Ausbauplanung Greitweg 3. Bauabschnitt

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Transkript:

Ausbauplanung Greitweg 3. Bauabschnitt Stellungnahme vom 9. Juli 2012 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göttingen e.v. Geiststraße 2, 37073 Göttingen www.adfc-goettingen.de info@adfc-goettingen.de Kontakt: Rainer Worm, 0551/4994585 Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Göttingen/Northeim e.v. Geiststraße 2, 37073 Göttingen www.vcd.org/goenom goenom@vcd.org Kontakt: Julian Ladisch, 0551/4895741

Beschlussempfehlung von ADFC und VCD Variante 1 wird abgelehnt. Variante 2 wird abgelehnt. Die Verwaltung wird gebeten, Planungen für eine 6,00 m breite Fahrbahn ohne Schutzstreifen zu erstellen. Einer Anliegerinformation mit der neuen Planung wird zugestimmt. 2

Gründe (Zusammenfassung) Variante 1 6,50 m Fahrbahnbreite gefährlich für Radverkehr, provoziert Kfz zu dicht zu überholen 1,50 m 2,10 m Gehwegbreite zu schmal Variante 2 1,25 m Schutzstreifen zu schmal 7,00 m Fahrbahnbreite zu breit 1,30 m 1,92 m Gehwegbreite zu schmal 3

Fahrbahnbreite und Radverkehr Quelle: Strassen mit Gemischtverkehr: Anforderungen aus der Sicht der Zweiradfahrer. Forschungsauftrag SVI 1999/135 (41/99) auf Antrag der Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure SVI Januar 2003, Seite Z3 4

Fahrbahnbreite und Radverkehr Verträglicher und sicherer Mischverkehr auf der Fahrbahn bei 4000 Kfz/Tag und 5,60 m 6,00 m oder 7,00 m 7,50 m Fahrbahnbreite. Dies steht auch in den technischen Regelwerken: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 (RASt 06), 6.1.7.2 Absatz 2 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 10), 3.1 Absatz 2-3 5

Fahrbahnbreite und Radverkehr Problematisch ist Mischverkehr auf Fahrbahnen mit Breiten zwischen 6,00 und 7,00 m bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 400 Kfz/h. (ERA 10, 3.1 Absatz 2, ähnlich in RASt 06, 6.1.7.2 Absatz 3) Grund: Pkw überholt Radfahrer trotz Gegenverkehrs mit zu geringem Abstand. Ab 7,00 m: Ausreichender Abstand möglich. Unter 6,00 m: Überholen gar nicht möglich. 4000 Kfz/Tag bedeuten etwa 320 480 Kfz/h in der Spitzenstunde. 6

Fazit Fahrbahnbreite Variante 1 mit 6,50 m Fahrbahnbreite gefährdet den Radverkehr und scheidet deshalb aus. Greitweg ist Hauptroute des Radverkehrs (festgelegt im Verkehrsentwicklungsplan). Deshalb muss die Fahrbahnbreite höchstens 6,00 m oder mindestens 7,00 m sein. 7

Schutzstreifen Die Breite des Schutzstreifens soll einschließlich Markierung im Regelfall 1,50 m betragen. Sie darf 1,25 m nicht unterschreiten. (RASt 06 6.1.7.3 Absatz 6) Der Greitweg gehört zum Hauptroutennetz des Radverkehrs. Im Hauptroutennetz muss der Schutzstreifen 1,50 m breit sein. 8

Schutzstreifen Technische Regelwerke empfehlen, dass Radfahrer im Mischverkehr ohne Schutzstreifen fahren, wenn es bei Tempo 30 km/h weniger als 800 Kfz in der Spitzenstunde gibt. (ERA 10, 2.3.3 Bild 7) 9

Schutzstreifen Tempo-30-Zone und Schutzstreifen (= Zeichen- 340-Markierung) schließen sich gegenseitig aus. Ausdrückliches gesetzliches Verbot, 45 Absatz 1c Satz 3 Straßenverkehrsordnung. Der Greitweg, 3. Bauabschnitt, liegt in einer Tempo-30-Zone. 10

Fazit Schutzstreifen Schutzstreifen sind nicht möglich. Variante 2 scheidet aus. 11

Gehweg Damit sich zwei Gehwegnutzer bequem begegnen können, ist die Regelbreite des Gehwegs 2,50 m (RASt 06, 6.1.6.1). Mobilitätsbehinderte sind darin berücksichtigt (RASt 06, 4.7 Tabelle 4): Mobilitätsbehinderte Breite Länge Blinde Person mit Langstock 1,20 m - Blinde Person mit Führhund 1,20 m - Blinde Person mit Begleitperson 1,30 m - Person mit Stock 0,85 m - Person mit Armstützen 1,00 m - Person mit Rollstuhl 1,10 m - Person mit Kinderwagen 1,00 m 2,00 m Rollstuhl mit Begleitperson 1,00 m 2,50 m 12

Fazit Gehweg Variante 1 hat deutlich zu schmale Gehwege: 1,50 m 2,10 m Variante 2 hat erheblich zu schmale Gehwege: 1,30 m 1,92 m Variante 1 und besonders 2 behindern Gehwegnutzer. Es sind breitere Gehwege erforderlich. 13

Bus Nur Linie 8 und Nachtlinie 28. 15-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt sonn- und feiertags 6,00 m Fahrbahnbreite ist Mindestmaß für Linienbus-Begegnung (RASt 06 4.2 Bild 16) 14

Bus Voraussetzungen für 6,00 m nach RASt 06 4.2: Geringe Fahrzeugfolge Mit 15 Minuten erfüllt Untergeordnete Rolle des ÖPNV Erfüllt, Fahrrad ist übergeordnet (Radhauptroute) Ausweichmöglichkeiten Erfüllt, Einmündung Schülerstieg und Bünne, sowie absolutes Halteverbot auf der Südseite Höchstens 40 km/h Gefordert von VG Braunschweig, Urteil vom 30.03.2011, 6 A 95/09, Abs. 50 Erfüllt, Tempo-30-Zone Geringe Begegnungshäufigkeit Erfüllt, siehe nächste Seite 15

Bus Montag bis Samstag Minute 06-08 alle 15 Minuten Richtung Grone/Nord Minute 10-12 alle 15 Minuten Richtung Weende Sonntag und Feiertag Minute 18-20 alle 30 Minuten Richtung Grone/Nord Minute 12-14 alle 30 Minuten Richtung Weende Nach Fahrplan keine Begegnung An Ampel Martin-Luther-Straße hat immer einer von zwei sich begegnenden Bussen Rot. Begegnung wegen parkender Pkw ohnehin unmöglich 16

Bus 17

Städtebauliche Bemessung Ca. 10,00 bis 11,00 m Straßenraumbreite zwischen den Grundstücksgrenzen verfügbar 40 % für Fahrbahn für angenehme Aufteilung (RASt 06 3.4, VG Braunschweig, Urteil vom 30.03.2011, 6 A 95/09, Abs. 48, 50) Ergibt 4,00 bis 4,40 m Fahrbahnbreite Deshalb kleinstmögliche Breite wählen, die noch Bus erlaubt, also 6,00 m RASt 06 enthält empfohlene Querschnitte mit 6,00 m Fahrbahnbreite (5.2 Nr. 2.5, 2.8, 4.1, 5.4) 18