Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms - Bericht für 2016-73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015 - Drs. 17/2600 (II.A.5, Abs. 3 i.v.m. II.B.54) - Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Januar über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. In Erledigung der o.g. Auflage Nr. 5 wird dem Hauptausschuss die anliegende Mitteilung zur Kenntnisnahme über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms Bericht für 2016 als Bericht übermittelt. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - III B 11 - Tel.: 90227 (9227) - 5269 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) - Drucksachen 17/2600 (II.B.54) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 73. Sitzung am 10. Dezember 2015 Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Januar über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Hierzu wird berichtet: Ausgangslage und Programmstart 2016 Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) wurde im Doppelhaushalt 2014/15 erstmals mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. aufgelegt. Für jedes Programmjahr standen 10 Mio. zur Verfügung. Das KSSP wird auch im Doppelhaushalt 2016/17 mit einem finanziellen Verfügungsrahmen von 10 Mio. mit unveränderten Rahmenbedingungen fortgesetzt. Die Aufteilung der Sondermittel auf die Bezirke Berlins erfolgte in Abhängigkeit von der Anzahl der im Bezirk lebenden Kinder unter 6 Jahren (Wohnortbezug), der Anzahl der im Bezirk betreuten Kinder unter 6 Jahren (Einrichtungsbezug) und der Anzahl der im Bezirk melderechtlich registrierten Kinder unter 10 Jahren (Spielplatzbezug),
jeweils bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder in Berlin. 2 Die die sich aus der Datenlage vom ergebende Planung der Finanzkontingente für die Programmjahre 2016/17 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Anteil an der Gesamtmenge Berlins Prozentuales Mittel Kita-Kinder (Wohnort) Quelle: ISBJ Kita-Kinder (Einrichtungsort) Quelle: ISBJ Einwohner 0-u10 Quelle: AfSBB Anteil an Landesmitteln Für die Haushaltsjahre 2016/2017 insgesamt in EUR in EUR Mitte Je Haushaltsjahr Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe 9,69% 11,09% 10,35% 10,38% 2.075.200 1.037.600 8,38% 9,17% 8,06% 8,54% 1.707.600 853.800 14,12% 13,71% 12,74% 13,53% 2.705.000 1.352.500 6,86% 7,01% 7,40% 7,09% 1.417.800 708.900 6,18% 6,04% 6,54% 6,25% 1.251.000 625.500 7,33% 7,17% 7,56% 7,36% 1.471.200 735.600 8,37% 8,68% 8,72% 8,59% 1.718.200 859.100 8,68% 8,14% 9,31% 8,71% 1.742.000 871.000 7,29% 7,13% 6,72% 7,05% 1.409.000 704.500 8,05% 7,42% 7,77% 7,75% 1.549.200 774.600 8,44% 8,24% 7,73% 8,14% 1.627.000 813.500 6,61% 6,20% 7,09% 6,63% 1.326.800 663.400 100 % 100 % 100 % 100 % 20.000.000 10.000.000 Die Finanzmittel des KSSP wurden den Bezirken im Einzelplan 10 zur auftragsweisen Bewirtschaftung (Titel 51950-51962) zur Verfügung gestellt. Die Festlegung der jeweiligen Anteile für Kita-Sanierung und Spielplatzsanierung erfolgte in Verantwortung der Bezirke. Für die Bezirke stellte der Programmteil Kita-Sanierung auch in 2016 eine besondere Herausforderung dar. Die Zuständigkeit für die laufende Instandhaltung der Kitas auf landeseigenen Liegenschaften wurde mit Abschluss der Nutzungsvereinbarungen von den Bezirken grundsätzlich auf die Betreiber der Kitas übertragen. Allerdings bestanden bereits zu diesem Zeitpunkt bei einzelnen Kita-Standorten signifikante Grundsanierungsbedarfe, die allein durch Einnahmen der Kostenblattfinanzierung nicht zu bewältigen waren. Die Einführung des KSSP war deshalb von besonderer Bedeutung. Das Programm trägt nicht unwesentlich zum Abbau von Grundsanierungsbedarfen bei. Zur Durchführung unabwendbarer Kita-Sanierungsmaßnahmen direkt durch die Bezirke wurden deshalb Sondervereinbarungen zwischen den Bezirken und den Betreibern der Kitas abgeschlossen.
3 Im Programmteil Spielplatzsanierung liegt die Zuständigkeit für Sanierungsmaßnahmen von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern (SGÄ). Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen kann in diesem Bereich zeitnah gesteuert und durchgeführt werden. Die Bezirke wurden mit Umsetzungsschreiben vom 26.01.2016 aufgefordert, Maßnahmelisten - getrennt nach Kita- und Spielplatzsanierung - einzureichen. Die Maßnahmelisten wurden zwischen der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken erörtert und abgestimmt. Zur Erfolgskontrolle im KSSP wurde zwischen der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken vereinbart, dass die Bezirke zum 30.06.2016 und zum 31.08.2016 in Form eines Monitorings über die aktuelle Mittelbindung in den Programmteilen berichten. Als Ziel wurde vereinbart, dass die Bezirke bis zum 31. August des jeweiligen Jahres mindestens 75 % der Mittel durch Auftragsvergabe binden und nicht gebundene Mittel auf andere Bezirke mit nachgewiesenem Bedarf umverteilt werden können. Umsetzung des Programms in den Bezirken In der nachfolgenden Tabelle sind die geplanten Finanzkontingente der Bezirke den tatsächlichen der in den einzelnen Bezirken umgesetzten Kita- und Spielplatzsanierungsmaßnahmen gegenübergestellt. Bezirk Finanzkontingent 2016 gesamt in 2016 gesamt in Kita- Sanierung 2016 in Spielplatzsanierung 2016 in Anzahl Maßnahmen Kita- Sanierung 2016 Anzahl Maßnahmen Spielplatzsanierung 2016 Mitte 1.037.600,00 1.023.492,90 506.456,30 517.036,60 3 9 Friedrichshain- Kreuzberg 853.800,00 852.452,13 95.000,00 757.452,13 1 11 Pankow 1.352.500,00 1.352.500,00 1.007.800,00 344.700,00 7 10 Charlotten- burg- Wilmersdorf 708.900,00 692.454,15 266.694,73 425.759,42 3 5 Spandau 625.500,00 595.576,84 157.051,84 438.525,00 1 8 Steglitz- Zehlendorf 735.600,00 727.272,73 258.512,69 468.760,04 3 11 Tempelhof- Schöneberg 859.100,00 847.488,74 297.497,68 549.991,06 1 30 Neukölln 871.000,00 870.910,68 435.498,61 435.412,07 1 7 Treptow- Köpenick 704.500,00 704.500,00 500.000,00 204.500,00 1 3 Marzahn- Hellersdorf 774.600,00 773.425,78 331.900,00 441.525,78 4 3
4 Lichtenberg 813.500,00 827.571,86 537.900,00 289.671,86 4 4 Reinickendorf 663.400,00 663.400,00 110.434,10 552.965,90 2 9 Summe 10.000.000 (100 %) 9.931.045,81 (99,31 %) 4.504.745,95 (45,05 %) 5.426.299,86 (54,26 %) 31 110 Buchungsstand zum 31.12.2016 Durch die gezielte Programmsteuerung wurden die im Programmjahr 2016 zur Verfügung stehenden Finanzmittel des KSSP nahezu in vollem Umfang (99,31 %) in konkrete Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Schlussbemerkungen und Ausblick auf das Programmjahr 2017 Das KSSP hat nachhaltige Wirkung gezeigt und ist auch künftig zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab vollendetem 1. Lebensjahr unentbehrlich. Durch Instandsetzung und qualitative Aufwertung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen wurden insbesondere Kitas, die in zentrumsnahen Lagen über keine eigenen Freiflächen verfügen, unterstützt, die für die Förderung von Kindern erforderlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Programmjahr 2017 In 2016 wurde mit der Vorbereitung des nächsten Programmjahres begonnen. Entsprechend der Terminsetzung des Umsetzungsschreibens wurden die Bezirke aufgefordert, bis zum 31.10.2016 die Maßnahmen für das Programmjahr 2017 anzumelden. Die Anmeldungen der Bezirke sind bereits geprüft, die Mittel wurden entsprechend der Planung eingestellt und im Januar 2017 freigegeben. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 23. Januar 2017 Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Familie