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Transkript:

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Antworten auf Ihren Fragenkatalog zur Anhörung zum "Fahrplan Breitbandausbau für NRW". Um Zeit und Platz zu sparen sind die Fragen nur in Stichpunkten übernommen, halten sich aber an Ihre Fragennummerierung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Fornefeld Geschäftsführer MICUS Management Consulting GmbH Stadttor 1 40219 Düsseldorf Tel.: 0211/3003-420 www.micus.de Amtsgericht Düsseldorf HRB 39054 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/975 Alle Abg

Anhörung Fahrplan Breitbandausbau für NRW 1. Frage: Was machen andere Staaten besser? Zunächst einmal muss die Herausforderung FTTH/B Ausbau als Ziel durch eine Regierung angenommen werden. Solange das Thema Breitbandausbau als Daseinsvorsorge auf allen föderalen Ebenen nicht verankert ist, sind die Möglichkeiten der Verwaltung zu eingeschränkt. Mit dem Credo der Markt wird es schon richten wird das Problem auf die Anbieter verschoben und nicht nur nicht gelöst, sondern auch eine konstruktive Lösung verhindert. Diese Diskussion gibt es nur in Deutschland. Zudem wird in Deutschland anbieterseitig nur dort breitbandiges Internet realisiert, wo sich die Geschäftsmodelle rechnen. Der auch in NRW umfangreich vorhandene ländliche Raum bleibt außen vor und wird oft mit Funklösungen abgespeist. Diese sind eine Brückentechnologie und lösen das Problem der breitbandigen Versorgung nicht nachhaltig. 2. Frage: Regulierungsdesign? Wird überbewertet, Regulierung hilft on the long run nur dem Regulierten! Im Übrigen Bundesangelegenheit. 3. Frage: Universaldienstverordnung? Der Universaldienst wäre ein gangbarer Weg, jedoch wäre eine Verpflichtung mit einem Ausbau von über 6 Mbit/s in der EU wohl kaum durchsetzbar, also was würde man erreichen: eine verbesserte Grundversorgung. FTTH/B wird dadurch nicht erreicht. 4. Frage: Bürgerfonds? Ist prinzipiell ein sehr guter Vorschlag, allerdings stehen mittlerweile genügend Finanzierungsquellen offen. Das Problem ist ein anderes: Wer veranlasst, bezahlt und verantwortet die dafür nötige Projektierung. Ohne einen Masterplan, klaren Verantwortlichkeiten und auch der politischen Ansage Es ist unsere gemeinsame Verantwortung und Herausforderung wird es nicht gehen. Das ist derzeit der Hauptgrund, warum der Mittelabfluß in Finanzierungsinstitutionen eher gering ist. Hessen hat diesen Prozess und das gemeinsame Verständnis im Schulterschluß mit den Landräten sehr gut hinbekommen. 5. LTE als Lösung LTE ist durchaus geeignet Breitband im ländlichen Raum anzubieten. Dabei sind aber technische Grenzen zu beachten: Bei schwieriger Topographie (Täler, Berge, Wald) ist die erreichbare Flächendeckung zu gering (95% der Haushalte sollten erreicht werden, ist kaum zu schaffen). Mehr als ca. 400 Kunden im Umkreis von 4-6 km kann ein LTE Mast nicht sicher mit hohen Bandbreiten erreichen (shared medium). Telekom teilt dieser Tage mit, dass sie LTE nur noch mit sicherer Verfügbarkeit bis zu 2 Mbit/s anbietet, damit ist nicht einmal mehr das niedrige Kriterium der Grundversorgung erfüllt. Zudem kann LTE nur eine Übergangslösung für die kommenden zwei bis fünf Jahre sein. FTTH/B wird dadurch nicht ersetzt werden. 6. Andere Anreizsysteme als Förderung?

Anschluß- und/ oder Benutzungszwang: Hauptproblem beim Ausbau ist die anfänglich geringe Uptake-Rate. Wird ausgebaut sollte dann auch ein Anschluß erfolgen. Ein Anschluß- und Benutzerzwang würde vielfach den Einsatz von Fördermitteln unnötig machen. 7. Wie kann Regulierung Anreize schaffen? Siehe Antwort Frage 2 8. Andere Breitbandige Mobilfunktechnologien? Im Mobilfunkbereich sind keine Techniken erkennbar, die hier kurzfristig Abhilfe schaffen können. Die Chancen des Kabelnetzes werden eher konsequent unterschätzt. BW und NRW haben die mit Abstand dichteste Versorgung mit Kabelanschlüssen, die im DOCSIS 3 Standard bis zu 200 Mbit/s liefern können. Ein Großteil der 50 Mbit/s Versorgung in NRW wird über das Kabelnetz erreicht und nicht über das Telefonnetz. 9. 50 Mbit/s für Alle bis 2018 erreichbar? Das Ziel ist de facto nicht zu erreichen, dafür hätte die Landesregierung NRW bereits vor 3-4 Jahren sich dieses Themas proaktiv annehmen müssen, wie das By, Nds., Hessen und auch Brandenburg und Sachsen und mittlerweile auch Thüringen getan haben. Die Fakten sind ernüchternd: Zwar sind Ende 2012 79% der städtischen Haushalte mit 50 Mbit/s und mehr erreichbar (dem Kabelnetz sei Dank), aber nur 41% der halbstädtischen Haushalte (>100 und kleiner 500 EW/km²) und nur 33% der ländlichen Haushalte (kleiner 100 EW/km²). Es braucht sofort ein Glasfaser-Netzentwicklungskonzept für NRW, um national wie auch international nicht den Anschluß zu verlieren. 10. Fördermittel angemessen, um das Ziel 2018 zu erreichen? In keinster Weise: In NRW werden nur die EU-Standardfördermittel (GRW; GAK; EFRE) genutzt. Aufstockumgen oder gar eigene EU-notifizierte Programme sind nicht realisiert. Blick nach Bayern: Eigenes EU-notifiziertes NGA-Programm mit der Möglichkeit 2 Mrd. Fördergelder auszugeben. Hessen: Übernahme von Staatsbürgschaften dynamisches Finanzierungsbudget, Eröffnung von Beistellungen durch die Kommune, selbst kleine Länder wie BB, Sachsen und Thüringen haben umfangreichere Fördermöglichkeiten für sich entwickelt als NRW. 11. Was kann NRW besser machen Siehe 10. % 12. ELER-Förderung 13. Sollte sich NRW stärker in Förderprogrammen engagieren? Ja, siehe Frage 10 14. Implementierung der NGA-Breitbandstrategie wichtig für Standort NRW?

Ungemein: Nach unseren Recherchen verfügen etwa nur 10-15% der Gewerbeflächen über Bandbreiten von mehr als 50 Mbit/s. Das liegt daran, das Gewerbegebiete fast immer periphere Lagen haben und die Kabelversorgung i-d-r. nicht in Gewerbegebieten ausgebaut ist. Für die exportorientierte mittelständische NRW-Wirtschaft ist das eine Katastrophe. Dabei sei hier noch mal darauf hingewiesen, dass mittlerweile 2/3 der Wirtschaftsleistungen aus den Landkreisen kommt und nicht mehr aus den klassischen Industriezentren. Ein Programm um NRW hier an die Spitze zu bringen, könnte in den Eckpunkten wie folgt aussehen: Alle Gewerbegebiete einer Kommune/ Kreises, die Unterversorgung nachweisen können, können sich um den Ausbau bewerben, z.b. über die IHKs Der Ausbau wird finanziert und mit Bürgschaften abgesichert Gleichzeitig wird Anschluß- und Benutzerzwang eingeführt Das ist das wahrscheinlich effizienteste Förderprogramm das derzeit möglich ist. Wirkt dabei viel gezielter als ein Universaldienst. 15. Angebot Breitband.NRW verbessern Unbedingt, bisher kann hier nur Unterstützung in sehr begrenztem Umfang angeboten werden. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt zwei mögliche Wege auf: a. Es wird ein Breitbandkompetenzzentrum mit eigenem Know-how und Tools aufgebaut (By, Nds., Hessen, SH) oder b. das Wirtschaftsministerium selbst kümmert sich um Know-how-Aufbau und Umsetzung (Brandenburg, SA) Für ein grosses BL wie NRW mit großen Städten und starken Kreisen ist der zweite Weg nicht gangbar. Wichtig ist es vorrangig den Schulterschluß mit den Landräten und Bürgermeistern zu suchen, um hier Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für den Breitbandausbau aufzubauen, Hessen hat es vorgemacht. Große Investoren und Ausbaupartner erwarten das auch, föderales Klein-klein verschlechtert eher die Chancen des Ausbaus. Bevor über eine Aufgabenveränderung bei Breitband.NRW nachgedacht wird, ist zunächst ein NGA-Strategie für NRW durch die Landesregierung vorzulegen. 16. Programm der NRW-Bank Das Programm ist bereits ganz gut, es fehlen aber zwei wesentliche Komponenten: Förderzugang für Kommunen und die Möglichkeit Bürgschaften zu nutzen. Ansonsten gilt das oben Gesagte: Wenn im Land keine NGA-Strategie vorliegt, dann legen sich auch kommunale Unternehmen und Kommunen nur wenig ins Zeug, was wiederum zu geringen Nachfragen führt. 17. EU-Beihilfe Richtlinie Eröffnet neue gute Möglichkeiten den NGA-Ausbau voranzubringen. Bisher war nur ein Invest von Kommunen in passive Infrastruktur abgedeckt, jetzt wird auch die Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken möglich. Passive Infrastruktur ist um Fasern/Kabel erweitert worden. Dafür sind aber noch neue Modelle zu entwickeln, von selbst passiert da wenig. 18. Reicht die derzeitige Förderkulisse?

Nein, wie dargelegt ist es unangemessen, dass Deutschland größtes Bundesland nur bundesweite Standardförderungen anbietet und keine spezifischen Programme aufgesetzt hat. Eins ist klar: Ohne zusätzliche Förderung werden die ländlichen und viele der halbstädtischen Gebiete nicht nur bis 2018 sondern auch deutlich darüber hinaus abgehängt sein. 19. Wie bewerten Sie die Vectoring Technik? Vectoring ist eine innovative technische Entwicklung mit Potenzial. Entfalten wird sie dieses Potenzial aber nur dort, wo bereits Glasfaser zum KVz gelegt wurde. Es wird eindeutig als Konkurrenzprodukt zum sehr leistungsfähigen Kabelanschluß gesehen. Also werden hier wieder vorrangig die städtischen Bereiche profitieren, die sich heute schon kaum beklagen können. Für die ländlichen Regionen wird es keine nennenswerten Vorteile bringen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Bayern das Vectoring als NGA-Ausbau nicht in die Förderung aufgenommen wurde. Insgesamt kann sogar festgestellt werden, dass Vectoring in der Konsequenz den FTTH/B Ausbau durch die Telekom noch weiter nach hinten schieben wird. 20. Wie viele Orte werden wann mit 16 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s ausgestattet sein? Die Beantwortung diese Frage ist derzeit bei jetziger Faktenlagen reine Spekulation und hängt im wesentlichen von Strategie und Förderkulisse der Landesregierung ab. Also: Fortschreibungsszenario: Alles bleibt wie es ist: 50Mbit/s Ziel wird frühestens 2025 erreicht, ländliche Strukturen bleiben außen vor Strategieszenario: NRW legt bis Ende 2013 ein NGA-Entwicklungskonzept vor: 50Mbit/s Ziel wird frühestens 2022 erreicht Strategie- und Förderszenario: NRW legt bis Ende 2013 ein NGA-Entwicklungskonzept vor und eigene Förderinstrumente werden bereit gestellt: 50Mbit/s Ziel wird frühestens 2020 erreicht. 21. Wie können Randbereiche der Kommunen erschlossen werden? Großes Potential liegt noch in der synergetischen Mitverlegung bei Baumaßnahmen (Strassenbau, Versorgungsleitungen) und in der Beistellung insbesondere von Tiefbauleistungen durch die Kommunen (Stichwort: Grab dich ans Netz): Hier können 50-80 % der Kosten reduziert werden und so neue Anreize für Provider geschaffen werden. In Finnland wird z.b. eine Glasfaser an den Ortseingang gelegt und den Rest muß die Kommune selbst in die Hand nehmen. 22. Zu wenig weiße Flecken gemeldet? Ja so ist das wohl, dokumentiert im Übrigen in der Anlage zur Versteigerung der LTE-Frequenzen und bei BNetzA einzusehen. Ob eine umfangreichere Liste hier allerdings geholfen hätte, bleibt fragwürdig. Andere Bundesländer haben 10 mal mehr weiße Flecken benannt und sind deswegen trotzdem nicht schneller vorangekommen. Das hängt mit der Art und Weise zusammen wie am Ende die Zielerreichung der LTE-Auflagen gemessen wurde. 23. Ist 2 Mbit/s Grenze zeitgemäß? Die Grenze war 2009 o.k, 2013 liegt sie mindestens bei 6 Mbit/s. Siehe dazu auch Ausführungen zum Universaldienst.