Prüfung zum BLV-Ausbilder Die Prüfung zum BLV-Ausbilder umfasst den Lernstoff des Ausbildungsleitfadens. Dieser wird in den Grundkursen A C umfassend vermittelt. Die Prüfung zum BLV-Ausbilder wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.12.2015 als gleichwertig zum Fachgespräch nach 11 des Tierschutzgesetzes anerkannt. Die Prüfung zum BLV-Ausbilder nach 11 erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erfolgen eine schriftliche Prüfung und die praktischen Prüfungen 1-3. Unter der Voraussetzung, dass diese Prüfungsteile bestanden wurden, wird im zweiten Schritt unter Anwesenheit eines Amtstierarztes in einem Fachgespräch die praktische Umsetzung des Gelernten geprüft. Dieser zweite Prüfungsteil kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sollte der Prüfling den ersten Teil nicht bestehen, so entfällt das Fachgespräch. In einer Übergangsperiode bietet der BLV jedoch auch noch die Möglichkeit an, BLV- Ausbilder ohne 11-Prüfung zu werden. Voraussetzung für die Prüfung zum BLV- Ausbilder ohne 11-Prüfung ist der Besuch der Grundkurse A und B, sowie der Besuch eines Fachseminares. Mit dem Besuch des Grundkurs C ist das Fachseminar für die Basisausbildung erbracht. Wer den Grundkurs C nicht besucht hat, muss den Nachweis über den Besuch eines Fachseminares vorlegen. Die Prüfung zum BLV-Ausbilder ohne 11 erfolgt durch eine schriftliche Prüfung und die praktischen Prüfungen 1-3 (siehe unten). Mit Bestehen der Prüfung zum BLV-Ausbilder erhält der Prüfling den BLV- Ausbilderschein (mit oder ohne 11-Genehmigung), der ihn als BLV-Ausbilder ausweist. Dieser Ausweis ist 5 Jahre gültig und wird erneuert, wenn innerhalb dieser 5 Jahre mindestens 3 Fort-und Weiterbildungen besucht wurden, die bei der Verlängerung nachgewiesen werden müssen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn bei Anmeldung nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, die mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen sind. Diese Unterlagen sind nach Anmeldung zur Prüfung vorab per E-Mail an die Seminarorganisation zu versenden und zum Prüfungstermin mitzubringen. Seite 1
Zulassungsvoraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen A und B, sowie ein weiteres Fachseminar (z.b. Grundkurs C) Mindestens 3 Jahre Mitglied im BLV Bestätigung vom Verein (durch den 1.Vorstand), dass er als Aspirant im Verein geführt wird und dort bereits aktiv tätig ist. Mindestens 2 Begleithundeprüfungen oder gleichwertige Prüfungen, die nachweisen, dass er einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich geführt hat. (Nachweis Leistungsurkunde/Sportpass) Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt) Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Fachgespräch 11: Besuch des Grundkurses C Vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen zum Fachgespräch 11 für geprüfte BLV-Ausbilder: BLV-Ausbilder, die vor dem 31.12.2015 die Prüfung abgelegt haben, können sich direkt zu dem Fachgespräch 11 anmelden, ohne die schriftliche und praktische Prüfung 1-3 zu bestehen, da sie ja bereits diese Prüfung zum Erhalt des BLV- Ausbilder-Scheines absolviert haben. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen jedoch alle nachgewiesen werden (s.o.). Sollten Unterlagen bei BLV-Prüfungen vor dem 1.1.2014 nicht mehr auffindbar sein, kann die BLV-Prüfungskommission auf Anfrage diese Teilnahmen bestätigen. BLV-Ausbilder, die keine Prüfung beim BLV absolviert haben (z.b. durch Anerkennung einer Ausbildung eines anderen Verbandes) fallen nicht unter diese vereinfachten Zulassungsvoraussetzungen und müssen beide Prüfungsteile absolvieren und die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen nachweisen. Seite 2
Prüfung Dauer: Team: 2 Tage an einem Wochenende Dr.med.vet. Patrizia Höß (Tierärztin, Zusatzbez. Verhaltenstherapie) Konrad Ostermeier (Diensthundeführer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Hundewesen) Kurt Husak (Leistungsrichter, Fachreferent BLV) Christiane Ostermeier (Sachverständige für das Hundewesen) Francisco Coll Moreno (Fachreferent BLV) Claudia Pichlmaier (Hundetrainerin, BLV-Ausbilderin) Präsident oder Vizepräsident des BLV Der Prüfling muss alle Prüfungsteile bestehen. Eine Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung bei Nichtbestehen ist beliebig oft möglich. Prüfungsablauf Schriftliche Prüfung (Dauer: ca. 2 Stunden) - 70 100 Fragen aus den Lerninhalten der Grundkurse - Der Prüfling hat bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet werden Mündliche/Praktische Prüfung 1-3 1. Beschreiben eines Ausbildungsweges im Rahmen eines Vortrages wie in einer Übungsleitersituation (Lernverhalten, Lösen von Übungen bei einem fremden Hund-Halter-Team) unter Berücksichtigung der neuesten Lerntheorien Bewertung: Bestanden bei fachlich und rhetorisch korrektem Vortrag Seite 3
2. Verhalten und Interagieren auf dem Hundeplatz und auf öffentlichem Verkehrsgrund bei Situationen mit einem fremden Hund-Halter-Team (Verhalten am Hundeplatz, Fahrrad, Rollstuhlfahrer, Fußgänger, Auto, andere Hunde, ) unter Berücksichtigung der neuesten Lerntheorien Bewertung: Bestanden bei richtiger Einschätzung und Reaktion in 75% der Situationen 3. Begleithunde-Unterordnung im Prädikat Bewertung: Bestanden bei korrekter Beurteilung einer Unterordnung Fachgespräch 11 Fachgespräch 11, Lernverhalten, Lösen von Übungen (Problemverhalten) bei einem fremden Hund-Halter-Team (Nur für Prüflinge, die den 11-Sachkundenachweis machen wollen) Art: Einzelprüfung, ca. 60 Minuten Prüfer: Ein Fachtierarzt und ein Amtstierarzt des Veterinäramtes Bewertung: Bestanden bei Umsetzung von mindestens 75% der Aufgaben. Ungeachtet dessen können auch tierschutzwidrige Methoden und grundsätzliche Fehleinschätzungen des Verhaltens zum Nichtbestehen führen. Abschlussbesprechung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Seite 4
Ort und Termin: siehe Seminaranmeldung Anreise siehe Homepage des jeweiligen Vereines Prüfungsgebühr schriftliche Prüfung und praktische Prüfung 1-3: 95 inkl. Mittagessen Prüfungsgebühr Fachgespräch 11: 195 inkl. Mittagessen Sollte der Prüfling den ersten Teil der Prüfung (schriftliche und/oder praktische Prüfung 1-3) nicht bestehen, so entfällt das Fachgespräch. In diesem Fall erhält der Prüfling die Prüfungsgebühr anteilig wieder zurück. Für die Bereitstellung der Prüfer behalten wir eine Gebühr von 50 Euro ein. Bei Anmeldung zur BLV-Ausbilder-Prüfung 11 sind beide Prüfungsgebühren (insgesamt 290 ) zu überweisen. Bei Anmeldung nur zum Fachgespräch bei bereits bestandener schriftlichen und praktischen Prüfung bitte auch nur die Prüfungsgebühr zum Fachgespräch 11 (195 ) überweisen. Die Prüfungsanmeldung wird erst verbindlich, wenn die Prüfungsgebühr vollständig auf dem BLV-Seminarkonto eingegangen ist. Sie erhalten dann eine E-Mail mit der verbindlichen Prüfungsanmeldung. Anmeldungen können ausschließlich über die BLV-Homepage erfolgen, solange Seminarplätze verfügbar sind. Beginn: um 09:00 Uhr Ende: gegen 17:00 Uhr Seite 5