Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Dr. Iris Blankenhorn Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Referat Altlasten, Förderangelegenheiten Postfach 103439, 70029 Stuttgart, Dienstgebäude Hauptstätter Strasse 67; Telefon: 0711/126-1523, Telefax: 0711/126-1529, Internet: iris.blankenhorn@uvm.bwl.de 1
Themen Bestimmung von Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft Untersuchungsstellen nach 18 Bundes-Bodenschutzgesetz Koordinierungsausschuss Umwelt PAK Bestimmung mit GC-MS 2
Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gestützte Rechtsverordnungen Altholzverordnung Altölverordnung Bioabfallverordnung Deponieverordnung sowie die noch unter der Geltung des Abfallgesetzes von 1986 erlassene Klärschlammverordnung sehen vor, dass Abfälle, Böden und Emissionen durch eine von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle zu untersuchen sind. 3
Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Zuständigkeit für die Bestimmung der Untersuchungsstellen liegt bisher bei den 44 unteren Abfallrechtsbehörden. Zukünftig Übertragung der Aufgabe auf die Landesanstalt für Umweltschutz: Verwaltungsvereinfachung Erleichterung des Vollzugs Bündelung der Aufgabe Fachliche Gründe Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich 4
Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Das Verfahren zur Bestimmung (Anerkennung, Notifizierung) von Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) in der Abfallwirtschaft wird die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft regeln. Sowohl die Verordnung zur Übertragung der Aufgaben an die LfU wie die VwV befinden sich derzeit in der Verbändeanhörung. 5
Sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft 4 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz (AbwAG): Die Einhaltung des Bescheides ist im Rahmen er Gewässerüberwachung nach den wasserrechtlichen Vorschriften durch staatliche oder staatlich anerkannte Stellen zu überwachen. Anerkennung auf Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft vom 2. Mai 2001 6
Untersuchungsstellen nach 18 BBodSchG Rechtliche Voraussetzung Landesgesetze als Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung nach 18 BBodSchG: Bayern; Bremen; Hamburg; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Sachsen; Saarland; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein;Thüringen In Baden-Württemberg: Derzeit Ressortabstimmung, danach Kabinettsbefassung, Geplant: 1. Lesung im Landtag noch vor der Sommerpause 2004. 7
Untersuchungsstellen nach 18 BBodSchG Untersuchung von Boden, Bodenmaterialien und sonstige Materialien (z.b. Bodenluft, Deponiegas) und betroffenen Matrizes (Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser) Vielzahl von Untersuchungsverfahren Grundlagen: Fachmodul Boden und Altlasten der LABO (Stand Sept. 2000) unter http://www.labo-deutschland.de Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich Vereinbarung der Länder mit beteiligten Akkreditierungsstellen zur Zusammenarbeit bei der Akkreditierung und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich 8
Landesverordnungen Bundesländer mit Verordnungen über Sachverständige und über Untersuchungsstellen nach 18 BBodSchG Bundesland Bayern Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Schleswig-Holstein Sachverständige Untersuchungsstellen 9
Koordinierungsausschuss Umwelt Verwaltungsvereinbarungen werden in allen Bereichen bis auf den Immissionsschutz von den Akkreditieren bereits umgesetzt. Die derzeit gültigen Fassungen der Fachmodule Immissionsschutz, Wasser, Abfall, Boden/Altlasten sind oder werden demnächst von den jeweiligen Länderarbeitsgemeinschaften und den Akkreditierungsstellen im Internet veröffentlicht. Bildung eines Begutachterpools 10
Untersuchung von PAK mit GC-MS Projekt: Methodenerarbeitung zur Untersuchung der 16 PAK nach EPA mittels GC-MS in Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser und Eluaten - Handlungsempfehlung Ausführende Stelle: altlastenforum Baden-Württemberg e.v., Arbeitskreis Analytik- Untersuchungsmethoden Finanzierung: Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden 2004 Ziel: Erarbeitung einer Handlungsempfehlung, die in B.-W. als gleichwertige Methode nach BBodSchV eingeführt werden soll. 11
Veranstaltungshinweise fortbildungsverbund boden und altlasten Baden-Württemberg: Seminar 4/2004: 6. Workshop des Arbeitskreises Analytik - Untersuchungsmethoden - Bewertung des altlastenforums Baden-Württemberg e.v. am 30. Juni 2004 in Esslingen. Seminar 10/2004: Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen in Baden-Württemberg im Dezember 2004 in Stuttgart. 12