unterlagen die von ihm gegen dieses Konto verrechneten Aufwendungen zu belegen. Wie partizipieren mittelständische Unternehmen an der Projektrealsierung? Bei der Vergabe von Aufträgen werden bei gleichen Angebotsbedingungen und bei gegebener Gleichwertigkeit der Anbieter jeweils die im Kreis ansässigen Unternehmen bevorzugt. Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit werden durch den privaten Partner kleine und mittelständische Betriebe bei der Anfrage und Vergabe von Aufträgen berücksichtigt. Insbesondere während der Betriebsphase ist die Einbindung von regionalen Anbietern unerlässlich, da ein prompter und qualitativ hochwertiger Service zur Sicherstellung der geschuldeten Reaktionszeiten erforderlich ist. Unter welchen Umständen können sich Investitionskosten des ÖPP-Projektes im Zuge der Realisierung erhöhen? Für den Fall, dass es während der Bauausführung zu nichtvorhersehbaren Baugrundproblemen kommt, steht dem privaten Partner ein Vergütungsmehranspruch zur Beseitigung dieser Probleme zu. Ein weiterer Umstand der zur Erhöhung der Investitionskosten führen kann, sind bauliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Vertragsschluss an den privaten Partner herangetragen werden und von diesem in die bestehende Planung und den vorgesehenen Bauablauf integriert werden müssen. Wie setzen sich die Entgelte/Mieten qualitativ zusammen und welche Preissteigerungsrisiken trägt der öffentliche Auftraggeber? Der private Partner erhält nach Abschluss der Bauleistung für den Betrieb die folgenden Entgeltbestandteile : a) Kosten für Erhaltungsmaßnahmen des Nutzungsobjektes b) Kosten für Medienversorgung c) Kosten für Energiemanagement d) sonstige Kosten e) Gewinn Die vorstehenden Entgeltbestandteile sind an bundesamtliche Preisindizes gekoppelt und werden somit an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. 11. März 2014 Seite 2 von 3
Welche (finanziellen) Sicherheiten werden vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer eingebracht? Bei Abschluss des ÖPP-Vertrages wird durch den privaten Partner dem Kreis eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der anfänglichen Brutto-Baugesamtkosten übergeben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird diese Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der tatsächlichen Investitionskosten ersetzt. Da die Baumaßnahmen durch externen Kreditinstitute finanziert werden, ist durch den Kreis Düren eine Einredeverzichtserklärung nach Übergabe der Objekte gegenüber den Kreditinstituten abzugeben. Die Zins- und Tilgungsleistungen werden durch den Kreis Düren direkt an die finanzierenden Kreditinstitute geleistet. Durch den Kreis Düren wird ein vereinbartes Entgelt für Erhaltungsmaßnahmen an den privaten Partner geleistet. Der private Partner verwendet dieses Entgelt zweckgebunden für ebensolche Leistungen und weist dies dem Kreis Düren regelmäßig nach. Werden mehr Kosten für Erhaltungsmaßnahmen durch den privaten Partner verausgabt, als dieser vom Kreis Düren als regelmäßiges Entgelt erhält, so geht diese Überschreitung zu Lasten des privaten Partners. Was passiert im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers? Der Kreis Düren ist und bleibt der Eigentümer der Nutzungsobjekte. Bei einer Insolvenz des privaten Partners steht dem Kreis Düren ein Eintrittsrecht in die Nachunternehmerverträge des privaten Partners zu. Der Kreis Düren ist berechtigt, die im Besitz des Projektpartners befindlichen Subunternehmerverträge in Kopie zu erhalten. Zu welchen Tarifkonditionen werden Mitarbeiter vom privaten Partner beschäftigt? Die Mitarbeiter des privaten Partners sowie die während der Bau- und Betriebsphase eingesetzten Firmen werden gemäß den geltenden Tarifvereinbarungen bzw. den geltenden gesetzlichen Regelungen vergütet. Welchen Betriebs- und Erhaltungszustand schuldet der private Partner am Endpunkt der ÖPP-Vertragslaufzeit? Der private Partner verpflichtet sich, alle baulichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich etwaiger Reparaturen, Ausbesserungen, Schönheitsreparaturen, etc sowie aller Wartungs-, Verbesserungs sowie Pflegemaßnahmen vorzunehmen, die zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der baulichen Substanz und der Einrichtungen und Installationen in der erforderlichen Qualität aller Teile des Nutzungsobjektes zweckmäßig und erforderlich sind, um die Nutzungsobjekte während der gesamten Vertragslaufzeit in einem gleichbleibenden, guten funktions- und insbesondere nutzungsgerechten Zustand zu erhalten. 11. März 2014 Seite 3 von 3
Anlage 3 Risikomatrix zum ÖPP-Projekt "Schulen Kreis Düren" Risiko Planung PPP Schulen Kreis Düren GmbH gemeinschaftlich Kreis Düren Planungsqualität Schlechterfüllung geforderter Leistungsstandards oder Kostenerhöhung durch eigene Planungsänderungen X Planungsänderungen Verzögerungen und Kostenerhöhungen aufgrund von Planungsänderungen, gewünscht vom AG X Genehmigungen Kosten aufgrund von Genehmigungsverzögerungen X Bau Grundstückserwerb Verzögerungen beim Erwerb, Baubeginn, höhere Kosten des Erwerbs X Bestandsrisiko Bausubstanz, Schadstoffe/Altlasten, Baugrund (insoweit nicht aus Verdingungsunterlagen erkennbar) X Baukostenüberschreitung fehlerhafte Kalkulation, schlechtes Projektmanagement, Baugrundrisiken (Geologie, Kontamination, archäologische Funde, Leitungen; soweit erkennbar durch Verdingungsunterlagen) X Bauzeitverzögerung fehlerhafte Zeitplanung, unzureichende Projektsteuerung, Schlechtwetter, Gründungsrisiken X 11. März 2014 Seite 1 von 3
Risiko Betrieb & Nutzung erhöhte Gebäudemanagementkosten fehlerhafte Kalkulation / Mehraufwand, Mengenänderung der Verbrauchsmedien, Einhaltung der vereinbarten Servicequalität, nicht jedoch Preissteigerungen gemäß vereinbartem Index PPP Schulen Kreis Düren GmbH X gemeinschaftlich Kreis Düren erhöhte Instandhaltungsaufwendungen fehlerhafte Kalkulation, Störungen, Unterlassung von Maßnahmen führen in Zukunft zu höheren Kosten, Abweichungen vom Leistungsstandard X Auslastung erhöhte / mangelnde Auslastung bzw. Änderung des Nutzungsprofils führen zu Mehr- oder Minderkosten (nur variable oder sprungfixe Kosten, da generelles Auslastungsrisiko im öffentlichen Hochbau in öffentlicher Sphäre bleiben sollte) X Sicherheit, Vandalismus Kosten infolge mutwilliger Zerstörung an Gebäuden und Anlagen X Zustand am Vertragsende Entsprechen Gebäude und Anlagen dem vertraglich vereinbarten Zustand zum Vertragsende? X Übergeordnete Risiken Gefahrtragung unvorhersehbare Kosten aufgrund Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, "Unwetter", Einbruch, etc. X Preissteigerungen Kostenänderungen für Rohstoffe, Versorgungsmedien, Personalkosten X Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Normen Kostenerhöhung durch Verschärfung von Bau- und Betriebsnormen, Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen, Gesundheits-, Umweltstandards, Steuern und Abgaben (jedoch nicht Unternehmenssteuern) X (Bau) X (Betrieb) Finanzierung 11. März 2014 Seite 2 von 3
Risiko Projektfinanzierung kommt verspätet zustande, Finanzierung ist teurer als angenommen aufgrund von Änderungen bezüglich Zinsen, Margen, Wechselkursen PPP Schulen Kreis Düren GmbH gemeinschaftlich Kreis Düren n.v. (Finanzierung ist langfristig zinsgesichert) 11. März 2014 Seite 3 von 3