Erlaubnisscheinsystem 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 1
Schutzziel: Alle Arbeiten werden sicher durchgeführt (1 2) Maßnahmen zum Erreichen des Schutzzieles: Vor Beginn der Arbeiten: Eindeutige Auftragsklärung mit Gefährdungsbeurteilung aus betrieblicher und gewerkspezifischer Sicht Abgleich der Gefährdungen Arbeitsvorbereitung Arbeits- und Sicherheitsabsprache vor Ort Gefährdungsbeurteilung Schnell Check unmittelbar vor Arbeitsbeginn 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 2
Schutzziel: Alle Arbeiten werden sicher durchgeführt (2 2) Maßnahmen zum Erreichen des Schutzzieles: Während und nach den Arbeiten: Einhalten der vorgegebenen Maßnahmen Arbeitsstelle sichern Restrisiken immer im Blick haben Einhalten von Ordnung und Sauberkeit Bei unvorhergesehenen Ereignissen Arbeiten sofort unterbrechen Klärung herbeiführen 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 3
Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung Betrieb und Gewerk (1 2) Vor der Durchführung von Arbeiten an Anlagen oder Einrichtungen (Anlagenteilen), müssen mögliche Gefährdungen ermittelt werden. Wenn die Arbeiten: mit besonderen betrieblichen Gefahren verbunden sind oder den Betrieb oder die Umgebung gefährden, dürfen sie grundsätzlich nur ausgeführt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Sicherungsmaßnahmen auf Erlaubnisscheinen dokumentiert worden ist. 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 4
Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung Betrieb und Gewerk (2 2) Liegen solche Gefährdungen nicht vor, ist dies für Betriebsfremde nachvollziehbar zu dokumentieren z. B. Begleitschein, Auftragsformulare, Formular Freigabe für Arbeiten ohne betriebliche Gefährdungen, EDV-gestützte Auftragsabwicklung). Die Festlegung gewerkspezifischer Sicherungsmaßnahmen erfolgt durch das ausführende Gewerk 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 5
Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Erlaubnisscheinen Arbeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, erfordern eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung des Betriebes: Arbeitserlaubnisschein Feuererlaubnisschein Befahrerlaubnisschein Anlauf- und Ausgabestelle für die Erlaubnisscheine sind üblicherweise die Messwarten Erledigte und nicht erledigte Erlaubnisscheine (Arbeits-, Feuer- und Befahrerlaubnis) sind arbeitstäglich zurückzugeben Verlängerung der Erlaubnisscheine nach einer Schicht. (Schicht = Arbeitszeit des ausführenden Gewerkes, können auch nur Stunden sein) 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 6
Arbeitserlaubnisschein (Farbe: Grün) [1/2] 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 7
Arbeitserlaubnisschein (Farbe: Grün) [2/2] Grundsätzlich erforderlich bei allen Arbeiten an Rohrleitungen, Behältern und Apparaten, Antrieben, Fördersystemen o. Ä. Auf keinen Fall elektrische Kabel durchschneiden 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 8
Feuererlaubnisschein (Farbe: Rot) [1/2] 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 9
Feuererlaubnisschein (Farbe: Rot) [2/2] Erforderlich für alle Arbeiten mit offener Flamme, für alle Arbeiten bei denen Funken entstehen können, sowie beim Betrieb von nicht Ex-geschützten Geräten und Verbrennungsmotoren im EX-Bereich Ggf. ist die Arbeit durch einen ausgebildeten Brandsicherungsposten zu überwachen 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 10
Befahrerlaubnisschein (Farbe: Gelb) [1/2] 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 11
Befahrerlaubnisschein (Farbe: Gelb) [2/2] Erforderlich, wenn Behälter, Apparate oder andere enge und gefährliche Räume befahren werden müssen Ein nach BASF-Richtlinie ausgebildeter Sicherungsposten mit oder ohne Rettungsaufgaben vor Ort erforderlich! Auch das Hineinbeugen kann bereits gefährlich sein und zählt zum Befahren. 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 12
Verhaltensregeln bei Arbeiten im Behälter Elektrische Geräte nur mit Schutzkleinspannung oder mit Sicherheits- oder Trenntransformator benutzen! Verboten sind: Mitführen von Feuerzeugen - Mitführen von brennbaren Flüssigkeiten Filtermasken als Atemschutz Einblasen von Sauerstoff Arbeiten unter Inertgasatmosphäre Entspannung von pressluftbetriebenen Werkzeugen 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 13
Verlängerungsschein! Wird die Gültigkeitsdauer eines Erlaubnisscheins überschritten, muss ein Verlängerungsschein ausgestellt werden. 10.2014 Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Allgemeine Unterweisung bei handwerklichen Arbeiten im Betrieb Folie 14