Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
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- Annegret Arnold
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1 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte e - Zweiter Teilbericht Themen-Nr Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
2 Langtitel: Kurztitel: Projekt: Projektleiter: Abteilung: Abt.-Leiter: Themenleiter: Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte e Ausgleichszulage Agrar- und Umweltförderung Dr. H. Hochberg Agrarökonomie Dr. J. Strümpfel Dr. D. Bachmann Laufzeit: 01/ /2005 Auftraggeber: Bearbeiter: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Dr. D. Bachmann B. Hubold Jena, Juli 2005 Prof. Dr. G. Breitschuh Präsident Dr. D. Bachmann Themenleiter
3 Inhaltsverzeichnis 1 Zielstellung Rechtsgrundlagen Analyse der Ausgleichszulage Langfristige Entwicklung Anträge und Bewilligungen Auswertung nach Standorten Differenzierung der Ausgleichszulage Zahlungen je Betrieb Einkommenswirkung der Ausgleichszulage Ziele und Methoden Einkommenssituation nach en Analyse nach Betriebstypen Fragen des Betriebserfolges Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
4 1 Zielstellung Im Rahmen des Forschungsthemas Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte e ist im Jahr 2005 die Erarbeitung von drei Teilberichten vorgesehen. Der erste Teilbericht (vorgelegt im Mai 2005) befasste sich vorrangig mit den Rahmenbedingungen für die zukünftige Gestaltung der Ausgleichszulage. Dabei standen die Vorschläge der EU-Kommission vom zur Neuabgrenzung der skulisse benachteiligter e im Mittelpunkt. Diese Problematik wurde inzwischen durch die EU auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der vorliegende zweite Teilbericht befasst sich mit der Ausgleichszulage in Thüringen im Jahr Als Datenbasis dienen: C Anträge auf Agrarförderung 2004 C Bewilligungen zur Ausgleichszulage 2004 Die entsprechenden Dateien wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgten Untersuchungen zur Einkommenswirkung der Ausgleichszulage 2003 anhand von Thüringer Buchführungsergebnissen 2003/04. In einem dritten Teilbericht 2005 ist vorgesehen, Schlussfolgerungen für die Weiterführung einer Ausgleichszahlung für benachteiligte e unter Beachtung zukünftiger agrarpolitischer Rahmenbedingungen (z.b. ELER-Verordnung) abzuleiten. Insbesondere soll es dabei um methodische Fragen der Herleitung und Finanzierung gehen. Es sind Zusammenhänge zu anderen Förderinstrumenten (Direktzahlungssystem, Agrarumweltförderung, ländlicher Raum) zu beachten. 2 Rechtsgrundlagen In Thüringen sind ca. 45 % der LF als benachteiligtes eingestuft. Es handelt sich überwiegend um Mittelgebirgs- und Übergangslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen en erfolgte 2004 auf Basis der Förderrichtlinie des TMLNU vom Rechtsgrundlage hierfür bildeten z.b. die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (EAGFL-VO) und der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Darüber hinaus galt es, die Thüringer Landeshaushaltsordnung und weitere Bestimmungen zu beachten. Ziel der Förderung ist es, in den benachteiligten en eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichern. Durch Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit soll C eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum erhalten bleiben, C die Tierproduktion und damit Arbeitsplätze gesichert werden, C den ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen Rechnung getragen werden. Die Gewährung der Zulage zum Ausgleich ständiger natürlicher Nachteile erfolgte nach zwei Programmen: a) Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (Stufe 1) b) Landesprogramm für grünlandreiche Betriebe (Stufe 2) 4
5 Die Differenzierung der Ausgleichszulage wurde nach der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) und der Art der Bodennutzung vorgenommen. Bei mehr als 40 % Grünlandanteil an der LF und einem Viehbesatz von mindestens 0,5 und höchstens 2,0 GVE/ha Hauptfutterfläche konnte eine Zusatzförderung gewährt werden. Tabelle 1: Fördersätze für die Ausgleichszulage 2004 ( /ha) LVZ 1. Stufe 2. Stufe Ackerland Ackerfutter Grünland Grünland unter 16 52,5 105,0 105,0 71,0 16 bis unter 19,5 47,0 94,0 94,0 71,0 19,5 bis unter 23 41,5 83,0 83,0 71,0 23 bis unter 26,5 36,0 72,0 72,0 71,0 26,5 bis unter 30 30,5 61,0 61,0 71,0 über 30 25,0 50,0 50,0 71,0 3 Analyse der Ausgleichszulage 3.1 Langfristige Entwicklung Im Zeitraum von 1992 bis 2004 wurden in Thüringen insgesamt fast 310 Mio. Ausgleichszulage gewährt. Das entspricht im Durchschnitt etwa 24 Mio. jährlich. Im Jahr 2003 musste der Betrag auf 13,8 Mio. reduziert werden. Aufgrund haushaltspolitischer Zwänge war die Kofinanzierung in Thüringen nicht gesichert und damit konnten entsprechende EU- und Bundesmittel nicht genutzt werden. Das ist bei der Bewertung der Einkommenswirkung 2003/04 zu beachten (siehe Punkt 4). 5
6 Für 2004 standen wieder über 20,6 Mio. Ausgleichszulage zur Verfügung. 3.2 Anträge und Bewilligungen Im Jahr 2004 stellten Landwirtschaftsbetriebe einen Antrag auf Ausgleichszulage. Nicht bewilligt wurden 111 Anträge, da bestimmte Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren (z.b. elfmal keine LVZ-Angaben). Überwiegend handelte es sich dabei um Nebenerwerbslandwirte und Kleinstbetriebe. Dadurch waren 601 ha LF nicht förderfähig. Eine Bewilligung erhielten Betriebe. Nach Rechtsformen waren dies: 325 juristische Personen 141 GbR 430 Einzelunternehmen (Haupterwerb) Einzelunternehmen (Nebenerwerb) 107 Sonstige Betriebe, Kleinstbetriebe Diese Betriebe bewirtschafteten insgesamt 420,3 Tha LF, davon lagen 349,7 Tha im benachteiligten. Die förderfähige Fläche belief sich auf 269,4 Tha. Ausgeschlossen waren die mit Weizen, Mais, Zuckerrüben und weiteren Intensivkulturen bestellten Flächen (80,3 Tha). Bewilligungen wurden für 128,0 Tha Grünland und 127,4 Tha Ackerland (davon 14,0 Tha Ackerfutter) ausgesprochen. Tabelle 2: Entwicklung der Betriebsstrukturen im benachteiligten (bewilligte Anträge) Jahr Betriebe Fläche Ackerland Grünland Anzahl ha LF ha ha Der Rückgang der Betriebszahlen und der Flächen (insbes. Ackerland) im Jahr 2003 war auf die Restriktionen bei der Gewährung von Ausgleichszulage zurückzuführen. 3.3 Auswertung nach Standorten Die regionale Verteilung der Zahlungen war sehr differenziert. Die höchste Ausgleichszulage je ha LF erhielten die Betriebe im Kreis Schmalkalden-Meiningen, der niedrigste Satz kam im Kreis Weimarer Land zur Auszahlung. In den Kreisen Altenburger Land und Sömmerda gibt es keine benachteiligten e. Tabelle 3: Ausgleichszulage nach Kreisen 2004 benachteiligtes Ausgleichszulage Ausgleichszulage Betriebe Kreis gesamt Anzahl ha LF T /ha LF Eichsfeld ,7 38 Nordhausen ,1 52 Wartburgkreis ,9 76 Unstrut-Hainich-Kreis ,8 41 Kyffhäuserkreis ,6 44 Schmalkalden- Meiningen ,9 89 Gotha ,9 80 6
7 Kreis benachteiligtes Ausgleichszulage Ausgleichszulage Betriebe gesamt Anzahl ha LF T /ha LF Hildburghausen ,6 63 Ilm-Kreis ,8 46 Weimarer Land ,0 29 Sonneberg ,9 76 Saalfeld-Rudolstadt ,0 77 Saale-Holzland-Kreis ,4 48 Saale-Orla-Kreis ,2 45 Greiz ,8 36 gesamt ,8 59 Nach LVZ-Gruppen differenziert zeigt sich, dass ein großer Teil in Gemarkungen mit einer relativ geringen Benachteiligung liegt. Etwa 62 % der LF des benachteiligten es weist eine LVZ von über 26,5 auf. Andererseits entfallen auf stark benachteiligte Regionen mit einer LVZ unter 19,5 lediglich 20,4 Tha LF bzw. rund 6 % des benachteiligten es. Tabelle 4: Betriebe mit Ausgleichszulage 2004 LVZ Betriebe Fläche dar. Ackerland dar. Grünland Anzahl ha LF % ha ha % LF unter , ,4 16 bis unter 19, , ,1 19,5 bis unter , ,8 23 bis unter 26, , ,2 26,5 bis unter , ,8 über , ,7 gesamt , ,7 Der Grünlandanteil an der LF nimmt mit fallender LVZ kontinuierlich zu. Der Viehbesatz je ha Hauptfutterfläche war dagegen in den ertragsschwächeren Regionen niedriger. Relativ viel Vieh halten in Thüringen die Betriebe auf Standorten mit einer LVZ ab 30. Tabelle 5: Viehbestände im benachteiligten (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Wildwiederkäuer) LVZ GVE % Besatz GVE/ha Hauptfutterfläche unter ,5 0,86 16 bis unter 19, ,7 0,82 19,5 bis unter ,5 0,93 23 bis unter 26, ,3 1,12 26,5 bis unter ,5 1,19 über ,5 1,33 gesamt ,0 1,13 Lediglich 13,6 % der Ausgleichszulage wurden an Betriebe mit einer starken standortlichen Benachteiligung (LVZ unter 19,5) gezahlt. Dagegen entfielen 43,6 % der Zahlungen auf Betriebe mit einer LVZ größer als 26,5. 7
8 Tabelle 6: Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen LVZ T % /ha LF unter , bis unter 19, , ,5 bis unter , bis unter 26, , ,5 bis unter ,6 48 über ,0 34 gesamt ,0 59 Mit zunehmender Benachteiligung der Standorte erhöhte sich die Ausgleichszulage je ha LF deutlich. 3.4 Differenzierung der Ausgleichszulage Mehr als drei der Ausgleichszulage wurde 2004 für Grünlandflächen gewährt. Da Mais von dieser Zahlung ausgeschlossen blieb, entfiel nur ein relativ geringer Teil auf Ackerfutter. Insgesamt wurden im Durchschnitt 59 /ha LF Ausgleichszulage im benachteiligten gezahlt. Grünland, Stufe 1: T = 43,3 % Grünland, Stufe 2: T = 33,2 % Ackerland (ohne Futterfläche): T = 19,1 % Ackerfutter 916 T = 4,4 % Ausgleichszulage gesamt: T = 100,0 % In Abhängigkeit von der LVZ wurden Ausgleichszahlungen nach den einzelnen Programmbestandteilen vorgenommen. Tabelle 7: Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen (T ) LVZ Ackerland Grünland Ausgleichszulage Ackerfutter ohne Futter Stufe 1 Stufe 2 gesamt bis bis 19, ,5 bis bis 26, ,5 bis über gesamt Auf das Thüringer Landesprogramm (Grünland, Stufe 2) entfiel ein Drittel der Ausgleichszulage, während zwei Drittel nach den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe ausgezahlt wurden. Alle bewilligten Grünlandflächen im benachteiligten erhielten eine Grundförderung (Stufe 1). Zusätzliche Zahlungen (Stufe 2) wurden für etwa drei des Grünlandes gewährt. 8
9 Tabelle 8: Grünlandförderung 2004 LVZ Stufe 1 Stufe 2 ha /ha ha /ha bis bis 19, ,5 bis bis 26, ,5 bis über gesamt Die Obergrenze von 190 /ha Ausgleichszulage wurde auch auf geringwertigen Grünlandstandorten nicht ausgeschöpft, es waren maximal 176 /ha aus beiden Programmteilen möglich. In Betrieben mit einer niedrigen LVZ konnte aufgrund des meist höheren Grünlandanteils an der LF die zweite Stufe der Förderung größtenteils in Anspruch genommen werden. 3.5 Zahlungen je Betrieb In der Förderrichtlinie des TMLNU vom heißt es unter Punkt 6.6.3, dass die Ausgleichszulage im Rahmen der GAK den Betrag von 16 T je Zuwendungsempfänger und Jahr nicht übersteigen darf. Im Falle einer Kooperation können es maximal 64 T sein. Wenn das Unternehmen über mehr als zwei betriebsnotwendige Arbeitskräfte verfügt, dürfen je weitere AK nicht mehr als 8 T bereitgestellt werden. Die betriebsnotwendigen Arbeitskräfte werden auf der Basis von Standardwerten errechnet. Im Durchschnitt wurden /Betrieb gezahlt. Eine Ausgleichszulage von max. 16 T /Betrieb erhielten 86 % der Betriebe, diese bewirtschafteten aber nur ein der LF des benachteiligten es. Eine Zahlung von über 64 T bekamen lediglich 3 % der Betriebe, sie verfügen über 31 % der LF und erhielten reichlich 43 % der Gelder. Die Relationen zwischen Flächenanteil und Anteil der Ausgleichszulage zeigt auch, dass in en mit einer stärkeren Benachteiligung (Thüringer Wald, Rhön) meist größere Landwirtschaftsbetriebe mit einer höheren Zahlung je Betrieb bestehen. Tabelle 9: Ausgleichszulage je Betrieb, 2004 Betrag je Betrieb Betriebe LF Ausgleichszulage T Anzahl % Tha % T % bis ,9 86,0 24, ,3 16 bis ,5 76,3 21, ,6 32 bis ,0 56,2 16, ,3 48 bis ,3 21,3 6, ,2 über ,4 109,9 31, ,5 gesamt ,0 349,7 100, ,0 Im Rahmen des Landesprogrammes zur Förderung grünlandreicher Betriebe gab es keine Obergrenzenbeschränkung. Dadurch konnten Härtefälle für Betriebe mit arbeitsextensiven Verfahren (z.b. Mutterkühe, Schafhaltung) vermieden werden. In den benachteiligten en Thüringens kam es insgesamt zu keinen Kürzungen bei der Ausgleichszulage durch Überschreitung einer betrieblichen Obergrenze. 9
10 4 Einkommenswirkung der Ausgleichszulage 4.1 Ziele und Methoden Anhand von Buchführungsdaten soll abgeschätzt werden, inwieweit die Ausgleichszulage dazu beigetragen hat, standortbedingte wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Niedrigere Erträge und/oder höhere Aufwendungen führen dazu, dass geringere Einkommen erwirtschaftet werden. Die Zulage bewirkt zumindest einen Teilausgleich, um ein angemessenes landwirtschaftliches Einkommen zu sichern und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten. Als Datengrundlage dienten die Ergebnisse der Test- und Auflagenbuchführung 2003 (Kalenderjahr) bzw. 2003/04 (Wirtschaftsjahr). In jedem Fall gingen die witterungsbedingten niedrigen Erträge 2003 sowie die in Thüringen stark gekürzte Ausgleichszulage 2003 in die Berechnungen ein. Die regionale Auswertung erfolgte nach drei Kategorien: C Betriebe mit 100 % der LF im benachteiligten C Betriebe mit 100 % der LF im nicht benachteiligten C Betriebe mit Teilflächen im benachteiligten Beim Vergleich mit Thüringer Buchführungsdaten, welche im Rechenzentrum der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft aufbereitet wurden, ist zu berücksichtigen, dass dabei alle Betriebe mit über 50 % der LF im benachteiligten zu diesem gezählt werden. Dadurch liegt die Anzahl der Betriebe im benachteiligten um etwa 100 höher. Die Auswertungen im Thüringer Agrarbericht 2005 (Kapitel 7.7.2) sind also nicht direkt hiermit vergleichbar. Betriebe in Regionen mit Flächenanteilen im benachteiligten und im nicht benachteiligten werden nachfolgend nicht näher betrachtet. Tabelle 10: Charakterisierung der analysierten Betriebe 2003/04 benachteiligtes nicht benachteiligtes Teilflächen im benachteiligten Thüringen gesamt Betriebe Anzahl Fläche Tha LF 130,4 160,0 112,5 402,9 Fläche % 32,4 39,7 27,9 100 Betriebsgröße ha LF Arbeitskräfte AK AK-Besatz AK/100 ha LF 2,24 1,85 2,20 2,07 Viehbesatz VE/100 ha LF 70,0 46,3 67,4 59,9 Die mittlere Flächenausstattung der Betriebe ist im benachteiligten etwas geringer, der AK-Besatz ist dagegen höher als im nicht benachteiligten. Das hängt zusammen mit den schwierigen Bewirtschaftungsverhältnissen und dem höheren Viehbesatz im benachteiligten. Insgesamt muss man beachten, dass neben den Standortfaktoren die Märkte und Preise sowie das betriebliche Management einen entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse und die Einkommenslage ausüben. 4.2 Einkommenssituation nach en Zur Analyse der Einkommenssituation und der Einflussfaktoren erfolgte eine Gegenüberstellung der Daten von benachteiligten und nicht benachteiligten en. Dabei muss auf Schwierigkeiten beim Vergleich flächenbezogener Kennzahlen von Be- 10
11 trieben mit z.t. unterschiedlicher Produktionsstruktur und Rechtsform (Arbeitsentlohnung) hingewiesen werden. Tabelle 11: Kennzahlen nach skategorien, 2003/04 benachteiligt nicht Differenz benachteiligt Unternehmensertrag /ha LF Unternehmensaufwand /ha LF Gewinn/Jahresüberschuss /ha LF Ordentliches Ergebnis /ha LF Personalaufwand /ha LF Einkommen 1) /ha LF AK-Besatz AK/100 ha LF 2,24 1,85 +0,39 Einkommen 1) /AK Ausgleichszulage /AK Einkommen ohne Ausgleichszulage /AK ) Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand Insbesondere aufgrund des niedrigeren Unternehmensertrages fiel das Ordentliche Ergebnis im benachteiligten ungünstiger aus. Der Personalaufwand je ha LF war infolge des AK-Besatzes höher, obwohl die Bruttolöhne von je AK fast /AK unter denen des nicht benachteiligten es lagen. Mit Hilfe der Ausgleichszulage verbesserte sich das erwirtschaftete Einkommen im benachteiligten um /AK, trotzdem blieb ein beachtlicher Einkommensrückstand von rund /AK im Vergleich zu den bevorzugten Ackerstandorten. Das Einkommensdefizit wurde 2003/04 durch die (reduzierte) Ausgleichszulage nur zu etwa einem Drittel ausgeglichen. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer spürbaren Förderung benachteiligter Regionen. 4.3 Analyse nach Betriebstypen Zur Untersuchung des Einflusses verschiedener Betriebsformen und Spezialisierungsrichtungen auf die Einkommenslage in den en wurden einzelne Betriebstypen (betriebswirtschaftliche Ausrichtungen) analysiert. Dazu muss man zunächst feststellen, dass bei standortgerechter Produktion spezialisierte Betriebe in den en nicht gleichermaßen anzutreffen sind. So dominieren auf besseren Standorten die Ackerbaubetriebe, während in stärker benachteiligten en fast nur extensive Futterbaubetriebe (Mutterkühe, Schafe) anzutreffen sind. Tabelle 12: Anzahl Betriebstypen nach en benachteiligtes nicht benachteiligtes Übergangsregionen Thüringen gesamt Ackerbau-Getreide u.a. 222 Verbund-Ackerbau/Futterbau Futterbau-Milch Futterbau-Mutterkühe Futterbau-Schafe Futterbau-Pferde Sonstige gesamt Für den Vergleich zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten en wurden nur die Betriebstypen 11
12 Ackerbau-Getreide Verbund-Ackerbau/Futterbau Futterbau-Milch Futterbau-Schafe ausgewählt. Dabei steht der Einfluss der Ausgleichszulage auf die Einkommenserwirtschaftung (Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand) im Mittelpunkt. Tabelle 13: Einkommenssituation ausgewählter Betriebstypen 2003/04 (T /AK) benachteiligtes nicht benachteiligtes Differenz Ackerbau-Getreide 23,6 26,3-2,7 Verbund-Ackerbau/Futterbau 19,4 22,8-3,3 Futterbau-Milch 17,9 27,8-9,9 Futterbau-Schaf 21,7 16,5 +5,2 In den meisten Betriebstypen ist ein Einkommensrückstand des benachteiligten es festzustellen. Am deutlichsten kam dies in den Milchviehbetrieben zum Ausdruck. Die Ausgleichszulage wurde 2003 nur für Futterflächen gewährt und spielte deshalb in Ackerbaubetrieben nur eine geringe Rolle (650 /AK). In anderen Betriebstypen trug sie folgendermaßen zur Einkommenssicherung bei: Verbundbetriebe = 1,0 T /AK Milchviehbetriebe = 2,3 T /AK Schäfereien = 7,6 T /AK Mutterkuhbetriebe = 13,1 T /AK Bei Mutterkuhbetrieben war der größte Teil des Einkommens auf die Ausgleichszulage zurückzuführen. Ein Vergleich mit dem nicht benachteiligten ist bei diesen Unternehmen aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Die Schäfereien erzielten allerdings im benachteiligten ein höheres Einkommen. Möglicherweise spielten hier betriebliche Besonderheiten eine Rolle, so verfügten die Schäfer im nicht benachteiligten nur über 107 ha LF, während es im benachteiligten 272 ha LF waren. 4.4 Fragen des Betriebserfolges Der wirtschaftliche Erfolg wird zum großen Teil durch das Management beeinflusst. Anhand von Betrieben mit ähnlicher Struktur, die sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten in ausreichender Zahl zu finden sind, erfolgte deshalb eine Analyse nach Erfolgsvierteln. Tabelle 14: Ackerbaubetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 benachteiligtes nicht benachteiligtes oberstes unterstes oberstes unterstes Beriebe Anzahl Fläche ha LF Arbeitskräfte AK/100 ha LF 1,2 1,4 0,9 1,3 Viehbesatz VE/100 ha LF Einkommen 1) T /AK 34,1 1,9 50,9 5,4 Ausgleichszulage T /AK 0,6 0,5 0 0 Einkommen ohne T /AK Ausgleichszulage 33,5 1,4 50,9 5,4 1) Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand 12
13 Obwohl die Betriebsform Ackerbau für die nicht benachteiligten e typisch ist, kommt sie auch im benachteiligten hin und wieder vor. Wichtig für denn Erfolg ist eine ausreichende Flächenausstattung. Bei Ackerbaubetrieben zeigen sich deutliche Effektivitätsunterschiede zwischen den Unternehmen sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten. Ausgleichszulage spielte in diesem Jahr eine geringe Rolle. Das Einkommensniveau war im benachteiligten viel niedriger. Tabelle 15: Verbundbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 benachteiligtes nicht benachteiligtes oberstes unterstes oberstes unterstes Beriebe Anzahl Fläche ha LF Arbeitskräfte AK/100 ha LF 2,1 2,7 1,9 2,1 Viehbesatz VE/100 ha LF Einkommen T /AK 26,8 12,0 34,9 10,7 Ausgleichszulage T /AK 1,3 0,5 0 0 Einkommen ohne T /AK Ausgleichszulage 27,5 11,5 34,9 10,7 Auch bei den mehrzweigig organisierten Verbundbetrieben wurden Erfolgsunterschiede sowohl innerhalb der e als auch zwischen den en festgestellt, aber nicht so ausgeprägt wie bei spezialisierten Ackerbaubetrieben. Das Einkommensniveau war im benachteiligten allgemein niedriger. Tabelle 16: Futterbau-Milchviehbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 benachteiligtes nicht benachteiligtes oberstes unterstes oberstes unterstes Beriebe Anzahl Fläche ha LF Arbeitskräfte AK/100 ha LF 2,7 2,2 3,4 3,3 Viehbesatz VE/100 ha LF Einkommen T /AK 21,9 2,9 32,3 5,8 Ausgleichszulage T /AK 2,3 3,9 0 0 Einkommen ohne T /AK Ausgleichszulage 19,6-1,0 32,3 5,8 Auf Milchproduktion spezialisierte Futterbaubetriebe gibt es vorrangig im benachteiligten. Erfolgreiche Unternehmen verfügen in beiden en über mehr Fläche. Auch hier wurden im nicht benachteiligten höhere Einkommen je AK erwirtschaftet. Betriebe des unteren s hätten im benachteiligten ohne Ausgleichszulage überhaupt kein Einkommen erzielt. Die analysierten Betriebe unterstreichen die wirtschaftliche Notwendigkeit der Zahlung eines Ausgleichs für standortliche Benachteiligungen. Das gilt für alle Betriebsformen und kann durch Managementleistungen nicht egalisiert werden. 5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen C Die vorliegende Jahresanalyse stellt einen Teilbericht im Rahmen des Forschungsthemas Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte 13
14 e dar. In der Weiterführung sollen Fragen der zukünftigen Regelungen untersucht werden. C Die Ausgleichszulage hat auch 2004 einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft in Thüringen geleistet. Das gilt insbesondere für grünlandreiche Standorte. C Etwa 62 % der LF des benachteiligten es weisen eine LVZ von über 26,5 auf und sind relativ gut geeignet für die Tierproduktion (insbesondere die Milcherzeugung). Diese Betriebe erhielten 44 % der Ausgleichszulage. C Für drei des Grünlandes im benachteiligten wurde zusätzlich zur Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe noch eine Zusatzförderung im Rahmen eines Landesprogrammes bereitgestellt. C Auf der Basis von Thüringer Buchführungsergebnissen wurde die Einkommenswirkung der Ausgleichszulage analysiert. Insgesamt konnte nur ein Drittel des Einkommensrückstandes im Vergleich zu den nicht benachteiligten en ausgeglichen werden. C Die meisten Futterbaubetriebe sind nicht in der Lage, ohne entsprechende zusätzliche Zahlungen ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften. C Es ist auch weiterhin notwendig, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und einen vitalen ländlichen Raum eine angemessene Ausgleichszulage bereitzustellen. 14
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