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Transkript:

Titelfolie mit großem Bild Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm Die Entwicklung der Waldflurbereinigung in Thüringen Claus Rodig Referat Flurneuordnung, Dorfentwicklung, ländliche Infrastruktur Abteilung Ländlicher Raum, Forsten

Flurbereinigungsbehörden in Thüringen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung: Gotha mit Außenstelle in Worbis Gera Meiningen Obere und Oberste Flurbereinigungsbehörde: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Was ist ein Flurbereinigungsverfahren? Behördlich geleitetes formelles Verwaltungsverfahren Förderinstrument nach dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Verbindung der Neuordnung von ländlichem Grundeigentum mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum 37 FlurbG: Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der Landschaftsstruktur gestalten Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten und dem Interesse der Allgemeinheit Zusammenlegung von Grundbesitz unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Schaffung von gemeinschaftlichen Anlagen (Wege, Gewässer, bodenschützende und landschaftsgestaltende Anlagen) Ordnung der rechtlichen Verhältnisse Weitreichende Mitwirkungsrechte der Teilnehmergemeinschaft

Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens

Flurbereinigungsverfahren in Thüringen 31 abgeschlossene und 168 anhängige Verfahren mit 208.480 Flurstücken und 65.273 Ordnungsnummern (Grundbuchblätter) auf 108.125 ha, davon 14.156 ha Waldfläche www.landentwicklung-online.thueringen.de Landentwicklung-Online

Ausrichtung der Flurbereinigung in Thüringen Ursprünglich (1990er Jahre) Zusammenführung von getrennten Boden- und Gebäudeeigentum ( 64 LwAnpG) Verbesserung der Agrarstruktur Verkehrsinfrastruktur Später hinzukommend (etwa ab 1998) Naturschutzgroßprojekte (insbesondere GRÜNES BAND) Dorfentwicklung Bis heute hinzugekommene Herausforderungen Gewässerschutz (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) Hochwasserschutz Privatwaldmobilisierung

Die Waldflurbereinigung im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für Thüringen hier: Abschnitt Fördermaßnahme Flurbereinigung Kleinparzellierter Privatwald mit Parzellengrößen unter 5 ha existiert in Thüringen auf einer Fläche von über 100.000 ha. Vielfach ist den Eigentümern die Lage ihrer Flächen nicht bekannt. Hinzu kommen ungeklärte Eigentumsverhältnisse bei einer großen Anzahl von Waldgrundstücken. Dies führt zu erheblichen Wirtschaftserschwernissen bis hin zur Nichtbewirtschaftung. Die Beseitigung von Schadereignissen und die Abwehr von Kalamitäten sind unter diesen Bedingungen vielfach auch nicht mehr möglich. Waldflurbereinigungsverfahren tragen durch Eigentümerermittlung, Zusammenlegung (u.a. zu gemeinschaftlichem Eigentum) und Verkauf von unrentablen Kleinstflächen an Dritte zu einer Mobilisierung des ungenutzten Holz- und Flächenpotenzials im Privatwald und zur langfristigen Verbesserung des Waldzustandes bei. Eine stärkere Bewirtschaftung bzw. Nutzung des Kleinstprivatwaldes bewirkt durch die folgende Verjüngung eine weitere Kohlenstoffbindung und ist daher unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, aber auch des notwendigen Waldumbaus zum Selbstschutz des Waldes vor dem Klimawandel zu unterstützen.

Gesetzliche Sondervorschrift der Waldflurbereinigung ( 85 FlurbG) Beteiligung der forstwirtschaftlichen Berufsvertretung vor Anordnung des Verfahrens Zustimmung der Forstaufsichtsbehörde bei Zuziehung von Waldflächen > 10 ha Abfindung von Holzwerten nach den Grundsätzen der Waldwertrechnung Holzeinschläge, die den Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde Verstoß = Ordnungswidrigkeit mögliche Konsequenzen: Geldbuße, Einziehung des geschlagenen Holzes, Plannachtrag unter Berücksichtigung des Einschlages

Stellenwert der Waldflurbereinigung in Thüringen im Bundesvergleich Anteil der bewaldeten Fläche: 32 %, d. i. Platz 7 unter den 13 Flächenländern von erheblicher Bedeutung für den Stellenwert sind Privatwaldanteil (in Thüringen 40 %) und Besitzzersplitterung Stellenwert dauerhaft hoch: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt Stellenwert steigend: Niedersachsen, Sachsen, Thüringen Stellenwert niedrig: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein Quelle S. A. Hinz 2012, Heft 89 Schriftenreihe Universität der Bundeswehr München

Waldflurbereinigungsverfahren in Thüringen 10. Juli 2000: Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach 86 FlurbG Schmiedehausen (Landkreis Weimarer Land) klassische Waldflurbereinigung einschließlich forstwirtschaftlichem Wegebau, Vermessung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen) Nach 2000: Verschiedene Verfahren des freiwilligen Landtausch nach 103 a FlurbG, z. B. Gerterode (Landkreis Eichsfeld), Breitenbach (Landkreis-Schmalkalden-Meiningen) Voraussetzungen Freiwilligkeit und Ermittelbarkeit aller Eigentümer; Beschränkung auf kleinere Gebiete mit geringer Eigentümeranzahl 29. Januar 2009: Einleitung des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens nach 91 FlurbG Wölfershäuser Wälder (Schmalkalden-Meiningen) als Pilotprojekt für die Verbindung von Waldflurbereinigung und Bildung von Waldgenossenschaften 17. April 2013: Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen der Anstalt öffenlichen Rechts ThüringenForst, dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen und dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen über die Vergabe von Dienstleistungen in Waldflurbereinigungsverfahren Aktuell 5 beschleunigte Zusammenlegungsverfahren auf Grundlage des Rahmenvertrags in Bearbeitung

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Claus Rodig Referat Flurneuordnung, Dorfentwicklung, ländliche Infrastruktur Abteilung Ländlicher Raum, Forsten