Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz

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Transkript:

Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz

Inhalt Editorial S. 2 Wie schreibe ich ein Testament? S. 5 Welche Möglichkeiten habe ich, mein Erbe aufzuteilen? S. 6 Was mache ich mit dem fertig geschriebenen Testament? S. 8 Fragen und Antworten rund um das Testament S. 10 Die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens Liebe Leserin, lieber Leser Haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken getragen, ein Testament zu schreiben? Das frühzeitige Verfassen eines Testaments hat viele Vorteile: Missverständnisse unter den Erben werden vermieden, und vor allem können Sie diejenigen Personen berücksichtigen, die Ihnen besonders nahe stehen. Immer mehr Menschen in der Schweiz begünstigen in ihrem letzten Willen auch eine gemeinnützige Organisation. Doch wie macht man das? Wie l? Und was genau ist ein Legat? Mit diesem Ratgeber möchten die vier Dachverbände des schweizerischen Hörbehinderten und Gehörlosenwesens solche Fragen beantworten. Rund 10 000 Gehörlose und rund 1 000 000 Schwerhörige leben in unserem Land. Wer jemand von ihnen aus seinem näheren Umfeld kennt, weiss, was eine Hörbehinderung bedeutet: Allzu oft sind gehörlose oder schwerhörige Menschen gesellschaftlich ausgeschlossen. Die Hörbehinderung isoliert in der Ausbildung, in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Freizeit. Für die soziale Einbindung von hörbehinderten Menschen in die Gesellschaft und für mehr Chancengleichheit engagieren sich in der Schweiz zahlreiche Organisationen und Vereine sowie die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens. Sie alle sind auf Unterstützung von Privatpersonen zwingend angewiesen, und dabei sind Legate ein äusserst wertvoller Beitrag. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse. Barbara Wenk-Hüni, Präsidentin pro audito schweiz Roland Hermann, Präsident Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Titelbild: Janin (6) ist hörbehindert und hat hörende Eltern. Kinder wie Janin und ihre Eltern werden vom SGB-FSS mit Heimkursen in Gebärdensprache unterstützt. Andere Dachverbände wie pro audito oder Sonos engagieren sich zudem dafür, dass sich hörbehinderte Kinder dank Hörgeräten und Schulbildung möglichst gut in ein hörendes Umfeld integrieren können. Martin Risch, Präsident Bruno Schlegel, Präsident Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSS S Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen 1

Wie schreibe ich ein Testament? Ein Testament zu schreiben, ist in den meisten Fällen einfacher, als man denkt. Oftmals genügen ein paar wenige Zeilen, damit die persönlichen Wünsche im Todesfall berücksichtigt werden. Als erstes sollten Sie sich Zeit nehmen, Ihre wichtigsten Vermögens- und Sachwerte in einer Liste festzuhalten. Danach ist zu überlegen, wen Sie zusätzlich zu Ihren nächsten Verwandten begünstigen möchten. Dies können Personen wie Ihr Patenkind sein oder eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen am Herzen liegen. So vorbereitet, verfassen Sie Ihr Testament entweder selbst (eigenhändige Verfügung) oder zusammen mit einer Fachperson (öffentliche Verfügung). Ein Legat für Philipp. Eigenhändige Verfügung Sie schreiben Ihren letzten Willen auf ein Blatt Papier. Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie dabei ein paar Dinge berücksichtigen: Schreiben Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende von Hand. Mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene Testamente sind ungültig. Als Überschrift soll «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» stehen. Versehen Sie Ihr handgeschriebenes Testament mit dem Ort, an dem Sie es geschrieben haben, und mit dem exakten Datum. (Ein ungenaues Datum wie «im Mai 2016» kann ein Testament anfechtbar machen.) Unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem Namen. Zur Sicherheit können Sie die eigenhändige Verfügung jederzeit von einem Notar oder Rechtsanwalt durchlesen lassen. Öffentliche Verfügung Diese Variante empfiehlt sich bei komplizierten Familien-, Finanz- oder Erbverhältnissen. Ein Anwalt oder ein Notar verfasst in Ihrer Anwesenheit das Testament genau so, wie Sie es wünschen. Durch ihre Unterschrift bestätigen zwei Zeugen, dass das Testament Ihrem Willen entspricht. 2 Philipp Steiner (23) ist seit Geburt gehörlos und fährt Skirennen. Als Mitglied des Schweizerischen Gehörlosen Sportverbands wird er in Trainings und Wettkämpfen unterstützt. Über andere Institutionen kann Philipp Steiner zudem Dolmetschdienste in Anspruch nehmen, und bereitgestellte Hilfsmittel wie Schreibtelefon und Videophone erleichtern seinen Alltag zusätzlich. 3

Ein Legat für Salome. Welche Möglichkeiten habe ich, mein Erbe aufzuteilen? Gewisse Teile Ihres Vermögens sind als Pflichtteil gesetzlich für Ihre Erben bestimmt (siehe Seite 9). Unter Berücksichtigung der Pflichtteile können Sie Ihr Vermögen ansonsten ganz nach Ihren Vorstellungen verteilen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Legat Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) hinterlassen Sie einer nahe stehenden Person oder einer Organisation einen festgelegten Betrag und/oder bestimmte Sachwerte (z.b. Immobilien, Wertpapiere oder Kunstwerke). Erbeinsetzung Mit einer Erbeinsetzung können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall wird die als Miterbin eingesetzte Organisation neben den anderen Erben Mitglied in der Erbengemeinschaft. Nacherbeneinsetzung Mit einer Nacherbeneinsetzung können Sie die eingesetzten Erben dazu verpflichten, die Erbschaft nach Eintritt einer Bedingung (beispielsweise nach dem Tod des Erben) an eine andere Person oder Organisation (Nacherbe) weiterzugeben. Ehe- und Erbvertrag In einem Ehe- und Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin regeln. In einem solchen Vertrag können Sie festhalten, dass ein Teil des Vermögens als Legat an eine Organisation geht. Für einen Ehe- und Erbvertrag müssen Sie in jedem Fall einen Notar beiziehen. Salome Lienin (33) ist seit Geburt gehörlos und arbeitet als Köchin. Für ihre Weiterbildung hat sie von der Beratungsstelle für Gehörlose und Hörbehinderte eine Tutorin zur Seite gestellt bekommen. Ein zusätzlicher Diätkochkurs wurde durch eine Dolmetschende in Gebärdensprache ermöglicht. Dank dieser Ausbildung stehen Salome Lienins Berufschancen besser denn je. Willensvollstrecker In Ihrem Testament können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Rechtsanwalt als so genannten Willensvollstrecker einsetzen. Den Willensvollstrecker betrauen Sie mit der Erbschaftsverwaltung und der Erbteilung. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sonst niemand da ist, der nach Ihrem Tod die letzten Dinge regelt. 4 5

Was mache ich mit dem fertig geschriebenen Testament? Am besten bewahren Sie Ihr Testament an einem nicht jedermann zugänglichen Ort in einem verschlossenen und angeschriebenen Umschlag auf. Bedenken Sie dabei jedoch, dass das Testament im Todesfall nicht allzu schwierig aufzufinden sein sollte. Sie können Ihr Testament auch bei Ihrer Wohnsitz- oder Heimatgemeinde hinterlegen. Da diese Gemeinden im Todesfall immer informiert werden, haben Sie die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich vollstreckt wird. Eine öffentliche Verfügung (notarielles Testament) wird übrigens immer auch beim Notar hinterlegt. Falls Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie die Organisation selbstverständlich gerne darüber informieren. Ein kurzer Brief oder eine E-Mail genügt. Ein Legat für Frédéric. Frédéric Bernath (50) ist gehörlos und engagiert sich für die Gebärdensprache. Über den SGB-FSS konnte er den Lehrgang zum Gebärdensprachausbilder absolvieren, und in seiner Tätigkeit als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit hält er in Schulen und Institutionen Vorträge, um die hörende Welt für die Gebärdensprache und die Hörbehinderung zu sensibilisieren. 6 7

Fragen und Antworten rund um das Testament Was geschieht, wenn ich kein Testament verfasse? Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide? Nein, das Testament gilt nur für diejenige Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehe- oder Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich beurkundeten Erbvertrags. Kann ich jemanden enterben? Die Enterbung von pflichtteilsberechtigten Ehegatten oder nächsten Verwandten ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Person ihre familienrechtlichen Pflichten sträflich vernachlässigt hat. Liegt dieser Fall vor, müssen Sie das im Testament begründen. Wird mein Nachlass besteuert? Erbschaften und Vermächtnisse an Ehegatten und Nachkommen sind in der Regel steuerfrei. Bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen beträgt der Steuersatz je nach Kanton bis zu 40 Prozent. Gemeinnützige Organisationen hingegen sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Somit geht Ihr Legat nicht an den Staat, sondern es kommt in vollem Umfang den Projekten zugute, die Ihnen wichtig sind. Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, für welchen Zweck mein Legat eingesetzt werden soll? Ja. Es ist jedoch ratsam, die Verwendung eines Legats nicht allzu stark einzugrenzen. Zwischen der Niederschrift des Testaments und dem Todesfall kann sehr viel Zeit verstreichen, in der sich begünstigte Projekte ändern oder allenfalls eingestellt werden. Was ist der Pflichtteil und wie hoch ist er? Unter dem Pflichtteil versteht man denjenigen Teil des Nachlasses, der den gesetzlichen Erben zwingend zusteht. Dabei handelt es sich um die Kinder/Nachkommen, die Ehepartnerin/den Ehepartner und die Eltern (falls keine Nachkommen da sind). Die so genannte «freie Quote» ist jener Teil des Nachlasses, den Sie frei vergeben können, ohne die Pflichtteile zu verletzen. Über die freie Quote kann nur mittels Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Pflichtteile und freie Quote an Beispielen: Der Verstorbene lässt einen Ehepartner zurück. Der Pflichtteil für den hinterbliebenen Ehepartner ist 1/2 der Erbmasse. Die restliche Hälfte (freie Quote) kann an Freunde, Verwandte oder Organisationen vermacht werden. Der Verstorbene lässt einen Ehepartner und Kinder zurück. Der hinterbliebene Ehepartner hat Anspruch auf 1/4 des Erbanspruchs, die Kinder auf 3 /8. Die freie Quote von 3 /8 bleibt übrig, um andere Personen oder Organisationen zu begünstigen. Der Verstorbene lässt nur Kinder/Nachkommen zurück. Den direkten Nachkommen stehen gesetzlich 3 /4 des Nachlasses als Pflichtteil zu. Die freie Quote beträgt 1/4 des Nachlasses, der zur Begünstigung von anderen Personen oder Organisationen freisteht. «Mein Testament habe ich geschrieben, um Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung gegenüber meinen Kindern, aber auch Verantwortung gegenüber hörbehinderten und gehörlosen Menschen, die ich mit einem Legat bedenke.» Paul Tanner, Biel 8 9

Die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens in der Schweiz Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS Der Schweizerische Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS ist die Dachorganisation des Gehörlosensports in der Schweiz. Er fördert den Breiten- und Leistungssport bei den Gehörlosen und Hörbehinderten. Der SGSV-FSSS macht sich dafür stark, dass gehörlose und hörbehinderte Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Zugang zu regelmässigem Sport erhalten und sie daran Freude finden. Weiter engagiert er sich für eine qualitativ hochstehende Aus- und Weiterbildung von Trainern, Leitern und Vereinsvorständen sowie für die Vernetzung mit den hörenden Sportverbänden. chen Gebäuden. Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS ist die Dachorganisation der Gehörlosen- und Hörbehinderten-Selbsthilfe. Er vertritt die Haltung «Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Gehörlose und Hörbehinderte in Bildung, Beruf, Gesellschaft und Kultur». Der SGB-FSS verbessert die Kommunikation und die Verständigung zwischen der hörenden Welt und den Gehörlosen. Als Förderer der Gebärdensprache organisiert der Schweizerische Gehörlosenbund Sensibilisierungskampagnen und Gebärdensprachkurse. Weiter setzt er sich für die Interessen der Gehörlosen ein, indem er ihnen Beratungen zur optimalen Integration und Inklusion anbietet. Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und HörgeschädigtenOrganisationen Sonos, 1911 gegründet, ist ein Dachverband der privaten Behindertenhilfe für die Schweiz. In Zusammenarbeit mit seinen 45 MitgliederOrganisationen aus der Selbst- und Fachhilfe, Vereinigungen von Eltern hörgeschädigter Kinder und Herstellern von technischen Hilfsmitteln trägt der Verband dazu bei, dass hörgeschädigte Menschen ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Zu den Aufgaben von Sonos gehören die Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Sicherstellung eines bedürfnisgerechten Gebärdensprach-Dolmetschdienstes, sowie die Förderung der Inklusion von Hörgeschädigten in die Gesellschaft. pro audito schweiz Feldeggstrasse 69 Postfach 1332 8032 Zürich Telefon 044 363 12 00 Fax 044 363 13 03 info@pro-audito.ch www.pro-audito.ch PC-Konto: 80-3369-1 Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Oerlikonerstrasse 98 8057 Zürich Telefon 044 315 50 40 Fax 044 315 50 47 info-d@sgb-fss.ch www.sgb-fss.ch PC-Konto: 80-26467-1 Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS Oerlikonerstrasse 98 8057 Zürich Telefon 044 312 13 93 Fax 044 312 13 58 info@sgsv-fsss.ch www.sgsv-fsss.ch PC-Konto: 60-12639-8 Geschäftsstelle Sonos Feldeggstrasse 69 Postfach 1332 8032 Zürich Telefon 044 421 40 10 Fax 044 421 40 12 info@sonos-info.ch PC-Konto: 80-10502-9 pro audito schweiz pro audito schweiz ist der Verband der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen und deren Angehörige. Mit einem dichten Netz von regionalen Vereinen sowie über die Schweizerische Tinnitus-Liga übt er eine Dachfunktion aus. Gegenüber dem Bund und den Sozialversicherungen vertritt der Verband die Interessen der hörbehinderten Menschen. pro audito schweiz setzt sich dafür ein, dass Hörbehinderte ein Leben ohne Benachteiligungen führen können. Für dieses Ziel engagiert sich der Verband auf politischer Ebene, gegenüber der Hörmittelbranche und mit der Schulung von 10 11

Ein Legat für Familie Reimann. Liebe Leserin, lieber Leser Wenn Sie beabsichtigen, Sonos, den Schweizerischen Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen in Ihrem Testament zu berücksichtigen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für eine verbesserte Integration von Menschen mit einer Hörbehinderung in der Schweiz. Unsere vier zentralen Positionen sind: 1. Zugang von Gehörlosen zum Arbeitsmarkt 2. Barrierefreiheit (Mobilität, Bauen, Kultur, Medien, Recht, Bildung) 3. Bildung (Sonos ist der Träger der Berufsschule für Hörgeschädigte) 4. Hörbehindertengerechtes Wohnen Zusammen mit unseren 45 Mitglieder-Organisationen wollen wir unsere gesetzten Ziele erreichen. Für all unsere Projekte brauchen wir auch Geld. Mit einem Vermächtnis an Sonos wertschätzen Sie unseren grossen Einsatz, den wir seit unserer Gründung im Jahre 1911 täglich vollbringen. Die Anzahl an Menschen mit einer Hörbehinderung wird in der Zukunft noch ansteigen. Wir müssen daher langfristig denken und handeln, wenn wir die zukünftigen Herausforderungen bewältigen wollen. Mit Ihrer Hilfe können auch die Bedürfnisse der kommenden Generation gemeistert werden. Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder nehmen Sie per E-Mail oder Brief mit uns Kontakt auf. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Sonos Hannes Egli Geschäftsführer Feldeggstrasse 69 Postfach 1332 8032 Zürich Anita Reimann (34) ist hörend ihre drei Töchter Fabienne, Janin und Leonie sind hörbehindert. Damit Anita Reimann besser mit ihren Kindern kommunizieren kann, hat sie beim SGB-FSS einen Gebärdensprachkurs absolviert. Eine weitere Hilfeleistung sind Verständigungstrainingskurse von pro audito, dank denen Hörbehinderte lernen, von den Lippen abzulesen. 12 Tel. 044 421 40 15 (direkt) Tel. 044 421 40 10 (Zentrale) Fax 044 421 40 12 hannes.egli@sonos-info.ch Einsatz für Gehörlose seit 1911

Ein Legat für Hörbehinderte und Gehörlose. Fotos: Andreas Schwaiger Konzept: Oliver Gemperle GmbH Ein Testament ermöglicht Ihnen zu entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Neben Personen können Sie als Erbin auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, deren Arbeit und Ziele Ihnen besonders wichtig sind. Das kann zum Beispiel heissen, dass Sie sich für hörbehinderte und gehörlose Menschen mit einem Legat engagieren. Wie Sie dies am besten tun, zeigt Ihnen dieser Ratgeber, der von den vier Dachverbänden des schweizerischen Hörbehindertenund Gehörlosenwesens herausgegeben wurde. Die Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens: pro audito schweiz www.pro-audito.ch Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS www.sgb-fss.ch Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS www.sgsv-fsss.ch Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigtenorganisationen Einsatz für Gehörlose seit 1911