Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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1 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Erste Untersuchungen über die wirtschaftliche Auswirkung der Kommissionsvorschläge zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Landwirtschaft Thüringens J. Strümpfel, G. Breitschuh, M. Herold, B. Hubold, U. Westphal, D. Bachmann, J. Degner Am hat die Kommission die Vorschläge zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt. Zu den Vorschlägen bezüglich der dynamischen Modulation, der betrieblichen Obergrenze und der Flächenstilllegung soll folgend eine erste betriebswirtschaftliche Bewertung und Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen für die Thüringer Landwirtschaft vorgenommen werden. 1. Ausgangsdaten für die Untersuchungen 1.1 Buchführungsdaten Tabelle 1: Ausgewählte Buchführungsdaten von 635 Thüringer Landwirtschaftsbetrieben nach Betriebstypen 2000/01 Betriebstyp n LF Tha AK Direktzahlungen 2000/01 Mio. Marktfruchtbetriebe , ,5 Verbundbetriebe , ,1 Milchviehbetriebe 87 15, ,6 Mutterkuhbetriebe 15 6,9 81 1,3 Schäfereien 44 7,0 83 0,7 sonstige Betriebe , ,5 Betriebe insgesamt , ,6 dar. bis 2 AK ,9 317 dar. über 2 AK , Quelle: Thür. Buchführungsdaten 2000/01 Damit steht eine Datengrundlage zur Verfügung, die 50 % der in Thüringen genutzten landwirtschaftlichen Fläche repräsentiert. Da die Direktzahlungen mit der Umsetzung der Agenda 2000-Regelungen ansteigen, wurden die Direktzahlungen der 635 Landwirtschaftsbetriebe auf das Jahr 2004 und 2007 (Umsetzung der Milchmarktreform) hochgerechnet. Gleichzeitig wurden die in den Vorschlägen zur Halbzeitbewertung vorgesehenen Erhöhungen der Direktzahlungen durch die 4. Stufe der Reform des Getreidesektors, die vorgesehenen

2 Veränderungen der Direktzahlungen bei Hartweizen und Hülsenfrüchten und die Einführung eines CO 2 -Kredits berücksichtigt. Der Umfang der Direktzahlungen dieser Betriebe steigt dann von 283 /ha LF im Jahr 2000/01 auf 316 /ha LF im Jahr 2004 und 353 /ha LF im Jahr 2007 an (+ 25 % zu 2000/01). Die einzelnen Betriebstypen unterscheiden sich allerdings deutlich im AK-Besatz/100 ha LF und den Direktzahlungen je ha und je Arbeitskraft. Tabelle 2: Direktzahlungen nach Betriebstypen AK-Besatz Direktzahlungen ( /ha LF) Direktzahlungen (T /AK) Betriebstyp AK/100 ha LF Marktfruchtbetriebe 1, ,3 30,7 Verbundbetriebe 2, ,0 13,9 Milchviehbetriebe 2, ,7 10,6 Mutterkuhbetriebe 1, ,1 19,1 Schäfereien 1, ,8 7,8 sonstige Betriebe 2, ,8 15,6 1.2 Mehrfachanträge 2001 Aus den Mehrfachanträgen 2001 ergibt sich folgende Größenstruktur der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe. Tabelle 3: Größenstruktur der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe 2001 Größenklassen (ha) Anzahl Betriebe LF (ha) Flächenanteil (%) > 0 - < ,0 > 1 - < ,1 > 10 - < ,0 > 50 - < ,0 > < ,3 > < ,8 > < ,9 > < ,5 > < ,9 > ,5 Thüringen gesamt ,0 Quelle: Anträge auf Agrarförderung Betriebe mit mehr als ha LF/Betrieb bewirtschaften demnach mit ha LF 60 % der LF, die 2001 in das Direktzahlungssystem einbezogen waren. 2

3 In Deutschland werden Tha LF durch Betriebe über 1000 ha LF/Betrieb bewirtschaftet, dav Tha in den neuen Bundesländern und lediglich 28,8 Tha im früheren Bundesgebiet (4,9 Tha Bayern, 5,0 Tha Schleswig-Holstein, 19,3 Tha Niedersachsen). Auch anhand dieses Datenfonds wurde eine Abschätzung der Wirkung der Modulations- und Obergrenzenregelung vorgenommen. 2. Untersuchungsergebnisse 2.5 Wirkungsmechanismus von Modulation und Obergrenze Modulation Da die AK-abhängige Modulation durch den Betriebstyp und die Betriebsgröße beeinflusst wird, soll die Wirkung in der Thüringer Landwirtschaft typischen Betriebstypen untersucht werden, die aus den Buchführungsdaten abgeleitet wurden. Der betriebliche Freibetrag für die Modulation von /Betrieb wird bereits bei geringen Betriebsgrößen erreicht. Da bei diesen Betriebsgrößen nicht mehr als 2 AK erforderlich sind, wirkt in der Regel kein zusätzlicher AK-bezogener Freibetrag. Tabelle 4: Kürzung der Direktzahlungen durch Modulation ab... ha LF/Betrieb Betriebstyp Marktfruchtbetriebe Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe Für die einzelnen Betriebstypen ergeben sich folgende von der Betriebsgröße abhängigen Freibeträge je Betrieb und je ha LF: Tabelle 5: Betriebliche Freibeträge bei der dynamischen Modulation (T /Betrieb) Betriebstyp AK-Besatz 1) Betriebsgröße (ha LF) AK/100 ha LF Marktfruchtbetriebe 1, Verbundbetriebe 2, Milchviehbetriebe 2, Mutterkuhbetriebe 1, Schäfereien 1, sonstige Betriebe 2, ) Ist-AK aus Thüringer Buchführungsdaten 2000/01 3

4 Tabelle 6: Betriebliche Freibeträge bei der dynamischen Modulation ( /ha LF) Direktzahlung 2007 Betriebsgröße (ha LF) Betriebstyp /ha LF Marktfruchtbetriebe Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe Alle über den betrieblichen Freibeträgen liegenden Direktzahlungen werden der Modulation mit den in den einzelnen Jahren geltenden Kürzungssätzen unterworfen. Unter den strukturellen Bedingungen der Thüringer Landwirtschaft wird nur ein geringer Teil der Direktzahlungen durch die Freibetragsregelung (Grundfreibetrag und AK-abhängiger Freibetrag) von der Kürzung durch Modulation freigestellt. Bei ca. 15 ha LF/Betrieb wird der Freibetrag von /Betrieb erreicht. Danach werden 54 % der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe nicht der Modulation unterzogen. Das betrifft allerdings nur 1,9 % der LF Thüringens (ca ha). Die Wirkung des Grundfreibetrages ist bis ca. 100 ha LF/Betrieb spürbar. Die AK-abhängige Freibetragsregelung führt dazu, dass die tatsächliche Kürzung durch Modulation unter dem jährlichen nominalen Kürzungssätzen liegt. So beträgt die tatsächliche Kürzung durch Modulation im Jahre 2010 etwa 13 % (Schäfereien) bis 18 % (Marktfrucht). Anhand des maximalen Kürzungssatzes von 20 % im Jahre 2010 soll die Wirkung des AKabhängigen Freibetrages verdeutlicht werden. Tabelle 7: Kürzung der Direktzahlungen durch Modulation in % im Jahr Betriebstyp AK-Besatz AK/100 ha LF Betriebsgröße (ha LF) Marktfruchtbetriebe 1,22 6,6 14,7 17,3 18,1 18,1 18,1 18,1 18,1 Verbundbetriebe 2,61 6,2 14,5 15,8 15,7 15,7 15,7 15,7 15,7 Milchviehbetriebe 2,80 3,2 13,3 14,5 14,4 14,4 14,4 14,4 14,4 Mutterkuhbetriebe 1,16 0,0 11,0 15,5 17,0 16,9 16,9 16,9 16,9 Schäfereien 1,24 0,0 0,0 9,7 12,7 12,5 12,4 12,4 12,4 sonstige Betriebe 2,20 5,4 14,2 16,7 16,3 16,2 16,2 16,2 16,2 4

5 2.1.2 Betriebliche Obergrenze Zwischen Betriebstyp, Modulation, betrieblicher Obergrenze und Höhe der Direktzahlungen existiert ein kompliziertes Wirkungsgeflecht, das durch folgende Faktoren beeinflusst wird: S unterschiedliche Höhe der Direktzahlungen je ha LF und je AK in Abhängigkeit von der einzelbetrieblichen Produktionsstruktur (Betriebstyp) S vom Betriebstyp abhängiger AK-Besatz S Betriebsgröße S Erhöhung der Direktzahlungen durch die weitere Umsetzung der Milchmarktreform ab 2005 und weitere durch die Halbzeitbewertung vorgesehene Änderungen im Direktzahlungssystem (4. Stufe Getreide, Hartweizen, Hülsenfrüchte, CO 2 Kredit) S jährliche Erhöhung der Kürzungssätze der Modulation um jährlich 3 % bis 20 % im Jahre 2010 Bei den Berechnungen wird auf die im Abschnitt 1 erläuterte Datengrundlage zurückgegriffen. Zunächst war zu prüfen, welche Höhe die betriebliche Obergrenze in Abhängigkeit vom Betriebstyp und Betriebsgröße erreicht. Diese Obergrenzen wird auf die Direktzahlungen bezogen, die nach der Kürzung durch die Modulation verbleiben. Die die Obergrenze übersteigenden Beträge werden dann gestrichen. Da vorher bereits die Kürzung durch die Modulation erfolgte, stellt diese Obergrenze letztendlich den Höchstbetrag für die Direktzahlungen dar, die der Landwirtschaftsbetrieb erhalten kann. Für die einzelnen Betriebstypen ergeben sich folgende von der Betriebsgröße abhängigen Obergrenzen je Betrieb und je ha LF: Tabelle 8: Betriebliche Obergrenzen für Direktzahlungen (T /Betrieb) Betriebstyp AK-Besatz 1) Betriebsgröße (ha LF) AK/100 ha LF Marktfruchtbetriebe 1, Verbundbetriebe 2, Milchviehbetriebe 2, Mutterkuhbetriebe 1, Schäfereien 1, sonstige Betriebe 2, ) Ist-AK aus Thüringer Buchführungsdaten 2000/2001 5

6 Tabelle 9: Betriebliche Obergrenzen für Direktzahlungen ( /ha LF) Betriebstyp Direktzahlungen 2007 /ha LF Betriebsgröße (ha LF) Marktfruchtbetriebe Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe Der gewählte AK-abhängige Ansatz führt bei steigender Betriebsgröße nur zu einer langsamen Vergrößerung der Obergrenze. Damit entstehen für Betriebsgrößen, wie sie für die Thüringer Landwirtschaft üblich sind, niedrige Obergrenzen. Tab. 9 macht deutlich, dass die Obergrenzen je ha LF zwischen den Betriebstypen vergleichsweise gering sind und keinen Bezug zu den Direktzahlungen je ha LF aufweisen. Aufschlussreich ist auch die Ermittlung der Obergrenzen je Arbeitskraft. Tabelle 10: Betriebstyp Betriebliche Obergrenzen für Direktzahlungen (T /AK) Direktzahlungen 2007 T /AK Betriebsgröße (ha LF) Marktfruchtbetriebe 30,7 493,2 248,1 52,0 27,5 15,3 11,2 9,1 Verbundbetriebe 13,9 232,1 117,6 25,9 14,5 8,7 6,8 5,9 Milchviehbetriebe 10,6 216,6 109,8 24,4 13,7 8,3 6,6 5,7 Mutterkuhbetriebe 19,1 518,5 260,8 54,6 28,8 15,9 11,6 9,4 Schäfereien 7,8 485,3 244,1 51,2 27,1 15,1 11,0 9,0 sonstige Betriebe 15,6 274,8 138,9 30,2 16,6 9,8 7,5 6,4 Diese Aufstellung macht unmittelbar deutlich, wie sich die vorgesehene Obergrenze auf das verfügbare Betriebseinkommen je Arbeitskraft auswirkt. Bei einen extensiven Marktfruchtbetrieb von ha werden die Direktzahlungen auf 11,2 T /AK begrenzt und damit das verfügbare Betriebseinkommen um 19,5 T /AK gemindert (Differenz zu Spalte 2). Das ist mehr als der Bruttolohn der in diesen Landwirtschaftsbetrieben tätigen Landwirte. Nun war zu klären, ab welcher Betriebsgröße die durch Modulation gekürzten Direktzahlungen die betriebliche Obergrenze übersteigen und demzufolge eine Begrenzung der Direktzahlungen durch die Obergrenzenregelung eintritt. 6

7 Erwartungsgemäß hat darauf der in den einzelnen Jahren angewandte Kürzungssatz der Modulation von 3-20 % Einfluss. Für die Jahre 2004, 2007 und 2010 wurde diese Grenze für ausgewählte Betriebstypen ermittelt. Tabelle 11: Kürzung der Direktzahlungen durch die betriebliche Obergrenze ab... ha LF/Betrieb ME Kürzungssatz Modulation % Marktfruchtbetriebe Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe ha ha ha ha ha ha tritt die Kürzung durch die Obergrenze bei Marktfruchtbetrieben ab ca. 930 ha Betriebsgröße, bei Verbund- und sonstige Betrieben ab ca ha ein. Milchviehspezialbetriebe und Schäfereien haben keine Kürzungen durch die Obergrenze zu erwarten, da die dazu erforderlichen Betriebsgrößen in Thüringen nicht erreicht werden. Für den konkreten Landwirtschaftsbetrieb ergeben sich selbstverständlich betriebsspezifische Grenzen. Liegt z. B. der AK-Besatz unter dem in die Berechnung eingegangenen Mittelwert des Betriebstyps (z. B. Marktfrucht 1,22 AK/100 ha), tritt die Wirkung der Obergrenze bei einer kleineren Betriebsgröße ein. Sind die Direktzahlungen im Einzelbetrieb niedriger oder höher als der Mittelwertes des Betriebstyps (z. B. Marktfrucht 355 /ha LF), kommt es entsprechend zur Verschiebung dieser Grenze nach oben und unten. Die für 2007 ermittelten Betriebsgrößengrenzen werden durch zwei Wirkungen beeinflusst. Zu einem wird der Betrag, der der Deckelung durch die Obergrenze unterliegt, durch den auf 12 % erhöhten Kürzungssatz der Modulation vermindert, so dass die Grenze entsprechend ansteigt (Marktfrucht, Mutterkühe, Schäfereien). Bei den Betrieben mit Milchproduktion steigt das Volumen der Direktzahlungen durch die Milchprämie bis 2007 an, so dass hier die Grenze entsprechend eher erreicht wird. An Modellrechnungen für die 6 Betriebstypen soll die Wirkung von Modulation und Obergrenze verdeutlicht werden. Die Berechnungen wurden für die Jahre 2004, 2007 und 2010 vorgenommen, um den Wirkungskomplex aus Betriebstyp, Betriebsgröße, Kürzungssatz Modulation und Einführung der Milchprämie sichtbar zu machen. 7

8 Tabelle 12: Betriebstyp Kürzung der Direktzahlungen durch Modulation und Obergrenze in den Jahren 2004, 2007 und 2010 auf... % Betriebsgröße (ha LF) Jahr Marktfruchtbetriebe Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe Tabelle 12 zeigt, in welchem Maße bei den einzelnen Betriebstypen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße in den Jahren 2004, 2007 und 2010 die Direktzahlungen durch die Wirkung der Modulation und der Obergrenze gekürzt werden. So werden in Marktfruchtbetrieben von ha die Direktzahlungen auf 36 %, in Verbundbetrieben auf 49 % in den sonstigen Betrieben auf 48 % gekürzt. Im grau untersetzten Teil der Tabelle wird neben der Modulation die betriebliche Obergrenze wirksam, weil die in Tabelle 8 dargestellten Obergrenzen überschritten werden. Im übrigen Teil der Tabelle entsteht die Kürzung nur durch die Modulation. Tabelle 13 listet die Direktzahlungen auf, die die Betriebstypen bei den ausgewiesenen Betriebsgrößen nach Kürzung durch Modulation und Obergrenze erhalten. 8

9 Tabelle 13: Direktzahlung je Betrieb in den Jahren 2004, 2007 und 2010 (T /Betrieb) Betriebstyp Betriebsgröße (ha LF) Jahr Marktfruchtbetriebe ,3 35, ,2 33, ,0 30, Verbundbetriebe ,2 30, ,0 32, ,8 30, Milchviehbetriebe ,8 18, ,8 27, ,8 25, Mutterkuhbetriebe ,4 21, ,4 20, ,4 18, Schäfereien ,9 9, ,9 9, ,9 8, sonstige Betriebe ,5 31, ,6 30, ,5 28, Diese Übersicht verdeutlicht eine Wirkung der Obergrenze, die nicht akzeptabel ist. Im grau untersetzten Teil sind die betrieblichen Direktzahlungen aufgeführt, die sich von 2004 bis 2010 oder von 2007 bis 2010 nicht mehr verändern. Hier wird deutlich, dass sowohl die Einführung der Milchprämie ab 2005 als auch weitere Erhöhungen der Direktzahlungen (4. Stufe Getreide, Förderung Energiepflanzen u. a.) in den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben nicht wirksam werden. Zum anderen hat die Erhöhung der Kürzungssätze der Modulation von 3 % auf 20 % keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Direktzahlungen. Sie führt lediglich dazu, dass ein jährlich steigender Anteil der Kürzung der Direktzahlungen in den EU- Haushalt zurückfließt. Diese Grenze wird in den Jahren 2004 und 2007 bei folgenden Betriebsgrößen erreicht. Tabelle 14: Erreichung der betrieblichen Obergrenze ab... ha LF/Betrieb ME Marktfruchtbetriebe ha Verbundbetriebe ha Milchviehspezialbetriebe ha Mutterkuhbetriebe ha Schäfereien sonstige Betriebe ha Eine Recherche im Datenfonds Mehrfachanträge hat ergeben, dass von dieser Wirkung im Jahr Betriebe mit 414 Tha LF (52 % der LF Thüringens) und Betriebe mit 450 Tha LF (57 % der LF) betroffen sind. 9

10 2.2 Abschätzung der Kürzung der Direktzahlungen in der Thüringer Landwirtschaft Modulation In einer ersten Abschätzung werden die finanziellen Auswirkungen der dynamische Modulation für die Thüringer Landwirtschaft ermittelt. Die Direktzahlungen für Thüringen wurden auf der Basis der Thüringer stehenden Basisfläche und den Prämienrechten ermittelt (ohne Sanktionen u. a.). Die den Thüringer Landwirtschaftsbetrieben zur Verfügung stehende nutzbare Freibetrag wurde mit ca. 57 Mio. berechnet. Tabelle 15: Kalkulation zur Modulation in Thüringen ME Direktzahlungen Mio. 257,6 265,7 273,7 281,7 281,7 281,7 281,7 Kürzungssatz nominal % Kürzung ohne Berücksichtigung Freibetrag Mio. 7,7 15,9 24,6 33,8 42,3 50,7 56,3 Freibetrag Mio. 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 Direktzahlungen abz. Freibetrag Mio. 200,6 208,7 216,7 224,7 224,7 224,7 224,7 Kürzung durch Modulation Mio. 6,0 12,5 19,5 27,0 33,7 40,4 44,9 Kürzung durch Modulation % 2,3 4,7 7,1 9,6 12,0 14,4 16,0 Ohne Freibetragsregelung führt die Modulation zu Kürzungen der Direktzahlungen von 7,7 bis 56 Mio im Jahre Der Freibetrag reduziert die Kürzungen um 1,7 bis 11,4 Mio, so dass die Direktzahlungen der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe um 6 bis ca. 45 Mio durch die Modulation gekürzt werden Betriebliche Obergrenze Die Wirkung der betrieblichen Obergrenze kann nur einzelbetrieblich beurteilt werden. Dabei ist die Modulation, die der Deckelung durch die Obergrenze vorgeschaltet ist, zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt an der in Abschnitt 2.1 erläuterten Stichprobe von 635 Landwirtschaftsbetrieben jeweils für die Jahre 2004, 2007 und

11 Tabelle 16: Wirkung der Modulation und der betrieblichen Obergrenze ME Direktzahlungen Mio 124,7 139,2 139,2 Direktzahlungen nach Modulation ` 121,7 125,6 116,6 Direktzahlungen nach Mod. u. Obergrenze ` 97,2 99,3 95,3 Kürzung durch Modulation Mio 3,0 13,6 22,7 dar. Marktfruchtbetriebe ` 0,85 3,45 5,74 Verbundbetriebe ` 1,60 7,80 12,97 Milchviehbetriebe ` 0,05 0,41 0,68 Mutterkuhbetriebe ` 0,04 0,16 0,26 Schäfereien ` 0,01 0,05 0,01 sonstige Betriebe ` 0,40 1,76 2,93 Kürzung durch Obergrenze Mio 24,6 26,4 21,3 dar. Marktfruchtbetriebe ` 6,86 5,87 4,80 Verbundbetriebe ` 14,48 17,31 13,94 Milchviehbetriebe ` - 0,07 0,03 Mutterkuhbetriebe ` 0,06 0,01 - Schäfereien ` sonstige Betriebe ` 3,15 3,10 2,51 Kürzung durch Mod. u. Obergrenze Mio 27,57 40,0 44,0 Kürzung der Direktzahlungen auf... % % Die Kürzung durch Modulation tritt in allen Betriebstypen auf, während die Obergrenze in erster Linie in den Marktfrucht- und Verbundbetrieben zur Wirkung kommt. Die Kürzung durch Modulation steigt mit dem Kürzungssatz bis 2010 auf 22,7 Mio. Die Kürzung durch die sich anschließende Obergrenze erreicht 21,3-26,4 Mio. Tabelle 17: Betriebe, in denen die Obergrenze wirkt ME Marktfruchtbetriebe Anzahl Verbundbetriebe Milchviehbetriebe Mutterkuhbetriebe Schäfereien sonstige Betriebe Betriebe insgesamt Anzahl LF ha AK AKE Kürzung durch Obergrenze /ha LF T /AK 5,2 5,2 4,6 Von den 635 ausgewerteten Landwirtschaftsbetrieben werden Betriebe durch die Obergrenze betroffen. Die Anzahl steigt bis 2007 infolge der Einführung der Milchprämie 11

12 trotz steigenden Kürzungssätzen für die Modulation an und geht bis 2010 durch die höhere Modulation wieder zurück. Die Kürzung durch die Obergrenze beläuft sich im Mittel der betroffenen Betriebe auf 108 bis 122 /ha und 4,6 bis 5,2 T /AK. Entscheidend ist allerdings die Wirkung im Einzelbetrieb, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Diese einzelbetriebliche Schwankungsbreite wurde für das Jahr 2007 ermittelt und reicht von 3 bis 322 /ha LF und 114 bis / AK. Tabelle 18: Einzelbetriebliche Kürzung durch die Obergrenze 2007 (Stichprobe 635 Betriebe Kürzung Anzahl Betriebe Kürzung Anzahl Betriebe > 200 /ha LF 6 > 10 T /AK /ha LF T /AK 27 bis 100 /ha LF 50 bis 5 T /AK In 6 Betrieben sind die Kürzungen durch die Obergrenze größer als 200 /ha LF, in 19 Betrieben größer als 10 T /AK. Für die Einkommenslage der Landwirtschaftsbetriebe ist es letztendlich unerheblich, ob die Kürzung der Direktzahlungen über die Modulation oder die betriebliche Obergrenze erfolgt. Fasst man beide Wirkungen zusammen, ergeben sich im Mittel der durch die Obergrenze betroffenen Betriebe Kürzungen von 133 /ha LF bzw. 5,9 T /AK im Jahre /ha LF bzw. 7,9 T /AK im Jahre 2007 und 224 /ha LF bzw. 9,6 T /AK im Jahre Die Schwankungsbreite der Kürzungen der Direktzahlungen durch Modulation und Obergrenze im Jahr 2007 reicht von 25 bis 387 /ha und 1 bis 42 T /AK. Tabelle 19: Einzelbetriebliche Kürzung durch Modulation und Obergrenze 2007 (Stichprobe 635 Betriebe) Kürzung Betriebe LF (Tha) AK Kürzung Betriebe LF (Tha) > 200 /ha LF > 10 T /AK /ha LF T /AK < 100 /ha LF bis 5 T /AK Die Zusammenstellung macht deutlich, dass die Modulations- und Obergrenzenregelung gravierende Einkommenswirkungen hervorruft und die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben bedroht. AK 12

13 Die anhand der Buchführungsdaten ermittelte Wirkung der betrieblichen Obergrenze soll ebenfalls auf die Thüringer Landwirtschaft hochgerechnet werden. Tabelle 20: Hochrechnung der Wirkung der Obergrenze auf die Landwirtschaft Thüringens ME Anzahl Betriebe m. Wirkung Obergrenze n LF der betroffenen Betriebe Tha AK der betroffenen Betriebe AK Kürzung durch Obergrenze Mio 48,9 49,9 40,5 Kürzung durch Obergrenze /ha Die Obergrenze wirkt in Thüringer Landwirtschaftsbetrieben, die Tha LF bewirtschaften und in denen Arbeitskräften tätig sind. Die Obergrenze führt zu Kürzungen der Direktzahlungen von 40,5-50 Mio oder /ha LF in Mittel der betroffenen Betrieben. Entscheidend ist allerdings die einzelbetriebliche Wirkung aus Modulation und Obergrenze, aus der die Existenzbedrohung für das Unternehmen erwachsen kann. Auf die gravierenden Unterschiede wurde im vorhergehenden Abschnitt aufmerksam gemacht. Durch Modulation und betriebliche Obergrenze sind in der Thüringer Landwirtschaft folgende Kürzungen der Direktzahlungen zu erwarten: Tabelle 21: Kürzungen der Direktzahlungen in Thüringen ME Kürzung durch Modulation Mio 6,0 27,0 44,9 Kürzung durch Obergrenze Mio 49,9 49,9 40,5 Kürzung der Direktzahlungen gesamt Mio 55,9 76,9 85,4 Anteil an den Direktzahlungen % Durch die Wirkung beider Instrumente werden die Direktzahlungen der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe um Mio gekürzt. Das sind 22 bis 30 % der Direktzahlungen, wie sie sich aus den Regelungen der Agenda 2000 ergeben. 2.3 Konsequenzen für die Milchproduktion Thüringens Besonders gravierend wirkt die Obergrenzenregelung auf die Thüringer Milchproduktion. Bei Marktfrucht-, Verbund- und sonstigen Betrieben wird die betriebliche Obergrenze bereits 2004 bei Betriebsgrößen von ca. 900 ha bzw ha erreicht. Ein Großteil der Thüringer Milch wird in Betrieben, die diese Grenzen überschreiten, produziert. Sowohl die Einführung der Milchprämie ab 2005 als auch weitere, vorgesehene 13

14 Erhöhungen der Direktzahlungen werden hier trotz abgesenkter Marktordnungs- und damit Erzeugerpreise nicht wirksam. Eine Recherche in den Buchführungsdaten und den Daten der Mehrfachanträge führte zu folgenden Ergebnis: 138 Thüringer Milcherzeuger, die 50 % des Thüringer Kuhbestandes und 51 % der Thüringer Milch erzeugen, erhalten ab 2005 keine Milchprämie. Ein weiterer Teil der Milcherzeuger erhält nur einen Teil der Milchprämie. Diese daraus entstehenden Folgen für die Thüringer Milchproduktion, die flächende Landnutzung, insbesondere des Grünlandes und die Milchverarbeitung in Thüringen dürften gravierend sein. 2.4 Einkommensverteilung In den Kommissionsvorschlägen wird argumentiert, dass die Obergrenzenregelung zu einer gerechteren Einkommensverteilung beitragen soll. Auch dies wurde an der Stichprobe von 635 Buchführungsdaten untersucht. Die Ergebnisse für drei Betriebstypen, die für die Thüringer Landwirtschaft relevant sind, sind in Abb. 1 zusammengefasst. Hier wurde geprüft, ob durch die Obergrenzenregelung hohe Direktzahlungen je AK vermindert werden können. Die Graphik zeigt, dass die Obergrenzenregelung Direktzahlungen von mehr als 40 T /AK nicht mindert, weil die diesbezügliche Betriebe (Marktfruchtbetriebe, sonstige Betriebe von 300 bis 800 ha) nicht erfasst werden. Vielmehr werden vor allem Verbundbetriebe mit Direktzahlungen von 10 bis 25 T /AK durch die Obergrenzenregelung betroffen. Die Kappung der Direktzahlungen führt also nicht zur Verringerung, sondern zur Vergrößerung der Einkommensdisparitäten 2.5 Anbau nachwachsender Rohstoffe In Thüringen wurden ha nachwachsende Rohstoffe auf konjunkturellen Stilllegungsflächen angebaut. Damit sind 61 % der Stilllegungsfläche vorwiegend zur Produktion von Raps für die Biodieselerstellung genutzt worden (Deutschland 29 %). In Thüringen stehen mittlerweile in erheblichen Umfang Kapazitäten zur Verarbeitung der Energierohstoffe in landwirtschaftsnahen dezentralen Anlagen zur Verfügung (8 Anlagen mit t Jahreskapazität an Rapssaat; weitere 2 Anlagen mit t in Planung) Das Verbot, nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen anbauen zu können, führt zu erheblichen Einkommensverlusten für die Thüringer Landwirtschaft. Geht man davon aus, dass der Anbau von Nawaro-Raps zu Lasten von Druschfrüchten beibehalten wird, belaufen sich die Einkommensverluste auf ca Mio. (Differenz Deckungsbeitrag Nawaro-Raps zu Druschfrüchten ohne WW). Das entspricht dem Einkommen von 550 bis 650 Arbeitskräften in der Landwirtschaft. 14

15 2.6 Absenkung der Interventionspreise für Getreide sowie Abschaffung der Roggenintervention und der Reports Auch hier sind unmittelbare Einkommenswirkungen auf die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe zu erwarten. Die vorgesehene Absenkung der Interventionspreise für Getreide wird sich wie in den vergangenen Jahren in den Erzeugerpreisen niederschlagen. Da durch die Erhöhung der Direktzahlungen nur 50 % der abgesenkten Interventionspreise ausgeglichen werden, entstehen in Thüringen Einkommensverluste von ca. 5,9 Mio.. (mögliche Veränderungen der Weltmarktpreise bleiben unberücksichtigt, unklar bleibt Veränderung der Direktzahlungen für Stilllegung/Ölsaaten). Die Streichung der Reports schlägt bei 250 kt Interventionsgetreide in Thüringen mit ca. 0,8 Mio. Einkommensverlust zu Buche. Der Wegfall der Roggenintervention und des Hartweizenzuschlages haben in Thüringen nur marginale Auswirkungen. Allerdings dürfte der Wegfall der Roggenintervention Druck auf die Erzeugerpreise für Futtergetreide ausüben. 3 Zusammenfassung Die vorgesehene Obergrenzenregelung für die Direktzahlungen muss konsequent abgelehnt werden. Dafür gibt es keine betriebswirtschaftliche Begründung. Sie ist aus vermögensrechtlicher Sicht äußerst fragwürdig, schwächt die Einkommenskapazität der ländlichen Räume Ostdeutschlands und steht im direkten Gegensatz zu den strukturpolitischen Zielen, wie sie für Ostdeutschland verfolgt werden (Ziel 1-Gebiet, Stärkung der ländlichen Räume durch den EAGFL). Auch als Instrument der Einkommenspolitik ist die Obergrenzenregelung nicht geeignet. Betroffen von der Obergrenze sind in Thüringen etwa Landwirtschaftsbetriebe, die nahezu die Hälfte der LF Thüringens bewirtschaften. Modulation und Obergrenze führen zu ungerechtfertigten, wirtschaftlich nicht tragbaren Kürzungen der Direktzahlungen (bei ha großen Betriebe auf %). Einzelbetrieblich überschreiten die Kürzungen 350 /ha LF oder /AK. Auch aus der Absenkung der Interventionspreise für Getreide sowie der Abschaffung der Hartweizenzuschläge, der Roggenintervention und der Reports sind negative Einkommenswirkungen auf die Thüringer Landwirtschaft zu erwarten. Fasst man die in den Vorschlägen zur Halbzeitbewertung enthaltenen Einkommenswirkungen für die Thüringer Landwirtschaft zusammen, ergeben sich Einkommensverluste von 70 bis 100 Mio.. Das sind 10 bis 14 % des verfügbaren Betriebseinkommens (Gewinn + Personalaufwand), das 2000/01 von den Landwirten Thüringens erwirtschaftet wurde. 15

16 Abb. 1 : Wirkung der Obergrenze auf ausgewählte Thüringer Landwirtschaftsbetriebe 2007 Quelle : Thüringer Buchführungsergebnisse 16

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