Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

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Transkript:

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - Zweiter Teilbericht 2006 - Themen-Nr.: 51.05.610 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Langtitel: Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Kurztitel: Projekt: Projektleiter: Abteilung: Abt.-Leiter: Themenleiter: Ausgleichszulage Agrar- und Umweltförderung Dr. H. Hochberg Agrarökonomie Dr. J. Strümpfel M. Herold Laufzeit: 01/2001 12/2009 Auftraggeber: Bearbeiter: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt B. Hubold Dr. J. Strümpfel M. Herold Jena, im September 2006 Prof. Dr. G. Breitschuh Präsident M. Herold Themenleiter 2

1. Zielstellung Das Thema Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird 2006 weitergeführt. Der erste Teilbericht vom 31.05.2006 befasste sich mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der Ausgleichszulage in Thüringen im Rahmen der ELER-Verordnung im Zeitraum 2007 bis 2009. Der vorliegende zweite Teilbericht beinhaltet die Analyse der Ausgleichszulage in Thüringen im Jahr 2005. Als Datenbasis dienten : Anträge auf Agrarförderung 2005 Bewilligungen zur Ausgleichszulage 2005 (Stand : 20.07.06). Die entsprechenden Dateien wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar bereitgestellt. Fragen zur Einkommenswirkung der Ausgleichszulage werden im Rahmen der Evaluierung des Programms untersucht und sind nicht Gegenstand dieses Berichtes. 2. Rechtsgrundlagen In Thüringen sind ca. 45 % der LF als benachteiligtes Gebiet eingestuft, vorwiegend Mittelgebirgs- und Übergangslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Gebieten erfolgte 2005 auf der Basis der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 28.05.2004 (ThürAnz Nr. 26/2004 S.1631 1634), zuletzt geändert am 28.07.2005 (ThürAnz Nr. 34/2005 S. 1537 1538). Die Gewährung der Zulage zum Ausgleich natürlicher Standortnachteile und Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erfolgte nach zwei Programmen: Grundförderung im Rahmen der Ausgleichszulage (Stufe 1) Landesprogramm für grünlandreiche Standorte (Stufe 2) Die Differenzierung der Ausgleichszulage wurde nach der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) und der Art der Bodennutzung vorgenommen. Der Zuwendungsempfänger musste mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet haben und sich für fünf Jahre verpflichten, eine landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ab der ersten Zahlung weiterzuführen. Die Zusatzförderung aus dem Landesprogramm kann gewährt werden, wenn der Grünlandanteil des Betriebes mindestens 40 % beträgt, sowie ein Mindesttierbesatz von 0,5 GVE je ha Hauptfutterfläche, höchstens jedoch 2,0 GVE je ha Hauptfutterfläche nachgewiesen wird. Tabelle 1: Differenzierung der Ausgleichszulage 2005 ( /ha) LVZ 1. Stufe (GAK) 2. Stufe (Landesprogramm) Ackerland Ackerfutter Grünland I Grünland II unter 16 45,0 90,0 90,0 48,0 16 bis unter 19,5 41,0 82,0 82,0 48,0 19,5 bis unter 23 37,0 74,0 74,0 48,0 23 bis unter 26,5 33,0 66,0 66,0 48,0 26,5 bis unter 30 29,0 58,0 58,0 48,0 ab 30 25,0 50,0 50,0 48,0 3

3. Analyse der Ausgleichszulage 2005 3.1. Langfristige Entwicklung Im Zeitraum von 1992 bis 2005 wurden in Thüringen 326,8 Mio. Ausgleichszulage gewährt. Das entspricht im Durchschnitt etwa 23,3 Mio. jährlich. Abbildung 1 Daten zur Struktur der Ausgleichszulage seit dem Jahr 2000 sind in Tabelle 2 und 3 zusammengefasst. Der Umfang der jährlich bereitgestellten Ausgleichszulage ist im genannten Zeitraum rückläufig. 2003 konnte infolge der unzureichenden Kofinanzierung nur 13,8 Mio. bereitgestellt werden. Im Jahr 2005 standen ca. 17,5 Mio. Ausgleichszulage zur Verfügung, 15 % weniger als im Vorjahr. Tabelle 2: Langfristige Entwicklung der Ausgleichszulage (T ) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Ackerland (GAK) 5 999 5 946 4 790-3 949 3 609 Ackerfutter (GAK) - - 1 023 729 916 889 Grünland (GAK) 12 283 11 959 10 851 6 273 8 936 8 275 Grünland (LP) 6 699 6 288 5 407 6 821 6 848 4 711 Ausgleichszulage ges. 24 981 24 193 22 071 13 823 20 648 17 484 /ha LF 69 67 62 39 59 48 Tabelle 3: Langfristige Entwicklung der Betriebsstrukturen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Anzahl Betriebe 2 366 2 252 2 243 1 953 2 151 2 173 LF (ha) 1) 359 092 357 524 353 510 322 571 349 698 363 473 1) nur benachteiligtes Gebiet 4

3.2 Anträge und Bewilligungen Im Jahr 2005 wurden 2 173 Betriebe mit Antrag auf Ausgleichszulage bewilligt, die alle Fördervoraussetzungen erfüllten. Diese Betriebe bewirtschafteten insgesamt 415 Tha LF, wobei Teilflächen des Betriebes durchaus auch im nicht benachteiligten Gebiet liegen können. Bewilligungen wurden für 137,2 Tha Ackerland (dar. 14,6 Tha Ackerfutter) und 128,1 Tha Grünland ausgesprochen. Ausgeschlossen waren hierbei die mit Weizen, Mais (einschließlich Futtermais), Zuckerrüben, Wein und Intensivkulturen (Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Blumen, Zierpflanzen, sowie Baumschulflächen) bestellten Flächen. Die zulagefähige Fläche betrug 265,3 Tha. Tabelle 4: Ausgleichszulage 2005 GAK Landesprogramm gesamt Zuwendungsempfänger Anzahl 2 173 (1 417) 2 173 Gefördertes Ackerland ha 137 227-137 226 dar. Ackerfutter ha 14 589-14 589 Gefördertes Grünland ha 128 080 (98 166) 128 080 Ausgleichszulage für Ackerland Mio. 4,498-4,498 Ausgleichszulage für Grünland Mio. 8,275 4,711 12,986 Ausgleichszulage gesamt Mio. 12,773 4,711 17,484 Quelle : TLVwA (Datei Ausgleichszulage ; Stand : 20.07.06 einschl. Rückforderungen u. Nachzahlungen) Ca. 15 % aller beantragten Betriebe waren juristische Personen. Diese bewirtschafteten drei Viertel der LF. Ihr Anteil an den bewilligten Mitteln betrug 71 %. Weiterhin wurden Anträge von 130 Personengesellschaften, 445 Einzelunternehmen im Haupterwerb und 1 148 Einzelunternehmen im Nebenerwerb bewilligt. Tabelle 5: Ausgleichszulage nach Rechtsformen 2005 Rechtsform Anzahl Bewilligungen LF (ha) 1) dar. zulagefähige Fläche AK juristische Personen 319 317 412 197 787 9 781 GbR 130 33 128 19 578 982 EU (HE) 445 48 680 34 507 1 578 EU (NE) 1 148 14 657 12 682 551 sonstige Betriebe 131 814 752 37 Betriebe gesamt 2 173 414 691 265 307 12 929 1) LF des Gesamtbetriebes einschl. Teilflächen im nicht benachteiligten Gebiet 3.3 Auswertung nach Standorten Die regionale Verteilung der Zahlungen war sehr differenziert. In den Kreisen Sömmerda und Altenburger Land gibt es keine benachteiligten Gebiete. Der höchste Anteil an Ausgleichszulage kam im Kreis Schmalkalden-Meiningen, gefolgt vom Wartburgkreis zur Auszahlung. Bei der Wertung der Ergebnisse im Vergleich zu den Vorjahren ist der ha-bezug nicht vergleichbar mit den Auswertungen der Vorjahre, da im vorliegenden Kalenderjahr die Teilflächen des benachteiligten Gebietes im uns zur Verfügung stehenden Datenbestand nicht gesondert ausgewiesen wurden. Aus diesem Grund wurde der ha Bezug zur zulagefähigen Fläche gewählt. Im Durchschnitt Thüringens kamen 65,9 /ha zulagefähige Fläche zur Auszahlung, wobei in Schmalkalden-Meiningen mit knapp 85 /ha die höchste Ausgleichszulage gezahlt wurde. 5

Tabelle 6: Ausgleichszulage nach Kreisen 2005 Rechtsform Betriebe zulagefähige Fläche bewilligte Ausgleichszulage Ausgleichszulage 1) /ha Anzahl Anteil (%) ha Anteil (%) T Anteil (%) Eichsfeld 145 6,7 13 273 5,0 659,7 3,8 49,7 Nordhausen 14 0,6 599 0,2 38,0 0,2 63,4 Wartburgkreis 330 15,2 35 717 13,5 2 743,5 15,7 76,8 Unstrut-Hainich-Kreis 69 3,2 7 867 3,0 414,6 2,4 52,7 Kyffhäuserkreis 8 0,4 1 889 0,7 70,9 0,4 37,5 Schmalkalden-Meiningen 282 13,0 37 550 14,2 3 178,2 18,2 84,6 Gotha 34 1,6 9 094 3,4 708,5 4,1 77,9 Hildburghausen 98 4,5 24 941 9,4 1 752,6 10,0 70,3 Ilm-Kreis 112 5,2 15 926 6,0 988,7 5,7 62,1 Weimarer Land 60 2,8 7 834 3,0 324,7 1,9 41,4 Sonneberg 57 2,6 5 535 2,1 445,3 2,5 80,5 Saalfeld-Rudolstadt 160 7,4 26 691 10,1 2 137,0 12,2 80,1 Saale-Holzland-Kreis 196 9,0 20 036 7,6 1 109,0 6,3 55,4 Saale-Orla-Kreis 301 13,9 34 823 13,1 1 820,6 10,4 52,3 Greiz 307 14,1 23 531 8,9 1 093,0 6,3 46,5 Betriebe gesamt 2 173 100,0 265 307 100,0 17 484,3 100,0 65,9 1) je ha zulagefähige Fläche In den folgenden beiden Tabellen sind Daten zur Verteilung des zulagefähigen Acker- und Grünlandes und der Tierbestände nach LVZ-Gruppen dargestellt. In der LVZ-Gruppe > 30 sind ca. 32 % des beihilfefähigen Ackerlandes, 19 % des beihilfefähigen Grünlandes und 29 % der GVE-Bestände zu finden. Auf stark benachteiligte Gebiete mit einer LVZ unter 19,5 entfallen 13 % des zulagefähigen Grünlandes. Tabelle 7: Betriebe nach LVZ-Gruppen LVZ-Gruppen Betriebe zulagefähiges Ackerland zulagefähiges Ackerfutter zulagefähiges Grünland Anzahl Anteil in % ha Anteil in % ha Anteil in % ha Anteil in % unter 16 38 1,7 64 0,05 128 0,9 3 700 2,9 16 bis unter 19,5 121 5,6 2 778 2,3 710 4,9 13 067 10,2 19,5 bis unter 23 236 10,9 9 900 8,1 1 668 11,4 23 098 18,0 23 bis unter 26,5 497 22,9 25 368 20,7 3 454 23,7 29 974 23,4 26,5 bis unter 30 581 26,7 44 060 35,9 4 652 31,9 33 990 26,5 ab 30 700 32,2 40 467 33,0 3 977 27,3 24 252 18,9 gesamt 2 173 100,0 122 637 100,0 14 589 100,0 128 080 100,0 Der Viehbesatz je ha Hauptfutterfläche steigt mit ertragsreicheren Böden. Ertragsärmere Standorte weisen mit ca. 80 GVE/100 ha HFF den geringsten Viehbesatz auf. Ca. ein Drittel des Tierbestandes des benachteiligten Gebietes werden in Regionen mit einer LVZ ab 30 gehalten. 6

Tabelle 8: Viehbestände nach LVZ-Gruppen LVZ-Gruppen GVE Besatz Stück Anteil in % GVE/100 ha HFF unter 16 3 170 1,6 81,3 16 bis unter 19,5 11 496 5,7 80,3 19,5 bis unter 23 26 089 13,1 93,7 23 bis unter 26,5 42 278 21,2 106,9 26,5 bis unter 30 58 395 29,3 117,7 ab 30 57 960 29,1 130,3 gesamt 199 388 100,0 111,0 Die höchste Zulage wurde mit ca. 133 /ha zulagefähige Fläche für ertragsärmere Standorte gezahlt. In Regionen ab einer LVZ von 30 wurden nur knapp 30 % gewährt. Tabelle 9: Ausgleichszulage nach LVZ-Gruppen LVZ Ausgleichszulage T Anteil in % Ausgleichszulage ( /ha) unter 16 519,9 3,0 133,4 16 bis unter 19,5 1 827,0 10,4 110,4 19,5 bis unter 23 3 249,1 18,6 93,7 23 bis unter 26,5 4 151,4 23,7 70,6 26,5 bis unter 30 4 643,2 26,6 56,1 ab 30 3 093,7 17,7 45,0 gesamt 17 484,3 100,0 65,9 1) je ha zulagefähige Fläche 3.4 Differenzierung der Ausgleichszulage Auch 2005 wurden knapp drei Viertel der Ausgleichszulage für Grünlandflächen gewährt. Nur ein geringer Anteil fiel auf Ackerfutter, da Mais von der Zahlung ausgeschlossen war. Im Durchschnitt wurden 48 /ha LF Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet gezahlt. Grünland, Stufe 1 (GAK) : 8.275 T = 47,3 % Grünland, Stufe 2 (LP) : 4.711 T = 26,9 % Ackerland (ohne Futterfläche) : 3.609 T = 20,6 % Ackerfutter 889 T = 5,1 % Ausgleichszulage gesamt : 17.484 T = 100,0 % Auf das Thüringer Landesprogramm (Grünland, Stufe 2) entfiel gut ein Viertel der Ausgleichszulage, während knapp drei Viertel nach den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe ausgezahlt wurden. Alle bewilligten Grünlandflächen im benachteiligten Gebiet erhielten eine Förderung nach der Stufe 1, während zusätzliche Zahlungen über das Landesprogramm (Stufe 2) für 76,6 % des Grünlandes gewährt wurden. 766 Betriebe wurden über das Landesprogramm nicht gefördert. Das betraf vorwiegend Betriebe in grünlandarmen Gebieten. 7

Tabelle 10: Grünlandförderung 2005 LVZ Stufe 1 Stufe 2 ha /ha ha /ha bis 16 3 700 90 3 594 48 16 bis 19,5 13 067 82 12 154 48 19,5 bis 23 23 098 74 21 885 48 23 bis 26,5 29 974 66 23 104 48 26,5 bis 30 33 990 58 23 457 48 über 30 24 252 50 13 972 48 gesamt 128 080 65 98 166 48 Maximal waren 138 /ha aus beiden Programmteilen möglich. Diese Höhe konnte an 31 Betriebe mit 3 594 ha Grünland gezahlt werden. Tabelle 11: Grünlandförderung gesamt 2005 LVZ Durchschnittlich gezahlte Grünlandprämie (Stufe 1 + Stufe2) ha /ha Grünland bis 16 3 700 136,6 16 bis 19,5 13 067 126,6 19,5 bis 23 23 098 119,5 23 bis 26,5 29 974 106,9 26,5 bis 30 33 990 91,1 über 30 24 252 77,7 gesamt 128 080 101,4 3.5 Zahlungen je Betrieb Die Förderrichtlinie des TMLNU, zuletzt geändert am 28.07.2005, beinhaltet unter Pkt. 6.6.3 folgende Festlegungen: Die Ausgleichszulage im Rahmen GAK darf den Betrag von 16 T je Zuwendungsempfänger und Jahr nicht übersteigen. Diese Beträge können überschritten werden, wenn das Unternehmen über mehr als 2 betriebsnotwendige AK verfügt. Insgesamt dürfen je weitere betriebsnotwendige AK nicht mehr als 8 T gezahlt werden. Die Berechnung der betriebsnotwendigen AK erfolgt auf der Basis von Standardwerten bei 1 800 Arbeitsstunden je Jahr. Im Durchschnitt wurden 5 878 T (ohne LP) bzw. 8 046 T (mit LP) je Betrieb gezahlt. Eine Ausgleichszulage bis 16 T erhielten 88 % der Betriebe. 271 Betriebe erhielten über 16 T. Diese Betriebe bewirtschaften 65 % der LF im benachteiligten Gebiet (einschl. der Teilflächen im nicht benachteiligten Gebiet) und erhielten ca. 76 % der ausgereichten Fördermittel. Tabelle 12: Ausgleichszulage je Betrieb 2005 Betrag je Betrieb Betriebe Ausgleichszulage T Anzahl % T % bis 16 1 902 87,5 4 193,2 24,0 16 bis 32 129 5,9 2 972,8 17,0 32 bis 48 57 2,6 2 212,4 12,7 48 bis 64 26 1,2 1 457,5 8,3 über 64 59 2,7 6 648,4 38,0 gesamt 2 173 100,0 17 484,3 100,0 8