DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht)

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Transkript:

DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) Rechtsschutz Wahl Vereinigte Bundesversammlung (246) Wahl Bundesrat (7) Initiative Oberaufsicht Nationalrat Ständerat (200) (46) Bundesversammlung (200 + 46) Bundesgericht Bundesverwaltung Referendum (obligat./fak.) Volksinitiative Wahl Wahl Ständemehr (Verfassungsrevision) Initiative Kantone (26) Oberaufsicht Volk Stimmberechtigte: 5,21 Millionen (Feb. 2014) Bevölkerung: 8,14 Millionen (Dez. 2013) 42 und 24 / 1

DEMOKRATIE direkte Demokratie halbdirekte Demokratie indirekte (repräsentative) Demokratie Volksversammlung Referendumsdemokratie Grundsatz der Repräsentation 42 und 24 / 2

INSTITUTIONEN DER HALBDIREKTEN DEMOKRATIE 1) Referendum Verfassungsreferendum Gesetzesreferendum Staatsvertragsreferendum Verwaltungsreferendum 2) Volksinitiative Verfassungsinitiative Gesetzesinitiative Verwaltungsinitiative 3) Abberufungsrecht (recall) gegen: Parlament Regierung Richter 4) Erweiterte Wahlrechte Staatsoberhaupt Regierung Beamte Richter 42 und 24 / 3

Freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) Art. 34 Abs. 2 BV schützt in Übereinstimmung mit der bereits unter der alten Bundesverfassung anerkannten Stimm- und Wahlfreiheit (...) die freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe. Sie bedeutet, dass kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Dazu gehört u.a., dass Wahl- und Abstimmungsergebnisse sorgfältig und ordnungsgemäss ermittelt werden (...), gegen Wahl- und Abstimmungsergebnisse vorgebrachte Rügen mit der allfälligen Folge einer Nachzählung oder Aufhebung des Urnengangs im Rahmen des einschlägigen Verfahrensrechts geprüft werden (BGE 114 Ia 42) und ordnungsgemäss zustande gekommene Wahl- oder Abstimmungsergebnisse tatsächlich anerkannt werden ( ). BGE 131 I 442, 447 (Unterstreichungen hinzugefügt) 42 und 24 / 4

Anspruch auf Aufhebung von verfälschten Abstimmungen und Wahlen bei erheblichen Unregelmässigkeiten und möglicher Beeinflussung des Ergebnisses Korrekte Ermittlung des Ergebnisses insbesondere auch bei Schätzresultaten allgemein: Behandlung von Volksinitiativen Anspruch auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (BV 34 II) Grundsatz der Einheit der Materie enger sachlicher Zusammenhang Verbot der Irreführung der Stimmberechtigten objektive behördliche Erläuterungen bei Privaten/Presse: keine offensichtlich unwahren oder irreführenden Angaben Grundsatz der geheimen Stimmabgabe mögliche Problematik: Landsgemeinden weitere Verbot der behördlichen Propaganda kein Eingreifen der Behörden in einen Wahl-/Abstimmungskampf 42 und 24 / 5

Behandlung von eidgenössischen Volksinitiativen (ausformulierter Entwurf) Art. 68 BPR Initiativkomitee Unterschriftenliste an Bundeskanzlei Art. 69 BPR Bundeskanzlei Vorprüfung und Veröffentlichung (BBl) Art. 71 BPR Initiativkomitee Unterschriftensammlung: 18 Monate Einreichung Art. 72 BPR Bundeskanzlei Verfügung über Zustandekommen 12 Mt. (ParlG 97 I) Art. 97 ParlG Bundesrat Botschaft und Antrag: Gültigkeit Empfehlung evtl. Gegenentwurf 18 Mt. (ParlG 97 II) 30 Mt. (ParlG 100) 42 Mt. (ParlG 105) Art. 139 BV Bundesversammlung Beschlussfassung: Gültigkeit (Art. 139 III BV) Empfehlung (Art. 139 V BV) evtl. Gegenentwurf (Art. 139 V BV) Art. 73, 73a BPR Initiativkomitee evtl. Rückzug (unbedingt oder bedingt) Art. 75a BPR Bundesrat Abstimmungsdatum festlegen 10 Mt. (BPR 75a) Art. 140 BV Volk und Stände Abstimmung (obl. Referendum) 42 und 24 / 6

WAHLEN Demokratie verlangt nach: allgemeinen, gleichen, freien, geheimen, wiederkehrenden Wahlen Vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (sog. UNO-Pakt II) Art. 25: Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit [ ] a) b) bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äusserung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden; c) 42 und 24 / 7

WAHLSYSTEME Mehrheitswahl ( Majorzwahl ) Verhältniswahl ( Proporzwahl ) absolutes Mehr relatives Mehr veränderbare Listen - streichen - kumulieren - panaschieren gebundene Listen Wahlkreiseinteilung Wahlkreisgrösse Sperrklausel Zählwertgleichheit Erfolgswertgleichheit Mischformen z.b. Deutschland: mit Personenwahl verbundene Verhältniswahl 42 und 24 / 8