0711-71 10 08 PREISLISTE
PREISLISTE LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN SONNENBERG FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von Gott geschaffen und geliebt. Wir achten die Würde jedes einzelnen Menschen und gehen wertschätzend mit ihm um. Unser Leitungsangebot Wir bieten mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz individuelle Beratungen und Leistungen im pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Bereich an. Wir begegnen den Menschen mit Verständnis, Wertschätzung und Freundlichkeit. Unsere Zusammenarbeit Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen und begegnen uns mit Achtung und gegenseitigem Einfühlungsvermögen. Wir bringen unsere persönlichen Fähigkeiten und Ideen in das Team ein und sehen unsere Verschiedenartigkeit als Chance, voneinander zu lernen. 2
DIAKONIESTATION Seit 1977 kommt die Krankenschwester im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde in die Häuslichkeit. Die Zuwendung zum kranken und bedürftigen Menschen ist Ausdruck des diakonischen Auftrags, wie er von Jesus Christus beschrieben wurde. Dies kommt in unserem Motto: Menschlichkeit Pflegen zum Ausdruck. Wir können im Zentrum Möhringens, in ansprechenden Räumen ein offenes Haus als Anlaufstelle für Beratungsgespräche und Ausgangspunkt für die Besuche bieten. Als Teil der Evangelischen Kirchengemeinde bringen wir uns in die Gemeinde ein und sind mit allen kirchlichen Einrichtungen und Angeboten vernetzt und können auf diese Kompetenzen und Fachlichkeit zurückgreifen und dies alles an unsere Kunden weitergeben. GEBÜHRENSÄTZE NACH SGB XI Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Nach 36 SGB XI können Pflegebedürftige im Sinne des PVG je nach Pflegestufe Sachleistungen erhalten. Diese werden im Rahmen des Leistungsanspruches direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherten und Empfängern von Geldleistungen nach 38 SGB XI werden sie direkt in Rechnung gestellt. Leistungen, die über den Leistungsanspruch an die Pflegekasse hinausgehen, werden dem Leistungsempfänger direkt und in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, in der sie mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Gebührensätze für Leistungen außerhalb von SGB V und SGB XI, die weder mit der Kranken-, Pflegekasse noch mit anderen Sozialleistungsträgern abgerechnet werden können, werden dem Leistungsempfänger direkt in Rechnung gestellt. SACHLEISTUNGEN Die Gebühren gelten für den Einsatz von Pflege- und hauswirtschaftlichen Fachkräften, ergänzenden Kräften und Zivildienstleistenden. Es obliegt der Pflegedienstleitung und der Einsatzleitung der Hauswirtschaft, im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Mitarbeiter/innen nach fachlichen Gegebenheiten einzusetzen. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter/innen besteht nicht. Pflegestufe 0 1 2 3 Härtefall 36 SGB Xl Pflegesachleistung 1;5 231 468 1.144 1.612 1.995 37 SGB Xl Pflegegeldleistung 1 123 245 458 728-39 SGB XI Verhinderung der Pflegeperson 2 1.612 45b SGB Xl Zusätzl. Betreuungsleistungen 1;4 Grundbetrag erhöhter Betrag 104 208 123 SGB XI Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 1;3;5 - Sachleistung - Geldleistung 231 123 221 71 154 87 - - - - 1 = Je Monat 2 = Je Jahr 3 = Zusammen mit Sachleistung gem. 36 in PS l 689 und in PS II 1.298 bzw. zusammen mit Geldleistungen gem. 37 in PS I 316 und in PS II 545. 4 = Sobald entsprechende Landesvorschriften vorliegen, können auch Entlastunqsleistungen von den Pflegekassen erstattet werden. 5 = Bis zu 40% des Sachleistungsbetrages können zur Erstattung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet werden. 3
GRUNDPAUSCHALEN Gute Pflege in Geld zu bewerten ist schwierig. Dies weiß jeder, der schon einmal auf Pflege angewiesen war. Den Kranken- und Pflegekassen steht nur eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung. Deshalb werden die Preise und Erstattungen oft in zähen Verhandlungen ermittelt. Dies ist auch der Grund dafür, dass sehr viele separate Gebühren, Umlagen und Zuschläge entstanden sind, die wir unten aufführen. Auch hier gilt: Sollten Sie Fragen haben, wenden sie sich an die Pflegedienstleitung. Sie hilft Ihnen gerne weiter! LEISTUNG PFLEGE-FACHKRAFT Beratung /Aufnahme 32,89 Folgeberatung 18,10 WEGEGEBÜHREN pro Hausbesuch 3,80 Kombinationseinsätze Pflegesachleistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V in einem Einsatz. pro Hausbesuch 2,14 ALTENPFLEGEAUSBILDUNGSUMLAGE pro Hausbesuch mit Grundleistungen nach 36, 38 und 39 SGB XI 0,50 INVESTITIONSKOSTENZUSCHLAG Nach 82 Abs. 3 des PVG ist die Diakoniestation berechtigt, einen Investitionskostenzuschlag vom Leistungsnehmer/in zu verlangen. Der Investitionskostenzuschlag beträgt pro Hausbesuch 1,24 Der Investitionskostenzuschlag wird von der Pflegekasse nicht übernommen, sondern dem/ der Leistungsempfänger/in direkt in Rechnung gestellt. ZUSCHLAG MRE 5,85 Zuschläge Nachtzuschlag pro Hausbesuch (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr) 2,41 Samstagszuschlag (13-20 Uhr) 1,64 Sonn- und Feiertagszuschlag pro Hausbesuch 2,48 4
LEISTUNGEN Die Beträge können nicht in Form von Geldleistung ausgezahlt werden, sondern müssen nach Inanspruchnahme vom Kunden selbst bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden. Nr. Leistung Pflege- Fachkraft Ergänzende Hilfe HW Fachkraft NBH BFD/FSJ 1 Große Toilette 26,52 18,18 22,73 12,09 12,36 2 Kleine Toilette 17,69 12,16 15,20 8,07 8,27 3 Transfer / An- / Auskleiden 9,57 6,56 8,20 4,01 4,46 4 Hilfe bei Ausscheidungen 11,77 --- --- 5 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen --- 8,07 10,09 5,40 5,49 6 Spezielles Lagern 5,89 4,03 5,04 2,69 7 Mobilisation 5,89 4,03 5,04 2,69 8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,89 4,03 5,04 2,69 2,74 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 20,65 14,15 17,69 9,42 9,62 Verabreichung von Sondernahrung mittels 10 Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 18,12 --- --- Hilfestellung beim Verlassen und 11 Wiederaufsuchen der Wohnung 8,82 6,07 8,82 4,02 4,13 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 10,11 12,98 6,71 6,87 Zubereitung einer ( in der Regel ) warmen Mahlzeit in 13 der Häuslichkeit 25,97 20,24 25,97 13,43 13,76 14 Einkauf / Besorgungen / Kontakte * 7,78 * 6,07 * 7,78 * 4,02 * 4,13 * 15 Waschen, Bügeln, Putzen* 7,78 * 6,07 * 7,78 * 4,02 * 4,13 * 16 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,18 4,03 5,18 2,69 2,74 17 Beheizen 7,78 6,07 7,78 4,02 4,13 18 Verhinderungspflege ** 27,50 * 21,50 * 27,50 * 10,00 * 19 Zusätzliche Betreuungsleistung 45B SGB XI 13,75 * 10,50 * 13,75 * 5,00 * 5,00 * 20 Hallo wie gehts? Besuch 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 21 Hallo wie gehts? Anruf 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 * pro angefangene ¼ Stunde ** pro angefangene ½ Stunde ZUSÄTZLICH MÖGLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN DIE NACH 45B SGB XI ERSTATTET WERDEN Grundbetrag erhöhter Betrag 104 / Monat 208 / Monat Pflegeeinsatz nach 37.3 SGB XI Privatversicherte erhalten die Rechnung zum Einreichen bei ihrer Versicherung. Für die Leistungsempfänger/innen in der Pflegestufe I + II: Pflegestufe III: 22,00 je Pflegeeinsatz 32,00 je Pflegeeinsatz 5
WEITERES Häusliche Krankenpflege nach SGB V Häusliche Krankenpflege wird von ihrem Arzt verordnet und zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, berechnen wir je nach Art der Leistung pro Hausbesuch. Leistungsgruppe 1 (z.b. Blutdruck-, Blutzuckermessen) 9,93 Leistungsgruppe 2 (z.b. Kommpressionsverband, Stabilisierende Verbände) 14,92 Leistungsgruppe 3 (z.b. Wundverband, Infusion) 19,12 Sonn-und Feiertagszuschlag 1,29 Nachtzuschlag (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr) 2,14 Verordnungen häuslicher Krankenpflege Für die gesamte Bearbeitung und Verwaltung von Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege 10,00 Pflegenoteinsatz Pro angefangene Stunde 55,00 Hausnotruf Monatliche Nutzungsgebühr 38,95 Bei Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung die monatliche Nutzungsgebühr bis zu einem Betrag von 18,36. Einsatz der Rufbereitschaft : Mo-Sa: 7.00-22.00 Uhr 39,50 22.00-7.00 Uhr, So und Feiertag 49,50 Hebekisseneinsatz 22,90 Aufbau/Anschluss/Inbetriebnahme/Einweisung einmalig 35,00 Vertragliche Mindestlaufzeit 6 Monate Unterschreitung ( 2 Monate) 50,00 Weitere Angebote zum Hausnotruf auf Anfrage Die einmaligen Kosten werden direkt von unserem Kooperationspartner HuPS 24 abgerechnet und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6
BEISPIELE PFLEGESTUFE KEINE Einzelpreis Anzahl Gesamtpreis LEISTUNGEN* Waschen, Bügeln, Putzen pro angef. 1/4 Stunde (Erg. Hilfe, VDAK) Investitionskostenzuschlag Wegegebühren Stufe 0 5,90 32 188,80 1,24 4 4,96 3,80 4 15,02 Selbst zu zahlen 208,96 Selbst *ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN PFLEGESTUFE III LEISTUNGEN* Große Toilette / Vollbad (Fachplegekraft) Kleine Toilette (Fachpflegekraft) Transfer An- und Auskleiden (Fachpflegekraft) Mobilisation (Fachpflegekraft) Investitionskostenzuschlag Nachtzuschlag SGB XI Sonn- und Feiertagszuschlag Altenpflegeausbildungsumlage Wegegebühren (normal) GESAMTKOSTEN Leistungsanspruch gegenüber Kasse Selbst zu zahlen Einzelpreis Anzahl Gesamtpreis 26,52 31 822,12 17,69 31 548,39 9,57 5 47,85 5,89 36 212,04 1,24 67 83,08 2,41 31 74,71 2,48 8 19,84 0,50 67 33,50 3,80 67 254,60 2.096,13-1.612,00 427,19 Kasse Selbst *ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN 7
Volker Zeitler Geschäftsführung 0711 72 24 62 38 Beate Hogh Pflegedienstleitung Margot Schmid Einsatzleitung Hauswirtschaft und Nachbarschaftshilfe, stv. Pflegedienstleitung. Gabi Kübler stv. Pflegedienstleitung Mirjam Döpker Rechnungsstellung 07 11 7 15 60 50 Julia Hübner Rechnungsstellung Hausnotruf 0711 71 37 62 PREISLISTE AB 01.03.2016 Diakoniestation Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof Filderbahnstr. 9 70567 Stuttgart beate.hogh@ev-kirche-moehringen.de Telefon: 0711 71 10 08 Telefax: 0711 71 10 09