für die Nutzung des WLAN-Dienstes komro CITY WLAN der komro GmbH



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Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Transkript:

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des WLAN-Dienstes komro CITY WLAN der komro GmbH - nachfolgend WLAN-AGB genannt - 1. Vertragspartner Vertragspartner sind die komro GmbH (nachfolgend komro genannt), Am Innreit 2, 83022 Rosenheim und der jeweilige Nutzer. 2. Regelungsgegenstand Die nachfolgenden WLAN-Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der komro GmbH für Multimediadienste (Multimedia-AGB) die Inanspruchnahme des WLAN-Netzes der komro (nachfolgend komro CITY WLAN genannt) durch den jeweiligen Nutzer. CITY WLAN ist ein Internetservice-Produkt von komro für den Zugang zum weltweiten Internet, das komro als besondere Serviceleistung anbietet. komro bietet CITY WLAN als in zwei Varianten, im Wege eines unverschlüsselten Internetzugangs ( CITY WLAN ) und eines verschlüsselten Internetzugangs für Bestandskunden ( CITY WLAN (S) ) an. 3. Voraussetzungen und Laufzeit der Nutzung von CITY WLAN Voraussetzung für die Nutzung von CITY WLAN/(S) sind Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort, sowie die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen. Die Nutzung von CITY WLAN/(S) setzt ein betriebsbereites Endgerät mit einer WLANfähigen Schnittstelle voraus, auf welchem ein geeignetes Betriebssystem, ein Web- Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP- Netzwerkprotokoll installiert sind, und das System als DHCP Client konfiguriert ist. Die Schaffung dieser Nutzungsvoraussetzungen obliegt dem Nutzer. Für die Internetnutzung über CITY WLAN muss sich der Nutzer mit seinem vorgegebenen Benutzernamen und Passwort registrieren. Die Registrierung erfolgt auf der Internetseite https://citywlan.komro.de (nachfolgend Portal genannt). Für die Internetnutzung über CITY WLAN (S) muss sich der Nutzer mit seinem vorgegebenen Benutzernamen und Passwort registrieren. Die Registrierung erfolgt auf dem Endgerät selbst. Mit dieser Registrierung wird dem Nutzer durch komro eine definierte Internetnutzungszeit zur Verfügung gestellt. Die Übertragung sensibler Nutzerdaten, wie z.b. Benutzername und Passwort, zu Servern von komro erfolgt aus Sicherheitsgründen generell SSL-verschlüsselt (SSL = Secure Socket Layer). Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verschlüsselungsverfahren für Online-Dienste, insbesondere für das Web.

4. Leistungsumfang komro erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: Zugang zum Internet: komro ermöglicht dem Nutzer einen Zugang zum Internet über CITY WLAN/(S). Der Nutzer erkennt an, dass die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung u.a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen CITY WLAN-Hotspot-Standort abhängig ist. komro bietet CITY WLAN/(S) für Vorgänge wie die aktive Nutzung der E-Mail-Funktion des Nutzers und sofortigen Datentransfer und Surfen im Internet im Rahmen des üblichen individuellen Nutzungsverhaltens. Die Bereitstellung von CITY WLAN/(S) richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten von komro. Eine jederzeitige und ununterbrochen störungsfreie Zurverfügungstellung oder eine bestimmte Internetgeschwindigkeit wird nicht gewährleistet. Eine Verpflichtung von komro zur Gewährung des Zugangs am jeweiligen CITY WLAN-Hotspot-Standort besteht nicht. CITY WLAN/(S) kann durch geografische, atmosphärische oder sonstige Bedingungen (bspw. Abschattung) oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle von komro liegen, beeinträchtigt werden. komro befasst sich systematisch mit der Weiterentwicklung und Verbesserung des eigenen Produkt- und Dienstleistungsportfolios, welches auf die individuellen Vorstellungen und Wünsche der Nutzer ausgerichtet ist. Unter Anlehnung an die Best- Practice-Verfahren der Branche für ein aktives Service-Management engagiert sich komro frühzeitig um die Erkennung möglicher Risiken und die Schaffung geeigneter Lösungskonzepte zu deren Bewältigung. Falls Sie dennoch auf technische Probleme stoßen sollten, wenden Sie sich bitte an komro, Service-Hotline: 08031-3652418, Service-Zeiten: Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr. komro behält sich das Recht vor, CITY WLAN/(S) oder einzelne CITY WLAN-Hotspots im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

5 Sicherheit der Datenübertragung Die Datenübertragung innerhalb des komro CITY WLANs und zum Internet erfolgt über die SSID (Service Set Identifier) CITY WLAN unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die vom Nutzer übertragenen Daten verschaffen. Der Nutzer erkennt an, dass komro auf Grund der Art des Dienstes nicht gewährleistet, dass CITY WLAN/(S) gegen rechtswidrige Zugriffe oder Nutzung geschützt ist. komro haftet daher nicht für den Fall, dass Informationen und Daten, die durch den Nutzer über CITY WLAN/(S) und/oder das Internet übermittelt werden, bei der Übermittlung von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden, von dem vorgeblichen Absender stammen oder den vorgesehenen Empfänger erreichen. Für sensible Daten hat der Nutzer daher entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z.b. VPN-Software, SSL-Verschlüsselung) zu ergreifen oder deren Übertragung zu unterlassen. Verschlüsselt erfolgt die Datenübertragung innerhalb des komro CITY WLANs und zum Internet über die SSID (Service Set Identifier) CITY WLAN(S). Der Nutzer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle von ihm im Zusammenhang mit CITY WLAN/(S) genutzten Einrichtungen ausreichend gegen Bedrohungen und Datenzugriffen Dritter, wie z.b. Viren, Würmer und trojanische Pferde, geschützt ist, z.b. durch Virenscanner, Firewall gesichert sind. Der Internetzugang über CITY WLAN/(S) wird aus Sicherheitsgründen nach max. 24 Stunden automatisch getrennt (Session Timeout). 6 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers Jedem Nutzer obliegt die Einhaltung insbesondere folgender Pflichten: Die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen sind nicht zulässig. Das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung des CITY WLAN- Hotspot ist dem Nutzer untersagt. Dem Nutzer sind untersagt, der Zugangsversuch sowie der tatsächliche Zugang zum Nutzer-Account eines anderen Nutzers ohne dessen Erlaubnis, der unaufgeforderte Versand von Nachrichten in jeglicher elektronischer Form oder die Übermittlung von Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming), das unbefugte Erfassen persönlicher Informationen Dritter, das unbefugte Eindringen in Datennetze, die Beeinträchtigung anderer CITY WLAN-Hotspot-Nutzer sowie der Versand von Dateien oder Dateianhänge mit Schadsoftware (bspw. Einwahlprogramme, Viren etc). Dem Nutzer ist es untersagt, urheberrechtlich geschützten Werke in Tauschbörsen unerlaubt anzubieten oder in anderer Weise zu verwerten. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Zugriff auf Inhalte oder Software, die Eigentum Dritter sind bzw. in Lizenz von Dritten überlassen werden und welche die Erfüllung bestimmter Nutzungsbedingungen fordern, diese Bedingungen zu erfüllen. Der Nutzer darf keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreiten. Hierzu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des 184 StGB pornografisch sind,

geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der komro schädigen können oder rechtswidrige Kontaktaufnahmen im Sinne des 238 StGB (sog. Stalking) sind. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. Dem Nutzer ist untersagt, in den Netzwerkeinstellungen des komro CITY WLANs eigene DNS-Server mit dem Ziel einzutragen, diese für andere Zwecke zu nutzen als für die Auflösung eines DNS-Eintrags. Dem Nutzer ist untersagt, das komro CITY WLAN zu schädigen oder sonst wie zu beeinträchtigen oder den Zugang zu dem komro CITY WLAN oder einem einzelnen Hotspot zu unterbrechen oder irgendetwas zu unternehmen, das die Funktionalität des komro CITY WLANs oder eines einzelnen Hotspots beeinträchtigen oder unterbrechen könnte. komro behält sich das Recht vor, auf Kosten des Nutzers dessen Zugang zum CITY WLAN-Hotspot zu sperren, wenn der Nutzer die ihm obliegende Pflichten erheblich und nachhaltig verletzt. 7 Verantwortlichkeit für Inhalte von übertragenen Daten Der Nutzer ist selbst für alle Inhalte, die er über CITY WLAN/(S) überträgt oder sie sonst wie verbreitet (z. B. auch per E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste) gegenüber komro und den Betroffenen verantwortlich. Dies gilt auch für Inhalte, die durch Dritte über den vom Nutzer genutzten CITY WLAN/(S)-Zugang übertragen und/oder verbreitet werden und dies vom Nutzer zu vertreten ist. Die Inhalte werden von komro nicht überprüft. Der Nutzer stellt komro und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer diesen WLAN-Nutzungsbestimmungen widersprechenden oder sonst wie rechtswidrigen Verwendung des CITY WLAN Hotspot-Netzwerks und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des CITY WLAN-Hotspots durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht oder stattgefunden hat, hat er die Pflicht, komro unverzüglich hierüber zu unterrichten. 8 Nutzung durch Dritte Dem Nutzer ist es nicht gestattet, seine Zugangsdaten für das komro CITY WLAN gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte zu überlassen. Der Nutzer hat die Kosten zu tragen und ist für sämtliche Ansprüche Dritter verantwortlich, die durch unbefugte Nutzung des komro CITY WLANs durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Nutzer diese Nutzung zu vertreten hat.

9 Haftung Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Nutzung des CITY WLAN-Hotspots und das Surfen im Internet auf eigenes Risiko erfolgen. komro haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder durch ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio. begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet komro unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 1 liegen, haftet komro unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet komro nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie. Für den Verlust von Daten haftet komro bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Absatz 2 dieser Ziffer nur, soweit der Nutzer seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von komro für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

10 Datenschutz komro verpflichtet sich, die Datensammlung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Datenübertragung und/oder Datenlöschung im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und/oder zum Datenschutz zu befolgen. komro versichert, keine vom Nutzer empfangenen oder erhaltenden Informationen zuwider der geltenden Gesetze oder Rechtverordnungen zu nutzen oder offenzulegen, es sei denn, dies wird schriftlich von einem deutschen Gericht, von einer deutschen Strafverfolgungsbehörde oder von einem deutschen Organ des Verfassungsschutzes verlangt. komro wird in keinem Fall den Datenverkehr eingrenzen, überwachen, erfassen oder speichern, außer es ist für die geltenden Gesetze oder Rechtverordnungen erforderlich oder es ist zur Erfüllung der aus dieser Vereinbarung einhergehenden Verpflichtungen notwendig oder es ist zum Betrieb bzw. zur Aufrechterhaltung des CITY WLAN-Hotspots unverzichtbar. 11 Änderungen der WLAN-Nutzungsbedingungen Diese WLAN-Nutzungsbedingungen können durch komro geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen dieser WLAN-Nutzungsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsverhältnisses aufgrund von nach der Registrierung oder der Zuteilung der Zugangsdaten entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser WLAN-Nutzungsbedingungen hiervon betroffen sind. Die Bekanntgabe von Änderungen dieser WLAN-Nutzungsbedingungen erfolgt durch deren Bereitstellung auf dem Portal. Die Änderungen gelten als vom Nutzer akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich gegenüber komro (per Post an: Am Innreit 2, 83022 Rosenheim oder per E-Mail an: info@komro.net) widersprochen wird. komro wird den Nutzer auf die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruches in der Benachrichtigungs-E-Mail ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die dem Nutzer zuletzt bekannt gemachten WLAN- Nutzungsbedingungen fort.

11 Sonstige Bedingungen Beabsichtigt der Nutzer im Falle eines Streits mit komro im Zusammenhang mit der Nutzung des CITY WLAN über die in 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Nutzungsverhältnisses ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Im Falle von Auseinandersetzungen sind der Nutzer und komro verpflichtet, eine gütliche Einigung ohne Einschaltung eines Gerichts zu suchen. Für den Fall, dass eine Einigung nicht zustande kommt, ist der Gerichtsstand am Geschäftssitz von komro, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht einen anderen besonderen Gerichtsstand vorsehen.