Definitionen Funktionsprogramm NÖ Landespflegeheime Version 1.1 22.01.2010 mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau
Definitionen Funktionsprogramm Inhaltsverzeichnis 1 llgemeines 2 1.1 Einleitung 2 1.2 Pflegeheime in Niederösterreich 2 2 Funktionsprogramm Pflege 3 2.1 bteilung für Langzeitpflege mit integrierter Tages- und Kurzzeitpflege 3 2.2 bteilung mit Übergangspflege 4 2.3 bteilung mit Wachkoma 4 2.4 bteilung mit Hospiz- und Palliativpflege 5 2.5 bteilung für psychisch Kranke 5 3 Beilagen 6 3.1 Beilage 1 - Definition Demenz 6 3.2 Beilage 2 - Remissionsverläufe 8 3.3 Beilage 3 Strukturqualitätskriterien für Stationäre Hospize 12 mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 1
1 llgemeines 1.1 Einleitung Das vorliegende Definitions- und Funktionsprogramm beschreibt differenziert die Pflegeformen, welche in den Landespflegeheimen in Niederösterreich umgesetzt werden. ls Beilage werden die Kriterien bzw. Definitionen für Demenz, die Remissionsverläufe sowie die Strukturqualitätskriterien für Stationäre Hospize in Österreich angeführt. 1.2 Pflegeheime in Niederösterreich Pflegeheime in Niederösterreich sind Einrichtungen zur individuellen Betreuung und Pflege von Menschen, die vorwiegend bedingt durch ihr fortgeschrittenes lter, auf Grund ihres körperlichen und/oder geistig-seelischen Zustandes nicht im Stande sind, ein selbstständiges, unabhängiges Leben zu führen. Grundsätze: Entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten und der ußenanlagen, welche die HeimbewohnerInnen (HBW) hinsichtlich Orientierung und Bewegung unterstützt (z.b. barrierefreie Verbindungen innerhalb und außerhalb des Hauses) ngenehme, wohnliche tmosphäre sowie eine alters- und behindertengerechte usstattung für pflegebedürftige und demente HBW Individuelle Gestaltung des Wohnbereiches zur Wahrung der Privat- und Intimsphäre usreichende Räume für Begegnung, Integration, Kommunikation und gemeinsame ktivitäten Bewegung, Therapie und Beschäftigung nregung der Sinneswahrnehmungen Sehen, Hören, Fühlen usdrücklich wird festgehalten, dass ein Pflegeheim eine Einrichtung der Sozialhilfe und nicht des Gesundheitswesens (Krankenanstalt) ist. Der spekt der Pflege und Betreuung, also das Wohnen und nicht die medizinische kutbehandlung steht dabei im Vordergrund. mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 2
2 Funktionsprogramm Pflege 2.1 bteilung für Langzeitpflege mit integrierter Tages- und Kurzzeitpflege Definition Pflege Langzeitpflege ist für Menschen, die ständige Pflege, soziale Betreuung und medizinische Behandlung benötigen, die zu Hause von den ngehörigen und den mobilen Diensten nicht erbracht werden kann. Im Vordergrund steht dabei der pflegerisch therapeutische spekt. Die Pflege und Betreuung von Dementen ist angesichts der demographischen Entwicklung und einer aktuellen Erhebung (nteil der an dementiellen Erkrankungen leidenden HBW derzeit bei 70%) in allen Normpflegeheimen zu integrieren (siehe Beilage 1, S.6 - Definition Demenz). Die Betreuung in kleinen Gruppen mit Pflegekonzepten ist dabei umzusetzen. Die Raumanordnung sollte es ermöglichen, dass demente HBW ihrem Wandertrieb nachgehen können. Zur besseren Orientierung soll eine individuelle Gestaltung der Wohngruppen angestrebt werden (Farbkonzept, persönliche Einrichtungsgegenstände, Bezeichnung der Gruppen, etc.). Wenn aufgrund vorhandener Strukturen (bei Zu- und Umbauten) die Umsetzung des Gruppenkonzeptes nicht möglich ist, sind für eine Tagesbetreuung geeignete Räumlichkeiten zu schaffen, dies gilt auch für die Tagespflege. Die ußenanlagen (Garten) sind behindertengerecht und unter Berücksichtigung der Betreuungsnotwendigkeiten (Therapie-, Demenzgarten) auszuführen. Tagespflege ist ein teilstationäres ngebot für Menschen, die ihre vertraute Umgebung nicht ganz verlassen möchten und dient auch zur Entlastung pflegender ngehöriger tagsüber und zur Vermeidung von Daueraufenthalten. Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte ufnahme und dient ebenfalls zur Entlastung pflegender ngehöriger, maximale ufenthaltsdauer sind 6 Wochen. Definition Infrastruktur Bauliche Struktur: bteilungen mit drei Wohngruppen zu je 14 HBW Technik: ufgrund des Wandertriebes dementiell erkrankter HBW und der damit verbundenen bteilungsflucht ist es erforderlich, dass ein larmierungssystem installiert wird, welches über das Verlassen eines HBW der bteilung informiert. Personell: laut Personalbedarfsberechnung mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 3
2.2 bteilung mit Übergangspflege Definition Pflege Übergangspflege bietet Menschen, die durch ein akutes Ereignis Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben, ein interdisziplinäres Rehabilitationskonzept. Neben den notwendigen Pflegehandlungen werden auch der Krankheit entsprechende Therapien angeboten. In Zusammenarbeit mit den mobilen Diensten und den ngehörigen wird die Rückkehr nach Hause ermöglicht. Übergangspflege ist für Menschen, die entweder im Krankenhaus oder von zu Hause kommend, die Pflege des Heimes in nspruch nehmen, verbunden mit der Zielsetzung, letztlich wieder weitestgehend eigenständig zu Hause zu leben. Maximale ufenthaltsdauer sind 3 Monate. Definition Infrastruktur Bauliche Struktur: wie eine Normpflegeabteilung für Langzeitpflege jedoch ausschließlich mit Zweibettzimmern Technik: wie bteilung für Langzeitpflege Personell: laut Personalbedarfsberechung sowie Ergo-, Physio- und Logotherapie 2.3 bteilung mit Wachkoma Definition Pflege Der Schwerpunkt liegt in der intensiven Betreuung von HBW, deren medizinische kutbehandlung und Therapie im Krankenhaus und einer Rehabilitationseinrichtung bereits beendet wurde. Meist handelt es sich um ein apallisches Syndrom in verschiedenen Remissionstufen. Hier werden vier verschiedene Stadien des apallischen Syndroms definiert (siehe Beilage 2, S.8 - Remissionsverläufe). Bei der Behandlung und Pflege dieser Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen allen Fachgruppen und den ngehörigen von entschiedener Bedeutung. Definition Infrastruktur Bauliche Struktur: Eine bteilung mit Zweibettzimmern in ausreichender Größe (2 Betten, technische Geräte, Mobilitätsstühle, Pflegehilfsmittel, etc.), das Pflegebad in unmittelbarer Nähe, ein Zimmer für ngehörige, ausreichend Lagerraum für Geräte. Zimmer mit Handwaschbecken und Kippspiegel, ausreichend Wandverbauten mit rbeits- und bstellflächen. Von der Decke abgehängte Vorhänge zur Wahrung der Intimsphäre. Verschiedene Möglichkeiten, um an der Decke Fotos und Motive der HBW zur Stimulation anbringen zu können. Technik: usreichend Steckdosen, Notstrom, Fernseher mit Video/DVD und Kopfhörer, eventuell die Möglichkeit von Projektionen an die Decke, Rufanlage mittels Saugblasglocken o.ä., ausreichende Med-Gasversorgung. Bei beatmeten HBW die Möglichkeit zur larmierung der Schwesternrufanlage bei Sauerstoffabfall oder Defekt des Sauerstoffgerätes Personell: fix angestellter Heimarzt, rund um die Uhr DGKS/P (Berechung nach Vorgabe), Ergo-, Physio-, Logotherapie, psychologische Betreuung. mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 4
2.4 bteilung mit Hospiz- und Palliativpflege Definition Pflege Für Schwerstkranke, die wegen einer speziellen Erkrankung oder vorangegangener kutsituation einer besonderen Betreuung, Behandlung und Pflege bedürfen (siehe Beilage 3, S.12 Strukturqualitätskriterien für Stationäre Hospize). Im Hospiz finden Menschen ufnahme, die nicht mehr geheilt werden können. Die ufnahme ist nur vorübergehend eine Lebensbegleitung bis zum Tod. Im Vordergrund steht die Schmerzfreiheit und Erfüllung letzter Wünsche. Definition Infrastruktur Bauliche Struktur: ausschließlich Einbettzimmer, ngehörigenzimmer, ndachtsraum Technik: usreichend Steckdosen, Notstrom, Fernseher mit Video/DVD und Kopfhörer, eventuell die Möglichkeit von Projektionen an die Decke Personell: interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Berufsgruppen unter Miteinbeziehung der ngehörigen 2.5 bteilung für psychisch Kranke Definition Pflege Ist für psychisch kranke Menschen, die nicht mehr im Familienverband oder in einer teilbetreuten Einrichtung leben können und keiner kutbehandlung mehr bedürfen. Um diesen HBW ein menschenwürdiges Leben in geordneten Verhältnissen zu gewährleisten, benötigen sie einen strukturierten Tagesablauf, nleitung oder Mithilfe bei den ktivitäten des täglichen Lebens. Definition Infrastruktur Bauliche Struktur: bteilungen mit drei Wohngruppen zu je 10 HBW, zusätzliche Beschäftigungsräume, Raucherzimmer Technik: Brennofen, Werkzeuge, Werkstättenräume: entsprechende Lüftungen und bsaugungen Personell: laut Personalbedarfsberechnung mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 5
3 Beilagen 3.1 Beilage 1 - Definition Demenz BL1 mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 6
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3.2 Beilage 2 - Remissionsverläufe BL2 mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 8
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3.3 Beilage 3 Strukturqualitätskriterien für Stationäre Hospize BL3 mt der NÖ Landesregierung bteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime bteilung Landeshochbau 12
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