Glossar eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Höhere Berufsbildung SBFI, August 2015 Anforderungsniveau Niveau d exigences Livello dei requisiti Berufliche Handlungskompetenz Compétence opérationnelle Competenza operativa professionale Berufsbild Profil de la profession Profilo professionale Berufsfeld Champ professionnel Campo professionale Bundesblatt Feuille fédérale Foglio federale Das Anforderungsniveau des Berufes wird in Form von Leistungskriterien festgelegt. Diese konkretisieren die Anforderungen an die jeweilige berufliche Tätigkeit und stellen wichtige Aussagen für die Ausgestaltung einer eidgenössischen Prüfung dar. Kompetenz ist eine Disposition, die Personen befähigt, bestimmte Arten von Problemen erfolgreich zu lösen, also konkrete Anforderungssituationen eines bestimmten Typs zu bewältigen. Die berufliche Handlungskompetenz ist die Fähigkeit einer Person, eine berufliche Tätigkeit erfolgreich auszuüben, indem sie ihre eigenen Selbst-, Methoden-, Fach- und Sozialkompetenzen nutzt. Das Berufsbild ist eine kompakte Beschreibung des Berufes (1 1,5 A4-Seiten) und umschreibt das Arbeitsgebiet (wer sind die Zielgruppen, Ansprechpartner, Kundinnen und Kunden), die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen oder Leistungskriterien sowie die Anforderungen an die Berufsausübung der Berufsleute (Eigenständigkeit, Kreativität/Innovation, Arbeitsumfeld, Arbeitsbedingungen). Weiter wird der Beitrag des Berufs an die wirtschaftliche, soziale, gesellschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit beschrieben. Das Berufsbild ist Teil der Prüfungsordnung (obligatorisch) und Wegleitung (fakultativ). Das Berufsfeld umfasst eine Gruppe von Berufen, die unter sich bezüglich der Tätigkeiten und Inhalte Verwandtschaften aufweisen. Vor der Genehmigung von Prüfungsordnungen werden diese im Bundesblatt publiziert. Mit der Publikation läuft eine 30- tägige Einsprachefrist (die Gerichtsferien müssen berücksichtigt werden).

Eidgenössische Berufsprüfung BP Examen professionnel fédéral EP Esame di professione federale EP Eidgenössische höhere Fachprüfung HFP Examen professionnel fédéral supérieur EPS Esame professionale federale superiore EPS Eidgenössischer Fachausweis EFA Brevet fédéral BF Attestato professionale federale APF Eidgenössisches Berufsattest EBA Attestation fédérale de formation professionnelle AFP Certificato federale di formazione pratica CFP Eidgenössisches Diplom ED Diplôme fédéral DF Diploma federale DF Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Certificat fédéral de capacité CFC Attestato federale di capacità AFC Handlungskompetenzbereich Domaine de compétences opérationnelles Campo di competenze operative professionali Eidgenössische Berufsprüfungen (BP) ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung in einem Beruf. Gibt es im entsprechenden Berufsfeld keine einschlägige berufliche Grundbildung, kann die eidgenössische Berufsprüfung auch zu einer Erstqualifizierung führen. Die eidgenössischen Berufsprüfungen setzen neben einem Abschluss auf Sekundarstufe II eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Die eidgenössische Berufsprüfung schliesst mit einem eidgenössischen Fachausweis ab. Der eidgenössische Fachausweis entspricht in einer Branche in Bezug auf die Fachkompetenzen des Berufs häufig dem höchsten Niveau. Eidgenössische höhere Fachprüfungen (HFP) qualifizieren Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld oder bereiten die Absolvierenden auf Leitungsfunktionen in Unternehmen oder Institutionen vor. Als Zulassungsbedingung werden ein Fachausweis und eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld vorausgesetzt. Ist im entsprechenden Berufsfeld kein Fachausweis vorhanden, kann ein anderer Tertiärabschluss oder ein Sekundarstufe-II-Abschluss vorausgesetzt werden. Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine eidgenössische Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Anforderungsniveau. Die eidgenössische höhere Fachprüfung schliesst mit einem eidgenössischen Diplom ab. Abschluss einer eidgenössischen Berufsprüfung. Abschluss einer zweijährigen beruflichen Grundbildung. Abschluss einer höheren Fachprüfung. Abschluss einer drei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildung. Darin sind berufliche Handlungen oder Tätigkeiten, die ähnliche Kompetenzen einfordern oder zu einem ähnlichen Arbeitsprozess gehören, gruppiert. Seite 2 (von 6)

Kleine Anpassungen Légères adaptations Modifiche minime Kommission für Qualitätssicherung (QS- Kommission, QSK) Commission chargée de l assurance qualité (commission AQ, CAQ) Commissione per la garanzia della qualità (commissione GQ, CGQ) Kompetenzorientierung Orientation compétences Orientazione competenze Konsistenzprüfung HBB Examen de cohérence FPS Verifica della coerenza EPS Leistungskriterien Critères de performance Criteri legati alle prestazioni Leittext Texte de référence Modello Bei der kleinen Anpassung der Prüfungsordnung handelt es sich um eine Spezialform der Teilrevision. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Prüfungsordnung in Kraft bleibt und die Änderung lediglich in Form eines separaten Dokuments die bestehende Prüfungsordnung ergänzt. Die kleine Anpassung umfasst Änderungen, welche keine Veränderungen des Qualifikationsprofils zur Folge haben. Eine kleine Anpassung muss vor ihrer Bewilligung im Bundesblatt bekannt gegeben werden. Die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) ist das Organ, welches alle Aufgaben im Zusammenhang mit einer eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfung nach dem Modell modulares System mit Abschlussprüfung übernimmt. Sie wird von der Trägerschaft gewählt. Ihre Aufgaben sind in der Prüfungsordnung definiert. Im Unterschied zur Prüfungskommission ist die QS-Kommission zusätzlich verantwortlich für die Definition und Qualitätssicherung der Modulbeschreibungen und Modulabschlüsse. Unter Kompetenzorientierung versteht man die konzeptionelle Ausgestaltung von eidgenössischen Abschlüssen bzw. Ausbildungsangeboten, welche sich an den beruflichen Handlungskompetenzen orientieren. Es sollen nicht nur Fakten beherrscht werden, sondern die Berufsleute sollen ihr Wissen in Anwendungssituationen einsetzen können, wenn die Aufgabenstellungen ungewohnt, die Probleme schlecht definiert, eine Zusammenarbeit mit anderen Personen notwendig und eine grosse Eigenverantwortung erforderlich ist. Die Konsistenzprüfung HBB ist ein Angebot des SBFI, neu entstehende bzw. revidierte Prüfungsordnungen sowie Prüfungen im Rahmen von bestehenden Prüfungsordnungen auf ihre Konsistenz und Qualität durch ein externes Fachinstitut bzw. externe Fachpersonen überprüfen zu lassen. Insbesondere wird geprüft, ob sich mit dem Konzept der eidgenössischen Prüfung die wichtigsten Kompetenzen des Berufsprofils effektiv beurteilen lassen. Leistungskriterien konkretisieren Handlungskompetenzen. Sie sind beobachtbar und messbar und bilden die Grundlage für die Bewertung. Sie beschreiben das Anforderungsniveau. (Der Begriff für die Konkretisierung der Handlungskompetenzen kann je nach Methode variieren. Entscheidend ist jedoch, dass im Teil Anforderungsniveau aufgezeigt wird, welches die Anforderungen an die jeweilige berufliche Tätigkeit sind und wie diese evaluiert werden.) Für die Erstellung der Prüfungsordnung stellt das SBFI einen Leittext (= rechtliches Grundgerüst) zur Verfügung, der durch die Trägerschaft der Prüfung mit den spezifischen Bestimmungen der entsprechenden Prüfung ergänzt wird. Der Leittext liegt in allen drei Amtssprachen vor. Die Verwendung des Leittextes ist zwingend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die Leittexte können auf der Homepage des SBFI abgerufen werden: http://www.sbfi.admin.ch/hbb/02500/02502/02509/index.html?lang=de Seite 3 (von 6)

Modell klassisches System Modèle système classique Modello sistema classico Modell modulares System mit Abschlussprüfung Modèle système modulaire avec examen final Modello sistema modulare con esame finale Modul Module Modulo Modulbaukasten Plan modulaire Piano modulare Modulbeschreibung Description de module Descrizione di modulo Modulidentifikation Identification du module Designazione del modulo NQR-Berufsbildung CNC formation professionnelle QNQ formazione professionale Das Modell klassisches System besteht aus einer Prüfung, welche die wichtigsten Handlungskompetenzen gemäss dem Qualifikationsprofil möglichst umfassend anhand einer repräsentativen Stichprobe überprüft. Das Modell modulares System mit Abschlussprüfung besteht aus Modulabschlüssen, welche Bedingung für die Zulassung zur Prüfung sind, sowie einer modulübergreifenden Abschlussprüfung. In der Regel ist der Umfang der Abschlussprüfung geringer als beim Modell klassisches System, da insbesondere die Vernetzung der wichtigsten Handlungskompetenzen gemäss Qualifikationsprofil geprüft wird. Module umfassen verschiedene Kompetenzen aus dem Qualifikationsprofil, welche zu einem thematisch sinnvollen Modul gebündelt werden. Die Module orientieren sich idealerweise an der Logik der Praxis und nicht an einer Fächerlogik. Der Modulbaukasten ist eine Beschreibung und gegebenenfalls grafische Darstellung der Module, welche zu einer eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfung gemäss dem Modell modulares System mit Abschlussprüfung führen. Für jedes Modul wird eine Modulbeschreibung erstellt. Die Modulbeschreibungen bilden bei Prüfungen gemäss dem Modell modulares System mit Abschlussprüfung einen integralen Bestandteil der Wegleitung. Die Modulbeschreibungen enthalten mindestens folgende Elemente: Kurzer sachlicher Titel, der sich auf die Kompetenz des Moduls bezieht Ziele, d.h. die zu erreichenden Kompetenzdimensionen Beschreibung der Voraussetzungen, die nötig sind, um das Modul zu absolvieren Kurze und prägnante Umschreibung der beruflichen Tätigkeiten, auf die sich das Modul bezieht Definition der Art und Dauer des Kompetenznachweises (= Modulabschluss) Laufzeit (Gültigkeit des Modulabschlusses für die Zulassung zur Abschlussprüfung) Siehe Modulbeschreibung Der NQR-Berufsbildung ist der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung. Die eidgenössischen Abschlüsse werden auf der Basis des Qualifikationsprofils, der Prüfungsordnung und der Wegleitung in eines der acht Ni- Seite 4 (von 6)

veaus eingestuft. Mit der Einstufung wird die Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse gegenüber ausländischen Abschlüssen gewährleistet. In diesem Zusammenhang werden Diploma Supplements oder Zeugniserläuterungen für den jeweiligen Abschluss erstellt. Weitere Informationen zum NQR-Berufsbildung unter: http://www.sbfi.admin.ch/nqr/index.html?lang=de Organisation der Arbeitswelt (OdA) Organisation du monde du travail (OrTra) Organizzazione del mondo del lavoro (OrLav) Prüfungsexpertinnen und experten Experts aux examens Esperti d esame Prüfungskommission Commission d examen Commissione d esame Prüfungsordnung Règlement d examen Regolamento d esame Qualifikationsprofil Profil de qualification Profilo di qualificazione Qualifikationsverfahren Procédure de qualification Procedura di qualificazione Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Secrétariat d État à la formation, à la recherche et à l innovation SEFRI Segreteria di Stato per la formazione, la ricerca et l innovazione SEFRI Als Organisationen der Arbeitswelt gelten Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung. Rein schulisch ausgerichtete Organisationen sind keine Organisationen der Arbeitswelt. Die Organisationen der Arbeitswelt bilden alleine oder gemeinsam mit anderen Organisationen der Arbeitswelt die Trägerschaft für eidgenössische Prüfungen. Die Prüfungsexpert/innen sind beauftragt, im Namen der Prüfungsträgerschaft Prüfungen oder Teile von Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Es handelt sich um qualifizierte Fachleute. Die Prüfungskommission ist das Organ, welches alle Aufgaben im Zusammenhang mit einer eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfung nach dem Modell klassisches System übernimmt. Sie wird von der Trägerschaft gewählt. Ihre Aufgaben sind in der Prüfungsordnung definiert. Die Prüfungsordnung ist das rechtssetzende Dokument für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung. Sie wird auf der Basis des Leittextes verfasst. Die Prüfungsordnung muss durch das SBFI genehmigt werden. Das Qualifikationsprofil setzt sich aus dem Berufsbild, der Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen und dem Anforderungsniveau (Leistungskriterien) zusammen. Mit dem Qualifikationsverfahren wird überprüft, ob die in der Prüfungsordnung und der Wegleitung beschriebenen beruflichen Handlungskompetenzen vorliegen. Das Qualifikationsverfahren ist so zu wählen, dass unterschiedliche Kompetenzdimensionen geprüft werden können. Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist die Bundesbehörde, welche Prüfungsordnungen genehmigt und die Aufsicht über die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen ausübt. Weitere Informationen unter www.sbfi.admin.ch Seite 5 (von 6)

Teilrevision Révision partielle Revisione parziale Totalrevision Revision totale Revisione totale Trägerschaft Organe responsable Organo responsabile Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Vue d ensemble des compétences opérationnelles Panoramica delle competenze operative professionali Wegleitung Directives Direttive Von einer Teilrevision wird gesprochen, wenn die Prüfungsordnung bereits kompetenzorientiert aufgebaut ist. Das heisst, es liegt ein vollständiges Qualifikationsprofil vor. Die Überarbeitung beinhaltet z.b. die Anpassung einzelner beruflicher Handlungskompetenzen, des Qualifikationsverfahrens, der Zulassungsbedingungen o.ä. Eine Totalrevision einer Prüfungsordnung ist einerseits notwendig, wenn die bestehende Prüfungsordnung noch nicht kompetenzorientiert ausgestaltet ist. Andererseits auch dann, wenn sich ein Berufsfeld stark verändert hat und das Qualifikationsprofil grundlegend überarbeitet werden muss. Die Trägerschaft ist zuständig für die Entwicklung, Verteilung und regelmässige Aktualisierung der Prüfungsordnung und Wegleitung. Weiter ist sie zuständig für das Aufgebot und die Durchführung der eidgenössischen Prüfung. Die Trägerschaft setzt sich aus einer oder mehreren Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zusammen und ist in der Regel gesamtschweizerisch und landesweit tätig. Die Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen ist eine tabellarische Darstellung der Handlungskompetenzbereiche (= Tätigkeitsbereiche) und der beruflichen Handlungskompetenzen (= Tätigkeiten). Sie ist Bestandteil des Qualifikationsprofils, dem im Rahmen der Einstufung in den NQR-Berufsbildung eine Schlüsselrolle zufällt. Die Wegleitung enthält weiterführende Informationen zur Prüfungsordnung. Sie wird von der Prüfungskommission bzw. der Qualitätssicherungskommission oder von der Trägerschaft erlassen. Sie soll unter anderem dazu dienen, den Kandidierenden die Prüfungsordnung näher zu erklären. Im Gegensatz zur Prüfungsordnung enthält die Wegleitung keine rechtssetzenden Bestimmungen. Die Wegleitung muss so verfasst sein, dass die Prüfung auch ohne vorgängigen Kursbesuch bestanden werden kann, d.h. die Beurteilungskriterien (bzw. die Leistungskriterien) für die einzelnen Prüfungsteile müssen festgelegt sein. Seite 6 (von 6)