Informationen über den Ausbildungsberuf Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann

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Transkript:

3-jähriges Wirtschaftsgymnasium 6-jähriges Wirtschaftsgymnasium 2-jährige Berufsfachschule Duales Berufskolleg Kaufmännische Berufsschule Fritz-Erler-Schule Westliche 215 75172 Pforzheim Operativ eigenständige Schule Telefon: 07231/39-2357 Fax: 07231/39-1388 E-Mail: fes@stadt-pforzheim.de Internet: www.fes-pforzheim.de Stand: August 2010 (wegen möglicher Änderungen ist der Inhalt ohne Gewähr) Informationen über den sberuf Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann Rechtliche Grundlagen/sdauer Das Berufsbild des staatlich anerkannten sberufes Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann wurde durch den Bundesgesetzgeber in der Verordnung vom 23. März 2005 (BGBI Teil I S. 931) festgelegt. Danach beträgt die sdauer 3 Jahre. Anrechnungen und Verkürzungen sind möglich. Grundlage dafür sind das Berufsbildungsgesetz, die Anrechnungsverordnung sowie die Vereinbarungen im svertrag. Bei verkürzter sdauer muss das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer hergestellt werden. Zuständige Berufsschule/Einschulung/Klassenbildung Für berufsschulpflichtige Auszubildende in diesem sberuf wurden in Baden-Württemberg an der Fritz-Erler-Schule Landesfachklassen eingerichtet. Der Unterricht findet in Block- oder Teilzeitform statt. Je nach sdauer ist der Schulbesuch wie folgt geregelt: 3-jährige 2½-jährige 2-jährige Der Eintritt erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Es findet über die gesamte sdauer parallel zur praktischen der Berufsschulunterricht in Blockform statt. Der Eintritt in die Fachstufe I der Landesfachklasse erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Nach insgesamt 10 11 Unterrichtsblöcken nimmt die/der Aus zubildende im Herbst des übernächsten Jahres an der Abschlussprüfung der Berufsschule und der Kaufmannsgehilfenprüfung der IHK teil. Entsprechend der Nachfrage wird neben dem Blockunterricht auch Teilzeitunterricht angeboten. Der Eintritt in die Fachstufe I der Landesfachklasse erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Nach insgesamt 9-10 Unterrichtsblöcken nimmt die/der Auszubildende im Sommer des übernächsten Jahres an der Abschlussprüfung der Berufsschule und der Kaufmannsgehilfenprüfung der IHK teil. Entsprechend der Nachfrage wird neben dem Blockunterricht auch Teilzeitunterricht angeboten. Den zur Anmeldung erforderlichen Stammdatenerfassungsbogen senden wir Ihnen gerne zu. Sie können diesen Bogen, wie auch den Blockzeitenplan und andere Informationen über die Schule von unserer Homepage www.fes-pforzheim.de abrufen. - 1 von 4 -

Unterrichtsfächer/Stundentafeln Die Lehrplaninhalte für die berufsfachlichen Kompetenzen wurden im Lehrplanheft Band I Heft 14 am 1. August 2006 veröffentlicht. Das Lehrplanheft ist bei der Fritz-Erler-Schule als PDF-Datei erhältlich. Stundentafel (gültig für alle Blöcke) Religion 2 e Deutsch 2 Betriebswirtschaftslehre 11/12 Gemeinschafkunde 2 Steuerung und Kontrolle 6 Wahlpflichtfach Englisch 2 Gesamtwirtschaft 4 Wahlfach Bautechnik 2 Informationsverarbeitung 2/0 Unterrichtsstunden je Blockwoche 33/32 Die für die notwendigen Lehrmaterialien werden grundsätzlich von der Schule gestellt. Da sich im Betriebswirtschaftslehre die Rechtsgrundlagen sehr schnell ändern, können die erforderlichen Lehrmaterialien von den Auszubildenden in der Schule zum halben Ladenpreis (Bonusverfahren) erworben werden. Dies gilt jedoch nicht für die unregelmäßig erscheinenden Ergänzungslieferungen der Loseblattsammlung Miet-, Wohn- und Wohnungsbaurecht. Zeugnisse/Versetzung Am Ende des Schuljahres erhalten die Auszubildenden ein Jahreszeugnis, nach Bestehen der Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis. Bei Verlassen der Schule wird ein Abgangszeugnis ausgestellt. Im zweiten Schuljahr wird zusätzlich ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Jahreszeugnisse umfassen immer die Bewertung der Leistungen des ganzen Schuljahres. Hat ein Schüler das Ziel der Klasse nicht erreicht oder ist das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet, erhalten die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen eine schriftliche Benachrichtigung. Wird der svertrag nicht entsprechend verlängert, können diese Schüler am Unterricht der nächsthöheren Klasse bzw. an der Prüfung teilnehmen. Wegen weiterer Einzelheiten kann ein Beratungsgespräch sinnvoll sein. Zertifikate Über die Inhalte und Leistungen in den erteilten Wahlfächern können Zertifikate ausgestellt werden. Zwischenprüfung Der Auszubildende hat nach der sverordnung an einer Zwischenprüfung teilzunehmen, deren Durchführung in den Händen der IHK liegt. Bei der Zwischenprüfung ist ein Berichtsheft vorzulegen. Die Zwischenprüfung erfolgt immer schriftlich und kann in programmierter Form abgenommen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis). Gemeinsame Schulabschluss- und Kammerprüfung Nach einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern wird die Schulabschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule in anerkannten sberufen als schriftlicher Teil der Kammerprüfung gewertet, wenn der Prüfling von der jeweiligen Kammer zugelassen wurde. Die Kammer entscheidet auch über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung. Die schriftlichen Prüfungsfächer sowie die Prüfungsdauer und die Abrechnungsbestimmungen entnehmen Sie bitte einer gesonderten Übersicht. Eine mündliche schulische Prüfung findet nicht statt. - 2 von 4 -

Bestehen bzw. Wiederholen der Schulabschlussprüfung Die Schulabschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn die Durchschnittsnote oder der Durchschnitt der Berufsfachlichen Kompetenz schlechter als 4,4 ist. Weiterhin darf in keinem Prüfungsfach die Note ungenügend erzielt werden. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt. Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung kann bei Fortsetzung des sverhältnisses und des Schulbesuchs zweimal wiederholt werden. Mündliche IHK-Prüfung Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch sollen die angehenden Immobilienkaufleute zeigen, dass sie betriebliche und wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen. Der Prüfungsausschuss wird von der IHK bestellt. Ihm gehören mindestens je ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie ein Lehrer an. Die Einladung zur Prüfung erfolgt durch die IHK. Der Personalausweis ist mitzubringen. Als snachweis ist auch bei der mündlichen Prüfung das Berichtsheft vorzulegen. Bestehen bzw. Wiederholung der Kammerprüfung Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in mindestens 2 Prüfungsbereichen und im Prüfungsfach Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Sind in zwei schriftlichen Prüfungsbereichen die Prüfungsleistungen mit mangelhaft bewertet worden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem dieser Fächer möglich. Die Dauer beträgt etwa 10 Minuten. Das Fach bestimmt der Prüfungsteilnehmer. Die bereits festliegende schriftliche Leistung und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung ist im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen befreit werden, wenn die Leistungen bei einer höchstens zwei Jahre zurückliegenden Prüfung ausreichend waren. Über weitere Einzelheiten können Sie sich bei Herrn Rinkert, Herrn Will oder dem jeweiligen Klassenlehrer informieren. Die Direktion der Fritz-Erler-Schule - 3 von 4 -

Übersicht Lernfelder Berufsfachliche Kompetenz Betriebswirtschaft 1 Wohnräume vermieten 55 2 Wohnräume bewirtschaften und Bestände pflegen 50 3 Gewerbliche Objekte bewirtschaften 30 4 Grundstücke erwerben und entwickeln 25 4 Grundstücke erwerben und entwickeln 15 5 Bauprojekte entwickeln und begleiten 40 6 Wohnungseigentum begründen und verwalten 55 7 Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln 50 Berufsfachliche Kompetenz Steuerung und Kontrolle 8 Werteströme und Werte erfassen, dokumentieren und auswerten 50 9 Immobilien finanzieren 30 9 Immobilien finanzieren 20 10 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur 100 Unternehmenssteuerung bereitstellen Berufsfachliche Kompetenz Gesamtwirtschaft 11 Die Berufsausbildung mitgestalten 30 12 Das Immobilienunternehmen repräsentieren 10 12 Das Immobilienunternehmen repräsentieren 20 13 Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen 20 berücksichtigen Berufsfachliche Kompetenz Informationsverarbeitung 14 Berufsspezifische Informationsverarbeitung Wahlthemen* Arbeitsplatzrechner in einer vernetzten Umgebung 20 * Tabellenkalkulation 20 Datenbank 20 Internet 20 Textverarbeitung I Aufbereitung von Texten und Daten 20 * Textverarbeitung II Dokumente und Präsentationen 20 * ausgewählte Themen laut Konferenzbeschluss - 4 von 4 -

3-jähriges Wirtschaftsgymnasium 6-jähriges Wirtschaftsgymnasium 2-jährige Berufsfachschule Duales Berufskolleg Kaufmännische Berufsschule Fritz-Erler-Schule Westliche 215 75172 Pforzheim Operativ eigenständige Schule Telefon: 07231/39-2357 Fax: 07231/39-1388 E-Mail: fes@stadt-pforzheim.de Internet: www.fes-pforzheim.de Stand: August 2010 (wegen möglicher Änderungen ist der Inhalt ohne Gewähr) Prüfungsleistungen im sberuf Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann Schriftliche Schulabschlussprüfung 5 Prüfungsfächer Prüfungsdauer in Minuten Kammerprüfung (IHK-Nordschwarzwald) 4 Prüfungsbereiche Gewichtung Deutsch 120 --- Gemeinschaftskunde 60 --- Gesamtwirtschaft Betriebswirtschaftslehre Steuerung und Kontrolle 60 Wirtschafts- und Sozialkunde 180 Betriebswirtschaftslehre 90 Steuerung und Kontrolle x 2 Keine mündliche Prüfung --- Eine Ergänzungsprüfung zu einem mit mangelhaft bewerteten schriftlich geprüften Fach ist möglich (s. Textteil) Mündliche IHK-Prüfung / Fallbezogenes Fachgespräch = Dauer ca. 30 Minuten Sperrfach, d. h. mindestens Note 4,4 = 50 IHK-Punkte Durchschnittsnote Summe Prüfungspunkte: = Gesamtergebnis / IHK-Note (IHK-Punkte) = : 5-1 von 1 -