Merkblatt Schweizer Bürgerrecht

Ähnliche Dokumente
Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil

bürgerrechtskommission

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

R I C H T L I N I E N

Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren

Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich doch einfach an die Stadtkanzlei Willisau.

Merkblatt Trauung. Wir wollen heiraten Was müssen wir wissen?

Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren. ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller

Bürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen

Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs

Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende

vom 21. November 1994 (Stand 1. Juli 2014)

I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen

Merkblatt Einbürgerungskategorien

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018

Wie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht?

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER?

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Erwerb des Ortsbürgerrechts

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT

Gesuch um Einbürgerung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom

Einbürgerung. Informationen zur ordentlichen Einbürgerung

in Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) 2.1. Erwerb durch ordentliche Einbürgerung

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017

Einbürgerungsreglement

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

Grundsätze Art. 2 Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Bürgerrecht einer Einwohnergemeinde, einer gemischten Gemeinde oder einer Heimatgemeinde.

Gesuch um Erwerb des Burgerrechtes von Thun

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

EINWOHNERGEMEINDE HERZOGENBUCHSEE. Merkblatt der Gemeinde Herzogenbuchsee zum Einbürgerungsverfahren

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h RICHTLINIEN ÜBER DIE EINBÜRGERUNG AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGER

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement

Gemeinde g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g. Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Personalien Stiefvater / -mutter leiblicher Elternteil

Einwohnergemeinde Lenk

INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ

WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/-IN? INFORMATIONEN ZU DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG. Dezember 2010

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungsverordnung, EbüV) vom (Stand )

Einbürgerungsreglement

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

Verfahrens- und Aktenablauf. bei. ordentlichen Einbürgerungen

Einbürgerungsverordnung (EVO) 19. November 2013

Merkblatt 1. Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen. im Kanton Obwalden. Ausgabe vom 1. April 2013

Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011

Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG)

INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ

Kanton Zug Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)

Schweizer Bürgerrecht

BÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Fachprozess EAZW. Nr vom 1. April 2010 (Stand: 1. Mai 2013) Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Einbürgerung. Geschäftsfall Bürgerrecht

BURGERGEMEINDE HEIMBERG. Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines

1 Allgemeine Bestimmungen

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1

Nr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Uri

Fragenkatalog. Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren. Revisionsvorschlag Ja Nein Begründung / Bemerkungen / Vorschläge

Informationsblatt Einbürgerungsverfahren / Ordentliche Einbürgerung

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG).

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG).

Einwohnergemeinde. Richtlinien Einbürgerungsverfahren. (Stand )

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung,

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)

B. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme

über das freiburgische Bürgerrecht (BRG)

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Das Burgerrecht wird durch behördlichen Beschluss erworben in Form der

Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV)

Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV)

Anmeldung für eine Altersrente

Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung

Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton St.Gallen und in der Politischen Gemeinde (und Ortsgemeinde)

über das freiburgische Bürgerrecht (BRR)

Merkblatt zur Einbürgerung von Ausländer/-innen im Verfahren der Einbürgerung im Allgemeinen

Deutsche heiraten in der Schweiz

Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB

Über die Wiedereinbürgerung und die erleichterte Einbürgerung entscheidet die Bundesbehörde 1).

Transkript:

Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Eine Wegleitung für ausländische Staatsangehörige Wie werde ich Schweizer/-in?

Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 15 Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts und 12 und 13 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes seit 12 Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben (Doppelzählung zwischen 10. und 20. Lebensjahr). in den letzten 5 Jahren während mindestens 3 Jahren in der Gemeinde Horw Wohnsitz haben, davon unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens einem Jahr. in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen. in die örtlichen Verhältnisse (u.a. Sprache) eingegliedert sind. mit den örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind und diese akzeptieren. die Rechtsordnung beachten. die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Erforderliche Unterlagen Damit das Gesuch behandelt werden kann, sind die Dokumente gemäss Checkliste auf Seite 5 dem Zivilstandsamt einzureichen. Sämtliche Dokumente müssen im Original eingereicht werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Dokumente, welche nicht in einer schweizerischen Amtssprache verfasst sind (deutsch, französisch oder italienisch), sind auf Deutsch zu übersetzen. Gesuchsbehandlung Die Behandlung eines Einbürgerungsgesuches kann erst erfolgen, wenn das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das Verfahren wird längere Zeit in Anspruch nehmen und kann weder mündlich noch schriftlich beeinflusst werden. Das vollständige Gesuch wird beim Zivilstandsamt entgegengenommen. Seite 2

Kostenvorschuss Es wird ein Kostenvorschuss einverlangt: Familien Fr. 2'000.00 Ehepaare Fr. 1'800.00 Einzelpersonen Fr. 1'700.00 Minderjährige Fr. 1'200.00 Dieser Kostenvorschuss wird am Ende des Einbürgerungsverfahrens (Einbürgerung oder Ablehnung) mit den tatsächlichen Gebühren verrechnet. Einbürgerungsbericht Nach der Bezahlung des Kostenvorschusses wird der Einbürgerungsbericht erstellt. Mit diesem Einbürgerungsbericht werden beim Steueramt, beim Kantonalen Amt für Migration sowie bei der Luzerner Polizei wichtige Angaben über die Gesuchstellenden eingeholt. Informationskurs Zur Förderung des politischen Wissens und der Integration führt die Caritas Luzern im Auftrag der Bürgerrechtsdelegation Informationskurse durch. Der Kurs ist von den Gesuchstellenden in jedem Fall vor dem Gespräch beim zuständigen Departement zu besuchen. Seite 3

Vorstellungsgespräche Die Gesuchstellenden werden vom zuständigen Departement zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Am Gesprächstermin ist ein Fragebogen zu verschiedenen Themen auszufüllen (Bund, Kanton Luzern, Gemeinde Horw, Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche, persönliche Eingliederung, usw.). Vor dem Gespräch wird der Einbürgerungsantrag während 30 Tagen im öffentlichen Anschlagkasten der Gemeinde und auf www.horw.ch publiziert. Nach diesen 30 Tagen wird die Bürgerrechtsdelegation, welche abschliessend über die Gesuche entscheidet, nochmals mit den Gesuchstellenden ein Gespräch führen. Gesuchstellende müssen ein Gespräch in deutscher Sprache führen können und das Schweizer Staatssystem kennen. Weiteres Vorgehen Wird das Bürgerrecht von der Bürgerrechtsdelegation zugesichert, werden sämtliche Unterlagen an das Amt für Gemeinden des Kantons Luzern weitergeleitet. Dieses holt beim Bundesamt für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ein. Sobald die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vorliegt, erteilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement das Kantonsbürgerrecht. Die Eingebürgerten erhalten eine Einbürgerungsurkunde. Auskunft Sie haben noch Fragen? Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne weitere Auskunfte. Seite 4

Checkliste der erforderlichen Unterlagen Formular "Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts" vollständig ausgefüllt (am Schalter Zivilstandsamt erhältlich) Original-Geburtsscheine (ev. mit Übersetzung) aller in die Einbürgerung miteinbezogenen Personen Strafregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre (Gesuch downloadbar unter www.strafregister.admin.ch oder unter Online-Dienste im Online-Schalter auf www.horw.ch) Betreibungsregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre (beim Betreibungsamt erhältlich) Wohnsitzbestätigungen für jede gesuchstellende Person (bei den jeweiligen Wohngemeinden erhältlich); für die Jahre des Wohnsitzes in der Gemeinde Horw ist keine Wohnsitzbestätigung notwendig Passkopie für jede gesuchstellende Person Kopie Ausländerausweis für jede gesuchstellende Person Je nach Zivilstand sind zudem folgende Unterlagen beizulegen: Zusätzliche Unterlagen für Verheiratete Heiratsurkunde (ev. mit Übersetzung). Bewirbt sich nur die Ehefrau bzw. der Ehemann, ist die Geburtsurkunde des Partners bzw. der Partnerin auch beizulegen. Zusätzliche Unterlagen für Geschiedene Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung Zusätzliche Unterlagen für Verwitwete Todesschein (des verstorbenen Ehepartners) Onlineschalter auf www.horw.ch Seite 5

Seite 6

Seite 7

Gemeinde Horw Öffnungszeiten: Zivilstandsamt - Montag bis Freitag 08.00-11.45 und 14.00-17.00 Uhr Gemeindehausplatz 1 - Jeden 1. Dienstag im Monat bis 18.30 Uhr Postfach - Termine sind auch ausserhalb der ordentlichen 648 Horw Öffnungszeiten möglich Tel. 041 349 12 58 Fax. 041 349 14 80 andreas.meier@horw.ch www.horw.ch Ausgabe Januar 2013 Seite 8