Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen Seite 1 von 5
Sie haben sich entschlossen, in unserer Klinik zu entgiften. Dies ist manchmal kein einfaches Vorhaben. Ein Behandlungserfolg kann sich nur einstellen, wenn Sie aktiv mitarbeiten. Sie werden während Ihres Aufenthaltes ärztlich, pflegerisch und sozialtherapeutisch begleitet. Ebenso ist möglich, an entspannenden, körperorientierten und kreativen Angeboten teilzunehmen. Neben der medizinisch notwendigen medikamentösen Therapie bieten wir alternative Behandlungsmethoden zur Linderung der Entzugssymptomatik an. Sie werden auf einer der beschützenden Akutstationen behandelt und nehmen zusammen mit Patienten mit anderen psychischen Erkrankungen am Stationsalltag teil. Um ihnen die Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ermöglichen, sind einige Regeln notwendig, die auch die Grundlage unserer Zusammenarbeit bilden. 1. Bei der Aufnahme findet eine gründliche Kontrolle des Gepäcks statt. Wir bitten Sie, das mitgebrachte Gepäck auf das Notwendige während des stationären Aufenthaltes zu beschränken. 2. Mitgebrachte Suchtmittel werden von uns entsorgt. 3. Der Besitz und die Weitergabe und der Konsum von jeglichen abhängig machenden Substanzen ist selbstverständlich nicht erlaubt. 4. Die Teilnahme an der Suchtgruppe, einer Selbsthilfegruppe (AA-Gruppe oder Blaues kreuz) und der Orientierungsgruppe durch die Fachambulanz für Suchterkrankung sind grundsätzlich verpflichtend. Zudem muss mindestens eine weitere Therapie auf Station wahrgenommen werden (Ergotherapie, Kunsttherapie, Bewegungstherapie, Yoga). Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Therapien kann die disziplinarische Entlassung erfolgen. 5. Ausgangsregelung: Bei Entgiftung von Alkohol und Medikamenten haben Sie grundsätzlich in den ersten drei Tagen (beginnend mit dem tag der Aufnahme) nur Ausgang mit Personal. Im weiteren Verlauf wird der Ausgang vom behandelnden Arzt festgelegt abhängig von ihrem körperlichen Zustand und der Gabe von Bedarfsmedikation. Bei Entgiftung von illegalen Drogen haben Sie während des gesamten Aufenthalts nur Ausgang in Personalbegleitung. Seite 2 von 5
6. Besuchsregelung: Bei Entgiftung von Alkohol und Medikamenten: Der Empfang von Besuch ist außerhalb der Therapiezeiten möglich. Ihre Besucher werden gebeten, sich beim Team zu melden. Das Team hat das Recht, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Besucher abzuweisen. Außerdem behalten wir uns vor, Besucher zu durchsuchen und ggf. abzuweisen. Bei Entgiftung von illegalen Drogen: In den ersten drei tagen besteht Besuchssperre. Danach haben Sie die Möglichkeit uns drei drogenfreie Besuchspersonen zu nennen, die Sie außerhalb der Therapiezeiten besuchen dürfen. Der Aufenthalt mit Besuchern ist nur im Sichtbereich möglich und zeitlich beschränkt auf maximal 2 x 1 Stunde pro Tag. Das Team hat das Recht, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Besucher abzuweisen. Außerdem behalten wir uns vor, Besucher zu durchsuchen und ggf. abzuweisen. 7. Es finden regelmäßige Alkoholmessungen und Drogenscreening statt. 8. Eine Abstinenzunterbrechung schafft eine neue Situation. Ein ehrlicher Umgang miteinander ist daher Grundvoraussetzung, um solche Situationen auch zu bearbeiten. Bei erstmaligem Rückfall im stationären rahmen wird in einem gemeinsamen Gespräch Ihre weitere Behandlungsmotivation überprüft. Sollte diese nicht gegeben sein oder es zu einem weiteren Rückfall kommen, erfolgt die Behandlungsbeendigung. 9. Falls Sie hier mit Ihrem Partner entgiften, werden Sie in der Regel auf verschieden Stationen aufgenommen. In den ersten drei Tagen nach Aufnahme besteht Besuchsverbot, danach s. Punkt 6. Seite 3 von 5
(zum Verbleib in der Akte) Patientenetikett Mit den Vereinbarungen im mir ausgehändigten Behandlungswegweiser bin ich einverstanden. Datum: Unterschrift: Seite 4 von 5
(zum Verbleib in der Akte) Patientenetikett Hiermit entbinde ich die Mitarbeiter des Suchtteams der die Fachambulanz für Suchterkrankungen, Franz- u. Johann-Wallach-Str. 12, 83714 Miesbach die Fachambulanz für Suchtkranke, Klosterweg 2, 83646 Bad Tölz gegenseitig von der Schweigepflicht., den Unterschrift des Patienten/ des gesetzlichen Vertreters Seite 5 von 5