BERICHT. zu TOP 17: Bericht über verfolgte Menschen im Sudan und anderen aktuellen Krisengebieten

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Transkript:

BERICHT in der Sitzung der 14. Landessynode am 26. November 2009 zu TOP 17: Bericht über verfolgte Menschen im Sudan und anderen aktuellen Krisengebieten 1. Vorbemerkung Der Bericht über verfolgte Menschen liegt dieses Jahr zwischen zwei Gebetstagen für verfolgte Christen; dem weltweiten am 8. November und dem unserer Landeskirche am 26. Dezember. Neben unserem Heft zum Gebetstag, das Ihnen vorliegt, Stellungnahmen und Antworten auf Anfragen sowie diskreten Interventionen der Kirchenleitung, ist uns das Thema der Verfolgung, zusammen mit Partnern, enorm wichtig und am Herz gelegen. Vor wenigen Tagen erst berichtete auf der Synode unseres Missionswerkes, dem Evangelischen Missionswerk Südwestdeutschland (ems), die Vertreterin der Partnerkirche aus Indonesien über die schwierige Situation von Christen, die dort in der Minderheit leben und oft Benachteiligung und Verfolgung ausgesetzt sind. Eine internationale Expertenkonsultation tagte im September dieses Jahres im Stift Urach zu einer evangelischen Interpretation von Leiden, Verfolgung und Martyrium um Christi Willen. Auch auf dem Schönblick bei Schwäbisch Gmünd wird in Kürze eine Tagung zum Thema Märtyrer stattfinden, bei der unser Landesbischof die Schirmherrschaft übernommen hat. 2. Grundsätzliches Die Verfolgung von Christen geschieht in dem weiteren Kontext von Verfolgung aus religiösen, ethnischen, politischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen und verlangt daher nach einer differenzierten Wahrnehmung. Dies kann mit Recht auf der Grundlage der Menschenrechte geschehen. Wenn die Religionsfreiheit als Menschenrecht des Einzelnen und ihrer Gemeinschaften bedroht wird, so sind damit alle individuellen und politischen Freiheiten gefährdet. Wenn wir von Verfolgung sprechen, müssen wir aber über Menschenrechte und eine juristische Sichtweise hinausgehen, denn oftmals ist die soziale Unterdrückung durch eine Gesellschaft größer, als die durch den entsprechenden Staat. Verfolgung definiert sich als jegliche ungerechte feindselige Handlung, die aus Sicht des Opfers Schaden anrichtet. Sie geschieht mit unterschiedlichen Graden von Feindseligkeit, einem oder mehreren Beweggründen, richtet sich gegen Einzelne oder eine Gruppe von Menschen, und richtet Schaden in unterschiedlicher Größe an. Religiöse Verfolgung wird zusätzlich dadurch charakterisiert, daß sie sich speziell gegen einen Gläubigen oder eine Gruppe von Anhängern einer bestimmten Religion oder Weltanschauung richtet. Die Verfolgung muß nicht notwendigerweise diese Gläubigen an der Ausübung ihres Glaubens hindern. Zur Charakterisierung als religiöse Verfolgung im Unterschied zu Verfolgung aus anderen Motiven ist erforderlich, daß Religion als Hauptmotiv hinter jeder Tat steht.

Zu TOP 17 Seite 2/5 Religiöse Verfolgung von Christen wird noch spezifischer dadurch charakterisiert, daß ihre Opfer hauptsächlich deshalb verfolgt werden, weil sie Christen sind und nicht verfolgt würden, wenn sie nicht als Christen betrachtet würden. Verfolgung von christlichem Zeugnis und Konvertiten Während Verfolgung allein auf dem Faktum des Christ-Seins beruhen kann, verstärkt sie sich oft, wenn Christen ihren Glauben anderen gegenüber missionarisch bekennen oder Menschen anfangen Christus nachzufolgen. Martyrium in christlichem Verständnis Ein ökumenisches Symposium im Kloster Bose in Italien hat sich gemeinsam mit der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des ÖRK im November 2008 mit dem christlichen Gedenken an Märtyrer befasst. Dort heißt es: Die Bedeutung und die Kraft der Wolke der Zeugen wieder zu entdecken und dies in gemeinsamem Gedenken auszudrücken, ist ein wichtiger Schritt auf die sichtbare Gemeinschaft der Kirche hin. 3. Verfolgte Menschen im Sudan Unsere Landeskirche und insbesondere auch unser CVJM und unser Jugendwerk haben seit Jahren intensive Beziehungen zum Sudan. Der EED und Brot für die Welt haben in der Vergangenheit die Christen im Sudan massiv unterstützt und zu zahlreichen runden Tischen eingeladen. Derzeit ist auch der Lutherische Weltbund in Genf (LWB) mit seinem Weltdienstprogramm intensiv im Sudan tätig und hilft Verfolgten und Unterdrückten. Auch die Internationale Katastrophenhilfe von LWB und ÖRK, ACT International, hilft mit großem Einsatz den Flüchtlingen in Darfur. Unsere Missionswerke haben ein einzigartiges Netz der Solidarität zu den Christen im Sudan geknüpft. Matthias Hiller vom DiMOE und ejw hat das Land oft bereist. Einer unserer Pfarrer der Landeskirche ist seit vielen Jahren im Nordsudan im Missionsdienst tätig. Ich selbst konnte mehrere Male das vom Krieg geschundene Land bereisen und mir einen Eindruck verschaffen. Die letzte Reise in die Hauptstadt des Nordens Khartoum und die Hauptstadt des Südens Juba, liegt erst gut zwei Jahre zurück. Also ein bekanntes Land aber auch ein Land mit vielen Schwierigkeiten. Der Sudan ist sieben Mal so groß wie die Bundesrepublik, hat aber nur etwa die Hälfte der Bevölkerung. Die Gesamtbevölkerung wird für 2010 auf 43 Millionen Menschen geschätzt. Der Sudan liegt in jener Zone Afrikas, in der der islamisch dominierte Norden und das christlich beziehungsweise animistisch geprägte tropische Afrika zusammentreffen. Von der Unabhängigkeit 1956 bis 2005 wurde das Land ausschließlich von Muslimen regiert. Es herrschte mit einer Unterbrechung von zehn Jahren Krieg im Süden und in den Nuba-Bergen, hauptsächlich zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen. Das Land teilt sich in den größeren islamisch/arabisch dominierten Norden mit drei Viertel der Bevölkerung und den christlich/afrikanisch dominierten, seit 2005 semi-autonomen, Süden mit etwa einem Viertel der Bevölkerung. Die Darfur-Staaten, in denen sich seit sechs Jahren die größte derzeitige humanitäre Katastrophe abspielt, liegen im westlichen Teil und sind überwiegend islamisch/afrikanisch geprägt. Im Grunde genommen herrscht derzeit im Süden, Westen, Norden und Osten des Sudan Krieg. Etwa 71% der Sudanesen sind Muslime (30 Mio), 16% Christen (7 Mio) und 11 % Anhänger afrikanischer Religionen.

Zu TOP 17 Seite 3/5 Die verschiedenen politischen und Menschenrechts-Probleme bilden ein komplexes, verflochtenes Mosaik. Dazu kommen unterdrückerische Praktiken der Regierung, die Manipulation lokaler Konflikte und das Einspannen von Stammesmilizen. Die gegenwärtige Situation ist geprägt durch (Bürger-)Krieg, ethnische Säuberungen und Menschenhandel. In der 2005 beschlossenen Interim National Constitution wird Religionsfreiheit verfassungsmäßig garantiert. Das hat die Religionsfreiheit im Süden und den umstrittenen Gebieten im Zentralsudan verbessert, während sie im Norden unverändert nicht respektiert und nur eingeschränkt umgesetzt wird. Allerdings berichteten christliche Kirchen im Norden, dass sie 2008-2009 anders als früher ihre Gottesdienste und große Feierlichkeiten zu Festtagen ohne Behinderung durch die Regierung durchführen konnten. Was sich auch zum Guten verändert hat ist die Akzeptanz des Englischen als anerkannte Sprache. So dürfen zum Beispiel nun auch Bibeln in englischer Sprache eingeführt und gelesen werden Die Zentralregierung unterstützt den Islam, indem sie den Bau von Moscheen im Norden finanziert und in der Regel genehmigt. Von 1975 bis 2005 wurden dagegen keine Genehmigungen für Kirchenneubauten erteilt. Seither wurden lediglich drei neue Kirchen für die römisch-katholische Konfession im Außenbezirk Khartoums genehmigt (2005-2007), welche noch im Bau sind. Vor 2007 wurden ohne Genehmigung errichtete christliche Gebetshäuser in Flüchtlingssiedlungen im Norden von der Regierung zerstört, inzwischen werden sie geduldet. Da die meisten Kirchen in Khartoum im Stadtkern und damit rund 30 km von den Flüchtlingssiedlungen am Stadtrand entfernt liegen, haben nur sehr wenige Christen die Mittel oder die Zeit, diese Wege auf sich zu nehmen, selbst wenn ihre Arbeitgeber ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Stunden Gottesdienstzeit am Sonntagmorgen einräumen würden. Öffentliche Glaubensbekundung und Beeinflussung von Nicht-Muslimen durch Muslime ist erlaubt, aber die von Muslimen durch Nicht-Muslime verboten. Es gibt weiterhin Berichte von erzwungenen Konversionen zum Islam in Regierungslagern für Binnenflüchtlinge, unter Gefängnisinsassen, Militärkadetten und in Lagern für Straßenkinder. Auch die Verwendung von humanitärer Hilfe, um Konversionen zum Islam herbeizuführen, wurde von der Regierung toleriert. Ausgesetzte Kinder und solche, deren Eltern nicht bekannt sind, werden in von der Zentralregierung kontrollierten Gebieten automatisch als Muslime betrachtet und dürfen nicht von Nicht-Muslimen adoptiert werden. Während die Konversion von einer anderen Religion zum Islam nicht strafbar ist, steht auf den Abfall vom Islam im Norden aufgrund Scharia basierter Gesetzgebung Gefängnis- und Todesstrafe. Die Todesstrafe für solche Konvertiten ist jedoch seit 1985 nicht mehr angewandt worden. 4. Verfolgte Menschen in anderen Krisengebieten Nordkorea Nordkorea gilt nach Angaben des Hilfswerks Open Doors als am meisten betroffen von der Christenverfolgung. So würden in dem von Kim Jong-Il regierten Staat zwischen 50.000 und 70.000 Christen in über 30 Arbeits- und Straflagern gefangen gehalten. Rund 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts würde in den Arbeitslagern erwirtschaftet. Von den 23,6 Millionen Einwohnern sind offiziellen Angaben zufolge etwa 12.000 Christen, die zu vier staatlich anerkannten Kirchengemeinden gehören zwei evangelischen, einer katholischen und einer russisch-orthodoxen. Vor kurzem erst war eine Delegation der EKD im Land und hat die christlichen Schwestern und Brüder besucht.

Zu TOP 17 Seite 4/5 Saudi Arabien Religionsfreiheit existiert nicht in dem wahabitischen Königreich, in dem es den Bürgern nur gestattet ist, einer einzigen Religion anzugehören: dem Islam. Ihm gehören 99 Prozent der rund 27 Millionen Einwohner an. Den Bürgern wird die Freiheit verweigert, ihre Religion zu wählen oder zu wechseln. Der Schutz der Religionsfreiheit ist weder gesetzlich vorgesehen, noch existiert dieser Schutz in der Praxis. Das Rechtssystem basiert auf dem islamischen Recht, der Scharia. Apostasie, der Abfall vom Islam durch Übertritt zu einer anderen Religion, ist ein todeswürdiges Verbrechen - falls der Abtrünnige nicht widerruft. Zwar behaupten Mitglieder der königlichen Familie immer wieder, dass es Christen freigestellt sei, in ihrer Privatwohnung Gottesdienste zu feiern, doch private Hausgemeinden von ausländischen Christen gelten weiter als verboten und werden meist nur toleriert. Indien Über die Situation in Orissa berichtete ja Bischof Singh erst vorhin vor der Synode. Sri Lanka Mitte Mai hat die Regierung in Colombo den Sieg über die aufständischen Tamilen verkündet. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben noch etwa 300.000 Menschen, die zwischen die Fronten geraten waren, unter schwierigsten Bedingungen in Lagern. Darunter sind auch Christen. Es fehlt an Trinkwasser, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung. Seit dem Sieg der Regierung über die aufständischen Tamilen mehrten sich die Angriffe besonders auf evangelikale Pastoren und Gemeinden, berichtet die Evangelische Allianz Sri Lankas im August. Nigeria Nigerias Wirtschaft ist auf dem Weg nach oben. Seit Jahren liegt die jährliche Wachstumsrate der Wirtschaft bei zehn Prozent oder darüber. Und es entstehen neue Arbeitsplätze beim Staat und bei den vielen Firmen. Wenn jemand angestellt wird, ist es allerdings im korruptionsgebeutelten Nigeria nicht unüblich, dass man dem neuen Chef ein Geschenk macht. Das ist ein nur wenig verdecktes Schmiergeld für den, der die Anstellungsentscheidung trifft. Und immer öfter kommt es nun zu einem seltsamen Phänomen: Das Geschenk wird für die besonders hoch, die sich als Nicht-Muslime bewerben, wenn ein muslimischer Chef anstellt oder beim Staat eine Person muslimischen Glaubens für die Anstellung zuständig ist. In der typischen Ironie der Menschen in Nigeria wird dies inzwischen Jizya oder Infidels Tax genannt, das ist die Steuer, die in islamischen Staaten den Ungläubigen abverlangt wird als eine Art Schutzgeld und Verteidigungssteuer. So haben junge Leute nach der Ausbildung, die diese Art von Geschenk oder Steuer nicht aufbringen können, nur die Wahl: Entweder zum Islam übertreten oder arbeitslos bleiben. Eine sehr zynische Form der Benachteiligung von Christen. Seit 1966 besteht eine offizielle Partnerschaft zwischen den CVJM im islamisch dominierten Norden des Landes und dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg. Zur Partnerschaft gehören 14 CVJM in Städten und Dörfern des Nordens sowie ein Bildungs- und Freizeitzentrum bei der Stadt Jos auf dem Hochplateau im Norden des Landes. Zur Arbeit der CVJM gehören drei gut funktionierende Berufsschulen, etliche Grundschulen, Projekte mit HIVpositiven Jugendlichen, sowie Sportarbeit, Jugendcamps und Jugendarbeit in Gruppen. Inzwischen wird seit zehn Jahren in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias die Scharia angewandt, was zur Diskriminierung von Christen führt.

Zu TOP 17 Seite 5/5 Türkei Die Situation in der Türkei wird regional unterschiedlich wahrgenommen und es besteht keine Einigkeit, ob eine Öffnung hin zur Akzeptanz von Christen und die Umsetzung der Einhaltung von bestimmten Grundprinzipien im Rahmen einer EU-Mitgliedschaft gewährleistet sind. Dr. Otmar Oehring vom Menschenrechtsbüro bei Missio Aachen sieht die Hoffnungen auf Verbesserung der Rechte von Religionsgemeinschaften in der Türkei im Jahre 2009 erneut enttäuscht. Die alevitischen Muslime haben ihre förmlichen Gespräche mit der Regierung wegen der Verweigerung ihrer Rechte abgebrochen. Ein Spitzengespräch des Premierministers Erdogan im August 2009 mit fünf Leitern religiöser Minderheiten, einschließlich des Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus hat zu keiner konkreten Verbesserungen geführt. Zwar hat sich die Verbreitung von Intoleranz in den Massen-Medien der Türkei merklich verringert, aber lokale und ultra-nationalistische Zeitungen und Websites verbreiten solche Intoleranz weiterhin. Deshalb sind wir dankbar, dass mein Mitarbeiter im Referat, Rudolf Bausch, sich vor kurzem selbst ein Bild der Lage machen konnte und in intensivem Kontakt mit den Christen vor Ort steht. Die syrisch-orthodoxen Glaubensgeschwister haben ja in Göppingen und Faurndau eine neue Heimat gefunden und dort ihre Gemeindeglieder gesammelt und gehören zu den vielen Gemeinden anderer Sprache und Herkunft in unserer Landeskirche. Irak Über die Situation der Christen im Irak informieren uns regelmäßig die Medien. Während es im Südirak immer wieder zu Übergriffen kommt, scheint es im Norden des Irak derzeit Hoffnung auf ein friedliches Miteinander der Religionen zu geben. Ich habe über die Situation im Irak ja bereits im letzten Jahr ausführlich berichtet. Schluss Bei der Erstellung dieses Berichts haben mir zahlreiche Menschen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung geholfen. Unter ihnen auch der württembergische Pfarrer Christof Sauer, der als stellvertretender Direktor das Internationale Institut für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz im südafrikanischen Kapstadt leitet und ganz besonders Rudolf Bausch, der derzeit selbst in Südafrika ist, sowie Matthias Hiller, der, wenn er sein Visum erhalten hat, sich derzeit im Sudan aufhält. Wir sind dankbar, dass die Regierung der Bundesrepublik sich in ihrer Außenpolitik ebenso wie die EKD kontinuierlich weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legt. Fürbitte für die Verfolgten und ihre Verfolger ist eine genuin christliche Reaktion auf Verfolgung, die nur Christen wahrnehmen können und die durch nichts ersetzt werden kann. Deshalb bitten wir Sie, liebe Synodale, sich dafür einzusetzen, daß möglichst viele Gemeinden den Gebetstag für verfolgte Christen und anderweitig Verfolgte am 26. Dezember begehen und immer wieder in ihrer persönlichen Fürbitte für die Schwestern und Brüder eintreten. Darum auch wir: Weil wir eine solche Wolke von Zeugen um uns haben... lasst uns laufen mit Geduld... und aufsehen zu Jesus, dem Anfänger und Vollender unseres Glaubens (aus Hebräer 12:1-2). Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.