ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung. Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung

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Transkript:

ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung

Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 430) energetische Einzelmaßnahmen Was wird gefördert? energetische Maßnahmen, die zu einem KfW-Effizienzhaus führen Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.1995 unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen der KfW und Einbindung eines Sachverständigen (www.energie-effizienz-experten.de)

Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 430) natürliche Personen Wer wird gefördert? Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 430) Energetische Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.000 EUR pro Wohneinheit Wie wird gefördert? KfW-Effizienzhaus: je nach erreichtem Standard bis 25 % der förderfähigen Investitionskosten, max. bis zu 18.750 EUR pro Wohneinheit Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung (ab 01.06.2014) keine Auszahlung von Zuschüssen unter 300 EUR

Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 430) Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens Was ist zu beachten? Abschluss der Maßnahmen spätestens 36 Monate nach Zusage Bestätigung der Umsetzung der Maßnahmen durch den Sachverständigen Keine Kombination mit Kreditvarianten der KfW, der BAFA-Programme für erneuerbare Energien (Ausnahme beim KfW-Effizienzhaus) und einer steuerlichen Förderung möglich Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Vor-Ort-Beratung (BAFA) Kosten zum Beratungsbericht des Energieberaters (antragsberechtigt) Was wird gefördert? Beratung zur Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus in einem Zuge und mit Maßnahmenfahrplan unter Berücksichtigung der Nutzung von erneuerbaren Energien Ergänzung durch Stromeinsparungsempfehlungen und/oder thermografische Untersuchungen möglich Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.1995 Wer wird gefördert? Eigentümer von Wohnimmobilien

Vor-Ort-Beratung (BAFA) je nach Objektart bis zu 500 EUR Wie wird gefördert? Boni für Stromeinsparungsempfehlung bzw. Thermogramme: bis zu 100 EUR Zuschuss einschließlich aller Boni auf 50 % der Bruttoberatungskosten begrenzt Antragsstellung durch den Energieberater vor Beginn der Beratung Was ist zu beachten? Auszahlung des Zuschusses an den Energieberater nach 8 Jahren kann für dasselbe Gebäude ein neue Beratung erstellt werden (Ausnahme: Eigentümerwechsel) Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Förderungen

Förderprojekt ENEO Kosten zu Energiegutachten von ENEO-Energieberatern Was wird gefördert? Begutachtung von min. drei energetischen Maßnahmen Begutachtung zur Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus in einem Zuge oder mit Maßnahmenfahrplan Wer wird gefördert? Eigentümer von Wohnimmobilien in Berlin

Förderprojekt ENEO je nach Anzahl der Wohneinheiten bis zu 2.000 EUR (max. Nettokosten des Gutachtens) Wie wird gefördert? Effizienzhaus-Bonus: bei Begutachtung zu einem KfW- Effizienzhaus zusätzlich 50 % auf den Zuschuss (nur bis 30 Wohneinheiten) kostenlose, individuelle und persönliche Beratung über Förderangebote, Finanzierungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsanalyse

Förderprojekt ENEO Antragsstellung vor Beauftragung des ENEO- Energieberaters Was ist zu beachten? Auszahlung des ENEO-Zuschusses in zwei Teilbeträgen, einmal nach Vorlage des Gutachtens und der andere nach Umsetzung einer empfohlenen Maßnahme Bestätigung der Umsetzung der Maßnahmen durch den ENEO-Energieberater Wohngebäude des Eigentümers nur einmal förderfähig bis zu drei Wohngebäude eines Eigentümers im Jahr förderfähig Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Zuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA) thermische Solarkollektoranlagen Biomassenanlagen Was wird gefördert? Wärmepumpen Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.2009 und bereits vor dem 01.01.2009 eine Heizung vorhanden war unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen der BAFA

Zuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA) Eigentümer, Pächter, Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern Wer wird gefördert? Eigentümer, Pächter, Mieter von Mehrfamilienhäusern Eigentümer, Pächter, Mieter von gewerblichen Gebäuden Eigentümer, Pächter, Mieter von öffentlichen Gebäuden

Zuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA) Basisförderung: je nach Maßnahme ab 1.300 EUR bis zu 18.000 EUR Wie wird gefördert? Bonusförderung: Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Kombinationsbonus, etc. Innovationsförderung: z.b. für größere Solarthermieanlagen und gewerbliche Nutzung Förderrechner www.zukunft-haus.info/tools/foerderrechner-erneuerbare-waerme.html

Zuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA) Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage Was ist zu beachten? Ausnahme bei der Innovationsförderung und Anträge von Unternehmen und Freiberuflern: Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme/des Vorhabens Erklärung zur Durchführung der Maßnahmen durch das Fachunternehmen Kombination mit Kreditvarianten der KfW bei einer umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. nur Erneuerung der Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien möglich Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Schallschutzfensterprogramm (Land Berlin) Einbau von Schallschutzfenstern und -außentüren Einbau von Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Lüftungsanlagen Was wird gefördert? Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen in Berlin (vom Land Berlin festgelegte Gebiete) mit Bauantrag vor dem 01.04.1974 bzw. vor dem 03.10.1990 in früheren östlichen Bezirken unter Einhaltung bestimmter Lärmpegel und Anforderungen an die Fenster und Türen

Schallschutzfensterprogramm (Land Berlin) Wer wird gefördert? natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts Eigentümer des förderfähigen Wohngebäudes Wie wird gefördert? je nach Schallschutzklasse 90 % der Investitionskosten max. 250 bis 350 EUR/m² Einbaufläche und nicht mehr als 6.000 EUR je Wohnung bei Schalldämmlüfter: pauschal 250 EUR pro Raum

Schallschutzfensterprogramm (Land Berlin) Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens Verpflichtung für 10 Jahre zur sachgerechten Wartung Was ist zu beachten? Verpflichtung für 10 Jahre geförderte Wohnung nur für Wohnzwecke zu nutzen Ausführung der Maßnahmen von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetriebes Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung (QUAB der IBB) Wärmedämmung der Außenwände Was wird gefördert? Wohngebäude in Berlin fertig gestellt vor 1984 mit min. 3 Wohneinheiten unter Einhaltung der EnEV und Berücksichtigung aktueller ökologischer Baustoffanforderungen Wer wird gefördert? Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohngebäuden

Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung (QUAB der IBB) Wie wird gefördert? Baukostenzuschuss in Höhe von 30 EUR/m² gedämmter Fläche Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens Was ist zu beachten? Einsatz von Erwerbslosen (Organisation und Koordinierung über KEBAB ggmbh) Bearbeitungsgebühr für die KEBAB ggmbh: 2 % des Zuschusses Verpflichtung die Miete max. in Höhe von 11 % p.a. auf 30 EUR/m² geförderte Fläche zu erhöhen Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IBB Business Team GmbH ENEO Bundesallee 210 10719 Berlin In Zusammenarbeit mit Christine Heuer Michael Veit Tel.: 030 / 2125-4662 Tel.: 030 / 2125-4664 Fax: 030/ 2125-4680 E-Mail: info@eneo-berlin.de Internet: www.eneo-berlin.de