SENATSKANZLEI 23. Juni 2016 Geschäftsstelle des Senats Zu 21/4847. Berichtigung
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- Eleonora Esser
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1 SENATSKANZLEI 23. Juni 2016 Geschäftsstelle des Senats Zu 21/4847 PL 312 Neufassung Berichtigung Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Nachbewilligung gemäß 35 LHO für das Haushaltsjahr 2016 Wachstum, Vielfalt und Spitzenforschung für die Hochschulen in Hamburg (Drucksache 21/ Neufassung) In der Mitteilung ist auf Seite 8 die Anlage änderungen durch die angefügte Fassung zu ersetzen.
2 - änderungen - typ Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw kostenart - Neu / fortgeschr. - - bisher - * Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 7 zu Sp. 8) Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Produktgruppe Grundsatz und Betreuung Hochschulen Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , , ,0 Änderungen zahlungswirksame Positionen , , ,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , , ,0 Produkt Betreuung Hochschulen Institutionen Kosten , , ,0 Produktgruppe HafenCity Universität (Zuführung) PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Verstärkung der Landesforschungsförderung Verstärkung der Landesforschungsförderung Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 500,0 Strukturförderung HCU Änderungen zahlungswirksame Positionen , ,0 500,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , ,0 500,0 Produkt HafenCity Universität (Zuführung) Kosten , ,0 500,0 Strukturförderung HCU 2016 Tsd. Euro Erläuterungen Produktgruppe HfbK Hamburg (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 250,0 Strukturförderung HfbK Änderungen zahlungswirksame Positionen 9.397, ,0 250,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt 9.397, ,0 250,0 Produkt HfbK Hamburg (Zuführung) Kosten 9.509, ,0 250,0 Strukturförderung HfbK Produktgruppe HfMT Hamburg (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 500,0 Strukturförderung HfMT Änderungen zahlungswirksame Positionen , ,0 500,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , ,0 500,0 Produkt HfMT Hamburg (Zuführung) Kosten , ,0 500,0 Strukturförderung HfMT Produktgruppe SUB Hamburg (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 500,0 Strukturförderung SUB Änderungen zahlungswirksame Positionen , ,0 500,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , ,0 500,0 Produkt SUB Hamburg (Zuführung) Kosten , ,0 500,0 Strukturförderung SUB Ergebnisplan zw Positionen: , , ,0
3 - änderungen - typ Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw kostenart Änderungen Epl. insgesamt PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) - Neu / fortgeschr. - - bisher - * Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 7 zu Sp. 8) Tsd. Euro Ergebnisplan gesamt: , , ,0 Finanzplan: 0,0 0,0 0,0 Erläuterungen Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe Zentrale Ansätze I Ergebnisplan Globale Mehr- oder Minderkosten zw , , ,0 Änderungen zahlungswirksame Positionen , , ,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , , ,0 Produkt Sonstige zentrale Ansätze Kosten , , ,0 Ergebnisplan zw Positionen: , , ,0 Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan gesamt: , , ,0 Finanzplan: 0,0 0,0 0,0
4 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Neufassung Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Nachbewilligung gemäß 35 LHO für das Haushaltsjahr 2016 Wachstum, Vielfalt und Spitzenforschung für die Hochschulen in Hamburg 1. Anlass und Ziel der Drucksache Wissenschaft und Forschung sind die zentralen Faktoren für die Zukunftsfähigkeit moderner Metropolen. Sie sind Motor für Bildung, Erkenntnisgewinn und Innovation und damit entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Hamburgs. Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die Hamburger Hochschul- und Forschungslandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität weiter zu stärken und Hamburg zur Wissenschaftsmetropole mit internationaler Anziehungskraft weiterzuentwickeln. Dazu soll zum einen ein definierter Budgetaufwuchs bei Hochschulen und hochschulnahen Einrichtungen erfolgen, um spezifische Ziele und Maßnahmen umsetzen zu können. Auf diese Weise trägt der Senat wie vom Wissenschaftsrat empfohlen in einem ersten Schritt dazu bei, die Grundfinanzierung anzuheben und damit die Rahmenbedingungen für deren Leistungsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus soll die Spitzenforschung in ausgewählten Schwerpunkten und Potenzialbereichen gestärkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Hochschulen im bundesweiten und internationalen Vergleich zu steigern. Zu diesem Zweck soll die mit der Drucksache 20/1543 neu geordnete und mittlerweile etablierte Landesforschungsförderung verstärkt werden und dort zusätzliche Maßnahmen in zwei Förderformaten ermöglichen. Durch diese Maßnahmen werden die Globalbudgets der Hochschulen, insbesondere der Universität Hamburg, gezielt entlastet, damit die Förderung der Spitzenforschung keine Umverteilung zulasten anderer Bereiche nach sich zieht. Im ersten Förderformat der Landesforschungsförderung wird die strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potenzial bereichen gestärkt. Zu diesem Zweck sollen konkret vereinbarte Maßnahmen unterstützt werden, mit denen sich die Hamburger Hochschulen und ihre außeruniversitären Partner auf die neue Bund-Länder-Initiative Exzellenzstrategie (Nachfolge Exzellenzinitiative) vorbereiten können. Im zweiten Förderformat soll das bewährte Instrument der wissenschaftsgeleiteten Projektförderung von neuen Forschungsthemen ausgebaut werden und eine weitere Förderrunde ermöglichen. Die Forschungsförderung soll dabei allen Fächergruppen zugute kommen: Beide Förderformate sehen nicht nur Mittel für den in Hamburg forschungsstarken Bereich der Naturwissenschaf 1
5 Drucksache 21/4847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode ten vor, sondern auch für die ingenieurwissenschaftlichen, lebenswissenschaftlichen und insbesondere auch die geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer (Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaft, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaften, Betriebswirtschaft). 2. Vielfalt und Wachstum für die Hochschulen Die beiden künstlerischen Hochschulen die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und die Hochschule für bildende Künste (HFBK), die HafenCity Universität (HCU) und die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) als Dienstleister der Hochschulen sind für ein vielfältiges und abgerundetes Fächer- und Leistungsspektrum der Wissenschaftsmetropole Hamburg unverzichtbar. Diesen Hochschulen und der SUB bieten sich derzeit zahlreiche Entwicklungschancen, die sie auf Grund ihrer besonderen Größe und Struktur jedoch nur unzureichend aus der bisherigen Grundfinanzierung nutzen können. So hat sich die HfMT für die kommenden Jahre zum Ziel gesetzt, ihre Internationalisierungsaktivitäten noch stärker auszuweiten, um so ihre Position als bedeutende, international renommierte Musik- und Theaterhochschule weiter zu verfestigen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt an der HfMT ist die Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagements mit dem Ziel der Einführung der Systemakkreditierung für alle Studiengänge. Die HFBK möchte ihre Atelier- und Präsentationsaktivitäten ausweiten, um mit den Ergebnissen der künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeit noch stärker in den Diskurs mit der Fachöffentlichkeit zu gehen, aber auch um die allgemeine Öffentlichkeit zu erreichen und auf diese Weise ausstrahlungskräftige Akzente für den Kunst- und Wissenschaftsstandort Hamburg zu setzen. Flankierend zu der erreichten Schärfung ihres wissenschaftlich-künstlerischen Profils in den letzten Jahren, insbesondere durch Etablierung ihres Graduiertenkollegs, möchte die HFBK zudem nun auch in anderen Bereichen Qualifizierungen ermöglichen, zum Beispiel durch ein studienbegleitendes Weiterqualifizierungsprogramm zur Vermittlung berufsfeldbezogener Kompetenzen als auch durch ein postgraduales Qualifikationsprogramm zur Durchführung künstlerischer Entwicklungsvorhaben zur Förderung des Übergangs in die Selbständigkeit. Die HCU befindet sich zwar in einem Strukturund Entwicklungsprozess, ergreift aber schon jetzt ihre Chancen zur positiven Weiterentwicklung. So nutzt sie im Rahmen der vom Senat geförderten Kooperation mit dem CityScienceLab des Massachusetts Institute of Technology (MIT) mit Erfolg ein digitales Stadtentwicklungsmodell für die Integration von Flüchtlingsunterkünften in das Stadtgebiet und bezieht auf diese Weise weite Teile der Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse mit ein. Zudem stellt die HCU derzeit den auch für Hamburg bedeutenden Bereich Architektur neu auf. Gleichzeitig gibt es Überlegungen zur Weiterentwicklung des Studienangebots im Bereich Bauingenieure. Die SUB engagiert sich bereits intensiv für die fortschreitende Digitalisierung der Publikationen und Forschungsdaten in ihren eigenen Beständen und denen der Hochschulen und möchte diesen Bereich noch weiter ausbauen. Zudem arbeitet sie kontinuierlich an der Ergänzung ihrer Serviceleistungen, z.b. durch die geplante Schaffung zusätzlicher Nutzerarbeitsplätze und die optimierte Nutzung, Bereitstellung, Vermittlung, Präsentation und Archivierung sämtlicher Medienbestände vor Ort und im Netz. Während die größeren Hochschulen für die Nutzung derartiger Entwicklungschancen in der Regel auf Handlungsspielräume zurückgreifen können, die sich aus dem Zusammenspiel von staatlicher Grundfinanzierung, zusätzlich bereitgestellten Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 (HSP), der Landesforschungsförderung sowie den aus diesen Zuführungen resultierenden Rücklagen ergeben, verfügen diese Hochschulen (HFBK, HfMT, HCU) und die SUB nur sehr eingeschränkt über derartige Spielräume. Entsprechende Feststellungen sind in den Jahresabschlüssen der Einrichtungen dokumentiert. Um diesen strukturellen Unterschied zu bereinigen, die Eigenkapitalbasis zu halten und den Einrichtungen weiterhin Gestaltungsspielräume für neue Projekte und Vorhaben zu ermöglichen, erhalten sie eine Verstärkung ihrer entsprechend den Hochschulvereinbarungen vereinbarten Grund finanzierung. Diese soll sie in die Lage versetzen, auf neue Anforderungen in der 21. Legislaturperiode zu reagieren. Hierfür sind im Zeitraum zusätzlich insgesamt 8,75 Mio. Euro vorgesehen (siehe Tabelle 1). Im Ergebnis erreicht der Senat damit in einem ersten Schritt eine Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen (und der SUB), die den Empfehlungen des Wissenschaftsrates entspricht. 3. Spitzenforschung an den Hochschulen Mit dem Ziel, die Spitzenforschung in Hamburg auszubauen, sollen die Hochschulen über die 2
6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4847 Landesforschungsförderung stärker als bisher unterstützt werden. Durch diese Maßnahmen werden die Globalbudgets der Hochschulen, insbesondere der Universität Hamburg, gezielt entlastet, damit die Förderung der Spitzenforschung keine Umverteilung zulasten anderer Bereiche nach sich zieht. Die Landesforschungsförderung ist mit der Drucksache 20/1543 im Jahr 2011 neu geordnet worden und mittlerweile bei den Hochschulen in vollem Umfang etabliert. Aus der Landesforschungsförderung wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen gefördert, welche die Spitzenforschung an den Hamburger Hochschulen z.b. bei Spitzenberufungen und bei der Einwerbung von Sonderforschungsbereichen substanziell voran gebracht hat. An diese Erfolge soll mit einer Ausweitung des Budgets der Landesforschungsförderung angeknüpft werden. Die Landesforschungsförderung sieht zwei Förderformate vor: Erstens die strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen und zweitens die wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen. Während im ersten Förderformat gezielt Maßnahmen zur Stärkung von bereits vorhandenen, durch die Hochschulen eigenständig ausgeprägten Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen erfolgt, ist die Förderung in dem zweiten Förderformat grundsätzlich themenoffen und dient der Heranführung von neuen Forschungsthemen an eine Förderfähigkeit durch die klassischen Drittmittelgeber Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Bund und Europäische Union. 3.1 Förderformat Strategische Programmförderung von Schwerpunkten und Potenzialbereichen Im Förderformat Strategische Programmförderung von Schwerpunkten und Potenzialbereichen soll die Wissenschaft in Hamburg gezielt unterstützt werden, ihre Forschungsschwerpunkte auf die geplante neue Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder vorzubereiten. Die derzeit laufende Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder läuft Ende des Jahres 2017 aus. Bund und Länder haben gemeinsam eine Verwaltungsvereinbarung für eine Nachfolgeinitiative zur Exzellenzinitiative erarbeitet, die im Juni des Jahres 2016 gemeinsam durch die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen werden soll. Diese sieht zwei Förderlinien vor: Erstens eine Förderlinie für thematische Forschungsverbünde Exzellenzcluster und zweitens eine Förderlinie zur dauerhaften Stärkung von Universitäten Exzellenzuniversitäten, die voraussichtlich ab 2019 bzw gefördert werden sollen. Im Rahmen der neuen Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder plant die Universität Hamburg (UHH), sich mit mehreren Anträgen in der ersten Förderlinie ( Exzellenzcluster ) zu beteiligen und zudem einen Antrag in der zweiten Förderlinie ( Exzellenzuniversitäten ) zu stellen. Die UHH macht geltend, dass sie in diesem hochwettbewerblichen Verfahren nur dann erfolgreich sein wird, wenn es gelingt, in den Bereichen, die die Clusteranträge wesentlich tragen, kurzfristig eine Verstärkung der Grundausstattung zu ermöglichen und gesamtuniversitär wichtige zentrale Serviceeinrichtungen aufzubauen, die für eine erfolgversprechende Antragstellung als Exzellenzuniversität zwingend erforderlich sind. Sie hat in diesem Zusammenhang die nachfolgend dargestellten Bedarfe formuliert und bittet darum, die dafür zur Verfügung stehenden Ermächtigungen flexibel bewirtschaften zu können, um auch kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen mit Blick auf die neue Exzellenzstrategie reagieren zu können. Im Folgenden werden die durch die UHH formulierten Bedarfe gegliedert nach Fächern und Einrichtungen kurz erläutert: Physik: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Physik bereiten einen Nachfolge antrag zum bestehenden Exzellenzcluster The Hamburg Centre for Ultrafast Imaging (CUI) vor und prüfen eine Teilnahme der Teilchenphysik an der neuen Exzellenzinitiative. Für mehrere Professuren beabsichtigt die UHH eine Verstärkung im Bereich Personal-, Sach- und Investitionskosten. Geowissenschaften: Für den in Vorbereitung befindlichen Nachfolgeantrag für das bestehende Exzellenzcluster Climate System Analysis and Prediction (CliSAP) möchte die UHH die Grundausstattung im Bereich von Servicekräften und Infrastruktur verstärken sowie einzelne Professuren zusätzlich ausstatten. Damit das neu gegründete Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit (CEN) der Universität Hamburg seine Aufgaben rund um die Klimaforschung wahrnehmen kann, benötigt die UHH eine Finanzierung von Sachkosten (u.a. für Workshops, Vernetzung, Outreach usw.). Für die an dem Exzellenzcluster wesentlich beteiligten Professuren der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften plant die UHH zudem eine Strukturverstärkung (v.a. Personal- und Sachkosten). Geisteswissenschaften: Zur thematischen Verstärkung einer neuen Exzellenzclusterinitiative 3
7 Drucksache 21/4847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode im Bereich Manuskriptforschung plant die UHH kurzfristig eine zusätzliche Professur im Asien- Afrika-Institut, eine vorgezogene Berufung einer zentralen Professur sowie die Einstellung einer Koordinatorin/eines Koordinators, inkl. Sachmittel. Chemie: In der Chemie sind mehrere Professuren an der Vorbereitung eines neuen Exzellenzclusters im Schnittfeld von Infektionsforschung/ Strukturbiologie/Neurowissenschaften beteiligt. Hier möchte die UHH die Grundausstattung durch Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Infrastruktur verstärken. Biologie: In der Biologie sieht die UHH vor, die Professur Biodiversität der Pflanzen zu besetzen. Die Professur nimmt eine wichtige Brückenfunktion wahr, die die Themen des Exzellenzclusters CliSAP in Richtung Biodiversitätsforschung erweitert. Lebenswissenschaften: Bei den Themen Immunologie, Neurowissenschaften und Infektion gibt es in Hamburg bereits exzellente Forschung in der Medizinischen Fakultät bzw. dem UKE und den beteiligten Kooperationspartnern in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen (insb. Heinrich-Pette-Institut HPI, Bernhard-Nocht-Institut BNITM). Hier plant die UHH mit dem UKE die Einrichtung einer Professur mit Ausstattung in Medizinischer Systembiologie, die Einrichtung einer Nachwuchsgruppe und eine Personalstelle für den administrativen Support des/der Specher/s in des Forschungsschwerpunkts. Zudem soll die Kooperation der Universität Hamburg mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie dem BNITM, gestärkt werden, indem anteilig Kosten für Spitzenberufungen durch die BWFG getragen werden. Servicestelle Forschungsdaten: Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der DFG und der Hochschulrektorenkonferenz möchte die UHH für eine erfolgreiche Antragstellung ein gesamtuniversitäres Konzept zum Umgang mit Forschungsdaten und eine Serviceeinrichtung Forschungsdaten entwickeln. Mit dem Projekt GWIN (ein Projekt aus den Geisteswissenschaften) besteht bereits ein Nukleus, der genutzt werden soll, in Kooperation mit dem Regionalen Rechenzentrum (RRZ) ein universitätsweites Konzept zum Umgang mit Forschungsdaten zu entwickeln und umzusetzen. Dafür benötigt die UHH eine Finanzierung für Personal- und Sachkosten sowie für Infrastrukturen (z.b. Datenbanken, Repositorien). Hamburg Graduate Academy: Die UHH beabsichtigt, eine zentrale Graduiertenakademie für ganz Hamburg zu gründen, die sich auf die folgenden Tätigkeitsfelder konzentrieren wird: Betreuung ausländischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, überfachliche Qualifikation von Doktorandinnen und Doktoranden und Beratung zur Finanzierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Hierfür benötigt die UHH die Finanzierung einer Geschäftsführung sowie von Referenten- und Sachbearbeiterstellen. Im Ergebnis sollen durch die beschriebenen Maßnahmen nicht nur die nicht zuletzt durch die beiden bereits geförderten Exzellenzcluster in der Forschung starken naturwissenschaftlichen Fächer weiter gestärkt, sondern sich ent wickelnde Schwerpunkte z.b. in den Bereichen Lebenswissenschaften (Immunbiologie, Neurowissenschaften, Infektion) und Geistes- und Sozialwissenschaften (Manuskriptkulturen) zusätzlich unterstützt werden. 3.2 Förderformat Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen Um jenseits der bereits etablierten Schwerpunkte (siehe 3.1) neue Forschungsthemen zu entwickeln und an die Antragsfähigkeit für derartige Förderungen auf nationaler und europäischer Ebene heranzuführen, sieht das zweite Förderformat der Landesforschungsförderung eine wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen vor (siehe Drucksache 20/1543). Da dieses Format themenoffen ist, richtet es sich gleichermaßen an alle Fächergruppen, also neben den Naturwissenschaften insbesondere auch an die Geistes- und Sozialwissenschaften, die Ingenieurwissenschaften und die Lebenswissenschaften. Die Bewilligungen in der ersten Runde der Landesforschungsförderung verteilen sich dementsprechend auch in etwa gleich auf die vier Fächergruppen. Die erfolgreichste und von den Hochschulen am meisten nachgefragte Fördermaßnahme in diesem Format ist die Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden. Ziel dieser Maßnahme ist es, neue Forschungsthemen zu entwickeln und gleichzeitig die Kooperation (Stichwort: Verbund) der Hamburger Hochschulen untereinander und mit außeruniversitären Partnern zu fördern. Diese Fördermaßnahme hat in den vergangenen Jahren zur erfolgreichen Einwerbung von mehreren Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, EU-Projekten und anderen Drittmittelvorhaben durch die Hamburger 4
8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4847 Hochschulen geführt. Von besonderem Interesse ist diese Förderlinie für diejenigen Hochschulen, die ihre Forschungsschwerpunkte mit dem Ziel der Anschlussfähigkeit an die großen nationalen Wettbewerbe noch ausbauen, wie die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH), die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) und die HCU. Das bisherige Budget der Landesforschungsförderung wird durch die bisherigen Förderungen und die derzeit laufende Antragsrunde voraussichtlich für mehrere Jahre vollständig belegt sein. Mit der vorliegenden Drucksache plant der Senat im Anschluss an die derzeit laufende Antragsrunde eine weitere Antrags- und Fördermöglichkeit vorzusehen. Für die laufende Ausschreibungsrunde für zehn Forschungsverbünde im Umfang von etwa bis Euro pro Verbund pro Jahr sollen zusätzlich 5,75 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung gestellt werden, um dann eine dritte Ausschreibungsrunde für neue, zusätzliche Forschungsverbünde ab 2019 zu ermöglichen. 3.3 Übergangsfinanzierung bisheriger und Kofinanzierung neuer Vorhaben in der neuen Exzellenzstrategie Die neue Exzellenzstrategie soll, wie die aktuelle Exzellenzinitiative auch, gemeinsam durch Bund und Länder mit einem Schlüssel 75 % Bund und 25 % Länder finanziert werden. Dabei übernehmen die Sitzländer den 25 %igen Anteil der Vorhaben, die in ihrem Bundesland gefördert werden. Die Förderung soll nach derzeitigem ungsstand 2018 oder Anfang 2019 einsetzen. Zudem sollen die derzeit in der Förderung befindlichen Exzellenzeinrichtungen in Hamburg die beiden Exzellenzcluster CliSAP und CUI bis zu diesem Zeitpunkt eine Verlängerung ihrer aktuell bis Ende 2017 erfolgenden Förderung erhalten. Für beides muss der Senat Vorsorge treffen. Über das in der bisherigen Landesforschungsförderung dafür bereits vorgesehene Budget hinaus, sind dafür insgesamt 4,5 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2020 vorgesehen. 4. Maßnahmen im Überblick Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen im Überblick dargestellt. Die Gesamtsumme in Höhe von 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2020 entspricht der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten finanziellen Prioritätensetzung für zusätzliche Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung. Insgesamt 8,75 Mio. Euro sollen für die Erhöhung der Grundfinanzierung von Hochschulen und der SUB verwendet werden, 31,25 Mio. Euro für die beschriebenen Maßnahmen zur Förderung von Exzellenz in der Forschung über die Landesforschungsförderung. Die Tabelle stellt die derzeit geplante Verwendung der zusätzlichen Ermächtigungen nach derzeitigem Stand der ung im Zeitraum 2016 bis 2020 dar. 5
9 Drucksache 21/4847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Tabelle 1: Übersicht über die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2020 (Angaben in Mio. Euro). Verwendung Summe HFBK 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 1,25 HfMT 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 2,5 HCU 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 2,5 SUB 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 2,5 Zwischensumme Aufwuchs Hochschulen & SUB 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 8,75 Landesforschungsförderung, Strategische Programmförderung Landesforschungsförderung, Wissenscha sgeleitete Projek örderung Landesforschungsförderung, Ko nanzierung neue Exzellenzini a ve 6,25 4,25 2,75 3,0 4,75 21,0 2,0 2,0 1,75 5,75 1,5 1,5 1,5 4,5 Zwischensumme Landesforschungsförderung 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 31,25 Gesamtsumme 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 40,0 5. Auswirkungen auf die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg Der Senat beabsichtigt, die beschriebenen Maßnahmen in der 21. Legislaturperiode über die bisherigen Ansätze im Einzelplan 3.2. hinaus zu realisieren. Der Senat ersucht die Bürgerschaft dafür um Nachbewilligung der in diesem Zusammenhang für das Haushaltsjahr 2016 erforderlichen Haushaltsermächtigungen im Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG). Bei den dargestellten mehrjährigen Maßnahmen werden die jeweils erforderlichen Bedarfe und Ermächtigungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 vom Senat konkretisiert und veranschlagt. Die Kosten mindern über das Jahresergebnis das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit Blick auf den Leistungszweck (vgl. 16 LHO) im Einzelplan der BWFG wirken die genannten Maßnahmen positiv auf die Anzahl von Forschungsverbundvorhaben bei Drittmittelgebern und das Drittmittelaufkommen der Hochschulen. Eine konkrete Auswirkung auf den Kennzahlenwert des Leistungszwecks im Jahr 2016 besteht dabei jedoch nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderung der Spitzenforschung durch die Maßnahmen in der Landesforschungsförderung mit einer Verzögerung von etwa drei bis vier Jahren wirkt. Die neue Exzellenzstrategie führt für Exzellenzcluster voraussichtlich nicht vor Ende 2018 und für Exzellenzuniversitäten nicht vor Ende 2019 zu einer Förderung im Sinne der Kennzahlen. Die themenoffene Projektförderung führt zu einer Förderung durch Dritte im Sinne der Kennzahlen erst im Anschluss an eine dreieinhalbjährige Anschubphase, also nicht vor dem Jahr Zudem verstärken die Maßnahmen die Finanzierungsgrundlage der Hochschulen HCU, HFBK, 6
10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4847 HfMT und der SUB strukturell, um sie in die Lage zu versetzen, die bestehenden Ziele, Kennzahlen und Kennzahlenwerte (Produktgruppen , , und ) erreichen und aktuelle Entwicklungschancen nutzen zu können. Eine konkrete Auswirkung auf den Kennzahlenwert des Leistungszwecks im Jahr 2016 besteht daher nicht. 2. der Nachbewilligung für den Einzelplan 3.2 gemäß 35 LHO für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 8 Mio. Euro zustimmen (Anlage Zahlenprotokoll). 6. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle 1. die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis nehmen, Anlage Zahlenprotokoll änderungen
11 Drucksache 21/4847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage - änderungen - typ Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw kostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) - Neu / fortgeschr. - - bisher - * Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 7 zu Sp. 8) Tsd. Euro Erläuterungen Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Produktgruppe Grundsatz und Betreuung Hochschulen Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , , ,0 Verstärkung der Landesforschungsförderung Änderungen zahlungswirksame Positionen , , ,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , , ,0 Produkt Betreuung Hochschulen Institutionen Kosten , , ,0 Verstärkung der Landesforschungsförderung Produktgruppe HafenCity Universität (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 500,0 Strukturförderung HCU Änderungen zahlungswirksame Positionen , ,0 500,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , ,0 500,0 Produkt HafenCity Universität (Zuführung) Kosten , ,0 500,0 Strukturförderung HCU Produktgruppe HfbK Hamburg (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 250,0 Strukturförderung HfbK Änderungen zahlungswirksame Positionen 9.397, ,0 250,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt 9.397, ,0 250,0 Produkt HfbK Hamburg (Zuführung) Kosten 9.509, ,0 250,0 Strukturförderung HfbK Produktgruppe HfMT Hamburg (Zuführung) Ergebnisplan Kosten für Transferleistungen zw , ,0 500,0 Strukturförderung HfMT Änderungen zahlungswirksame Positionen , ,0 500,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt , ,0 500,0 Produkt HfMT Hamburg (Zuführung) Kosten , ,0 500,0 Strukturförderung HfMT 8 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)
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