Ergänzungs-Lerneinheit 3 Exportförderung und Kurssicherung. Im Außenhandel wurden daher zahlreiche Instrumente entwickelt, um das Wechselkursrisiko



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Ergänzungs-Lerneinheit 3 Exportförderung und Kurssicherung im Außenhandel Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 4340. Da der Export für die Volkswirtschaft sehr wichtig ist, wird er vom Staat gefördert. Der Staat übernimmt dabei Risiken, die besonders im Export auftreten. Das sind: politische Risiken, wie z. B. das Risiko, dass Investitionsgüter enteignet oder bei kriegerischen Handlungen vernichtet werden oder der Transfer von Zahlungen verhindert wird, oder wirtschaftliche Risiken, wie das Risiko, dass der Auftraggeber nicht abnimmt oder nicht bezahlt. Ferner unterstützt der Staat die Finanzierung von Exportaufträgen, einschließlich der Finanzierung der Produktionszeit. Ein Sonderproblem im Außenhandel ist das Wechselkursrisiko, d.h. das Risiko, dass sich der Wechselkurs der Vertragswährung zum Euro zwischen Vertragsabschluss und Zahlungseingang zu Ungunsten des österreichischen Exporteurs bzw. Importeurs ändert. Im Außenhandel wurden daher zahlreiche Instrumente entwickelt, um das Wechselkursrisiko abzusichern. Lernen Die Regelungen der Exportförderung sind dauernden Änderungen unterworfen. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Kontrollbank (vgl. www.oekb.at) und über den Österreichischen Exportfonds (www.exportfonds.at). Nähere Auskünfte erhalten Sie unter den angeführten Internetadressen und bei der Wirtschaftskammer Österreich. Eine Bildschirmpräsentation mit den Grafiken dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 4341. 1 Die Exportförderung Der Staat übernimmt Risiken und fördert die Finanzierung. (1) Übersicht durch Risikoübernahme (Exportrisikogarantie) Maßnahmen zur Exportförderung gegen: Abnahmerisiko durch Dubiosenrisiko Wechselbürgschaft politische Risiken wie Streik Krieg erleichtert: Rediskont Maßnahmen zur Exportförderung Bundeshaftung durch Erleichterung der Finanzierung durch günstige Refinanzierung der Hausbank des Exporeurs ermöglicht: längere Kreditlaufzeit niedrigere Zinsen Exportkredite 72/8 Betriebswirtschaft HAK IV

Ergänzungs-Lerneinheit 3: Exportförderung und Kurssicherung im Außenhandel Wie die Grafik zeigt, bezieht sich die Förderung auf l die Übernahme von Risiken und l die Förderung der Finanzierung von Produktion und längeren Zahlungszielen (2) Die Exportrisikogarantie Die Oesterreichische Kontrollbank übernimmt als Bevollmächtigte des Bundes eine Vielzahl von wirtschaftlichen und politischen Risiken im Export (vgl. die Übersicht). Die Risiken dürfen nur dann übernommen werden, wenn sie nicht marktfähig sind, d.h., wenn sie nicht durch eine private Versicherung gedeckt werden können. Beispiele für politische Risiken: Risiko der Enteignung einer Beteiligung an einem ausländischen Partner, die zur besseren Marktbearbeitung eingegangen wurde Risiko der Zerstörung von Investitionen durch kriegerische Handlungen Risiko des Verbots des Devisentransfers Beispiele für wirtschaftliche Risiken: Verweigerung der Abnahme der Lieferung oder Leistung Erheblich verspäteter Zahlungseingang (später als 3 Monate) Zahlungsausfall Die Risikoübernahme erfolgt sowohl für Lieferungen und Leistungen (z. B. auch für die Überlassung von Patenten oder Lizenzen oder für Pacht- und Leasingverträge) als auch für Investitionen im Ausland, die der Markterschließung dienen. (3) Exportfinanzierung Die Exportfinanzierung ist von der Unternehmensgröße abhängig. Klein- und Mittelbetriebe (KMU) werden über den Österreichischen Exportfonds GmbH finanziert, Unternehmen, die nicht KMU sind, über die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Kreditgeber ist immer die Hausbank des Exporteurs. Die Hausbank refinanziert sich beim Exportfonds bzw. bei der OeKB. Abwicklung: Exportfonds GmbH Lieferantenkredit Refinanzierung Hausbank oder Geförderter Kredit Kontrollbank Exporteur Ausländischer Abnehmer 3 Außenhandel Abwicklung der Exportfinanzierung Die Kreditobergrenze beträgt 30 % des Exportumsatzes des letzten Geschäftsjahres bzw. des erwarteten Exportumsatzes für das laufende Geschäftsjahr. Finanzierung von Klein- und Mittelbetriebe (KMU) Als KMU gelten Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. aufweisen und an denen ein Großunternehmen nicht oder mit maximal 50 % beteiligt ist. Der Exportfonds gewährt: Exportkredite für einmalige Ausfuhrgeschäfte Produktionskredite (Finanzierung eines Ausfuhrgeschäfts vom Beginn der Produktion bis zum Eingang des Exporterlöses) Fakturenüberbrückungskredite (Überbrückung des Zeitraums zwischen Lieferung der Ware bzw. Erstellung der Leistung und dem Eingang des Exporterlöses) Rahmenkredite bei kontinuierlicher Exporttätigkeit (derzeit die am häufigsten beanspruchte Kreditart) Näheres über die Förderung durch die Bürges Förderungsbank finden Sie unter www.awsg.at Finanzierung von Nicht-KMU Nicht-KMU werden über die Österreichische Kontrollbank refinanziert. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass entweder eine Bundeshaftung, die Haftung eines Kreditversicherers oder der Bürges Förderungsbank vorliegt. Die Kreditgewährung ist von der Höhe des Exportumsatzes unabhängig. Betriebswirtschaft HAK IV 72/9

2 Kurssicherung im Außenhandel Auch die Kurse von Welthandelswährungen schwanken derzeit stark. Dem Spezialisten stehen weitere Möglichkeiten, sich gegen das Kursrisiko abzusichern, offen, die jedoch hier nicht behandelt werden. Die nebenstehenden Hinweise zeigen: Die Bezeichnungen Ankauf und Verkauf betreffen die Sicht der Bank. Wie das Beispiel zeigt, erhält die Bank nicht nur Spesen, sondern verdient auch an der Kursdifferenz (im Beispiel etwa 1.340,77) (1) Übersicht Häufig werden Exportgeschäfte in der Währung des Importlandes und zu einem Fixpreis abgeschlossen, da meist ein Käufermarkt vorliegt. Vor allem bei langen Lieferzeiten, z. B. bei Investitionsgütern, wie Turbinen, Lokomotiven, Spezialfahrzeugen (z. B. Feuerwehrautos), die erst auf Bestellung gefertigt werden, bedeuten die Kursschwankungen ein hohes Risiko. Zum Beispiel bewegte sich der Dollarkurs in den letzten Jahren zwischen 0,83 und 1,60 Dollar pro Euro und der Yen schwankte zwischen 115 und 165 Yen pro Euro. Aber auch der Preis von Welthandelsgütern, z. B. von Rohöl, Kakao oder Kaffee, wird häufig in Dollar festgelegt. Die Kursschwankungen betreffen dann auch die Importeure. Theoretisch gibt es viele Möglichkeiten, sich gegen das Kursrisiko abzusichern. Praktische Bedeutung haben jedoch vor allem die folgenden Maßnahmen: l Abschluss von Devisentermingeschäften l Abschluss von Devisenoptionsgeschäften l Aufnahme von Fremdwährungskrediten in der Vertragswährung (bei Exporten) (2) Die Kursnotierung fremder Währungen Muss der Exporteur die überwiesenen Rechnungsbeträge in einer fremden Währung in Euro wechseln bzw. muss der Importeur Fremdwährungsbeträge beschaffen, um den Rechnungsbetrag in fremder Währung zu überweisen, so erfolgt dies in der Regel über die Hausbank. Will man sich schnell über die Kurse informieren, findet man Kursnotierungen in Zeitungen und im Internet. Leider ist die Bezeichnung dieser Notierungen nicht einheitlich. Grundsätzlich gilt: l Fremde Währungen notieren pro Euro ( indirekte Notierung ). l Ankaufskurse sind jene, mit denen die Bank Fremdwährungsbeträge vom Exporteur kauft. l Verkaufskurse sind jene, zu denen die Bank Fremdwährungsbeträge an den Exporteur verkauft. Beispiele (1 Euro in Devisen): Devisenverkaufskurs Devisenankaufskurs USD 1,3912 1,4043 JPY 127,4500 128,8500 D.h., die Bank verkauft US-Dollar an Importeure um 1,3912 und kauft sie von Exporteuren zu 1,4043. Bei der Umrechnung wird der Betrag der ausländischen Währung durch den Kurs dividiert. Beispiel: l Verkauft die Bank einem Importeur USD 200.000,, so muss er 200.000 : 1,3912 = 143.760,48 (plus Spesen) bezahlen. l Würde ein Exporteur den gleichen Betrag bei der Bank in Euro wechseln, so erhält er 200.000 : 1,4043 = 142.419,71 (minus Spesen). Verwenden Sie für Kursinformationen das Internet oder Tageszeitungen, müssen Sie berücksichtigen, dass die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden. Auf vielen Internetseiten der Österreichischen Banken finden Sie die Begriffe erhalten Sie und zahlen Sie. l erhalten Sie steht für den Devisenverkaufskurs (betragsmäßig niedrigerer Kurs) l bezahlen Sie steht für den Devisenankaufskurs (betragsmäßig höherer Kurs) Gemeint ist offensichtlich, dass man für einen Euro nur 1,3912 Dollar erhält bzw. für einen Euro 1,4043 Dollar hergeben muss. 72/10 Betriebswirtschaft HAK IV

Ergänzungs-Lerneinheit 3: Exportförderung und Kurssicherung im Außenhandel Um die Verwirrung noch zu erhöhen, werden die Begriffe auch vertauscht, also aus der Sicht der Kunden publiziert. Beispiele finden Sie in der Tageszeitung Die Presse oder auf der Website des Bankhauses Spängler. Zur Schnellinformation der Kunden werden jedoch auch die direkten Kurse veröffentlicht, also die Kurse pro Dollar oder pro 100 Yen. Bei dieser Notierung ist der Devisenverkaufskurs niedriger und der Devisenankaufskurs höher. Beispiel (Devisen in Euro): Devisenverkaufskurs ( bezahlen Sie ) Devisenankaufskurs ( erhalten Sie ) 1 USD 0,7188 0,7121 100 JPY 0,7846 0,7761 Die Umrechnung ist einfacher. l Für USD 200.000 würde man 200.000 x 0,7121 = 142,420 erhalten, l für 150.000 Yen 1500 x 0,7761 = 1,164,15 Diese Kursnotierung wird daher meist auch von Wechselstuben (z. B. auf Bahnhöfen, Flughäfen etc.) verwendet. Generell gilt daher: Zur Anwendung gelangt immer jener Kurs, der für die Bank günstiger ist. Bei indirekter Notierung (1 Euro =) ist der Ankaufskurs der Bank daher höher und der Verkaufskurs niedriger. Es wird ja bei der Umrechnung dividiert. Bei direkter Notierung (1 bzw. 100 Einheiten der Fremdwährung =) ist der Ankaufskurs der Bank niedriger und der Verkaufskurs höher. Es wird ja bei der Umrechnung multipliziert. Da die Bezeichnungen Ankauf und Verkauf auch vertauscht sein können, muss man selbst überlegen, welcher Kurs zur Anwendung gelangt. Sie erinnern sich, dass die Fremdwährungskurse pro Euro angegeben werden ( indirekte Notierung ). Fällt der Kursbetrag, z. B. von 1,30 Dollar auf 1,25 Dollar pro Euro, so heißt das, dass der Dollar steigt. Steigt der Kursbetrag des Yen von 115 auf 122 Yen pro Euro, ist der Wert des Yen gegenüber dem Euro gefallen. International notieren die Devisenterminkurse auf Terminbörsen. In Österreich werden die Terminkurse direkt von den Banken angeboten, da der österreichische Währungsraum viel zu klein für internationale Devisenterminnotierungen ist. (3) Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung Die Terminkurse sind von den Kassakursen verschieden. Je nach dem, ob angenommen wird dass eine Währung fallen oder steigen wird, sind die Terminkurse niedriger oder höher als die Kassakurse. l Kurse mit Report Notiert eine Währung per Termin höher als per Kassa, so spricht man von einem Report. Beispiel: Der Ankaufskurs des Dollars beträgt per Kassa 1,30 und per drei Monate 1,25, d.h. man nimmt an, dass der Dollarkurs steigen wird. l Kurse mit Deport Notiert eine Währung per Termin niedriger als per Kassa, so spricht man von einem Deport. Beispiel: Der Yen notiert per Kassa mit 115 und per drei Monate mit 122, d.h., man nimmt an, dass der Yenkurs fallen wird. l Swapsatz Die Höhe des Reports bzw. des Deports bezeichnet man als Swapsatz. Genauso wie bei den Kassakursen gibt es auch bei den Terminkursen l Ankaufskurse Diese sind betragsmäßig höher, weil die Banken bei der Umrechnung den Fremdwährungsbetrag durch den Kurs dividieren. Wird durch den höheren Kurs dividiert, erhält der Exporteur für die Fremdwährung weniger Euro. l Verkaufskurse Dieser ist niedriger, d. h., der Importeur muss mehr Euro für die Fremdwährung bezahlen. 3 Außenhandel Betriebswirtschaft HAK IV 72/11

Selbstverständlich verlangen die Banken für Devisentermingeschäfte auch Spesen. Die Kosten für die Kurssicherung entsprechen genau jenem Preis, der für den Put bzw. den Call zu bezahlen sind, zuzüglich der Kaufspesen für Put bzw. Call. Beispiel zum Devisentermingeschäft: Der Japanische Yen (JPY) wird in Wien zu folgenden Kursen angeboten (JPY pro 1 Euro, Ankauf / Verkauf): per Kassa 128,5 / 127,3 per 6 Monate 133,2 / 131,9 Die Terminkurse sind betragsmäßig niedriger als die Kassakurse, d.h., es wird erwartet, dass der Yen fällt, d. h., dass man in sechs Monaten weniger Euro für JPY zahlen muss bzw. bekommt. In der Fachsprache sagt man, der japanische Yen notiert mit einem Deport. Der Swapsatz beträgt beim (höheren) Ankaufskurs 4,7 Yen pro Euro und beim (niedrigeren) Verkaufskurs 4,6 Yen pro Euro. Ein Exporteur, der in 6 Monaten JPY erhalten wird, kann sich nun den Terminkurs sichern, indem er den Yenbetrag zum fixen Kurs von 133,20 (Terminankaufskurs der Bank) an die Bank verkauft. Ein Importeur, der in 6 Monaten eine Rechnung in Yen bezahlen muss, kann sich den Terminkurs von 131,90 (Terminverkaufskurs der Bank) sichern, wenn er die Yen per Termin zu diesem Kurs kauft. (4) Devisenoptionsgeschäfte zur Kurssicherung Bei Devisenoptionsgeschäften werden nicht die Devisen selbst per Termin erworben bzw. verkauft, sondern nur das Recht, Devisen zu einem bestimmten Termin, zu einem bestimmten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Entwickeln sich die Kurse nicht so wie erwartet, kann man dieses Recht einfach verfallen lassen. Beispiel (Fortsetzung des Beispiels zum Devisentermingeschäft): Der Exporteur könnte einen Put auf Yen erwerben, der ihn berechtigt, in 6 Monaten Yen zum Kurs von 133,20 zu verkaufen. Entwickelt sich der Yenkurs ungünstiger, notiert z. B. der Yen bei Eingang des Exporterlöses mit 138,10, wird der Exporteur den Put ausnützen. Liegt der Yenkurs beim Eingang des Exporterlöses günstiger, z. B. bei 131,40 lässt der Exporteur den Put verfallen und verkauft die Yen am Kassamarkt zum günstigeren Kurs. Der Importeur würde einen Call auf Yen erwerben, der ihn berechtigt, Yen um 131,90 zu kaufen. Fällt der Kurs z. B. auf 134,20, wird er den Call verfallen lassen und die Yen zur Bezahlung seiner Importrechnung auf dem Kassamarkt billiger erwerben. (5) Kredite in fremder Währung als Kurssicherung Der Exporteur nimmt einen Kredit in jener Währung auf, die im Kaufvertrag festgelegt wurde. Er wechselt den Kreditbetrag sofort zum Kassakurs in heimischer Währung. Damit hat er sich den Kassakurs gesichert. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt ohne weitere Umwechslung aus dem Eingang des Fremdwährungsbetrages laut Faktura. Beispiel Ein österreichischer Exporteur liefert per 3 Monate Ziel nach Kanada. Der Rechnungsbetrag lautet auf CAD 200.000,. Der Exporteur erwartet ein Fallen des CAD. Er nimmt daher einen Kredit von CAD 200.000, auf und wechselt die CAD sofort in Euro. Geht der Rechnungsbetrag in CAD ein, so zahlt er damit den Kredit zurück. Beachten Sie: Eine derartige Kreditaufnahme hat nicht nur den Effekt der Kurssicherung, sondern auch einen Finanzierungseffekt. Dem Exporteur steht der Fakturenbetrag früher zur Verfügung. Von den Kosten der Kurssicherung sind daher jene Kosten abzuziehen, die man auf jeden Fall für die Finanzierung hätte aufwenden müssen. Bei Importgeschäften sind Kreditgeschäfte zur Kurssicherung unüblich, da sich der Importeur die Devisen sofort beschaffen und einen Kredit gewähren müsste. 72/12 Betriebswirtschaft HAK IV

Ergänzungs-Lerneinheit 3: Exportförderung und Kurssicherung im Außenhandel Üben Anwenden Praxisbezogene Fallbeispiele Zu 1: Die Exportförderung Ü 1: Ein österreichischer Erfinder verkauft die Lizenz für eine von ihm entwickelte Bewässerungsanlage an ein afrikanisches Land. Infolge einer politischen Veränderung ist eine Überweisung der Gegenleistung nicht mehr möglich, obwohl die Lizenz weiterhin ausgenützt wird. a) Kann der Bund für einen derartigen Vertrag eine Garantie übernehmen? b) Wird für den Fall der Garantieübernahme auch ein Schaden ersetzt, der aus politischen Ursachen entstanden ist? c) Erhält der Geschädigte für den Fall, dass der Vertrag prinzipiell garantiefähig ist, den vollen Schaden ersetzt? Ü 2: Ein österreichisches Industrieunternehmen (Exportumsatz 40 Millionen) erhält den Auftrag, Turbinen für ein Kraftwerk im Iran zu produzieren. Als Zahlungsziel werden 12 Monate vereinbart. Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen dem Industrieunternehmen im Rahmen der Exportförderung offen? Ü 3: Ein österreichisches Unternehmen stellt Traktoren her. Es will in zwei afrikanischen Ländern eine eigene Vertriebs- und Serviceorganisation aufbauen. Sind für diesen Fall Exportförderungsmaßnahmen vorgesehen? Ü 4: Ein österreichischer Mittelbetrieb hat die Möglichkeit, Ackergeräte in ein afrikanisches Land zu exportieren. Er will dafür einen Wechselkredit mit Bundesbürgschaft beantragen. Die Gesamtlaufzeit des Geschäftes umfasst ca. 2 Jahre. a) Kann durch einen derartigen Kredit auch die Produktion finanziert werden? b) Ist eine Laufzeit von 2 Jahren möglich? c) Ist der österreichische Mittelbetrieb gegen das Dubiosenrisiko und sonstige Risiken geschützt? 3 Außenhandel Zu 2: Kurssicherung im Außenhandel Ü 5: Ein österreichischer Fahrraderzeuger erhält einen Auftrag aus Australien im Wert von AUD 1,5 Mio. Liefertermin in 3 Monaten, Zahlungsziel 3 Monate ab Lieferung. Der Kaufpreis wurde fix in AUD vereinbart. AUD werden von seiner Bank zu folgenden Kursen angeboten: per Kassa 1,7356 / 1,7112 per 6 Monate 1,6821 / 1,6615 a) Erklären Sie an dieser Notierung die Begriffe Report bzw. Deport und Swapsatz. b) Soll der Exporteur bei den gegebenen Kursen eine Kurssicherung vornehmen? eher ja eher nein Begründen Sie Ihre Antwort. c) Welcher der beiden Kassa- bzw. Terminkurse ist für den Exporteur relevant? d) Erklären Sie an diesem Beispiel den Unterschied zwischen einem Devisentermingeschäft und einem Devisenoptionsgeschäft. Betriebswirtschaft HAK IV 72/13

Ü 6: Nehmen Sie an, der Exporteur erwartet ein Fallen des AUD während der Produktions- bzw. der Zielfrist. Er möchte zur Kurssicherung einen Fremdwährungskredit in AUD aufnehmen. a) Beschreiben Sie die Abwicklung. b) Welche zusätzliche betriebswirtschaftliche Bedeutung hätte eine derartige Kurssicherung? Ü 7: Ein österreichischer Computerhändler importiert Computer aus Taiwan. Als Vertragswährung werden USD vereinbart. Die Bestellfrist beträgt 3 Monate, die Abwicklung erfolgt per Akkreditiv. Seine Hausbank bietet ihm USD zu folgenden Kursen an: per Kassa: 1,32625 / 1,3118 per 3 Monate: 1, 1,2912 / 1,2728 a) Notiert der Dollar mit einem Deport oder mit einem Report? b) Welcher der beiden Kassa- bzw. Terminkurse ist für den Computerhändler relevant? c) Wie hoch ist der Swapsatz beim Devisenverkaufskurs? d) Nehmen Sie an, der Computerhändler will sich den Kurs durch ein Devisentermingeschäft sichern. Schildern Sie die Abwicklung. e) Nehmen Sie an, die Kurssicherung soll durch eine Devisenoptionsgeschäft erfolgen. Würde der Importeur einen Put oder einen Call auf USD erwerben? Begründen Sie Ihre Antwort. f) Warum kommt vermutlich in diesem Fall eine Kurssicherung mittels eines Fremdwährungskredites nicht in Frage? Sichern Exportförderung Exportrisikogarantie Exportfinanzierung Kursrisiko im Außenhandel Möglichkeiten der Kurssicherung Kurse bei Devisentermingeschäften Der Staat fördert Exporte durch die Übernahme von Risiken und durch Förderung der Finanzierung. Die Exportrisikogarantie wird mithilfe der Österreichischen Kontrollbank abgewickelt. Abgedeckt werden sowohl politische, als auch wirtschaftliche Risiken. Diese Förderung ist jedoch nur für Risiken möglich, die privatwirtschaftlich nicht versicherbar sind. Die Förderung der Finanzierung erfolgt für Klein- und Mittelbetriebe durch die Exportfonds GmbH und für größere Unternehmen durch die Kontrollbank. Sie wird immer mithilfe der Hausbank des Exporteurs abgewickelt, die von der Exportfonds GmbH oder der Kontrollbank refinanziert wird. Durch die günstige Refinanzierung kommen die exportierenden Betriebe zu günstigeren Zinssätzen. Die Währungskurse der Welthandelswährungen (Dollar, Yen, Pfund) schwanken in den letzten Jahren relativ stark. Bei Exporten besteht daher die Gefahr eines Kursverfalls der Vertragswährung zwischen Vertragsabschluss und Zahlung, bei Importen die Gefahr eines Kursanstiegs der Vertragswährung. Kann man nicht in Euro abschließen, werden Kurse meist durch Devisentermingeschäfte bzw. Devisenoptionsgeschäfte oder durch einen Fremdwährungskredit, der bei Zahlung zurückgezahlt wird, abgesichert. Es ist zwischen Kassakursen und Terminkursen (meist per 3 und 6 Monaten) zu unterscheiden. Die Terminkurse werden wie die Kassakurse als Ankaufskurse (höher) und Verkaufskurse (niedriger) notiert. 72/14 Betriebswirtschaft HAK IV

Ergänzungs-Lerneinheit 3: Exportförderung und Kurssicherung im Außenhandel Da die Kurse jeweils für einen Euro gelten, weisen betragsmäßig höhere Terminkurse auf ein Fallen und betragsmäßig niedrigere Terminkurse auf ein Steigen der Fremdwährung hin. Report, Deport Swapsatz Devisentermingeschäft Devisenoptionsgeschäfte Kurssicherung durch Fremdwährungskredite Ist die Fremdwährung per Termin billiger als per Kassa, spricht man von einem Deport, ist sie per Termin teurer von einem Report. Der Swapsatz ist die Differenz zwischen Kassa- und Terminkurs. Der Exporteur verkauft die Fremdwährung per Termin des vereinbarten Zahlungseinganges zu einem fixen Kurs und verwendet den Zahlungseingang, um das Geschäft glatt zu stellen. Der Importeur kauft die Fremdwährung per Termin des vereinbarten Zahlungseinganges zu einem fixen Kurs und zahlt mit diesen Devisen die Importrechnung. Der Exporteur erwirbt nur das Recht, Devisen zu einem fixen Kurs zu verkaufen (Put), der Importeur erwirbt das Recht, Devisen zu einem fixen Kurs zu kaufen (Call). Entwickeln sich die Kassakurse günstiger, können Exporteur bzw. Importeur den Put bzw. den Call verfallen lassen und die Devisen am Kassamarkt günstiger verkaufen bzw. kaufen. Der Exporteur nimmt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Fremdwährungskredit auf und zahlt ihn bei Eingang der Zahlung mit den Devisen zurück. Er bekommt dadurch zusätzlich eine Finanzierung für die Produktionszeit und für die Zahlungsfrist. Beim Import ist diese Sicherungsart unüblich, da der Importeur einen Kredit gewähren müsste. Eine Audio-Wiederholung mit Audio-Player und MP3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation mit den Grafiken dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 4343. ID: 4343. Wissen Aufgaben zur Lernkontrolle Zu 1: Die Exportförderung 3 Außenhandel W 1: Durch welche Maßnahmen fördert der Staat den Export? W 2: Gegen welche Risiken gibt es Exportgarantien? W 3: Wo erhalten Sie nähere Auskünfte über die Exportförderung? W 4: Wer gewährt die geförderten Kredite an den Exporteur? W 5: Welche Rolle spielen die OeNB, die Exportfonds GmbH und die Kontrollbank bei der Gewährung von geförderten Exportkrediten? W 6: Welche Unternehmen gelten als Klein- und Mittelbetriebe (KMU)? Zu 2: Kurssicherung im Außenhandel W 7: Warum werden Außenhandelsgeschäfte nicht nur in Euro abgeschlossen und so jedes Kursrisiko vermieden? Betriebswirtschaft HAK IV 72/15

W 8: Wie werden Kurssicherungen mit Devisentermingeschäften durchgeführt: a) beim Export? b) beim Import? W 9: Was bedeuten die Begriffe Report, Deport bzw. Swapsatz im Zusammenhang mit Devisenterminnotierungen? W 10: Welcher Kurs ist höher, der Ankaufskurs oder der Verkaufskurs? W 11: Der Markt nimmt an, dass eine Währung steigen wird. Werden die Terminkurse betragsmäßig höher oder niedriger sein als die Kassakurse? Begründen Sie Ihre Anischt. W 12: Was ist der Unterschied zwischen einem Devisentermingeschäft und einem Devisenoptionsgeschäft? W 13: Wem ist es eher möglich, sich durch Kredite in fremder Währung gegen das Kursrisiko zu schützen, einem Exporteur oder einem Importeur? 72/16 Betriebswirtschaft HAK IV