FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG

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Transkript:

Bauernverband Aargau Im Roos 5, 5630 Muri Tel. 056 460 50 50 Fax 056 460 50 54 info@bvaargau.ch www.bvaargau.ch BVA Versicherungen 056 460 50 40 BVA Treuhand 056 460 50 55 Standesvertretung FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Programm "Landwirtschaft - Biodiversität - Landschaft (Labiola)"; Verpflichtungskredit Tranche 2016-2024 2016

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Landwirtschaft Aargau FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Programm "Landwirtschaft - Biodiversität - Landschaft (Labiola)"; Verpflichtungskredit Tranche 2016-2024 vom 25. November 2015 bis 22. Februar 2016 Absender Behörde Repla Partei Organisation Firma Privatperson Name/Bezeichnung Organisation * Bauernverband Aargau Kontaktadresse (Strasse, Nr.) * Im Roos 5 Telefon * 056 460 50 51 Kontaktperson (Name, Vorname) * Bucher Ralf PLZ Ort * 5630 Muri E-Mail * ralf.bucher@bvaargau.ch Fragen zur Anhörung Frage 1 u.a. Kapitel 7) Programmziele "Labiola" Sind Sie einverstanden mit der Aussage, dass das Programm "Labiola" zu einer attraktiven Kulturlandschaft, naturnahen Erholungsräumen sowie einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Bewirtschaftung beiträgt? Die Aargauer Bäuerinnen und Bauern bewirtschaften rund 44 % der Kantonsfläche bereits heute sehr nachhaltig und tragen nebst den Biodiversitätsförderflächen insbesondere auch mit der Produktion von Nahrungsmitteln zu einem attraktiven Landschaftsbild bei. 1.0.0 1 von 5

Frage 2 Kapitel 1) Effiziente Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge Teilen Sie die Meinung, dass mit dem Programm "Labiola" der Entwicklungsschwerpunkt im Aufgaben- und Finanzplan "Flächendeckende Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge" am effizientesten umgesetzt werden kann? Indem neu der Kanton flächendeckend zuständig ist für die 10 %-Co-Finanzierung (Rest Bund) wird die Umsetzung massiv erleichtert und bürokratische Hürden bezüglich Zuständigkeiten werden abgebaut. Die Gemeinden und hier insbesondere die Landgemeinden werden finanziell entlastet. Frage 3 Kapitel 1.3 und 7.5) Finanzierung seitens Kanton; Auswirkungen auf die Gemeinden Teilen Sie die Meinung, dass der Kanton die Co-Finanzierung von 10 Prozent bei den "Labiola"-Beiträgen 2016 2024 vollständig übernehmen und die Gemeinden dadurch entlasten soll? Die bisherige Beteiligung hat vor allem die Landgemeinden überproportional stark belastet, was völlig falsch ist, da gerade die Bevölkerung aus den Städten und Agglomerationen von den Naherholungsgebieten auf dem Land profitiert. Nicht zu vergessen ist, dass die Bäuerinnen und Bauern aufgrund von Littering und Hundeproblemen belastet werden. Der Grosse Rat hat die Co-Finanzierung durch den Kanton ohne Gegenstimme gutgeheissen, was ein deutliches Zeichen ist, dass dies der richtige Weg ist. 1.0.0 2 von 5

Frage 4 Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft Teilen Sie die Meinung, dass ohne finanzielle Unterstützung für die Biodiversitätsförderflächen und die Landschaftsqualität die Biodiversität zurückgeht und die Kulturlandschaft eintöniger wird? Biodiversität ist ein öffentliches Gut, wofür kein Markt besteht. Deshalb braucht es die Abgeltungen durch die öffentliche Hand. Ohne Unterstützung wäre der Rückgang der Biodiversität zu Gunsten der Nahrungsmittelproduktion die logische Folge. Frage 5 Kapitel 7) Auswirkungen und Folgen bei Nichtrealisierung Würden Sie im Falle einer Ablehnung der kantonalen Co-Finanzierung der "Labiola"-Beiträge die Auswirkungen genereller Art in Kauf nehmen? Es hätte ausschliesslich negative Konsequenzen für den Kanton Aargau. Die Bauernfamilien erhielten weniger Direktzahlungen, die vom Bund zu 90 % finanziert würden und würden dadurch weniger Steuern bezahlen. Die Aufwendungen für alle würden grösser, wenn einzelne Gemeinden die Finanzierung übernehmen würden und die Biodiversität würde zurück gehen. 1.0.0 3 von 5

Frage 6 Kapitel 7.1 und 7.2) Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Kanton Teilen Sie die Meinung, dass die vom Kanton investierten 10 Prozent Co- Finanzierung positive finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen haben, in dem die Kaufkraft und das Steuersubstrat der Aargauer Landwirtinnen und Landwirte verbessert werden? Das ist klar ausgewiesen und belegt mit Zahlen des kantonalen Steueramtes. Bei einem Grenzsteuersatz von 16 % profitiert der Kanton und vor allem die Gemeinden. Frage 7 Kapitel 5) Verpflichtungskredit Sind für Sie mit dem beantragten Rahmenkredit von 135 Millionen Franken brutto für die Jahre 2016-2024, unter Berücksichtigung des Anteils an Bundesmitteln von 90 Prozent und einem Kantonsanteil von maximal 13,5 Millionen Franken (10 Prozent) einverstanden? Für den Bauernverband Aargau sind die Berechnungen nachvollziehbar und die Erwartungen bezüglich Umsetzung der Massnahmen decken sich mit den ersten Erfahrungen einzelner Regionen und anderen Kantonen. Weitere / Kommentare Hier können Sie weitere und Kommentare erfassen. Der neue Entwicklungsschwerpunkt "Flächendeckende Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge" ist für alle Beteiligten gewinnbringend. Die Landwirtschaft kann die mit der AP 14 17 reduzierten Direktzahlungen teilweise kompensieren. Landschaft und Natur erfahren durch das Programm "Labiola" eine weitere Aufwertung. Für den Kanton und die Gemeinden verbessert sich im Wesentlichen dank den Beiträgen des Bundes das Steuersubstrat der landwirtschaftlichen Betriebe, so dass der kantonale Aufwand für die Co- Finanzierung insgesamt mehr als wettgemacht wird. Das höhere Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkt sich auch positiv auf die Aargauer Wirtschaft aus. Schliesslich wird auch der Vollzug insgesamt schlanker und effizienter, da nicht mit allen Aargauer Gemeinden betreffend Übernahme der Restfinanzierung verhandelt werden muss und die jährliche Abrechnung mit ihnen entfällt. 1.0.0 4 von 5

Antworten einreichen Bitte senden Sie uns Ihre Antworten bis am 22. Februar 2016. Sie können uns das PDF-Dokument per E-Mail an labiola@ag.ch übermitteln oder klicken Sie auf das Feld "Per E-Mail senden". Besten Dank. 1.0.0 5 von 5