Orientierungskurs, Kapitel 5 1 Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Lesen Sie den Text und ergänzen Sie anschließend die Kurzbeschreibungen mithilfe der Stichwörter. Die wahlberechtigten Bürger (ab 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, ca. 60 Millionen) wählen alle 4 Jahre die Abgeordneten des deutschen Parlaments, des Bundestages. Sie wählen also nicht etwa direkt Kanzler oder Kanzlerin. Die Abgeordneten einer Partei bilden eine Bundestagsfraktion. Die stärkste Partei muss einen Koalitionspartner suchen, mit dem eine Mehrheit für die Wahl des Kanzlers (der Kanzlerin) gebildet werden kann. Der/die Kanzler/in sucht aus der eigenen Partei und der des Koalitionspartners die Minister zusammen, die dann vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Parteien, die nicht in der Regierung sind, sind Oppositionsparteien. Die Kanzlerin und die Ministerien bilden zusammen die Regierung, das Treffen von Kanzler und Ministern nennt man Kabinett(sitzung). Auch in jedem der 16 Bundesländer gibt es ein Parlament. In den 1 Flächenstaaten heißt es Landtag. Die Landtage werden nicht alle auf einmal gewählt, sondern zeitlich versetzt, pro Jahr drei bis fünf. Natürlich gibt es auch eine Regierung, die Landesregierung. Die Regierungschefs heißen nicht etwa Landeskanzler, sondern Ministerpräsidenten (in den drei Stadtstaaten: Bürgermeister). Es gibt also drei Bürgermeister in Deutschland im Rang von Ministerpräsidenten. Die Landesregierungen schicken (so die bevölkerungsärmsten Bundesländer) bis 6 (so die bevölkerungsreichsten) Vertreter aus der jeweiligen Landeshauptstadt nach Berlin in den Bundesrat. Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Bei den wichtigen Gesetzen hat der Bundesrat legislative Funktion, d.h. er kann z.b. ein Gesetz, dass der Bundestag beschließen will, durch ein Veto stoppen. Die Machtverteilung zwischen Zentralgewalt (Bund) und den Ländern nennt man Föderalismus. Deutschland ist also ein föderativer Bundesstaat. (Markieren Sie in dem Schema die Linie, die Bundes- und Landespolitik trennt!) Das höchste (aber nicht das mächtigste) Verfassungsorgan ist der Bundespräsident. Er wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus allen Mitgliedern des Bundstages und ebenso vielen, die nach einem Schlüssel von den Landesparlamenten geschickt werden. Das sind aber nicht immer nur Abgeordnete, sondern oft auch vertrauenswürdige Prominente oder andere ausgewählte Personen aus der Mitte des Volkes. Alle Gesetze müssen vom Präsidenten unterschrieben werden. Wenn der Präsident Zweifel hat, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz übereinstimmt, verweigert er die Unterschrift und schickt sie an das Bundesverfassungsgericht. Dies ist das höchste deutsche Gericht und hat seinen Sitz nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe. Dieses Gericht hütet das Grundgesetz. Ist jemand (Politiker oder normaler Bürger) nicht sicher, ob ein Gesetz oder eine politische Handlung verfassungskonform ist oder nicht, kann er das Verfassungsgericht anrufen. An die Entscheidung dieser Richter müssen sich alle halten. Das deutsche Verfassungsgericht hat im Vergleich zu ähnlichen Gerichten in anderen Demokratien eine sehr starke Stellung. Die Bundesverfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. 16 Angela Merkel Bundestag Bellevue Berlin Bundespräsidenten Bundesländer Bundesverfassungsgericht Bundeskanzler/in Bundeskanzlerin Bundeskanzlerin Bundespräsidentin/-en Bundestagswahl Föderalismus Fraktionen Gesetze Grundgesetzes Karlsruhe Kanzleramt Kanzleramt Konrad Adenauer Joachim Gauck Landtags Mehrheit Ministern Parlament Parteien Regierung Reichstag Staatsoberhaupt Vetorecht
Orientierungskurs, Kapitel 5 Bundestag, außen CC shutterstock.com Sergii Figurnyi Dieses Gebäude heißt R, es steht in B. Es ist das deutsche P. Hier treffen sich aber auch die über 1200 Wahlberechtigten, um alle fünf Jahre die/den B zu wählen. Bundestag, innen Hier werden die G beschlossen. Links sitzen die F der P. Links vor der Flagge sitzt die R. CC shutterestock.com Pabkov Bundesrat, außen Hier treffen sich die Vertreter der 1 B. Bei wichtigen Gesetzen muss die heit zustimmen. Sie haben ein V recht. CC shutterstock.com S. Kuelcue Orientierungskurs, Kapitel 5
Bundesrat, innen Die Personen, die hier abstimmen, werden nicht bei der tagswahl gewählt, sondern bei den L wahlen. Deshalb kann es hier andere Mehrheiten geben als im B tag. Dieses Zusammenspiel ist ein wichtiger Aspekt des Fö ismus. CC Bundesrat Bundeskanzleramt Im K amt, im Volksmund auch Waschmaschine genannt, wird regiert. Hier arbeitet der/die B mit seinen/ihren M. CC shutterstock.com anshar Angela Merkel Das Arbeitszimmer von der B - A M befindet sich im Kanzler. Hier ist sie auf dem Weg zu einem Meeting. Über ihrem Schreibtisch und vor der Tür hängen Porträts von K A, dem ersten deutschen B. CC shutterstock.com
Orientierungskurs, Kapitel 5 Bundesverfassungsgericht Dieses nüchterne Gebäude befindet sich nicht in Berlin, sondern in K. Hier arbeitet das höchste deutsche Gericht, das B. Seine Richter sind die Hüter des G. CC Tobias Helfrich Bundesverfassungsgericht Schloss Bellevue Dies ist das Schloss, der Sitz des B. Seit März 2012 hat J G dieses Amt inne. Er ist das 11. St. CC shutterstock.com Valentyna Chukhlyebova
Orientierungskurs, Kapitel 5 2 Das Regierungsviertel aus der Luft a) Hier sollte jeder Berlin-Tourist einen Rundgang machen: Deutsche Politik und Geschichte pur! Erkennen Sie die Gebäude? Suchen Sie. 1 das Reichstagsgebäude 2 das Kanzleramt das Brandenburger Tor 4 die Kongresshalle 5 den Verlauf der Mauer b) Welche Bedeutung haben diese Gebäude für die deutsche Politik bzw. Geschichte? c) Befindet sich der Helikopter mit dem Fotografen über dem ehemaligen Ost- oder über dem Westteil der Stadt? CC BennyJ aus der deutschsprachigen Wikipedia
Die Zusammenarbeit der deutschen Verfassungsorgane. Lesen Sie noch einmal den Text in Aufgabe 1. Ordnen Sie dann die Zahlen den Begriffen zu. 1 15 5 5 5 5... 8 4 7 14 16 17 12 2 6 6 6 1 1 1 1 11 11 11 10 10 10 9 9 9 1 1 1 1 wahlberechtigte Bürger Bundesrat Landesregierung Ministerpräsidenten Kanzler/in Regierung Bundestagsfraktion Bundespräsident Landtage Bundesversammlung Bundesrat Bundesverfassungsgericht Bundestag Oppositionsparteien Kabinett Minister Bundestag
Lösungen Aufgabe 1 Bundestag, außen Dieses Gebäude heißt Reichstag, es steht in Berlin. Es ist das deutsche Parlament. Hier treffen sich aber auch die über 1200 Wahlberechtigten, um alle fünf Jahre die/den Bundespräsidentin/-en zu wählen. CC shutterstock.com Sergii Figurnyi Bundestag, innen Hier werden die Gesetze beschlossen. Links sitzen die Fraktionen der Parteien. Links vor der Flagge sitzt die Regierung. CC shutterestock.com Pabkov Bundesrat, außen Hier treffen sich die Vertreter der 16 Bundesländer. Bei wichtigen Gesetzen muss die Mehrheit zustimmen. Sie haben ein Vetorecht. CC shutterstock.com S. Kuelcue Orientierungskurs, Kapitel 5
Bundesrat, innen Die Personen, die hier abstimmen, werden nicht bei der Bundestagswahl gewählt, sondern bei den Landtagswahlen. Deshalb kann es hier andere Mehrheiten geben als im Bundestag. Dieses Zusammenspiel ist ein wichtiger Aspekt des Föderalismus. CC Bundesrat Bundeskanzleramt Im Kanzleramt, im Volksmund auch Waschmaschine genannt, wird regiert. Hier arbeitet der/die Bundekanzler/in mit seinen/ihren Ministern. CC shutterstock.com anshar Angela Merkel Das Arbeitszimmer von der Bundes - kanzlerin Angela Merkel befindet sich im Kanzleramt. Hier ist sie auf dem Weg zu einem Meeting. Über ihrem Schreibtisch und vor der Tür hängen Porträts von Konrad Adenauer, dem ersten deutschen Bundeskanzler. CC shutterstock.com
Orientierungskurs, Kapitel 5 Bundesverfassungsgericht Dieses nüchterne Gebäude befindet sich nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe. Hier arbeitet das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht. Seine Richter sind die Hüter des Grundgesetzes. CC Tobias Helfrich Bundesverfassungsgericht Schloss Bellevue Dies ist das Schloss Bellevue, der Sitz des Bundespräsidenten. Seit März 2012 hat Joachim Gauck dieses Amt inne. Er ist das 11. Staatsoberhaupt. CC shutterstock.com Valentyna Chukhlyebova
4 2 1 5 Aufgabe 2 Aufgabe 1 wahlberechtigte Bürger 10 Landesregierung 2 Bundestag 11 Ministerpräsidenten Bundestagsfraktion 12 Bundesrat 4 Kanzler/in 1 Bundespräsident 5 Minister 14 Bundesversammlung 6 Oppositionsparteien 15 Bundesverfassungsgericht 7 Regierung 16 Bundestag 8 Kabinett 17 Bundesrat 9 Landtage