Gewerbliches Institut für Fragen des Umweltschutzes GmbH Niederlassung Umweltanalytik Saalfeld Messstelle gem. 26 BImSchG Betreiberpflichten Emissionsüberwachung Dr. Alexander Scholz Grundlagen: 27. BImSchV: Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung vom 19. März 1997 (BGBl. I S. 545), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632) geändert worden ist VDI 3891 Mai 2001 (in Überarbeitung) Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen RdSchr. d. BMU v. 13.06.2005 DIN EN 14181
Inhalt Rechtliche Grundlagen Wiederkehrende Emissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung
Rechtliche Grundlagen BImSchG Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 27. BImSchV Immissionsschutzrechtliche Mindestanforderungen für den Betrieb eines Krematoriums Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen Anforderungen an kontinuierliche Messgeräte und Auswerteeinrichtungen (Eignungsprüfung, Driften, Klassierung ) DIN EN 14181 (VDI 3950) Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen QAL1, QAL2, AST, QAL3 und ordnungsgemäßer Einbau VDI 3891
Überwachungsanforderungen an Anlagen der 27. BImSchV Komponente Grenzwert Messzeit Überwachung Kohlenmonoxid 50 mg/m³ 60 min kontinuierliche Messung Staub 10 mg/m³ 60 min / variabel Einzel- / kontinuierliche Messung Temperatur Nachbrennkammer 850 C 10 min kontinuierliche Messung Organische Stoffe 20 mg/m³ 60 min Einzelmessung PCDD / PCDF 0,1 ng TE/m³ 6 h Einzelmessung Sauerstoff Bezugsgröße 11 Vol.-%
Prüf- bzw. Messzyklen gemäß 27. BImSchV Wiederkehrende Emissionsmessungen Emissionsmessung (Dioxine, Staub, Gesamt-C) Alle 3 Jahre Nach wesentlichen Änderungen der Anlage (Ofen, Abgasreinigung ) Gesamtstaub-/Gesamtkohlenstoffmessung 5 aufeinanderfolgende Einäscherungen Probenahmezeit 60 Minuten mit Beginn der Einäscherung Messung Gesamt-C mit FID Messung PCDD/F 3 Einzelmessungen (bei Wiederholmessung auch 2 möglich) Probenahmedauer mind. 6 Stunden mit Beginn einer Einäscherung Pausenzeiten zwischen Einäscherungen bleiben unberücksichtigt
Prüf- bzw. Messzyklen gemäß 27. BImSchV Kontinuierliche Überwachung durch AMS Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräte QAL 2 (CO, O 2, Staub, TNV) Alle 5 Jahre Nach wesentlichen Änderungen der Betriebsbedingungen der Anlage oder der AMS (Messbereichsänderung, Reparatur, Ersatz ) Messung mit SRM über drei Tage Funktionsprüfung kontinuierlich arbeitender Messgeräte AST (CO, O 2, Staub, TNV) Jährlich Messung mit SRM an einem Tag
Kontinuierliche Überwachung Parameter Komponente Grenzwert Messzeit Überwachungsziel Kohlenmonoxid 50 mg/m³ 60 min Grenzwerteinhaltung Staub 10 mg/m³ variabel Filterwächter Temperatur Nachbrennkammer Sauerstoff 850 C 10 min Mindesttemperatur Bezugsgröße 11 Vol.-% Einsatz eignungsgeprüfter Messgeräte und Auswerteeinrichtungen (Liste unter http://www.umweltbundesamt.de/luft/messeinrichtungen)
Kontinuierliche Überwachung Funktionsprüfung nach DIN EN 14181 Messstelle: Null-, Referenzpunkte, Datenübertragung, Vergleichsmessung Dokumentationen Betreiber: Plan der AMS (Schaltplan, Gaslaufplan) Alle Handbücher Kontrollbücher zur Dokumentation von Fehlern und deren Beseitigung Wartungsberichte Dokumentation der QAL 3 Verwaltungssystem für Wartung, Kalibrierung, Schulung Terminplan für Wartungsarbeiten Prüfpläne und Protokolle
Kontinuierliche Überwachung Funktionsprüfung nach DIN EN 14181 Betreiber: Sichere und saubere Arbeitsumgebung mit ausreichendem Raum und Wetterschutz Leichter und sicherer Zugang zur AMS Ausreichende Versorgung mit Referenzmaterialien, Werkzeug und Ersatzteilen
Kontinuierliche Überwachung QAL 3 nach DIN EN 14181 (Anlagenbetreiber) Ziel: Sicherstellung und Nachweis der Qualität der AMS Regelmäßige Prüfung von Null- und Referenzpunkt (z.b. Prüfgas) und führen von Regelkarten Shewart-Regelkarte: Ermittlung der kombinierten Drift und Präzision der AMS Cusum-Regelkarte: getrennte Ermittlung der Drift und Präzision der AMS Manuelles Eintragen in Regelkarten, Excel-Tabellen oder QS-Modul im Emissionsrechner
Kontinuierliche Überwachung QAL 3 Praxis Krematorien Keine Prüfgase vorhanden, Prüfung erfolgt nicht Im FP-Bericht Standardsatz vorhanden Behörde müsste QAL 3 fordern Bei Großanlagen (MV, Kraftwerke) wird QAL 3 umgesetzt Praktikable Umgangsweise: halbjährlicher Rhythmus zwischen Wartungstätigkeiten und Funktionsprüfung zur Sicherstellung der Qualität der AMS-Messwerte Dokumentation!
Gewerbliches Institut für Fragen des Umweltschutzes GmbH Niederlassung Umweltanalytik Saalfeld Messstelle gem. 26 BImSchG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Nachtrag 1 3 Feuerung [ ] (2) Die Temperatur nach der letzten Verbrennungsluftzuführung muss mindestens 850 Grad C, ermittelt als Zehnminutenmittelwert, betragen. (3) Durch geeignete Vorrichtungen ist sicherzustellen, dass ein Sarg nicht eingefahren werden kann, wenn die Mindesttemperatur [ ] unterschritten ist oder die kontinuierlich ermittelte Konzentration von Kohlenmonoxid oder die Anzeige für die Rauchgasdichte auf eine Störung des ordnungsgemäßen Betriebes hinweist. Eine bereits begonnene Einäscherung ist zu Ende zu führen. LAI-Empfehlung: Einrichtung einer Sperre (Emi-Rechner, Ofensteuerung) Festlegung von Kriterien und Berechtigungen für Umgehung der Sperre Dokumentation jedes Eingriffs