Integrierter Pflanzenschutz im ökologischen Gemüsebau Möglichkeiten und Grenzen

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Transkript:

Integrierter Pflanzenschutz im ökologischen Gemüsebau Möglichkeiten und Grenzen Frau Dr. Reetz, Herr Dr. Zimmermann und Frau Dr. Zunker (LTZ Augustenberg Karlsruhe) in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Merz (Regierungspräsidium Stuttgart) Frau Willmer (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) Herrn Dr. Wührer (AMW Nützlinge GmbH) 1

Gliederung Teil 1 Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Grundlagen des biologischen Pflanzenschutzes Rechtsgrundlagen zu Pflanzenstärkungsmitteln Pflanzenschutzmittel im Ökologischen Gemüsebau Wirkung chemischer Pflanzenschutzmittel Teil 2 Neue Schädlinge Neuer Thrips Thrips setosus im Gemüsebau Chili- und Hortensienthrips Herausforderungen für den Ökologischen Gemüsebau 2

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3

Informationen: Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Gemüsebau Liste aller zugelassenen Mittel im Ökoanbau Herr Fischbach (Pflanzenschutzdienst Hessen) Tel.: 06 41/3 03 52 12, E-Mail: Michael.Fischbach@rpgi.hessen.de http://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de Suche nach Produkten in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland, resp. FiBL-Liste Öko-Verarbeitung, http://www.betriebsmittelliste.de

Einzelbetriebliche Genehmigungen nach 22.2 PflSchG Antrag auf einzelbetriebliche Genehmigungen nach 22.2 PflSchG für Gemüsebaubetriebe für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden Gemüsebaubetriebe können für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, einzelbetriebliche Genehmigungen beantragen

Zulassungserweiterung nach Art. 51 EU-VO Anwendung in einer anderen Indikation als Hauptzulassung Zulassungserweiterung nur für Haupterwerbsbetriebe und für zugelassene Mittel erteilt d.h. entspricht keiner Zulassung Gebrauchsanleitung und Auflagen für das Mittel einhalten Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind Verantwortung des Anwenders Empfehlung: vor Anwendung zuerst Testung unter betriebsspezifischen Bedingungen

Was ist biologischer Pflanzenschutz? Definition geändert nach Statusbericht Biologischer Pflanzenschutz JKI (2013) : Nutzung bzw. Verwendung lebender Organismen (einschließlich Viren) und Nutzung biologischer Wirkstoffe und Prinzipien mit dem Ziel Populationsdichten oder Auswirkungen von Schadorganismen soweit zu vermindern, dass der wirtschaftliche Schaden weitgehend reduziert wird Zum vorbeugenden Schutz, zur Stärkung der Pflanzen und der Nutzorganismen, erst sekundär sind direkte Maßnahmen gegen Schaderreger vorzunehmen.

Was sind Schadorganismen? Saugende und beißende Insekten Schädliche Pilze Bakterien Viren und Phytoplasmen Unkräuter, parasitäre höhere Pflanzen.

Was wird gegen Insekten verwendet? biologische Wirkstoffe und Verfahren: Erweiterung durch natürliche Pflanzenschutzmittel Pyrethrumpräparate (Chrysanthemen-Arten) Quassia-Bitterholz Extrakt aus dem Holz der Quassiapflanze Rotenon (aus tropischen Leguminosen-Pflanzen) Neempräparate Rapsölpräparate Actinomycetenpräparate (Isolate von Bakterien- Stoffwechselprodukten) Pheromonpräparate

Förderung der Biodiversität Schonung und Förderung vorhandener Nützlinge (Minimierung des chemischen Pflanzenschutzes, Pollenpflanzen, Insektenhotels, Nisthilfen, ) Amphibien (Bergmolch, Erdkröte, ) Reptilien (Blindschleiche, Zauneidechse, ) Vögel (Amsel, Meise, Specht, ) Säugetiere (Fledermaus, Igel, Spitzmaus, ) gezielte Freilassung in Massen vermehrte Nutzorganismen

Wann wird biologisch bekämpft? Grundlage ist ein gutes Monitoring

Wann wird biologisch bekämpft? möglichst vor der Massenvermehrung Quelle: Herr Dr. Wührer (AMW Nützlinge GmbH)

Welche biologischen Pflanzenschutzanwendungen es? Viren Apfelwickler-Granulosevirus (CpGV) sind Baculoviren (stäbchenförmige DNA- Viren) sind hochspezifisch müssen von Schädlingen gefressen werden Präparate Granupom und Madex Quelle: Herr Dr. Wührer (AMW Nützlinge GmbH)

Hochspezifische leistungsfähige Bakterien Bacillus thuringiensis (B.t.) gegen Raupen Bacillus thuringiensis israelensis (B.t.i.) gegen Mückenlarven Bacillus thuringiensis toxin (B.t.t.) gegen Kartoffelkäfer erstes Auftreten von Resistenzen müssen von Schädlingen gefressen werden Präparate Dipel, XenTari, Novodor Quelle: Krieg, JKI Quelle: Herr Dr. Wührer (AMW Nützlinge GmbH)

mit Trichogramma Bekämpfung des Maiszünslers

Definition: Pflanzenschutzmittel - Verwendungszweck ist entscheidend Art. 2 EU-VO 1107/2009 EG Pflanzen vor Schaderregern zu schützen, oder deren Einwirkung vorzubeugen z.b. Insektizide und Fungizide Wachstumsregler Konservierung von Pflanzenerzeugnissen Unkräuter zu vernichten z.b. Herbizide Unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen vorzubeugen Zubereitungen im ökologischen Landbau mit diesem Zweck sind Pflanzenschutzmittel!

Pflanzenschutzmittel Abgrenzung Pflanzenstärkungsmittel Neu! Erhöhung der pflanzeneigenen Resistenz/ Widerstandsfähigkeit ist kein Pflanzenstärkungsmittel, sondern Pflanzenschutzmitteln! (Notwendigkeit der Zulassung) VitiSan (Kaliumhydrogencarbonat) zugel. Echter Mehltau Weinbau Veriphos (Kaliumphosphonat), zugel. Falscher Mehltau Weinbau Vacciplant (Laminarin), Wirkstoff in EU-Datenbank Blossom Protect (Aureobasidium pullulans), zugel. Boni Protect (Aureobasidium pullulans) Botrytis Weinbau Sakalia (Reynoutria-Extrakt) in Lück-Versuchen, als Wirkstoff eingereicht

Pflanzenstärkungsmittel Inverkehrbringen nach 45 PflSchG Vor erstmaligem Inverkehrbringen ist Formulierung und Kennzeichnung dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitzuteilen. Das BVL kann das Inverkehrbringen untersagen, wenn Anhaltspunkte für schädliche Auswirkungen vorliegen oder das Produkt nicht die Definition eines Pflanzenstärkungsmittels erfüllt. Die Aufnahme eines Pflanzenstärkungsmittels in die Liste erfolgt nach der Prüfung im BVL; die Verkehrsfähigkeit ist aber schon nach erfolgter Mitteilung des Inverkehrbringers gegeben! Es können also Pflanzenstärkungsmittel rechtmäßig in Verkehr sein, die noch nicht in dieser Liste aufgeführt sind. Die Kennzeichnung von Pflanzenstärkungsmitteln mit einer Listennummer oder Registrierungsnummer sieht das Pflanzenschutzgesetz nicht vor. BVL für Listungsverfahren zuständig alle Infos unter: http://www.bvl.bund.de

Pflanzenstärkungsmittel 2 Nr. 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) gelten als Pflanzenstärkungsmittel nun: Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die - ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder - dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Produkte der zweiten Gruppe sind z. B. Mittel zur Verminderung der Wasserverdunstung oder Frostschutzmittel. Fazit: keine Wirkungen auf einzelne Schadorganismen

Übergangsregelungen bei Stoffen und Zubereitungen Bisher galt: Landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerische Betriebe durften grundsätzlich Pflanzenschutzmittel für den Eigenbedarf selbst herstellen; dabei durften jedoch Stoffe und Zubereitungen, die gewerblich in Verkehr waren, nur dann als Zutaten verwendet werden, wenn sie in einer Liste des BVL aufgeführt waren. Eine Übergangsvorschrift in 74 PflSchG gewährt diese Möglichkeit über den 13. Februar 2012 hinaus. Sie gilt für Stoffe, die zum Stichtag 13. Februar 2012 in der BVL-Liste gemäß 6a Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a des alten Pflanzenschutzgesetzes aufgeführt waren, und nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen worden sind, und als Grundstoff gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu genehmigen sind und für die ein solcher Genehmigungsantrag bis zum 14. Februar 2013 gestellt worden ist. Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist die Verwendung zur Selbstherstellung bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag erlaubt. Bei positiver Entscheidung, also der EU-weiten Genehmigung als Grundstoff, wird die reguläre Befreiung von der Zulassungspflicht nach neuem Recht wirksam. Bisher ist nur für Quassia eine Genehmigung als Grundstoff beantragt.

Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Equisetum arvense L. (Acker-Schachtelhalm) Zubereitung des Extraktes (gemäß der genehmigten Rezeptur) 200 g des getrockneten oberirdischen Krautes werden in 10 L Wasser 30 min eingeweicht und anschließend für 45 min abgekocht. Nach dem Abkühlen wird der Sud durch ein feines Sieb gegossen und auf das 10-fache Volumen aufgefüllt (also etwa mit 90 L Wasser verdünnt). Dies ist die anwendungsfertige Spritzflüssigkeit (Brühe); sie sollte innerhalb von 24 Stunden aufgebraucht werden. Zur Herstellung des Extraktes wird Grund- bzw. Quellwasser oder Regenwasser verwendet; der ph-wert sollte 6,5 betragen.

Grundstoffe Equisetum arvense L. (Acker-Schachtelhalm) Genehmigte Anwendungen Gurken: Echter Mehltau, Falscher Mehltau, pilzliche Wurzelfäulen Gewächshaus; Blattspritzung oder Gießanwendungen, auch über Bewässerungssysteme: 2 Behandlungen im Abstand von 3-4Tagen, Brüheaufwand (Spritzen) 300 L/ha, Wartezeit: 15 Tage Gurke: BBCH 19 bis 49 Tomaten: Dürrfleckenkrankheit, Blattfleckenkrankheit Freiland; Blattspritzung im Sommer: 2 Behandlungen im Abstand von 14Tagen, Brüheaufwand 300 L/ha, Wartezeit: 15 Tage Tomate: BBCH 51 bis 59 Fragen: Sachkundepflicht, Ausbringung mit geprüften Pflanzenschutzgeräten, Dokumentation der Anwendungen? AG PMK

Pflanzenstärkungsmittel Die Liste der Pflanzenstärkungsmittel nach dem alten Pflanzenschutzrecht soll in JKI- Datenbank gepflegt werden. Die Datenbank wird jedoch seit langer Zeit gewartet. Das BVL wird nach derzeitigem Stan keine Liste mit den alten Pflanzenstärkungsmitteln erstellen, die nach neuer Definition als Pflanzenschutzmittelgelten. Für Anwender schwierig, ob bei Aufbrauch von alten Pflanzenstärkungsmitteln Verstoß gegen 12 PflSchG wegen Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel Abgrenzungsprobleme Bsp. Ackerschachtelhalm Pflanzenstärkungsmittel, z. B. Ackerschachtelhalm Extrakt Compositum Pflanzenhilfsmittel, z. B. Schachtelhalm-Extrakt genehmigter Grundstoff.

Was wurde aus den alten Pflanzenstärkungsmittel AminoVital (Aminosäuren) Myco-Sin (schwefelsaure Tonerde, Pflanzenextrakte), angemeldet, bisher keine Listung Equisetum Plus (Ackerschachtelhalmextrakt), angemeldet Grundstoff Ackerschachtelhalm Extrakt Compositum gelistet Grundstoff CutiSan (hochreines, gemahlenes Kaolin), angemeldet gegen Sonnenbrand Biplantol-Produkte, z. B. Biplantol Buxus, Biplantol agrar (homöopathische Produkte) molnasa Sprühmolkenpulver-natursauer PottaSol (ehemals Kaliwasserglas) (enthält Kieselsäure) Weißanstrich für Obstbäume

Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten Wirkstoffe mit geringem Risiko gemäß Art. 22 VO (EG) Nr. 1107/2009 (Art. 47 PSM mit geringem Risiko) Genehmigung geht nur langsam voran. Bisher genehmigte Wirkstoffe (in der Regel für 15 Jahre): Eisen-(III)-phosphat Cerevisan COS-OGA Isaria fumosorosea Stamm Apopka 97 Pepino mosaic virus Stamm CH2 Isolat 1906 (Zulassung für Notfallsituationen 8/2016 als PMV-01) Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS 02 Trichoderma atroviride Stamm SC1 Art. 53 im Weinbau

Düngemittel NeudoVital Obst Spritzmittel (org.-mineral. Kaliumdünger aus Pflanzenextrakten) Mineralische EG-Düngemittel nach der VO 2003/2003 Wuxal Ascofol (aus Braunalgen Ascophyllum nodosum) Kendal TE (Urea) (Cu-haltig) Bodenhilfsstoffe Trichosan (Trichoderma harzianum) FZB24 WG (Bacillus subtilis bzw. amyloliquefaciens) Pflanzenhilfsmittel AlgoVital Plus (Seealgenextrakt Ascophyllum nodosum) Baldrian-Extrakt Schachtelhalm-Extrakt Promot Plus (Trichoderma)

Fazit Pflanzenschutzmittel sind v. a. mikrobielle Produkte als Resistenzinduktoren. EU-Zulassung für kleinere Firmen zu teuer. Auslobung als Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel ist nicht für alle Produkte geeignet und vermutlich auch nicht gerechtfertigt. Es gibt Abrenzungsprobleme Viele alte Pflanzenstärkungsmittel waren für den ökologischen Anbau interessant und sind nun als neue Eingruppierungen dort nicht mehr einsetzbar. EU- Genehmigung als Grundstoff geht langsam, Selbstherstellung ist vieles nicht mehr erlaubt Pflanzenstärkungsmittel gibt es bisher auf EU-Ebene nicht, überlegt wird Begriff Biostimulanzien.

Andere Substanzen, die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden Zulassung Bezeichnung B B Kupferverbindungen in Form von Kupferhydroxid, Kupferoxychlorid, Kupferoxid, Kupferkalkbrühe (Bordeauxbrühe) und dreibasischem Kupfersulfat Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett Beschreibung, Anforderung an die Zusammensetzung, Verwendungsvorschriften Nur Anwendung als Bakterizid und Fungizid bis zu 6 kg Kupfer je Hektar und Jahr. Bei mehrjährigen Kulturen können die Mitgliedstaaten abweichend vom ersten Absatz vorsehen, dass die 6-kg-Begrenzung für Kupfer in einem gegebenen Jahr überschritten werden kann, sofern die über einen Fünfjahreszeitraum, der das betreffende Jahr und die vier vorangegangenen Jahre umfasst, tatsächlich verwendete Durchschnittsmenge 6 kg nicht überschreitet Risikominderungsmaßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Pufferzonen sind zum Wasserschutz und zum Schutz der nicht zur Zielgruppe gehörenden Organismen zu ergreifen. Repellent Nur auf nicht essbare Teile der Pflanze anzuwenden und wenn Pflanzenmaterial nicht an Schafe oder Ziegen verfüttert wird

Andere Substanzen, die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden Zulassung Bezeichnung Beschreibung, Anforderung an die Zusammensetzung, Verwendungsvorschriften A Ethylen Nachreifung von Bananen, Kiwis und Kakis; Nachreifung von Zitrusfrüchten nur als Teil einer Strategie zur Vermeidung von Schäden durch Fruchtfliegen; Blüteninduktion bei Ananas; Keimverhinderung bei Kartoffeln und Zwiebeln Nur Anwendungen in geschlossenen Räumen als Wachstumsregler dürfen zugelassen werden. A A Kaliseife (Schmierseife) Schwefelkalk (Calciumpolysulfid) Insektizid Fungizid A Paraffinöl Insektizid, Akarizid A Quarzsand Repellent A Schwefel Fungizid, Akarizid

Fosetyl / Phosphonate Fosetyl umfasst die Ausgangsverbindung Fosetyl, das Abbauprodukt Phosphonsäure und deren Salze (Phosphonate) Nach der Rechtslage des alten PflSchG Pflanzenstärkungsmittel (z.b. Frutogard) zum vorbeugenden Einsatz gegen pilzliche Schaderreger, z.b. Phytophthora spp., Pythium spp. wichtige Funktion im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kupferpräparaten, auch für den ökologischen Anbau

Fosetyl / Phosphonate Nach der Rechtslage des neuen PflSchG gelisteter Wirkstoff im konventionellen Anbau für Pflanzenschutzmittel, z.b. Veriphos Blattdünger EG-Düngemittel, z.b. Phosfik, Lebosol-Kalium-Plus, Phos 60, Alginure Phos-Aktiv Rückstandshöchstgehalte (RHG) werden nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Anhang III Teil A bewertet bisher keine Listung des Wirkstoffs in der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Anhang II (VO zur ökologischen/biologischen Produktion) Aspekte, die derzeit gegen die Kriterien für Betriebsmittel im Ökologischen Landbau sprechen: Synthetische Herstellung der Phosphonate Verbleib von Rückständen im Erntegut

Fosetyl / Phosphonate Aufnahme der Phosphonate in den Anhang II wird EU-weit diskutiert Zustimmung anderer Mitgliedstaaten ist für einen erfolgreichen Beschluss erforderlich Anwendung früherer Phosphonat-haltiger Pflanzenstärkungsmittel im ökologischen Anbau kann nach derzeitiger Zulassungssituation zu unerlaubten Wirkstoffrückständen im Erntegut führen

http://www.psinfo.org http://www.pflanzenschutz-gartenbau.de Produktsuche nach Ökologischem Anbau möglich

Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Gemüsebau insektenpathogene Pilze: Beauverea bassiana-präparat: Naturalis Infektion durch Kontakt, Drahtwürmer (Notfallzulassung), Maikäfer, Borkenkäfer Contans WG 9 (Wirkstoff: Coniothyrium minitans) Eisen (III) Phosphat-Präparate: Ferramol Schneckenkorn, Sluxx Schwefel-Präparate: Kumulus WG, Thiovit Jet Kupfer-Präparate: Funguran, Cuprozin WP, Cuprozin flüssig, Cuprozin Progress NeemAzal T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) Neudosan Neu Blattlausfrei (Wirkstoff: Kaliseife) Rapsöl-Präparat (Micula) Spruzit flüssig (Wirkstoff: Pyrethrin + Piperonylbutoxid) Spruzit Schädlingsfrei bzw. Spruzit Neu (Wirkstoff: Pyrethrin + Rapsöl) SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) AQ 10 WG (Wirkstoff: Ampelomyces quisqualis) Kumar (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat)

Neue Zulassungen Mittel Wirkstoff Hinweise Fungizide Bioten (007137) Trichoderma asperellum T. gamsii In Zierpflanzen, ug, gegen Bodenpilze zur Befallsminderung. Mischen mit Substrat oder Spritzbehandlung; Max. 1 Anw./Kultur bzw. 4 Anw./Jahr Gießanwendung; Max. 2 Anw./Kultur bzw. 4 Anw./Jahr

Neue Zulassungen Mittel Wirkstoff Hinweise Fungizide Prestop (007495) Gliocladium catenulatum In Zierpflanzen, ug, gegen Rhizoctonia spp., Pythium-, Fusarium-, Phytophthora-Arten. Mischen mit Substrat, Tropf- oder Gießanwendung nach dem Pflanzen/Topfen; max. 4 Anw./Kultur bzw. 6 Anw./Jahr In Zierpflanzen, ug, gegen Botrytis cinerea, Pythium-, Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp. Spritzanwendung nach dem Auflaufen; max. 2 Anw./Kultur bzw. 6 Anw./Jahr In Zierpflanzen, ug, gegen Botrytis cinerea. Spritzanwendung nach dem Pflanzen/Topfen; max. 6 Anw./Kultur bzw. 6 Anw./Jahr

Erneute Zulassungen Mittel Ende Wirkstoff Hinweise Fungizide Proplant (024508) 31.12.2024 Propamocarb In Zierpflanzen (ausg. Tulipa- Arten), ug, gegen Pythiumund Phytophthora-Arten Tauchbehandlung; max. 1 Anw./Kultur bzw. 3 Anw./Jahr Gießbehandlung; max. 2 Anw./Kultur bzw. 3 Anw./Jahr In Tulipa-Arten, ug, gegen Pythium- und Phytophthora- Arten Tauchbehandlung; max. 1 Anw./Kultur bzw. 1 Anw./Jahr

Natürliche Pyrethroide Natürliche Pyrethroide (Pyrethrine) sind die wirksamsten insektiziden Substanzen, die je gefunden geworden sind. Sie werden aus Chrysanthemum-Arten, besonders aus C. cinerariaefolium, gewonnen. 39

Synthetische Pyrethroide Synthetische Pyrethroide sind Analoge zu den in der Natur vorkommenden Stoffen aus der Blüte der ostafrikanischen Chrysanthemum cinerariaefolium. Pyrethroide sind Nervengifte mit rascher Initialwirkung. Wirkungsmechanismus: Eingriff in die elektrophysiologische Reizleitung (Nervengift).

Saccharopolyspora spinosa Zuckerliebendes, dorniges und sporenbildendes Bakterium Picture Picture S. spinosa stammt aus einer Bodenprobe einer aufgegebenen Rum- Destillerie (1982) auf Virgin Islands (Karibik)

1982 1985 1988 Entdeckung des Bakteriums Erste Hinweise auf insektizide Aktivität eines Bakterienisolates 1985 Identifizierung der Struktur des aktiven Wirkstoffes 1988 H C OMe 3 O CH 3 O CH 3 N O OMe H 3 C H 3 C OMe O O H 3 C O O R Factor A (R = H) Factor D (R = CH 3 ) Spinosad = Spinosyn A (85%) und Spinosyn D (15%)

SpinTor Produktion feuchtes Produkt Trocknung Stammkultur 1. Anzucht 5 Tage Laborkultur der Bakterien Wasserdampf 1 m³ Vermehrung 5 Tage industrielle Produktion Sedimentation Fermentation 500 m 3 12 Tage Filtration Warmluft trockenes Produkt Extraktion Formulierung

SpinTor Wirkungsweise Nicotin-Rezeptor, GABA-Rezeptor Spintor greift an zwei verschiedenen Stellen mit neuem Wirkungsmechnismus an Na-Kanal ACh-Nachahmer AChE-Inaktivierung GABA-Störung

Toxikologische Eigenschaften Warmblütertoxizität Akut: gering (Ratte oral >3738 mg/kg, Kanin. dermal >5000 mg/kg Chronisch: kein mutagenes, teratogenes oder kanzerogenes Potential Keine Hautreizung, leichte Augenreizung (nach 48 h verschwindend) bei Kaninchen Vögel - nicht toxisch, Fische - leicht toxisch, Bienen - toxisch (nicht toxisch nach Antrocknen des Spritzbelages) -> Wartezeit: 3-7 Tage

Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nützlinge SpinTor (z.b. Spinosad) ist bienengefährlich (NB6611). Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft (NN261). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft (NN3801). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe, NN134), Chrysoperla carnea (Florfliege, NN170) und Poecilus cupreus (Laufkäfer, NN165) eingestuft. Handelsname Wirkstoff Amblyseius bark./cucu. Aphidius colemani Aphidoletes aphidimyza Chrysoperla carnea Dacnusa/ Diglyphus Encarsia formosa Phytoseiulus persimilis Hummeln Insektizide SpinTor 1) Spinosad - - Klassifizierung der Pflanzenschutzmittel bisher bei Nützlingen keine Nebenwirkungen aufgetreten oder nützlingsschonend (< 25% der Nützlinge werden abgetötet) leicht schädigend (25 50% der Nützlinge werden abgetötet) stärker schädigend (50 75% der Nützlinge werden abgetötet) stark schädigend (> 75% der Nützlinge werden abgetötet) Zwei Zeichen ( - ): Larven - und erwachsene Stadien des Nützlings werden in unterschiedlichem Umfang vom Pflanzenschutzmittel beeinflusst. 1) Pflanzenschutzmittel schädigt Nützlinge zum Teil stark, ist aber nur kurz wirksam. 47 Nematoden

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Thrips setosus Heimat: Japan, Korea heimisch, in DE noch nicht vorkommend, aber in den Niederlanden bereits etabliert, gelistet auf Alert List der EPPO Thrips setosus ist sehr polyphag befällt u. a. Paprika, Gurken, Kürbis, Erbsen, Tomaten, Kartoffeln Überträger von Tospoviren (TSWV) Tomato spotted wilt virus geeignete Klimabedingungen für Ansiedlungin in Deutschland im Freiland und im geschützten Anbau hohes Schadpotenzial für Gemüse- und Zierpflanzen potenzieller Quarantäneschadorganismus

Thrips setosus Adultes Weibchen Quelle: http://www.boujo.net/ copyright (C) 2015 by contributed authors and Zenkoku Noson Kyoiku Kyokai co.,ltd. Wirtspflanzen: Japan: Kürbisgewächse (Gurken, Wassermelonen, Kürbis), Asteraceae, Solanaceae (Tabak), Kreuzblütler Niederlande: Hortensien

Thrips setosus David G. Riley et al. J Integr Pest Manag 2011;2:I1-I10 2011 Entomological Society of America

Adulte und Ausscheidungen von Thrips setosus auf Blättern von Hortensien in der Produktion 52

Chili-Thrips Scirtothrips dorsalis Complex (3 Arten) Thysanoptera: Thripidae Herkunft: Asien (Japan bis Australien) Israel, Karibik (Pflanzentransporte?) Monitoring / Probennahme : breites Wirtsspektrum: Paprika (Capsicum), Pfeffer, Mango, Citrus, Lotus Erdbeeren, Baumwolle, Tee, Erdnüsse, Heidelbeeren, Rosen Rolle als Vektor von Tospoviren noch nicht klar Vor-Diagnose per Lupe: < 1mm, gelb, dunkle Fühler, dunkle Streifen auf Hinterleib Diagnose : weitere mikroskopische Merkmale vorhanden PCR Fotos: By Aderksen at English Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Link: https://en.wikipedia.org/wiki/scirtothrips_dorsalis http://keys.lucidcentral.org/keys/v3/thrips_of_california/identify-thrips/key/california-thysanoptera- Landwirtschaftliches 2012/Media/Html/browse_species/Scirtothrips_dorsalis.htm Technologiezentrum Augustenberg https://sites.google.com/site/defesafitossanitaria/quarentenariasausentes/scirtothrips-dorsalis

Japanischer Hortensienthrips Thrips setosus Thysanoptera: Thripidae Herkunft: Asien (Japan) Niederlande (Pflanzentransporte) 10/2014 Hamburg 08 /2015 weitere Bundesländer (keine Meldung) in BW auf LTZ-Nachfrage und Probennahmen der RPn im Handel auf Hortensien verbreitet breites Wirtsspektrum: div. Zierpflanzen: Hortensien, Tagetes, Chrysanthemen und Dahlien div. Kürbisgewächse (Gurken, Wassermelonen, Kürbis), Solanaceen (u.a. Paprika, Tomate, Kartoffeln, Tabak, Auberginen), Fabaceen (z.b. Erbsen, Soja), Sesam, Reis; Nachweise von Asteraceen, Cruciferen, Kräutern wie z.b. Brennnesseln, Rote Taubnessel, Bärenklau Rolle als Vektor von Tospoviren eher gering vor-diagnose per Lupe: sehr mobil (springt) dunkelbraun mit gelblichem Fleck = Flügelansatz überwiegend auf Blattunterseite Foto: M. Ulitzka

Japanischer Hortensienthrips Thrips setosus Foto: Manfred Ulitzka

Fotos: Zimmermann, LTZ

Foto: Zimmermann, LTZ

Fotos: Zimmermann, Landwirtschaftliches LTZ Technologiezentrum Augustenberg

Foto: Zimmermann, LTZ

Thrips setosus Entgegen der Risikobewertung des JKI in ganz Deutschland (mindestens) auf Hortensien zu finden, wurde von den Niederlanden nicht reguliert. Seit Juli laufende Anfrage des LTZ beim JKI keine Bekämpfung mit Ziel der Ausrottung / Eindämmung zu empfehlen, sondern Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung. Fotos: Zimmermann, LTZ

- wenig Verwechslungsmöglichkeiten bei Thrips setosus Thrips setosus Echniothrips americanus rote Adern zwischen den Segmenten! Franklinothrips vespiformis (räuberischer Thrips, Nützling)

Amerikanische Kartoffel-Erdflöhe Epitrix spp. (4 ähnliche Arten) Coleoptera: Chrysomelidae Herkunft: Amerika 2004 in Portugal (E. cucumeris & E. similaris) Nordwesten Spaniens (Galicien) Monitoring / Probennahme : Kartoffeln, ersatzweise Nachschatten (Tomate) Diagnose: Gentialpräparate, abgesichert per PCR Epitrix tuberis E. cucumeris E. subcrinita E. similaris Verwechslung mit heimischen Epitrix-Arten möglich Fotos: Jean-François Germain, LNPV Monpellier, FR, Whitney Cranshaw, Colorado State University, Bugwood.org, planthealth@dardni.gov.uk, Agriculture Canada, Ottawa, Bugwood.org Augustenberger Bestimmungshilfen Zusammenstellung: Dr. Olaf Zimmermann, LTZ Augustenberg (06 / 2016)

Unterscheidung von Frassgängen an Kartoffelknollen Amerikanische Kartoffel-Erdflöhe Epitrix spp. Kartoffel-Motte Phthorimaea operculella - wirkt oberflächlich zerschnitten und erhaben vernarbt - Schmale, eckige, winkelige Gangbildung - evtl. Bereiche mit runden oberflächlichen Käfer-Frassstellen - Gänge unter der Oberfläche - gebogene Gangbildungen - weiße Kotkrümelfüllungen! -> nicht heimisch: an Importware aus dem Mittelmeergebiet! Fotos: Jean-François Germain, LNPV Monpellier, FR, Olaf Zimmermann, LTZ Augustenberger Bestimmungshilfen Zusammenstellung: Dr. Olaf Zimmermann, LTZ Augustenberg (06 / 2016)

Unterscheidung von Frassgängen an Kartoffelknollen Y-Virus-Krankheit Schnellkäfer / Drahwürmer Agriotes spp. - kreisförmige, eingesenkte Vernarbungen - das häufigste Schadbild an Kartoffelknollen - Löcher in der Knolle Fotos: Bouchek-Méchiche, INRA, Sutton Bridge CSR http://potatoes.ahdb.org.uk/gallery/potato-diseases Augustenberger Bestimmungshilfen Zusammenstellung: Dr. Olaf Zimmermann, LTZ Augustenberg (06 / 2016)

Baumwanze Painted bug Bagrada hilaris Ursprung: Afrika, Südeuropa, Asien seit 2008 invasiv in den USA Kohlarten, Raps, Papaya,Hirse, Mais Kartoffeln, div. Leguminosen Peters Canyon, Orange, Orange County, CA. 7-27-09. Ron Hemberger

Fundaufklärung Chlorat: Nebenprodukt der Chlorsäure in Chlordioxidanlagen und chloriertem Beregnungswasser nachweisbar Abschlussbericht des LTZ abrufbar unter: http://www.ltz-bw.de Herausforderungen für den Ökologischen Gemüsebau weitere Details und Hinweise unter www.ltz-bwl.de

Pflanzenschutzmittelrückstände durch Latexhandschuhe Bei Ernte und Aufbereitung von Gemüse auf Verwendung von Latexhandschuhen verzichten! Herstellung von Latexhandschuhen mit Vulkanisierungs- beschleuniger, sind chemisch mit Fungiziden verwandt In Rückstandsuntersuchungen der Lebensmittelüberwachung wird das als Fungizid-Wirkstoff Dithiocarbamate beanstandet bereits kurze Berührungen zwischen Latexhandschuh und Gemüse ausreichend, um diese Rückstände zu verursachen Schutzhandschuhen auf Vinyl- oder Nitrilbasis verwenden! Liste geeigneter Handschuhtypen: http://www.bioaktuell.ch

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20.11.2016 68