Installateursveranstaltung Karlsruhe Dezember 2011

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Transkript:

Installateursveranstaltung Karlsruhe Dezember 2011 Stadtwerke Karlsruhe Stadtwerke Ettlingen

VDE-Anwendungsregeln seit 1. August 2011 Anwendungsregel 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz gültig seit 01.08.2011 Anwendungsregel 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gültig seit 01.08.2011 2

Zählerschrank Bestückung mit zwei ehz bis 63 A Bei Belegung eines Zählerfeldes mit zwei ehz darf eine Summenleistung von 48 kva nicht überschritten werden! Zusammenstellung 48 kva: 63 A dreiphasig => 43,47 kva 20 A einphasig => 4,6 kva Summe = 48 kva Bei einer Zählerplatzhöhe von 900 mm, gelten grundsätzlich die 48 kva und die Summenleistung ist unabhängig von der Anzahl der Zählerplätze 3

Zählerschrank Bestückung mit zwei ehz bis 63 A Einfeldriger Zählerschrank, Höhe 1050 mm Grundsätzlich wie 900 mm (48 kva Summenleistung) Vorteil mehrfeldrige Zählerschrank, Höhe 1050 mm ab dem dritten ehz, kann eine Gesamtleistung von maximal 2 ehz Zähler 86,94 kva ( 2 * 3 * 63 A) auf einem Zählerfeld eingebaut werden die Wärmeverlustleistung kann problemlos abgeführt werden 4

Ausführung der Zählerplätze oberer Anschlussraum Bei einer Höhe von 300mm können Fehlerstromschutzeinrichtungen und Leitungsschutzschalter für bis zu drei Wechselstromkreise (z.b. Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Erzeugungsanlage) installiert werden maximal 6 Teilungseinheiten (TE) Beispiel: 3 FI/LS Der o. Anschlussraum dient zur Aufnahme von Betriebsmitteln für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler (als Stromkreisverteiler nicht zulässig!) Prospektiver Kurzschlussstrom 10 ka 5

Kommunikationseinrichtung (Ergänzt Kapitel 9 der TAB 2007) Dipl. Ing. Andreas Plümmer Kommunikative Anbindung von Zählerplatz und Kundenanlage Verlegung von Antennen- und Datenleitungen vor und hinter der Abdeckung Mehrspartige Anbindung der Kundenanlagen (Gas & Wasserzählwerte) Anbindung an den Hausverteiler der Telefonanlage (APL) Datenkabel zu den Wohnungen Bei einer Drei-Punkt-Befestigung muss eine Datenleitung vom APL mit einer Länge von 30cm herausragen Datenleitungen min. Cat.5 mit fixierter Abschlussbuchse Siehe Bild 4 In Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 6

Spannungsversorgung der Betriebsmittel im Raum für Zusatzanwendungen Spannungsversorgung der Betriebsmittel der zukünftigen Marktpartnerrollen Schutz gegen Überlast und Kurzschluss, externe oder integrierte Schutzmaßnahmen Siehe Bild 6 Ungezählter Bereich (reguliert) In Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 unterer Anschlussraum Max. Bemessungsstrom = 10 A Prospektiver Kurzschlussstrom = 25 ka Überspannungsschutz Kat. 4 7

Spannungsversorgung der Betriebsmittel im Raum für Zusatzanwendungen Gezählter Bereich (nicht reguliert) oberer Anschlussraum oberer Anschlussraum Bemessungsstrom = 10 A Prospektiver Kurzschlussstrom = 10 ka 8

Spannungsversorgung der Betriebsmittel im Raum für Zusatzanwendungen Gezählter Bereich (nicht reguliert) Stromkreisverteiler Bemessungsstrom = 10 A Prospektiver Kurzschlussstrom = 6 ka Stromkreisverteiler Stromkreisverteilerfeld 9

Überarbeitung des Bundesmusterwortlauts - TAB 2007 Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Ersetzt zukünftig Kapitel 7 inklusive Anhang A3 der TAB 2007 und ergänzt Kapitel 9 Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Ersetzt zukünftig die BDEW-Ergänzung zu den TAB 2007 => Überarbeitung der TAB 2007 Einführung neuer TAB voraussichtlich 1. Quartal 2012 10

Überarbeitung der Erläuterungen zur TAB 2007 durch den VfEW - Baden-Württemberg Dipl. Ing. Andreas Plümmer Erläuterung des VfEW Anpassung der einzelnen Kapiteln Einführung voraussichtlich 1. Quartal 2012 11

Anforderungen an Zählerplätze durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Vorstellung der wesentlichen Änderungen EEG 7 Neue Anforderungen an den Messstellenbetrieb EnWG 14 a Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung EnWG 21 b bis 21 i Einführung von Messsytemen Einführung neuer Kommunikationsmodule Gateway Einhaltung Datenschutz und Datensicherheit (Schutzprofil) EnWG 40 Einführung unterschiedlicher last- und zeitabhängige Tarife 12

Die Novellierung des EEG und Ihre Auswirkungen EEG 7 Ab dem 01.01.2012 müssen Messeinrichtungen zur Erfassung der erneuerbaren Energien, die Vorgaben laut 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes im vollem Umfang erfüllen! Dies bedeutet, dass für den Messstellenbetrieb auch einer Erzeugungsanlage der Netzbetreiber oder der 3. Messstellenbetreiber zuständig ist. 13

Die Novellierung des EnWG und Ihre Auswirkungen EnWG 14 Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung separater Zählpunkt notwendig Einsatz auch bei Wärmepumpen gilt auch für Elektromobile sollten in variable Tarife nach 40 integriert werden, damit die Stromabnahme zu windstarken Zeiten belohnt wird Anreize für die Schaffung neuer Lasten 14

Die Novellierung des EnWG und Ihre Auswirkungen EnWG 21c Einbau von Messsystemen in Gebäuden die neu angeschlossen werden und bei größeren Renovierungen bei Letztverbrauchern mit einen Jahresverbrauch von größer 6000 kwh (betrifft auch Bestandsanlage) Anlagenbetreiber nach EEG und KWKG bei Neuanlagen mit mehr als 7 kw Anschlussleistung in allen Gebäuden die technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sind Anschlussnehmer ist nicht berechtigt, den Einbau solcher Messsysteme oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlage zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern 15

Die Novellierung des EnWG und Ihre Auswirkungen EnWG 21d Messsysteme (1) Ein Messsystem im Sinne des Gesetzes ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (2) Nähere Anforderungen an Funktionalität und Ausstattung von Messsystemen werden in einer Verordnung nach 21i festgeschrieben. 16

Prinzipieller Aufbau eines Messsystem Kommunikation WAN =>Wide Area Network Anbindung über: - Mobilfunk GSM/GPRS - DSL - PLC bedingt Einhaltung Schutzprofile laut EnWG 21 Anbindung über: - Netzwerk - wlan HAN =>Home Area Network LMN => Local Metering Network 17

BSI-Schutzprofil Das Schutzprofil definiert technische Datensicherheits- und Datenschutzanforderungen für Geräte Datenübertragung vom Gateway nur an autorisierte Empfänger/Absender Kommunikation erfolgt anonymisiert Verschlüsselte Datenübertragung Vollständige und manipulationsfreie Datensätze Ausschließliche Datenweitergabe an Marktpartner (MSB, Kunde, etc.) Firewall Schutz gegen Manipulationsversuchen 18

EnWG 21i und 21b, Einhaltung Datenschutz und Datensicherheit (Schutzprofil) Dipl. Ing. Andreas Plümmer Integriert ausgeführtes Messsystem 000123 kwh Gateway WAN Zähler und Gateway befinden sich im gleichen Gehäuse. Der Zugriff auf die Verbindung vom Zähler zum Gateway muss durch eine Plombe oder Siegel geschützt sein. (Physikalischer Zugriff nicht möglich) Extern ausgeführtes Messsystem 000123 kwh Gateway WAN Zähler im Gateway befinden sich nicht im gleichen Gehäuse. Der physikalische Zugriff auf die Verbindungsleitung vom Zähler zum Gateway ist möglich. 19

Auswirkung zur Einhaltung des Schutzprofils Zentraler Zählerplatz Dezentraler Zählerplatz Verschlüsselung erforderlich! (Anbindung nicht plombiert) Keine Verschlüsselung erforderlich (Anbindung unterhalb der MSB-Plombe) 20

Auswirkung der Novellierung des EnWG Wie geht es weiter? Dipl. Ing. Andreas Plümmer Einsatz des Gateways laut 21 und 40 Fernwärme Strom Gas Wasser Smart Home Quelle: Firma Hager 21

Auswirkung der Novellierung des EnWG Einfamilienhaus Direkte Beziehung vom Gateway zum Anschlussnutzer MSB Quelle: Firma Hager 22

Auswirkung der Novellierung des EnWG Mehrfamilienhaus Ein Gateway für mehrere Anschlussnutzer MSB Quelle: Firma Hager 23

Auswirkung der Novellierung des EnWG Künftige Messeinrichtungen im Messsystem laut 21 Bezug EEG E-Mobility gesteuerte Lasten Quelle: Firma Hager 24

Zählerplatz der Zukunft Eigenerzeugung E-Mobilität Erneuerbare Energien Energiemanagement IP Konventionelle Energien Heimvernetzung Heimvernetzung strukturierte Verkabelung für Daten 25 Quelle: Firma Hager Mikro-KWK BHKW (alternativ) Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG Novelle

Rückwirkungen auf Messkonzept Mit Einspeisung in die Kundenanlage Dipl. Ing. Andreas Plümmer Empfehlung für die Zukunft der EnBW Regional AG G G G G Z1 Z2 Z1 Z2 Z1 Z2 Z1 123 Z2 Summenleistung max.48 kva 26

Was bedeutet das für das Elektrohandwerk? Neue (mögliche) Geschäftsfelder Zukunftsfähige Planung und Ausführung der Zählerplätze nach TAB für den Einsatz weiterer Zählpunkte und Gateways Installationen für das intelligente Haus der Zukunft z. B. Vernetzung von Verbrauchsgeräten (Waschmaschine, Kühlschrank, Klimaanlage, TV, Netzwerkverbindungen für das Heim, etc. ) Vernetzung des Gateways für die Verbrauchssteuerung Ausbau regenerativer Energien nach EEG & KWKG Ausbau von Heim-Ladestationen für die Elektromobilität 27 EG - Herbstveranstaltung 2011

Stichtagsregelung 01.01.2012 Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Verbindlich für PV-Anlagen ab dem 01.01.2012 Alle anderen Erzeugungsanlagen ab dem 01.07.2012 Es gilt dann nur noch die VDE-AR-N 4105! 28 EG - Herbstveranstaltung 2011

Regelungen der Stadtwerke Karlsruhe 3-Punkt-Zählerplatz mit Zählersteckklemme ehz auf Adapterplatte nach vorherige Absprache möglich 29

Regelungen der Stadtwerke Ettlingen Bei den SWE werden ausschließlich Zähler mit Dreipunktbefestigung eingesetzt, auch ehz Direkt-Messung bis 100A ab 100.000kWh/Jahr wird ein TK-Anschluß gefordert Anträge für Neu- und Umbau sind auf der Homepage bereitgestellt Reserveplatz wird von der SWE nicht vorgeschrieben aber mit Nachdruck empfohlen Sämtliche PV- oder BHKW-Anlagen werden von Mitarbeitern der SWE abgenommen 30