Allgemeine Geschäftsbedingungen Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm Einführung Die MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbh (nachfolgend MVG oder Advertiser) bietet im Internet unter der Domain www.eine-weltshop.de/partnerprogramm ein Partnerprogramm für registrierte Mitglieder (nachfolgend Publisher) an. Gegenstand des Partnerprogramms ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen, die die MVG beim Online-Vertrieb Ihres WeltFairsand-Sortiments auf Erfolgsbasis unterstützt. Für Publisher ist die Registrierung und die Nutzung des Partnerprogramms kostenlos. Der Teilnahme des Publishers am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. 1. Geltungsbereich 1.1. Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen der MVG und dem Publisher liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen der MVG und dem Publisher ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 1.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 2. Definitionen In diesen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen des Publishers mit der MVG bedeutet: Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein Internetnutzer freiwillig und bewusst auf einen Hyperlink für das Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm auf der Website des Publishers klickt und dadurch die verlinkte Website des Advertisers aufgerufen wird.

Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks desselben Internetnutzers auch auf verschiedene Hyperlinks sind nicht gültig. Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.b. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Verwendung des Klicks in einem Paid-E-Mail- System, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MVG unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Zustimmung werden hierdurch erzeugte Klicks nicht als gültig gezählt. Gültige Klicks werden von der MVG protokolliert und verifiziert und durch die MVG nach Ermessen bestimmt. Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein Internetnutzer einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Advertisers freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt und auch bezahlt, ohne dabei von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wenn ein Internetnutzer die erworbene Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschickt, und damit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, liegt kein gültiger Sale vor. Ebenso liegt kein gültiger Sale vor, wenn ein Internetnutzer seine Ware nicht bezahlt. Gültige Sales werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt. Hyperlink: Ein Hyperlink ist ein von der MVG für den Publisher per E-Mail bereitgestellter Verweis, der vom Publisher ausschließlich in dieser unveränderten Form verwendet wird. Pay-Per-Sale-Partnerprogramm (prozentuale Vergütung pro gültigem Sale): Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Publishers zur Website des Advertisers und die Vermittlung des Verkaufs von Waren der MVG ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Internetnutzer: Ein Internetnutzer ist jede natürliche Person, die weder der Publisher selbst, noch eine Person, die zum Haushalt oder zur gleichen Institution des Publishers gehört, und welche die Website des Publishers bzw. des Advertisers freiwillig und wissentlich, das heißt ohne Zwang oder Täuschung aufruft, ohne hierfür vom Publisher oder von dritter Seite eine Vergütung zu erhalten. Website (des Publishers): Eine Website ist das in deutscher Sprache verfasste Internet-Angebot des Publishers, unter der in seiner Anmeldung per E-Mail an partnerprogramm@eine-welt-shop.de angegebenen und angemeldeten (Haupt-) Domain mit den von der MVG geprüften Inhalten oder eine andere Domain oder eine Unterseite, wenn sie dieser Haupt-Domain in der E-Mail-Anmeldung zugeordnet worden und inhaltlich identisch ist. Website (des Advertisers/der MVG): Die Website des Advertisers ist das Internet- Angebot des Advertisers unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren vertreibt bzw. bewirbt und auf das gemäß den Regelungen des Eine-Welt- Shop-Partnerprogramms durch den Publisher der zu verwendende Hyperlink verweist: www.eine-welt-shop.de

3. Anmeldung zum Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm 3.1. Mit der Anmeldung per E-Mail an partnerprogramm@eine-welt-shop.de zur Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm erkennt der Publisher die vorliegenden Teilnahmebedingungen an. 3.2. Der Publisher ist dem Advertiser gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Der Publisher ist verpflichtet, Änderungen der bei der Anmeldung abgefragten Daten und Informationen dem Advertiser unverzüglich per E-Mail an partnerprogramm@eine-welt-shop.de mitzuteilen. 3.3. Andere als in deutscher Sprache angebotene Webseiten des Publishers sind von der Teilnahme ausgeschlossen, gleichwohl erfolgte Anmeldungen werden ohne besondere Nachricht nicht berücksichtigt. 3.4. Die Anmeldung zur Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm begründet keinen Vertragsschluss zwischen dem Advertiser und dem Publisher. Der Publisher erhält zunächst nur die Möglichkeit, sich für das Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm zu bewerben. 4. Angebot und Vertragsschluss 4.1. Zwischen dem Advertiser und dem Publisher wird ein gesonderter Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der MVG beim Online- Vertrieb von Waren auf Erfolgsbasis im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms abgeschlossen. 4.2. Der Publisher übermittelt über seine Anmeldung sein Angebot zur Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm. Das Angebot des Publishers kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden, die von den Bedingungen des Eine- Welt-Shop-Programms abweichen. Der Publisher hält sich binnen einer Frist von 4 Wochen, gerechnet ab Abgabe seiner Bewerbung, gegenüber der MVG an sein Angebot gebunden. Binnen dieser Frist kann die MVG das Angebot annehmen, andernfalls gilt die Bewerbung als abgelehnt. 4.3. Die Annahme des Angebotes wird für die MVG in der Form der Annahme der Bewerbung für das Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm ausschließlich zu den auf der Internetseite www.eine-welt-shop.de/partnerprogramm genannten Konditionen erklärt. Die MVG ist berechtigt, die Ablehnung des Angebotes des Publishers für das Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen zu erklären. Ein Anspruch gegen die MVG seitens des Publishers entsteht hierdurch nicht. 4.4. Der Publisher wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung der MVG im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms zu erbringen. Die MVG hat keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gegenüber dem

Publisher. Soweit jedoch der Publisher Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet. 5. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungserbringung 5.1. Die MVG ist berechtigt die Internetseite des Eine-Welt-Shop-Programms fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen. 5.2. Die MVG ist auch berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbstständigen Erledigung auf Drittdienstleister zu übertragen. 6. Vergütung 6.1. Die MVG ermöglicht dem Publisher ausschließlich die Teilnahme an einem Pay- Per-Sale-Affiliate-Programm. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei gültigen Sales gemäß dieser Geschäftsbedingungen. 6.2. Klicks, die nicht per Hyperlink und/oder auf die Website des Advertisers generiert werden, werden nicht vergütet. Durch technische Vorrichtungen (z.b. Klickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks werden ebenfalls nicht vergütet. 6.3. Für die Vergütung des Publishers im Pay-Per-Sale-Eine-Welt-Shop-Programm gelten zunächst die Ausführungen unter Ziff. 6.2. entsprechend. Alle Sales werden nach Erfüllung der Bedingungen des Partnerprogramms erfasst und dem Publisher zugeordnet. Die Zuordnung stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms seien erfüllt oder bei den erfassten Sales handele es sich um gültige Sales. Im Pay-Per-Sale-Eine-Welt-Shop-Partnerprogrammen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware (exklusive der Versandkosten und der Mehrwertsteuer) berechnet. 7. Zahlungsweise 7.1. Die MVG erstellt für den Publisher eine halbjährliche Abrechnung bzw. eine Abrechnung sobald die auszuzahlende Provision den Betrag von mindestens 100,- erreicht hat. Der Publisher wird sechs Monate nach Beginn seiner Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Programm per E-Mail über die Höhe der voraussichtlichen Zahlung für die vorausgegangenen sechs Monate, gemäß der bis dahin erfassten Provisionen, informiert. Die MVG wird die Vergütung spätestens am 15. Tag des auf den abzurechnenden Zeitraums folgenden Monat an den Publisher auszahlen. 7.2. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch die MVG dahingehend, ob den Provisionen des Publishers gültige Sales gemäß den Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung eines Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen diese

Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein Sale gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht festgestellt werden kann, ist die MVG berechtigt, den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. Der MVG bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn die MVG nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag. 8. Pflichten des Publishers gegenüber dem Advertiser 8.1. Der Publisher ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet, seine Website einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch Internetnutzer gültige Sales auf der Website des Advertisers www.eine-welt-shop.de generiert werden. 8.2. Die zur Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks nebst URL stellt die MVG dem Publisher per E-Mail zur Verfügung. Der Publisher darf den von der MVG zur Verfügung gestellten HTML-Code oder das bereitgestellte Banner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf der Website des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oder Werbemitteln an Dritte ist unzulässig. 8.3. Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos der MVG ist grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird, z.b. durch Key Word Advertising oder Meta-Tags. 8.4. Die Versendung von E-Mails mit Werbung für das Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gestattet. 8.5. Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, 6 TDG. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Eine-Welt-Shop- Partnerprogramm nicht zulässig. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes der MVG zu beeinträchtigen.

8.6. Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist. 8.7. Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website den Hyperlink auf die Website des Advertisers setzen. Die MVG kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware, der Marke oder des Geschäftsbetriebes der MVG zu beeinträchtigen. 9. Vertragsdauer 9.1. Der Vertrag zwischen der MVG und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der MVG beim Online-Vertrieb von Waren auf Erfolgsbasis wird abgeschlossen für die Dauer der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms. Er verlängert sich für die Dauer einer weiteren Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms, wenn er nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des dem Zugang der Kündigung folgenden Tages ordentlich gekündigt wird. 9.2. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform zu erklären. 10. Kündigung 10.1. Die MVG behält sich vor, alle Verträge über die Teilnahme des Publishers am Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen, wenn dieser in einem Zeitraum von 12 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 7 erlangt hat. 10.2. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt dem Publisher und der MVG vorbehalten. Die MVG ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen, alle Verträge über Leistungen des Publishers im Rahmen des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 10.3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form. Die MVG ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen. 11. Vertragsbeendigung 11.1. Bei Kündigung des Vertrags wird über ein eventuell bestehendes Publisher Guthaben Abrechnung erteilt. 11.2. Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks zu dem Eine-Welt-Shop-Partnerprogramm von allen Webseiten zu entfernen. Ab Wirk-

samkeit der Kündigung wird keinerlei Vergütungen mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink nicht von den Webseiten entfernt. 12. Datenschutz 12.1. Personenbezogene Daten des Publishers werden von der MVG ausschließlich zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, Bankverbindung, Domain des Publishers. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. 12.2. Die persönlichen Daten des Publishers werden von der MVG gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt. 12.3. Daneben werden personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist, um erbrachte Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten). 14. Änderungsvorbehalt 14.1. Beabsichtigt die MVG die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eine-Welt- Shop-Partnerprogramms zu ändern, wird die MVG dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen 2 Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei der MVG eingeht. Die MVG wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen. 14.2. Die Vergütung Im Rahmen des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms steht unter dem Vorbehalt der Änderung. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Vergütung auf der Internetseite des Eine-Welt-Shop-Partnerprogramms www.eine-welt-shop.de/partnerprogramm. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung auf der Internetseite zum Folgetag, 00.00 Uhr, wirksam. 15. Sonstiges 15.1. Erfüllungsort ist Aachen. 15.2. Stand November 2009