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11 22. NOVEMBER 2016 118. JAHRGANG VERBANDSPOLITISCHE MONATSZEITUNG FÜR IMMOBILIENEIGENTUM IN SCHLESWIG - HOLSTEIN PLATZVERWEIS Zwischenruf bleibt auf Seite 2 POLITIK & WIRTSCHAFT 2 INTERVIEW Mehr Geld und weniger Standards POLITIK & WIRTSCHAFT 2 MIETSPIEGEL Lübecker Mieten uneinheitlich VERBAND & VEREIN 7 RECHTSANWÄLTE & NOTARE Telefonbetrüger Warnung an ältere Mitbürger ANZEIGENSONDERTHEMA 9-11 WINTER-GARTEN Wunderschöne Eiskristalle HAUS & GARTEN 11 WICHTIGE TERMINE Haus & Grund Preetz: Grünkohlessen 28. 11. Information: 04342 79 92 119 Haus & Grund Neumünster: Vortragsabend Thema Einbruchschutz 30. 11. Mehr Information auf Seite 4 Haus & Grund Kiel: Fahrt zum Lübecker Weihnachtsmarkt 8. 12. Information: 0431 66 36 260 NHZ KONTAKT Redaktion 0431 66 36 218 E-Mail info@haus-und-grund-kiel.de Anzeigen 04522 7 62 80 70 Impressum Seite 17 FOTOS DIESE SPALTE: H&G LÜBECK / ILSE JAEHNER Zuwachs im Schilderwald. Dank Sanierungsstau immer häufiger anzutreffen. VON VOLKER SINDT Straße saniert Anlieger ruiniert Die Straßenausbaubeiträge bewegen nach wie vor die Gemüter. Auch wenn der Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein eine Reihe von Bürgern hat abblitzen lassen, ändert das nichts an der Brisanz dieses Themas. Eine Gruppe von Eigentümern hatte die Änderung des Kommunalabgabengesetzes gefordert. Der Ausbau und die Sanierung von Straßen sollten nicht mehr von den Grundstückseigentümern, sondern über Steuermittel finanziert werden. Die ihnen nun durch den Petitionsausschuss erteilte Abfuhr hatte allerdings rein formale Gründe. Nach Aussage des um Stellungnahme gebetenen Innenministeriums sind alle Gebührenbescheide nach Lübeck: Bitte mitmachen Über das wirtschaftliche Verhalten der privaten Hauseigentümer auf dem Mietwohnungsmarkt liegen nie genug belastbare Daten und Fakten vor. Deshalb verschickt Haus & Grund Deutschland seit 2014 Fragebögen. Haus & Grund Lübeck ist eine von bundesweit neun Erhebungsregionen. In dieser Ausgabe finden unsere Lübecker Mitglieder erneut einen Fragebogen, einen Erläuterungstext und einen Freiumschlag für den Versand an den Zentralverband. Bitte helfen Sie mit, Haus & Grund mit Munition zu versorgen, um so gegenüber Politik und Öffentlichkeit noch überzeugender eintreten zu können. Der Landesverband sowie Haus & Grund Lübeck danken dafür. Vernunft in der Sache schützt vor Populismus geltendem Recht erteilt worden. Insofern konnte der Petitionsausschuss gar nicht anders entscheiden. Doch genau dieses geltende Recht ist der Anlass zu berechtigter Beschwerde. Haus & Grund Schleswig-Holstein kämpft seit langem gegen dieses unselige Instrument der eigentumsgefährdenden Belastung gerade kleiner Grundeigentümer. Es ist auch hier Es wäre bedauerlich, wenn in einer solchen, an sich rein sachlichen Frage am Ende die Populisten das Wort führen. ISTOCK/LV wieder der Mittelstand, dessen selbst erwirtschaftetes Eigentum besonders stark herangezogen wird. Dabei benutzen nicht nur sie unsere Straßen und Fußwege. Eigentümer sind es, aber Mieter, Gewerbetreibende und deren Kunden genauso. Doch nur einer soll für die Wiederherstellung kommunaler Straßen bezahlen. Dabei rollt die richtige Kostenlawine erst noch auf uns zu. In den letzten 30 Jahren sind viele Straßen neu entstandenen oder aber grundsaniert worden. Sie bedürfen inzwischen allesamt der Überholung. Zu lange wurde die Instandhaltung aufgeschoben, verursacht durch die ewigen Finanznöte. Jetzt wird die Grundsanierung fällig und mit gnadenloser Sicherheit ein hoher Ausbaubeitrag die Folge sein. Mietpreisbremse abschaffen Das raten Wirtschaftsweise der Regierung Jedes Jahr der gleiche Ritus: Fünf Wirtschaftsweise treten auf und geben der Regierung zu denken. Diesmal haben sie harsche Kritik an der Wohnungspolitik geübt. So forderten sie die Abschaffung der Mietpreisbremse und die Vermeidung der Fehler der Vergangenheit mit dem sozialen Wohnungsbau. Die große Stimmenmehrheit für die Bundesregierung sei nicht reformbereit, die aktuellen und künftigen Probleme der Bundesrepublik anzugehen. Ein Aspekt ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum. Gerade in Großstädten ist Wohnraum im unteren Preissegment knapp. Es mangelt insbesondere an einem höheren Angebot von bezahlbarem Wohnraum. Die Bundesregierung hat deshalb im Juni 2015 eine Mietpreisbremse eingeführt. Aus Sicht des Sachverständigenrats sei zu befürchten, dass die Mietpreisbremse das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt schmälert und Bauinvestitionen verhindert, besonders für bezahlbaren Wohnraum. Dieser Eingriff in die Marktpreisbildung reduziere den Anreiz für die Bereitstellung von Mietwohnungen. Eine erste empirische Auswertung belegt nach Einführung der Bremse sogar etwas stärkere Mietsteigerungen und etwas geringere Immobilienpreissteigerungen. Damit haben sich die Warnungen und Befürchtungen von Haus & Grund Deutschland erneut bestätigt. Das ganze Gutachten unter www. sachverstaendigenrat-wirtschaft.de Eigentum verpflichtet! das rufen viele. Leider auch einige Journalisten in ihren Kommentaren. Doch das ist zu kurz gedacht. Wer ein Grundstück kauft, weiß, dass auch in Zukunft Kosten auf ihn zukommen. Er muss sein Haus in Stand halten und wenn er schlau ist, tut er es nach und nach. Das jedoch kann jeder Eigentümer für sich selbst regeln. Macht er nichts, muss er später dafür teuer bezahlen. Diese Wahlmöglichkeit hat man beim Straßenausbau gerade nicht. Wenig bis nichts kann der Eigentümer beeinflussen. Begonnen mit den schon erwähnten knappen Finanzen bis hin zum gestiegenen Verkehrsaufkommen, insbesondere durch die immer schwerer werdenden, den Unterbau ruinierenden Lastwagen, muss er das hinnehmen. Damit der Verkehr auch im Winter rollt, wird tonnenweise Salz auf die Straßen gestreut, was deren Zustand ebenfalls nicht verbessert. Unterhalt der Straßen ist eine Gemeinschaftsaufgabe Liegt es da nicht auf der Hand, dass der Straßenunterhalt eine gemeinschaftliche Aufgabe sein sollte? Der Gesetzgeber muss sich dieses Gedankens annehmen. Sonst nimmt sich vielleicht der Bürger eines Tages des Gesetzgebers an. Es wäre bedauerlich, wenn sich in dieser reinen Sachfrage die Fronten in unserer Gesellschaft verhärten und Populisten auch hier das Wort führen. Wenn schon derzeit aus fiskalischen Gründen keine durchgreifende, das Ausmaß der Überbelastung vieler privater Grundeigentümer mildernde Gesetzesänderung erreichbar ist, sollte man wenigstens den Kommunen freistellen, ob und in welcher Höhe sie Ausbaubeiträge erheben wollen. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht. Und es bleibt dabei: Die Eigentumsgarantie der Beitragspflichtigen ist ein hohes Gut, das geschützt werden muss. So jedenfalls fasst Verbandsvorsitzender Alexander Blažek die Minimalanforderungen zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes zusammen. Den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren, ist wahrlich keine Zwangsbeglückung. Es könnte aber zu einem Standortfaktor werden. Vor allem wäre es im besten Sinne demokratisch beeinflussbar. Denn die Nähe des Wählers zu seiner Gemeindevertretung ist größer, als zu jedem Landesparlament oder Bundestag. Land fördert Einbruchschutz Eigentümer können sich jetzt besser gegen Einbrecher schützen. Landesinnenminister Stefan Studt stellte dazu ein Förderprogramm auf die Beine. Haus & Grund freut sich darüber: Mit dem Zuschuss in Höhe von maximal 1.600, wurde eine Haus & Grund- Forderung umgesetzt, so Vorsitzender Alexander Blažek. Gefördert werden zum Beispiel einbruchshemmende Eingangstüren, Gitter, Rollläden sowie Einbruchsmeldeanlagen. Die förderfähigen Kosten werden mit 20 Prozent bezuschusst. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000,. Zuständig für die Anträge ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Mehr Infos gibt es im Internet auch unter www-haus-und-grund-sh.de

2 POLITIK & WIRTSCHAFT NHZ 11 22. November 2016 ZWISCHENRUF VOLKER SINDT Neulich waren wir in einem Baumarkt. Nicht, weil wir etwas kaufen wollten, denn das, was wir brauchen, finden wir sowieso nie. Aber man kann dort interessante Lebewesen beobachten. Zum Beispiel das sogenannte Verkaufspersonal. Die Mitglieder dieser Spezies gehören offenbar zur geschützten Gattung der Flüchtlinge. Sie dürfen hier aber trotzdem verfolgt werden. Weshalb wir uns darüber wundern, warum dieses Angebot unseres Baumarkts von so wenig Sachsen genutzt wird. Außer ihrer stets gleichfarbigen Tracht und den flinken Absetzbewegungen hinter den erstbesten Dachlattenstapel sehen sie aus wie wir. Sie verfügen über keine besonderen Merkmale und scheinen nachtaktiv zu sein. Sie reagieren empfindlich auf die morgens eingeschaltete Ladenbeleuchtung. Warum der Baumarkt-Geschäftsführer sie trotzdem Verkäufer nennt, ist bisher nicht erforscht. Dieses Artverhalten ist ihnen inzwischen verloren gegangen. Wie wirklich gute Politiker reagieren sie ausweichend. Aber nicht erst bei den Antworten, sondern schon bevor überhaupt eine Frage gestellt werden konnte. Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung im Baumarkt genießt auch eine weitere Lebensform: Es ist der gute alte Schlaumeier. Er trägt manchmal ein Hütchen, meist aber eine Plastiktüte. Die allerdings nicht mehr lange, denn sie kostet demnächst überall Geld. Ob er da künftig Messen, wie die NordBau, überstehen wird, wissen wir nicht. Denn in den Taschen seiner fleckenabweisend ertüchtigten Trevira-Hose kann er all die vielen Prospekte und Kugelschreiber nicht unterbringen. Er fühlt sich zu denjenigen Auserwählten gehörig, die schon mal einen der angestellten Flüchtlinge gesehen haben wollen. Geschickt täuscht er gegenüber orientierungslos in der Schraubenabteilung herumirrenden Akademikern Hilfsbereitschaft und Kompetenz vor. Nur so erklärt es sich, warum Eigentümer von an sich ja gebrauchsfertig erstellten Immobilien jedes Wochenende wagenweise Baumaterialien aus dem Markt schleppen. Eva Sandra Pluta und Martin Boris Becker Haus & Grund-Mitglieder seit 2000 Mieter- Bonitätsauskunft? Dafür haben wir jemanden! Die SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und bietet Informationen rund um Bonität und Identität. 2 Millionen Privatkunden und 9.000 Firmenkunden darunter Banken, Sparkassen und Händler nutzen die Informationen und Services der SCHUFA. Weitere Infos unter www.haus-und-grund-sh.de/mieterbonitaetsauskunft Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie In Kooperation mit: Viele Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand Peter Lehnert, Zeitsoldat und gelernter Bankkaufmann, wohnt im Süden Holsteins, genauer in Bilsen. Dort ist er ehrenamtlicher Bürgermeister. Seine Hauptbeschäftigung findet der 53-Jährige jedoch im Kieler Landtag. Dort ist er Mitglied der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten. Anlässlich eines Redaktionsbesuches bei unserer Zeitung hatten wir Gelegenheit, ihm einige Fragen zu stellen. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass die Bereitstellung von Bauland zu schleppend vorangehe. Sie macht das an dem Beharren der Regierung an ihrer Landesplanung fest. Lehnert: Das Grundproblem sehe ich darin, dass der derzeitige Plan aus dem Jahr 2010 stammt und bis 2025 Gültigkeit haben soll. Bei seiner Entstehung, die ja auf Daten aus 2008 und davor beruht, hatten wir eine ganz andere Wohnungsnachfrage. Wir hatten keine so starke Flüchtlingsbewegung, der demografische Wandel zeichnet sich nun stärker ab, als angenommen. Vor allem haben wir niedrige Zinsen. Letzteres würde jetzt vielen Leuten ermöglichen, sich mit der Bildung von Eigentum zu beschäftigen. Das sehen wir als wichtige Aufgabe auch zur Altersversorgung an. Deswegen muss es stärker gefördert werden. Bauen kann man aber nur dort, wo es Bauland gibt. Da muss man sich schon fragen, ob die alten Vorgaben der Landesplanung heute noch Gültigkeit haben. Ich meine nein. Hier muss die Landesplanung flexibler werden. Sie könnte mit relativ wenig Mitteln für deutlich mehr Wohnraum sorgen. Im Sommer diesen Jahres hat Ihre Fraktion einen Änderungsantrag gestellt, in dem es auch um andere Alternativen zur Wohnraumschaffung geht, zum Beispiel durch Nachverdichtung und Dachgeschossausbau. Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Bildung, Sicherheit und gute Infrastruktur sind jetzt wichtiger denn je Peter Lehnert, CDU-Landtagsabgeordneter, sieht die Wohnraumversorgung als besonders wichtige Aufgabe. NHZ Man sollte wenigstens befristet auf einige Standards verzichten, wenn man mehr Wohnungen bauen will. Dem scheint die Landesregierung gerne nachgekommen zu sein. Ja, zum Teil. Doch auch da liegt das Problem im Detail. Abgesehen davon, dass Zinsvorteile in der Förderung zur Zeit keine so große Rolle spielen, sind es die immer noch sehr hohen bürokratischen Hürden, die das Bauen erschweren. Allein die enormen energetischen Standards wirken vielfach abschreckend. Sie treiben die Baukosten in die Höhe, was wir nicht in Ordnung finden. Ich hielte es auch für sinnvoll, zum Beispiel befristet auf Pkw-Stellplätze zu verzichten, um die starke Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen. Immer wieder kommt es zu Konflikten, wenn größere Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Gibt es überforderte Nachbarschaften? Ich sehe durchaus, dass es Ängste gibt. Widerstand erlebe ich nicht, sondern Hilfsbereitschaft und verhaltenes Abwarten. Vielleicht ist die Kieler Bevölkerung besonders aufgeschlossen. Mit Sicherheit liegt es an der Größe der Stadt. Es ist in einer Stadt mit 240.000 Einwohnern einfacher, 1.800 Menschen unterzubringen als 600 in einem kleinen Ort wie Boostedt mit seinen 4.500 Einwohnern. Was heißt für Sie bezahlbarer Wohnraum? Das muss jeder individuell für sich selber beurteilen. Man sollte sich mit einem angemessenen Anteil seines Einkommens für sich eine angemessene Wohnung leisten können. Das hängt natürlich auch von den persönlichen Ansprüchen ab. Eine Wohnung in zentraler Lage in Hamburg kann nicht zum gleichen Preis gemietet werden, wie eine am Stadtrand oder irgendwo im Kreis Segeberg. Unverständlicherweise hat Deutschland eine im Vergleich relativ niedrige Eigentumsquote. Auch das ist ein Grund dafür, dass viele Menschen, besonders ältere, Probleme haben, sich mit gutem Wohnraum zu versorgen. Eine verstärkte Eigentumsförderung würde einen großen Teil dieses Problems beseitigen. Gerade jetzt könnten sich angesichts der niedrigen Zinsen Schwellenhaushalte mit bezahlbarem, weil bezahltem Wohnraum in Form von Eigentum, versorgen. Das wäre aktive Bekämpfung von Altersarmut durch Schaffung von Wohneigentum. Wie können wir der berechtigten Sorge des Vermieters begegnen, an seine Miete zu kommen? Diese Sorge nehmen wir dem Vermieter ab. Solange die Leute noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, steigen wir als Landeshauptstadt in den Mietvertrag ein. Sobald der Aufenthaltsstatus gesichert ist, geht dann der Mietvertrag auf die Bewohner über. Eine Frage an den Kommunalpolitiker Lehnert: Ist die Finanzlage der Kommunen wirklich so schlecht? Im Vergleich zu Bund und Land ja! Die Kommunen haben durch ständige Änderungen im kommunalen Finanzausgleich immer wieder Eingriffe hinzunehmen. Das geht meiner Heimatgemeinde ebenso wie den meisten anderen Kommunen auch. Die Infrastrukturkosten bleiben jedoch hoch bzw. steigen sogar noch. Allein die Versorgung mit Kindergartenplätzen reißt gewaltige Löcher in die Haushalte. In den Straßen sind diese Löcher längst vorhanden, doch häufig fehlt das Geld, um sie zu beseitigen. Unsere Gemeinde, darauf bin ich stolz, hat die Grundsteuer in den letzten 20 Jahren trotzdem nicht erhöht und wird es absehbar auch nicht tun. Wir bieten aber auch den Bürgern nichts an, was wir nicht dauerhaft finanzieren könnten. Zugegeben gibt es aber viele Gemeinden, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Schulen und Kindergärten sind doch ein großer Kostenfaktor. Die sind auch bei uns in meiner Heimatgemeinde einer der größten Posten. Wir betreiben mit Nachbargemeinden eine gemeinsame Grundschule, die wir auch finanzieren. Schüler, die auf weiterführende Schulen gehen, werden ebenfalls im Vollkostenprinzip eins zu eins von uns finanziert. Das heißt, bei den Schulen entstehen in größeren Städten keine Zusatzkosten. Das gilt auch für die Kindergärten. Auch hier gilt eine Vollkostenrechnung, die komplett von den Gemeinden bezahlt werden. Damit eingerechnet sind die Kosten für die Baulichkeiten als Investitionskostenanteil. Die großen Städte können jedenfalls nicht mehr sagen, die Dörfer würden sich da herausstehlen. Das stimmt nicht. Was uns natürlich hilft, ist das große ehrenamtliche Engagement in vielen Bereichen. Das lässt im Vergleich zu den Städten erhebliche Kosteneinsparungen zu. Dieses Engagement darf jedoch nicht abbrechen. Dann stehen wir vor ähnlichen Problemen, wie anderswo auch. Besonders die Bereitschaft jüngerer Menschen, sich zu engagieren, lässt stark nach. Das mag berufliche Gründe haben, an den tatsächlich hohen Anforderungen an das Ehrenamt liegen oder allgemeines Desinteresse sein, ich weiß nicht. Es bereitet mir aber Sorgen. Die Alternative bleibt nur die hauptamtliche Erledigung mit all den damit verbundenen Kosten. Auf der anderen Seite werden die Menschen immer fordernder und manchmal auch aggressiver. Das führt dazu, dass selbst auf den Dörfern viele Gemeindevertreter keine Lust mehr haben, noch einmal anzutreten. Das Anspruchsdenken ist ziemlich ausgeprägt. Herr Lehnert, stellen Sie sich vor, die CDU bekäme die absolute Mehrheit im Landtag. Was würden Sie zuerst in Angriff nehmen? Erstens: Im Bildungsbereich dauerhaft mehr investieren. Zweitens: Bei der inneren Sicherheit müssen wir mehr tun. Hier werden gern kurz vor den Wahlen mehr Stellen geschaffen, die meist nach den Wahlen wieder zurückgeführt werden. Drittens: Die Infrastruktur verbessern. Das sind nicht nur Straßen, sondern zum Beispiel auch Krankenhäuser oder die zukunftsfähige Versorgung mit dem Internet. DAS INTERVIEW FÜHRTE VOLKER SINDT Früher Ausstieg aus Kredit wird teuer Früher Ausstieg aus einem Immobilienkredit ist derzeit so teuer wie nie. Für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits verlangen Banken zurzeit Rekordsummen, oft 20 Prozent der Restschuld und mehr. Ein Grund für die extremen Bankforderungen sind die stark gesunkenen Zinsen am Kapitalmarkt. Worauf Kunden achten müssen, die ihren Kredit vorzeitig ablösen wollen, erklärt Finanztest. Wer zurzeit wegen einer Scheidung oder anderer Umstände sein Haus oder seine Wohnung verkaufen muss und seinen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen will, hat ein Problem. Denn für die Die stark gesunkenen Zinsen wirken sich negativ aus vorzeitige Rückzahlung sollen Kunden teilweise mehr Entschädigung an die Bank leisten, als sie an Zinsen in der restlichen Kreditlaufzeit hätten zahlen müssen. Das liegt an den ins Minus gerutschten Renditen von Pfandbriefen. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich vor allem aus der Differenz zwischen den aktuellen Pfandbriefrenditen und dem Darlehenszins des Vertrags. Zusätzlich teuer wird der vorzeitige Ausstieg, weil viele Banken zum Nachteil der Kunden rechnen. Oft berücksichtigen sie Sondertilgungsrechte oder Tilgungssatzerhöhungen nicht. Oder sie ziehen zu niedrige Beträge für das Kreditrisiko ab, das sie im Vorfeld eingerechnet haben und das durch die Rückzahlung entfällt. Manchmal kalkuliert die Bank bereits vorab die Vorfälligkeitsentschädigung und behält sich eine Neuberechnung vor, falls sich die Zinsen am Kapitalmarkt bis zum Rückzahlungstermin ändern. Die Neuberechnung erfolgt aber oft nur in den Fällen, in denen die Bank eine höhere Entschädigung fordern kann. Also bleibt die Entscheidung nicht einfach. www.test.de/ immobilienkredit-ausstieg

22. November 2016 NHZ 11 POLITIK & WIRTSCHAFT 3 Schöne neue Welt oder reine Utopie? Ganz gleich, wer nun US-Präsident ist: Der Klimaschutz bleibt zentrale Aufgabe. Nur um welchen Preis? ISTOCK/LV Wohnen soll sich Klima unterordnen Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 liegt vor VON CORINNA KODIM Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Klimaschutzplan 2050 zu verabschieden. Dieser wird Wege zur schrittweisen Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 für alle Sektoren aufzeigen. Teil des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeiteten Entwurfs ist die Strategie klimafreundliches Bauen und Wohnen. Darin sind die Pläne für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich beschrieben. Besonders hervorgehoben werden die Bezahlbarkeit des Wohnens für die Mieter, aber auch die wirtschaftliche Situation der selbstnutzenden Eigentümer und Einzeleigentümer von Mietwohnungen. Die Vielfalt der Wohnungsanbieter soll erhalten bleiben. Durch moderne Technologien, die Nutzung nachhaltiger Baustoffe und eine intelligente Stadtplanung (Smart City) soll zukünftig der Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudebereich verringert werden. Fordern, fördern, informieren Der Entwurf zum Klimaschutzplan sieht vor, das bestehende System aus Fordern (Energieeinsparrecht), Fördern (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und Informieren (Energieberatung) weiter auszubauen. Als Meilenstein für das Erreichen der Ziele im Gebäudebestand ist das Jahr 2030 anvisiert. Bis dahin darf die energetische Güte nach einer Modernisierung nicht mehr als 40 Prozent über dem Neubaustandard liegen. Der konkrete Wert des dann zulässigen Energiebedarfs ist im Entwurf noch offen gelassen worden. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien zur Wärme- und Warmwasserversorgung im Gebäudebereich mindestens 25 bis 30 Prozent betragen. Bei der Erneuerung der Heizung ist zukünftig also eine anteilige Nutzung erneuerbarer Energien sicherzustellen. Es gilt weiterhin das Wirtschaftlichkeitsgebot. Ein Deckungsfehlbetrag zur Erfüllung der Anforderungen wird durch eine entsprechende Förderung ausgeglichen werden. Besonders unterstützt werden vorgezogene freiwillige Modernisierungen. Dazu sollen u.a. Klimaschutzklassen eingeführt werden. Bedenken bei Haus & Grund Zukünftiges Wohnen wird sich stark dem Klimaschutz unterordnen. Unklar bleibt, wie ein lebenswerter und für Mieter wie Eigentümer bezahlbarer Gebäudebestand mit den hohen energetischen Anforderungen und einem sehr geringen Energiebedarf in Einklang gebracht werden kann. Das ist ein gutes Ziel Die Vielfalt der Wohnungsanbieter soll trotz allem erhalten bleiben. Kümmert sich um die komplexe Energiewirtschaft: Dipl.-Ing. Corinna Kodim von Haus & Grund Deutschland schreibt dazu auf dieser Seite. ZV Kein großer Wurf für mehr Klimaschutz Mieterstrommodelle ab Januar 2017 Am 1. Januar 2017 tritt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) in Kraft. Über eine Verordnungsermächtigung macht es sogenannte Mieterstrommodelle möglich. Danach kann die Bundesregierung festlegen, dass Betreiber von Solarstromanlagen in Wohngebäuden, in denen der Strom von den Mietern genutzt wird, genau wie Eigenstromversorger nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen bleiben jedoch Wohnungseigentümer. Auch gelten die Regelungen nur für Solarstromanlagen, nicht aber für im gleichen Haus errichtete Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch nicht, wenn diese mit erneuerbaren Energien, wie Biogas oder Biomethan, betrieben werden. EEG-Umlage steigt weiter Einen Anreiz für Mieterstrommodelle könnte die weiterhin steigende EEG-Umlage bieten. Sie liegt derzeit bei 6,35 Cent je kwh und wird nach Berechnungen der Klimaschutzorganisation Agora Energiewende im nächsten Jahr ein neues Rekordniveau von 7,1 bis 7,3 Cent je Kilowattstunde (kwh) erreichen. Wenn das Mietstrommodell zukünftig mit einer reduzierten EEG-Umlage gefördert würde, könnte dies für den einen oder anderen Mieter ein Grund sein, den Strom zukünftig vom Vermieter aus der hauseigenen Solaranlage zu beziehen. Eine hohe Hürde bleibt jedoch der große bürokratische Aufwand. Vermieter müssen zur Stromversorgung der Mieter aus einer Solaranlage ein Gewerbe anmelden. Für die Abrechnung des gelieferten Stroms muss mit jedem Mieter separat ein Stromliefervertrag abgeschlossen werden. Durch die Liberalisierung des Strommarktes kann der Mieter nicht zur Abnahme des selbsterzeugten Stromes verpflichtet werden. Er kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist den Stromlieferanten wechseln. Eine klare kaufmännische Trennung zwischen selbsterzeugtem Strom, eigenem Stromkunden (Mieter bezieht Strom aus der hauseigenen Solaranlage) und fremdem Stromkunden (Mieter bezieht Strom aus dem allgemeinen Netz) lässt sich dadurch nur schwierig gestalten. Problematisch ist auch die unstete Stromerzeugung: Wenn die Solaranlage nicht ausreichend Strom liefert, um die Mieter zu versorgen (z. B. nachts), muss Zusatzstrom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Wenn umgekehrt der erzeugte Solarstrom nicht im Gebäude verbraucht werden kann (z.b. bei Abwesenheit), muss er in das allgemeine Netz eingespeist werden können. Beide Fälle müssen vertraglich geregelt werden, einerseits mit dem Mieter und andererseits mit dem Netzbetreiber. Erschwerend kommt damit hinzu, dass der Vermieter bezüglich der EEG-Umlage drei Fälle unterscheiden muss: Für die Eigenversorgung (Vermieter) ist bei Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung keine EEG-Umlage fällig. Für den selbsterzeugten und von den Mietern benutzten Strom fällt nach der neuen Regelung die reduzierte EEG-Umlage an. Und für den aus dem Netz bezogenen Zusatzstrom ist die volle Umlage zu zahlen. Und so bewertet Haus & Grund-Expertin, Dipl.-Ing. Corinna Kodim, das Vorhaben: Unter diesen Bedingungen werden Mieterstrommodelle auch mit dem neuen EEG 2017 keine breite Anwendung finden. Ziemlich deutlich, dieses Fazit. Sorgfältige Studien gefordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke hat die von Regio- Kontext und vom IFSS vorgelegten Studien zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse scharf kritisiert. Wie die Gutachter selbst bestätigten, seien sie nicht repräsentativ. Sie basierten auf fragwürdigen und nur einen Teilmarkt abbildenden Angebotsmieten eines einzigen Immobilienportals und vernachlässigten wesentliche Informationen, wie etwa die Höhe der Vormiete oder in einer Anzeige nicht benannte Sondermerkmale einer Wohnung. Aus diesen Studien lässt sich nicht ableiten, dass ein Großteil der Mieten über dem gesetzlich Zulässigen liegt. Sie können damit als Begründung für eine Verschärfung der Mietpreisbremse nicht herhalten, betonte Warnecke. Wer wirklich die Interessen von Mietern und Wohnungssuchenden vertritt, sollte sich vor Schnellschüssen hüten. Eine seriöse Untersuchung über die Wirkung der Mietpreisbremse kann es etwas mehr als ein Jahr nach Inkraft- Verbraucher zahlt drauf Die Ökostromumlage soll im nächsten Jahr um einen halben Cent oder gut acht Prozent steigen. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr steigen die Ökostromkosten um gut 18, auf 240, im Jahr. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte dieses Vorhaben heute als unsozial. Die Kosten der Energiewende sind aus dem Ruder gelaufen. Für das Chaos zahlen die Stromverbraucher, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Steigerung. Die Strompreise steuern einem Rekordwert entgegen. Für Millionen Verbraucher werden treten des Gesetzes gar nicht geben. Der Haus & Grund-Präsident forderte das Bundesjustizministerium auf, bei seiner aktuellen eigenen Untersuchung der Mietpreisbremse sorgfältig vorzugehen. Darin müsse vor allem untersucht werden, ob die Mietpreisbremse dazu geführt hat, dass sozial Schwache bei der Wohnungssuche nun eher zum Zuge kommen oder nicht. Sollte dieses zentrale Ziel nicht erreicht werden, muss die Mietpreisbremse weg, unterstrich Warnecke. ZV der Strom und damit das Wohnen in Deutschland deutlich teurer, warnte Warnecke. Er appellierte an die Bundesregierung, nicht immer nur in Sonntagsreden die steigenden Wohnkosten zu beklagen, sondern endlich etwas dagegen zu unternehmen. Der Staat sei längst der größte Kostentreiber. Einen Haus & Grund-Präsidenten in den Ruhestand verabschieden, dafür haben wir jemanden. Vizepräsident Alexander Blažek überreicht für den Landesverband Dr. Rolf Kornemann ein Erinnerungsgeschenk an seine erfolgreiche Amtsführung. Sönke Bergemann beobachtet die Szene aufmerksam. ZV»Weil die meinen Umzug machen.«haus & Grund-Strom und Haus & Grund-Gas plus 24/7 Umzugsservice. In Kooperation mit: Gratis Umzugskartons, gratis Brötchen für die Helfer und weitere Rabatte: alles drin in unserem kostenlosen 24/7 Umzugsservice. Zusammen mit den günstigen Haus & Grund-Angeboten ein echtes Sorglos-Paket. Jetzt informieren unter 0431 6636-123. Stadtwerke Kiel Deine Energie ist hier. Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Verein Kiel www.stadtwerke-kiel.de/hausundgrund

4 LAND & LEUTE NHZ 11 22. November 2016 HAUS & GRUND KIEL Umland- und Sondertermine 6. Dezember, 19.00 Uhr: Neues im Wohnungseigentumsrecht Infoveranstaltung in der Provinzial, Sophienblatt 33 in Kiel, mit Rechtsanwalt Peter Fredrich. Der Vortrag ist insbesondere den Verwaltungsbeiräten unter unseren Mitgliedern, aber auch den Wohnungseigentümern wärmstens zu empfehlen. Die aktuelle Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 wird in diesen Vortrag einfließen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Gäste sind willkommen. Der Provinzialparkplatz steht zur Verfügung. Haus & Grund Kiel berät seine Mitglieder auch im Umland. Regelmäßige Beratungsstunden finden in Bordesholm, Laboe, Schönberg und Schönkirchen statt. Zu speziellen Themen, wie Erb recht, Bauen, Steuern, Versicherungen, Baufinanzierung, Makler und Gutachter, Wohnen im Alter, bietet der Kieler Verein auf der Vereinsgeschäftsstelle im Sophienblatt 3 weitere Sonderberatungen an. Mehr Infos unter 0431 66 36 123 oder www.haus-und-grund-kiel.de HAUS & GRUND PREETZ Endlich gibt es wieder Grünkohl Der Preetzer Verein serviert Grünkohl am Montag, den 28. November, um 19.00 Uhr im Schellhorner Gildehus, Klinkredder 15. Karten gibt es für 5, auf der Geschäftsstelle, Lange Brückstraße 2 in Preetz oder unter 04342 7992-119. Preisindex Verbraucherpreisindex für Deutschland Basis 2010 100,0 Oktober 2016 107,9 September 2016 107,7 Oktober 2015 107,0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Eine Haftung für die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben können wir leider nicht übernehmen. Weitere Informationen unter www.destatis.de. Aktiv für die Sicherheit: Dina Ketels-Grimm, Cornelia Pareike, Lars Kirchwehm (Gosch & Schlüter), Mathias Schmidt, Thorsten Weise (Provinzial Trittau), Melanie Petrick-Ehmling, Charlotte Hempel (Landesverband) und Dieter Tabbert. Sicherheit blieb großes Beratungsthema Auf den gut besuchten Bezirksversammlungen von Haus & Grund in Stormarn e. V. (in Bad Oldesloe, in Reinfeld und in Trittau) konnte der erste Vorsitzende, Mathias Schmidt, Mitglieder und Gäste begrüßen. Inzwischen gehören mehr als 2700 Mitglieder der Eigentümerschutzgemeinschaft an. Das Angebot der Dienstleistungen wurde auch in diesem Jahr von den Mitgliedern sehr stark genutzt. Themen waren u.a. Einbruchschutz und Elementarversicherung. Unter den Referenten waren die Sicherheitsfirma Gosch & Schlüter aus Kiel, welche vom Landespolizeiamt für die Beratung der Verbraucher beim Einbruchschutz zertifiziert wurde, die Bezirkskommissare der Provinzial Lars Habermann aus Bad Oldesloe und Thorsten Weise aus Trittau. Vorträge bei Haus & Grund Stormarn waren gut besucht Die beängstigend steigende Einbruchskriminalität zum Anlass genommen, bietet die Sicherheitsfirma Gosch & Schlüter den Mitgliedern von Haus & Grund einen kostenlosen Sicherheitsscheck an. Hierbei gab sie einfach einzuhaltende Praxistipps und stellte ihr gut durchdachtes Alarmanlagensystem vor. Mechanische Maßnahmen, Zuschaltung von Lichtquellen, Sicherheitsfirmen oder der Einsatzstelle der Polizei wurde ebenfalls erörtert. Nichts desto trotz wurde jedem noch einmal deutlich gesagt, dass der wachsame Nachbar vielerorts präsenter sein muss! Er soll auffälligen Passanten Fragen stellen und Präsenz zeigen, sich im Falle verdächtiger Geräusche oder Beobachtungen nicht scheuen, die Polizei zu rufen, jedoch niemals selbst eingreifen! Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei Ihnen eingebrochen wurde, könnten die Bezirkskommissare der Provinzial-Versicherung Tipps zur Einbruchnachsorge geben. Auch der Zusammenhang von Hausrat- und Gebäudeversicherung und die Kopplung einer Elementarversicherung wurde aufgrund des immer häufiger auftretenden Starkregens und daraus folgenden Überschwemmungsschäden verständlich erklärt. Vom Landesverband sprachen dieses Jahr die Rechtsanwältinnen Charlotte Hempel und Nora Höcke. Auch beim Landesverband ist das Thema Einbruchschutz präsent. Maßnahmen zur Sicherung von selbstbewohnten Immobilien werden vom Land Schleswig-Holstein bezuschusst. Bei Fragen stehen Anwälte vom Landesverband allen Haus & Grund- Mitgliedern gerne hilfreich zur Seite. Uta Henke Haus & Grund unterstützt Kieler Hospiz Die meisten Menschen haben klare Vorstellungen davon, wo sie ihre letzten Wochen, Tage und Stunden verbringen möchten, wenn das Lebensende näher rückt. Daher wünschen sich viele einen würdevollen Ort zum Sterben: Das Hospiz Kieler Förde ist so ein Ort. Wenn der Gesundheitszustand die Pflege im eigenen Haus oder in der Familie nicht mehr erlaubt, wird das Hospiz für viele in der letzten Lebensphase zu einem neuen Zuhause. Vieles muss zusammenkommen, um dieses Ziel zu erreichen: Ein bestens ausgebildetes, multiprofessionelles Pflegeteam, viele hochmotivierte Ehrenamtliche sowie ein auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichtetes Haus mit entsprechender Ausstattung. Haus & Grund Kiel ruft daher zur Übernahme von Gäste-Patenschaften auf. Für die Betreuung und Begleitung eines Gastes benötigt das Hospiz durchschnittlich 1.000, aus Spenden. Helfen Sie mit, dass Sterbende weiterhin ein würdevolles Zuhause im Hospiz finden können und übernehmen Sie bitte eine Gäste-Patenschaft!, so Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel. Für Informationen steht Kai Kulschewski, Leiter der Spenderbetreuung im Hospiz Kieler Förde, unter der Rufnummer 0431 79 96 79 21 zur Verfügung (Spendenkonto: DE63 2109 0007 0062 7070 19). HAUS & GRUND NEUMÜNSTER Zum Vortragsabend kommt die Polizei Der Haus- und Grundeigentümerverein Neumünster e.v. lädt seine Mitglieder zu einem Vortrag am 30. November 2016 um 19.00 Uhr in den Geschäftsräumen: Plöner Str. 10, 24534 Neumünster, ein. Herr Rose von der Polizei Neumünster, Herr Klee von der Firma Elektro Klee Netztechnik GmbH und Herr Hauschild von der Firma Hauschild GmbH werden einen Vortrag zum Thema Einbruchschutz halten. Anmeldung erbeten in der Geschäftsstelle in der Plöner Str. 10, 24534 Neumünster, bis zum 29. November 2016, Tel. 04321 4 89 60 90. Rolf-U. Fischer, Haus & Grund Mitglied seit 2009 Hausverwaltung? Dafür hab ich jemanden! Die komplette Verwaltung Ihrer Immobilie: Das bietet Haus & Grund in einigen Vereinen an. Für große und kleine Häuser, für Eigentümergemeinschaften, Wohnungen und Gewerbeobjekte. Mit Kompetenz aus Erfahrung. Auch bei Bewertung, Vermietung und Verkauf. Weitere Infos unter www.haus-und-grund-sh.de und bei den Ortsvereinen. Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Wohnungslosigkeit vermeiden helfen Allein in Kiel führten für etwa 700 Männer und Frauen persönliche Probleme dazu, dass sie ihre Wohnungen verloren, nachdem sie ihre Mieten nicht mehr gezahlt hatten. Um ihre Chancen auf dem Mietwohnungsmarkt zu erhöhen, starteten Haus & Grund und die Stadtmission ein bundesweit beachtetes Modellprojekt (wir berichteten). Wie das Projekt unter dem Titel Halt finden ein Zuhause braucht jeder funktioniert, erklärt Reiner Braungard von der Stadtmission: Haus & Grund nennt freie Wohnungen von interessierten Privatvermietern, die Stadtmission wiederum schlägt Mieter vor, um die sie sich Karin Helmer und Reiner Braungard von der Stadtmission mit Sönke Bergemann (links). SARAH RAYMANN kümmert, wenn sich Nachbarschaftskonflikte anbahnen. Wir vermitteln die passenden Mieter und sorgen für ein stabiles Mietverhältnis, verspricht die Stadtmission. Die Vorbeugung ist wichtig. Mit der gemeinsamen Fachkompetenz soll möglichst frühzeitig eingegriffen werden. Vor Räumungsverfahren muss sich dann um die Menschen gekümmert werden, bis wieder normale Verhältnisse einkehren. Die Vereinsgeschäftsstelle berät gern, sollte ein solches Problem in der Mieterschaft auftreten. Inzwischen eifern auch andere Vereine diesem, von Haus & Grund Deutschland unterstützten Modell, nach. HAUS & GRUND EUTIN Vorstandswahl und Vortrag im Brauhaus Zur Jahreshauptversammlung 2016 lädt der Eutiner Verein am Montag, 5. Dezember 2016, um 19.00 Uhr ins Brauhaus, Markt 11, ein. Neben den üblichen Berichten stehen zwei besondere Punkte auf der Tagesordnung. Zum einen die Wahl der 1. Vorsitzenden, zum anderen ein Vortag des Direktors von Haus & Grund Schleswig-Holstein Hans-Henning Kujath. Er wird die Mitglieder über das weitgespannte Thema Aktuelles aus der Wohnungswirtschaft informieren. Haus & Grund Eutin freut sich über eine rege Beteiligung. KLIMASCHUTZ Kiel befragt Bürger zum Klimaschutz Mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz bietet die Landeshauptstadt Kiel allen Eigentümern eine Plattform, um sich aktiv in die Ausgestaltung der Klimaschutzstrategie einbringen zu können. Wir laden Sie herzlich ein, an den Workshops teilzunehmen. Die Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie unter www.kiel.de/leben/umwelt/klimaschutz/masterplan100prozentklimaschutz/_beteiligung.php. Hier gibt es auch weitere Infos zum Kieler Masterplan Wohnen

LAND & LEUTE 22. November 2016 NHZ 11 Kutschfahrt durch eine alte Kulturlandschaft Kühl war es schon, aber trotzdem ein Erlebnis VON SOPHIE LANGE So schön kann ein Ausflug starten Das Foto zeigt einen fröhlichen, lockeren Beginn des Vereinsausfluges von Haus & Grund Geesthacht. Bei dem Zwischenstopp auf dem Weg nach Kühlungsborn, Warnemünde freuten sich alle Teilnehmer über Saft, Sekt und Kaffee. Herrliches Sommerwetter trug zur guten Stimmung des Ausfluges bei. Gemeinsam mit Haus & Grund Kiel hieß es am 12. Oktober 2016 für eine kleine Gruppe von Mitgliedern Aufbruch in die Lüneburger Heide. Bei Sonnenschein und herbstlichen Temperaturen starteten wir voller Vorfreude auf einen erlebnisreichen Tag unseren Ausflug in Richtung Niedersachsen. Nach zweistündiger Fahrt erreichten wir unser erstes Ziel die Porzellan-Manufaktur Calluna. Hier konnten wir nach Herzenslust in den Ausstellungsräumen stöbern, zahlreiche Artikel und Dekore kaufen sowie den Mitarbeitern beim Dekorieren und Malen über die Schulter gucken. Im Anschluss daran kehrten wir ins Restaurant Zur grünen Eiche in Bispingen-Behrin- und Kaffee auf, bevor es dann wieder Richtung Kiel gehen würde. Völlig begeistert von diesem tollen Ausflug haben sich einige der Teilnehmer bereits jetzt schon für unsere letzte, in diesem Jahr noch stattfindende Reise nach Lübeck am 8. Dezember 2016 vormerken lassen. Noch sind einige Plätze frei. Wenn also auch Sie Lust haben, den Weihnachtsmarkt in Lübeck gemeinsam mit Haus & Grund Kiel zu besuchen, melden Sie sich hierfür gerne unter der Nummer 0431 6636-260 vorher telefonisch an. Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, Verwandte und Enkel sind ebenfalls gern gesehen. Auch im nächsten Jahr können Sie sich auf von Haus & Grund Kiel spannende und auf die Bedürfnisse unse- rer Mitglieder abgestimmte Tagesfahrten freuen. Ein aktuelles Angebot erhalten Sie am Ende des Jahres gemeinsam mit dem Vereinsrundbrief zugeschickt und werden zusätzlich, wie gewohnt, über die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung rechtzeitig über alle Tagesfahrten informiert. Wie heißt es doch in Mitgliederkreisen: Tagesfahrten? Dafür haben wir jemanden! Weitere spannende Tagesreisen ste- hen für die Mitglieder von Haus & Grund Kiel und deren Gäste auch im kommenden Jahr an. Das Programm steht. Sophie Lange gibt gern Vorab-Auskünfte unter der Tel. 0431 6636-260. HAUS & GRUND KIEL Ziel ist der Lübecker Weihnachtsmarkt Haus & Grund Kiel fährt zum Lübecker Weihnachtsmarkt. Die Tagesfahrt startet mit Kaffee/Tee und einem Stück Torte über den Wolken im 35. Stock im Maritim Hotel in Travemünde. Anschließend fahren wir weiter zum Lübecker Weihnachtsmarkt. Freuen Sie sich auf das wundervolle, mit tausenden Lichtern geschaffene Himmelszelt, stimmungsvolle und authentische Buden und Stände. Reisen Sie zusammen mit Haus & Grund am 8. Dezember 2016. Die Abfahrt ist in Kiel. Der Preis pro Person beträgt 36, bei einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen, 30, bei 40 Personen. Tel. 0431 6636-260, E-Mail: reisen@haus-und-grund-kiel.de gen zum gemütlichen Beisammensitzen und Mittagessen ein, wo uns dann zwei mit reichlich Decken ausgestattete Pferdekutschen erwarteten. Diese zeigten uns auf einer 1½-stündigen Fahrt die weiträumigen Heideflächen der Lüneburger Heide. Völlig beeindruckt von der historischen Kulturlandschaft sowie der überwiegend flachwelligen Heide-, Geest- und Waldlandschaft vergaßen wir schnell die kühlen Temperaturen und konnten die Eindrücke der Natur so auf uns wirken lassen. Bei einem großen Stück Buchweizentorte im gemütlichen Wintergarten des Restaurants ließen wir den Tag gemeinsam ausklingen und wärmten uns bei Tee Die Gruppe, die Kutsche und der Porzellanladen: In der Lüneburger Heide gibt es mehr zu sehen als nur Heidschnucken. Preis zu erwerben. Doch entgegen weit verbreiteter Annahmen macht der Zuschlag des Auktionators den Höchstbietenden in der Regel noch nicht zum Eigentümer des betreffenden Grundstücks. Tatsächlich bedarf es üblicherweise einer notariellen Urkunde, die den Zuschlag zum Auktionsende sowie die Eigentumsübertragung absichert. Doch Vorsicht: Gerade Auktionsteilnehmern, die zum ersten Mal ein Gebot abgeben, ist häufig nicht klar, dass sie damit erhebliche finanzielle Risiken eingehen. So verpflichtet sich der Ersteigerer bereits mit seiner Unterschrift unter der Urkunde dazu, umgehend eine Bietungssicherheit zu bezahlen, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Zudem ist die Courtage des Auktionshauses zu entrichten. Auch bei Grundstücksversteigerungen muss zwischen dem Auktionsende und der Beurkundung eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Diese Frist ist bei allen Grundstückskaufverträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einzuhalten und soll Kaufinteressenten vor einem unüberlegten Grundstückserwerb schützen. Mehr Infos bei Haus & Grund oder unter www.notar.de S.-H. Notarkammer Wird Kiel nun Weihnachtsstadt? Weihnachtliche Stimmung in Kiel ab diesem Jahr erstrahlt die Innenstadt mit vier Weihnachtsmärkten. Volker Sindt, für Haus & Grund Kiel Vorstandsmitglied von Kiel-Marketing freut sich, dass die Erweiterung geklappt hat: Der Rathausplatz wird erstmals der neue und vierte Weihnachts- markt-standort neben dem Holstenplatz, dem Asmus-Bremer-Platz und in der Kieler Altstadt an der Nikolaikirche. Die Kieler Innenstadt besticht ab diesem Jahr auch mit dem wohl maritimsten Schlittschuhspektakel Deutschlands: Zur Saison 2016/2017 wird das Stadtwerke Eisfestival erstmals Lübeck kippt seine Tourismusabgabe Die Tourismusabgabe ist in Lübeck gescheitert. Der Lübecker Verein hat sich mit anderen Verbänden vehement gegen die Einführung der Tourismusabgabe ausgesprochen, mit deren Einnahmen die Stadt u.a. die Musik- und Kongresshalle, die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH, die Lübecker Museen, aber auch die Nordischen Filmtage und die Schwimmbäder finanzieren wollte. Mit der Abgabe sollten die Unternehmen, Vereine und Verbände sowie Personen belastet werden, die vom Tourismus in der Hansestadt einen Vorteil haben. Auch die Vermieter wären davon betroffen gewesen, nicht nur die von Ferienwohnungen, sondern auch von Büroflächen und Wohnungen. Und das im gesamten Stadtgebiet. Abgabenpflichtig wäre so der Vermieter einer Eckkneipe in Kücknitz, einer Wohnung in St. Jürgen oder der Vermieter von Büroflächen an eine Druckerei in Moisling geworden. Nach Ansicht der Stadt hätten alle Vermieter einen Vorteil von dem Tourismusstandort Lübeck, da viele Wohnungen an Mieter vermietet werden, die im Tourismusbereich arbeiten. Eine nach Auffassung nicht nur von Haus & Grund Lübeck wenig überzeugende Begründung Wo sollen hier Grenzen gezogen werden?, fragte der Verein und verwies auf den Umstand, dass die Vermieter sich auch nicht an den Kosten der Universität, Handwerk und anderen Wirtschaftsunternehmen beteiligen, obwohl hier auch Mieter arbeiten, die in den Wohnungen der Vermieter wohnen. Durch diese willkürlich erscheinende Begründung der Zahlungspflicht sah der Lübecker Verein den Rechtsfrieden der Stadt gefährdet. Nach einer leidenschaftlichen Diskussion, in der auch viele Haus & Grund-Argumente aufgenommen wurden, lehnte die Bürgerschaft nun den Satzungsentwurf ab. Sascha Sebastian Färber Vorsicht beim Ersteigern Freiwillige Grundstücksauktionen erfreuen sich bei Verkäufern und Käufern einer immer größeren Beliebtheit. Gerade unerfahrene Bieter sind sich jedoch häufig der finanziellen Verpflichtungen nicht bewusst, die mit einem abgegebenen Angebot einhergehen. Die vermeintlichen Vorteile freiwilliger Grundstücksversteigerungen liegen auf der Hand: Verkäufern bietet sich die Gelegenheit, mit geringfügigem Aufwand einen großen Interessentenkreis für das Verkaufsobjekt anzusprechen. Den potentiellen Käufer lockt hingegen die Aussicht, eine Liegenschaft zu einem vergleichsweise niedrigen 5 am Kreuzfahrtterminal Ostseekai ausgerichtet, Fördepanorama inklusive. Schlittschuhlaufen und Eisstockschießen, direkt an der Hafenkante, kann man hier vom 18. November 2016 bis zum 15. Januar 2017. Mehr Infos unter www. kieler-weihnachtsmaerkte.de

6 VERBAND & VEREIN NHZ 11 22. November 2016 Beratungszeiten der örtlichen Vereine Ahrensburg Geschäftsstelle, Manhagener Allee 85, Tel. 04102 3 24 54, Rechtsberatung durch RA Schmidt, Mo. 16-18 Uhr, Große Straße 15 str. 30 a, Fr. 16-18 Uhr, Tel. 04331 3 06 53 Albersdorf Geschäftsstelle, KlausGroth-Weg 2 a, Tel. 04835 9 71 61 11, Fax 04835 9 71 61 10, jeden 1. u. 3. Do. im Monat, 16-18 Uhr Eckernförde Postfach 13 49, 24333 Eckernförde, Tel. 04351 27 72, Sprechzeit nach Vereinb. Büsum Im Hause der Sparkasse, Mo. 14-15 Uhr, Tel. 04834 9 92 59 Ellerbek Rechtsberatung durch RA Steffen Jahn, Moordamm 2, 25474 Ellerbek, jeden 3. Do. im Monat, 17-19 Uhr, nur nach tel. Voranmeldung unter 04101 3 33 56 Bad Bramstedt Kanzlei Maienbeeck 8, 1. Do. jeden Monats, ab 17 Uhr Bad Malente-Gremsmühlen Geschäftsstelle, Rosenstr. 48, RA Montag jederzeit nach tel. Terminabsprache, Tel. 04523 10 31 Bad Oldesloe Geschäftsstelle Mühlenstr. 1, Mo., Di., Mi. u. Fr. 9-12 Uhr, Do. 16-19 Uhr; Tel. 04531 6 72 34, Fax -80 13 03 Beratung jeden Do. durch RA u. Notar A. W. Greiner, FA für Mietu. Wohnungseigentumsrecht, nach tel. Terminabsprache mit der Geschäftsstelle / Stützpunkt Trittau Kirchenstr. 6, Tel. 04154 84 23 13, Mo. u. Di. 10-12 Uhr, Do. 16-18 Uhr, Rechtsberatung nach tel. Absprache durch RA Maani Behrens Elmshorn Geschäftsstelle, Vormstegen 23, Tel. 04121 6 25 15, Fax - 6 10 38, Mo. - Fr. 9-12 Uhr, Di. u. Do. 15-17 Uhr, jeden 2. u. 4. Di. im Monat 15-19 Uhr Eutin Volksbank Eutin, Königstr. 11, Eingang vom Stadtgraben Mi. 14-15 Uhr oder nach tel. Vereinb. Tel. 04521 7 81 42 Flensburg Geschäftsstelle, Marienhölzungsweg 11, Mo. 9-12 Uhr u. 15-17 Uhr, Di. - Fr. 9-12 Uhr Bad Schwartau Geschäftsstelle, Riesebusch 32 34, Mo. - Fr. von 9-17 Uhr im Büro RAe Ludewig Busch Gloe und Partner Friedrichstadt Am Markt 14, Rechtsberatung durch RA Müller, jeden 1. u. 3. Di. des Monats, 17-18 Uhr Bad Segeberg Alte Kreissparkasse, Oldesloer Str. 20, Do. 18-20 Uhr Garding Markt 9, Rechtsberatung durch RA Lindemann, werktäglich 10-12 Uhr Bargteheide Geschäftsstelle, Am Markt 28, 1. Stock, Di. 10-12 Uhr, Do. 16-18 Uhr, Tel. 04532 2 67 91 17, Fax -2 65 05 75, Beratung Kanzlei Hacke / Jurkschat / v. Harder, Am Markt 28, 1. Stock, Di. 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr, Anm. 04532 28 08-0 Geesthacht Geschäftsstelle, Nelkenstr. 13 / Ecke Mühlenstr., neben Parkplatz Kaufhaus Nessler, Mi. 15-17 Uhr Gettorf Mühlenstr. 5, Provinzial, juristische Beratung jeden 1. Mo. im Monat 9-10 Uhr und nach tel. Vereinb. Tel. 04346 43 03 zu den üblichen Bürozeiten Barmstedt Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 1, Mo. 14-16 Uhr (Beratung), Mi. u. Do. 9-12 Uhr (keine Beratung), jeden 3. Mo. des Monats Verbandssprechstunde, Tel. 04123 68 46 02, Fax -68 46 03 Glückstadt Geschäftsstelle, Am Fleth 40, jeden Fr. 9-11 Uhr und jeden 1. u. 3. Di. des Monats, 14-16 Uhr, Tel. 04124 93 77 07 Barsbüttel Markt 7, 21509 Glinde, RA Carl-Raphael Lehnert, jeden 1. Mi. eines Monats, 16-17 Uhr Halstenbek Beratung jeden 1. Di. im Monat von 10.00-10.45 Uhr in der DRK Begegnungsstätte, Schulstr. 10, 25469 Halstenbek oder nach tel. Vereinb. Tel. 0152 22 53 12 33 Bordesholm Geschäftsstelle, Mühlenstr. 2, Altes Bahnhofsgebäude, Do. 16.30-18.00 Uhr Heide Geschäftsstelle, Markt 73-75, Di. 9-12, Do. 9.30-12 u. 14-18 Uhr Büchen Geschäftsstelle Stingl Immobilien, Bahnhofstr. 19, Do. 14.30-16.00 Uhr, weitere Termine nur nach tel. Vereinbarung unter 04155 21 95 Hohenwestedt Büro Haus der Vereine und Verbände (1. Stock), Parkstr. 15, jeden 3. Do. eines Monats (keine Rechtsberatung), 17-18 Uhr Im Dezember keine Bürosprechstundenzeit. Bei Bedarf bitte telefonisch melden Rückruf erfolgt unter 04871 7 79 41 35 (oder privat 04871 85 59) Büdelsdorf Geschäftsstelle, Holler- Husum Geschäftsstelle, Hafenkontor, Brunsbüttel Elbstr. 7, RA Wohlert, Mo. 17-18 Uhr Hafenstr. 1, Di. u. Do., 10-12 Uhr u. 15-17 Uhr, Tel. 04841 6 51 07; Rechtsberatung Mi. 16-18 Uhr, Neustadt 56 Itzehoe Geschäftsstelle, Feldschmiede 80, Tel. 04821 27 08, Mo. u. Do. 9-12 Uhr u. 15-18 Uhr; Rechtsberatung in der Kanzlei Rickers Priebe Bothe, Breite Str. 40 44 Mo. (Tel. 04821 6 81 80) 15-18 Uhr, Do. (persönlich) 15-18 Uhr Kaltenkirchen Haus der Beratung und Hilfe, Flottkamp 13, jeden 1. Di. im Monat, 9-10 Uhr oder nach tel. Vereinb. unter 04194 79 95 Kellinghusen Geschäftsstelle, Lindenstr. 1, Mi. 9-12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, Tel. 04822 15 62 Kiel Geschäftsstelle, Sophienblatt 3, Tel. 0431 66 36 123, Öffnungszeiten: Mo. u. Mi. 9-18 Uhr, Di. u. Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr, Telefonzeiten: Mo. - Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr, Beratungszeiten ohne Termin: Mo. bis Fr. 9-13 Uhr, Mi. 15-18 Uhr, zusätzliche Beratungszeiten mit Terminvereinbarung Lauenburg Provinzial Versicherung, Do. 16.15-17.15 Uhr Leck Provinzial Versicherung, Flensburger Str. 23, 1. Do. im Monat, 9.30-10.15 Uhr Lübeck Geschäftsstelle, Schmiedestr. 20/22; Tel. 0451 7 98 87-101, tel. Rechtsberatung: 0451 7 98 87-110, Mo. - Fr. 8-10 Uhr, Mo., Di., Do. 14-16 Uhr, pers. Rechtsberatung: Mo. - Fr. 10-13 Uhr, Mo. 16-17.30 Uhr, Do. 15-17.30 Uhr, Mi. nach Vereinbarung / Sprechstunde Travemünde Sparkasse Lübeck in Travemünde, Vorderreihe 51, 1. und 3. Mo. des Monats, 14.30-16 Uhr Lütjenburg Sprechzeit nach Vereinbarung, Rolf Hinrichsen, Bullenkrog 6, 24321 Lütjenburg, Tel. 04381 13 39 Marne Rathaus Marne, Haupteingang rechts Zimmer 2, Tel. 04851 13 90, Do. 8.30-13 Uhr Meldorf Österstr. 10, RA und Notar Michael Laenser, Beratung nach tel. Absprache, Tel. 04832 9 59 60 Mölln Geschäftsstelle, Rudolf-DieselWeg 14, Mo. u. Mi. 9-12 Uhr, Mi. 16-18 Uhr, Tel. 04542 51 48 Münsterdorf 2. Di. im Monat, 14.30-15.30 Uhr und 4. Di. im Monat, 16.30-18.00 Uhr, Volkshochschule, Kirchenstr. 7, Beratung in der Kanzlei Lauprecht durch RA + Notar C. Plesmann, mittwochs von 14.30 17 Uhr Anm. 04821 30 14 Neumünster Geschäftsstelle, Plöner Str. 10, Mo. - Fr. 9-12 Uhr, Mi. 15-16.30 Uhr, nach tel. Vereinbarung, Rechtsberatung durch RA u. Notar Schuster, FA für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht und RA Rohgalf, Mi., 15-17 Uhr, Steuerberater Stamer (tel. Vereinbarung), Tel. 04321 4 89 60 90 Neustadt Geschäftsstelle, Am Hafensteig 19, Kanzlei RA + Notar W. Westphal 1. Vors. Tel. 04561 40 35; Sprechstunden: jeden 2. Mi. (10.30-12 Uhr) und jeden 4. Mi. im Monat (16.00-17.30 Uhr); Ansprechpartner für techn. Angelegenheit: P. Piechotta, Tel. 04561 5 01 67, für pers. Beratung und Ortstermine: G. Schick, Tel. 04562 2 66 44 94 Norderstedt Geschäftsstelle, Ochsenzoller Str. 114, Mo. u. Mi. 9-12 Uhr, Di. u. Do. 14-18 Uhr, Tel. 040 64 66 81 63 Berufsbeste 2016 Nele Klinkowski! Immobilienkauffrau der Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel wurde von der IHK Kiel ausgezeichnet. Da freut sich auch Ausbildungsleiter Ben Jarosch. Nordhastedt Geschäftsstelle, Hauptstr. 54, Mi. 18.30-20 Uhr, E-Mail: hermannkarstens@web.de Schenefeld/Hamburg Geschäftsstelle, Bäckerstr. 3, Beratung nach tel. Vereinb., Tel. 8 30 60 36 (1. Vors. Beckmann) Nortorf Beratung nach tel. Vereinbarung, Tel. 04392 92 69 90 oder 0172 4 24 37 46, Poststr. 10, Immobilienbüro Lütje, Nortorf Schleswig Geschäftsstelle, Stadtweg 45, Mo.-Fr. 8-12 Uhr, Tel. 04621 48 93 14, Fax -48 93 15 Oldenburg Markt 7, Geschäftsstelle, Tel. 04361 5 23 13 Timmendorfer Strand Wilhelmstr. 4, Haus Rosenburg, III. Stock, Mi. 14-15 Uhr, Tel. 04503 7 07 79 10 Pinneberg Geschäftsstelle, FriedrichEbert-Str. 32, Di. 10-12 Uhr, Mi. 17-19 Uhr, Tel. 04101 2 30 74 Tönning Neustr. 10, Tel. 04861 9 69 70, Beratung durch RA Bertholdt nach tel. Vereinb. Plön Beratung jeden 3. Di. im Monat, 17-18 Uhr, Lübecker Str. 7, 24306 Plön und nach tel. Vereinb. mit RA Jens Hollborn, in der Kanzlei am Strohberg, Strohberg 5 6, Tel. 04522 74 62 90 Tornesch Jeden 4. Di. eines Monats, 14.30-16 Uhr, Volksbank, Ahrenloher Str. 8, E-Mail: info@haus-und-grundtornesch.de Preetz Geschäftsstelle, Lange Brückstr. 2, Mo. 15-18 Uhr Quickborn Beratung nach tel. Vereinbarung, Tel. 04106 31 33, 0173 5 67 38 91 Ratzeburg Am Markt 8, jeden 2. u. 4. Do. des Monats, 17-19 Uhr Reinbek Störmerweg 16, Do. 18.30-19.30 Uhr Rendsburg Geschäftsstelle, Alte Kieler Landstr. 36, Mo. u. Do. 14-17 Uhr, Rechtsberatung Do. 14-16 Uhr, Tel. 04331 2 36 69, Fax 04331 14 91 15 Sankt Michaelisdonn nach tel. Vereinb. 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Gegenüber dem Lübecker Mietspiegel 2012 kann im Lübecker Mietspiegel 2016 ein Anstieg der durchschnittlichen gewichteten rechnerischen Nettokaltmiete um 0,55 /m² im Zeitraum von vier Jahren festgestellt werden und liegt für eine frei finanzierte Wohnung bei 6,30 /m². Dies entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,3 Prozent. Die Mietenentwicklung kann aber je nach Baualter und Wohnungsgröße sehr unterschiedlich ausfallen. Mietpreisentwicklung zeigt sich uneinheitlich So ist die durchschnittliche Miete für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 25 bis 40 m² in einem vor 1918 gebauten Mehrfamilienhaus um 25,8 Prozent, für eine Wonung mit einer Wohnfläche von 40 bis 65 m² in einem Mehrfamilienhaus, das zwischen 1979 und 2001 gebaut worden ist, sogar um 29,4 Prozent gestiegen, während die durchschnittliche Miete für eine Wohnung mit der Wohnfläche von 65 bis 85 m² in einem zwischen 1991 bis 2001 gebauten Mehrfamilienhaus um 1,1 Prozent gesunken ist. In der Baualtersklasse 1991 bis 2001 ergab sich allgemein mit fünf Prozent eine deutlich unterdurchschnittliche Mietentwicklung. Der Geschäftsführer des Lübecker Vereins Sascha Sebastian Färber sieht in Lübeck insgesamt eine gesunde Mietenentwicklung. Von einer Mietenexplosion könne in Lübeck keine Rede sein. Er verweist auf die hohen Investitionen, die in den letzten Jahren in den Wohnungsbestand getätigt worden sind. Nach der vom Zentralverband Haus & Grund Deutschland bei den Mitgliedern des Lübecker Vereins vorgenommenen Vermieterbefragung hat mehr als jedes dritte Mitglied angegeben, in den letzten fünf Jahren ungeachtet von Instandhaltungsmaßnahmen energetisch modernisiert oder in die Ausstattung der Wohnungen investiert zu haben, indem etwa ein neues Bad eingebaut oder die Küche erneuert worden ist. Nach Ansicht von Lübecks Haus & Grund-Geschäftsführer Färber spiegeln sich diese Investitionen neben der Preisentwicklung in den höheren Mieten wider. Übrigens steht die nächste Lübecker Mitgliederbefragung in diesem Monat an. Ein Fragebogen liegt dieser Ausgabe bei. R T FÜ I R E ZE NU RZ KU Charlotte Hempel Rechtsanwältin Bad Malente Volksbank, Bahnhofstr. 21, Mi. 7. 12. 2016, 10.30-11.15 Uhr Eutin Volksbank, Königstr. 11, Mi. 7. 12. 2016, 14.00-16.00 Uhr Flintbek Provinzial, Am Ehrenmal 4, Mo. 5. 12. 2016, 12.00-12.30 Uhr Gettorf Provinzial, Mühlenstraße 5, Mo. 5. 12. 2016, 8.45-9.45 Uhr Glückstadt Geschäftsstelle, Am Fleet 40, Di. 20. 12. 2016, 14.00-16.00 Uhr Krempe Sparkasse, Breite Str. 69, Di. 20. 12. 2016, 11.30-12.00 Uhr Neuer Mietspiegel für Lübeck WAS IST IHRE IMMOBILIE WERT? EXKLUSIV-AKTION FÜR EIGENTÜMER Mit nur wenigen Klicks zum aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. 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22. November 2016 NHZ 11 ANZEIGENSONDERTHEMA RECHTSANWÄLTE & NOTARE 9 Alternativen zur Sanierung von Heizungsanlagen Zukünftig werden in Deutschland viele Häuser saniert oder modernisiert. Der Bundesverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.v. (BEE) kommen zu der Aussage, dass nur 13 Prozent der Heizungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Es werden also ca. 10 Millionen Heizungsanlagen in den nächsten Jahren modernisiert oder saniert werden müssen. Dabei sollte beachtet werden, dass die konventionellen Energieträger, wie Heizöl oder Erdgas, endlich sind und die Kosten dieser in absehbarer Zeit in die Höhe schnellen werden. Darum braucht man Alternativen zur Wärmeversorgung mit Heizöl und Erdgas und hier haben sich in den letzten Jahren immer mehr die Regenerativen Energien bewiesen. Mira Langemann-Marquardt und Micha Klewar von der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft haben nun zu den Rechtlichen Möglichkeiten bei der Heizungsmodernisierung ein achtseitiges Papier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten Fragen Antworten geben. Dieses soll Hausbesitzern und Vermietern, aber auch Mietern, einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die Sanierung einer Heizungsanlage geben. Die Unterlagen sollen einen generellen Überblick über die behandelten Themen vermitteln, können aber keine Beratung im Einzelfall durch einen versierten Rechtsanwalt ersetzen. Zu finden sind die Fragen und Antworten unter www.carmen-ev.de 25,1 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen gab es von Januar bis August 2016 im Vergleich zu den ersten acht Monaten 2015. Quelle: Statistisches Bundesamt VON VOLKER SINDT Telefon-Betrüger mit neuer Masche Die Norddeutsche warnt besonders ältere Mitbürger Es ist zwar eine Straftat, um die es hier geht und Strafrecht ist eigentlich nicht das Kernthema der NHZ. Aber es ist eine besonders perfide Methode, um die es hier geht. Sie hat auch nicht unmittelbar etwas mit Grundeigentum oder der Vermietung zutun, könnte aber jeden Älteren unter uns betreffen. Deswegen möchten wir unsere Mitglieder vor einer neuen Masche krimineller Banden warnen. Ahnungslosen Menschen vorzugaukeln, sie hätten etwas gewonnen, zählt zu den häufigsten Betrugsklassikern. Opfer sind meist ältere Bürger, die, gelockt von einem angeblich hohen Gewinnversprechen, dazu bewegt werden, große Summen auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Neuerdings versuchen es die Täter mit einer noch perfideren Masche: Sie bieten an, die Seriosität des Gewinnspiels von einem Notar überprüfen zu lassen und missbrauchen den guten Ruf unserer Berufskollegen. Die Betrüger rufen ihre Opfer an und täuschen ihnen vor, sie hätten sehr viel Geld in einer Lotterie gewonnen. Um ans Geld zu kommen, müsste allerdings eine Bearbeitungsgebühr von mehreren Tausend Euro auf ein Konto im Ausland überwiesen werden. Zweifel werden mit dem Angebot aus dem Weg geräumt, den gesamten Vorgang durch einen Notar eigener Wahl prüfen zu lassen. Den Opfern sichern sie zu, die Unterlagen an den genannten Notar weiterzuleiten, auf das der den Sachverhalt prüfe. Danach werde der sich mit dem Glückspilz in spe in Verbindung setzen. Das Notariat des Grauens Nun geschieht das Wunder: die Gewinner werden wieder angerufen. Mit einer passenden Telefonnummer meldet Wir werden alle älter und manchmal leider auch leichtgläubiger. sich angeblich das Notariat des Vertrauens und entpuppt sich nun zum Notariat des Grauens. Es teilt den Opfern natürlich wahrheitswidrig mit, dass er die Unterlagen geprüft habe und alles mit rechten Dingen zugehe. Die vermeintlichen Gewinner müssten den angeforderten Betrag überweisen, dann auch werde ohne Zweifel die Auszahlung des angeblichen Gewinns erfolgen. Geschickt gemacht, nicht wahr? Letzten Endes handelt es sich um einen hinterlistigen Betrügertrick, bei dem anständige Menschen viel Geld verlieren. Rückruf beim richtigen Notar Haus & Grund rät, bei solch dubiosen Anrufen angeblicher Notare dort anzurufen. Aber die Telefonnummer selbst raussuchen und sich nicht von den Anrufern vorgeben lassen! Ähnlich, wenn meist etwas weniger raffiniert, dafür aber oft deutlich rabiater, funktioniert der sogenannte Enkeltrick. Hier geben sich die Täter nicht selten als ein naher Angehöriger aus, der sich in einer momentanen Geldverlegenheit befindet. Wer sich fragt, wie man auf so etwas hereinfallen kann, hat noch nie mit einem ermittelnden Kriminalbeamten gesprochen. Die erste Kontaktaufnahme, meist per Telefon, erfolgt so geschickt und ist mit cleveren Fragen gespickt, dass man schon einigermaßen gefestigt sein muss, um sich gar nicht erst darauf einzulassen. Deshalb: Im Zweifel auflegen! Verschenken tut niemand etwas und Enkel, die nur Geld wollen, haben nichts anderes verdient. Selbst, wenn es denn wirklich welche wären. Verwalter muss Baumängel prüfen Der Regress kann noch Jahrzehnte lauern In vielen Kaufverträgen mit Bauträgern sind die Klauseln über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums unwirksam. So können Eigentümer auch noch nach Jahrzehnten allein oder als Gemeinschaft hohe unverjährte Forderungen geltend machen. Dabei sind sie häufig auf die Unterstützung ihres Verwalters angewiesen. Der Verwalter ist verpflichtet, regelmäßige Begehungen der Wohnungseigentumsanlage durchzuführen und auf Baumängel und den möglichen Ablauf von Verjährungsfristen hinzuweisen. Darüber hinaus hat er auch auf zweckentsprechende Beschlüsse zur Rechtsverfolgung gegen den Bauträger hinzuwirken. Dies gilt auch dann, wenn Verwalter und Bauträger identisch sind, der Verwalter also auf Ansprüche gegen sich selbst hinweisen muss. Erfüllt der Verwalter diese wichtige Aufgabe schuldhaft nicht und können dadurch Ansprüche gegen den Bauträger nicht geltend gemacht werden, ist er schadenersatzpflichtig. Im äußersten Fall könnte ein Verwalter sogar noch lange nachdem es den Bauträger nicht mehr gibt, für nicht verfolgte Mängelansprüche haftbar gemacht werden. Diese Möglichkeiten sind für jeden Eigentümer von erheblicher Bedeutung, da so die Instandhaltungsrücklage geschont oder sogar wieder aufgefüllt werden kann. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Hausgeldes und damit auch der Rendite der Eigentumswohnung als Kapitalanlage. RA Dr. Alexander v. Unwerth Tel. 0431 66026-85 www.unwerth.de ABGENUTZT Teppichboden muss ordentlich aussehen Ein alter, abgenutzter Teppichboden stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, er kann auch zu einer Stolperfalle werden. Das war bei einem zwölf Jahre alten Modell in einer vermieteten Wohnung der Fall. Aus diesem Grund minderte der Mieter seine Zahlungen und erhielt vor dem Landgericht Darmstadt (Aktenzeichen 6 S 17/13) Recht. Die zuständigen Zivilrichter befanden, eine fünfprozentige Minderung sei angemessen, denn das vorhandene Problem gehe weit über ästhetische Fragen hinaus. LBS ABGELEHNT Fußleisten sind kein absolutes Muss Fehlende Fußleisten machen den Gesamteindruck eines Wohnraumes im Regelfall bestimmt nicht schöner. Doch ein Mieter kann deswegen nicht automatisch seine monatlichen Zahlungen an den Eigentümer mindern. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Immobilie sei nämlich auch ohne Fußleiste möglich, befand das Amtsgericht Rheine (Aktenzeichen 14 C 230/11). Weder werde die Gesundheit der Mieterin beeinträchtigt noch müsse diese deswegen von ihren alltäglichen Gewohnheiten abweichen, hieß es im Urteil. LBS ABGESPECKT Dielenbelag widersprach Erwartung In Berlin waren Eigentümer und Mieter sich uneins darüber, ob ein Dielenboden unter die Rubrik hochwertiger Bodenbelag falle. Das hätte dem Mietspiegel zu Folge als Sondermerkmal eine höhere Einstufung des Objekts bedeuten können. Doch auch ein abgezogener, abgeschliffener und gewachster Dielenbelag sei nicht mit den geforderten gehobenen Ansprüchen zu vereinbaren, urteilte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 220/11). Laut Mietspiegel wären als hochwertig Parkett, Natur- oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Bodenbelag in Frage gekommen. LBS Vortrag zum Thema Wohnungseigentumsrecht Referent: Peter Fredrich Di. 6.12.2016 19.00 Uhr Haus&Grund Kiel NHZ IN GANZ SCHLESWIG-HOLSTEIN GELESEN! Anzeigenvermittlung Merle Schneider Telefon 04522 7 62 80 70 Fax 04522 7 62 69 18 Wir sind eine auf die Beratung und Vertretung von Wohnungsunternehmen, Grundstücks- und Wohnungseigentümern, Immobilienverwaltern, Bauunternehmen, Bauhandwerkern, Bauträgern und Immobilienmaklern spezialisierte Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Erfahren Sie mehr unter www.gf-law.de Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg, T+49 4331 13 14 0 Walkerdamm 17, 24103 Kiel, T+49 431 660 66 92

10 RECHTSANWÄLTE & NOTARE ANZEIGENSONDERTHEMA NHZ 11 22. November 2016 Wenn Rohrleitungen Leck schlagen KÜNDIGUNG Kündigung auch nach längerer Zeit Kann eine Innenbeschichtung im WEG Probleme auslösen? Mit einer aktuellen Entscheidung stärkt der BGH die Rechte der Vermieter bei fristlosen Kündigungen (Aktenzeichen VIII ZR 296/15). Die Karlsruher Richter setzten sich mit der Frage auseinander, ob eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes nur innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntniserlangung des Vermieters vom Kündigungsgrund möglich ist oder ob die Kündigung auch auf ältere Mietrückstände gestützt werden kann. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zahlte ein Mieter die Miete für Februar und April nicht. Im August wurde der Rückstand angemahnt, jedoch nicht ausgeglichen. Im November des Jahres sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus. Der Mieter berief sich auf die Unwirksamkeit der Kündigungserklärung, da gemäß 314 Abs. 3 BGB die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nur innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen könne. Der BGH lehnte dies ab und betonte, dass die Kündigungstatbestände des Mietrechts abschließende Sonderregelungen darstellen. Fazit: Ein Wohnraummietverhältnis kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn der Mietrückstand, welcher zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, bereits längere Zeit bekannt war. Rechtsanwalt H. Stehr TIERHALTUNG Wenn die Katzen das Parkett ruinieren Auch wenn man vielleicht im ersten Moment nicht daran denkt Tiere sind in der Lage, einen Parkettboden komplett zu ruinieren. So waren drei Katzen in einer Drei-Zimmer-Wohnung oft mehrere Stunden unbeaufsichtigt gewesen und hatten auf den Holzboden uriniert. Das Parkett wurde so schwer beschädigt, dass es ersetzt und sogar die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin müsse für den Schaden nicht aufkommen, beschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 5 W 72/13). Es handle sich um eine übermäßige Nutzung der Mietsache, die nicht durch den Vertrag mit der Assekuranz abgedeckt sei. LBS Die Innenbeschichtung von Trinkwasserleitungen ist in der Mitgliederberatung ein immer wiederkehrendes Thema. So auch in Bielefeld. Der jüngste Fall dort: Der Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 20 Wohneinheiten, die immer wieder von Rohrbrüchen und Wasserschäden mit aufwendiger Leckortung geplagt waren, überlegt, sämtliche Trinkwasserleitungen im sogenannten Inliner-Verfahren mit einem Keramik-Komposit-System abdichten zu lassen. Der Beiratsvorsitzende sucht dazu Rat in der Geschäftsstelle von Haus & Grund Bielefeld. Da es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, steht für uns zunächst die wohnungseigentumsrechtliche Beurteilung im Vordergrund, gibt Geschäftsführer Jürgen Upmeyer als erstes zu bedenken und weist darauf hin, dass Versorgungsleitungen nur bis zum Abzweig in das Sondereigen- tum (Wohnung) im gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Für Eingriffe im Bereich des Sondereigentums fehlt der Gemeinschaft somit die Beschlusskompetenz. Bei der Trinkwasserinstallation liegt es jedoch im Interesse aller, dass die Maßnahme gemeinsam durchgeführt bzw. die einzelnen Abschnitte einheitlich saniert werden. Wenn jeder Eigentümer in seinem Sondereigentum saniert, kann es beispielsweise passieren, dass für die einzelnen Abschnitte Werkstoffe verwendet werden, die in der Gesamtheit der Anlage nicht miteinander harmonieren, erklärt Jürgen Upmeyer. Ein wichtiger erster Schritt ist deshalb, alle Eigentümer ins Boot zu bekommen und dann einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Diese muss auch entscheiden, wie die Maßnahme finanziert werden soll über die Instandhaltungsrücklage oder durch Sonderumlage. Und schließlich gilt es, über das Sanierungsverfahren zu entscheiden. Jürgen Upmeyer diskutiert mit dem Ratsuchenden das angedachte Innenbeschichtungsverfahren. Gemeinsam kommen die beiden zu dem Ergebnis: Über die Innenbeschichtung besteht in Fachkreisen noch kein Konsens über die trinkwasserhygienische Unbedenklichkeit. Damit entspricht sie auch nicht ohne Weiteres ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von 21 Abs. 3 WEG. Selbst wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss zur Innenbeschichtung fassen würde dieser und seine spätere Umsetzung wären damit einem Anfechtungsrisiko ausgesetzt, warnt der Geschäftsführer. Seine Empfehlung ist deshalb, parallel zur Klärung der wohnungseigentumsrechtlichen Fragen zu prüfen, welche bautechnischen Alternativen es gibt, wobei es im Zweifel bei der herkömmlichen Sanierung durch Austausch bleiben muss. Eva Neumann Ein hoffentlich niemals eintretender Fall Wenn Eltern vor ihren minderjährigen Kindern sterben Es ist zwar kein Thema, an das man gerne denkt und typisch ist für Haus & Grund. Aber geschehen kann doch etwas und dann stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist wer die Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollwaisen erhält. Allerdings wird sich das Gericht nach dem Wunsch der Eltern richten, wenn sie ausdrücklich einen Vormund benennen und ihre Entscheidung begründen. Welche Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden sollen, kann ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus sollten die Eltern dem Vormund eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen. Damit vermeiden sie, dass zwischen Tod und Eröffnung des Testaments ein Vakuum in Bezug auf die elterliche Sorge entsteht und möglicherweise das Jugendamt eingeschaltet wird. Eingeschränkte Wahl Ein Benennungsrecht für einen Vormund haben die Eltern dann nicht, wenn einem von beiden oder sogar beiden die Elternsorge entzogen wurde. Sollte die Vermögenssorge und Personensorge zwischen den Eltern aufgeteilt sein, kann keiner der Elternteile einen Vormund benennen. Hingegen Das Familiengericht entscheidet über Vormund, aber Vorsorge hilft bei der Auswahl. steht eine Teilbeschränkung der elterlichen Sorge, z. B. wenn einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, der Benennung eines Vormundes nicht im Wege. Sollte der Vater vor der Geburt des Kindes versterben, hängt das Benen- nungsrecht der Mutter davon ab, ob der verstorbene Vater das Sorgerecht gehabt hätte dies gilt für den Fall, dass die Eltern verheiratet waren. Bei nicht Verheirateten darf die Mutter nur dann einen Vormund benennen, wenn eine sogenannte pränatale Sorgeerklärung abgegeben wurde. Versorgung sichern Damit das Kind finanziell versorgt ist, ist es ratsam, den Vormund mit Geld auszustatten. Dafür müssten die Eltern die Kinder in ihrem Testament als Erben festlegen. Falls die Kinder noch minderjährig sind, können die Eltern einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist unabhängig tätig vom Vormund. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und zahlt aus dem Nachlass den monatlichen Unterhalt an den Vormund. Wie die Unterhaltung des Kindes im Einzelnen ausgestaltet sein soll, können die Eltern individuell entscheiden. Die Zahlung kann z. B. bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres befristet werden. Schleswig-Holsteinische Notarkammer Rücktritt vom Vertrag nach starken Regenfällen Vor knapp vier Jahren erwarb der Kläger für 390.000, vom Beklagten ein Wohnhaus mit einem im Jahre 1938 errichteten Keller. Bei der Besichtigung des Kellers gab der Kläger zu verstehen, den Keller jedenfalls als Lagerraum nutzen zu wollen. Farbund Putzabplatzungen an den Wänden wiesen auf Feuchtigkeitsschäden hin. Dass bei starken Regenfällen Wasser in flüssiger Form in den Keller eindringt, war nicht sichtbar und wurde von der Beklagten dem Kläger vor dem Abschluss des Kaufvertrages auch nicht mitgeteilt. In dem Kaufvertrag vereinbarten die Parteien einen Gewährleistungsausschluss. Nach der Übergabe des Hauses verlangte die Beklagte weitere Zahlungen auf den Kaufpreis, die der Kläger u.a. unter Hinweis auf den aus seiner Sicht mangelhaften Keller verweigerte und den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Kläger erhob Klage, um seine weitere Inanspruchnahme aus dem Kaufvertrag zu verhindern. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt war. Der Haftung der Beklagten stehe der vereinbarte Gewährleistungsausschluss nicht entgegen, weil die Beklagte den Mangel arglistig verschwiegen habe. Sie habe den Kläger darüber aufklären müssen, dass bei starken Regenfällen Wasser in flüssiger Form breitflächig in den Keller eindringe. Hiermit müsse ein Käufer auch bei einem wie im vorliegenden Fall älteren, im Jahre 1938 gebauten Keller, nicht rechnen. Auf Fragen des Klägers nach der Möglichkeit, Gegenstände gefahrlos im Keller zu lagern, habe die Beklagte die ihr bekannten Wassereinbrüche verschwiegen. Als Verkäuferin habe sie auf Fragen eines Kaufinteressenten vollständig und richtig Auskunft geben und auch die Situation im Keller zutreffend schildern müssen. Dies habe sie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und bereits nach ihrem eigenen Vorbringen nicht getan. Wegen dieses arglistigen Handelns sei der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirkungslos, so dass der Kläger aufgrund des Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten könne (Urteil vom 18. Juli 2016, Az. 22 U 161/15). Arglist lag hier vor, da die Beklagte auf konkrete Fragen schwieg. G. Riemann, Haus & Grund Lübeck BODENBELAG Einfach die Tür gekürzt Manchmal passt der gewünschte Bodenbelag rein technisch einfach nicht in die vorhandene Umgebung. Das mussten Mieter erleben, als sie statt des vorhandenen Linoleums einen Teppichboden verlegen lassen wollten. Dafür war aber der Abstand zwischen Boden und Türunterkante zu gering. Deswegen bean- DR. WOLF STÄHR Notar a. D. DR. GEORG WEGNER Notar a. D. KARL W. LANGEN Notar DR. STEFAN THOLUND Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ARNO WITT Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mediator ROLF HANSEN Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GABY KRÄMMER Fachanwältin für Arbeitsrecht DR. MISCHA FÄRBER Fachanwalt für Verwaltungsrecht DR. STEPHAN GEISLER Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht DR. ALEXANDER WILCKEN Notar Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht DR. JAN PETERS Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht TOMKE BECKER DR. TOBIAS BREITLING THORBEN WAGNER wsp_anzeige_v03.indd 1 Rechtsanwälte Notare Sophienblatt 100 24114 Kiel tragten die Mieter beim Eigentümer, die Türe entsprechend kürzen zu dürfen. Das wurde ihnen schließlich vom Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Aktenzeichen 111 C 319/09) verweigert. Die Begründung: Der vorhandene Abstand erfülle die entsprechenden DIN-Normen, mehr könne ein Mieter nicht fordern. LBS MIETPREISBREMSE Postfach 2767 24026 Kiel Jetzt gibt es erste Urteile Nachdem die Mietpreisbremse jetzt schon einige Zeit in Kraft ist, haben sich die ersten Gerichte mit mietpreisbezogenen Verfahren beschäftigt: Das AG Lichtenberg hat mit Urteil vom 28. September 2016 (Az. 2 C 202/16) entschieden, dass die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gemäß 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete orientiert, anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen ist. Das AG München Telefon (0431) 66 40 90 Telefax (0431) 66 40 950 E-Mail info@wsp-recht.de Internet www.wsp-recht.de 20.07.15 10:06 hat mit Urteil vom 8. September 2016 (Az. 422 C 6013/16) entschieden, dass ein Vermieter nicht den Mietvertragsabschluss anfechten kann, weil der Mieter ihm verschwiegen hat, dass er sich auf die Regelungen der Mietpreisbremse berufen werde. Der Mieter ist auch nicht verpflichtet, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass die verlangte Miethöhe nach 556g Abs. 1 BGB unwirksam ist. ZV

22. November 2016 NHZ 11 MAKLERPROVISION Bei Überhöhung gibt es gar nichts Ist in einem Kaufvertrag eine unüblich hohe Maklerprovision vereinbart, dann muss ein Vorkaufsberechtigter bei Ausübung seines Vorkaufsrechts weder die vereinbarte noch eine auf die übliche Höhe reduzierte Provision zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 12. Mai 2016, Az. I ZR 5/15) und damit die vorinstanzlichen Urteile bestätigt. ZV BODENWECHSEL Parkett war durchaus nicht zu laut Wohnungsinhaber fühlten sich gestört, nach dem der über ihnen wohnende Eigentümer den Bodenbelag gewechselt hatte. Vorher war es der leisere Teppichboden gewesen, nachher war es Parkett. Das sollte rückgängig gemacht werden, befand der Kläger. Schon bei der Errichtung des Gebäudes in den 70er Jahren sei schließlich von der hochwertigen Ausstattung mit Teppichböden die Rede gewesen. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 73/14) gestand jedoch dem Miteigentümer die Wahl des Bodens zu. Die Belästigung sei unterhalb der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und somit zumutbar. LBS TEPPICHBODEN Nicht immer muss erneuert werden Regelungen im Mietvertrag, wonach ein Teppichboden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarfsunabhängig erneuert werden muss, sind unwirksam. Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer einen Teil der Kaution zurückbehalten, weil der Mieter vor seinem Auszug keinen neuen Teppichboden verlegt hatte. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 425 C 2787/14) betrachtete die Regelung im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung als unwirksam, denn sie stelle wegen ihrer starren Formulierung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. LBS ANZEIGENSONDERTHEMA RECHTSANWÄLTE & NOTARE 11 Leben auf einem juristischen Pulverfass Die Anzahl der nichtehelichen Lebenspartner, die gemeinsam ein Hausgrundstück/eine Eigentumswohnung kaufen, nimmt ständig zu. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sie ohne weitere Regelungen ein erhebliches Risiko eingehen. Sie leben praktisch auf einem rechtlichen Pulverfass. Dieses Pulverfass wird im Falle einer Trennung, schweren Erkrankung oder gar des Todes eines Partners hochgehen. Auch drohen unbekannte Steuergefahren. Der dringende Regelungsbedarf beginnt bereits mit der Frage, ob die Partner das Haus je zur ideellen Hälfte kaufen oder z. B. in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Erwerb je zur ideellen Hälfte, der bei Ehepaaren der Regelfall ist, erweist sich bei Grundeigentum und nichteheliche Lebensgemeinschaften bergen große Risiken nichtehelichen Lebensgemeinschaften ohne umfangreiche vertragliche Regelungen zwischen den Partnern häufig als sehr unglücklich (auch aus steuerlichen Gründen). In vielen Fällen empfiehlt sich der Erwerb in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Abschluss eines dazu passenden Gesellschaftsvertrages, der auf die jeweilige Partnerschaft maßgerecht zugeschnitten sein sollte. Eine vielfach unbekannte Steuergefahr besteht z. B. dann, wenn der Erwerb je zur ideellen Hälfte erfolgt, aber der Kaufpreis von einem Partner allein oder überwiegend bezahlt oder finanziert wird. Dann liegt darin eine Schenkung an den anderen Partner. Das führt dann zu einer hohen Schenkungssteuer, sobald der Freibetrag von Verwaltersuche durch den Beirat war unzulässig Beauftragung war eindeutig zu unpräzise Auf der Eigentümerversammlung wurde der Beschluss gefasst, einen neuen Verwalter zu bestellen. Mit der Aushandlung des Verwaltervertrags sowie dessen anschließender Unterzeichnung wurde der Verwaltungsbeirat bevollmächtigt. Die hiergegen gerichtete Beschlussanfechtungsklage war erfolgreich: Der Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind Konkurrenzangebote einzuholen, wobei es keine feste Größe hinsichtlich der Anzahl der Angebote gibt. Diese sind den einzelnen Wohnungseigentümern vor der Versammlung zugänglich zu machen (BGH, NZM 2011, 515). Dem Verwaltungsbeirat kann nicht völlig freie Hand gelassen werden. Ferner ist die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zu weitgehend gefasst. Der angefochtene Beschluss hätte mit bestimmten Eckdaten (Vertragslaufzeit, Vergütung) des Vertrags versehen sein müssen mit der Folge, dass die Vertretungsmacht nach außen hin beschränkt ist. Dem Verwaltungsbeirat kann nicht völlig freie Hand gelassen werden, zu welchen Konditionen der Verwaltervertrag abgeschlossen werden soll (LG Köln, Urteil vom 31. Januar 2013). Hierzu ergänzend eine Anmerkung: Sofern in einem Beschluss über die Ermächtigung des Verwaltungsbeirates die Eckdaten vorgegeben werden, so muss diese Vorgabe so konkret und eindeutig verfasst sein, dass die Eigentümer genau über die Tragweite des Beschlusses und des damit bestehenden finanziellen Risikos für die Gemeinschaft informiert sind (LG Itzehoe, Urteil vom 1. Juli 2014). RA Peter Fredrich, www.gf-law.de 20.000, überschritten wird. Die Finanzämter prüfen diese Sachverhalte zunehmend und setzen dann die Schenkungssteuer fest. Gerade auch nichtehelichen Partnern sind dringend Regelungen für den Fall der Trennung, der schweren Erkrankung (Vorsorgevollmachten!) und Regelungen für den Fall des Todes anzuraten. Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, erbt der nichteheliche Partner überhaupt nichts. Die ideelle Miteigentumshälfte des verstorbenen Partners geht dann in das Eigentum der gesetzlichen Erben, also auf dessen Verwandte, über. Eine normale gegenseitige Alleinerbeneinsetzung birgt angesichts des minimalen Freibetrages hohe Steuergefahren (insbesondere bei gemeinsamen, im Laufe der Jahre abbezahlten Immobilien). Insoweit kann vielleicht eine Bestellung eines Wohnrechtes sinnvoll sein. Eine Trennung, eine schwere Erkrankung oder gar der Tod eines Partners stellen schwere Schicksalsschläge dar. Zusätzliche persönliche und wirtschaftliche Katastrophen lassen sich für solche Situationen nur durch vertragliche Regelungen und die Erteilung von Vollmachten (Vorsorgevollmachten) vermeiden. Eine individuelle Beratung durch einen Notar/Rechtsanwalt ist unverzichtbar. Frauke Poppek, Notarin und Fachanwältin für Erbrecht, Markt 15, 24211 Preetz, Tel. 04342 4438 www.anwalt-poppek.de BUNDESMELDEGESETZ Meldebescheinigung nur noch bei Einzug Vermieter müssen ihren Mietern seit 1. November 2016 keine Bescheinigung mehr ausstellen, wenn diese ausziehen. Die vielfach als bürokratiefördernd kritisierte Regelung wird durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften wieder abgeschafft. Sie war genau ein Jahr zuvor mit dem Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes eingeführt worden. Die Vermieterbescheinigung ist dann nur noch beim Einzug erforderlich. Mit dieser muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen nach STOLPERFALLE Kein Geld bei Stöckelschuhen Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Im neuen Gesetz wird klargestellt, wie zu verfahren ist, wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind: Künftig muss neben Name und Anschrift des Wohnungsgebers nur der Name, nicht jedoch die Anschrift des Eigentümers, genannt werden. Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung gegenüber der Meldebehörde elektronisch abgeben. Gegenüber dem Mieter muss sie schriftlich erfolgen. Die Wohnungsgeberbestätigung wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen zu vermeiden. ZV Schmutzfangmatten mögen eine sinnvolle Einrichtung sein, weil sie vermeiden helfen, dass allzu viel Staub, Dreck und Matsch in die Innenräume eines Gebäudes gelangen. Was aber, wenn sich eine Frau mit ihren Stöckelschuhen in den Löchern einer solchen Matte verfängt, stürzt und erhebliche Verletzungen davonträgt? So war es am Eingang eines städtischen Gebäudes geschehen. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 U 127/15) lehnte die Forderung nach Schadenersatz ab. Die Matte sei klar erkennbar und bei vorsichtigem Begehen gefahrlos zu überwinden gewesen. LBS Dr. Alexander v. Unwerth Rechtsanwalt Reese & Partner Rechtsanwaltskanzlei Räumungsurteil innerhalb von 4 Wochen nicht unmöglich! Rufen Sie an, wir beraten Sie gern. Ihre Anwälte für Vermieterrecht Miet- und Baurecht Wohnungseigentumsrecht Sophienblatt 57 Tel.: 0431-660 26 85 24114 Kiel Fax: 0431-660 26 95 www.unwerth.de info@unwerth.de Kanzlei am Alten Markt 1 Rechtsanwälte & Fachanwälte in Bürogemeinschaft Alter Markt 1 24103 Kiel Tel. 0431 997990 Fax 0431 9979999 Mahnbescheid innerhalb einer Woche! Günstiges Mietinkasso durch Pauschale bei Nichterfolg! Klaus Reese Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht Fachanwalt für Bauund Architektenrecht Christian Schwientek Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht Falk Spliedt Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht FRAUKE POPPEK RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT Schwerpunkte: MATTHIAS WOLFF RECHTSANWALT Erbrecht Immobilienrecht Baurecht Familienrecht Arbeitsrecht MARKT 15 TELEFON: 0 43 42/4438 24211 PREETZ/HOLSTEIN TELEFAX: 0 43 42/43 16 E-MAIL: FRAUKE.POPPEK@FREENET.DE Ihre Anzeigenwerbung in unserer Zeitung? Immer eine gute Idee!

12 HAUS & GARTEN NHZ 11 22. November 2016 r Nut zgarten De im BLÄTTERWALD Dezember m m m m Wildobst Schlehe, Hagebutte und Co. für meinen Garten Das ist typisch für den Garten: Nie ist endgültig Schluss. Ins Ende mischt sich immer ein neuer Anfang, wie die Natur es vorgibt. Am ehesten ist im Gemüsegarten Feierabend, indem fast alle Beete, außer zum Beispiel mit Feldsalat, freigemacht werden. Das betrifft auch winterharte Gemüsearten. Pastinaken, Rettich, Möhren, Schwarzwurzeln schlägt man im Frühbeet ein, Porree, Grün- und Rosenkohl werden zügig verbraucht oder küchenfertig eingefroren. Anschließend wird gegraben. Das noch anfallende Grünzeug kommt auf den Komposthaufen. Man schichtet eventuell noch einmal mit Zusatz von kohlensaurem Kalk und Steinmehl um, deckt dann schwarze Abdeckfolie über, damit die entstehende Wärme im Haufen bleibt. Falls noch nicht geschehen, wird Bodenuntersuchung eingeleitet. Neuer Anfang ist gegebenenfalls im Obstgarten fällig mit der Pflanzung des einen oder anderen Obstgehölzes. Je eher im Dezember dies geschieht, desto besser, ehe Frost Pflanzarbeiten unmöglich macht, abgesehen davon, dass die Wurzeln der Gehölze noch möglichst Verbindung mit der Erde aufnehmen sollen. Mulchdecke im Wurzelbereich fördert dies. Man mulcht außerdem um und zwischen stehenden Obstgehölzen, besonders zwischen Johannis- und Stachelbeeren, Heidelbeeren, Him- und Brombeeren. Wie steht es mit der Nährstoffversorgung von Obstbäumen, besonders auch älteren? Jüngere düngt man meist ausreichend, ältere kommen oft weniger gut weg. Das soll sich ändern. Dazu bohrt man im Bereich der Kronentraufe etwa alle 2 m 40 bis 50 cm tiefe Löcher und streut dort hinein Volldünger. Der löst sich im Verlauf des Winters langsam, wird von den Gehölzen aufgenommen zur Kräftigung von Wurzelwerk, Blüten und Blättern. Bei frostfreier Witterung setzt man ferner den Pflegeschnitt von Obstgehölzen fort. Obstbaumkronen brauchen viel Licht und Luft. Bei Hochstämmen ist besonders darauf zu achten, dass die Kronen nicht zu hoch, sondern immer wieder entsprechend zurückgesetzt werden und dass Hauptäste nicht zu weit nach außen wachsen. Nicht unten herum, sondern oben muss man rechtzeitig Äste stutzen oder entfernen. Als Abschluss diesjährigen Tuns im Nutzgarten bringt man alle Handgeräte trocken unter, säubert sie gründlich und fettet Metallteile ein. Dabei stellt sich heraus, was schadhaft ist, repariert oder ersetzt werden muss. Unbedingt trocken überwintern alle Motorgeräte, ferner Kannen, Wannen, Regentonnen, Folien, Frühbeetfenster und was dergleichen mehr ist. Zuletzt wird noch der Absperrhahn für die Wasserleitung im Haus zugedreht, der Hahn draußen aufgedreht, so dass die Leitung leerläuft. GRÜNER TIPP m m Wintergrüne Kletterpflanzen sind im Winter doppelt wertvoll. Efeu kommt meist in die engere Wahl, weil er sich selbst an Mauern festhält, große und hohe Mauern begrünt. Immergrünes Geißblatt (Lonicera henryi) braucht ein Spalier. Kriechspindel (Euonymus fortunei) hält sich mit Haftwurzeln fest und klettert gut 3 m hoch. Soll es höher gehen, braucht auch sie Unterstützung. Ina Sperl ISBN: 978-3-8001-0366-9 24,90 Blaue Winterstunde Wildobst im Garten liegt im Trend: es ist schön, pflegeleicht und nützlich für Mensch und Tier. Was ist das richtige Wildobst für Ihren Garten? Schlehe, Sanddorn, Felsenbirne, Berberitze oder Goji-Beere? In 40 Pflanzenporträts erfahren Sie alles über die Auswahl des idealen Wildobstes für Ihren Garten. Egal, ob Ziergarten, Naturgarten oder Schrebergarten: Wildobst passt in jeden Garten. Entdecken Sie außerdem leckere Rezepte mit Wildobst, Tipps zur Pflege und zur Gartengestaltung mit Wildobst. Genießen Sie die wilde Schönheit und die leckeren, gesunden Früchte von Wildobst bald auch in Ihrem Garten! Was kleine Eiskristalle optisch bewirken können 1x1 des Ziergehölzschnitts In den blauen Stunden des Winters kann weißer Schnee so blau sein wenn Sonne und Himmel mitspielen. VON ILSE JAEHNER Die Farbe des Winters ist Weiß, weil Schnee liegt, und Schnee ist nun mal eben weiß, das weiß doch jedes Kind. Man braucht bloß nach draußen zu schauen. Der Schnee ist so weiß und so hell, dass man die Augen zukneifen muss, um das Helle auszuhalten. Keiner käme auf die Idee, Schneeflocken auch nur andeutungsweise bunt zu malen. Dennoch: Fotografiere Schneelandschaft oder ein Schneemotiv, und es gibt mitunter große Überraschungen, was das Ergebnis betrifft. Huch! Das sieht aber seltsam aus. Da ist doch irgendwas nicht richtig. Der Schnee ist teils blau! Wie kann das sein? Da war doch bloß Weißes und nichts Blaues! Also muss mit der Kamera oder dem Film etwas nicht in Ordnung sein. Wir sehen noch mal hin. Der Schnee ist weiß, auf dem Foto blau. Irrtum ausgeschlossen. Wir sind doch nicht blind! Ja, sicher nicht blind, aber sehen nicht genau hin. Tatsächlich stimmt es mit dem teils blauen Schnee. Und das kommt so. Schnee besteht aus Wasser, das grundsätzlich farblos ist, weil es alles Licht reflektiert. Doch Schnee ist eine besondere Form von Wasser, keine durchgängig gleich konstruierte Masse, sondern setzt sich aus vie- n Schnee besteht aus Wasser und sollte dann doch eigentlich nicht blau, sondern farblos sein. len kleinen Eiskristallen zusammen. Zwischen den Eiskristallen befindet sich noch Luft. Und wo Eis und Luft aufeinandertreffen, wird Sonnenlicht in besonderer Weise reflektiert, in alle möglichen Richtungen und vollständig. Das Ergebnis dieses vollständigen Verschluckens des Lichtes ist weißer Schnee. FOTO IJ Rolf Heinzelmann Erscheint Schnee blau, liegt es daran, dass Eiskristalle blauen Himmel reflektieren, der Schnee mithin blau erscheint, so wie blaues Meer blau erscheint, denn hier haben wir die gleiche Erscheinung von reflektierter Himmelsbläue. Nimmt besonders gegen Spätnachmittag und Abend das Licht ab, reflektiert blauer Himmel besonders stark und macht die Schatten der untergehenden Sonne mehr oder weniger intensiv blau. Wenn wir das anders empfinden und den Schnee nach wie vor weiß sehen, lassen wir uns täuschen von der gewohnten Sicht- und Empfindungsweise, dass Schnee eben weiß ist und zu sein hat. Ein Fotoapparat ist da genauer. Er zeichnet auf, was ist. Man kann mit Filtern diese Schneebläue verschwinden lassen, weil sie vielleicht als Natürlichkeit stört, aber damit machen wir uns selbst was vor. Genießen wir stattdessen die blauen Stunden des Winters und seine wunderbaren Lichteindrücke. ISBN: 978-3-8001-0397-3 6,90 Sträucher schneiden leicht gemacht. Kennen Sie das? Sie wollen Ihre Forsythie schneiden, wissen aber nicht wie? Dieses handliche Buch vermittelt die Grundlagen für den richtigen Strauchschnitt und erläutert für jede Schnittgruppe das passende Vorgehen. Viele aussagekräftige Zeichnungen helfen, die einzelnen Schritte beim Schnitt von Ziersträuchern besser zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. Beurteilen Sie bereits vor dem Schnitt, wie die Pflanze auf bestimmte Eingriffe reagieren wird und sorgen Sie mit gezieltem Ziergehölzschnitt für gesundes Wachstum und üppige Blüte. www.ulmer.de (beide) Orchideenpflege gar nicht so aufwendig Ohne große Vorkenntnisse ein blütenreiches Zuhause gestalten oder eines Ofens. Des Weiteren sollten Orchideen nicht in der Nähe von Obstschalen stehen, da Früchte Reifegase produzieren, die auch die Blüten schneller altern lassen. Wer sich ein grünes Zuhause wünscht, aber nicht viel Zeit in die Pflege von Pflanzen investieren kann, für den sind Orchideen die richtige Wahl. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, ist diese königliche Pflanze sehr einfach zu pflegen. Außerdem verzeiht die Orchidee bis zu einem gewissen Grad, auch vernachlässigt zu werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass es mehr als 25.000 Arten von Orchideen gibt. So findet sich immer eine Orchidee, die den eigenen persönlichen Stil unterstreicht. Hilfe, die Orchidee lässt ihre Blätter hängen! Die häufigsten Symptome, die bei der Orchideenpflege Zuhause auftreten können, sind hängende Blätter oder Blüten. Auch können Blätter gelb oder braun werden. Wie sollte man am besten reagieren? Wenn die Orchidee ihre Blüten oder Blütenblätter hängen lässt, ist das ein Hinweis dafür, dass die Pflanze nicht genügend Wasser oder Sonnenlicht hat. Sie sollte an einen helleren Standort gestellt und die Wurzeln einmal in der Woche gewässert werden. Gelbe Blätter kommen meist von einer zu direkten Sonneneinstrahlung. Die Orchidee sollte an einem hellen Standort stehen, aber nie im direkten Sonnenlicht. Ein Beistelltisch, ein paar Meter neben dem Fenster, ist zum Beispiel gut geeignet. Schlaffe Blütenblätter sind ein Hinweis auf Wasserüberschuss oder im Gegenteil, Wassermangel. Sind die Wurzeln der Orchidee gräulich, ist die Orchidee zu trocken. Wenn die Wurzeln braun sind, hat die Orchidee zu viel Wasser bekommen. Tipps & Tricks Eine Orchidee verleiht dem Interieur das gewisse Extra. Sie benötigt keine große Aufmerksamkeit und wenn die folgenden Empfehlungen berücksichtigt werden, ist eine lange Lebensdauer gewährleistet: Orchideen an einen hellen Ort stellen, aber nicht in das direkte Sonnenlicht. Einmal pro Woche wässern. Im Winter reicht einmal alle zehn Tage. Wenn Orchideen für 10 bis 15 Minuten in einen Eimer oder ein Waschbecken getaucht werden, nehmen sie über ihre Wurzeln Wasser auf. Einmal im Monat Pflanzennährstoffe geben, um die Dauer der Blüte zu verlängern. Was Orchideen gar nicht mögen Orchideen mögen keine Zugluft, direktes Sonnenlicht oder einen Standort in der Nähe einer Zentralheizung Die Vanda wächst gut in einer Glasvase unter einer Lichtquelle. Mehr Pflegetipps gibt es unter FOTO: GMH/OI www.orchidsinfo.eu/de

Buche suche, wenn Platz da Die Buche, genauer Rotbuche, weil ihr Holz etwas rötlich erscheint, nicht wegen roter Blätter, wie bei Blutbuche, ist ein heimisches Gehölz, in erster Linie Waldbaum, der früher das Bild deutscher Landschaften bestimmte. Mit der Zeit ging der Anteil an Buchen im Wald zurück, aber nach wie vor ist die Buche neben Eiche und Birke wohl der bekannteste Laubbaum hierzulande. Ob die Buche auch im Garten eine Rolle spielen kann, hängt davon ab, dass man sie an diesem Platz sinnvoll einordnet. Dazu vergesse man nie, dass die Buche ein mächtiger Baum ist, im Freistand bis 35 m hoch wird mit weitausladender Krone. Solch ein Baum gehört nicht in Hausgärten normaler Größe und wenn er noch so schön aussieht. Das gilt ebenso für die rotblättrigen Zierformen, wie Fagus sylvatica purpurea, die Blutbuche, oder Fagus sylvatica Pendula die Hängebuche sowie ähnliche Zierformen. Sie haben Hausgartenverbot! Wer eine Buche haben will, beschränke sich unbedingt auf schwächer wachsende Zierformen. Dazu gehören vor allem Säulenbuchen. Die Sorte Dawyck wurde 1864 in Schottland gefunden. Sie wird immer noch bis 20 m hoch, aber nur ungefähr 3 m breit, und dies ist ausschlaggebend für die Verwendbarkeit. Die grüne Säulenbuche ergänzen Dawyck Gold und Dawyck Purple. Diese beiden werden nur 5 bis 10, beziehungsweise 8 bis 12 m hoch und können mit ihrem schlanken Wuchs größere Hausgärten bereichern. Von anderen Buchenbäumen lasse man die Finger. Es sei denn, man plant eine Buchenhecke. Dann ist ij Fagus vatica wieder gefragt. Farbtupfer im Dezember Männlich und weiblich mischen bringt mit großer Sicherheit Erfolg VON ILSE JAEHNER Mit dem Dezember wird es Winter, doch immer noch gelingt es Pflanzen, dies mitunter vergessen zu lassen. Eine von den Unverzagten ist die Torfmyrte, botanisch Pernettya mucronata. Je stärker der Klimawandel winterliche Kälte ohne strenge Fröste schenkt, desto nachdrücklicher meldet sie sich zu Wort. Das tut sie mit vielen Früchten, weißen, roten, magenta- und rosafarbenen zu immergrünen, glänzenden Blättchen an buschig verzweigten Trieben. Das passt sowohl in nebelhafte Vorwinterwochen wie in frostige Dezember-/Januartage. Die kleinen Sträucher aus Südamerika sind hoch willkommen, wenn es darum geht, Blumenkästen und Tröge für den Winter oder Beete in Hausnähe attraktiv farbenbunt zu bestücken. Als Standorte eignen sich besonders manche Stellen in Vorgärten, wo die Sträucher etwas geschützt vor kalten Winden, vergleichsweise warm absonnig stehen, denn das hilft ihnen, gut durch den Winter zu kommen und sich im nächsten Jahr zu 80 bis 100 cm hohen Sträuchlein zu entwickeln. Ihre Glanzzeit haben Torfmyrten zweifellos im Winter. Torfmyrten in Gefäßen setzt man vorzugsweise in Rhododendronerde, denn es handelt sich um Heidekrautgewächse mit ähnlichen Ansprüchen wie jene Gehölze. Man achte darauf, dass das Substrat dauernd ausreichend feucht ist und im Winter bei anhaltendem Frost nicht völlig gefriert. Darum umgibt man freistehende Gefäße mit Laubschütte oder ummantelt fürsorglich mit Styroporplatten. Langsam im Laufe des Nachwinters vergehen die Früchte. Man braucht die Pflanzen deswegen nicht wegzuwerfen, sondern kann sie in den eigenen Garten oder jenen von Freunden/Bekannten setzen, wo sie dauerhaft aushalten, und zwar an einem warmen, etwas geschützten Platz im Vordergrund von Rhododendren und in ausreichend feuchtem, humosem, leicht saurem Boden. Es ist empfehlenswert, immer mehrere Torfmyrten zu pflanzen, hoffend, dass sich darunter sowohl weibliche wie männliche Pflanzen befinden. Sogar Fachleute sind sich nicht einig, ob Pernettya ein- oder zweihäusig ist. Darum ist es in jedem Fall sinnvoll, auf das Vorhandensein eines männlichen Exemplares zu setzen, das man allerdings zuverlässig nur von Baumschulen beziehen kann. Die voll mit Früchten besetzten Torfmyrten im Herbstangebot sind eher alle einhäusig weiblich und setzen daher im Verlauf ihres Lebens ohne passenden Partner weniger Früchte an. Dieses Beispiel zeigt, dass auch die angeblich so farblosen bis eintönigen Wintermonate durchaus ihre farbenfrohen Momente haben können. Torfmyrten mit vielen kugelrunden Früchten in Schalen, Kästen, Trögen und auf Beeten sind noch einmal Highlights am Jahresende ISTOCK/LV Endivien gibt es bis Jahresende Achtung! Bucheckern kann man auch mal probieren, doch nur in kleiner Stückzahl, weil sie roh leider schwach giftig sein können. IJ 13 HAUS & GARTEN 22. November 2016 NHZ 11 Stippige Äpfel haben zahlreiche, typische, dunkle Flecken auf und unter der Schale, die nicht tief gehen, doch Haltbarkeit und Geschmack der Früchte beeinträchtigen. Mögliche Ursachen von Stippe: Sortenanfälligkeit, Einfluss der Unterlage, Humusmangel, einseitige Nährstoffversorgung, spä- te Stickstoffdüngung im Sommer sowie grundsätzlich alle Maßnahmen zur Entstehung von großen Früchten. Ausschlaggebend ist jedoch akuter Kalkmangel in den Früchten, der auch auftreten kann, obwohl an sich genügend Kalk im Boden ist, aber ein Überangebot an Kali die Aufnahme verfüg- baren Kalkes erschwert. Dann gerät alles aus dem Gleichwicht. Um Gewissheit zu erhalten, wäre unbedingt eine Bodenuntersuchung fällig, damit nicht ins Blaue hinein gedüngt wird. Außerdem achte man auf ausgeglichene Düngung und sehr wichtig auf ausreichend Humuszu- fuhr. Akute Hilfe bringen Kalkspritzungen im Sommer: Acht, sechs, vier und zwei Wochen vor der Ernte. Dazu erfrage man Anweisungen beim zuständigen Pflanzenschutzamt. Noch ein Tipp: Anfällig für Stippe sind unter anderem Schöner aus Boskoop, Cox Orangen-Renette, Elstar, Goldparmäne. Die sollte man besonders aufmerksam beobachten und gegebenenij falls Kalk spritzen. Elsa Plath, Haus & Grund-Mitglied seit 1999 Heizöl? Dafür hab ich jemanden! Als Mitglied günstiger Heizöl kaufen Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG und Haus & Grund Kiel machen es möglich. 1, e pro 100 Liter sparen Sie als Mitglied im Umkreis von Kiel das macht den Beitrag schnell bezahlt! Sie erreichen die Verkaufsabteilung von Wilhelm Hoyer unter 0431 5400892. Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie In Kooperation mit: hug_140x150_heizo l_1116.indd 1 26.10.16 09:29

14 HAUS & GARTEN NHZ 11 22. November 2016 Der Ziergarten im Dezember m m Rosen werden unbedingt angehäufelt und mit Nadelholzzweigen abgedeckt, Veredlungsstellen von Stammrosen in Kronenhöhe ummantelt. Der Fachhandel hält inzwischen genügend unterschiedlichstes Material bereit, das Fichtenzweige ersetzt, welches ja nicht immer zur Hand ist. Herbstlaub, vermischt mit gehäckselten Gartenabfällen, wie Staudentrieben und anderem, breitet man über die Wurzelscheiben von winterharten Fuchsien, Steppenkerzen, Fackellilien, Pampasgras und Bambus, deren Halme man außerdem schopfartig zusammenbindet. Polsterstauden und Zweijahrsblumen an Südböschungen setzt Kahlfrost stark zu. Fichtenzweige schattieren ausreichend. Frosttrocknis, die Folge vom Zusammenkommen von starker Kälte und Wassermangel im Boden ist gefährlich besonders für immergrüne Pflanzen. Sorgen Sie möglichst überall für organische Mulchdecke und gießen Sie gefährdete Gehölze noch einmal ausgiebig, unbedingt bevor es friert. Bei kühler, jedoch frostfreier Witterung ist Gehölzpflege möglich. Die gängigen Blütensträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten und ausgelichtet werden, damit sie reich blühen. Achtung! Keine Arten schneiden, die schon jetzt Blütenknospen für Frühjahrs- oder Sommerblüte haben, wie etwa Forsythie oder Zierjohannisbeere. Auch die üblichen Ballhortensien dürfen jetzt nicht geschnitten werden. Tiere im Garten kommen vielleicht ohne Unterstützung durch den Winter, zumal diese insgesamt immer weniger frostig ausfallen. Aber ein wenig Hilfe ist dennoch angebracht. Für Wassertiere im Gartenteich, auch wenn sie weniger präsent sind als Fische, wird ein Loch in die Eisdecke geschlagen und eisfrei gehalten, damit Luft ins Wasser gelangt. Das Netz, um Falllaub vom Wasser fernzuhalten, ist jetzt überflüssig. Fast zur Routine wurde das Füttern von Vögeln bei Frost und geschlossener Schneedecke. Man soll Vögel nicht verwöhnen. Ohne Frost und Schnee können sie sich selbst helfen. Oftmals übersehen wird, dass Vögel auch Wasser brauchen, nur nicht in der Nähe natürlicher, teils eisfreier Gewässer. Also gegebenenfalls immer dafür sorgen, dass verfügbares Wasser in der Vogeltränke ist. Igel, Ringelnatter, Kröte brauchen Unterschlupf in trockenen Laub- und Reisighaufen oder Steinhaufen. Fegen war gestern mit den passenden Gerätschaften ist das Herbstlaub schnell aufgesammelt. Herbstputz im Garten Wege, Beete und den Rasen für den Winter fit machen Erdraupen, Engerlinge und Drahtwürmer können viel schaden. Bei der herbstlichen Bodenbearbeitung hat man die Chance, sie zu vernichten. Erdraupen sind Larven von weiblichen Eulenfaltern, die von Mai bis Oktober reichlich Eier in die Erde legen. Die n Rechtzeitig vor dem Winter Garten und Geräte richtig pflegen. Sobald die Tage kürzer werden und die Temperaturen fallen, ist es an der Zeit, den Garten winterfest zu machen. Blumenkübel mit einjährigen Pflanzen leeren Gartenbesitzer am besten und verstauen sie anschließend gesäubert und sorgfältig gestapelt. Blumentöpfe, die den Winter über draußen bleiben, müssen gut isoliert werden, empfiehlt Gartenprofi Jens Gärtner von Stihl. Zudem steht das Großreinemachen auf Terrasse, Wegen, Beeten und Grasflächen an. Ist der Garten gut gepflegt, kann er umso besser im nächsten Frühjahr wieder durchstarten. Laub ist eine malerische Begleiterscheinung des Herbstes. Doch es sollte nicht lange auf dem Rasen liegen bleiben: Staut sich darunter Nässe, fördert dies Mooswuchs, schlimmstenfalls bildet sich sogenannter Schneeschimmel, erklärt Jens Gärtner. Und es ist ratsam, das Laub auf dem Bürgersteig schon allein aus Sicherheitsgründen zügig zu beseitigen. Einfach von der Hand geht diese Arbeit mit einem kräfteschonenden Laubbläser wie etwa dem Akku-Blasgerät Stihl BGA 56. Er ist leicht, handlich und vor allem leise. Mühseliges Zusammenfegen ist damit genauso passé wie der Ärger über vom Wind herumgewirbelte Blätter. Laub, das auf den Gartenteich weht, sollte gekeschert werden, bevor DJD/STIHL es auf den Grund sinkt und zu Faulschlamm wird. Ansonsten gilt: Pumpe abschalten, leer laufen lassen und bis zum Frühjahr frostfrei lagern, so Jens Gärtner. Vielfach hat der Sommer zudem auf Terrassen, Treppen, Gartenmöbeln und Spielgeräten hartnäckige Spuren hinterlassen. Diesem Schmutz sowie unansehnlichem Grünschleier auf Mauern und Wegen rückt ein Kaltwasser-Hochdruckreiniger zuverlässig zu Leibe. Spritzwasser- und schlierenfrei können Flächen beispielsweise mit einem Hochdruckreiniger von Stihl in Kombination mit dem RA 82 gereinigt werden. Das Flächenreinigungs-Zubehör ist sowohl für harte Granitplatten, Beton, Pflastersteine als auch sensibles Terrassenholz geeignet. www.stihl.de Steckbriefe: Bodenschädlinge GRÜNER TIPP m m Ausgepflanzte Aukuben mit hübsch gezeichneten, gelbgrünen Blättern halten ziemlich viel Frost aus, wenn sie an einem geeigneten Platz stehen. Der sei halbschattig, warm, geschützt vor kalten Ostwinden. Ältere Exemplare halten Frost bis 18 Grad aus, junge sind empfindlicher, aber fünf Grad sollten auch sie schaffen. Wird es kälter, ist Laubschütte im Wurzelbereich angesagt und leichter Fichtenschutzmantel. ij Verdurstet oder ertrunken Das ist die Frage. Wer Zimmerpflanzen aufmerksam beobachtet, kann ihnen ansehen, wie sie sich fühlen. Was das Gießen betrifft, ist das mitunter jedoch nicht ohne weiteres klar, denn sowohl die Auswirkungen von zu wenigem wie zu vielem Gießen ähneln sich häufig. Wenn Pflanzen zu wenig Wasser erhalten, schlappen erst Blätter, dann Triebe. Sie schreien förmlich nach Nass. Schlimmstenfalls vertrocknen sie. Ist Pflanzen anzusehen, dass sie dürsten, stellt man am besten das Gefäß samt Pflanze in eine entsprechend große Schüssel, bis sich die Pflanze erholt hat und das Substrat durch und durch feucht ist. Beachte: Im Gefolge von Wassermangel stellen sich oft Blattläuse ein, die sich eher an dürstenden Pflanzen vergreifen als an voll im Saft stehenden. Pflanzen, die zu reichlich gegossen wurden, sehen mitunter so aus, als ob sie Durst hätten: die Triebe schlappen. Daraufhin gießt man noch mehr. Falsch! Tatsächlich wird häufiger zu viel als zu wenig gegossen. Die Pflanzen ertrinken, kriegen nicht mehr genug Luft, weil das viele Wasser im Gefäß sie aus dem Substrat vertreibt. Ergebnis: Wurzeln faulen. Ob man solche Pflanzen noch retten kann, hängt davon ab, wie viele Wurzeln bereits geschädigt wurden, ehe man die Pflanze austopft, das schlechte Substrat entfernt, gesundes einfüllt und zukünftig weniger gießt. ij ausschlüpfenden Raupen erkennt man gut an der nackten, erdbraunen Haut und der Eigenart, sich bei Störungen auf typische Weise zusammenzurollen. Engerlinge als Larven von Maikäfern erkennt man am stets etwas gekrümmten, weißen Leib, geschwollenen Hinterteil, braunen Kopf und sechs Beinen. Weil die Tiere sich ab Winteranfang in tiefere Bodenschichten zurückziehen, findet man sie bei früher Bodenbearbeitung eher als bei später. Schon ein Tier je m 2 kann ziemlich großen Schaden anrichten, besonders in Erdbeerbeeten. Engerlinge brauchen drei Jahre, ehe sie ausgewachsen sind. Entsprechend groß ist der Schaden, den sie mitunter verursachen. Drahtwürmer als Larven verschiedener Saatschnellkäfer wirken wurmig, sind jedoch keine Würmer, fühlen sich hart, drahtartig an und haben drei Beinpaare. Die Tiere überwintern an Pflanzenresten im Boden. ij MONTAGEFREIE ALARMANLAGEN komb. Einbruch-/ Rauchmeldeanlage völlig montagefrei Steckdose genügt keine Sensoren kein Elektrosmog Alarm, bevor Täter das Objekt betritt Bewegungsfreiheit für Mensch & Tier kostenlose Testvorführung vor Ort Sicherheitstechnik Bublitz Vertriebsbüro Nord bublitz-alarm.com info@bublitz-alarm.com Tel.: 040-54 800 966

22. November 2016 NHZ 11 HAUSHALTSFÜHRUNG Wohnungen in derselben Stadt Dies ist klassischerweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort einen zweiten Haushalt unterhält und mit seiner Familie in einer anderen Stadt wohnt. Problematischer wird es, wenn sich die zweite Wohnung in derselben Gemeinde wie die Familienwohnung befindet. Dieser Fall kann in Großstädten oder bei Flächengemeinden auftreten. Unter welchen Voraussetzungen auch in diesem Fall eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, wird aktuell beim BFH geklärt (Az. VI R 2/16). Betroffene Steuerzahler, die eine Erst- und Zweitwohnung in derselben Gemeinde unterhalten und bei denen das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt, können sich auf das anhängige Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dann bleibt der eigene Steuerfall bis zu einer Entscheidung des Gerichts offen. DER STEUERZAHLER 10/16 VERMIETUNGSEINKÜNFTE Bei betreutem Wohnen kein Gewerbe Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens (z. B. bei sog. Boarding-Häusern) sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb, sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusehen, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützend Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden. Entscheidend für die Beurteilung ist, wer die anderen Leistungen gegenüber dem Mieter erbringt. Solange der Kooperationspartner des Vermieters die Leistungen unmittelbar an die Mieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, liegen keine gewerblichen Einkünfte des Vermieters vor (Urteil des FG Baden-Württembergs vom 17. Februar 2016, Az. 4 K 1349/15). DER STEUERZAHLER 10/16 RECHT & STEUERN 15 Streit mit dem Finanzamt nach dem Kauf Baumaßnahmen muss man aber vor Geltendmachung zusammenrechnen Wenn ein Eigentümer die Immobilie direkt nach der Anschaffung umgestaltet, muss er die Kosten für die baulichen Maßnahmen unter Umständen zusammenrechnen, um sie steuerlich geltend zu machen. Das gilt jedenfalls, wenn die Gesamtkosten innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen. Denn dann gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten. In so einem Fall dürfen Eigentümer auch Schönheitsreparaturen nicht isoliert als sofortige Werbungskosten beim Fiskus angeben. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in drei jetzt veröffentlichten Urteilen (Az. IX R25/14, IX R 15/15, IX R 22/15). Auch solche Aufwendungen müssen Steuerzahler dann zu den Gesamtkosten für die baulichen Maßnahmen dazu zählen und nach den sogenannten AfA-Regelungen beim Fiskus angeben. AfA steht für Absetzung für Abnutzung die Ausgaben können sie dann also über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt steuerlich geltend machen. In den Streitfällen hatten die Kläger Immobilien gekauft. Sie wollten diese Die Gemeinschaft wollte nicht modernisieren Die auf gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses gerichtete Klage ist subsidiär zu einer Beschlussfassung der primär zuständigen Wohnungseigentümerversammlung. Der Kläger muss im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zuvor vergeblich versucht haben, die Maßnahme durch Beschluss der Wohnungseigentümer herbeizuführen. Beschließen die Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandsetzungsmaßnahme nicht, kann das Gericht an ihrer Stelle diejenigen Maßnahmen anordnen, die zur Beseitigung des Instandsetzungsbedarfs erforderlich sind. Soweit erforderlich, kann es Der Kläger muss zur Klarstellung den aufgetretenen Regelungsbedarf beschreiben. Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs und der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen anordnen. Die Letztes Mittel ist die Klage Ermessensentscheidung des Gerichts darf das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit beschränken, als dies aufgrund der zu regelnden Angelegenheit und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unbedingt nötig ist. Es ist stets zu prüfen, ob und ggf. auf welche Weise es den Wohnungseigentümern ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Regie eine Entscheidung zu treffen. Eine gerichtliche Regelung stellt daher immer das letzte Mittel dar. Der Kläger muss zur Klarstellung des Streitgegenstandes den aufgetretenen Regelungsbedarf beschreiben und in der Klagebegründung Angaben dazu machen, aus welchen Gründen eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer unterblieben ist. Im Rahmen einer Regelung nach 21 Abs. 8 WEG kann das Gericht einen Wohnungseigentümer auch zur Mitwirkung bei der Ausführung der begehrten Maßnahme verpflichten, etwa zur Gestattung des Zutritts zu seinem Sondereigentum (LG Dortmund, Urteil vom 27. März 2015 Az. 17 S 129/14). Mit der vorliegenden Ergänzungslieferung Baugesetzbuch wird das Werk auf den Rechtsstand vom 1. Juli 2016 gebracht. Die Kommentierung zu 9 und 246 Baugesetzbuch (Nr. 2) wird in Neufassung vorgelegt. Für das Bundesrecht ist hinzuweisen auf die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für das Landesrecht ist aufmerksam zu machen auf die Neufassung der Bauaufsicht: Liste der Technischen Baubestimmungen Buchtipp renovieren, sanieren und umgestalten, um sie anschließend zu vermieten. Die Kosten für die Schönheitsreparaturen etwa das Streichen von Böden, Wänden und Heizungen wollten die Kläger als sofortige Werbungskosten geltend machen. Sie argumentierten, diese fielen nicht unter den Begriff der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und zählten somit zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die BFH-Richter widersprachen der Auffassung. Schönheitsreparaturen können nicht isoliert betrachtet werden. Eigentümer müssen sämtliche Kosten für die baulichen Maßnahmen, die sie unmittelbar nach der Anschaffung vornehmen lassen, zusammenrechnen. Übersteigen die Gesamtkosten innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten, muss man alle Aufwendungen beim Finanzamt nach den AfA-Regelungen abschreiben. Auch hier zeigt sich, wie unübersichtlich das deutsche Steuerrecht geworden ist. Vielleicht trifft die Beratung durch die Haus & Grund-Vereine bald auf größeren Bedarf. si/zv (Niedersachsen) sowie auf die Neufassung der Sächsischen Bauordnung. Den Abschluss der Lieferung bildet die Änderung der Bauordnung des Landes Thüringen. Baugesetzbuch 154. Ergänzung Kommentar und Sammlung des Bau- und Städtebauförderungsrechts Verlagsgruppe Wolters Kluwer Die 154. Ergänzung ist zum Preis von 238,10 erhältlich. KURZZEITVERMIETUNG Vermietung an sogenannte Medizintouristen Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Mieter auch für jeweils unter drei Monate, z.b. an sogenannte Medizintouristen, Teil der zulässigen Wohnnutzung. Wird ein Unterlassungsanspruch nicht gegen einen störenden Mieter, sondern gegen den Eigentümer als Vermieter geltend gemacht, so kann bei Kurzzeitvermietungen unter drei Monaten eine Wiederholungsgefahr i. S. d. 1004 BGB nur angenommen werden, wenn mindestens zwei Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Mietparteien vorliegen oder besondere Umstände, die von dem Fehlverhalten einer Mietpartei auf ein solches durch künftige Mietparteien schließen lassen. Zudem bedarf es für eine aktuell bestehende Wiederholungsgefahr zeitnaher Vorfälle (LG München I Endurteil vom 8. Februar 2016 Az. 1 S 21019/14). Ihr zuverlässiger Partner am Bau für: Maurerarbeiten Zimmerarbeiten Umbau und Sanierung Kellerwandsanierung Trockenlegung feuchter Wände Erd- und Entwässerungsarbeiten Kanal-TV und Rohrreinigung grabenlose Rohrsanierung www.flenker-bau.de Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne! Die Flenker Bau GmbH ist seit über 100 Jahren ein zuverlässiger Partner am Bau. Hochbau Tiefbau Umwelttechnik Paradiesweg 54 24223 Schwentinental Tel.: 0 43 07-93 800 info@flenker-bau.de Die Lösung! 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16 RECHT & STEUERN NHZ 11 22. November 2016 VON GEROLD HAPP Weitere Nachteile für Eigentümer zu erwarten Im April 2016 ist ein erster Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur zweiten Mietrechtsnovelle in dieser Legislaturperiode bekannt geworden. Dass Heiko Maas hierbei sein Augenmerk auf das Wohlwollen seiner vermeintlichen Wähler - die Mieter - gesetzt hat, dürfte wenig überraschen. Die Interessen der privaten Vermieter und somit auch die Interessen der vermietenden Wohnungseigentümer lagen nicht in seinem Fokus. Wenn man sich den Entwurf aber genauer anschaut, dann scheint dem Justizministerium gar nicht bewusst zu sein, dass es vermietende Wohnungseigentümer gibt. Das zumindest überrascht. Denn nach jüngsten Studien vermieten ca. 3,8 Millionen Wohnungseigentümer ca. 4,5 Millionen Wohnungen. Das sind knapp 19 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. Eine Anzahl, die man bei einer Änderung des Mietrechts durchaus im Blick haben sollte. Aber genau das war beim BMJV wohl hoffentlich nicht der Fall. Sehen kann man dies am Beispiel der Wohnfläche. Bei Modernisierungsmieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen soll nach den Plänen des BMJV eine Kostenverteilung nach dem Anteil der Wohnfläche zukünftig nur noch dann möglich sein, wenn alle Flächen der Wohnungen im Haus mit derselben Berechnungsmethode ermittelt worden sind. Gerade bei Altbauten kann hiervon aber wohl nicht ausgegangen werden. Denn gerade Wohnungseigentümer ändern gerne nachträglich den Grundriss ihrer Wohnung. Soweit hierbei keine tragenden Wände berührt werden, ist hierfür noch nicht mal ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich. Liegt aber kein einheitliches Berechnungssystem für die Wohnfläche vor, muss ein solches hergestellt werden, damit die Kosten wirksam verteilt und abgerechnet werden können. Hierfür müssten dann aber die Wohnungen teilweise neu vermessen und berechnet werden. Es dürfte für einen Wohnungseigentümer schwer werden, die anderen Eigentümer von der Notwendigkeit der Neuvermessung ihrer Wohnungen zu überzeugen. Denn da zwischen den Eigentümern die Kosten zumeist nach dem Miteigentumsanteil verteilt werden, interessiert die tatsächliche Wohnfläche eigentlich niemanden. Wenn die Eigentumswohnung vermietet wird So schön kann Wohnen im Eigentum sein. Aber wer vermietet, muss einiges beachten. Oder sich einen guten Verwalter suchen. ISTOCK/LV Andere Miteigentümer zu überzeugen, eine Neuvermessung zu akzeptieren, dürfte nicht einfach werden. Und einen Anspruch auf Duldung der Vermessung der Wohnung des Nachbarn wird wohl auch kein Gericht anerkennen. Wer als vermietender Wohnungseigentümer also keine Regelung im Mietvertag hat, dass er mit seinen Mietern die Kosten nach dem Miteigentumsanteil verteilen darf, wird bei Modernisierungsmieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen nach den Plänen des BMJV vor für ihn selber unlösbare Probleme gestellt. Eigentum als Altersfalle? Noch offensichtlicher wird die Benachteiligung am Beispiel des alters- oder behindertengerechten Umbaus; konkret bei einer Verbreiterung der Wohnungseingangstür, damit man diese bequem mit einem Rollstuhl durchfahren kann. Spätestens seit einem BGH-Urteil vom 25. Oktober 2013 (Az. V ZR 212/12) wissen wir, dass Wohnungseingangstüren im Gemeinschaftseigentum stehen. Der einzelne Wohnungseigentümer kann hierüber also nicht alleine entscheiden. Bisher war es mietrechtlich und somit auch wohnungseigentumsrechtlich umstritten, ob es sich bei einer solchen Maßnahme um eine Modernisierung handelt. Um hier für Klarheit zu sorgen, will das BMJV eine entsprechende Regelung aufnehmen, die eine solche Maßnahme als Modernisierung definiert, wenn sie den aktuellen Bewohnern der Wohnung hilft und die Wohnung auch zukünftig für einen entsprechenden Personenkreis bestimmt ist. So soll es zumindest im Mietrecht gelten. Da diese Regelung aber von dem Verweisungssystem im Wohnungseigentumsgesetz nicht erfasst ist, wird sie nicht für Wohnungseigentümer gelten. Hieraus kann man als Jurist dann aber nur den Umkehrschluss ziehen, dass eine solche Maßnahme keine Modernisierung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes darstellen soll. In der Folge benötigt ein umbauwilliger Eigentümer hierfür gegebenenfalls die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die vermeintliche Vereinfachung für Vermieter entpuppt sich also als Hemmnis für alle Wohnungseigentümer. Vermietende Wohnungseigentümer stehen also erneut schlechter da als andere. Sollten die Pläne des BMJV umgesetzt werden, bleibt nur zu hoffen, dass ihre negativen Auswirkungen für Wohnungseigentümer durch eine kommende WEG-Novelle wieder aufgehoben werden. Oder vielleicht erinnert sich ja noch jemand daran, dass auch die eine oder andere Eigentumswohnung zusätzlich vermietet wird. Wohnungseigentum IN SPANIEN Beschlussfassungen: Je nach ihrem Inhalt können Beschlussfassungen auf Eigentümerversammlungen einstimmig, mit 3/5-Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit gefasst werden. In den beiden letzteren Fällen müssen sogenannte doppelte Mehrheiten vorliegen, d.h. die Mehrheit der Gesamtzahl der Eigentümer und zugleich die Mehrheit der Miteigentumsanteile (im deutschen Recht nur gem. 22 II WEG bei Modernisierungen). Dabei hat jeder Eigentümer nur eine Stimme, sogenanntes Kopfprinzip. Artikel 17.1 LPH verlangt eine Einstimmigkeit, beispielsweise für Beschlüsse bei Veränderung der Miteigentumsanteile, bei Errichtung neuer Stockwerke oder neuer Wohnungen durch Teilung oder Zusammenlegung, bei Anbringung von Werbung in Fenstern oder Fassaden und bei Änderung der Zweckbestimmung des Gebäudes. Eine Einstimmigkeit liegt auch im Fall von Stimmenthaltungen vor, diese werden als Zustimmung gewertet. Mit einer 3/5-Mehrheit können Beschlüsse über die Einrichtung von Dienstleistungen gefasst werden, z.b. die Einstellung eines Pförtners, eines Empfangs oder Wachdienstes oder Bedienung des Aufzugs, also Maßnahmen im Sinne eines praktikablen Funktionierens der Eigentümergemeinschaft. Selbst der Bau eines Swimmingpools kann mit einer 3/5-Mehrheit beschlossen werden. Mit einfacher Mehrheit können Maßnahmen und Umbauarbeiten zur Verbesserung der Gesamtanlage und des Gemeinschaftseigentums durchgesetzt werden, z.b. um einen besseren Zugang für Behinderte zu schaffen. Christian Haag Umzugskosten teilweise berücksichtigungsfähig Umzugskosten sind zumindest teilweise bei der Einkommensteuer berücksichtigungsfähig, wenn sie beruflich veranlasst sind. Die verbesserte Erreichbarkeit der Arbeitsstätte, zum Beispiel wenn sie durch den Umzug ohne Verkehrsmittel erreichbar wird, deutet auf eine berufliche Veranlassung hin. Im Urteilsfall lehnte das Finanzamt den Abzug der Umzugskosten mit der Begründung ab, dass ein beruflicher Umzug nur dann anzunehmen sei, wenn sich die Fahrzeit von der Wohnung zur Arbeitsstätte durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürze. Das Finanzgericht Köln widersprach dieser Ansicht und führte Folgendes aus: In die Berechnung der Zeitersparnis sind die Hin- und Rückfahrt einzubeziehen. Muss der Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehrmals am Tag zurücklegen, z. B. um für Besprechungen zur Verfügung zu stehen, sind auch diese Fahrten zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen kann auch die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, so dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht (Urteil des FG Köln vom 24. Februar 2016, Az. 3 K 3502/13). DER STEUERZAHLER 10/16 Behinderung und Steuer Aufwendungen, die einem Steuerzahler für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung entstehen und als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, kann der Steuerzahler aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilen, wenn zu geringe Jahreseinkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen im Jahr der Zahlung entgegenstehen. Die Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen im Wege der Billigkeit auf mehrere Jahre ist in der Rechtsprechung umstritten. Während das Finanzgericht Saarland in einem Urteil vom 6. August 2013 die gleiche Auffassung wie das Finanzgericht Düsseldorf vertrat, lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 23. April 2015 eine Verteilung über mehrere Jahre ab. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist unter dem Aktenzeichen VI R 36/15 beim Bundesfinanzhof anhängig. DER STEUERZAHLER 10/16 DAUERLASTEN Eigentum kostet immer etwas Lassen Sie sich nicht durch den Slogan täuschen Nie mehr Miete zahlen. Zwar zahlt ein Wohnungseigentümer keine Miete, aber neben Zins- und Tilgungszahlungen muss er jeden Monat sein Hausgeld zahlen für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung ebenso wie für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum und zudem noch die Grundsteuer. UMWANDLUNG Risiko: Zusätzliche Kosten nach Erwerb Bei umgewandelten Mietwohnungen besteht ein Risiko darin, dass für nachträgliche Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bereits kurz nach Erwerb zusätzliche Kosten entstehen, für die alle Wohnungseigentümer anteilig aufzukommen haben. Fallen dann welche wegen Zahlungsunfähigkeit aus, müssen alle Eigentümer ran. Steuertermine DEZEMBER Montag, 12. Dezember Einkommensteuer: Vorauszahlung für das 4. Quartal Körperschaftsteuer: Vorauszahlung für das 4. Quartal Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Vorauszahlung für das 4. Quartal Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Vormonat bei Monatszahlern. Bei Dauerfristverlängerung gem. 46 bis 48 UStDV verlängert sich die Anmeldungs- und Zahlungsfrist bis zum 10. Januar 2017. Freitag, 30. Dezember Sparförderung: Ablauf der Antragsfrist für Wohnungsbauprämie und Riester-Förderung des Jahres 2014 QUELLE: ZV BERLIN

22. November 2016 NHZ 11 UNTERNEHMEN & PRODUKTE 17 Dunstabzug und Kamin vertragen sich nicht immer In der Küche surrt die Dunstabzugshaube und im Wohnzimmer knistert behaglich das Kaminfeuer. Ein Problem? Nicht unbedingt. Aber: Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben mit Außenanschluss arbeiten mit Unterdruck ebenso wie Kaminöfen, die so ihre Rauchgase über den Schornstein nach außen ableiten. Die Geräte können sich dabei in ihrer Wirkungsweise gegenseitig beeinträchtigen. Eine zu hoch eingestellte oder defekte Lüftungsanlage könnte zum Beispiel bewirken, dass Rauchgase aus der Feuerstätte in den Wohnraum gezogen werden. Aus diesem Grunde hat Leda, einer der führenden Hersteller moderner Feuerstätten, den Unterdruck-Controller LUC entwickelt. Bei der Technologie handelt es sich um ein TÜV-geprüftes, innovatives Steuerungsgerät, das den Betrieb von lufttechnischer Anlage und Feuerstätte optimal aufeinander abstimmt. Die intelligente Prozesssteuerung liefert per Grafik-Display mit Touchscreen-Oberfläche und dezentem Glasrahmen ausführliche Informationen zum Betriebsstatus und überwacht gleichzeitig die Funktions- und Betriebssicherheit beider Systeme. Im Störfall schaltet die lufttechnische Anlage ab, um mögliche Gefahren abzuwenden. akz-o www.leda.de Versicherungs - ABC Keine Branche ohne Fachlatein häufig vorkommende Begriffe erläutern wir in unserem ABC F INVALIDITÄT Man spricht von Invalidität, wenn durch einen Unfall auf Dauer eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. ZV Langanhaltende Farbbrillianz durch Solaren-Außenfarbe. Gerade an älteren Fassaden zeigen sich häufig witterungsbedingte Putzrisse. Diese stören nicht nur die optische Erscheinung, sondern wirken sich auch negativ auf die Leistungsfähigkeit der Gebäudehülle aus. Moderne Außenfarben müssen daher mehr leisten als nur die oberflächliche Schließung von Löchern. Lückenfüller stärken die Gebäudehülle Dank mikroskopisch kleiner Glasbestandteile dringt die Renovierungsfarbe maxit solaren beispielsweise selbst in kleinste Risse von bis zu 0,5 Millimetern ein und füllt diese vollständig auf. Die Glaskügelchen entfalten ihre Wirkung aber nicht nur in der Tiefe: Sie lagern sich auch an der Oberfläche der Fassade an. Dort sorgen sie für einen spannungsarmen Farbfilm, der sich flexibler an nicht-konstruktionsbedingte Bewegungen im Mauerwerk anpasst. Damit beugen die Hohlglaskugeln zukünftigen Spannungsrissen vor. Ihre glatte Beschaffenheit erweist sich zudem als Vorteil bei Schlagregen und gegen die Anhaftung von Schmutz. Nach einer Fassadensanierung kann man sich auf Farbbrillanz über viele Jahre hinweg freuen, so Dipl.-Ing. Friedbert Scharfe vom Hersteller Franken Maxit. Die Glasbestandteile an der Oberfläche stünden dabei einem Luftaustausch nicht entgegen, da der Anstrich diffusionsoffen sei. Dank dieser Außenfarbe können die Wände atmen, überschüssige Feuchtigkeit entweicht. Das sorgt für eine trockene Hausfassade. Unterstützt DJD/FRANKEN MAXIT/GEORGHEIMER - FOTOLIA.COM Frischekur für Fassade Spezielle Außenfarben schließen Risse dauerhaft und beugen der Algenbildung vor wird dieser Effekt durch eine physikalische Eigenschaft von Glas: die Reflexion und Absorption von Licht. Bei einem steilen Einfallswinkel etwa hochstehender Sonne - wirft die Farbe bis zu 80 Prozent der Sonnenstrahlen zurück. Damit sinkt die Oberflächentemperatur der Fassade deutlich. Bei tiefstehender Sonne tritt die umgekehrte Wirkung ein. Dadurch wird ein Temperaturausgleich auf der gesamten Außenwand erzielt. Dies entzieht ungewünschten Mikroorganismen die Lebensgrundlage, so Scharfe. Denn Algen und Pilze würden einen feuchten Lebensraum an der Fassade suchen. Weitere Informationen unter www.solarfarbe.de oder www.franken-maxit.de IMPRESSUM Organ von Haus & Grund Schleswig-Holstein Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. HERAUSGEBER Haus & Grund Kiel, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.v. VORSITZENDER Götz Bormann GESCHÄFTSFÜHRER Sönke Bergemann Sophienblatt 3, 24103 Kiel Telefon: 0431 66 36 123 Telefax: 0431 66 36 180 E-Mail: info@haus-und-grund-kiel.de Internet: www.haus-und-grund-kiel.de Vereinsregister-Nr. 502 VR 1959, Amtsgericht Kiel, Finanzamt Kiel-Nord VERLAG, HERSTELLUNG UND VERTRIEB Haus & Grund Kiel - Verlag & Service GmbH Stresemannplatz 4, 24103 Kiel Telefon Redaktion: 0431 66 36 218 Telefax Redaktion: 0431 66 36 107 Telefon Vertrieb: 0431 66 36 121 Telefax Vertrieb: 0431 66 36 25 121 E-Mail: info@haus-und-grund-kiel-verlag.de Internet: www.haus-und-grund-kiel-verlag.de GESCHÄFTSFÜHRER Sönke Bergemann REDAKTIONSLEITUNG Volker Sindt Handelsreg.: Amtsgericht Kiel HRB 11053 KI DRUCK Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG, Radewisch 2, 24145 Kiel ANZEIGENVERMITTLUNG Merle Schneider, Rautenbergstraße 22, 24306 Plön Telefon: 04522 7 62 80 70 Telefax: 04522 7 62 69 18 E-Mail: info@nhz-online.de Internet: www.nhz-online.de Auflage: 67.000 Exemplare, erscheint um den 18. jeden Monats Bezugspreis einschließlich 7 % Mehrwertsteuer 25 EUR jährlich. Für Mitglieder von Haus- und Grundeigentümervereinen in Schleswig-Holstein ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Gültige Preisliste Nr. 32 vom 1.1.2015 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion. Belegexemplare erbeten. Über unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos freuen wir uns sehr, wir übernehmen jedoch keine Haftung. Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Artikel nach eigenem Ermessen zu kürzen. Hinweis: Beilagen sowie gewerbliche Anzeigen müssen nicht bedeuten, dass darin beworbene Artikel von der Redaktion empfohlen werden. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Beilagenhinweis: Der Novemberausgabe liegt eine Beilage der Stiftung Bethel sowie eine Teilbeilage des Zentralverbandes bei. Frische und moderne Bäder in allen Preisklassen auf über 3.100 m² Machen Sie das Leben bunter Was tun Sie an grauen Tagen? Michaela S. malt. Im Betheler Künstlerhaus blüht die geistig behinderte Frau auf. Sie gestaltet farbenfrohe Bilder und setzt ihre Motive den grauen Momenten des Alltags entgegen. Bitte verschenken auch Sie einen Lichtblick für Menschen mit Behin derungen. Spendenkonto: IBAN: DE48 4805 0161 0000 0040 77 BIC: SPBIDE3BXXX, Stichwort»Zukunft«412 BESUCHEN SIE UNSERE BADAUSSTELLUNGEN 24109 Kiel Wittland 14-18 Mo - Fr: 09.00-18.00 Uhr Sa: 09.00-14.00 Uhr So: 11.00-17.00 Uhr (Schautag) 24537 Neumünster Rendsburger Str. 80 Mo - Fr: 09.00-18.00 Uhr Sa: 09.00-13.00 Uhr 25746 Heide Feldstr. 1-3 Mo - Fr: 09.00-18.00 Uhr Sa: 09.00-12.00 Uhr 22851 Norderstedt-Glashütte Robert-Koch-Str. 23 Mo - Fr: 09.00-18.00 Uhr Sa: 09.00-14.00 Uhr 1. So/Monat: 13.00-17.00 Uhr (Schautag) www.baederwelten.de Einbruchschutz Videoüberwachung Alarmanlagen Zutrittssysteme Schließanlagen/-zylinder Beratung und Montage aus einer Hand Ausstellung geöffnet täglich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Anerkannter Facherrichter des Landeskriminalamtes von Schleswig-Holstein

18 UNTERNEHMEN & PRODUKTE 22. November 2016 NHZ 11 Aus tristen Garagen werden richtige Hingucker Unter dem Motto Winterliche Motive statt graue Tristesse präsentiert style-your-garage.com jetzt eine Winteredition mit jeder Menge Ideen für Dekorationen, die perfekt in die Jahreszeit passen. Winterlich gestaltete Planen zaubern Santas Werkstatt, einen Schneemann oder eine alpine Skihütte in die Garage. Dank der Wandfolien öffnen sich dem Betrachter täuschend echte Fenster, die unter anderem den Blick auf einen Weihnachtsmarkt oder in weißer Pracht erstrahlende Landschaften freigeben. Für Türen gibt es unter anderem einen wuchtigen Stapel Brennholz und praktisch veranlagte Naturen holen sich ihre geschmückte Tanne einfach als gedrucktes Motiv für Wand oder Tür. Mithilfe eines Spezialklettbands werden die lichtechten, wetterfesten und aus hochwertigem Material gefertigten Garagenplanen angebracht, Wandfolien sind selbstklebend gestaltet, doppelseitiges Klebeband fixiert die Türfolien und Kühlschrankfolien haften von allein auf magnetischem Grund. Natürlich können alle Planen und Folien rückstandsfrei entfernt werden. Garagenplanen kosten je nach Größe ab 169,, Türfolien gibt s ab 88, und Wandfolien schon ab 58,. Weitere Informationen unter www.style-your-garage.com Was wohl schöner ist? Zinkblech klassisch (links) oder eine Winterlandschaft, wenigstens als Bild. Finden Sie den Handwerker in Ihrer Nähe ABWASSERTECHNIK Kostenlose Erstberatung in ganz Schleswig-Holstein Tel. 0431-64 99 29 99 www.abwassertechnik-kapp.de ALARMANLAGEN BAUFIRMEN DACHDECKERARBEITEN Abfluss-/Drainagereinigung TV-Inspektion bei Feuchteschäden Alarmanlagen Sicherheitstechnik WEBER IVS GmbH Rammsmoor 35 24113 Molfsee www.der alarm profi.de T. 0431 38 550 38 www.leptien-bau.de Rohbauarbeiten Umbau Sanierung Ingenieurbau T. 0431 6 48 99-0 Neubau, An- und Umbau, Altbausanierung KLAUS PRIEN GMBH BAUAUSFÜHRUNG 24232 Schönkirchen Am Bahnhof 12 Rufen Sie uns an!(0 43 48) 91 27 20 www.prienbau.de Ihr Spezialist für trockene Kellerräume und Mauerwerkssanierung Reimer D a c h d e c k e r e i G m b H Dachdeckerei GmbH & Co. KG Hamburger Chaussee 53 T. 0431 68 15 71 Dachdeckermeister Hauptstr. 42 24644 Timmaspe-Nortorf T. 04392 14 77 Bauklempnerei Fassadenbau Dachgauben Dachstühle Gründach Möltenorter Weg 14 24226 Heikendorf T. 0431 24 20 01 wohnen leben wohlfühlen Telefon: +49 (0)4342 / 88 80 9-0 ELEKTRO-INSTALLATION Elektrotechnik Kolbach 24111 Kiel Rendsburger Landstraße 383 Tel. 0431 69 01 54 Fax 0431 69 89 15 Büßinger Elektrotechnik GmbH Elendsredder 69, 24106 Kiel T. 0431 33 52 36 FENSTER» Bauelemente» Mietwohnungen» Wohnungsbau www.griese-bau.de FLIESENARBEITEN Handel Verlegung Beratung Ausstellung Tel. 0431-548660 www.langnau-fliesen.de Kopp. Allee 70, 24119 Kronshagen, Ausstellung: Holzkoppelweg 8-12 Wittorfer Str.127a 24539 Neumünster T. 04321 9 83 70 www.fliesen-schacht.de HEIZUNGSANLAGEN UND REPARATUR Friedrich Krambeck OHG Helgolandstraße 17 24113 Kiel T. 0431 68 68 47 Fax: 0431 68 60 16 www.friedrich-krambeck.de ANZEIGENVERMITTLUNG Merle Schneider Telefon 04522 7 62 80 70 MALERARBEITEN Maler- und Tapezierarbeiten Raumgestaltung Fassadenbeschichtung Vollwärmeschutz Telefon: 04 31-9 43 15 www.maler-rohwer.de Bodenbeläge www.maler-westerhelweg.de T. 043153648361 Malereibetrieb Lothar Engel führt sämtliche Maler-, Fassaden- und WDVS- Dämmarbeiten einschließlich Gerüstbau aus. Tel. 0431 714111 Fax 0431 7112 89 METALLBAU WILH. HARTZ KIEL Metallbau + Schlosserei Boninstr. 52 24114 Kiel www.hartz-metallbau.de T. 04316 18 28 www.wesuls-metall.de 043156 58 83 Knooper Weg 149 a, 24118 Kiel Balkone - Gitter - Gelände - Tore PARKETT- UND FUSSBODENARBEITEN T. 0431 6 24 21 Calvinstraße 12 24114 Kiel Rogge Holzbau GmbH & Co. KG Zimmerei Meisterbetrieb Steendiek 6 24220 Schönhorst info@rogge-holzbau.de www.rogge-holzbau.de T. 04347 90 95 17 DRUCKEREI Eckernförder Straße 389, 24107 Kiel Tel. 0431 1 49 00 11 Sanitär Heizung Solar SANITÄR UND INSTALLATION Kaiserstr. 89 T. 0431 73 17 66 STUCK- UND TERRAZZO-ARBEITEN ELEKTRO-HEIZUNG Norbert Wulf, Elektromeister Nachtspeicherheizung elekt. Fußbodenheizung Kirschenweg 3 24217 Schönberg ELEKTRO-INSTALLATION Elektro Franz Stretz GmbH T. 04344 44 17 T. 0431 8 25 13 Feldstraße 73, 24105 Kiel BODO WULF Sanitär-Heizung INNENAUSBAU T. 0431 73 73 73 Dotzer-Bau GmbH Ulmenallee 26, 24119 Kronshagen Tel.: 0431-1 56 11 Fax: 0431-1 55 99 E-mail: kroegeler@dotzer-bau.de TISCHLEREIARBEITEN Stuckarbeiten Fliesenarbeiten Maurerarbeiten Terrazzoarbeiten LAMBACH & HAASE GmbH & Co. KG - Möbelbau / Holzbau / Türen und Fenster - Energetische Sanierung - Instandsetzungsarbeiten Zur Steinfurter Mühle 2, 24247 Mielkendorf Tel. 04340 9351

22. November 2016 NHZ 11 UNTERNEHMEN & PRODUKTE 19 Kaminofen per App Normalerweise bedarf es einer Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Doch das klappt nur bei Wahrsagern im Märchen. Ganz anders sieht es bei der Planung des neuen Kaminofens aus. Denn für den Blick in die Zukunft bietet der Ofenhersteller Leda eine App, die zeigt, wie es später im Wohnzimmer aussieht, wenn der neue Kaminofen für wohlige Wärme und flackernde Flammen sorgt. Die App zaubert die Kaminöfen des Herstellers fotorealistisch und maßstabsgetreu in die eigenen vier Wände. Das Einzige, was man dazu braucht, ist ein Smartphone oder Tablet und die Leda Ofen-App, die es kostenlos im App Store und bei Google Play gibt. Und so geht s: App herunterladen und installieren, den DIN A4 großen Marker ausdrucken und an der Stelle auf den Fußboden legen, wo der Ofen stehen soll. In der App den gewünschten Kaminofen auswählen, mögliche Gestaltungselemente hinzufügen, ausrichten und fotografieren fertig ist das Bild. Und wer noch unschlüssig ist, kann den Vorgang mit jedem Kaminofen aus dem aktuellen Leda-Prospekt wiederholen. Die Bilder lassen sich speichern und können anschließend untereinander verglichen und verändert werden so lange, bis man seinen Wunschofen gefunden hat. Der Fachhändler bestellt alle Teile, übernimmt auf Wunsch die Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger und führt den fachgerechten Aufbau vor Ort aus. Und selbst das geht fast wie von Zauberhand, denn die Endmontage dauert in der Regel nur wenige Stunden. akz-o www.leda.de Geschützte Stufen sicherer Tritt Treppen und Eingangsbereiche jetzt winterfest machen Eine einzelne Frostnacht kann schon zu viel sein: Ist Feuchtigkeit in die Fugen und Zwischenräume eines Bodenbelags im Außenbereich geraten, gefriert sie bei Minustemperaturen, dehnt sich aus, wenn es wieder wärmer wird und führt schnell zu unschönen Abplatzungen sowie Rissen zum Beispiel auf Treppen oder an Eingangsbereichen. Das ist nicht nur ästhetisch ein Ärgernis. Wackelnde Stufen etwa können auch eine gefährliche Stolperfalle darstellen. Ist erst einmal ein Riss vorhanden, kann weitere Feuchtigkeit eindringen und zu tiefergehenden, kostspieligen Schäden an der Bausubstanz führen. Sind Abplatzungen oder Risse sichtbar, sollte man die Treppe oder den jeweiligen Bodenbelag zügig sanieren lassen. Schnelles Handeln ist gefragt, um das Haus vor Feuchtigkeitsschäden zu schützen, sagt Slava Schmidt, Technischer Berater beim Flüssigkunststoff-Spezialisten Triflex. Selbst wenn noch kein Schadensbild vorhanden sei, sollte man sich rechtzeitig kümmern. Nicht immer muss die gesamte Fassade verändert werden, um ein Haus oder eine Wohnung energetisch auf den neuesten Stand zu bringen: Innendämm-Systeme (IDS) beispielsweise sind eine interessante Alternative etwa dann, wenn die Außenhaut des Gebäudes nicht verändert werden soll oder darf. Denn auch die Dämmung an der Innenseite der Außenwände kann Energieverluste bremsen, somit bares Geld sparen und zugleich als aktiver Schimmelschutz dienen. Voraussetzung dafür ist es, sich für bewährte und geprüfte Systemkomponenten zu entscheiden und die Innendämmung Sicherer Tritt bei jedem Wetter: Frostschäden auf Treppen oder Eingangsbereichen lassen sich schnell beheben. DJD/TRIFLEX Dämmen geht auch von innen von erfahrenen Fachleuten vornehmen zu lassen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden etwa scheidet eine Außendämmung ebenso aus wie bei erhaltenswerten Fassaden, die der Hauseigentümer aus ästhetischen Gründen nicht verändern will, beispielsweise bei Fachwerk oder Stuck. Nicht selten reicht auch einfach der Platz für eine Außendämmung nicht aus, berichtet Ralf Pasker, Geschäftsführer des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS): Wenn durch eine Grenzbebauung oder die geforderte Einhaltung von Gebäudefluchten keine ausreichende Eine dauerhafte Sanierung ist selbst im tiefen Winter möglich: Spezialharze lassen sich auch bei Untergrundtemperaturen von bis zu null Grad Celsius verarbeiten. Dabei wird die Fläche abgedichtet und zugleich attraktiv neu gestaltet: Das Sanierungssystem bietet eine Kombination aus rutschsicherer Oberfläche dank Quarzsandeinstreuung, dem langfristigen Bautenschutz auf Basis der vliesarmierten Abdichtung mit vielen Farb- und Motivvarianten. Die Arbeiten sind durch geschulte Handwerker schnell erledigt: Stufen und Eingänge lassen sich bereits nach zwei Stunden wieder betreten. djd Weitere Informationen unter www.triflex.de Dämmstoffdicke auf der Fassade angebracht werden kann, bietet die Innendämmung dennoch die Möglichkeit, Energieverluste zu reduzieren und zugleich die Bausubstanz zu schützen. Eine Außendämmung scheitert bisweilen auch daran, dass sich Eigentümergemeinschaften nicht auf die entsprechende Maßnahme verständigen können dann kann ein Eigentümer zumindest die eigene Wohnung von innen energetisch modernisieren. Orientierung bietet dazu die vom Fachverband WDVS veröffentlichte Technische Richtlinie für IDS. djd www.heizkosten-einsparen.de INNENDÄMMUNG Raumfeuchte regulieren Wer sich mit dem Thema Innendämmung befasst, wird schnell auf den Begriff kapillaraktive oder diffusionsoffene Systeme stoßen. Diese Systeme nehmen die anfallende Feuchtigkeit aus der Raumluft auf und transportieren sie an die rauminnere Oberfläche der Außenwand zurück das ermöglicht einen Dampfdiffusionsstrom in die Wand hinein. Durch die sorgfältige Auswahl aller Systemkomponenten werden das Feuchteniveau in der Wand wie auch die relative Luftfeuchtigkeit im Raum auf natürliche Weise reguliert. djd www.heizkosten-einsparen.de HEIZÖLTANK Warnsignale nicht ignorieren Auch der Laie kann häufig erste Warnsignale für einen drohenden Schaden am Heizöltank erkennen. Es gibt eindeutige Merkmale wie Verformungen an den Behältern diese neigen sich dann zur Seite, bekommen dicke Füße, haben keine Zwischenabstände mehr, die Leitungen oben wölben sich zur Seite, sagt Reginald Homèr vom technischen Prüfdienst Bayern. Dies seien eindeutige Indizien, dass die Anlage eigentlich nicht mehr betrieben werden darf. Das Gleiche betrifft den Auffangraum, bei dem im Laufe der Jahre Rissbildungen und Abplatzungen auftreten können. Homèr: Im schlimmsten Fall kann bei einem Austritt das Öl damit ins Mauerwerk und sogar bis ins Grundwasser gelangen. djd Für mehr Sicherheit sorgt der unkomplizierte Quick-Check unter www.sicherer-öltank.de Finden Sie den Handwerker in Ihrer Nähe 24214 Großkönigsförde, Dorfstr. 8 Tel. 0 43 46/88 51, www.walter-balkone.de BALKONE BALKONE BALKONE Dachdeckerei BALKONE DACHDECKERARBEITEN Steildach Flachdach Fassade Balkon- und Terrassenbeschichtung Hanssenstraße 15a, 24106 Kiel Telefon 0431-3 56 58, Telefax 0431-3 54 03 LOTHAR WALTER Balkone Schlosserei Garagentore Reparaturen von Fenster und Türen aus Holz-& Kunststoff Ersatzteile Reparaturen und Austausch von Beschläge (Neu & Alt) Wartung und Optimierung von Fenster in Objekte in SH und HH 0461-799 89 047 FENSTER Der Fensterdoktor Pattburger bogen 21 D-24955 Harrislee www.neumann-tischlerei.de ANZEIGENVERMITTLUNG Merle Schneider Telefon 04522 7 62 80 70 MARMOR UND GRANIT ANGELO SANTUS GmbH MARMOR GRANIT BETONSTEINWERK GEGR. 1909 Innen- und Außentreppen Fensterbänke Küchenarbeits- und Waschtischplatten 04351/ 8 25 55 24340 Eckernförde Rosseer Weg 17 www.marmor-santus.de MAUERENTFEUCHTUNG/SANIERUNG FENSTER Alte Lübecker Chaussee 20 24113 Kiel Tel. 0431 68 82 62 www.dachwerker.de Fenster nach Maß. 50 1962 2012 Telefon: (0 43 40) 5 09 www.fornefett.de info@fornefett.de MALERARBEITEN GLASERARBEITEN Schönberger Landstr. 23 24232 Schönkirchen Telefon 0431 2 60 66 94 Telefax 0431 20 07 18 40 Mobil 0173 9 04 99 41 24h Glasnotdienst (0431) 58 08-105 Fenster Isolierglas Türen Glaserarbeiten Wittland 5. 24109 Kiel www.glasbau-schwarz.de schwarz.de TISCHLERARBEITEN Tischlerei Holz Kunststoff Fenster und Türen Fensterservice und Wartung Inh. Norbert Jensen Grasweg 16 24118 Kiel (04 31) 54 10 11 Telefax (04 31) 54 88 30 www.nhz-online.de Barkauer Straße 93 24145 Kiel GÜNTHER WITT GmbH Malereibetrieb Tel. 0431/6 11 32 info@guenther-witt.de

20 UNTERNEHMEN & PRODUKTE 22. November 2016 NHZ 11 Beratung zur Sicherheit Sicherheit ist ein aktuelles Thema unserer Zeit. Ständig berichten die Medien über die Zunahme von Einbrüchen und anderen Straftaten. Ob im Verkaufsraum, Büro, Lager oder im privaten Bereich es gibt überall Werte, die vor Einbruch und Diebstahl gesichert werden müssen. Darüber hinaus gilt es auch, Menschenleben zu schützen und das eigene Sicherheitsgefühl zu waren. Sicherheitssysteme Nord aus Börnsen bei Hamburg bietet ein umfassendes Angebot an Sicherheitssystemen und langjährige Erfahrung. Andreas von Sperl ist seit über 25 Jahren Profi für Fenster und Türen und kennt sich mit der Sicherung von Bauelementen in allen Bereichen aus. Andreas Wolf ist Experte rund um die Sicherheit und berät über Alarmsysteme, Zugangssysteme und Hausautomatisierung. Von der einfachen Zusatzverriegelung bis zu ausgefeilten Alarmsystemen bleibt so von der Planung bis zur Installation alles in einer Hand. Weitere Informationen unter www.sicherungssysteme-nord.de Beraten vor Ort. Das heißt, natürlich auch beim Auftraggeber Zuhause: Das Team von Sicherungssysteme Nord. Rauchmelder retten Leben Pflichten im Wohnungseigentum nicht immer eindeutig Bei der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern sorgen Energie- und Messdienstleister für die ordnungsgemäße Installation sowie die regelmäßige Funktionsprü Rauchwarnmelder retten Leben deshalb ist die Nachrüstung von Wohngebäuden mit den Geräten mittlerweile in fast allen Bundesländern Pflicht. Auch laut der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO S-H) müssen Bestandsbauten seit Anfang 2011 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Verantwortlich hierfür sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen, 49 Abs. 4 LBO S-H. Dabei unterscheidet die Bauordnung nicht explizit zwischen Gebäude- und Wohnungseigentümern. Grundsätzlich spricht die LBO S-H lediglich von Wohnungen, die ausgestattet werden müssen. Im weiteren Verlauf der Verordnung wird jedoch ausgeführt, die Ausstattungspflicht gelte für jede Wohnung eines Gebäudes, also für das gesamte Objekt. Die jeweiligen Eigentümer einer WEG besitzen üblicherweise aber nur eine Wohnung. Dies legt nahe, dass die WEG als Verband für den Einbau der Rauchwarnmelder in allen Wohnungen verantwortlich ist. Zudem ist es aus Sicht des einzelnen Wohnungseigentümers vorteilhaft, die Rauchwarnmelderpflicht per Beschluss auf die WEG zu übertragen. Dies bedeutet nicht nur weniger Aufwand für den Einzelnen, sondern beugt gleichzeitig der Gefahr vor, dass ein Miteigentümer die Geräte in seiner Wohnung trotz des Fristablaufs nicht nachrüstet. Denn nur so ist gewährleistet, dass wirklich jede Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet wird. Damit sind die Wohnungseigentümer, was den Schutz der Bewohner und der Liegenschaft angeht, jederzeit auf der sicheren und geschützten Seite. Weitere Informationen unter www.ista.de Online-Immobilienbewertung bei Haferkamp Seit September können Eigentümer ihre Immobilie für eine begrenzte Zeit ganz bequem auf dem Online-Weg schätzen lassen. Als erster Immobilienmakler in Norddeutschland bietet Haferkamp Immobilien die Möglichkeit, auf Basis fundierter Markt- und Standortanalysen des Dr. Hettenbach Instituts detaillierte Bewertungen per Mausklick anzufordern. Kein Maklerbesuch, keine Telefonate: In kürzester Zeit erhalten Eigentümer ihre kostenlose Immobilienanalyse per Mail. Wertfinder nennt sich das neue Tool, das sich signifikant unterscheidet von den als Online-Bewertung deklarierten Offerten vieler Mitbewerber, die einen zeitaufwändigen Maklerbesuch voraussetzen. Der Online-Rechner funktioniert ganz ohne Vororttermin: Einfach www.haferkamp-wertfinder.de aufrufen, schnell die relevanten Immobilien-Eckdaten eingeben und per Mausklick die Wohnmarktanalyse für das angefragte Kauf- oder Mietobjekt anfordern. Die Auswertung der gesendeten Immobilien-Daten geschieht mithilfe der fundierten Immobilienmarktanalysen des iib (Dr. Hettenbach Institut), einer unabhängigen Forschungseinrichtung, die tagesaktuelle Daten zu Wohnpreisen, Wohnlagen und Wohnungsmärkten liefert. Der Wertfinder ist ein Service von Haferkamp Immobilien seit 1966 ein zuverlässiger, in ganz Norddeutschland aktiver Partner für Eigentümer und Investoren. Hinweis der Redaktion: Produkthinweise auf den Seiten 14 und 17 bis 20 wurden uns von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Redaktion hat keinen Einfluss auf Inhalt und Richtigkeit genommen. Rückfragen bitten wir deshalb direkt an die in den Artikeln wiedergegebenen Adressen zu richten. SCHALLSCHUTZ 1 Infos von KS* jetzt sogar auf youtube Die aktualisierte Broschüre Schallschutz sicher geplant einfach ausgeführt von KS* zeigt Musterkonstruktionen für verschiedene Anforderungsprofile von der Trennwand bis zur Wohnungsaußenwand übersichtlich aufgearbeitet, nennt sie alle Daten zum Schallschutz gemäß der überarbeiteten DIN 4109:2016-07 und bietet praktische Hilfe bei der Planung mit Kalksandstein. Auf der Website von KS* als Download (ks-original.de). Dort kann sie auch bestellt werden (Schutzgebühr 5, ). Auf dem Youtube-Kanal von KS* zeigt ein Video anschaulich den effektiven Schallschutz mit Kalksandstein (http://tinyurl.com/j3jccl5). SCHALLSCHUTZ 2 Jetzt ganz einfach nachrüsten Bei hellhörigen Innenräumen können Heimwerker jetzt einen Schallschutz ganz einfach nachrüsten. Trockenbauplatten, wie etwa Sonicboard von Knauf, lassen sich beliebig an Wänden, Raumdecken sowie Dachschrägen einsetzen und so unkompliziert wie eine Standard-Gipskartonplatte verarbeiten. Auf Maß bringen kann man die Platten mit einer Stichsäge oder aber man ritzt sie mit einem Cuttermesser an, beziehungsweise bricht sie über eine scharfe Kante. Öffnungen für Elektroinstallationen lassen sich nach dem Beplanken mit einem Stichling oder einer Lochsäge ausschneiden. Die Schallschutzplatten sind in vielen Baumärkten in den Formaten 60 mal 200 und 125 mal 200 Zentimeter erhältlich. So kann man sie gut transportieren. akz-o Haus & Grund empfehlen und 2 Prämien sichern Jeder Werber von Mitgliedern im Bereich des Landesverbandes Haus& Grund Schleswig- Holstein erhält einen attraktiven Einkaufsgutschein von sky im Wert von 20, oder eine Gartenschere von LÖWE im Wert von 35,. + 01 02 03 04 Haus & Grund-Mitglieder können für ihren Haus & Grund-Ortsverein ein Neumitglied werben und erhalten zum Dank zwei Prämien. Rund 1 Mio. private Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter sowie Kauf- und Bauwillige sind bereits Mitglied bei Haus & Grund. Aus gutem Grund: In unserer starken Gemeinschaft findet jeder kompetente Fachberatung bei rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Problemen mit der eigenen oder der vermieteten Immobilie. Unsere Mitgliederzahl verleiht Haus & Grund eine starke Stimme. Und mit jedem neuen Mitglied wächst unsere Meinungsmacht. Weil Sie uns unterstützen, sollen auch Sie unmittelbar profitieren: Wenn Sie ein Neu- Mitglied für Ihren Haus & Grund-Ortsverein geworben haben, füllen Sie einfach den Prämiencoupon aus und prämieren Sie sich selbst! Ihr Prämienantrag Wenn Sie ein Neu-Mitglied geworben haben, füllen Sie bitte den Prämiencoupon aus und geben diesen dann entweder in der Geschäftsstelle Ihres Haus & Grund-Vereins ab oder schicken ihn per Post dorthin. Ihr Verein bestätigt Ihre Mitgliedschaft und die des Geworbenen und veranlasst die Zusendung der Prämie an Sie. Ihre Prämien Bitte kreuzen Sie Ihre zwei Prämien an. Einkaufsgutschein sky oder Gartenschere von LÖWE 01 + Haus & Grund-Ratgeber Betriebskosten Die Mietfiebel Die Mietrechtsreform Immobilienübergabe zu Lebzeiten Die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs Der Verwaltungsbeirat 02 Wohnklima-Messgerät Typ TH 55 03 Gartenset 04 Küchenwaage Die Lieferzeit kann zwischen drei und sechs Wochen betragen. Sollte eine Prämie vergriffen sein, erhalten Sie einen gleichwertigen Ersatz. Angaben werbendes Mitglied Vorname/Name Ich habe folgendes Mitglied geworben Vorname/Name Vom Haus & Grund-Verein auszufüllen Haus & Grund-Verein Wichtig: Der Werbende muss Haus & Grund-Mitglied sein! Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Haus & Grund-Organisation sowie deren Angehö rige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Geworbene innerhalb der letzten 12 Monate aus dem Haus & Grund-Verein ausgetreten ist. Straße/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer Straße/PLZ/Ort PLZ Ort Hiermit bestätigen wir die Mitgliedschaft von Werbendem und Geworbenem im Haus & Grund-Verein. PRÄMIENCOUPON Mitgliedsnummer (sofern bekannt) Stempel des Haus & Grund-Vereins Unterschrift