2. Besondere Bedingungen zu den einzelnen Leistungen der Energietarif Beratung



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energietarif Beratung für den Online-Strom- und Gastarifvergleich, die Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen sowie für die Energietarif Prüfung (Vertragsmanagement) 1. Geltungsbereich 1.1 Die Angebote und Leistungen der Energietarif Beratung (kurz ETB genannt) erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher Verträge sind, die ETB mit dem Kunden abschließt. 1.2 Entgegenstehende oder von Bedingungen der ETB abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt ETB nicht an, es sei denn, ETB hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Besondere Bedingungen zu den einzelnen Leistungen der Energietarif Beratung 2.1 Strom- und Gastarifvergleich 2.1.1 ETB bietet den Nutzern ihrer Internetseite www.energietarif-beratung.de den Online-Zugriff auf die Daten aktueller Strom- und Gastarife. Mit der Eingabe seiner Präferenzen kann der Verbraucher die für ihn passenden Tarife finden. 2.1.2 Die Informationen zu Tarifen und Anbietern stellen keine Beratungsleistung durch ETB gegenüber dem Nutzer dar, sondern sie dienen ausschließlich dem Zweck, dem Nutzer eine eigene Entscheidung so einfach wie möglich zu machen. 2.1.3 ETB versteht sich als neutraler Dienstleister und ist bestrebt, den Markt auf Basis der ihr von den Anbietern direkt oder über einen

Datendienstleister bereitgestellten Informationen vollständig, aktuell und richtig abzubilden. Sie behält sich aber vor, Angebote von Lieferanten unberücksichtigt zu lassen, die nicht ihren im Verbraucherinteresse anzulegenden Mindest-Qualitätsstandards entsprechen, oder die ihre Tarifinformationen nicht in der für den Tarifvergleich von ETB geeigneten Weise zur Verfügung stellen. 2.1.4 Da die Informationen auf Angaben Dritter, insbesondere der veröffentlichten Informationen der Strom- bzw. Gaslieferanten beruhen und sich zudem häufig ändern, kann ETB jedoch nicht alle Tarifinformationen auf ihre Richtigkeit überprüfen. ETB kann daher keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Tarifinformationen übernehmen. 2.1.5 Die kostenfreie Nutzung des Strom- und Gastarifvergleichs von ETB ist nur Privatpersonen und Unternehmen zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs und nur in der von ETB angelegten Weise gestattet. Das Ausschöpfen der Daten mittels anderer als der von ETB bereitgestellten Auslese-Software ist nicht gestattet. Die kommerzielle Nutzung sowie das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von ETB dargestellten Daten in jedweder Form bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von ETB. 2.2 Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen 2.2.1 ETB bietet den Nutzern die Möglichkeit, Verträge über Strom- und Gaslieferungen zu den in ihrer Internetseite gezeigten Tarifen abzuschließen. Dabei besteht die Leistung von ETB ausschließlich in der Vermittlung von Verträgen. Der Vertrag über die Lieferung von Strom und Gas kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Strombzw. Gasanbieter zustande. 2.2.2 Mittels der Funktionen des Online-Tarifvergleichs von ETB kann der Nutzer sich über die Konditionen der Tarife informieren und sich - soweit verfügbar - Produktunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformulare der Anbieter per Download zusenden lassen. 2.2.3 Hat der Nutzer sich im Online-Tarifvergleich von ETB für einen bestimmten Tarif entschieden, kann er ETB über einen Online-Dialog

beauftragen (Vermittlungsauftrag), in seinem Namen einen Antrag (Bestellanfrage) auf Abschluss eines Strom- bzw. Gasliefervertrages an den betreffenden Anbieter zu richten. Je nach den im Einzelnen mitgeteilten Vorgaben der Anbieter kann es dabei erforderlich sein, dass der Kunde per Post oder Fax auch einen von ihm unterschriebenen Ausdruck der Bestellanfrage einreicht. ETB behält sich vor, einen Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen, insbesondere wenn eine erfolgreiche Vermittlung auf Grund unzureichender vom Nutzer mitgeteilter Daten, nicht verfügbarer Anbieterunterlagen oder anderer Umstände nicht zu erwarten ist. 2.2.4 Die Übermittlung von Produktunterlagen und Formularen des Anbieters oder die Bestätigung des Eingangs eines solchen Auftrags durch ETB stellt noch keine Annahme der Bestellanfrage durch den Anbieter dar. Erst in der Übermittlung der Bestellanfrage an den Anbieter liegt ein Angebot. 2.2.5 Die Anbieter behalten sich in der Regel eine Bonitätsüberprüfung des Kunden vor. Auch kann es sein, dass die Vertragsbedingungen des Anbieters sich gegenüber dem bei ETB bekannten Stand geändert haben. Insoweit besteht die Möglichkeit, dass der Lieferant die Bestellung des Kunden nicht annimmt und ein Vertrag über eine Strom und oder Gaslieferung nicht zustande kommt. 2.2.6 ETB haftet nicht dafür, dass ein Vertrag zwischen Anbieter und Nutzer zu den von ihr dargestellten Bedingungen zustande kommt. Der Vertragsschluss und die Vertragsbedingungen liegen ausschließlich im Ermessen der den Vertrag schließenden Parteien. 2.2.7 ETB gibt keine Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Strom- oder Gasanbieter. Keine der Informationen ist eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch ETB. 2.2.8 Für von den Vertragsbedingungen der Anbieter abweichende Bestellvorlagen haftet ETB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits. 2.2.9 ETB ist nicht Vertreter eines Anbieters oder Vertragspartei des Stromoder Gasliefervertrags. Sie leitet lediglich die Bestellanfrage des Nutzers dem Anbieter zu und versteht sich insofern als Vermittler.

Folglich haftet sie nicht für aus dem Vertrag mit dem Anbieter entstehende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist sie nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich. 2.2.10 Es obliegt dem Kunden, die für den Wechsel notwendigen Daten, die von ETB oder den beteiligten Parteien erfragt werden, zeitgerecht und richtig zu übermitteln. 2.2.11 Für die Vermittlung eines Strom- oder Gasvertrags zwischen dem Nutzer und einem Anbieter berechnet ETB dem Nutzer eine Servicepauschale. Die Servicepauschale wird vier Wochen nach der Bestätigung des Vermittlungsauftrags durch ETB fällig. ETB erstattet die gezahlte Servicepauschale auf Anforderung des Nutzers zurück, wenn der vermittelte Strom- oder Gasliefervertrag nachweislich innerhalb eines Jahres ab Datum des Vermittlungsauftrags nicht zustandegekommen ist. 2.3. Energie Tarifprüfung Vertragsmanagement 2.3.1 Sofern der Service Energie Tarifprüfung " nicht im Zusammenhang mit der Vermittlung eines neuen Strom- oder Gasliefervertrags beauftragt wurde, führt ETB zu Beginn der Vertragslaufzeit auf Basis der Vorgaben des Kunden einen Tarifvergleich für die im Rahmen des Auftrags betreuten Energieversorgungsverträge durch und stellt dem Kunden per Email und oder anderer Kommunikationswegen eine Auflistung der aktuell günstigsten Alternativen vor. Der Kunde kann ETB sodann einen Vermittlungsauftrag nach den vorstehenden Bedingungen erteilen. 2.3.2 ETB überprüft regelmäßig, ob sich die Marktbedingungen so verändert haben, dass bei den vom Kunden genannten Präferenzen der Versorgung eine Veränderung der gewählten Energietarife sinnvoll ist. In diesem Falle tritt ETB per Email und oder anderer Kommunikationswegen an den Kunden heran und stellt ihm eine Auflistung der aktuell günstigsten Alternativen vor. Der Kunde kann ETB sodann einen Vermittlungsauftrag nach den vorstehenden Bedingungen erteilen. 2.3.3 Sofern der Kunde ETB mit der Vermittlung eines neuen Strom- oder Gasliefervertrags beauftragt hat und Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Wechsels erhält, wird ETB auf seinen Wunsch

im direkten Kontakt mit dem neuen Lieferanten oder dem Netzbetreiber Klärungen durchführen mit dem Ziel, die Lieferung möglichst planmäßig umzusetzen. Der Kunde wird ETB dazu in erforderlichem Umfang die von ihm erhaltenen Informationen zum Wechselprozess weiterleiten. 2.3.4 ETB sendet dem Kunden nach 7 bis 8 Monaten jedes Vertragsjahres einen persönlichen Energiebericht, der die Entwicklung der Kosten seiner vom Energie Tarifprüfung erfassten Energieverträge im Vergleich zum örtlichen Grundversorgungstarif sowie zum auf die Verbrauchsverhältnisse des Kunden abgestimmten Energiebedarfs darstellt. 2.3.5 Bei den Tarif-Überprüfungen sowie bei der Erstellung des Energieberichts geht ETB von den Informationen aus, die im Internet öffentlich zugänglich sind oder die ihr der Kunde zu seiner Versorgung mitgeteilt hat. 2.3.6 Sofern der Kunde keine abweichenden Vorgaben macht, beginnt der Vertrag für den Service Energie Tarifprüfung " am 01. des auf die Beauftragung folgenden Monats und hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende einer Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 2.3.7 Die Jahresgebühr für die Energie Tarifprüfung wird zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres fällig. 3. Schlussbestimmungen Ist der Nutzer bzw. Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hannover. ETB ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Stand 08.10.2012

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Energietarif Beratung Thomas Lorenz Pattenser Strasse 38b 30880 Laatzen Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.