Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Ähnliche Dokumente
Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Anmeldung Güterkraftverkehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr -

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)

zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Informationen. Güterkraftverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis)

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

IHK-Merkblatt Stand:

Berufskraftfahrerqualifikation

Informationen zur Qualifikationsprüfung für BUS- Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung Informationen

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Freundliche Grüße i. A.

Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW- Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Berufskraftfahrerqualifikation

Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER. am: (bitte gewünschten Termin aus der beiliegenden Liste eintragen)

Berufskraftfahrerqualifikation Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?

Qualifizierungsvorschriften für Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr / Prüfung gemäß BKrFQG

Merkblatt zur Qualifizierung des Fahrpersonals im Straßenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Satzung. betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

Informationen zur. IHK Prüfung der EU-Berufskraftfahrer- qualifikation

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

M E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011

S a t z u n g. betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht im Güterkraft- und Personenverkehr

Berufskraftfahrerausbildung

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft

EU-Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR

Obligatorische Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr

IHK-Information. Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Goetheplatz Friedberg

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Prüfungsordnung. für die Durchführung von Prüfungen. zum Nachweis der fachlichen Eignung. zur Führung von Unternehmen des

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

1. Name/Firma der Antragstellerin/des Antragstellers (genaue Bezeichnung des. 2. Angaben über den /die Inhaber/in bzw.

Berufskraftfahrerqualifikation

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

IHK Ratgeber Fachkunde Taxen- und Mietwagen

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer

Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Berufskraftfahrer. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

BKF - Gesetzliche Grundlagen

Neue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Verbindliche Regelung zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Grundqualifikation oder Weiterbildung?

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Bundesweite Statistik zu den Prüfungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Maßnahmenr.: 237 / 0285 / Ausbildungsplan

Transkript:

wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst IdentNr.... Vorauskasse Gebührenbescheid erstellt volle Gebühr Gebührenbescheid erstellt halbe Gebühr Gebührenbescheid erstellt 20 %Gebühr Krankmeldung ausgewiesen durch... vorgelegte Nachweise: FEKlasse(n)... FEKlasse (U)... fachliche Eignung (Q) Schulungsnachweis technisches Datenblatt TeilnehmerNummer... Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Prüfung Personenverkehr Theorie Praxis Praxis Ich bitte, mich frühestens am für die Prüfungsteilnahme vorzumerken.

Name Geburtsort Vorname Geburtsland Straße Geschlecht männlich weiblich PLZ/Ort Telefon Geburtsdatum Telefax Staatsangehörigkeit EMail tätig bei Firma bzw. Angabe der Fahrschule Telefon Straße Telefax PLZ/Ort EMail Der Gebührenbescheid geht an o.g. Firma / Fahrschule... (Unterschrift) Das Mitbringen von Mobiltelefonen oder programmierbaren Taschenrechnern zur Prüfung ist nicht zulässig. Eine Nichtbeachtung kann als Täuschungshandlung gewertet werden ( 8 Abs. 5 der IHKPrüfungssatzung). Ort, Datum Unterschrift 2/5

Erläuterungen: Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre : Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 120 Minuten 3/5

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: (Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll oder wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, oder Güterkraftkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer Klasse C/Klasse D und eines Nachweises über eine /beschleunigte für die andere Beförderungsart, wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde. Gültiger Führerschein einer Klasse C und einer Klasse D Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer /beschleunigten für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer /beschleunigten für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse und eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Original des Fachkundenachweises 4/5

Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll): Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: 5/5