Anlage 6 Antragsteller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung) Ortsteil, Straße, Hs.-Nr BY Betriebsnummer 09 Betriebsnummer bei Betriebssitz außerhalb Bayerns PLZ, Ort Telefon Mobil-Tel. Fax E-Mail-Adresse Verpflichtungszeitraum 2013 2017 An das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Eingangsstempel Antragsendtermin: 25.01.2013 Ich beantrage hiermit nach dem Antrag auf Förderung von Agrarumweltmaßnahmen Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) gemäß den Richtlinien der Bayer. Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Gesundheit (StMUG) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgend angekreuzte(n) Agrarumweltmaßnahme(n) in Verbindung mit dem aktuellen Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN). 1 StMELF P2/330-11.2012 Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch diese Antragstellung nicht begründet. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch die Europäische Union (EU), den Bund und den Freistaat Bayern. Deshalb kann nicht garantiert werden, dass die Prämienhöhe bei den einzelnen Maßnahmen während des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums unverändert bleibt. Werden die Mittel nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zur Verfügung gestellt, kann unter Umständen nur eine verringerte oder keine Förderung gewährt werden. Eine vorzeitige Beendigung der eingegangenen Verpflichtungen aufgrund einer verringerten Prämienhöhe ist nicht möglich. Die Ausgestaltung und Finanzierung der Agrarumweltmaßnahmen nach Beendigung der aktuellen EU-Förderperiode 2007 2013 ist derzeit nicht absehbar. Die Bewilligung der vier Jahre 2014 2017 erfolgt daher vorbehaltlich einer Anschlussgenehmigung des Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum 2007 2013 durch die Europäische Kommission über das Jahr 2013 hinaus. Werden Fördertatbestände durch die Europäische Union, den Bund oder den Freistaat Bayern geändert, kann unter Umständen nur eine verringerte oder keine Förderung erfolgen. Ändern sich mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 die rechtlichen Vorgaben so, dass die Verpflichtungen angepasst werden müssen, kann die betroffene Maßnahme vorzeitig beendigt werden, ohne dass bereits gewährte Fördergelder zurückerstattet werden müssen. Gleiches gilt auch, wenn sich während des Verpflichtungszeitraums die Grundanforderungen (v. a. Cross Compliance) so ändern, dass die freiwilligen Verpflichtungen der beantragten Maßnahme angepasst werden müssen (Revisionsklausel gem. Art. 46 VO (EG) Nr. 1974/2006). Anlagen FNN 1 (Anlage 1 zum Mehrfachantrag 2012) Pachtverträge/Bewirtschaftungsvereinbarungen Auszug aus der FeKa Kontroll- und Bearbeitungsvermerke des AELF Eingangsstempel angebracht Antragsregistrierung vor EDV-Eingabe Vorkontrolle Antrag ist plausibel und vollständig EDV-Eingabe Datum/NZ Bewertungsblätter (VNP/EA) der UNB, inkl. Deckblatt 1 Notwendig, wenn Maßnahmen nach VNP/EA und einzelflächenbezogene KULAP-Maßnahmen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn bei der KULAP-Maßnahme 1.1 Ökolandbau Einzelflächen zu kennzeichnen sind (A02, A03). Hierzu bitte Antragsformular Abschnitte C und D 2 beachten. Antrag Maßnahme gemäß FNN erfasst Systematische Gegenkontrolle Fehlende/ unvoll ständige Antragsunterlagen FNN Bewertungsblatt erledigt/ Datum/NZ
Hinweise für die Antragstellung: Vor dem Ausfüllen bitte das Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen und ggf. gesondert genanntes Merkblatt lesen. Bei allen einzelflächenbezogenen Maßnahmen (KULAP/VNP/EA) sind die einbezogenen Flächen bereits bei Antragstellung in der Spalte Agrarumweltmaßnahmen (AUM) des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) zum Mehrfachantrag 2012 mit dem entsprechenden Maßnahmen-Code zu kennzeichnen (z. B. A34 bzw. G21, ZW3 ). Dies gilt auch, wenn bei der Maßnahme 1.1 Ökolandbau Einzelflächen zu kennzeichnen sind (A02: vgl. Antragsformular C, A03: vgl. Antragsformular D 2). Dem Antrag sind die Bewertungsblätter (VNP/EA) und grundsätzlich der FNN beizulegen. Je beantragter VNP/EA Maßnahme ist mindestens ein Bewertungsblatt notwendig. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt, unterschrieben und spätestens am 25.01.2013 beim zuständigen AELF eingereicht wird. Allgemeine Angaben zum Antragsteller Ich bin Inhaber eines landwirtschaftlichen/land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit Hofstelle und bewirtschafte selbst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) einschl. Teichfläche von mindestens 3,0 ha von weniger als 3,0 ha, bin aber landwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bzw. in der Weinbaukartei erfasster Weinbaubetrieb. Ich bin sonstiger Landbewirtschafter (einschl. Teichbewirtschafter) bzw. stelle im Namen und im Auftrag eines Zusammenschlusses von Landwirten Antrag und bewirtschafte selbst eine landwirtschaftlich nutzbare Fläche einschließlich Teiche von mindestens 0,3 ha (möglich bei Antragstellern, die nur VNP/EA beantragen). Ich stelle im Namen und Auftrag der Alm- und Weidegenossenschaft Antrag. Name der Genossenschaft Ich stelle im Namen und Auftrag eines Landschaftspflegeverbandes bzw. anerkannten Naturschutzvereins ( 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) bzw. anderen Verbands/Vereins, der sich satzungsgemäß der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichtet hat, Antrag. Name des Verbandes 2
A Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm KULAP 1. Gesamtbetriebliche Maßnahme 1.1 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb A11 Bewirtschaftung des gesamten Betriebes nach den Kriterien des ökologischen Landbaus gemäß der EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 in der jeweils geltenden Fassung (Das Öko-Kontrollblatt aus der jährlichen Kontrolle ist dem AELF in jedem Verpflichtungsjahr unverzüglich nach Erhalt vorzulegen. Im ersten Umstellungsjahr ist dem Antrag die Kopie eines rechts wirksam abgeschlossenen Kontrollvertrages beizufügen.) siehe Merkblatt Nr. C 1.1 2. Grünland einzelflächenbezogen 2.3 A24 Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz siehe Merkblatt Nr. C 2.3 3. Acker einzelflächenbezogen 3.2 A32 Winterbegrünung siehe Merkblatt Nr. C 3.2 3.3 A33 Mulchsaatverfahren siehe Merkblatt Nr. C 3.3 3.4 A34 Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten siehe Merkblatt Nr. C 3.4 3.5 A35 Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz siehe Merkblatt Nr. C 3.5 3
B Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) Grundleistung/Zusatzleistungen (zulässige Kombinationen) 1. Biotoptyp Acker siehe Merkblatt Nr. E 1 1.1 G11 Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter 0.0 Z10 Verzicht auf Mineraldünger und chem. Pflanzenschutzmittel auf Flächen, auf denen der Einsatz von Gülle oder organischem Dünger bereits ganzjährig verboten ist. oder 0.1 Z11 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel oder 0.2 Z12 Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chem. Pflanzenschutzmittel 0.3 Naturschonende standortspezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen ZC1 Stufe 1 ZC3 Stufe 3 ZC2 Stufe 2 ZC4 Stufe 4 0.4 Z14 Erhalt von Streuobstäckern Anzahl der förderfähigen Bäume für das jeweilige Feldstück in der Spalte AUM des FNN angeben 0.6 Z16 Stoppelbrache G16 Stoppelbrache (als Einzelmaßnahme) 1.2 G12 Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter 0.3 Naturschonende standortspezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen (nur bei Verpflichtung zu jährlichem Bewirtschaftungsgang möglich) ZC1 Stufe 1 ZC3 Stufe 3 ZC2 Stufe 2 ZC4 Stufe 4 0.4 Z14 Erhalt von Streuobstäckern Anzahl der förderfähigen Bäume für das jeweilige Feldstück in der Spalte AUM des FNN angeben G13 Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung in Biberlebensräumen, Pufferflächen 4
2. Biotoptyp Wiesen siehe Merkblatt Nr. E 2 2.0 G20 Umwandlung von Ackerland in Wiesen 2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume Schnittzeitpunkte ohne Erschwernisausgleich G21 01.06. G23 01.07. G25 01.09. G22 15.06. G24 01.08. Schnittzeitpunkte mit Erschwernisausgleich E22 15.06. E23 01.07. E24 01.08. E25 01.09. Mahd bis einschließlich 15.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 15.09. G29 E29 0.0 Z20 Verzicht auf Mineraldünger und chem. Pflanzenschutzmittel auf Flächen, auf denen der Einsatz von Gülle oder organischem Dünger bereits ganzjährig verboten ist. oder 0.1 Z21 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel oder 0.2 Z22 Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chem. Pflanzenschutzmittel 0.3 Naturschonende standortspezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen ZW1 Stufe 1 ZW2 Stufe 2 ZW3 Stufe 3 ZW4 Stufe 4 ZW5 Stufe 5 ZW6 Stufe 6 ZW7 Stufe 7 ZW8 Stufe 8 ZW9 Stufe 9 0.4 Z24 Erhalt von Streuobstwiesen (nur in Wiesenbrüterlebensräumen (A), auf artenreichen Wiesen (B) und auf Magerrasen und Heiden (D) möglich, sowie auf Streuobstwiesen (F) verpflichtend) Anzahl der förderfähigen Bäume für das jeweilige Feldstück in der Spalte AUM des FNN angeben G26 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel (als Einzelmaßnahme) G27 Erhalt von Streuobstwiesen (als Einzelmaßnahme) (nur in Verbindung mit der Einzelmaßnahme G 26 möglich) Anzahl der förderfähigen Bäume für das jeweilige Feldstück in der Spalte AUM des FNN angeben 2.2 G28 Brachlegung in Biberlebensräumen 5
3. Biotoptyp Weiden siehe Merkblatt Nr. E 3 3.0 G30 Umwandlung von Ackerland in Weiden 3.1 G31 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume durch Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde 0.3 Naturschonende standortspezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen ZE1 Stufe 1 ZE2 Stufe 2 ZE3 Stufe 3 ZE4 Stufe 4 0.4 Z34 Erhalt von Streuobstweiden Anzahl der förderfähigen Bäume für das jeweilige Feldstück in der Spalte AUM des FNN angeben G32 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume durch Rinder im alpinen Bereich (Almen/Alpen) 4. Biotoptyp Teiche siehe Merkblatt Nr. E 4 4.1 Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone G41 Stufe A bis 25 % Röhrichtzone, G42 Stufe B 26 bis 50 % Röhrichtzone, G43 Stufe C ab 51 % Röhrichtzone, 0.5 Z45 Erhalt und Entwicklung von speziellen Amphibien- und Libellenlebensräumen 4.2 G44 Vollständiger Nutzungsverzicht in Teichen 6
C Erklärungen hinsichtlich Auflagenüberschneidungen (Angaben zwingend erforderlich) Ich erkläre, dass die in das KULAP bzw. VNP/EA einbezogenen Flächen in Gebieten liegen, für die eine der genannten spezifischen Rechtsvorschriften gilt: Naturschutzgebietsverordnung, Bebauungsplan, Planfeststellungsbeschluss, Flurbereinigungsplan (nur gesondert ausgewiesene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind relevant), Grünordnungsplan gem. Art. 4 Abs. 2 und 3 BayNatSchG sowie 9 und 11 BNatSchG, sämtliche sonstige allgemein verbindliche Satzungen. Für Bewirtschaftungsbeschränkungen aufgrund einer dieser Rechtsvorschriften werden keine sonstigen öffentlichen (staatlichen od. kommunalen) oder privaten Mittel in Anspruch genommen. sonstige öffentliche (staatliche od. kommunale) oder private Mittel in Anspruch genommen und die Beschränkungen sind mit den überschneidungsrelevanten Auflagen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A 8) der beantragten Maßnahme(n) voll oder teilweise identisch. Alle betreffenden Flächen habe ich im FNN mit A02 gekennzeichnet. Bezeichnung der Rechtsvorschrift und der erlassenden Behörde: in Wasserschutzgebieten liegen und keine Vorgaben der Schutzgebietsverordnung bestehen, die mit den überschneidungsrelevanten Auflagen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A 8) der beantragten Maßnahme(n) voll oder teilweise identisch sind. Vorgaben der Schutzgebietsverordnung bestehen, die mit den überschneidungsrelevanten Auflagen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A 8) der beantragten Maßnahme(n) voll oder teilweise identisch sind. Alle betreffenden Flächen habe ich im FNN mit A02 gekennzeichnet. Ich bin einverstanden, dass eine Kopie des Bewilligungsbescheids mit den von mir eingegangenen Verpflichtungen an den Träger der Wasserversorgung gesandt wird. Bezeichnung des Trägers der Wasserversorgung: eine Ankaufsförderung im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien, der Förderrichtlinien des Bayerischen Naturschutzfonds, des vorbeugenden Hochwasserschutzes oder der Flurneuordnung (Flurbereinigung) erhalten haben und keine Vorgaben im Ankaufsförderbescheid (unter Beachtung der Zweckbindungsfrist) bestehen, die mit den überschneidungsrelevanten Auflagen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A 8) der beantragten Maßnahme(n) voll oder teilweise identisch sind. Vorgaben im Ankaufsförderbescheid (unter Beachtung der Zweckbindungsfrist) bestehen, die mit den über schneidungsrelevanten Auflagen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A 8) der beantragten Maßnahme(n) voll oder teilweise identisch sind. Alle betreffenden Flächen habe ich im FNN mit A02 gekennzeichnet. weder in Gebieten, für die eine der o. g. spezifischen Rechtsvorschriften gilt, noch in Wasserschutzgebieten liegen und auch in keine Ankaufsförderung einbezogen wurden. D Verpflichtungen und Hinweise 1. Ich verpflichte mich, die betrieblichen Verhältnisse für die einzelnen Verpflichtungsjahre mit dem Mehrfachantrag (FNN, einschließlich Viehverzeichnis) jährlich mitzuteilen (Zahlungsantrag), dabei sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) bzw. nutzbaren Flächen (VNP/EA) und alle Tiere des Betriebs anzugeben, jede Änderung, die für die Förderberechtigung und Förderhöhe von Bedeutung ist, dem AELF unverzüglich und Fälle höherer Gewalt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem ich hierzu in der Lage bin, schriftlich mitzuteilen, alle für die Prämiengewährung maßgeblichen Unterlagen bis mindestens 5 Jahre nach dem Ablauf des Verpflichtungszeitraums aufzubewahren. 7
2. Mir ist bekannt, dass unrichtige, unvollständige und falsche Angaben und das Unterlassen von Angaben zur Ablehnung des Antrags bzw. Rückforderung der Fördermittel führen können. Flächen, für die kein 5-jähriges Nutzungsrecht besteht (z. B. kürzere Restlaufzeit von Pachtflächen), nicht in die Förderung einbezogen werden können (wegen Ausnahmeregelungen an das zuständige AELF wenden). Entsprechende Flächen habe ich im FNN mit A03 gekennzeichnet. Unabhängig von einer Förderung sind die Bewirtschaftungsauflagen bei der KULAP Maßnahme 1.1 auch auf diesen Flächen einzuhalten. Dies gilt auch für Flächen, die außerhalb Bayerns liegen. Flächen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung unzulässig ist, nicht in die Förderung einbezogen werden dürfen. Die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche ist dann unzulässig, wenn diese aufgrund vertraglicher oder allgemein verbindlicher Regelungen entweder untersagt ist oder eine andere Form der Nutzung vorgegeben wird (z. B. aufzuforstende Ausgleich- und Ersatzflächen im Zuge einer Straßenbaumaßnahme). Abtretungserklärungen erst und nur dann wirksam werden, wenn sie dem zuständigen AELF oder der Staatsoberkasse Bayern in Landshut schriftlich angezeigt werden. die Angaben im Antrag und die hierzu vorgelegten Nachweise und Auskünfte subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes und 2 des Subventionsgesetzes sind und wegen Subventions betrug bestraft wird, wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. die beigefügten Anlagen (FNN, FeKa-Auszug, Bewertungsblätter der UNB), sofern erforderlich, grundsätzlich Bestandteil des Antrags sind. 3. Bestandteile des Antrags sind bei VNP/EA-Maßnahmen die jeweiligen Bewertungsblätter der unteren Naturschutzbehörde. Ich versichere, dass ich von den darin enthaltenden Verpflichtungen und Hinweisen Kenntnis genommen habe und diese einhalte. 4. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, der Bundesrechnungshof, Prüfungsorgane der Europäischen Union sowie die für die Förderabwicklung, einschließlich Cross Compliance zuständigen Stellen haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher, Katasterauszüge und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Ich versichere, dass ich von den Verpflichtungen und Hinweisen Kenntnis genommen habe, die im Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen und den weiteren Merkblättern zu den von mir beantragten Maßnahmen genannt sind, und diese einhalte. Ich bestätige, dass meine in diesem Antrag und den Anlagen enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind sowie die Erklärungen im Antrag eingehalten werden. Ort, Datum Unterschrift* * Bei Personengesellschaften, juristischen Personen bzw. Personengemeinschaften die vertretungsberechtigte Person.! Bitte überprüfen Sie vor Unterschrift und vor Abgabe des Antrages nochmals gewissenhaft die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben! 8