Vorlesung in Buchführung I Vorlesung Buchführung / Bilanzierung 9. Bewertung des Umlaufvermögens Ansatz Ausweis - Bewertung 09 1
9.1 Ansatz 246 I HGB: Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten ( ) 247 II HGB: Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Umlaufvermögen nicht ausdrücklich definiert Umkehrschluss zu 247 II HGB 247 I HGB: Erwähnung des Begriffs Umlaufvermögen 266 II B I - IV HGB: Umfang des Umlaufvermögens 2
9.1 Ansatz Problem: Abgrenzung von AV und UV Beispiel: Büromaschinenhändler M hat am 15.10.01 bei Siemens 20 PCs zum Preis von 2.200 DM netto gekauft, die er verkaufen will. Da der Verkauf nur schleppend vorangeht, entnimmt M einen PC für seine Buchhaltung. Zum 31.12.01 befinden sich noch 18 PCs auf Lager. Warum ist eine genaue Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen notwendig? 3
9.2 Ausweis 266 II B I - IV HGB: 266 II B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse und Waren; 4. geleistete Anzahlungen 266 II B. Umlaufvermögen: II. Forderungen u. sonst. VGG: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 4. sonstige Vermögensgegenstände 4
9.2 Ausweis 266 II B I - IV HGB: 266 II B. Umlaufvermögen: III. Wertpapiere: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. eigene Anteile; 3. sonstige Wertpapiere 266 II B. Umlaufvermögen: IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5
253 III HGB: Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Außerdem dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, soweit diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, um zu verhindern, dass in der nächsten Zukunft der Wertansatz dieser Vermögensgegenstände auf Grund von Wertschwankungen geändert werden muss. Börsenpreis Marktpreis beizulegender Wert vernünftige kaufmännische Beurteilung 253 III drückt strenges Niederstwertprinzip aus 6
Vorratsbewertung - Allgemeines: In Buchführung gilt VORSICHTSPRINZIP: Kein Kaufmann darf sich besser stellen, als krit. Beurteilung zulässt. d.h. Anschaffungswert = Wertobergrenze somit: Buchgewinne dürfen nicht, Buchverluste müssen ausgewiesen werden REALISATONSPRINZIP, IMPARITÄTSPRINZIP AV und UV werden nach dem NIEDERSTWERTPRINZIP bewertet 7
Vorratsbewertung: Im UV gilt das strenge NWP. Von 2 Wertansätzen ist grundsätzlich der niedrigere zu wählen Wiederbeschaffungskosten > AHK Bewertung zu AHK 253 I HGB Wiederbeschaffungskosten < AHK Bewertung zu Wiederbeschaffungskosten Ausnahmen zu Grundsatz des 253 I HGB: 253 II, 256, 240 III - IV, 241 HGB 8
Vorratsbewertung - Bewertungsansätze: Durchschnittsbewertung: Summe Preise Summe Menge Vergleich mit Marktpreis LIFO (Last in First out - steuerlich Maßgeblich) FIFO (First in First out) zuletzt gekaufte Güter werden als erste verkauft SB wird mit Preisen des AB der ersten Zugänge bewertet erste Güter werden zuerst verbraucht. SB wird mit Preisen der letzten Zugänge bewertet Bewertung nach strengem NWP 9
Vorratsbewertung - Beispiele LIFO (Last in First out - steuerlich Maßgeblich) zuletzt gekaufte Güter werden als erste verkauft. SB wird mit Preisen des AB der ersten Zugänge bewertet. AB 3.000 zu 4,80 SB 3.300 Zugang I 1.000 zu 5,10 Zugang II 2.000 zu 4,70 => Bewertung 3.000 zu 4,80 300 zu 5,10 = 15.930 Vergleich mit Marktpreis (4.82): 3.300 x 4,82 = 15.906 Ansatz nach NWP mit 15.906,- Buchung: Wertberichtigung auf UV an Bestand (Waren) 24,- 10
Vorratsbewertung - Beispiele FIFO (First in First out) erste Güter werden zuerst verbraucht. SB wird mit Preisen der letzten Zugänge bewertet: AB 100 Stk. 10,- SB 80 Stk. Zugang I 50 Stk. 11,- Zugang II 50 Stk. 12,- => Bewertung 50 Stk 13,- Zugang III 50 Stk. 13,- 30 Stk 12,- 11
Vorratsbewertung - Probleme: Bewertung der unfertigen Erzeugnisse - langfristige Fertigung Unterschiede durch Verbrauchsfolgeverfahren Teilwertproblem Schenkung Bsp. zur Schenkung: Elektrohändler verkauft ihm geschenktes Radio für netto 800. Listeneinkaufspreis lt. Liste 625 netto. Mit welchem Wert ist Radio zu bilanzieren - handelsrechtlich? - steuerrechtlich? Wie lautet der Buchungssatz? 12
Forderungsbewertung: Bewertung der Ford. a. LuL am Geschäftsjahresende Überprüfung auf Qualität 252 I (3), 253 II S. 3 und 253 III S. 2 HGB Vollwertige Forderungen sind grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag anzusetzen Zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlichen Wert zu bewerten und uneinbringliche Forderungen sind in voller Höhe abzuschreiben 13
Forderungsbewertung: Vollwertige Forderungen : Mit 100%em Zahlungseingang ist zu rechnen Zweifelhafte Forderungen : Mit vollständigem oder teilweisen Zahlungsausfall ist zu rechnen Indikatoren: auf Mahnung wird nicht reagiert Insolvernzverfahren uneinbringliche Forderungen : Es steht fest, dass keinerlei Zahlung eingehen wird 14
Forderungsbewertung: Grundsatz: Einzelbewertung Die Höhe des Ausfalls (Ausfallrisiko) eines bestimmten Kunden kann Bestimmt werden. z.b. Konkursquote 20% d.h. 20% der Forderung werden bezahlt, 80% sind einzeln zu berichtigen Einzelwertberichtigung (EWB) Aber: Pauschale Abwertung Erfahrungswerte: x% der Forderungen werden nicht bezahlt. HGB: 1-5% StGB: 0,5% Pauschalwertberichtigung (PWB) Abschreibungen auf Forderungen erfolgt auf Nettowerte! Korrektur der Ust. erst wenn Forderung endgültig uneinbringlich 17 II (1) S. 1 UStG (z.b. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens) 15
Forderungsbewertung: Einzelwertberichtigung: erforderliches Konto Abschreibung auf Forderungen (EWB) [Aufwandskonto] Wir buchen die Wertberichtigung sofort gegen die Forderungen, ohne Ausweis in der Bilanz als EWB auf Passivseite gem. BiRiLiG, da sonst Bilanzverlängerung. (Diese Art ist Pflicht beikapitalgesellschaften) Pauschalwertberichtigung: erforderliches Konto Abschreibung auf Forderungen (PWB) [Aufwandskonto] 16
Forderungsbewertung Beispiele (unzusammenhängend): Wert des Forderungsbestandes am Bilanzstichtag: Gesamtford. Netto 1.000.000./. EWB 100.000 900.000./. PWB 2% 18.000 882.000 + Ust von Ges.ford.* 167.580 Wert 1.049.580 *sofern Forderungsausfall noch nicht absolut sicher. Sonst abzügl. der korrigierten Ust. (Ust. darf erst bei endgültigem Ausfall korrigiert werden) Buchung des speziellen Forderungsrisikos bei Entstehung: Abschr. a. Ford. (EWB) 10.000 / Ford. a. LuL 10.000 Nettowert! hier ist der endgültige Ausfall noch nicht eingetreten, d.h. absolut sicherer Ausfall Forderung geht in voller Höhe ein (Annahme: Forderung war sicher verloren): Bank 11.900 / so. betr. Erträge 10.000 Ust 1.900 17
Forderungsbewertung Beispiele 2: Kunde geht in Konkurs. Mit Begleichung der Rechnung über 7.000 netto ist sicher nicht zu rechnen Abschr. a. Ford. 7.000 / Ford. a. LuL 8.330 so. Vb (Ust) 1.330 /! Forderung ist erst beim sicheren bekannt werden des Verlustes auszubuchen! Wir erfahren am 15.2.00 dass über das Vermögen unseres Kunden Insolvenzantrag gestellt wurde. Die Forderung beträgt 71.920 brutto.! keine Buchung, da Forderung erst am Jahresende zu bewerten ist! Am 25.9.00 überweist Insolvenzverwalter 7.551,60 6.510 Bank 7.551,60 / Ford. a. LuL 71.920 62.000 Abschr. a. Ford. 55.490 / - 6.510 so. Vb. (Ust) 8.878,40 /(Altforderung 16 % ) (71.920-62.000) - (7.551,60 6.510) 62.000 18
Bewertung von Wertpapieren: Handhabung wie bei Finanzanlagen Aber: strenges Niederstwertprinzip! Beachte: Teilwertproblem Bewertung der flüssigen Mittel: Normalfall unproblematisch Probleme bei - Währungsumrechnung - Abgrenzungsfragen - Finanzderivaten 19
Danke! Fragen? 20