Konzept zur Landesforschungsförderung Hamburg ab 2013

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg Behö rde f ür W issenschaft und Fors c hu ng Konzept zur Landesforschungsförderung Hamburg ab 2013 1. Forschungsförderung in Hamburg Die Forschungsförderung der Länder erfolgt in erster Linie über die Grundfinan zierung der Hochschulen sowie der außeruniversitären Forschungsein richtungen. Die staatlichen Hamburge r Hochschulen und di e außeruniversi tären Forschungsein richtungen beteiligen sich darüber hinaus intensiv an bundesweiten und internatio nalen Förderwettbewerben und werben Drittmittel beim Bund, der DFG, auf EU -Ebene, bei Stiftungen und weiteren Förderern ein. Häufig ergibt sich dabei eine Förderlücke zwischen der aus de r Grundaussta ttung de r Hochschulen und Fo rschungseinrich - tungen finanzierten Forschung auf der einen Seite und Drittmittelprojekten auf der anderen Seite. Denn um bei drittmittelfinanzierten Vorhaben erfolgreich sein zu können, sind in der Regel wissenschaftlich Vorarbeiten und der Aufbau von Forschungsnetzwerken erforderlich. An dieser Stelle setzt die Landesfor schungsförderung an, die in Hamburg seit 2009 schrittweise aufgebaut wurde. Von 2009 bis 2012 wurden mit der Landesexzellenzinitiative 13 Landesgraduiertenschulen und Landesexzellenzcluster mit insg. 8-10 Mio. Euro jährlich gefördert. In der Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg*) wurden im Anschluss daran in den Jahren 2010 bis Ende 2012 weitere Förderlinien im Sinne von Anschubfinanzierungen aufgelegt: Forschungsverbünde, kooperative Graduiertenkollegs zwischen Universitäten und Fachhochschulen, wissenschaftlich-künstlerische Graduiertenschulen und Doppel-Karriere-Paare. Das Fördervolumen der insgesamt 20 Vorhaben lag zwischen 3 und 5 Mio. Euro pro Jahr. Sie werden entsprechend ihrer Laufzeit noch bis Mitte bzw. Ende 2014 mit Landesmitteln gefördert. Aus der Anschubfinanzierung mit Landesmitteln haben sich viele erfolgreiche Folgeprojekte entwickelt: ein neues Exzellenzcluster der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder, Sonderfor - schungsbereiche und weitere Verbundvorhaben sowie Nachwuchsprojekte. Zurzeit wird schrittweise eine neue Form der Landesforschungsförderung aufgebaut. Diese soll die positiven Erfahrungen der bisherigen För derinstrumente aufgreifen und weiter entwickeln. Die Landesforschungsförderung soll ein unterstützendes Instrument der Förderung der Forschung an den staat lichen Hamburger Hochschulen und ihrer Kooperationspartner (andere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen u.a.) sein. Sie wird durch die Behörde für Wissen - schaft und Forschung administriert. Sie soll die koordinierte Entwicklung des vorhan denen wissenschaftlichen Potentials unters tü tzen, wissenschaftliche Stärken fördern und berei ts vo rh andene, vielve r sprechende Potentialbereiche weiter entwickeln und stärken. Damit sollen strategische Entwicklungen an den Hochschulen in Überein stimmung mit der Wissenschaftspo litik *Stiftung zur För de ru ng der wissenschaftlichen Fors c hun g in Hamburg geg rün det 20 09 Fors c hun gs - und Wissenschaftsstiftung Hambur g.

gezielt un ter stützt werden und zu wachsender We ttbewerbs fähig keit im überregionalen, auch internationalen, Vergleich führen. Die neue Landesfo rsc hungsförde rung soll g rößere Ges taltungssp ielräume als bisherige Förderformen bieten, sich an den Bedarfen der Hochschulen orien tieren und sie bei ihrer strategischen Entwicklung unterstützen. Dabei steht sie allen Fächer - gruppen offen. Gefördert werden können Vorhaben sowohl der Grundlagenforschung als auch der angewandten Forschung. Die Landesforschungsförderung umfasst zwei über geordnete Förderformate: strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen sowie wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen. Mögliche Fördermaßnahmen zur Ausgestaltung der beiden Förderformate hat die Behörde fü r Wissensc haft und Forschung mit den staa tlichen Ha mburger Hochschulen diskutiert und daraus ein Konzept für die neue Landesforschungsförderung entwickelt. Der Entwurf des Konzeptes der Landesforschungsförderung wurde anschließend dem wissenschaftlichen Beirat bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Fächergruppen vorgelegt, am 29. Juli 2013 beraten und im Ergebnis der Diskussion überarbeitet und weiter entwickelt. Es ist vorgesehen, die Leitungen der staatlichen Hamburger Hochschulen über das Konzept sowie die darin enthaltenen Fördermaßnahmen und Fördervolumen zu informieren. Im Anschluss daran werden die ersten Ausschreibungen erfolgen, voraussichtlich noch im September 2013. Die auf die Ausschreibung eingehenden Anträge sollen im weiteren Verfahren durch fachbezogene Gutachter bewertet werden. Auf Grundlage der mindestens zwei Fachgutachten soll durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung über die Förderung der Anträge entschieden werden. Dieses Vorgehen greift auf bewährte Auswahlverfahren anderer Forschungsfördereinrichtungen und Projektträger zurück. Für die Landesforschungsförderung stehen in den nächsten Jahren finan zielle Mittel in Höhe von 9,5 bis 10,2 Mio. zur Verfügung (vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Bürgerschaft). Die Hochschulen und der Beirat haben sich dafür ausgesprochen, dass aus diesen Mitteln zusätzlich zu den direkten Projektkosten eine Programmpauschale von 20% zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Kosten gewährt wird. Im Rahmen der beide n übergeo rdneten Förderfo rmate wurden fo lgende Förder maßnahmen identifiziert, die in den Jahren 2013 und 2014 aufgelegt werden sollen. 2. Landesforschungsförderung Hamburg ab 2013 Ziele, Förderformate und erste Fördermaßnahmen 2.1. Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen In diesem Förderformat soll die Landesforschungsförderung ausgewiesene For - schungsschwerpunkte sowie Bereiche mit ausgewiesenem Potential gezielt fördern und weiter entwickeln. Das beinhaltet auch die Ko -Finanzierung von Hamburger Schwerpunktvorhaben der Forschung, wenn dadurch eine überdurchschnittlich hohe 2

Forschungsförderung durch Dritte (z.b. Bund, EU) erreicht werden kann. (siehe auch Drs. 20/1543, Abschnitt 2.1). Fördermaßnahme 1 Förderung von ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten Förderung der Hamburger Exzellenzcluster der Exzellenzinitiative des Bundes und der Lände r: 25% iger Länderanteil und darüber hinausgehende Nachhaltigkeit s- maßnahmen, die stufenweise aufgebaut bis 5 Jahre nach Auslaufen der DFG- Förderung greifen und bis zu 60% der Projektkosten der DFG-Förderung betragen. Exzellenzcluster Climate System Analysis and Prediction CliSAP und Exzellenzcluster Hamburg Center for Ultrafast Imaging CUI. Dauer der Förderung: 01.01.2013 bis 31.10.20 17 (25%iger Länderanteil) sowie Nachhaltigkeitsmittel der FHH bis 31.10.2022. Umfang der Förderung: insg. 4,1 5,5 Mio. Euro pro Jahr (siehe Tabelle 1). Verfahren: Die Förderung erfolgt bereits seit Anfang 2013 aus Mitteln der Landesforschungsförderung. Ziel: Die Nachhaltigkeitsmittel sollen der Universität Hamburg die Möglichkeit eröffnen, nach Auslaufen der DFG-Förderung die aus den Exzellenzclustern hervorgehenden Strukturen und Professuren schrittweise in die Universität zu integrieren. Im Falle einer weiteren Verlängerung der Exzellenzinitiative durch Bund und Länder wird erwartet, dass sich die Exzellenzcluster um eine Fortsetzung ihrer Förderung bewerben. In diesem Fall werden die Nachhaltigkeitsmittel neu zwischen der BWF und der Universität Hamburg verhandelt. Fördermaßnahme 2 Förderung von Potentialbereichen Unterstützung von Berufungen an neuen Forschungszentren Ziel: Berufungsunterstützung bei wichtigen Eck - und Leitungsprofessuren für neue, in der Regel einrichtungsübergreifende und interdisziplinäre Forschungszentren, die von zentraler Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Hamburg sind. Diese Förderung ist vorrangig vorgesehen für Neuberufungen an neuen Zentren, an denen die staatlichen Hamburg Hochschulen substanziell beteiligt sind. Laufzeit der Förderung: einmalige Zuschüsse, auf bis zu 5 Jahre verteilt. Umfang der Förderung: Einzelfälle, bis zu 500 T pro Jahr. Verfahren: keine Ausschreibung, sondern Anträge der federführenden Hochschule an die BWF im Zuge der gemeinsamen Entwicklung derartiger Zentren durch BWF und Hochschule 2.2 Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen Über die Förde rung v on stra tegischen Fors chungsschwerpunkte n und Po tentialberei - chen hinaus soll die Landesforschungsförderung der Wissenschaft auch den erforder - lichen kreativen Freiraum für das Aufgreifen neuer Forschungsthemen bieten. Daher soll es auch die Möglichkeit geben, ohne fachliche Vorgaben neue Forschungsan - sätze aufzugreifen und aufzubauen. Die Gespräche mit den Hamburger Hochschulen haben gezeigt, dass sie für diese Form der Förderung einen besonderen Bedarf sehen. 3

Dabei soll dieses Förderformat nicht zu einer bloßen Verbreiterung des Forschungs - spektrums in den Einrichtungen führen. Es wird von den Hochschulen erwartet, dass eine hochschulinterne Prüfung und Priorisierung vorgenommen wird mit Blick auf die strategische Weiterentwicklung der jeweiligen Forschungsfelder. In diesem Sinne trägt auch dieses Förderformat zur Profilbildung in Schwe rpunkten und Potenzialbereichen bei. Fördermaßnahme 3 Anschubförderung von Forschungsverbünden und Graduiertenkolle gs 3 a) Anschubförderung kooperativer Forschungsverbünde Ziel: Gefördert werden sollen Verbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Partner (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Wirtschaft, Museen/Bibliotheken etc. ) unter freier Wahl der Forschungsthemen. Es sind Anträge aus allen Fachgebieten möglich. Die Fede rführung muss bei einer staatlichen Hamburger Hochschule liegen. Es sollen die Vorarbeiten ermöglicht werden, die Voraussetzung für die Beantragung von Verbundvorhaben auf überregionaler und internationaler Ebene sind (DFG, BMBF, EU, Stiftungen u.a.). Das Folgeformat, das angestrebt wird, muss im Antrag benannt werden. Die kooperativen Forschungsverbünde sollen darüber hinaus insbesondere dazu di enen, den wissensch aftlichen Nachwuchs ( Doktoranden, Post - Doktoranden) zu fördern. Laufzeit der Förderung: 3 Jahre Umfang der Förderung: voraussichtlich bis zu 5 Projekte mit jeweils 400 T pro Jahr. Verfahren: Bewerbung auf Ausschreibung über das Präsidium der federführenden Hochschule. 3 b) Anschubförderung von Graduiertenkollegs Ziel: Strukturierte Doktorandenprogramme mehrerer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung von kooperativen, g emeinsamen Graduiertenkollegs von Fachhochschulen und Universitäten. Neben der obligatorischen Förderung von Doktoranden soll auch die Beteiligung von Postdoktoranden ausdrücklich möglich sein. Aus der Kooperation sollen sich Anträge für ähnliche Programme bei der DFG oder dem Bund entwickeln. Das Folgeformat, das angestrebt wird, muss im Antrag benannt werden. Laufzeit der Förderung: 3 Jahre Umfang der Förderung: voraussichtlich bis zu 5 Kollegs mit jeweils 300 T pro Jahr Antragsverfah ren: Be werbung auf Ausschreibung über das Prä s idium der fede r führenden Hochschule Die Fördermaßnahmen 3a) und 3b) können auch kombiniert werden, indem innerhalb des Forschungsverbundes ein Graduiertenkolleg beantragt wird. Die Geisteswissenschaften werden ausdrücklich aufgefordert, Anträge in für diese Fördermaßnahmen zu stellen. Innerhalb der Fördermaßnahme 3 werden insgesamt bis zu drei Vorhaben für die Geisteswissenschaften reserviert, Voraussetzung für eine Förderung ist gleichwohl eine positive Begutachtung. 4

Fördermaßnahme 4 Projekte und Nachwuchskollegs der künstlerischen Hochschulen Wissenschaft und Forschung an den künstlerischen Hochschulen haben naturgemäß andere Formate als an den nichtkünstlerischen Hochschulen. So können besondere - visuelle, auditive, haptische und performative Forschungsresultate entstehen, die den Grundkriterien von Forschung folgen, nur andere Darstellungsformen nutzen. Dem soll mit einer spezifischen Fördermaßnahme Rechnung getragen werden, die in der Forschungsförderung auch neue Wege eröffnet. Erste positive Erfahrungen mit einem interdisziplinären wissenschaftlich-künstlerischen Graduiertenkolleg liegen bereits vor. Ziel: Förderung wissenschaftlich -künstlerischer Forschung unter Berücksichtigung besonderer Projekt- und Darstellungsformen. Es soll zwei Fördermöglichkeiten geben: Wissenschaftlich-künstlerische Graduiertenkollegs eine an die Künste angepasste Form der strukturierten Doktorandenausbildung. Hier kann deutschlandweit Neuland beschritten und etwas strukturell Neues aufgebaut werden. Einzelförderung nach dem Vorbild der DFG ( anteilige Personalkosten, Sachmittel, auch für Workshops, Kolloquien in Verbindung mit dem jeweiligen Projekt ). Laufzeit der Förderung: 3 Jahre für die Kollegs, und bis zu 3 Jahre für die Einzelförderung. Umfang der Förderung: 1-2 Kollegs mit jeweils 300 T pro Jahr, bis zu 5 Einzelmaßnahmen mit bis zu 60 T pro Jahr. Antragsverfahren: Antragsberechtigt sind die beiden künstlerischen Hochschulen in Hamburg (HfMT, HfbK) sowie Hochschulen, an denen künstlerisch -wissenschaftliche Promotionen durchgeführt werden (HCU, HAW). Bewerbung auf Ausschreibung über das Präsidium der federführenden Hochschule. Fördermaßnahme 5 Aufbau internationaler Forschungskooperationen Förderung im Sinne von Anbahnungsmitteln für internationale Forschungskooperatio - nen (z.b. Symposien, Reisen, Netzwerkkoordinatoren u.ä.). Dabei soll eine Fokussierung auf solche Regionen erfolgen, in denen der Hamburger Senat und die Hoch - schulen mit ihren Internationalisierungsstrategien Schwerpunkte gesetzt haben (z.b. Ostseeregion). Ziel: Aus den Netzwerken sollen sich Kooperationen und gemeinsame, internationale Forschungsprojekte entwickeln. Diese sollen sich dann auf EU -Ebene (z.b. Horizon 2020, EU-Ostseestrategie) oder darüber hinaus um Fördermittel bewerben. Laufzeit des Förderinstruments: zunächst 2 Jahre Art der Förderung: Einzelprojekte (z.b. Tagungen, Workshops) Umfang der Förderung: pro Jahr sollen insg. 100 T zur Verfügung stehen. Verfahren: Keine Ausschreibung. Gemeinsam mit den Hochschulen soll ein Verfahren zur Bewilligung der Mittel erarbeitet werden. 5

3. Weiteres Verfahren Die Antrags- und Auswahlverfahren werde n angepasst an die je weiligen Fördermaß - nahmen durchgeführt. Für die Fördermaßnahmen 3 und 4 erfolgen voraussichtlich noch im September - Ausschreibungen, die sich an alle relevanten Hochschulen und deren Kooperationspartner in Hamburg richten. Die Frist zur Einreichung der Anträge soll den Antragstellern mindestens drei Monate Zeit zur Erarbeitung der Anträge lassen. Die Anträge sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden Formate und Gliederung vorgegeben. Die Anträge werden über das Präsidium der (federführenden) Hochschule bei der BWF eingereicht. Für jeden Antrag werden mindestens zwei externe Gutachten eingeholt. Auf Basis der externen Begutachtungsergebnisse trifft die BWF die finale Förderentscheidung. Dabei kann sie im Bedarfsfall externen wissenschaftlichen Sachverstand hinzuziehen. Zwischen Antragseinreichung und Förderentscheid sollen nic ht mehr als sechs Monate liegen. Die Maßnahmen 3 und 4 sollen mit gestaffelten Antragsfristen ausgeschrieben werden. Parallel dazu wird die BWF gemeinsam mit den Hochschulen ein Verfahren zur Bewilligung der Mittel der Fördermaßnahme 5 abstimmen. Förderungen im Rahmen der Maßnahme 2 werden im Zuge der gemeinsamen Entwicklung von Forschungszentren durch BWF und Hochschulen abgestimmt. Tabelle: Finanzielle Rahmenbedingungen [Mio. ] 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Fördermittel LaFoFö 10,20 10,20 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 insgesamt Förderung Ex z ellenz - 5,10 4,70 4,67 5,22 5,47 5,45 5,45 5,45 5,45 4,06 cluster CliSAP, CUI Noch zur Verfügung 5,10 5,50 4,83 4,28 4,03 4,05 4,05 4,05 4,05 5,44 stehende Mittel Die vorgestellten Fördermaßnahmen sollen zunächst für drei Jahre erprobt werden. Nach etwa zweieinhalb Jahren soll eine Bewertung erfolgen, welche Erfahrungen mit den einzelnen Maßnahmen gemacht und ob die angestrebten Ziele erreicht worden sind. Auf dieser Grundlage sollen Fördermaßnahmen für die Folgejahre neu konzipiert und vom wissenschaftlichen Beirat erneut beraten werden. Ergibt sich vorher aus wissenschaftspolitischer Sicht oder aus ersten Erfahrungen mit den Fördermaßnahmen ein akuter Änderungs- oder Anpassungsbedarf am Konzept der Landesforschungsförderung oder an einzelnen Fördermaßnahmen, soll der wissenschaftliche Beirat auch dazu beratend einbezogen werden. Hamburg, 02.09.2013 6