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Transkript:

der Eurex Repo GmbH Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. GC REPO... 4 2.1 Baskets für GC Repo... 4 2.1.1 German GC Basket... 4 2.1.2 German 10 Year GC Basket... 4 2.1.3 German Jumbo GC Basket... 4 2.1.4 KfW GC Basket... 4 2.1.5 German Laender GC Basket... 4 2.1.6 Agency GC Basket... 5 2.1.7 European Government GC Basket... 5 2.1.8 Austrian Government GC Basket... 5 2.1.9 Belgian Government GC Basket... 5 2.1.10 Finnish Government GC Basket... 5 2.1.11 French Government GC Basket... 5 2.1.12 Dutch Government GC Basket... 5 2.1.13 Spanish Government GC Basket... 6 2.1.14 UK Gilt GC Basket... 6 2.1.15 European Covered Bond GC Basket... 6 2.1.16 European Corporate Bond GC Basket... 6 2.1.17 German Corporate Bond GC Basket... 7 2.1.18 German Pfandbrief GC Basket... 7 2.1.19 French Covered Bond GC Basket... 7 2.1.20 EIB GC Basket... 7 2.1.21 German Government Guaranteed GC Basket... 8 2.1.22 European Government Guaranteed GC Basket... 8 2.1.23 EFSF GC Basket... 8 2.2 Laufzeiten... 8 2.2.1 Standardlaufzeiten... 9 2.2.2 Flexible Laufzeiten... 10 2.2.3 Laufzeiten für Floating Repos... 10

der Eurex Repo GmbH Seite 2 3. GC POOLING REPO... 11 3.1 Baskets für GC Pooling Repo... 11 3.1.1 GC Pooling ECB Basket... 11 3.1.2 GC Pooling ECB EXTended Basket ( GC Pooling ECB EXT. Basket )... 13 3.1.3 GC Pooling International Maximum Quality Basket ( GC Pooling INT MXQ Basket )... 14 3.1.4 GC Pooling Equity Basket (GC Pooling Equity Basket)... 14 3.2 Laufzeiten... 15 3.2.1 Standardlaufzeiten... 15 3.2.2 Flexible Laufzeiten... 17 3.2.3 Laufzeiten für Floating Repos... 18 4. SPECIAL REPO... 19 4.1 Wertpapiere für Special Repo... 19 4.2 Laufzeiten... 19

der Eurex Repo GmbH Seite 3 1. Grundsätze Die folgenden Regelungen ergänzen die Geschäftsbedingungen der Eurex Repo GmbH in Bezug auf die Spezifikationen für GC Repo, Special Repo und GC Pooling Repo. Definierte Begriffe, die hierin verwendet werden und nicht anderweitig definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in den Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt. Für alle der nachstehend aufgeführten Repo-Arten gilt, dass ein Clearing Mitglied solche Wertpapiere nicht als Sicherheiten übertragen darf, welche für ihn Eigenemissionen darstellen. Diese können von den Teilnehmern nicht als Sicherheiten für das Repo- Geschäft vereinbart werden. Zulässig als Sicherheitenpapiere bleiben ferner Eigenemissionen, deren Erfüllung durch eine der nachfolgend aufgeführten Stellen unbeschränkt garantiert wird. Hierzu zählen: a) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR ) sowie die Schweiz, ihre Zentralregierungen und Ministerien, sowie ihre Zentralbanken und rechtlich unselbständigen Sondervermögen, soweit diese oder ihr maßgeblicher Heimatstaat über ein Mindestrating von A- durch Standard&Poor s ( S&P ), ein Geschäftszweig der McGraw-Hill Companies, Inc. verfügen. Einem Rating seitens S&P stehen vergleichbare Ratingeinstufungen durch Moody's Investors Service Inc. oder Fitch Ratings Ltd gleich. Im Falle mehrerer verfügbarer Ratings für einen Antragsteller ist das schlechteste verfügbare Rating maßgeblich. b) rechtlich selbständige Einrichtungen und Unternehmen eines der unter a) benannten Staaten, die durch Rechtsvorschrift mit der Besicherung von Verbindlichkeiten von Instituten beauftragt oder betraut sind, soweit sie über eine unbeschränkte Garantie oder Haftungserklärung ihres maßgeblichen Heimatstaates verfügen und dieser selbst ein Mindestrating von A- durch S&P aufweist. Einem Rating seitens S&P stehen vergleichbare Ratingeinstufungen durch Moody's Investors Service Inc. oder Fitch Ratings Ltd gleich. Im Falle mehrerer verfügbarer Ratings für einen Antragsteller ist das schlechteste verfügbare Rating maßgeblich. Weitere Beschränkungen und Ausnahmen zur Zulässigkeit von Sicherheitenpapieren können nachfolgend zu den spezifischen Repo-Arten festgelegt werden.

der Eurex Repo GmbH Seite 4 2. GC Repo 2.1 Baskets für GC Repo 2.1.1 German GC Basket Der German GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt. 2.1.2 German 10 Year GC Basket Der German 10 Year GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt mit einer Restlaufzeit bis zu 10 Jahren. 2.1.3 German Jumbo GC Basket Der German Jumbo Basket umfasst Jumbopfandbriefe von deutschen Emittenten sowie Asset Covered Securities (ACS) begeben von Hypothekenbanken oder öffentlichrechtlichen Kreditanstalten. Das Emissionsvolumen der Jumbopfandbriefe muss mindestens 1000 Millionen Euro betragen. Zudem müssen diese Pfandbriefe beziehungsweise ACS nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens AA, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für International Long- Term Credit mit mindestens AA eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.4 KfW GC Basket Der KfW GC Basket umfasst auf Euro lautende Anleihen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland). Das Emissionsvolumen der Anleihen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen. 2.1.5 German Laender GC Basket Der German Laender GC Basket umfasst auf Euro lautende Anleihen der öffentlichen Hand Deutschland (z.b. Länderanleihen). Das Emissionsvolumen der Anleihen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen.

der Eurex Repo GmbH Seite 5 2.1.6 Agency GC Basket Der Agency GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der European Investment Bank und der Caisse d Amortissement de la Dette Sociale (CADES). Das Emissionsvolumen der Schuldverschreibungen muss mindestens 500 Millionen Euro betragen. 2.1.7 European Government GC Basket Der European Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Staatsanleihen der Länder: Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich sowie Eurobonds (Wertpapiere deren ISIN mit den Ziffern XS beginnt). 2.1.8 Austrian Government GC Basket Der Austrian Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der Republik Österreich. 2.1.9 Belgian Government GC Basket Der Belgian Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen des Königreichs Belgien. 2.1.10 Finnish Government GC Basket Der Finnish Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der Republik Finnland. 2.1.11 French Government GC Basket Der French Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen der Französischen Republik. 2.1.12 Dutch Government GC Basket Der Dutch Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen des Königreichs der Niederlande.

der Eurex Repo GmbH Seite 6 2.1.13 Spanish Government GC Basket Der Spanish Government GC Basket umfasst auf Euro lautende Schuldverschreibungen des Königreichs Spanien. 2.1.14 UK Gilt GC Basket Der UK Gilt GC Basket umfasst auf britische Pfund lautende Schuldverschreibungen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. 2.1.15 European Covered Bond GC Basket Der European Covered Bond GC Basket umfasst Pfandbriefe bzw. pfandbriefähnlich gedeckte Schuldverschreibungen europäischer Emittenten. Das Emissionsvolumen der gedeckten Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen. Zudem müssen diese gedeckten Schuldverschreibungen nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens AA, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens AA eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.16 European Corporate Bond GC Basket Der European Corporate Bond GC Basket umfasst auf Euro lautende gedeckte und ungedeckte Schuldverschreibungen europäischer Emittenten (Nicht-Finanzinstitute), auf Euro lautende ungedeckte Schuldverschreibungen europäischer Finanzinstitute und auf Euro lautende gedeckte und ungedeckte Eurobonds (Wertpapiere deren ISIN mit den Ziffern XS beginnt) europäischer Emittenten. Ausgenommen sind Schuldverschreibungen deutscher Emittenten, die im German Corporate Bond GC Basket oder im German Government Guaranteed GC Basket enthalten sind und Schuldverschreibungen europäischer Emittenten, die im European Government Guaranteed GC Basket enthalten sind. Das Emissionsvolumen der Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen. Zudem müssen die Schuldverschreibungen nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens A-, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens A3 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens A- eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung.

der Eurex Repo GmbH Seite 7 2.1.17 German Corporate Bond GC Basket Der German Corporate Bond GC Basket umfasst auf Euro lautende gedeckte und ungedeckte Schuldverschreibungen deutscher Emittenten (Nicht-Finanzinstitute) und auf Euro lautende ungedeckte Schuldverschreibungen deutscher Finanzinstitute. Ausgenommen sind Schuldverschreibungen deutscher Emittenten, die im German Government Guaranteed GC Basket enthalten sind. Das Emissionsvolumen der Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen. Zudem müssen die Schuldverschreibungen nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens A-, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens A3 oder von Fitch Inc. für International Long- Term Credit mit mindestens A- eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.18 German Pfandbrief GC Basket Der German Pfandbrief GC Basket umfasst Pfandbriefe deutscher Emittenten. Das Emissionsvolumen der Pfandbriefe muss mindestens 100 Millionen Euro betragen und muss kleiner als 1.000 Millionen Euro sein. Zudem müssen diese Pfandbriefe nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens AA, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens AA eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.19 French Covered Bond GC Basket Der French Covered Bond GC Basket umfasst Pfandbriefe bzw. pfandbriefähnlich gedeckte Schuldverschreibungen französischer Emittenten. Das Emissionsvolumen der gedeckten Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Euro betragen. Zudem müssen diese gedeckten Schuldverschreibungen nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens AA, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens AA eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.20 EIB GC Basket Der EIB GC Basket umfasst auf Euro lautende Anleihen und Schuldverschreibungen der European Investment Bank.

der Eurex Repo GmbH Seite 8 2.1.21 German Government Guaranteed GC Basket Der German Government Guaranteed GC Basket umfasst staatsgarantierte Schuldverschreibungen mit der Bundesrepublik Deutschland als Garantiegeber. Das Emissionsvolumen der Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Euro sein. Der Garantiegeber der Schuldverschreibung muss nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens A-, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens A3 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens A- eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.22 European Government Guaranteed GC Basket Der European Government Guaranteed GC Basket umfasst staatsgarantierte Schuldverschreibungen mit folgenden Ländern als Garantiegeber: Belgien, Deutschland (XS-ISIN), Finnland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande und Österreich. Das Emissionsvolumen der Schuldverschreibungen muss mindestens 100 Millionen Eurobetragen. Der Garantiegeber der Schuldverschreibung muss nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens A-, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens A3 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens A- eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. 2.1.23 EFSF GC Basket Der EFSF GC Basket umfasst auf Euro lautende Anleihen von Zwecksgesellschaften der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und insbesondere der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). 2.2 Laufzeiten Das von den Teilnehmern festgelegte Datum für das Front-Leg (das Anfangsdatum ) und das Term-Leg (das Enddatum ) bestimmen die Laufzeit des GC Repos. Das letztmögliche Enddatum eines GC Repos ist der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 741 Kalendertage nach dem Tag des Geschäftsabschlusses des GC Repos, bzw. im Fall von Open-Repo-Geschäften, der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 1095 Kalendertage nach dem Anfangsdatum des GC Repos.

der Eurex Repo GmbH Seite 9 Es stehen folgende, von der Eurex Repo festgelegten Laufzeiten, für GC Repo zur Verfügung: 2.2.1 Standardlaufzeiten - Overnight bezeichnet die Laufzeiten der Repo-Geschäfte, bei dem der Tag des Geschäftsabschlusses identisch mit dem Datum für das Front-Leg ist und das Datum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Front-Leg liegt. Aufgrund unterschiedlicher Zeitpunkte innerhalb eines Handelstages, bis zu denen eine gleichtägige Abwicklung von Repo-Geschäften durch Eurex Clearing AG angenommen wird ( Cut-Off-Zeiten ), werden unterschiedliche Overnight Repo zum Handel angeboten. Diese Cut-Off-Zeiten werden von der Eurex Clearing AG festgelegt. Siehe dazu auch Ziffer 1.5 Abs. 1 Clearing und Settlement der Geschäftsbedingungen. Es gelten für Overnight Repo folgende Cut-Off-Zeiten: Overnight Repo (external) Cut-Off-Zeit 14:45 Uhr MEZ. Overnight Repo (internal) Cut-Off-Zeit 15.15 Uhr MEZ. Beim Overnight Repo (internal) stellt das System sicher, dass die beiden beteiligten Teilnehmer zur Abwicklung des Geschäftes Abwicklungskonten bei demselben Verwahrer unterhalten. Es wird unterschieden zwischen dem Overnight Repo (internal) Euroclear, dem Overnight Repo (internal) Clearstream Banking AG, Frankfurt und dem Overnight Repo (internal) Clearstream Banking S.A., Luxemburg. - TomNext bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Datum für das Front-Leg dem Tag des Geschäftsabschlusses zuzüglich einem Handelstag entspricht und das Datum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Front-Leg liegt. - TomOpen bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Datum für das Front-Leg dem Tag des Geschäftsabschlusses zuzüglich einem Handelstag entspricht. Das Datum für das Term-Leg ist das für Open-Repo-Geschäfte in Ziffer 2.2 festgelegte letztmögliche Enddatum, wenn nicht einer der an dem Repo beteiligten Teilnehmer während dieser Laufzeit ein früheres Datum für das Term- Leg bestimmt. Spot bezeichnet ein Datum, bei dem der Zahlungs-/Lieferungstag dem Abschlusstag zuzüglich zwei Handelstage entspricht. Hiervon ausgehend, stehen systemunterstützt folgende Standardlaufzeiten zur Verfügung: - SpotNext bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Datum für das Front-Leg Spot entspricht und das Datum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Anfangsdatum liegt.

der Eurex Repo GmbH Seite 10 - Spot bis eine, zwei oder drei Wochen bezeichnet die Laufzeiten eines Repo- Geschäftes, bei dem das Datum für das Front-Leg Spot entspricht und das Datum für das Term-Leg sieben, vierzehn oder einundzwanzig Kalendertage nach Spot liegt. Entspricht das so ermittelte Datum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Datum. - Spot 1M bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg einen Monat nach Spot auf denselben Kalendertag fällt. Ist das so ermittelte Enddatum nicht ein Handelstag, ist grundsätzlich der nächstmögliche Handelstag das Enddatum. Jedoch gilt insoweit die Ausnahme, dass die Anzahl der gezählten Monate mit der bezeichneten Laufzeit eingehalten werden muss. In diesem Ausnahmefall ist der erste vor dem ermittelten Kalendertag liegende Handelstag das Enddatum. - Spot bis zwei, drei, sechs, neun oder zwölf Monate werden entsprechend nach der wie vorbeschriebenen Spot 1M Verfahrensweise ermittelt. - Spot Open bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Tag des Geschäftsabschlusses zuzüglich zweier Handelstage entspricht. Das Datum für das Term-Leg ist das für Open- Repo-Geschäfte in Ziffer 2.2 festgelegte letztmögliche Enddatum, wenn nicht einer der an dem Repo beteiligten Teilnehmer während dieser Laufzeit ein früheres Datum für das Term-Leg bestimmt. - CorpNext bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Datum für das Front-Leg auf den Tag des Geschäftsabschlusses zuzüglich dreier Handelstage fällt und das Datum für das Term-Leg auf einen Handelstag nach dem Front-Leg fällt. 2.2.2 Flexible Laufzeiten - Non-Standard bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg frei festgelegt werden kann, maximal aber ein Jahr abzüglich eines Handelstages nach dem Tag des Kontraktabschlusses liegt und das Enddatum für das Term-Leg frei festgelegt werden kann, maximal aber das in Ziffer 2.2 festgelegte letztmögliche Enddatum ist. 2.2.3 Laufzeiten für Floating Repos Für Repo-Geschäfte gemaß Ziffer 3.1.1.2 Absatz 7 stehen folgende Laufzeiten zur Verfügung Floating Spot 1WE bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg

der Eurex Repo GmbH Seite 11 sieben Kalendertage nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. Floating Spot 1M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg einen Monat nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. Floating FLEX bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg frei festgelegt werden kann, maximal aber ein Jahr abzüglich eines Handelstages nach dem Tag des Kontraktabschlusses liegt und das Enddatum für das Term-Leg frei festgelegt werden kann, maximal aber das in Ziffer 2.2 festgelegte letztmögliche Enddatum. Floating OPEN bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg frei festgelegt werden kann, maximal aber ein Jahr abzüglich eines Handelstages nach dem Tag des Kontraktabschlusses liegt. Das Datum für das Term-Leg ist das in Ziffer 2.2 festgelegte letztmögliche Enddatum, wenn nicht einer der an dem Repo beteiligten Teilnehmer während dieser Laufzeit ein früheres Datum für das Term-Leg bestimmt. 3. GC Pooling Repo 3.1 Baskets für GC Pooling Repo 3.1.1 GC Pooling ECB Basket Der GC Pooling ECB Basket setzt sich aus Wertpapieren zusammen, welche durch die Deutsche Bundesbank/Europäische Zentralbank (EZB) für die Besicherung von Offenmarktgeschäften zugelassen werden (eligible assets database/e.a.d.-liste). Die Liste ist unter: http://www.ecb.int/mopo/assets/assets/html/index.en.html abrufbar. Diese Wertpapiere müssen nach dem Rating von Standard&Poor s Rating Services Inc., ein Geschäftszweig der McGraw-Hill Companies, Inc., oder von Fitch Ratings Ltd. mit mindestens A-, oder von Moody s Investors Services Inc. mit mindestens A3 eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. Bei staatsgarantierten Wertpapieren muss der Garantiegeber nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens A-, von Moody s Investors Services Inc. für Long-term Senior-Debt mit mindestens A3 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens A-

der Eurex Repo GmbH Seite 12 eingestuft worden sein 1. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. Aus Gründen des Risikomanagements sowie der Marktstabilität können auf Mitteilung der Eurex Repo GmbH weitere Wertpapiere ausgeschlossen bzw. hinzugefügt werden. Hierdurch erforderliche Substitutionen von Wertpapieren werden von Xemac / Cmax automatisch veranlasst. Zusätzliche Voraussetzungen für die Aufnahme von Wertpapieren in den GC Pooling ECB Basket werden durch die SB Xemac bestimmt. Insbesondere sind sämtliche Wertpapiere aller Teilnehmer des GC Pooling-Repo-Handels aus dem Basket ausgeschlossen, welche der Gruppe der Eigenemissionen/Close-Link-Papiere nach Definition der Deutschen Bundesbank zuzurechnen sind. Abweichend davon sind Eigenemissionen/Close-Link-Papiere nach Definition der Deutschen Bundesbank jedoch zulässig, wenn es sich dabei um gedeckte Bankschuldverschreibungen, welche die Kriterien des Artikels 52 Absatz 4 der OGAW- Richtlinie 2009/65/EC erfüllen, oder um Sicherheiten, bei denen vergleichbare rechtliche Schutzmechanismen bestehen, handelt. Der Ausschluss von in den Grundsätzen dieser Anlage spezifizierten Eigenemissionen gilt für den GC Pooling ECB Basket jedoch nicht, soweit es sich um Wertpapiere handelt, die ein Teilnehmer selbst im Rahmen eines GC Pooling Repo-Geschäftes erhalten hat ( T-Stücke ). Aus Gründen des Risikomanagements können auf Mitteilung der Eurex Clearing AG weitere Wertpapiere aus dem Kreis der zulässigen Wertpapiere ausgeschlossen werden. Dieses Recht besteht auch während der Laufzeit von Repo-Geschäften. Hierdurch erforderliche Substitutionen von Wertpapieren werden von Xemac / Cmax automatisch veranlasst. Die Liste der in den GC Pooling ECB Basket einbezogenen Wertpapiere wird auf täglicher Basis entsprechend der E.A.D.-Liste der EZB angepasst und in Xemac den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zulässige Handelswährung für den GC Pooling ECB Basket sind EUR, USD, CHF und GBP. Für die Bewertung der einbezogenen und übereigneten Wertpapiere im Rahmen eines GCPooling ECB Basket-Geschäfts finden die Grundsätze der Deutschen Bundesbank für die Besicherung von Offenmarktgeschäften Anwendung. 1 Pfandbriefe emittiert durch Kreditinstitute (ohne Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag) (issuer group 4), welche keine explizite Staatsgarantie tragen, müssen basierend auf der Einschätzung einer anerkannten ECAI (External Credit Assessment Institution) ein Rating einhergehened mit der Bonitätsstufe 1 (AAA bis AA-) tragen.

der Eurex Repo GmbH Seite 13 3.1.2 GC Pooling ECB EXTended Basket ( GC Pooling ECB EXT. Basket ) Der GC Pooling ECB EXT. Basket setzt sich aus Wertpapieren zusammen, welche durch die Deutsche Bundesbank/Europäische Zentralbank (EZB) für die Besicherung von Offenmarktgeschäften zugelassen werden (eligible assets database/e.a.d.-liste). Die Liste ist unter: http://www.ecb.int/mopo/assets/assets/html/index.en.html abrufbar. Diese Wertpapiere müssen nach dem Rating von Standard&Poor s Rating Services Inc., ein Geschäftszweig der McGraw-Hill Companies, Inc., oder von Fitch Ratings Ltd. mit mindestens BBB-, oder von Moody s Investors Services Inc. mit mindestens Baa3 eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung. Bei staatsgarantierten Wertpapieren muss der Garantiegeber nach dem Rating von Standard & Poor s Rating Services Inc. für Senior Unsecured Debt mit mindestens BBB-, von Moody s Investors Services Inc. für Longterm Senior-Debt mit mindestens Baa3 oder von Fitch Inc. für International Long-Term Credit mit mindestens BBB- eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung 2. Zusätzliche Voraussetzungen für die Aufnahme von Wertpapieren in den GC Pooling ECB EXT. Basket werden durch die SB Xemac bestimmt. Insbesondere sind sämtliche Wertpapiere für den betreffenden Teilnehmer aus dem Basket ausgeschlossen, die unmittelbare Eigenemissionen dieses Teilnehmers sind. Emissionen von mit dem jeweiligen Teilnehmer im Sinne des 15 AktG oder vergleichbarer Normen verbundener Unternehmen sind jedoch nicht aus dem Basket ausgeschlossen. Ferner bleiben Eigenemissionen als Sicherheitenpapiere zulässig und Bestandteil des Baskets, soweit es sich um Wertpapiere handelt, die ein Teilnehmer selbst im Rahmen eines GC Pooling Repo-Geschäftes erhalten hat ( T-Stücke ). Aus Gründen des Risikomanagements können auf Mitteilung der Eurex Clearing AG weitere Wertpapiere aus dem Kreis der zulässigen Wertpapiere ausgeschlossen werden. Dieses Recht besteht auch während der Laufzeit eines Geschäftes. Hierdurch erforderliche Substitutionen von Wertpapieren werden von Xemac automatisch veranlasst. Die Liste der in den GCPooling ECB EXT. Basket einbezogenen Wertpapiere wird auf täglicher Basis entsprechend der E.A.D.-Liste der EZB angepasst und in Xemac den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zulässige Handelswährung für den GC Pooling ECB EXT. Basket Repo sind EUR, USD, CHF und GBP. 2 Wertpapiere von Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden (IG5) ohne Rating, bei denen die zuständigen Behörden die Risikopositionen wie Risikopositionen gegenüber ihrem jeweiligen Zentralstaat behandeln (Artikeln 155(2) (EU) 575/2013), sind zulässig.

der Eurex Repo GmbH Seite 14 Für die Bewertung der einbezogenen und übereigneten Wertpapiere im Rahmen eines GC Pooling ECB EXT. Basket-Geschäfts finden sowohl die Grundsätze der Deutschen Bundesbank für die Besicherung von Offenmarktgeschäften Anwendung, als auch die Bewertungsgrundsätze der Eurex Clearing AG. 3.1.3 GC Pooling International Maximum Quality Basket ( GC Pooling INT MXQ Basket ) Voraussetzungen für die Aufnahme von Wertpapieren in den GC Pooling INT MXQ Basket werden durch die SB Xemac bestimmt. Aus Gründen des Risikomanagements oder veränderter Marktsituationen können auf Mitteilung der Eurex Clearing AG oder der Eurex Repo GmbH Wertpapiere aus dem Kreis der zulässigen Wertpapiere ausgeschlossen und hinzugefügt werden. Dieses Recht besteht auch während der Laufzeit eines Geschäftes. Hierdurch erforderliche Substitutionen von Wertpapieren werden von Xemac automatisch veranlasst. Die Liste der in den GCPooling INT MXQ Basket einbezogenen Wertpapiere wird auf täglicher Basis entsprechend der Admissible Securities-Liste der Eurex Clearing AG (http://www.eurexchange.com/exchange-en/market-data/clearing-data/risk-parameters/) angepasst und in Xemac den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zulässige Handelswährung für den GC Pooling INT MXQ Basket Repo sind EUR, USD, CHF und GBP. Für die Bewertung der einbezogenen und übereigneten Wertpapiere im Rahmen eines GC Pooling MXQ INT Basket-Geschäfts finden die Bewertungsgrundsätze der Eurex Clearing AG Anwendung. 3.1.4 GC Pooling Equity Basket (GC Pooling Equity Basket) Der GC Pooling Equity Basket setzt sich grundsätzlich aus Aktien der folgenden Indizes zusammen: AEX CAC 40 DAX EURO STOXX 50 Zusätzliche Voraussetzungen für die Aufnahme oder den Ausschluss von Wertpapieren aus dem GC Pooling Equity Basket werden durch die SB Xemac bestimmt. Insbesondere sind sämtliche Wertpapiere für den betreffenden Teilnehmer aus dem Basket ausgeschlossen, die unmittelbare Eigenemissionen dieses Teilnehmers sind. Emissionen von mit dem jeweiligen Teilnehmer im Sinne des 15 AktG oder vergleichbarer Normen verbundener Unternehmen gelten insoweit nicht als Eigenemissionen. Regelmäßig

der Eurex Repo GmbH Seite 15 werden Aktien vor Kapitalmaßnahmen, die keine Geldzahlung darstellen, aus der Eignungsliste vorübergehend ausgeschlossen und substituiert. Die rechtzeitige Rückführung der im Rahmen eines Front-Leg oder aufgrund Substitution übertragener Aktien zwecks Ausübbarkeit von Rechten liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Aus Gründen der Risikosteuerung können auf Mitteilung der Eurex Clearing AG weitere Wertpapiere aus dem Kreis der zulässigen Wertpapiere ausgeschlossen werden. Dieses Recht besteht auch während der Laufzeit eines Geschäftes. Hierdurch erforderliche Substitutionen von Wertpapieren werden von Xemac automatisch veranlasst. Die Liste der in den GC Pooling Equity Basket einbezogenen Aktien wird entsprechend den vorbezeichneten Maßgaben angepasst und täglich in Xemac den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zulässige Handelswährungen für den GC Pooling Equity Basket Repo sind EUR, USD, CHF und GBP. Für die Bewertung der einbezogenen und übereigneten Wertpapiere im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket-Geschäfts finden die Bewertungsgrundsätze der Eurex Clearing AG Anwendung. Diese werden der CBF durch die Eurex Clearing AG mitgeteilt. 3.2 Laufzeiten Das von den Teilnehmern festgelegte Datum für das Front-Leg (das Anfangsdatum ) und das Term-Leg (das Enddatum ) bestimmen die Laufzeit des GC Pooling Repos. Das letztmögliche Enddatum eines GC Pooling Repos ist der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 741 Kalendertage nach dem Tag des Geschäftsabschlusses des GC Pooling Repos, bzw. im Fall von Open-Repo-Geschäften, der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 1095 Kalendertage nach dem Anfangsdatum des GC Pooling Repos. Für GC Pooling Repo stehen, in Abhängigkeit von der vereinbarten Handelswährung, folgende von der Eurex Repo festgelegten Standardlaufzeiten zur Verfügung: 3.2.1 Standardlaufzeiten - Overnight bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem der Tag des Geschäftsabschlusses identisch mit dem Anfangsdatum für das Front-Leg ist und das Enddatum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Anfangsdatum liegt. GC Pooling Geschäfte mit gleichtägiger Abwicklung (Overnights) werden durch die Eurex Clearing AG bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Cut-Off-Zeit) innerhalb des Handelstages angenommen. Diese Cut-Off-Zeit wird von der Eurex Clearing AG festgelegt. Siehe dazu auch Ziffer 1.5 Abs. 1 Clearing und Settlement der Geschäftsbedingungen.

der Eurex Repo GmbH Seite 16 Es gilt für den Overnight GC Pooling-Repo folgende Cut-Off-Zeit: ECB Basket, ECB EXT. Basket, INT MXQ Basket und Equity Basket: 17:00 Uhr MEZ für Transaktionen in der Handelswährung EUR, 11:00 Uhr MEZ für Transaktionen in der Handelswährung CHF und 16:30 Uhr MEZ für Transaktionen in der Handelswährung USD und GBP. Bei Overnight GC Pooling ECB Basket und ECB EXT Basket Repo Transaktionen, welche an einem Handelstag nach 16:00 MEZ zustandekommen, gelten gesondert die Regelungen von Kapitel IV Abschnitt 2 Ziffer 2.7 der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG ( Anlagegrenze für schwebende Euro GC Pooling Geschäfte nach 16:00 Uhr CET ). Bei Nichteinhaltung der dort genannten Anlagegrenzen kann die Geschäftsführung der Eurex Repo den betreffenden Teilnehmer gemäß Ziffer 2.8.6 der Geschäftsbedingungen auch ohne vorherige Mahnung vom Handel vorübergehend ausschließen. - TomNext bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Abschlusstag zuzüglich eines Handelstages entspricht und das End-Datum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Anfangsdatum liegt. - SpotNext bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Abschlusstag zuzüglich zweier Handelstage entspricht und das End-Datum für das Term-Leg einen Handelstag nach dem Anfangsdatum liegt. - Spot1WE bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg sieben Kalendertage nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot2WE bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg 14 Kalendertage nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot1M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg einen Monat nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot3M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das

der Eurex Repo GmbH Seite 17 Leg drei Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot6M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg sechs Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot9M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg neun Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot12M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg zwölf Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Spot Term bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Abschlusstag zuzüglich zweier Handelstage entspricht und das Enddatum für das Term-Leg, bei freier Festlegung durch die Vertragsparteien, maximal das in Ziffer 3.2 festgelegte letztmögliche Enddatum ist. Entspricht das von den Vertragsparteien festgelegte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist in diesem Fall der letzte vor dem ermittelten Kalendertag liegende Handelstag das Enddatum für das Term-Leg. - Spot Open bezeichnet die Laufzeit eines Repo Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Abschlusstag zuzüglich zweier Handelstage entspricht und das Enddatum für das Term Leg als Open festgelegt werden kann. In diesem Fall ist das Datum für das Term-Leg das in Ziffer 3.2 festgelegte letzmögliche Enddatum für Open-Repo-Geschäfte, wenn nicht einer der an dem Repo beteiligten Teilnehmer während dieser Laufzeit ein früheres Datum für das Term-Leg bestimmt. 3.2.2 Flexible Laufzeiten - FLEX Term bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem (i) das Anfangsdatum für das Front-Leg bei freier Festlegung durch die Vertragsparteien maximal ein Jahr abzüglich eines Handelstages nach dem Tag des Geschäftsabschlusses liegt und (ii) das Enddatum für das Term-Leg bei freier Festlegung durch die Vertragsparteien, maximal das in Ziffer 3.2 festgelegte

der Eurex Repo GmbH Seite 18 letztmögliche Enddatum ist. Entspricht das von den Vertragsparteien festgelegte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist in diesem Fall der letzte vor dem ermittelten Kalendertag liegende Handelstag das Enddatum für das Term-Leg. 3.2.3 Laufzeiten für Floating Repos Für Repo-Geschäfte mit variablem Zinssatz stehen in GC Pooling folgende Laufzeiten zur Verfügung: - Floating Spot1WE bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg Spot entspricht und das Enddatum für das Term-Leg sieben Kalendertage nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot2WE bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg Spot entspricht und das Enddatum für das Term-Leg 14 Kalendertage nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot1M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg einen Monat nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot3M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg drei Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot6M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg sechs Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot9M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg neun Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte

der Eurex Repo GmbH Seite 19 Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot12M bezeichnet die Laufzeiten eines Repo-Geschäftes, bei dem das Leg zwölf Monate nach dem Anfangsdatum liegt. Entspricht das so ermittelte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist der nächstmögliche Handelstag das jeweilige Enddatum. - Floating Spot Open bezeichnet die Laufzeit eines Repo Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg dem Abschlusstag zuzüglich zweier Handelstage entspricht und das Enddatum für das Term Leg als Open festgelegt werden kann. In diesem Fall ist das Datum für das Term-Leg das in Ziffer 3.2 festgelegte letzmögliche Enddatum für Open-Repo-Geschäfte, wenn nicht einer der an dem Repo beteiligten Teilnehmer während dieser Laufzeit ein früheres Datum für das Term-Leg bestimmt. - Floating FLEX Term bezeichnet die Laufzeit eines Repo-Geschäftes, bei dem das Anfangsdatum für das Front-Leg bei freier Festlegung durch die Vertragsparteien maximal ein Jahr abzüglich eines Handelstages nach dem Tag des Geschäftsabschlusses liegt und das Enddatum für das Term-Leg bei freier Festlegung durch die Vertragsparteien, maximal das in Ziffer 3.2 festgelegte letztmögliche Enddatum ist. Entspricht das von den Vertragsparteien festgelegte Enddatum einem Kalendertag, der nicht ein Handelstag ist, so ist in diesem Fall der letzte vor dem ermittelten Kalendertag liegende Handelstag das Enddatum für das Term-Leg. Als Referenzzinssätze stehen die im Handelssystem angegebenen Referenzzinssätze zur Verfügung. 4. Special Repo 4.1 Wertpapiere für Special Repo Die für Special Repo zur Verfügung stehenden Wertpapiere umfassen alle Wertpapiere, die in den Basketspezifikationen unter Ziffer 2 für GC Repo aufgeführt sind und nicht durch die Grundsatzbestimmung für unzulässig als Sicherheiten erklärt werden. Zusätzlich können Wertpapiere mit einem Emissionsvolumen von mindestens 10 Millionen Euro oder britische Pfund und einem Mindestrating von A-/A3 auf individueller Basis für Special Repo zur Verfügung gestellt werden. 4.2 Laufzeiten Das von den Teilnehmern festgelegte Datum für das Front-Leg (das Anfangsdatum ) und das Term-Leg (das Enddatum ) bestimmen die Laufzeit des Special Repos. Das letztmögliche Enddatum eines Special Repos ist:

der Eurex Repo GmbH Seite 20 (a) für Special Repos, die bis einschließlich 20. Januar 2013 zustandekommen: der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres nach dem Anfangsdatum des Special Repos und (b) für Special Repos, die ab einschließlich 21. Januar 2013 zustandekommen: der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 741 Kalendertage nach dem Tag des Geschäftsabschlusses des Special Repos. bzw. im Fall von Open-Repo-Geschäften, der letzte Handelstag innerhalb der nächsten 1095 Kalendertage nach dem Anfangsdatum des Special Repos. Weiterhin stehen die unter Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 der Basketspezifikationen genannten Laufzeiten für Special Repo zur Verfügung.