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Transkript:

() - Pflanzliche Produkte (Auszug aus GQS Baden-Württemberg) 1. Alle Kulturen 1.1 Systemteilnahme Teilnahmevereinbarung liegt vor Betrieb nimmt während der gesamten Produktions- u. Vermarktungszeit an QS GAP GLOBALGAP teil (Ausnahme: Erzeugerbetriebe, die dem bereits vor dem 01.01.2014 ohne Unterbrechung angeschlossen waren) 1.2 Herkunft Anbauflächen zu 100 % in Baden-Württemberg (Ausnahmen: Kern-, Stein-, Beerenobstanbauflächen, sowie Tafeltraubenanbauflächen im Landkreis Lindau) 1.3 Gentechnik keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut 1.4 Pflanzenschutz Witterungsbedingungen bei Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt 1.5 Düngung Gärreste nur auf Grundlage nachwachsender Rohstoffe verwendet Version 2017 Seite 1 von 8

2. Kernobst -, Steinobst-, Beerenobst- und Tafeltraubenanbau Davon werden folgende Kulturen angebaut: Kernobst Steinobst Beerenobst Tafeltrauben 2.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung Fachausbildung im Obstbau vergleichbare Ausbildung, die mind. die Fachkraft für landwirtschaftliche Unternehmensführung erfüllt nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 2.2 Pflanzgut entspricht der Anbaumaterialverordnung (AGOZ) zertifiziertes Material bevorzugt angebaut (bei entsprechender Verfügbarkeit) 2.3 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel in aktueller Pflanzenschutzmittelliste des LVEO aufgelistet Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung nach Prognosemodell nach dokumentierter Empfehlung anerkannter Beratungseinrichtungen mit regionalem/ lokalem Bezug durchgeführt Notwendigkeit (z.b. durch Auszählen von Schaderregern) ermittelt und dokumentiert biologische/biotechnische Verfahren bevorzugt eingesetzt (z.b. Kartoffelkäferbekämpfung mit BT-Präparaten, Neem-Präparate 2.4 Düngung Kernobst N-Düngung max. 40 kg N/ha (Ausnahmen: N-Düngung über 40 kg N/ha nur unter Berücksichtigung von N min -Werten möglich: Bei einem - Ertragsniveau von 200-300 dt/ha darf der N-Sollwert max. 50 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) - Ertragsniveau von 300-400 dt/ha darf der N-Sollwert max. 60 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) Version 2017 Seite 2 von 8

Steinobst N-Düngung max. 50 kg N/ha (Ausnahmen: N-Düngung über 50 kg N/ha nur unter Berücksichtigung des N min -Wertes möglich: Bei einem - Ertragsniveau von 100-150 dt/ha darf der N-Sollwert max. 50 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) - Ertragsniveau von 150-250 dt/ha darf der N-Sollwert max. 70 kg N/ha betragen (Bodentiefe 0-60 cm) - Ertragsniveau von 250-350 dt/ha darf der N-Sollwert max. 90 kg N/ha betragen) (Bodentiefe 0-60 cm) Beerenobst N-Düngung bei einjährigen Erdbeeren N-Sollwert max. 40 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung zur Pflanzung (Bodentiefe 0-30 cm) N-Sollwert max. 60 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung zur Pflanzung (Bodentiefe 0-60 cm) N-Düngung bei zwei- und mehrjährigen Erdbeeren N-Sollwert max. 50-60 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha und Düngung nach der Ernte (Bodentiefe 0-60 cm) N-Düngung bei Strauchbeeren N-Sollwert max. 50 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 50-100 dt/ha (Bodentiefe 0-60 cm) N-Sollwert max. 70 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 100-200 dt/ha (Bodentiefe 0-60 cm) Tafeltrauben nach Nährstoffsaldo (Hinweis: N-Gaben über 60 kg/ha sind zu begründen) 2.5 Bewässerung Tropfbewässerung bevorzugt angewendet Bewässerungsbedarf erfasst (z.b. mit Bodenfeuchtemessgerät) und dokumentiert Beregnungstagebuch vorhanden und aktuell geführt (Hinweis: Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes kann ergänzend genutzt werden) Einzelgaben im Kernobstanbau max. 20 mm/tag 2.6 Randbepflanzung Hecken zur Eingrenzung von Anlagen in der Nähe von Straßen, Wohngebieten, offenen Lagen gepflanzt feuerbrand- und scharkaresistente Gehölze verwendet 2.7 Bodenpflege erfolgt durch Mulchen, Abdeckung mechanische Bearbeitung Herbizide nur auf dem Pflanzstreifen eingesetzt (Hinweis: für Kern-, Stein- und Beerenobstanbau gilt: außer bei Junganlagen dürfen die offen gehaltenen Baumstreifen nicht breiter als die Kronentraufen der Baumreihen sein) Version 2017 Seite 3 von 8

2.8 Ernte Empfehlungen der jeweiligen Märkte Offizialberatung eingehalten im Kernobstbau den optimalen Erntetermin mittels Streifindex bestimmt 2.9 Qualität entspricht der Klasse Extra I nach den UN/ECE- Normen Zwetschgen haben eine Fruchtgröße von mind. 28 mm (Hinweis: die Zwetschgensorten Czernowitzer, Lützelsachser, Zwintschers und Zimmers sind von der Zeichennutzung ausgenommen) 2.10 Aufzeichnungen vorhanden und aktuell geführt im Kernobstanbau Betriebsheft vorhanden und aktuell geführt (Vorlage jährlich zum 15.08.) (Ausnahme: gilt nicht für Betriebe die den Kontrollsystemen QSGAP GLOBALGAP angeschlossen sind) Version 2017 Seite 4 von 8

3. Frischgemüseanbau (einschließlich Spargel), Speisezwiebelanbau und Kartoffelanbau Davon werden folgende Betriebszweige bewirtschaftet: Frischgemüse Speisezwiebeln Kartoffeln 3.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung Fachausbildung im Gemüsebau vergleichbare Ausbildung, die mind. die Fachkraft für landwirtschaftliche Unternehmensführung erfüllt nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 3.2 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel im aktuellen Merkblatt Pflanzenschutzmittelliste im Erwerbsgemüsebau der LTZ aufgelistet Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt eingesetzt im geschützten Anbau Nützlinge gegenüber chemischen Mitteln bevorzugt eingesetzt Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor 3.3 Humusbilanz (Freiland) betriebsbezogene Humusbilanz über die letzten vier Jahre nachweislich ausgeglichen (Hinweis: Beurteilung erfolgt - durch Schätzung anhand von Kennzahlen, z.b. aus Merkblatt Humusbilanzierung Beruteilung und Bemessung von Ackerland - im Rahmen der Nährstoffuntersuchung des Bodens und Bewertung durch die Offizialberatung) (Ausnahme: Humusbilanz bzw. Bodenhumusuntersuchung nicht erforderlich, wenn -max. von einem Drittel der Fläche die gesamte Biomasse abgefahren wird und - eine 4-gliedrige Fruchtfolge gemäß MEKA III A2 eingehalten wird) Version 2017 Seite 5 von 8

3.4 Düngung je Vorfruchtart mind. eine Bodenprobe auf Nmin untersucht 3.5 Beregnung und Bewässerung Einzelgaben/Tag max. 20 mm auf Sand- und anlehmigen Sandböden 30 mm auf sonstigen Böden (außer Lößböden) 40 mm auf Lößböden Aufzeichnungen Bewässerungsbedarf erfasst (z.b. mit Bodenfeuchtemessgerät) und dokumentiert Beregnungstagebuch vorhanden und aktuell geführt (Hinweis: Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes kann ergänzend genutzt werden) 4. Zusätzliche im Frischgemüseanbau (einschl. Spargel) 4.1 Saat- und Pflanzgut nur Standardsaatgut bzw. Pflanzgut aus Standardsaatgut verwendet 4.2 Nmin-Bodenuntersuchung (Freiland) (Ausnahme: mehrjährige Dauerkulturen z.b. Spargel) 1x jährlich bei Kulturende (erfolgt im Auftrag des Lizenznehmers) max. 80 kg N/ha (Bodenschicht 30-60 cm) 4.3 Qualität von Gemüse (einschließlich Spargel) sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht der Klasse I nach den UN/ECE-Normen 4.4 Nitratgehalt von Gemüse (Ausnahme: Spargel) Nitrathöchstmengen für die jeweilige Kultur eingehalten (Hinweis: Überwachung der Nitratwerte erfolgt durch ein zwischen den Lizenznehmern abgestimmtes Monitoringprogramm) 5. Zusätzliche im Speisezwiebelanbau 5.1 Saat- und Pflanzgut nur zertifiziertes Pflanzgut Standardsaatgut bzw. Pflanzgut aus Standardsaatgut verwendet 5.2 Düngung Nährstoffbilanz ausgeglichen (Hinweise: - N-Überschuss max. 50 kg N/ha - P-Überschuss max. 20 kg P 2 O 5 /ha - werden die tolerierten Werte überschritten, sind betriebliche Anpassungen innerhalb von 3 Jahren unter Einbeziehung der Offizialberatung erforderlich) Version 2017 Seite 6 von 8

5.3 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 5.4 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) 5.5 Qualität von Speisezwiebeln sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht der Klasse I II nach den UN/ECE-Normen 6. Zusätzliche im Kartoffelanbau 6.1 Sortenwahl und Pflanzgut krebsresistente nematodentolerante Sorten angebaut zertifiziertes Pflanzgut verwendet Pflanzgut aus eigenem Nachbau nachweislich auf Erreger der Bakterienringfäule und schleimkrankheit untersucht und unbedenklich 6.2 Pflanzenschutz Biologische Verfahren Bekämpfung des Kartoffelkäfers mit BT-Präparaten (Bacillus thuringiensis) Neem-Präparaten 6.3 Düngung Nährstoffbilanz ausgeglichen (Hinweise: - N-Überschuss max. 50 kg N/ha - P-Überschuss max. 20 kg P 2 O 5 /ha - werden die tolerierten Werte überschritten, sind betriebliche Anpassungen innerhalb von 3 Jahren unter Einbeziehung der Offizialberatung erforderlich) 6.4 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt (durchgängig mind. 2 m ) nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 6.5 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht Version 2017 Seite 7 von 8

nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen und zur Vorbeugung gegen Drahtwurmbefall kann die Bodenbearbeitung bereits ab 20. August erfolgen) 6.6 Förderung der Biodiversität Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel eingerichtet 6.7 Qualität von Kartoffeln sofern Sortierung auf dem Betrieb erfolgt: Sortierung entspricht dem UN/ECE Standard FFV-52 den Qualitäten der Klasse Extra I Ergebnis der durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Impressum Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de Bearbeitung: LEL, Abt. 4 Agrarmärkte und Ernährung Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.bw.gqs-hofcheck.de In Zusammenarbeit mit: MBW Marketinggesellschaft mbh Leuschnerstr. 45 70176 Stuttgart Telefon 0711 / 6667080 info@mbw-net.de Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. LEL Schwäbisch Gmünd / MBW Stuttgart 2017. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur zu Zwecken der betrieblichen im Rahmen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg erlaubt. Version 2017 Seite 8 von 8