Polder Bellenkopf/Rappenwört. Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu (FAQ)

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Transkript:

1 Polder Bellenkopf/Rappenwört (Stand: Juni 2015) Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu (FAQ) Vorab wird auf die Fragen und Antworten zum Integriertem Rheinprogramm (IRP) des federführenden Regierungspräsidiums Freiburg verwiesen (www.irp-bw.de). Hier werden zahlreiche Fragen u.a. auch zu den Themen: Ökologische Flutungen, Landwirtschaft oder Stromversorgung usw. behandelt. Darüber hinaus werden Begriffe und Abkürzungen des IRP in alphabetischer Reihenfolge erläutert. 1. Warum sind Maßnahmen zum Schutz vor einem Grundwasseranstieg erforderlich? 2. Wie wird gewährleistet, dass durch die Grundwasseranstiege keine Schäden an baulichen Anlagen vorkommen? 3. Wo werden Grundwasserbrunnen eingerichtet? 4. Wie werden die Grundwasserhaltungsmaßnahmen gesteuert? 5. Wie erfolgt die Beweissicherung? 6. Warum sind Pumpwerke erforderlich? 7. Wann gehen Pumpwerke in Betrieb? 8. Wie werden Pumpwerke gesteuert? 9. Was passiert, wenn im Gewässer Treibgut zum Pumpwerk gelangt? 10. Was passiert, wenn der Strom ausfällt? 11. Wie wird die Ortslage von Neuburgweier geschützt? 12. Warum ist eine umfangreichere Verschiebung des Dammes XXVa in Neuburgweier nicht möglich? 13. Warum ist der Ausbau des Dammes XXV erforderlich? 14. Was sind Ökologische Flutungen und warum werden sie benötigt?

2 15. Warum wird der Fermasee bei Ökologischen Flutungen mit einbezogen? 16. Kann man nach der Inbetriebnahme des Polders noch im Fermasee baden? 17. Warum ist die Anbindung des Panzergrabens an den Neuen Federbach erforderlich? 18. Wie ist Neuburgweier von dem Baustellenverkehr betroffen? 19. Wie erfolgt die Reinigung der Wege? 20. Wie erfolgt die Information der Bevölkerung über die Baumaßnahmen? 21. Warum wird die Hermann-Schneider-Allee (HSA) höhergelegt? 22. Werden bei der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (HSA) ökologische Belange berücksichtigt? 23. Was passiert mit dem Wildgehege? 24. Nimmt die Schnakenplage durch Ökologische Flutungen und Retention zu? Was wird dagegen getan? 25. Ist zukünftig für Kanuten eine Durchfahrbarkeit am Bauwerk 3 - obere Schließe am Rappenwörter Altrhein - möglich?

3 1. Warum sind Maßnahmen zum Schutz vor einem Grundwasseranstieg erforderlich? Die Flutung eines Rückhalteraums führt dazu, dass die Gewässer im Rückhalteraum infolge steigender Wasserspiegel kein Grundwasser mehr aufnehmen können. Diese Verhinderung der Vorflut führt zusammen mit erhöhten Wasserständen im Rückhalteraum zu Grundwasseranstiegen außerhalb des Rückhalteraums. Ohne Schutzmaßnahmen könnte es in Ortslagen zu zusätzlichen Kellervernässungen kommen. Das Land als Betreiber des Hochwasserrückhalteraumes Bellenkopf/Rappenwört sorgt dafür, dass durch den Einsatz von Schutzmaßnahmen keine zusätzlichen, schadbringenden Grundwasseranstiege in bebauten Gebieten eintreten. Solche Schutzmaßnahmen können z.b. sein: Brunnen, Pump- oder Schöpfwerke, Teiche, Gräben, Dränagegräben oder Kombinationen dieser Maßnahmen. 2. Wie wird gewährleistet, dass durch die Grundwasseranstiege keine Schäden an baulichen Anlagen vorkommen? Hierfür kommen unterschiedliche technische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Durch die Kombination dieser Maßnahmen werden zusätzliche, schadbringende Grundwasseranstiege verhindert. Es werden drei dammparallele Gräben gebaut. In Neuburgweier sind diese z.t. auch als Dränagen ausgeführt. Das Pumpwerk Neuburgweier sowie die beiden Pumpwerke Süd und Nord außerhalb der Ortschaften werden neu errichtet. Es werden Brunnen am östlichen Rand der Ortslage von Neuburgweier, beim Hahnäckerhof und der Dammfeldsiedlung, in Karlsruhe-Daxlanden und bei der EnBW AG gebaut. Im Bereich des Rheinparkes Rappenwört sind zwei kleine Pumpwerke geplant, an die die neu verlegten Dränagen angeschlossen werden. Neun Teiche werden im Bereich der Fritschlach angelegt. Bei den Kleingärten nördlich der Hermann-Schneider-Allee ist die Grundwasserhaltung mit Dränagen vorgesehen. 3. Wo werden Grundwasserbrunnen eingerichtet? Grundwasserbrunnen werden am östlichen Rand der Ortslage von Neuburgweier, beim Hahnäckerhof und der Dammfeldsiedlung, in Karlsruhe-Daxlanden und bei der EnBW AG errichtet. Diese Schutzbrunnen und deren Rohrleitungen haben nur einen geringen Flächenbedarf und ihr Einsatz eignet sich daher besonders gut innerhalb oder am Rand von bebauten Gebieten. Sie befinden sich innerorts in der Regel unterhalb der Geländeoberfläche. Sie werden im Ortsbild lediglich durch einen Schachtdeckel und einen Schaltschrank erkennbar sein. Lage und Ausbau der Grundwasserbrunnen werden so gewählt, dass in der Nähe gelegene Gebäude nicht

4 beeinträchtigt werden. Da Rohrleitungen flexibel verlegt werden können, werden diese soweit möglich in öffentlichen Straßen und Wegen verlaufen. Eingriffe in Privateigentum werden weitestgehend vermieden. Bei der Planung und dem Bau von Schutzbrunnen wird auf die hierzu im IRP vorliegenden sehr guten und z.t. langjährigen Erfahrungen mit bestehenden Anlagen bei anderen Rückhalteräumen zurückgegriffen. 4. Wie werden die Grundwasserhaltungsmaßnahmen gesteuert? Erreicht bzw. übersteigt der Grundwasserstand einen festgelegten Wert, der an einem zugehörigen Steuerpegel gemessen wird, gehen in den Grundwasserbrunnen Pumpen automatisch in Betrieb. Auf diese Weise kann mit diesem vielfach bewährten System gezielt Grundwasser aus dem Untergrund entnommen und durch Rohrleitungen abgeleitet werden. Dies führt dazu, dass es zu keinen zusätzlichen Kellervernässungen kommt. 5. Wie erfolgt die Beweissicherung? An jedem Gebäude, das in einem Umkreis von bis zu 15 Metern von einem Brunnen entfernt ist, wird eine Beweissicherung vorgenommen. Die Beweissicherung findet vor den Pumpversuchen sowie vor dem Bau und der Inbetriebnahme der Schutzbrunnen statt. Eine Zusammenstellung möglicherweise betroffener Einzelobjekte (Gebäude, Straßen, Wege, Brücken etc.) für die im Rahmen der Baumaßnahmen für den Polder Bellenkopf/Rappenwört entsprechende Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, wird rechtzeitig vor Baubeginn im Rahmen der Ausführungsplanung vorgelegt. Hierin werden auch die im Rahmen der Bautätigkeit umzusetzenden Maßnahmen durch Ramm- und Verdichtungsmaßnahmen, Baustellenverkehr etc. einbezogen. Zur Erstellung des Beweissicherungsgutachtens wird vom Vorhabenträger ein hiermit einschlägig ausgewiesenes, sachverständiges Ingenieur-Büro beauftragt. Die Kosten der Beweissicherung, zur Kontrolle der Auswirkungen aus Bau und Betrieb des Polders Bellenkopf/Rappenwört werden vom Vorhabenträger übernommen. 6. Warum sind Pumpwerke erforderlich? Pumpwerke (regional auch Schöpfwerke genannt) werden errichtet und eingesetzt, um das Wasser aus den Gräben oder Gewässern außerhalb des Rückhalteraums in den Retentionsraum zu heben und damit den Wasserstand in diesen Gewässern zu regulieren. 7. Wann gehen Pumpwerke in Betrieb? Steigt bei Betrieb des Rückhalteraums der Wasserstand in den an das Pumpwerk angeschlossenen Gewässern auf einen vorher festgelegten Wert, werden Pumpen in Betrieb genommen. um die Wasserspiegel in den angeschlossenen Gewässern in zuvor festgelegten Grenzen zu halten.

5 8. Wie werden Pumpwerke gesteuert? Die Pumpwerke werden von Steuerzentralen, die mit Fachpersonal des Landes besetzt sind, aus kontrolliert und betrieben. Die Steuerzentralen sind bei Hochwassereinsätzen rund um die Uhr besetzt bzw. fernüberwacht. Im Schichtbetrieb beobachtet das Fachpersonal den Betrieb der Anlagen und greift im Bedarfsfall regulierend ein. 9. Was passiert, wenn im Gewässer Treibgut zum Pumpwerk gelangt? Beim Betrieb der Pumpen kann mit dem zufließenden Wasser Treibgut in den Einlaufbereich gelangen. Rechenanlagen verhindern die Beschädigung der Pumpen, indem sie das Treibgut aus dem Wasser sammeln und über Förderbänder in Sammelbecken transportieren. 10. Was passiert, wenn der Strom ausfällt? Aus Sicherheitsgründen ist vorgesehen, bei allen Betriebseinrichtungen, die mit Strom betrieben werden, die Stromversorgung so auszulegen, dass bei Ausfall eines Versorgungssystems unmittelbar ein anderes einspringt. Die Stromversorgung von Schutzmaßnahmen in den Ortslagen (Schutzbrunnen) wird durch eine zweiseitige Einspeisung aus dem Mittelspannungsnetz (z.b. 20 KV-Ringleitung) gewährleistet. Hierzu werden neue Trafostationen errichtet. Dieses Versorgungssystem entspricht hinsichtlich der Betriebssicherheit den anerkannten Regeln der Technik. Sofern keine zweiseitige Stromeinspeisung möglich ist, z.b. außerhalb von Ortslagen, wird die Ersatzversorgung über ein Notstromaggregat sichergestellt. Deshalb werden z.b. Pumpwerke mit einem Notstromaggregat ausgestattet. 11. Wie wird die Ortslage von Neuburgweier geschützt? Gemeinsam mit der Stadt Rheinstetten wurde ein neues Grundwasserschutzkonzept erarbeitet. Es besteht aus einem differenzierten System von tief- und hochliegenden Gräben, Dränagen und einem neuen Pumpwerk mit einem Brunnen am Rande der Ortslage. Das Gelände des SC Neuburgweier wird in die Schutzmaßnahmen einbezogen. Dieses neue Schutzkonzept ist nun Bestandteil des aktualisieren Antrags auf Planfeststellung. Mit der Planfeststellung wird die Genehmigung zum Bau erteilt. 12. Warum ist eine umfangreichere Verschiebung des Dammes XXVa in Neuburgweier nicht möglich? Eine weitere Verschiebung des Dammes ist naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich nicht zulässig. Schutzgebietsrechtliche Befreiungen und habitat- und artenschutzrechtliche Ausnahmen können für diese Trassenvariante nicht in Aussicht gestellt werden, da es umweltverträglichere Alternativen gibt. Die nunmehr geplante, moderate Dammverschiebung ist hingegen genehmigungsfähig. Hierdurch wird der künftige Damm im Mittel um 55 m und maximal um 75 m gegenüber dem ursprünglichen geplanten Dammverlauf abgerückt. Bezogen

6 auf die hintere Grenze der Grundstücke in der Marienstraße bedeutet dies ein Abstand von bis zu 115 m in Bezug auf die neue Dammmitte. Eine Verschiebung des Dammes XXVa rheinseits des Verbindungsgrabens zum Fermasee ist u.a. aus den nachfolgenden Gründen nicht möglich: Eine Verlegung der Dammführung mit der Konsequenz, dass das Bauwerk 1 an einer anderen Stelle mit direkter Verbindung vom Rhein zum Fermasee gebaut werden müsste, würde zu weiteren großflächigen Eingriffen in streng geschützte Lebensräume und Lebensstätten von Tieren und Pflanzen führen. Diese Eingriffe sind rechtlich nicht erlaubt, da es hierzu Planungsalternativen gibt. Ein solches Abrücken des Dammes hätte aufgrund der Topographie eine größere Höhe zur Folge. Damit wäre eine größere Aufstandsbreite und somit eine Zunahme des Flächenverbrauchs verbunden. Der Bau einer neuen Verbindung zwischen dem Fermasee und einem neuen Standort des Bauwerks 1 hätte einen weiteren Flächen- und Waldverbrauch im Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiet zur Folge. Eine Verlegung der Dammführung mitten durch den Faschinenwald würde zu einer Durchtrennung der Waldflächen mit Isolierung der im Wald lebenden Tierpopulationen führen. Mit einer Verlegung der Dammführung würde das notwendige Rückhaltevolumen nicht erreicht werden. 13. Warum ist der Ausbau des Dammes XXV erforderlich? Der Polder Bellenkopf/Rappenwört ist technisch gesehen ein sogenanntes Trockenbecken im Nebenschluss. Planung, Bau und Betrieb muss nach den einschlägigen technischen Regelwerken DIN 19700 (Stauanlagen) Teil 12 erfolgen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) entsprechen. Die Polderfläche wird von Dämmen umschlossen, die alle diesen technischen Anforderungen zu entsprechen haben. Nur durch den Ausbau aller umschließenden Dämme, wird ein vollständiger Schutz der Bevölkerung vor Hochwassergefahren nach den aktuellen Regeln der Technik gewährleistet. Darüber hinaus müssen die vier Ein- und Auslassbauwerke, die sich im Rheinhauptdamm (Damm XXV) befinden, jederzeit auch sicher mit Fahrzeugen über diesen Damm zugänglich sein. Der Polderbetrieb bringt zusätzliche neue Lastfälle für den Damm XXV mit sich. Bisher stand das Rheinwasser nur einseitig von der Rheinseite her am Damm an. Künftig wird Wasser auch auf der Binnenseite, d.h. von der Polderseite her, am Damm anstehen. Aus den vorgenannten Gründen kann auf den Ausbau und die Sanierung des Dammes XXV nicht verzichtet werden. 14. Was sind Ökologische Flutungen und warum werden sie benötigt? Ökologische Flutungen sind mit der Wasserführung des Rheins korrespondierende

7 Durchflutungen der Rückhalteräume. In Dauer und Intensität sind sie vergleichbar mit dem natürlichen Ausufern eines Gewässers. Der Hochwasserrückhalt (=Retention) auf Flächen, die seit langer Zeit nicht mehr vom Rhein überströmt werden, ist nach dem Naturschutzrecht ein erheblicher und nachhaltig wirkender Eingriff. Solche Eingriffe sind zu vermeiden oder zu mindern. Die Ökologischen Flutungen sind naturschutzrechtlich zwingend notwendige Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen. Die Nutzung der Rückhalteraumflächen zum Hochwasserschutz ist ohne Ökologische Flutungen nicht zulässig. Erst durch Ökologische Flutungen kann sich langfristig (wieder) eine Auenlandschaft mit typischen Tier- und Pflanzengesellschaften entwickeln und erhalten, die den seltenen Fall des Hochwassereinsatzes mit nur wenigen Schäden überstehen kann (www.irp-bw.de). Für den Polder Bellenkopf/Rappenwört bedeutet dies, dass ungesteuerte Ökologische Flutungen überwiegend im vorhandenen Gewässersystem ablaufen. Erst ab einem Abfluss im Rhein von 2.200 m³/s, dies wird statistisch etwa 3 Wochen (21 Tage/Jahr) der Fall sein, beginnt ein Ausufern aus dem vorhandenen Gewässersystem. Die Ökologischen Flutungen erfüllen den Zweck, der Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt innerhalb der Rückhalteräume das Lebenselement "Wasser" wieder zu geben, das sie über Jahrhunderte hinweg geprägt hat. Im Zuge des Oberrheinausbaus wurden die Flächen zwischen Rhein und den Tulla- Dämmen, die heute zum Teil als Rückhalteraum geplant werden, durch Dämme von den Überflutungen des Rheins abgeschnitten (=Ausdeichung). Das Potential für auentypische Arten ist in diesen Bereichen jedoch immer noch so hoch, dass die Ökologischen Flutungen eine Reaktivierung dieser Lebensräume herbeiführen. 15. Warum wird der Fermasee bei Ökologischen Flutungen mit einbezogen? Ökologische Flutungen gewährleisten die naturschutzverträgliche Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts und stellen damit einen unverzichtbaren Bestandteil des Gesamtvorhabens dar. Ökologische Flutungen reduzieren mittel- bis langfristig Schäden an der von Hochwasserflutungen betroffenen Tier- und Pflanzenwelt. Deshalb müssen Ökologische Flutungen im gesamten Polderraum stattfinden. Gerade der zwischen dem Einlaufbauwerk 1 und dem Fermasee liegende Teil des Polders ist äußerst artenreich und wird sich durch Ökologische Flutungen auch morphologisch verändern und damit in Richtung auenähnlicher Verhältnisse entwickeln. Bereits ab Mittelwasser im Rhein fließt daher über das Auer Altrheinsystem und das Bauwerk 1 Rheinwasser in und durch den Fermasee. Die vorhandenen Gelände- und Fließverhältnisse bieten für die Auenrenaturierung sehr gut geeignete Standortverhältnisse. Ohne den Einbezug des Fermasees in die Ökologische Flutungen würden die Wälder rund um den Fermasee nicht von ihnen erreicht

8 werden und könnten sich mit der gesamten Pflanzen- und Tierwelt nicht auf die künftigen Überflutungen einstellen. 16. Kann man nach der Inbetriebnahme des Polders noch im Fermasee baden? Ziel des Vorhabenträgers ist es, den Badebetrieb am Fermasee auch nach Inbetriebnahme des Polders im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterhin zu ermöglichen. Die Verantwortung für das Badegewässer liegt in der Zuständigkeit der Stadt Rheinstetten. Nach den vorliegenden fachlichen Einschätzungen und Erfahrungen bei vergleichbaren Badegewässern kann davon ausgegangen werden, dass das Baden im Fermasee in nennenswertem Umfang weiterhin möglich sein wird. Dabei wird es abflussarme, trockene Jahre geben (wie z.b.im Jahr 2003), an denen das Baden während der gesamten Badesaison möglich ist. Es wird aber auch sehr abflussreiche, nasse Jahre (wie z.b. das Jahr 1999 mit zwei extremen Rheinhochwassern) geben, in denen praktisch keine Bademöglichkeit bestehen wird. Beispiele von Badegewässern in Rheinland-Pfalz mit Rheinwasseranschluss belegen, dass dort das Baden in großem Umfang weiterhin erlaubt bleiben kann. Nur über kleine Zeiträume musste ein Badeverbot ausgesprochen werden. Eine ähnliche Situation besteht auch bei einem Badegewässer in Rheinnähe auf Gemarkung Au am Rhein. 17. Warum ist die Anbindung des Panzergrabens an den Neuen Federbach erforderlich? Die ungesteuerten Ökologischen Flutungen werden sich künftig prägend auf die Oberflächengewässer auswirken. Dabei überwiegen die günstigen Wirkungen der Frischwasserzufuhr zu den Gewässern im Polder und des dynamischen von den Rheinabflüssen abhängigen Durchflusses der Gewässer. Die Gewässer werden zukünftig weitgehend den für das Schutzgut besonders bedeutenden Rheinauengewässern im Kontakt mit dem Fluss entsprechen. Bestehende Vorbelastungen durch Einschränkungen der Wasserqualität (z.b. im sog. Panzergraben), der Durchgängigkeit, der Fließbewegungen und der auentypischen Dynamik der Abflüsse werden verbessert bzw. minimiert. Ein wesentliches Element zur Erlangung dieser dynamischen Durchflüsse stellt die Anbindung des Panzergrabens an den Neuen Federbach dar. 18. Wie ist Neuburgweier von dem Baustellenverkehr betroffen? Für die Arbeiten in Neuburgweier ist es unvermeidbar, dass Baustellenverkehr durch die Ortslage hindurch geleitet wird. Um die Verkehrsbelastung zu verringern, schlug die Stadt Rheinstetten vor, den Baustellenverkehr über den Hinter Gierle Weg zu führen. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die endgültigen Konzepte in Abstimmung mit der Stadt Rheinstetten festgelegt. Alle wichtigen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden hierin einbezogen. Im bisherigen Konzept sind bevorzugt Baustraßen entlang der Dämme vorgesehen.

9 19. Wie erfolgt die Reinigung der Wege? Im Zuge der Bauausführung wird der Betreiber dafür Sorge tragen, dass Wege nach der Benutzung durch die Baufirmen - auf Kosten des Betreibers - wieder gereinigt werden. 20. Wie erfolgt die Information der Bevölkerung über die Baumaßnahmen? Das Regierungspräsidium wird als Bauherr die Bevölkerung über die Baumaßnahmen informieren und dabei auch auftretende Fragen zu den Baumaßnahmen aufgreifen und beantworten. Dies wird in folgender Form geschehen: Hauswurfsendungen und Info-Blätter, Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, Rheinstetten Aktuell sowie das Info-Blatt Au am Rhein, die ortsübliche Presse, Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der Betreiber beabsichtigt darüber hinaus in Abhängigkeit des Baufortschrittes in örtlicher Nähe ein Baubüro mit Sprechzeiten einzurichten und zu betreiben. Auch können die entsprechenden Ansprechpartner über die am Baubüro angegebenen Telefonnummern erreicht werden. 21. Warum wird die Hermann-Schneider-Allee (HSA) höhergelegt? Mit der beantragten Erhöhung der HSA um ca. 2,10 m wird der Zugang zum Rheinpark Rappenwört über die HSA bis zu einem Abfluss im Rhein von 4.000 m³/s am Pegel Maxau (statistisch einmal in 10 Jahren) für Jedermann möglich sein. Bei höheren Abflüssen ist der Zugang dann noch immer für Berechtigte möglich. Die beantragte Lösung (mit der Höherlegung um 2,10 m) ist eine Lösung, die dem zu Grunde gelegten Ansatz einer freien Zugänglichkeit des Naherholungsraums Rappenwört mit Ausnahme des seltenen Retentionsfalls bestmöglich Rechnung trägt. Das Belassen auf derzeitigem Niveau würde den Zugang bei Überflutungen massiv und (wegen Räum-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten) zum Teil über einen längeren Zeitraum je Eintrittsfall einschränken und hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten verursachen. Eine besondere Problematik würde dabei der Schienenverkehr über die Hermann-Schneider-Allee darstellen. Ein Belassen auf derzeitigem Niveau wäre zudem straßenbahntechnisch äußerst problematisch und nicht genehmigungsfähig. Die Ein- und Auslassbauwerke 3 und 4 sowie sämtliche Einrichtungen im Rheinpark Rappenwört müssen auch im Hochwasserfall jederzeit erreichbar sein.

10 22. Werden bei der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (HSA) ökologische Belange berücksichtigt? Die Höherlegung hat auch ökologische Vorteile, denn durch sie kann die die gleichmäßige Durchströmung zwischen den südlich und nördlich der Hermann- Schneider-Allee (HSA) gelegenen Bereichen sichergestellt werden. Hierfür sind insgesamt vier Durchlässe unter der HSA vorgesehen. Diese ermöglichen einen ungehinderten Durchfluss und verhindern, dass sich große Wasserflächen mit stehendem Wasser und verringertem Sauerstoffgehalt bilden, die für Pflanzen insbesondere Bäume problematische Verhältnisse (Gefahr des Absterbens) bringen würden. Zahlreiche Unterquerungshilfen (eine Art Tunnel) werden im Abstand von etwa 30 m, unmittelbar unterhalb der Fahrbahn angelegt. Für viele Tiere, z.b. für Amphibien, für kleinere Säugetiere oder für Käfer etc. wird hierdurch die Durchgängigkeit sichergestellt. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand. 23. Was passiert mit dem Wildgehege? Die Wildgehege am Naturschutzzentrum Rappenwört müssen aufgegeben werden. Untersuchungen haben ergeben, dass die Erhaltung des Wildgeheges mit dem künftigen Polder nicht vereinbar ist. Die Zäune des Wildgeheges behindern die Fluchtwege der wildlebenden Tiere bei steigenden Wasserständen im Rückhalteraum. Die Zäune und die Anlagen des Vorratsschuppens sowie des Forststützpunktes werden rückgebaut. 24. Nimmt die Schnakenplage durch Ökologische Flutungen und Retention zu? Was wird dagegen getan? Im Gewässersystem selbst führen die Ökologischen Flutungen zu einer deutlich stärkeren Durchströmung. Dies führt zu einer Verminderung der für Schnaken geeigneten Brutstätten. Im Gelände bilden sich nach Ablaufen der Ökologischen Flutungen und nach dem Ende von Retentionseinsätzen teilweise Pfützen, in denen für einige Tage das Wasser steht. Hier können sich Schnaken vermehren. Die Schnakenbekämpfung in solchen zeitweiligen Gewässern ist fester Planungsbestandteil. Das Regierungspräsidium Freiburg, federführend für die Umsetzung des IRP verantwortlich, ist stellvertretend für das Land Baden-Württemberg Mitglied bei der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnaken (KABS). Die sowohl durch die Ökologischen Flutungen als auch durch die Retentionsflutungen bedingten Mehraufwendungen der KABS werden durch das Land, bzw. dem Betreiber, übernommen. Die Einsätze der KABS werden mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und verhindern nachweislich eine Zunahme der Rheinschnakenplage.

11 25. Ist zukünftig für Kanuten eine Durchfahrbarkeit am Bauwerk 3 - obere Schließe am Rappenwörter Altrhein - möglich? Für das Bauwerk 3 - Standort der oberen Schließe am Rappenwörter Altrhein - wurde eine technische Lösung entwickelt. Sie besteht aus einem Rolladenverschluss in Kombination mit einer Signalregelung. Mit dieser Planung wird es zukünftig möglich sein, das Bauwerk bis zu einem Rheinabfluss von 1.540 m³/s - dies entspricht einem Wasserstand von 5,73 m am Pegel Maxau - im statistischen Mittel an ca. 270 Tagen pro Jahr zu befahren.